Datum: 22.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 56. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.02.2017; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 56. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 08.02.2017 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 57. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.02.2017; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 57. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.02.2017 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Vorstellung Gestaltungsvorschläge Kreisverkehr Ansbacher Straße durch Talentkurs Realschule; Information und Entscheidung über weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Frau Seitz stellt mit dem Talentkurs der Realschule Heilsbronn dem Gremium in der Sitzung die Vorschläge für die Gestaltung des Kreisverkehrs an der Ansbacher Straße vor. Das Gremium soll drei bevorzugte Varianten auswählen, welche dann im nächsten Monatsblatt vorgestellt werden sollen. Die vorgestellten Vorschläge werden den Stadtratsmitgliedern mit der Einladung zur nächsten Sitzung im RIS bereitgestellt.
Dient zur Kenntnis.
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4. Stadtsanierung - Mischwasserkanal in der Hauptstraße; Beschlussfassung zur Aufhebung der Ausschreibung gem. VOB/B, §17 Abs. 1, Ziff. 3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die oben genannte Maßnahme wurde im Bayerischen Staatsanzeiger vom 10. Februar 2017 öffentlich ausgeschrieben.
Das Leistungsverzeichnis wurde von 7 Firmen angefordert.
Zur Submission am 07.03.2017 wurde ein Angebot mit einer Gesamtangebotssumme von knapp 1 Mio € vorgelegt.
Inhalt des Leistungsverzeichnisses war der Neubau des Mischwasserkanals in der Hauptstraße einschließlich Erneuerung sämtlicher Kanalhausanschlüsse bis zu den jeweiligen Gebäuden sowie der Neubau der Trinkwasserleitung vom Konventhaus bis zum Stadttor einschl. Erneuerung sämtlicher Hausanschlüsse.
Die Bauausführung war ab April 2017 bis Ende September 2017 vorgesehen.
Die Nebenangebote bzw. Preisnachlässe wurden nicht vorgelegt.
Aufgrund der Höhe des Gesamtangebots wurde auf die detaillierte Wertung des Angebots verzichtet.
Das Angebot liegt weit über den wirtschaftlichen Preisen für die Ausführung der ausge-
schriebenen Leistungen.
In den Kostenberechnungen aus dem Jahr 2016 für den Kanalbau waren Kosten in Höhe von ca. 300.000,00 € inkl. MwSt. enthalten. Für die Wasserleitung liegt keine Kostenberechnung vor (Schätzung ca. € 150.000,00 inkl.19 % MwSt.).
Das Submissionsergebnis wurde somit im Rahmen von ca. € 450.000,00 bis max. € 500.000,00 erwartet.
Ergebnis der Angebotswertung:
Es wurde laut Ing. Büro Christofori kein wirtschaftliches Angebot vorgelegt:
Aufgrund der Höhe des vorliegenden Angebotes ist somit ein schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung gem. VOB/B, § 17 Abs. 1, Ziff. 3 gegeben.
Die Kostenerhöhung gegenüber der Kostenberechnung liegt bei 100 %.
Beschluss
Die Ausschreibung für den Neubau des Mischwasserkanals in der Hauptstraße einschließlich Erneuerung sämtlicher Kanalhausanschlüsse bis zu den jeweiligen Gebäuden sowie der Neubau der Trinkwasserleitung vom Konventhaus bis zum Stadttor einschl. Erneuerung sämtlicher Hausanschlüsse wird nach VOB/B, §17 Abs.1, Ziffer 3 hiermit aufgehoben.
Es wird die Ausschreibung zeitnah, voraussichtlich im April 2017 nochmals durchgeführt. Der Baubeginn wird nicht fixiert.
Die derzeit bekannten Veranstaltungen (Kirchweih, Märkte usw.) für diesen Zeitraum werden in der Ausschreibung entsprechend benannt und sind vom Angebotsnehmer zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Gewerbliche Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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5 |
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5.1. Bauantrag Errichtung einer Logistik-/Lagerhalle mit Anbindung an das bestehende Objekt auf Fl.Nr. 341/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 18
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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beschliessend
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5.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die antragstellende Firma plant die Errichtung einer Logistik-/Lagerhalle, angebaut an das Bestandsgebäude. Die angebaute Halle (ca. 1.400 m²) ist von außen über eine Eingangstür sowie über das Bestandsgebäude über ein 3 m breites Tor zugänglich.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Anbau stellt ein Sonderbauwerk dar, Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO. Die Gesamtfläche des Gebäudes beträgt mehr als 1.400 m², der Anbau ist kein eigenständiges Gebäude. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren scheidet daher aus.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 15 3.Änderung.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan). Das Bauvorhaben ist demnach zulässig, soweit die Festsetzungen eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden vorliegend eingehalten. Insbesondere werden die festgesetzten Baugrenzen eingehalten.
Ein gemeindliches Einvernehmen ist in Fällen des § 30 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen, d.h. in den Fällen, in denen die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Der Bauantrag ist dann bei der Gemeinde einzureichen, die diesen samt Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde weiterleitet, § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
In den Antragsunterlagen werden keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen. Die Berechnung der erforderlichen Stellplätze richtet sich nach Nr. 8.2 der Richtzahlenliste der städtischen Stellplatzsatzung. Demnach wird entweder je 100 m² NF oder je 3 Beschäftigte ein Stellplatz notwendig. In der Betriebsbeschreibung wird vom Entwurfsverfasser bestätigt, dass der Anbau zu keiner Erhöhung des Personals führen wird und somit keine weiteren Stellplätze benötigt werden.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Dient zur Kenntnis.
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5.2. Bauantrag Neubau eines Bürogebäudes mit Inhaberwohnung auf Fl.Nr. 362/5, Gemarkung Heilsbronn, Gewerbestraße 7
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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beschliessend
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5.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller plant den Neubau eines Bürogebäudes mit Inhaberwohnung auf dem Firmengrundstück in der Gewerbestraße 7, Flst. Nr. 362/5, Gemarkung Weiterndorf.
Das Bürogebäude sieht im EG neben der Doppelgarage auch Büro- und Sozialräume sowie eine Schneiderei vor.
Im OG ist die Betriebswohnung des Inhabers mit einer Wohnfläche von unter 120 m² geplant.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 15. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Insbesondere werden die festgesetzten Baugrenzen eingehalten. Das Bauvorhaben soll mit einer Wohnfläche von unter 120 qm (118,46 m² Wohnfläche) errichtet werden. Zudem ist für die Zulassung einer Betriebsleiterwohnung eine Ausnahme vom Bebauungsplan B 15, 6. Änderung erforderlich.
Nach der Grundsatzentscheidung des Stadtrates v. 11.03.2009 sind im Gewerbegebiet Betriebswohnungen i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO unzulässig im EG, mit mehr als 120 m² WF oder wenn sie mehr als 30 % einnehmen. Werden diese Kriterien eingehalten, so sind entsprechende Wohnungen ausnahmsweise zulässig. Eine entsprechende Ausnahme muss erteilt werden, das gemeindliche Einvernehmen ist hierfür erforderlich.
Einer Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung kann seitens der Stadt Heilsbronn zugestimmt werden. In Vergleichsfällen wurde in der Vergangenheit einer Ausnahme ebenfalls zugestimmt.
Laut Baubeschreibung werden auf dem Grundstück 6 Stellplätze errichtet. Diese sind noch in einem Plan nachzuweisen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Nach Mitteilung des Bauherrn konnte der Grundstücksnachbar nicht aufgefunden werden. Der Bauherr versuchte persönlich unter der im Liegenschaftskataster ausgewiesenen Eigentümeradresse eine Unterschrift einzuholen, auch dort war niemand erreichbar. Der Bauherr hat damit alles Zumutbare unternommen. Die fehlende Nachbarunterschrift steht der Erteilung des Einvernehmens oder der Baugenehmigung grundsätzlich nicht entgegen. Jedoch erhält der Nachbar eine Ausfertigung der Baugenehmigung, Art. 66 Abs. 1 Satz 6 BayBO.
Es liegt folgender einstimmiger Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 22.03.2017 vor:
Beschluss
Für die Betriebsleiterwohnung wird einer Ausnahme vom Bebauungsplan B 15, 6. Änderung zugestimmt.
Immissionen aus dem Gewerbe / Industriegebiet sind zu dulden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Beschluss über die Widmung der öffentlichen Verkehrsflächen im Neubaugebiet "An den Schwabachauen" als Ortsstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mittels Widmung erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, Art. 6 Abs. 1 BayStrWG. Die Widmung wird von der Straßenbaubehörde verfügt, Art. 6 Abs. 2 BayStrWG. Die Stadt Heilsbronn ist für die Widmung von Ortsstraßen daher zuständig, Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG.
Die Widmungsvoraussetzungen liegen vor, insbesondere ist die Stadt Heilsbronn Eigentümerin der betroffenen Grundstücke, Art. 6 Abs. 3 BayStrWG. Die Straße ist als technische Anlage vorhanden, mangels Widmung ist ein öffentlicher Verkehr auf der Fahrbahn derzeit noch nicht zulässig. Die noch fehlende oberste Deckschicht behindert die öffentlich-rechtliche Widmung nicht.
Für die Bauarbeiten der Bauherrn verkehren bereits Baufahrzeuge und Anliegerverkehr auf den Verkehrsflächen. Bisher wird der Verkehr seitens der Stadt Heilsbronn als Grundstückseigentümerin geduldet, ein regelmäßiger Verkehr für jedermann ist nach der Widmung zulässig.
Gemarkung Weiterndorf
Neuwidmung als Ortsstraße
FlNrn. 79, 79/26, 78/59, 78 („An den Schwabachauen“)
Anfangspunkt: FlNr. 78/38 (GVS Klosterweg)
Endpunkt: FlNr. 78/38 (GVS Klosterweg)
Länge: 880 Meter
Straßenbaulastträger: Stadt Heilsbronn
Beschluss
Die FlNrn. 79, 79/26, 78/59 und 78, Gemarkung Weiterndorf, werden als Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum 15.04.2017 gewidmet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung nach Art. 41 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungs- Verfahrensgesetz (BayVwVfG) ortsüblich bekannt zu geben und den Eintrag im Straßen- und Wegebestandsverzeichnis nach entsprechender Eintragungsverfügung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Ausbau der GV-Straße Weiterndorf - Gottmannsdorf;
a) Bericht über aktuellen Stand der Planung
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.03.2017
c) Finanzierungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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|
7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.07.2010 (Nr. 1260) über den grundsätzlichen Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) entschieden. Nach Vorlage der Planung durch das Ingenieurbüro Christofori und Partner wurde für die GVS Weiterndorf – Gottmannsdorf ein Antrag zur Aufnahme in das Förderkontingent für Neuaufnahmen im Jahr 2011 erstmals gestellt. Nach 5-maliger Antragstellung konnte nun der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung am 30.06.2016 gestellt werden.
Haushaltsrechtlich wurden für die Ausbaumaßnahme überplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2010 i. H. v. 11.000 EUR (für die Vorplanungskosten) durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 09.02.2011 genehmigt. In den Folgejahren wurde die GVS Weiterndorf – Gottmannsdorf regulär im Investitionsplan aufgenommen und wegen fehlender Realisierung von Jahr zu Jahr fortgeschrieben. Zuletzt wurden die erforderlichen Haushaltsmittel von rund 1,9 Mio. EUR bei der Besprechung des Investitionsplanes im Rahmen der Stadtratssitzung am 18.11.2016 (Nr. 1356) ohne weitere Diskussion bestätigt.
Nach unseren Schätzungen könnte die Förderung voraussichtlich ca. 1.070.000 EUR betragen. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Heilsbronn würde dann entsprechend 830.000 EUR betragen.
Der bestandsorientierte Ausbau der GVS von Weiterndorf nach Gottmannsdorf beginnt am nördlichen Ortsrand von Weiterndorf und führt unter der Überführung der B 14 nach Gottmannsdorf. Die Länge des Ausbaus beträgt rund 2,8 km. Bisher beträgt die Fahrbahnbreite 4,00 bis 4,50 m außerorts. Künftig soll die GVS / Fahrbahn einen Regelquerschnitt von 5,00 m erhalten. Die Straße wurde in den 60er Jahre bei verschiedenen Ausbaumaßnahmen hergestellt. Die Strecke nördlich der ehemaligen B 14 wurde z. B. im Rahmen der Flurbereinigung als Betonfahrbahn errichtet.
Die Straße wurde ursprünglich durch eine Staubfreilegung befestigt, der Oberbau überdimensioniert, es fehlt folglich der frostsichere Ausbau. Starke Verformungen und Schäden im Straßenoberbau sind die Folge. Im Bereich der Betonfahrbahn sind starke Schäden vorhanden und nicht mehr reparabel. Auch die Durchlässe sind in einem baulich schlechten Zustand, zum Teil verlandet und müssen ersetzt werden. Die Straßenentwässerung ist nicht mehr voll funktionsfähig.
Mit der GVS Weiterndorf – Gottmannsdorf wird der Ortsteil Gottmannsdorf in südlicher Richtung an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Weiterhin stellt die GVS eine Verbindung vom und zum westlichen Landkreis Fürth dar. Darüber hinaus werden durch die GVS die anliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und Waldflächen erschlossen.
Die Verkehrsbelastung spiegelt das auch wider. So befuhren alleine den Abschnitt vom Abzweig nach Müncherlbach bis Gottmannsdorf rund 500 Fz./Tag (gesamt rund 840 Fz./Tag). Gottmannsdorf selbst hat 99 Einwohner (Stand 17.03.2017). Das zeigt auch die kleinräumige überörtliche Bedeutung der GVS auf.
Aktueller Stand der Planung:
Anhand des Beschlusses vom 14.07.2016 (Nr. 1260) wurden die entsprechenden Vorbereitungen getroffen.
Die Haushaltsmittel stehen bereit. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung wurde mit Datum vom 30.06.2016 gestellt. Eine Antwort steht noch aus.
Der erforderliche Grunderwerb wurde nahezu gesichert (es fehlen noch 26 m²).
Das IB Christofori und Partner hat alle erforderlichen Unterlagen für eine Ausschreibung bereits erstellt.
Die Ausschreibung soll nach Bewilligung der Förderung erfolgen. Der Abschluss der Maßnahme ist nach wie vor im Jahr 2017 geplant.
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.03.2017:
Der vollständige Antrag ist im RiS eingestellt.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen weitergehende Prüfungen von Alternativen zum geplanten bestandorientierten Ausbau der GVS Weiterndorf – Gottmannsdorf. Es werden drei Varianten vorgeschlagen, die alle zum Ziel haben, die neu gebaute Bahnüberführung Gottmannsdorf – Müncherlbach zu nutzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausbau der GVS Weiterndorf – Gottmannsdorf steht kurz vor der Realisierung. Es liegen jahrelange Genehmigungsprozesse hinter uns – wie dargestellt. Mit einem hohen Aufwand an Kosten und Personal wurden die Planungen begleitet.
Um tatsächlich belastbare und vergleichende Kosten zu ermitteln, damit die vorgeschlagenen Varianten mit dem geplanten bestandsorientierten Ausbau verglichen werden können, müsste wiederum ein Ingenieurbüro bei erheblichem Kostenaufwand beauftragt werden. Dabei dürfte sich gerade die Anbindung an eine Staatsstraße oder Bundesstraße als kostensteigernd erweisen. Eine Realisierung einer solchen Variante hängt wiederum entscheidend von einem nötigen Grunderwerb und einer Förderung zusammen. Zur GVS Weiterndorf – Gottmannsdorf liegen diese Daten nun vor. Zu den Varianten wären diese Daten erst zu erheben.
Unbeachtet bleibt auch, dass ein Ausbau der GVS von Weiterndorf mindestens bis zur Abzweigung Müncherlbach auch weiterhin erforderlich bleiben wird. Die Reparaturbedürftigkeit der Reststrecke (Betonfahrbahn) ändert sich grundsätzlich auch mit einer Verkehrsbeschränkung nicht. Hier wäre nicht auszuschließen, dass eine Sanierung ohne Fördermittel durchzuführen wäre.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass der Stadtrat nachfolgenden Beschlussvorschlag unterstützt und keine weiteren Prüfungen (= damit verbundene Kosten) veranlasst. Solche sind aktuell auch im Haushalt nicht vorgesehen.
Der Finanzierungsplan ist noch entsprechend zu beschließen.
Beschluss 1
Weitere Prüfungsaufträge, auch Kostensteigerungen, die mit dem Prüfungsauftrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen verbunden wären, werden nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Beschluss 2
Der Stadtrat hält am Ausbau der GVS Weiterndorf – Gottmannsdorf wie im Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 30.06.2016 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 7. KW; Ergebnisse der städtischen Messung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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8.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessung in der 7. KW sind im RIS bereitgestellt.
Zur Messung in der Breslauer Straße merkt Erster Bürgermeister Pfeiffer an, dass ein Anwohner bemängelt habe, das Gerät wurde an der falschen Stelle aufgestellt. Es werde daher bei der nächsten Messung nochmals in der Breslauer Straße an anderer Stelle, die mit den Anwohnern abgestimmt wird,
aufgestellt.
Dient zur Kenntnis.
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8.2. Wertstoffhof Heilsbronn; Jahresbericht 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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|
8.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 15.02.2017 hat das Wertstoffzentrum Veitsbronn die Gesamtjahresübersichten über den Betrieb des Wertstoffhofes 2016 übersandt.
Es konnten an 202 geöffneten Tagen 16.614 Fahrzeuge gezählt werden (s. Anlage). Durchschnittlich waren es 1.384 Fahrzeuge im Monat sowie 82 Fahrzeuge am Tag. Im Vorjahr wurden an 197 geöffneten Tagen 16.590 Fahrzeuge gezählt.
Die Zusammenarbeit mit dem Wertstoffzentrum Veitsbronn und dem Wertstoffhof Heilsbronn funktionierte auch im zurückliegenden Jahr sehr gut.
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8.3. Stellungnahme der Stadt Heilsbronn zum Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2030
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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|
8.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadtverwaltung hat die als Anlage beigefügte (s. RiS) Stellungnahme vom 23.02.2017 zum Projekt Netzverstärkung und –Ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim abgegeben.
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8.4. Bayerische Landesausstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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vorberatend
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8.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In jüngsten Ausgaben der Fränkischen Landesausstellung wurde über eine mögliche Landesausstellung 2021 über die Dynastie der Hohenzollern in Ansbach berichtet.
Bereits im März 2016 fand eine Begehung u.a. mit einem Vertreter des Hauses der Bayerischen Geschichte in Heilsbronn statt. Als Thema einer möglichen Landesausstellung wurden die Zisterzienser in Betracht gezogen.
Seitens der Stadt Heilsbronn wurde seitdem versucht, unverbindlich nähere Informationen über die Landesausstellungen in Erfahrung zu bringen. Ein wesentlicher Punkt sind die zu erwartenden Kosten einer solchen Ausstellung, da mit einem finanziellen Gewinn nicht zu rechnen ist.
Nun ist nach Zeitungsberichten die Stadt Ansbach an einer Landesausstellung über die Hohenzollern interessiert, die vor allem mit Cadolzburg, aber auch mit Heilsbronn und Triesdorf als Partnern durchgeführt werden soll.
Nur aufgrund der Erfahrungen bisheriger Standorte und ohne eine nähere Kostenschätzung ist wohl mit Kosten im mittleren 6-stelligen Betrag zu rechnen, die durch Sponsoren oder Beteiligung des Landkreises etc. vermindert werden kann.
Dient zur Kenntnis und zur Meinungsbildung in den Fraktionen.
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8.5. Artikel FLZ vom 18.03.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
22.03.2017
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ö
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|
8.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wie wir der FLZ vom 18.03.2017 entnehmen konnten, gibt es unter den Kleinstädten im Landkreis Ansbach drei Gewinner laut einer Studie der Firma „Contor, Gesellschaft für Grundbesitz-Baubetreuung-Investitionen mbH“: Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Rothenburg. Ich denke, dass wir die Stadt Heilsbronn dazu zählen sollten. Der Stadtrat und der Bürgermeister haben gute Arbeit geleistet. Wie aus dem Bericht der FLZ vom 18.03.2017 zu entnehmen ist, schnellte die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in Heilsbronn von 2000 bis 2014 um 42 % nach oben.
Dient zur Kennnis.
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8.6. Einladung der Realschule Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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8.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Realschule Heilsbronn lädt für Donnerstag, 30.03.
ab 17:30 Uhr zum Abschiedsabend für die französischen Gastschüler und ab 19 Uhr zum Frühlingskonzert in das Foyer der Hohenzollernhalle ein.
Im Rahmen des Schüleraustauschs mit der französischen Partnerschule in Objat besuchen in der Zeit vom 28.03. – 04.04. 27 französische Schüler/innen Heilsbronn. Im Mai werden die Heilsbronner Schüler/innen dann in Objat zu Gast sein.
Dient zur Kenntnis.
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8.7. Einladung zur Jahreshauptversammlung des 1. FC Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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8.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Vorstand des 1. FC
Heilsbronn lädt den Stadtrat zur Jahreshauptversammlung ein. Sie wird am 27. April 2017, ab 19 Uhr in der Hohenzollernhalle stattfinden. Die Einladung wird mit der nächsten Sitzungseinladung im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.
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8.8. Bürgerversammlungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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8.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Folgende Bürgerversammlungen finden in dieser und in der kommenden Woche noch statt:
Morgen, Donnerstag, den 23.03.2017 um 20.00 Uhr für die Stadtteile Neuhöflein und Höfstetten im Gasthaus „Zur Linde“, Neuhöflein 2
Dienstag, den 28.03.2017
um 19.30 Uhr für die Stadtteile Weißenbronn, Betzmannsdorf, Triebendorf im Dorfgemeinschaftshaus Weißenbronn, Talstraße 9
Dient zur Kenntnis.
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8.9. Rama Zam
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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8.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Auch dieses Jahr sollen die städtischen Anlagen und Grünflächen von Unrat befreit werden. Treffpunkt zu unserem diesjährigen „Rama zam“ am Samstag, 25. März 2017, ist um 9.00 Uhr am Klosterweiher. Anschießend ist gegen 12 Uhr ein gemeinsames Abschlussessen in der Hohenzollernhalle vorgesehen.
Bisher haben sich ca. 60 Bürger/innen angemeldet. Eine Teilnehmerliste für die Stadtratsmitglieder wird während der Sitzung in Umlauf gegeben
.
Dient zur Kenntnis.
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8.10. Vollsperrung Badstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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8.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seit Montag, 20.03.2017 bis Dienstag, 28.03.2017 ist die Badstraße im Bereich zwischen den Einmündungen Ketteldorfer Straße und der Neuendettelsauer Straße für den Durchgangsverkehr aufgrund von Asphaltarbeiten des Staatlichen Bauamtes Ansbach gesperrt. Die Umleitungsstrecke ist beschildert.
Die Zufahrt zum Badparkplatz (Philosophenweg) kann über die provisorische Straße von der Ketteldorfer Straße kommend angefahren werden.
Am Samstag, 25.03. wird die komplette Strecke asphaltiert. Das Bushäuschen wird am Montag, 27.03. aufgestellt, die Einrichtung der Ampel ist ebenfalls für Montag, dem 27.03. vorgesehen.
Alle Beteiligten versuchen die Beeinträchtigungen während der Bauzeit auf das Notwendige zu beschränken.
Dient zur Kenntnis.
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8.11. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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8.11 |
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9. Anfrage aus dem Stadtrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.03.2017
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ö
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9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtratsmitglied Imper fragt zum geplanten Radweg an der B14, der in der Sitzung am 22.02.2017 vorgestellt wurde, ob im Bereich Müncherlbach die als Radweg vorgesehene Straße für den PKW-Verkehr offen bliebe.
Hierzu führt Erster Bürgermeister Pfeiffer aus, dass es sich bei dem Radweg lediglich um Vorüberlegungen handele. Es gäbe jedoch bereits Anregungen von Bürgern aus Müncherlbach, die Straße weiterhin für den PWK-Verkehr nutzbar zu belassen. Dies werde im weiteren Verlaufe der Planung mit aufgegriffen.
Datenstand vom 11.04.2017 13:11 Uhr