Datum: 11.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gewerbliche Bauanträge
1.1 Tektur Bauantrag Neubau REWE-Supermarkt auf Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße
1.2 Bauantrag Neubau eines Fitnessstudios auf Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
2 Abwasseranlagen Müncherlbach und Triebendorf; Beschluss über die künftige Abwasserbeseitigung
3 Bebauungsplan Nr. B 47 "nördlich der Fabrikstraße"; Erweiterung des Geltungsbereiches, Aufstellungsbeschluss
4 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 "nördlich der Fabrikstraße"
5 Bayerisches Rotes Kreuz - Bereitschaft Heilsbronn; Entscheidung über Zuschuss zu den Kosten für eine neue Unterkunft
6 Corporate Design; Vorstellung der Entwürfe, Auswahl und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
7 Information und Beschluss zur Neugestaltung des Markplatzes: a) Vorstellung der grundsätzlichen Gestaltung der Oberflächen (Verlegung Pflaster / Straßenführung) b) Entscheidung über den Beginn der Baumaßnahme c) Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Märkte / Veranstaltungen 2018
8 Bekanntgaben
8.1 Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 25. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
8.2 Workcamp IBG 2017
8.3 Hohenzollernwebsite online
8.4 Hohenzollernradweg App
8.5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017; Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle
8.6 Ankündigung Freie Wähler
9 Antrag Unterstützung Familie Hasan

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1. Gewerbliche Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö 1
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1.1. Tektur Bauantrag Neubau REWE-Supermarkt auf Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin hat zum genehmigten Neubau eines REWE-Supermarktes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße, einen Tekturplan eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Folgende Änderungen gegenüber der bestehenden Baugenehmigung sind geplant:
Außenbereich:
  1. Schaffung eines zusätzlichen Gehweges auf der Nordseite des Marktes.
Nach Meinung der Verwaltung sollte dem Gehweg entlang des Marktes auf der Nordseite nicht zugestimmt werden, da es wegen des hohen Verkehrsaufkommens und eines fehlenden Überweges für die Fußgänger, insbesondere bei einer Überquerung durch ältere Menschen zu Gefährdungen kommen könnte.
Der zweite Gehweg als Stich zur LKW Haltebucht ist ebenfalls abzulehnen, da auch hier keine Überquerungshilfe vorhanden ist. Bereits in der Bauleitplanung wurde diese Anbindung (-siehe vor) abgelehnt. 
Schon bei der Vorstellung der Planung des REWE Marktes wurde die vormals geplante LKW Rampe an der Nordseite (Tennisabteilung) an die Westseite (Ansbacher Straße) verschoben. Die damalige Argumentation von Ratisbona war, dass sonst der Fußgängerverkehr die Laderampe kreuzt.

  1. Geringfügige Veränderung des Gehwegs in Richtung Caravan-Stellplatz auf der Südseite des Marktes.
Innenbereich:
  1. Verschiebung der Kühlzellen und Schaffung eines zusätzlichen Backvorbereitungsraumes mit zusätzlichem Außenfenster in der Größe von 1,76 x 1,01 m.
  2. Veränderung des Technikbereiches:
    - Vergrößerung der Stahlbetondecke bis über den Multifunktionsraum
    - Aufstellraum für Lüftungsgerät im OG mit Zugang über eine zusätzliche äußere Stahl-
      treppe – Schallschutzgutachten fehlt und ist zu prüfen.
    - Schaffung einer Technikaufstellfläche auf der Stahlbetondecke über Technikbereich mit
      Einhausung. Zum Sichtschutz der Technikaufstellfläche in Richtung Caravan-Stellplatz
      soll hier eine Verkleidung mit Alu-Lamellen erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird bemerkt, dass die Lüftungsgeräte im sogenannten 1.OG stehen. Eine Einhaltung des Lärmpegels ist hier wegen der Nähe zum Wohngebiet vor Genehmigung u.a. durch Vorlage der entsprechenden Schallschutzberechnungen / Schallschutzgutachten der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen und zu prüfen.
  1. Einbau eines zusätzlichen Verkaufsfensters im Metzgerbereich in der Größe von 0,885 x 1,26 m als Schiebefenster zum direkten Außenverkauf.
  2. Vergrößerung der Stahlbetondecke über Fleischbereich, Personal und Flur 1 (Notausgangsflur).
  3. Verminderung der Tiefe des Müllabstellraums auf die im Bebauungsplan zugelassene Tiefe von 1,50 m (massive Ausführung).
Anmerkungen des Planers zu den Änderungen:
  1. Die Außenmaße des Gebäudes ändern sich im Wesentlichen nicht, bis auf die unwesentliche Verringerung des Müllraumes.
  2. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ändern sich damit nicht signifikant.
  3. Die vorgenommenen Änderungen wurden bereits durch den Statiker mit berücksichtigt und liegen dem Prüfstatiker vor.
  4. Die Bereiche, in denen sich Veränderungen im Innenbereich ergeben, wurden in den Unterlagen, außer Lageplan, der besseren Übersicht halber in Rot gekennzeichnet.
  5. Die zwei Teilbereiche, in denen sich Veränderungen ergeben, wurden als Schnitt mit auf den Grundriss kopiert (links oben).
Es gibt Veränderungen bezüglich der Schallimmissionsprognose. Eine entsprechende Tektur ist eingereicht.
Da sich für die Nachbarn (Stadt Heilsbronn) keine Änderungen ergeben und die Stadt bei Bedarf im Verfahren ggf. mit beteiligt wird, kann die Nachbarbeteiligung gemäß Art. 66 BayBO entfallen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist daher wie folgt zu erteilen.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses:
A) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Anlegen des Gehweges an der Nordseite gemäß Pkt. 1 nicht zuzustimmen.
B) Für die anderen vorgestellten Punkten der Tekturplanung hier 2 bis 12, außer 4 wird die
Zustimmung empfohlen.
c) Zum Punkt 4 wird hingewiesen, dass vor Genehmigung des Standortes für die Lüftungsgeräte im sogenannten 1.OG die Einhaltung des Lärmpegels wegen der Nähe zum Wohngebiet durch Vorlage der entsprechenden Schallschutzberechnungen / Schallschutzgutachten durch die Bauaufsichtsbehörde vorzunehmen und einzuhalten sind.
Bei Nachweis zur Einhaltung der Vorschriften u.a. Schallschutz wird die Zustimmung empfohlen!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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1.2. Bauantrag Neubau eines Fitnessstudios auf Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 43, Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße.
Alle Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Genehmigung des Straßenbaulastträgers gemäß Pkt. 3.5 der Bebauungsplansatzung für die Errichtung von Gebäudeteilen in der Anbaubeschränkungszone BBZ 2 (30,00 m bis 40,00 m Abstand vom Fahrbahnrand der Bundesstraße 14) wurde übermittelt und liegt somit vor.
Der Bauherr hat schriftlich zugesichert, dass der Lounge- und Barbereich ausschließlich den Benutzern des Fitnessstudios dient.
Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung Pkt. 5.8 sind 40 Stellplätze erforderlich. Errichtet werden 80 Stellplätze.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden.
Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses:
Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben des Antragstellers für den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße, im Freistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Abwasseranlagen Müncherlbach und Triebendorf; Beschluss über die künftige Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Müncherlbach
Es wurden acht Alternativen zur künftigen Abwasserbeseitigung untersucht. Die Kostenvergleichsberechnung ist im RIS hinterlegt.
Mögliche Förderungen können bei der Kostenvergleichsberechnung nicht berücksichtigt werden.
Das Ingenieurbüro Christofori und Partner empfiehlt die Überleitung nach Göddeldorf mit Investitionskosten in Höhe von 530.000,00 €. Hierfür kann eine Förderung von etwa 320.000,00 € erwartet werden.

Triebendorf
In einem Vorgespräch am 14.06.2017 beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach wurde von Behördenseite eine Zustimmung zum Weiterbetrieb unter der Voraussetzung signalisiert, dass die bestehende Kläranlage Kapazitäten zur Aufnahme künftiger Bauvorhaben in Triebendorf hat.
Nach den Untersuchungen des Ingenieurbüros Christofori und Partner ist eine derzeitige Belastung mit 54 EW vorhanden.
Auf Grundlage der Größe der Teichanlage ist eine Ausbaugröße von 88 EW nachweisbar.
Gemäß dem Flächennutzungsplan sind in Triebendorf keine größeren Bauvorhaben zu erwarten, so dass die nachgewiesene Größe der Kläranlage mit einer Reserve von 34 EW für die Zukunft ausreichen sollte.

Beschluss 1

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Müncherlbach:
Der empfohlenen Überleitung des Abwassers nach Göddeldorf auf der Grundlage der Kostenvergleichsberechnung wird zugestimmt. Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung sind zu ergreifen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Triebendorf:
An der bestehenden Teichkläranlage wird weiterhin festgehalten. Ein Antrag auf Verlängerung des Wasserrechtsbescheides für die nächsten 20 Jahre wird entsprechend gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. B 47 "nördlich der Fabrikstraße"; Erweiterung des Geltungsbereiches, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 (Nr. 1380) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ beschlossen. Auf den dem Beschluss zugrundeliegenden Sachvortrag der Verwaltung wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Aus städtebaulichen Gründen erscheint es sinnvoll, den gesamten Bereich östlich der bestehenden Einkaufsnutzungen an der Fürther Straße bis zur Gewerbestraße im Osten zu städtebaulich neu zu ordnen und mittels Bebauungsplan zu überplanen. Im Norden soll der Geltungsbereich bis an die Industriestraße heranreichen, im Süden begrenzt die Fabrikstraße und die Gottmannsdorfer Straße im südöstlichen Teil das Planungsgebiet.
Ziel der Planungen soll sein, das städtebaulich geordnete Miteinander von bestehenden Wohnnutzungen sowie den bestehenden und möglichen neuen Gewerbenutzungen im Geltungsbereich sinnvoll und langfristig neu zu regeln. Hierbei sollen sowohl die Belange der gewerblichen Betriebe angemessen berücksichtigt werden, aber auch eine angemessene Weiterentwicklung der Wohnnutzungen im Planungsgebiet, im Sinne der Nachverdichtung und den Zielen des Landesentwicklungsprogramms (Innenentwicklung vor Außenentwicklung), ermöglicht werden. Dieses Heranrücken einer Wohnbebauung an gewerbliche Nutzflächen führt jedoch im Regelfall insbesondere zu Immissionskonflikten, welche nur sinnvoll durch entsprechende Festsetzungen im Rahmen eines Bebauungsplans geregelt werden können. Hierzu ist aber ein entsprechend sinnvoller Umgriff für die Bauleitplanung heranzuziehen. Dies war mit dem bisherigen Umgriff nur bedingt gegeben. In der Diskussion hat sich herausgestellt, dass ein größerer Umgriff aus städtebaulichen Gründen angeraten ist. Daher soll der Geltungsbereich wie beschrieben erweitert werden. Hierfür ist auch eine Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 15/1 erforderlich.
Der nun vorgeschlagene Umgriff des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. B 47 ermöglicht die Umsetzung eines abgewogenen Gesamtentwicklungskonzepts für Geltungsbereich.
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung wird deshalb vorgeschlagen, den Geltungsbereich wie Folgt festzulegen: (von West nach Ost) FlNrn. 294/25, 294/26, 294/8, 294/4, 294, 294/3, 294/17, 294/19, 293/6, 293/7, 293/8, 293/9 294/21, 293/3, 293/2, 293, alle Gemarkung Heilsbronn. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan (s. Anlage, Geltungsbereich B 47, Stand 06.07.2017).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich nördlich der Fabrikstraße die Erweiterung des Geltungsbereiches des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlichen (Lageplan Geltungsbereich, Stand 06.07.2017), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 "nördlich der Fabrikstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der heutigen Stadtratssitzung wurde die Erweiterung des Geltungsbereiches des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ beschlossen.
Die Stadt Heilsbronn verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
Die Verwaltung sieht einen erheblichen Nutzungskonflikt zwischen der vorhandenen gewerblichen Nutzung und der dortigen Wohnbebauung. Es besteht ein städtebauliches Erfordernis, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“, der in Teilen von Bebauung frei ist, zu überplanen. Es soll erreicht werden, dass kein dauerhafter Nutzungskonflikt entsteht und alle Interessen und Belange gegenseitig und zueinander abgewogen werden. Weiterhin besteht das Erfordernis, gewerbliche Flächen weitestgehend zu erhalten und zu sichern. Die Stadt Heilsbronn hat wenige Gewerbeflächen, die entwickelt werden können bzw. zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ist der Übergang der Wohnbebauung südlich der Fabrikstraße zu den Gewerbenutzungen der Umgebungsgrundstücke planerisch aufzugreifen und insbesondere mit einem Lärmschutzgutachten nötige Zonierungen zu schaffen. Dem ISEK folgend, sollen auch die vorhandenen Grünstrukturen weitestgehend erhalten werden.
Aus Sicht der Verwaltung besteht das Erfordernis, die städtebauliche Planung weiterhin mit einer sog. Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB zu sichern, weil der Grundstückseigentümer der FlNrn. 293/6, 293/7, 293/8, 293/3 und 293/9 am 11.11.2016 einen Antrag auf Vorbescheid bei der Stadt Heilsbronn eingereicht hat. Mit der damit verfolgten Bebauung mit Einfamilienhäusern, teilweise mit Werkstatt/Büroanbau sowie der Lagerhallen im nördlichen Bereich wird die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ verfolgte städtebauliche geordnete Entwicklung erschwert, möglicherweise sogar verhindert. Der dadurch zwangsläufig entstehende Lärmschutzkonflikt zur bestehenden gewerblichen Nutzung wurde vom Antragsteller zwar erkannt, aber planerisch nicht gelöst. Ein Lärmschutzgutachten ist erforderlich, um die nötigen Zonierungen zwischen Wohnen und Gewerbe zu schaffen. Die verfolgten gewerblichen Nutzungen bei den Werkstätten und der Lagerhalle sind nicht bekannt. Der mit der Planung verbundene Anliefer-/LKW-Verkehr ist offensichtlich direkt neben der Wohnbebauung auf dem privaten Weg angedacht. Die Lagerhallenhöhe und –größe dürften wohl auch nicht ausreichend die Emissionen, wie Lärm, aus den nördlichen Gewerbeflächen auffangen. Insgesamt zeigt die Planung ebenfalls, dass die von der Stadt erkannten Konfliktpotentiale durchaus verschärft als gelöst werden.
Der Geltungsbereich für eine Veränderungssperre deckt sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ und umfasst die Grundstücke FlNrn. 294/25, 294/26, 294/8, 294/4, 294, 294/3, 294/17, 294/19, 293/6, 293/7, 293/8, 293/9 294/21, 293/3, 293/2, 293, alle Gemarkung Heilsbronn (siehe beigefügten Lageplan, Geltungsbereich der Veränderungssperre, Stand 06.07.2017).

Beschluss

Der Stadtrat erlässt aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) i.V.m Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO), in der letztmalig am 12. Mai 2015 geänderten Fassung, erlässt die Stadt Heilsbronn folgende

Satzung:
§ 1
Zu sichernde Planung
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet nördlich der Fabrikstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil dieser Satzung ist, und umfasst die Grundstücke mit den FlNrn. 294/25, 294/26, 294/8, 294/4, 294, 294/3, 294/17, 294/19, 293/6, 293/7, 293/8, 293/9 294/21, 293/3, 293/2, 293, alle Gemarkung Heilsbronn.
§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre; Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Demnach dürfen
?        Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden oder baulichen Anlagen nicht beseitigt werden
?        erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgaben des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einverständnis mit der Stadt Heilsbronn.
Von der Veränderungssperre unberührt sind Vorhaben entsprechend der Maßgaben des § 14 Abs. 3 und 4 BauGB:
?        Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden,
?        Vorhaben, von denen die Stadt Heilsbronn nach den Maßgaben des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,
?        Unterhaltsarbeiten
?        Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft – wenn und soweit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ in Kraft getreten ist – spätestens nach Ablauf von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB). Die Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 17 Abs. 2 BauGB bleiben unberührt.
Die Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ vom 08.12.2016 tritt hiermit außer Kraft.

Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für entstandene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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5. Bayerisches Rotes Kreuz - Bereitschaft Heilsbronn; Entscheidung über Zuschuss zu den Kosten für eine neue Unterkunft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bis zum Eintreffen von Professor Kress werden die Tagesordnungspunkte 6 und 7 vorgezogen.

Der BRK-Kreisverband Ansbach stellt mit Datum vom 21.06.2017 Antrag auf einen Zuschuss zu den Kosten für eine neue Unterkunft der BRK-Bereitschaft Heilsbronn (s. Anlage). Das Vorgespräch mit der Verwaltung wurde am 14.06.2017 im Rathaus geführt.
Die Rot-Kreuz Bereitschaft ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Der Platzbedarf ist deshalb in der Pfarrgasse 5, nach den heutigen Anforderungen, nicht mehr ausreichend (s. Anlage Projektmappe). Insbesondere für den Fuhrpark, bestehend aus zwei Fahrzeugen und einem Anhänger, ist in der Pfarrgasse kein Platz. Auch die Räumlichkeiten und Sanitäranlagen sind nicht mehr ausreichend.
Lt. Antrag beabsichtigt der BRK-Kreisverband Ansbach, diese Immobilie zu erwerben, soweit entsprechende Zuschüsse und Spenden über die Bereitschaft Heilsbronn mit eingeworben werden können (die Baumaßnahme unterliegt keiner staatlichen Förderung und muss aus Spenden und Eigenmitteln des BRK´s finanziert werden). Zwischenzeitlich (am 20.06.2017) wurde die Beurkundung des Erwerbs der Gewerbestraße 5 bereits vorgenommen. Nach einem anschließenden Umbau und der Errichtung von einer großen Doppelgarage (die vorhandenen Garagen sind zu niedrig) wäre dieses Objekt passend für die BRK-Bereitschaft Heilsbronn.
Die Gesamtkosten inkl. Grunderwerb belaufen sich auf insgesamt ca. 518.200 €.
Gemäß Richtlinie Nr. 4 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege werden bei Gesamtkosten über 50.000 € durch Entscheidung im Einzelfall i. d. R. eine Förderung i. H. v. 5 % der Gesamtkosten gewährt. Kosten für Grunderwerb sind in der Regel keine Baukosten.
Eine Förderung durch die Stadt könnte sich damit auf ca. 20.900 € - ausgehend von den gesamten Investitionskosten i. H. v. 418.000 € ((Gesamtkosten abzgl. 30 €/m² (Bodenrichtwert für Gewerbeflächen mit Erschließung) und sonstige Nebenkosten für Grunderwerb)) - belaufen.
Die laufende jährliche Förderung durch die Stadt summiert sich momentan auf ca. 1.000 €.  Dies beinhaltet Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Brandversicherung für das städtische Anwesen Pfarrgasse 5 sowie ein Ersatzparkplatz in der Tiefgarage wegen Zufahrt. 100 € werden jährlich als Fördermitgliedsspende gewährt.
Laufende Kosten für die neue BRK-Bereitschaft Heilsbronn in der Gewerbestraße 5 wurden bisher nicht beantragt.

Beschluss

Gemäß Richtlinie Nr. 4 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege werden dem Bayerische Rote Kreuz, Bereitschaft Heilsbronn, eine einmalige, freiwillige Förderung in Höhe 20.900,00 €, dies entspricht 5 % der Investitionskosten ohne Grundstückskosten, in Aussicht gestellt.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Die Ergebnisse der Prüfung einer evtl. möglichen Entschädigung für die Rückgabe des Gebäudes Pfarrgasse 5 werden dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Corporate Design; Vorstellung der Entwürfe, Auswahl und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der Ausschreibung und Entwicklung eines Corporate Designs (CD) in der Sitzung vom 24.02.2016 (Nr. 122) für die Stadt Heilsbronn zu.
Der Stadtrat (Sitzung vom 08.02.2017, Nr. 1470) entschied sich dann nach einer Ausschreibung des CD für Herrn Jürgen Steger.
Im Briefing-Gespräch am 28. März 2017 wurden folgende Punkte als Vorgabe für die Logo-Entwicklung der Stadt Heilsbronn festgelegt, welches den ersten Grundbaustein für das dann zu erstellende CD-Handbuch dient:
  • Auf keinen Fall sollte eine Lösung mit Stadtsilhouette gestaltet werden, da dies in letzter Zeit von einigen Nachbarkommunen bereits umgesetzt wurde. (z.B. Windsbach).
  • Als Alleinstellungsmerkmal wären der „Mittelpunkt Mittelfrankens“, das „Münster Heilsbronn“ und bedingt der „Jakobsweg“ gedanklich in den Gestaltungsprozess einzubinden. Das Thema „Wasser“ wäre ebenso denkbar als Anlehnung an die „Schwabachquellen“.
  • Das Logo sollte maximal zwei Farben beinhalten.
  • Das Stadtwappen muss nicht Bestandteil des Logos sein, folglich spielt auch die Farbe Gelb keine vorherrschende Rolle.
  • Ob es ein Slogan zum Logo geben soll wurde offen gelassen. Dies wird sich im Entwicklungsprozess ergeben.
Am 31. Mai 2017 wurden schließlich von Herrn Steger die ersten Entwürfe mit sechs Gestaltungsrichtungen vorgestellt:
  • Gestaltungsrichtung 1:
    Klassisch konservativ, mit Stadtwappen in moderner Ausprägung als dominierendes Bildelement.
  • Wappen blicken meist auf eine sehr lange Vergangenheit zurück und waren schon lange bevor es den Begriff »Corporate Design« gab, das eigentliche Alleinstellungsmerkmal einer Gemeinde oder Stadt.
  • Gestaltungsrichtung 2:
    Wort-Bild-Marke mit Münster, Hohenzollernwappen und/oder Jakobsmuschel und Herz
  • Diese Logovarianten abstrahieren das Münster (Zisterzienser), beziehen sich auf die Hohenzollern und den Jakobsweg oder das Herz, das auch als Symbol im Stadtwappen zu finden ist.
  • Gestaltungsrichtung 3:
    Moderne Grafikumsetzung des Dreischalenbrunnens
  • Der »Brunnen des Heils« (fons salutis) ist das Symbol von dem unsere Stadt ihren Namen hat und der auch Teil des Stadtwappens ist.
  • Gestaltungsrichtung 4:
    Der Mittelpunkt von Mittelfranken als geografische Tatsache oder als emotionaler Gimmick (Herz von Mittelfranken).
  • Gestaltungsrichtung 5:
    Geometrische Formen
  • Geschlossene Formen sind in fast jedem Hintergrund problemlos zu positionieren.
  • Gestaltungsrichtung 6: Typografische Lösung
  • Buchstabenkompositionen verschmelzen zu einer unverwechselbaren Einheit
Für jede Gestaltungsrichtung hatte Herr Steger vier Entwürfe angefertigt. Aus diesen 24 präsentierten Entwürfen wurden insgesamt fünf unterschiedliche ausgewählt.
Im nächsten Schritt überabeitete Herr Steger die ausgewählten Logos und präsentierte diese erneut am 20. Juni 2017 der Stadtverwaltung.
Drei Entwürfe sind nun in der engeren Auswahl.
Die Entwürfe wurden bewusst nicht im Vorfeld hochgeladen, da die Stadtverwaltung zu Beginn eine Impuls-Abfrage durchführen will. Ein Logo soll Emotionen ansprechen. Somit ist eine spontane Entscheidung aus dem Bauch heraus ein wichtiges Kriterium des Entscheidungsprozesses.
In der Sitzung wird Herr Steger die einzelnen Entwürfe einzeln erläutern und Rede und Antwort stehen.
Sollte seitens des Stadtrates keine abweichende Vorgehensweise vorgetragen werden, schlägt die Verwaltung vor, zwei der drei Entwürfe zu favorisieren und diese der ggf. Öffentlichkeit zur Abstimmung zu präsentieren. Die Abstimmung kann via Internet, Facebook und persönlich im Bürgerservice durchgeführt werden. Da nicht überprüft werden kann, ob mehrfach abgestimmt wird, ist das Ergebnis lediglich eine Tendenz bzw. ein Richtwert - wenn auch ein wichtiger. Das Logo soll zur Findung einer Stadtidentität beitragen und einen hohen Identifikationsgrad besitzen.
In diesem Fall würde zu gegebener Zeit das Abstimmungsergebnis dem Stadtrat bekannt gegeben.

Beschluss

Im Gremium besteht Konsens , über die beiden favorisierten Vorschläge und einen neuen Kombinationsvorschlag in der nächsten Sitzung abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Information und Beschluss zur Neugestaltung des Markplatzes: a) Vorstellung der grundsätzlichen Gestaltung der Oberflächen (Verlegung Pflaster / Straßenführung) b) Entscheidung über den Beginn der Baumaßnahme c) Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Märkte / Veranstaltungen 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 (Nr. 998) über die Materialwahlauswahl entschieden. Weiterhin wurde in der Sitzung am 25.01.2017 (Nr. 1442) die Maßnahmenabfolge der Baumaßnahmen in der Hauptstraße und Marktplatz festgelegt.
Die Tiefbauarbeiten in der Hauptstraße finden nun voraussichtlich von Ende September 2017 bis April 2018 statt.
Die Planungen für den Marktplatz durch KJS+ Architekten wurden ungeachtet dessen weiter geführt.
  1. Vorstellung der grundsätzlichen Gestaltung der Oberflächen (Verlegung Pflaster / Straßenführung; Stadtratssitzung zur Stadtsanierung – Gestaltung Marktplatz vom 23.10.2013, Nr. 2999)
  • Gestaltung der Pflasterung / Verlegungsrichtung, Begrenzung der Fahrbahn durch beidseitig 3-Zeiler, ansonsten ebene Platzfläche
  • Übergänge, behindertengerechter Ausbau, Leitsysteme für Blinde etc.
  • Marktplatzausleuchtung, Beleuchtung der Hauseingänge / Häuser
  • Lage / Höhenfestlegung des Brunnens
  • Erfordernis der Rettungswege und -Punkte (Hinzuziehen eines Sachverständigen), Auswirkungen auf die Markt- und Veranstaltungsplanung, veränderte Budenanordnung
  • Ausstattung auf dem neuen Marktplatz, bspw. Bestuhlung, Schirme, Einbauten (Bodenhülsen, etc.)
  • Breitband / Leerrohrverlegung / Hausanschlüsse
  • Treppen zum Haus, Hauseingänge
  • Grün am und auf dem Platz
Die Gestaltungsplanung wird durch das Büro KJS+ Architekten in der Sitzung erläutert.
Die Gestaltungsplanung ist vom Stadtrat zu beschließen.
  1. Entscheidung über den Beginn der Baumaßnahme, Zeitplan
Die Planungen sehen aktuell vor, dass die Ausschreibung im September 2017 erfolgt, Submission wäre dann +~ 6 Wochen danach, eine Auftragsvergabe durch den Stadtrat in der Sitzung ca. 2 Wochen nach Submission möglich.
Damit wird aus heutiger Sicht der beste Ausschreibungszeitpunkt für ein möglichst kostengünstiges Ergebnis verfolgt, wenn die bauausführenden Firmen im Frühjahr 2018 (voraussichtlich Mai 2018) ohne konkrete Zeitvorgabe die Arbeiten aufnehmen können.
Nach aktuellem Stand sind die Tiefbauarbeiten in der Hauptstraße Ende April 2018 beendet. Sollten dort gleichwohl Verzögerungen eintreten, wird mit der dann gleichzeitigen Baustelle am Marktplatz eine nur geringe Beeinträchtigung erwartet, weil diese in den Nebenflächen (Abteigasse bis Gaststätte Catania) beginnen soll.
Zu bemerken ist, dass voraussichtlich auch im Jahr 2018 das Anwesen Marktplatz 19 (ehemaliges Heldhaus) saniert wird. Abstimmungen zwischen KJS+ und den dort beauftragten Planern des Eigentümers laufen bereits. Die Marktplatzsanierung kann nach derzeitiger Einschätzung der Ingenieurbüros gleichzeitig stattfinden.
Die Gewerbetreibenden in der Innenstadt haben sich in der Projektgruppensitzung Einzelhandel am 30.05.2017 dafür ausgesprochen, dass die Baumaßnahmen insgesamt in kurzer Zeit abgewickelt werden. Sie sprachen sich gegen längere Unterbrechungen aus.
Der Zeitplan und die technische Ausführung der Sanierungsarbeiten werden in der Sitzung durch das IB Christofori und Partner erläutert.
  1. Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Märkte / Veranstaltungen 2018
Der unter Punkt b) genannte Zeitplan und der Bauzeitenplan berücksichtigen die regulären und heute bekannten Veranstaltungen am Marktplatz 2018.
Grundsätzlich führt jede Unterbrechung der Baumaßnahme zu einer Bauzeitverlängerung und zu einer Steigerung der Kosten (Aushärtezeit des Betonunterbaues). Detailliert wird Herr Christofori in der Sitzung hierauf eingehen.
Beim vorgestellten Bauzeitenplan kann das Stadtfest (13. – 15.07.2018) am Marktplatz stattfinden.
Geht man davon aus, dass nach dem Stadtfest mit dem Marktplatz (Hauptfläche) begonnen wird, so ergibt sich bzgl. der Aushärtezeit des Betonunterbaues für die Oberfläche (Pflaster) ein zu kurzes Zeitfenster bis zur Kirchweih 2018 (11- 15.10.2018).
Ein Aufstellen von Fahrgeschäfte auf dem Marktplatz ist erst 4 Wochen nach Fertigstellung der Oberfläche möglich. Das bedeutet, dass lediglich 8 Wochen (ohne Urlaubszeit) für die Hauptfläche des Marktplatzes verbleiben. Dieses ist nicht zu schaffen.
Deshalb stellt sich die Frage, ob die Kirchweih nicht an einer anderen Stelle abgehalten werden kann.
Vorgesehen ist, dass bis nach der Kirchweih die Hauptstraße für den Fahrverkehr (und für den Kirchweihumzug) durchgängig befahren werden kann.
Will der Stadtrat dem nicht folgen, wäre die Konsequenz, dass nach dem Stadtfest allenfalls weitere Nebenflächen (dort aber auch Fahrgeschäfte betroffen) angegangen werden können und insgesamt eine Bauzeitverzögerung eintritt.
Alternativstandort Kirchweih
Für den Fall, dass die Kirchweih an einem anderen Standort verlegt werden soll, wäre als Standort  denkbar, die Kirchweih entlang der Alten Poststraße, Weiherstraße und Freibadparkplatz abzuhalten. Vorteil hier wäre, dass der Kerwastodl betrieben werden kann und die Innenstadtnähe gewährleistet bleibt. Details und Absprachen müssten folgen.
Der Beginn der Baumaßnahmen, der vorgestellte Zeitplan (Punkt b) sowie die Frage des Kirchweihstandortes (Punkt c) sind vom Stadtrat zu beschließen.

Beschluss 1

b) Der Stadtrat stimmt zu, dass die Bauarbeiten am Marktplatz im Frühjahr 2018 beginnen. Der vorgestellte Zeitplan ist entsprechend umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

c) Der Stadtrat stimmt der Verlegung der Kirchweih 2018 auf einen Alternativstandort, bspw. wie vorgestellt Alte Poststraße / Weiherstraße / Freibadparkplatz zu. Die Verwaltung wird beauftragt die nötigen Vorbereitungen zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö 8
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8.1. Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 25. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö vorberatend 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessungen in der 25. KW sind im RIS bereitgestellt.

Dient zur Kenntnis.

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8.2. Workcamp IBG 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In diesem Jahr findet vom 29. Juni bis 12. August 2017 zum 10. Mal das internationale Workcamp der IBG (Internationale Begegnung im Gemeinschaftsdienst e.V.) statt. Das Workcamp ist eine Form internationaler Freiwilligenarbeit von jungen Erwachsenen die zwischen 18 und 24 Jahre alt sind und gemeinsam mit der Stadt Heilsbronn Projekte in die Tat umsetzen.
Neben dem Unterhalt von Wanderwegen und dem Vital Parcours, wie Freischneiden und Ausbringen von Rindenmulch werden heuer entlang des Philosophenwegs verschiedene Stationen mit Kräutern und Duftgräsern bepflanzt.
Die Stadt hat diesmal auch ortsansässige Jugendliche eingeladen daran teilzunehmen.
Die Begrüßung der Gruppe findet am 31. Juli 2017, ab 17 Uhr vor dem Rathaus statt. Die Verabschiedung mit Grillabend ist dann am 10. August 2017, ab ca. 18 Uhr im Freibad. Stadtrat und Ortssprecher sind herzlich zu beidem eingeladen.
Dient zur Kenntnis.

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8.3. Hohenzollernwebsite online

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Hohenzollern – Orte einer Dynastie

Fast 1000 Jahre lang haben die Hohenzollern die Geschicke des heutigen Deutschlands und darüber hinaus maßgeblich mitbestimmt.
Die Website hohenzollern-orte.de dient als Einstieg für jeden Reisenden und historisch Interessierten und gibt einen ersten Überblick über den großen, überregionalen Wirkungskreis der Hohenzollern.
Als Nachschlagewerk zur Verdeutlichung der geografischen Verortung und Zusammenhänge möge diese Webseite überdies auch Inspirationsquelle für alle Gäste sein, Naturerlebnisse gezielt oder spontan mit Kunst- und Kulturgenüssen zu verbinden. Da nicht nur populäre Bauwerke der Hohenzollern gewürdigt, sondern auch noch weniger bekannte Wirkungsstätten beschrieben werden, soll die Website gleichzeitig neue Motivation für Studienreisende sein, die eigene Bildung zu erweitern und zu vertiefen.
In enger Kooperation haben rund 20 Partner diese Website, Schritt für Schritt gestaltet, mit Informationen gefüllt und Strukturen angepasst aber auch voneinander gelernt und selbst Neues entdeckt.
Gemeinsam werden wir die Website aktuell und am Leben halten. Diese Homepage ist ein Anfang und wir unterstützen die Aufnahme weiterer Stätten, Museen und bedeutender Gebäude der Hohenzollern-Dynastie mit dem Wunsch eine noch stärkere, in alle Richtungen wachsende Vernetzung unter dem Stichwort „Hohenzollern” zu erwirken.

Dient zur Kenntnis.

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8.4. Hohenzollernradweg App

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Unsichtbares wird sichtbar, Vergangenes lebendig: Deutschlands erster „Augmented Reality-Radweg“
Ein Ritter erwacht aus seinem Schlaf, Kurfürstin Anna steigt aus ihrer Gruft und ein Falke fängt zu sprechen an: am 6. Juni 2017 eröffnete Landrat Matthias Dießl offiziell den Hohenzollern-Radweg - er ist Deutschlands erster Augmented Reality-Radweg.
Unter Augmented Reality versteht man die Verschmelzung der Realität mit Computereffekten. In überraschender Weise macht somit diese besondere App Unsichtbares sichtbar und Vergangenes lebendig. Insgesamt gibt es auf dem Hohenzollern-Radweg elf Orte, die mit der App auf neue Weise erkundet werden können. Übrigens: Schummeln geht nicht. Die App erkennt, ob der Radler sich tatsächlich vor der Sehenswürdigkeit befindet und nur dann werden die Objekte zum Leben erweckt.
Den Hohenzollern-Radweg gibt es schon länger, er erstreckte sich aber nur von Langenzenn bis Windsbach. Nun wurde er auf knapp 100 Kilometer erweitert und führt von Nürnberg bis nach Ansbach vorbei an verschiedenen Sehenswürdigkeiten, die an die Hohenzollern erinnern. Diese haben vor 600 Jahren in Franken und Brandenburg regiert.
Die gesamte Strecke des neuen Radwegs kann in zwei bis drei Tagen zurückgelegt werden und ist besonders für Familien geeignet. Durch die zusätzliche App wird Technik mit einem Ausflug in die Natur verbunden – so können auch Kinder und Jugendliche spielerisch Geschichte erleben.
Neben den einzigartigen Effekten und der Geschichte der Hohenzollern bietet die App Serviceauskünfte zu Gastronomie und weiteren Angeboten entlang des Weges. Eine integrierte Navigationsfunktion erleichtert zusätzlich zur Beschilderung die moderne Schnitzeljagd. Dadurch wird die Radweg-App zum idealen Reisebegleiter. Zudem gibt es entlang der Strecke eine gute Anbindung an Bus und Bahn, so dass auch Tagesausflüge ohne Auto möglich sind.
Die App für die Zeitreise zurück in die Geschichte wurde von der Zirndorfer Firma Pion ONE AG entwickelt. Die Federführung bei der Umsetzung hatte das Regionalmanagement des Landkreises Fürth in Kooperation mit dem Tourismusverband Romantisches Franken. Kooperationspartner sind außerdem die dreizehn Kommunen entlang der Strecke und der Radfahrverein ADFC.
Die App „Erlebnisradweg Hohenzollern“ ist für iOS und Android in den Stores zu finden. Alle Informationen gibt es auch unter www.erlebnisradweg-hohenzollern.de
Dient zur Kenntnis.

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8.5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017; Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 23.06.2017 mit, dass für den in § 2 Ziff. 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadt Heilsbronn in Höhe von 1.137.800 € die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.

Es wurde abschließend bemerkt, dass trotz der vorhandenen Rücklagen der geplanten Kreditaufnahme 2017 i. H. v. 1.137.800 € zugestimmt werden kann. Für die finanziellen Belastungen, die auf die Stadt im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen und ab 2018 auch im Schulbereich zukommen, bleiben dadurch Reserven vorhanden. Die Kreditverpflichtungen stehen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt im Einklang.

Bei weitergehendem Interesse kann auf Nachfrage das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle gerne eingesehen werden.

Dient zur Kenntnis.

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8.6. Ankündigung Freie Wähler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö 8.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Freien Wähler laden zur langen Nacht im Freibad ein. Die Veranstaltung findet ab 15. Juli ab 20 Uhr statt. Der Eintritt ist frei.
Dient zur Kenntnis.

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9. Antrag Unterstützung Familie Hasan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet das Gremium sich einer Resolution anzuschließen, um die Ausweisung der Familie Hasan nach Bulgarien zu verhindern.
Ein Anschreiben wird dem Gremium ausgeteilt (s. Anlage). Die Verwaltung und der Bürgermeister werden gebeten, das Schreiben an die geeigneten Stellen weiterzuleiten.

Beschluss 1

Das Gremium stimmt einer Abstimmung über eine Unterstützung per Resolution für die Familie Hasan zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat unterstützt die Resolution für die Familie Hasan, die die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen vorgelegt hat. Das Schreiben wird von der Verwaltung an verschiedene Behörden und Personen weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2017 10:55 Uhr