Datum: 20.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 63. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.07.2017; Anerkennung
2 Bebauungsplan Nr. B 32 Bahnübergang Heilsbronn; a) Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung b) Billigung der Entwurfsplanung c) Beauftragung der Auslegung
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauantrag Erweiterung zum Logistikzentrum mit Lager- und Büroflächen auf Fl.Nr. 330/5 und 330/7, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße
3.2 Bauantrag, Nutzungsänderung des Pfarr- und Jugendheimes zur vorübergehenden Unterbringung einer Regelgruppe der Kath. Kindertagesstätte St. Otto auf Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 13 a; Bekanntgabe
4 Ausbau Kinderbetreuungsplätze an der Kindertagesstätte "St. Otto"; a) Bedarfsfeststellung b) Vorstellung und Zustimmung zur geänderten Planung c) Entscheidung über Finanzierung d) Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 22.02.2017
5 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der FlNr. 376/8 (Verlängerung Mausendorfer Weg) nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG
6 Zuschussantrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Weißenbronn für notwendige Arbeiten am Weißenbronner Friedhof
7 Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2016; Rechnungsergebnis
8 Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Stadtwerke
9 Elektromobilität - Standorte für Ladesäulen in Heilsbronn
10 Bekanntgaben
10.1 Bekanntgabe über den Baustellenbeginn Hauptstraße und Baustellenmarketing
10.2 Vollzug der Straßenordnung (StVO); Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach zur Auffahrtsituation zur Bundesstraße 14 im Stadtgebiet Heilsbronn
10.3 Bodenrichtwerte zum 01.01.2017
10.4 Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 31. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
10.5 BayernWLAN
10.6 Ausbau der Breslauer Straße, Sachstand zur Erhebung der Ausbaubeiträge
10.7 Vollsperrung Bahnübergang aufgrund von Gleisbauarbeiten
10.8 Rundschreiben Nr. 109/2017 des Bayerischen Städtetags vom 28.08.2017 - Schöffenwahl 2018
10.9 Einladung Sängerbund Weißenbronn
10.10 Einladung zum Mostfest Müncherlbach
10.11 Broschüre Bayerischer Bauernverband
10.12 Sachstand zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 "Östlich Herbststraße / nördlich Heuweg", VEP mit WohnLuxus GmbH
10.13 Tagespflege in Heilsbronn, Information
10.14 Kirchweih Weißenbronn
10.15 Geburtstage

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1. Niederschrift der 63. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.07.2017; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 63. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.07.2017 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Nr. B 32 Bahnübergang Heilsbronn; a) Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung b) Billigung der Entwurfsplanung c) Beauftragung der Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.07.2012 zum Zwecke der Beseitigung des Bahnüberganges und den Ersatz durch eine Eisenbahnüberführung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 „Bahnübergang Heilsbronn“ beschlossen.
Nach Vorlage der Planung hat der Stadtrat von Heilsbronn in seiner Sitzung am 05.04.2017 die Entwurfsplanung gebilligt und deren frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Planunterlagen mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht und der landschaftspflegerische Begleitplan haben in der Zeit von Dienstag, 20.06.2017, bis Freitag, 21.07.2017, öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen sowie die Bekanntmachung der frühzeitigen Auslegung wurden zusätzlich im Internet unter www.heilsbronn.de bereitgestellt.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 26 Stellungnahmen registriert, wobei überwiegend mitgeteilt wird, dass Belange im jeweiligen Zuständigkeitsbereich nicht berührt werden (Übersicht s. Anlage). Seitens der Versorgungsträger (Dt. Telekom, Vodafon Deutschland, MDN) wird mitgeteilt, dass im Zuge der späteren Bauausführung Leitungsarbeiten an den betroffenen Versorgungsleitungen erforderlich werden und eine rechtzeitige Information über die Bauausführung daher erfolgen soll.
Seitens des Bayer. Bauernverbandes wird mitgeteilt, es wäre wünschenswert, wenn die Feldzufahrten im Zuge der Bauausführung ggf. verbreitert werden könnten. Die Anmerkungen werden im Zuge der Bauausführung berücksichtigt, eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt hierzu nicht.
Der Kreisheimatpfleger weist auf die gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG (Bayerisches Denkmalschutzgesetz) hin, wonach bei Auffindung von Bodendenkmälern die Untere Denkmalschutzbehörde bzw. die zuständige Zweigstelle des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege zu verständigen ist. Die Verpflichtung, die entsprechenden Fachstellen bei Auffindung von Bodendenkmälern zu verständigen, wird redaktionell in der Begründung des Bebauungsplanes sowie im Umweltbericht ergänzt.

Beschluss 1

a) Die Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 „Beseitigung des Bahnüberganges Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes“ werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen. Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind dieser Aufstellung beigefügt. Diese Zusammenstellung ist ebenfalls Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

b) Die geänderte / ergänzte, heute vorgestellte Entwurfsplanung (Stand 20.09.2017) wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 3

c) Die Verwaltung wird hiermit beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 3
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3.1. Bauantrag Erweiterung zum Logistikzentrum mit Lager- und Büroflächen auf Fl.Nr. 330/5 und 330/7, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der geänderte Freiflächengestaltungsplan für die Erweiterung der bestehenden Halle zum Logistikzentrum mit Lager- und Büroflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 330/5 und 330/7, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße, ist am 25.08.2017 in 3-facher Ausfertigung an das Landratsamt Ansbach gesendet worden.
Mit Schreiben vom 31.08.2017 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass der Freiflächengestaltungsplan der Unteren Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vorgelegt worden ist. Demnach besteht mit den dargestellten Eingrünungsmaßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis. Mit den im Freiflächengestaltungsplan dargestellten Maßnahmen wird der bilanzierte Kompensationsbedarf erreicht.
Allerdings wurde festgesellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 24 Industriegebiet Heilsbronn Ost, östlich der Gutenbergstraße, in folgenden Punkten nicht eingehalten werden:
Pkt. 4.2.1        Schutzmaßnahmen an der bestehenden Hecke östlich des Baugrundstücks
Pkt. 4.3.4        Breite der geplanten Hecke
Pkt. 4.4.1        Anteil von 10 % der Grundstücksfläche an Grenzhecken
Pkt. 4.4.2        Anteilige Bepflanzung von mind. 50 % der Grundstückslängen entlang der Erschließungsstraße
Pkt. 4.5.1        Baumpflanzungen 1. Ordnung entlang der Erschließungsstraße mit Standortbindung
Pkt. 4.6.1        Baumpflanzungen 1. Ordnung im Baugrundstück ohne Standortbindung
Für diese Abweichungen ist eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 24 erforderlich.
Nachdem die Untere Naturschutzbehörde dem Freiflächengestaltungsplan zugestimmt hat, sollten nach Meinung der Verwaltung die entsprechenden Befreiungen ausgesprochen werden.

Beschluss

Dem geänderten Freiflächengestaltungsplan vom 31.07.2017 für die Erweiterung der bestehenden Halle zum Logistikzentrum mit Lager- und Büroflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 330/5 und 330/7, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße, wird zugestimmt.
Für die Punkte 4.2.1, 4.3.4, 4.4.1, 4.4.2, 4.5.1 und 4.6.1 der Satzung wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 24 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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3.2. Bauantrag, Nutzungsänderung des Pfarr- und Jugendheimes zur vorübergehenden Unterbringung einer Regelgruppe der Kath. Kindertagesstätte St. Otto auf Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 13 a; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im heutigen Bau- und Umweltausschuss wurden nachfolgende Anträge der Kath. Kirchenstiftung behandelt:
Nutzungsänderung für das Kath. Pfarr- und Jugendheim
Die Katholische Kirchenstiftung Heilsbronn benötigt Räume zur vorübergehenden Unterbringung einer Regelgruppe der Kath. Kindertagesstätte St. Otto.
Geplant ist hierfür eine Nutzungsänderung im Kath. Pfarr- und Jugendheim, Ansbacher Straße 13a, Grundstück Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn. Bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Durch die vorhandenen Trennwände wird ein Gruppenraum abgetrennt. Die vorhandenen Toiletten können genutzt werden.
Nachdem es sich bei der Einrichtung einer Regelgruppe gemäß Art 2 Abs. 4 BayBO um einen Sonderbau handelt, ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich. Es ist ein Baugenehmigungsverfahren für diese Nutzungsänderung durchzuführen.
Das Kath. Pfarr- und Jugendheim wurde 1997 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 12 II Gemeinbedarfsfläche Schule / Kirche genehmigt. Es ist nun möglich, in diesem genehmigten Kath. Pfarr- und Jugendheim eine Regelgruppe vorübergehend unterzubringen, weil die geplante Nutzungsänderung auch den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Gemeinbedarfsfläche Schule / Kirche entspricht. Der dortige Bebauungsplan Gemeinbedarfsfläche Sondergebiet Schule / Kirche widerspricht also auch nicht der beantragten Nutzungsänderung. Auch zukünftig ist eine derartige Nutzung dort denkbar.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Nutzungsänderung wurde vorab mit dem Landratsamt Ansbach besprochen.
Es handelt sich bei der Einrichtung der Regelgruppe im Kath. Pfarr- und Jugendheim, Ansbacher Straße 13a, Grundstück Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn, um eine dringende Angelegenheit – die provisorische Unterbringung der Kinder soll bereits ab 01.09.2017 starten -, weshalb das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 37 der Gemeindeordnung von der Verwaltung erteilt und die Antragsunterlagen per Kurier am 31.08.2017 an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet wurden.
Einer Beschlussfassung durch das Gremium bedarf es daher nicht mehr.
Bauantrag zur Erweiterung der kath. Kindertagesstätte St. Otto
Die Kath. Kirchenstiftung plant die Erweiterung des Kindergartens „St. Otto“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 408/81, Gemarkung Heilsbronn, Am Eichenwald 8.
Die Erweiterung erfolgt in Form eines erdgeschossigen Anbaus mit einer Fläche von 56 m². Vergrößert wird ein bestehender Gruppenraum und ein Kreativraum wird neu geschaffen.
Zwei Nachbarunterschriften liegen vor. Der fehlende dritte Nachbar wurde schriftlich von der Baumaßnahme unterrichtet.
Am Baugrundstück sind 7 Stellplätze vorhanden. Gemäß der Städtischen Stellplatzsatzung ist je 30 Kinder ein Stellplatz erforderlich. Künftig sollen zwischen 70 bis 75 Kindern betreut werden. Es sind damit vier Stellplätze erforderlich. Die Stellplatzanzahl ist damit auch mit der Erweiterung ausreichend.
Das Bauvorhaben fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Der Bauantrag wird im Bau- und Umweltausschuss am 20.09.2017 behandelt.
Dient zur Kenntnis.

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4. Ausbau Kinderbetreuungsplätze an der Kindertagesstätte "St. Otto"; a) Bedarfsfeststellung b) Vorstellung und Zustimmung zur geänderten Planung c) Entscheidung über Finanzierung d) Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 22.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Katholische Kirchenstiftung plante die Kindertagesstätte (KiTa) „St. Otto“ mit  zwei Regelgruppen und einer Krippengruppe durch Aufstockung um zwei Regelkindergartengruppen zu erweitern.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 (Nr. 1483) den Bedarf für eine Erweiterung der Kindertagesstätte St. Otto um zwei Gruppen zu einer 5-gruppigen Einrichtung festgestellt und dem Antrag des kath. Pfarramts vom 30.01.2017 zugestimmt.
Nach überarbeiteten Unterlagen des kath. Pfarramtes, welche mit Schreiben vom 11.05.2017 übersandt wurden, ergab sich u. a., dass sich die Kosten von ursprünglich rund 714.000 EUR auf rund 1,25 Mio. EUR erhöhen.
Nachdem das Diözesanbauamt, wie der Stadt Heilsbronn mit Schreiben vom 21.06.2017 mitgeteilt wurde, dem Vorhaben nicht zustimmte, wurde durch die kath. Kirche eine Umplanung vorgenommen, die einen Anbau für eine Regelgruppe vorsieht. Statt einer Bausumme von 1,25 Mio. € für 2 Gruppen wird nun mit Baukosten von 376.590.85 € eine Gruppe untergebracht werden können.
a) Bedarfsfeststellung
Durch die Reduzierung von insgesamt 5 auf neu 4 Gruppen bedarf es keiner erneuten Erläuterung der Notwendigkeit. Die Gründe für die Bedarfsanerkennung gelten weiterhin.
Der aktuell bereits bestehende Bedarf bei den Regelgruppenplätzen der Kindertagesstätte St. Otto wird mit einem Provisorium mit 25 Kindern im katholischen Pfarrheim aufgefangen.
b) Vorstellung und Zustimmung zur geänderten Planung
Die katholische Kirchenstiftung beabsichtigt, die Einrichtung einer zusätzlichen Regelgruppe am bestehenden Kindergarten St. Otto. Die erforderlichen Räumlichkeiten sollen als Anbau an das bestehende Kindergartengebäude errichtet werden.
Zur näheren Information darf auf die Unterlagen im RIS verwiesen werden.
Die Zustimmung des Diözesanbauamtes liegt für den Um- bzw. Anbau vor.
c) Finanzierung
Nach dem 4. Investitionsprogramm zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 6 Jahren, das Ende August in Kraft trat, beträgt der aktuelle Fördersatz 90 % der zuweisungsfähigen Kosten i. H. v. voraussichtlich 205.017,96 €. Diese errechnen sich nach dem Summenraumprogramm abzüglich der Bestandsflächen in Krippe und Kindertagesstätte.
Nach Wegfall der Förderbeschränkung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen auf 2/3 der notwendigen Kosten (Änderung BayKiBiG vom 11.12.2012) hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 684 vom 29.07.2015 entschieden, dass mit der bisherigen Regelung der Kostenteilung für Kindergärten (Kostenteilung 2/3 Stadt, 1/3 Träger), weiterhin Einverständnis besteht.
Im vorliegenden Fall würde durch eine 2/3-Förderung der
  1. Gesamtkosten der Maßnahme der Anteil des Trägers 1/3 der Baukosten betragen (rd. 125 T€). Der Kostenanteil der Stadt würde abzüglich des Staatszuschusses rd. 66.500,00 € ausmachen. Dabei würden auch die staatlichen Fördermittel voll ausgeschöpft (s. 1. Berechnungsvariante).
  2. Zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme der Anteil des Trägers rd. 240 T€ betragen. Der Kostenanteil der Stadt würde abzüglich des Staatszuschusses rd. 13.600,00 € ausmachen. Dabei würden die staatlichen Fördermittel nicht voll ausgeschöpft.
Die Kath. Kirchenstiftung bittet um größtmögliche Unterstützung bei der Förderung nachdem die finanzielle Unterstützung durch die Diözese Eichstätt weggefallen wäre. Eine Abstimmung mit der kath. Kirchenstiftung im Vorfeld dieser Stadtratssitzung über die Höhe einer Förderung ist nicht erfolgt.
In der Anlage werden mögliche Finanzierungsmodelle, bezogen auf einen „Standardfall“ und auf die geplante Erweiterung von St. Otto vorgestellt.
Die nun vorgestellte Planung stellt unter Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes und des Wunsch- und Wahlrechtes auch in Bezug auf die zu erwartende Förderung eine zu vertretende Lösung für die Schaffung zusätzlicher Räume für 1 Kindertagesstätten-Gruppe im Stadtgebiet dar.
Weil die Anmeldungen für eine weitere Gruppe bereits vorliegen, kann die kath. Kirchenstiftung als Träger eine staatliche Förderung beanspruchen, so die Auskunft des LRA Ansbach vom Februar 2017.
Nach aktueller Fördersituation (seit Ende August 2017 in Kraft) und aktuellen Baukosten würde für einen Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte (mit 2 Regelgruppen oder einer Regelgruppe und einer Krippengruppe) nach Abzug der Förderung ein Betrag von rd. 200.000,00 € zu finanzieren sein. Dies bedeutet Eigenmittel von lediglich 100.000,00 € pro Gruppe! Nicht berücksichtigt sind dabei die Grundstückskosten.
Die sehr gute Förderung sollte in Anspruch genommen werden. Es sollte ein neuer Standort für eine Kindertagesstätte, welcher aktuell nicht im Eigentum der Stadt Heilsbronn ist, festgelegt werden und es wären, unabhängig von der Frage einer Trägerschaft, die Vorbereitungen zum Bau einer weiteren Kita voranzutreiben.
d) Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 22.02.2017
Zur Klarheit und weil der Anlass für den Beschluss des Stadtrates über eine Aufstockung der Kindertagesstätte St. Otto entfallen ist, sollte der entsprechende Beschluss aufgehoben werden.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss 1

  1. Der Bedarf für eine weitere Regelgruppe in der Kindertagesstätte St. Otto wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der geänderten Planung einer zusätzlichen Regelgruppe durch Anbau wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die Fachstelle für Kindertagesstätten am LRA Ansbach das Einvernehmen so erteilen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Die Stadt Heilsbronn fördert die notwendigen Baukosten (376.590,85 €) eines Anbaues an die Kindertagesstätte St. Otto durch einen Baukostenzuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten. Die ungedeckten Kosten werden 50:50 aufgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Der Beschluss des Stadtrates Nr. 1483 vom 22.02.2017 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der FlNr. 376/8 (Verlängerung Mausendorfer Weg) nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG ist eine Straße durch Verfügung der Straßenbaubehörde einzuziehen, wenn eine Straße jede Verkehrsbedeutung verloren hat.
Bei Durchsicht des Wegebestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass die Verlängerung des Mausendorfer Weges in Heilsbronn (FlNr. 376/8, Gemarkung Heilsbronn, s. beil. Lageplan) bereits vor einigen Jahren jegliche Verkehrsbedeutung durch Überbauung verloren hat. Mit Eintragungsverfügung der Stadt Heilsbronn v. 29.12.1988 wurde die Verlängerung des Mausendorfer Weges (früherer Feld- und Waldweg im Eigentum der Bayer. Staatsforsten) als Ortsstraße gewidmet und damit für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
Mit der Einziehung einer Straße entfallen Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzungen, d.h. die Straße verliert ihre Eigenschaft als öffentliche Straße. Nach der vollständigen Einziehung handelt es sich anschließend um Privatgrund.
Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen, Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG. 

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6. Zuschussantrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Weißenbronn für notwendige Arbeiten am Weißenbronner Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Evangelisch-Luth. Pfarramt Weißenbronn beantragt mit Schreiben vom 07.08.2017 einen Zuschuss für notwendige Arbeiten am Weißenbronner Friedhof (s. Anlage).
Die Kosten zur Neuverlegung der Wasserleitung sowie für Maler- und Renovierungsarbeiten an der Fassade der Leichenhalle belaufen sich auf insgesamt 7.902,20 € (s. Angebote der Fa. Moser und Scheuerlein).
Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten ab 25.000 € 7 % Zuschuss für den Anteil der im Gemeindegebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen gewährt. Dieser Anteil beläuft sich für die Kirchengemeinde Weißenbronn auf 63,75 %; somit würde sich ein Zuschuss auf 353 € belaufen.
Eine Förderung gemäß der geltenden Zuschussrichtlinie Nr. 4 scheidet aus, da die Gesamtkosten nicht erreicht werden.
Die Gewährung einer freiwilligen Zuwendung in Anlehnung an die Zuschussrichtlinien i. H. v. 360 € wird dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt. In der Vergangenheit wurden für diese Zwecke grundsätzlich freiwillige Zuwendungen gewährt (F riedhöfe).

Beschluss

Eine freiwillige Zuwendung in Anlehnung an die Zuschussrichtlinien i. H. v. 360 € wird gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2016; Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2016 ist zwischenzeitlich aufgestellt. Das Ergebnis weist in Einnahmen und Ausgaben folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt
17.723.358,65 €
(Haushaltsansatz: 16.509.800 €)
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 2.278.474,31 €, was einer Erhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz (474.200 €) um 1.804.274,31 € entspricht. Ein Verlustausgleich wurde an die Stadtwerke i. H. v. 674.669,78 € (Ansatz: 815.300 €) geleistet.
b) im Vermögenshaushalt
9.482.433,04 €
(Haushaltsansatz 9.991.900 €)
Darin enthalten ein Überschuss i. H. v. 1.000.259,02 €

II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan
10.960.595,69 €
(Haushaltsansatz 11.848.600 €)
Darin enthalten ist die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt mit 1.221.503,71 € (Haushaltsansatz: 1.077.400 €).
b) im Vermögensplan
1.391.635,11 €
(Haushaltsansatz 1.465.400 €)

III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan
28.683.954,34 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan
10.874.068,15 €

Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 kann erfolgen.
Dient zur Kenntnis.

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8. Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der bilanzmäßige Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Heilsbronn bedarf nach vorangegangener Berichterstattung und einstimmiger Beschlussempfehlung im Werkausschuss (05.07.2017) noch der Feststellung durch den Stadtrat.

Beschluss

Der Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 7.896.280,17 € und einem Jahresgewinn von 126.233,24 € wird hiermit festgestellt.
Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2016 in Höhe von 240.279,31 €. Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zu erbringen und der allgemeinen Rücklage der Stadtwerke zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Elektromobilität - Standorte für Ladesäulen in Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Werkausschusses am 18.01.2017 wurden mögliche Standorte für Ladesäulen vorgeschlagen: Ansbacher Straße/Wohnmobilstellplätze, Lindenplatz, Kammereckerplatz, Freibadparkplatz. Das Thema der Standorte wurde auch im Stadtrat mehrfach diskutiert, bisher jedoch ohne Ergebnis.
Am 10. Juli 2017 sind die Stadtwerke Heilsbronn dem Ladeverbund Franken+ beigetreten. Durch die Zusammenarbeit mit dem Ladeverbund Franken+ wird gemeinsam mit anderen Kooperationspartnern die Elektromobilität in der Region gefördert und damit ein Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen geleistet.
Für das Bayerische Förderprogramm für Ladeinfrastruktur das am 01.09.2017 um 10:00 Uhr startete, muss für eine Förderung ein Online-Antrag ausgefüllt werden.
Im Haushalt 2017 wurden 15.000,00 € für Ladesäulen eingeplant. Die Mittel reichen für zwei Ladesäulen aus.
Im Rahmen der Marktplatzsanierung werden auch die Voraussetzungen für die Errichtung einer Ladesäule (voraussichtlich bei den Parkplätzen vor der Gewerbebank) geschaffen. Künftig stünde damit auch am Marktplatz eine weitere Alternative zur Verfügung.
Die Stadtwerke schlagen vor, zunächst nur den Standort am Freibadparkplatz auszubauen. Weitere Standorte könnten je nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Errichtung einer ersten Ladestation am Freibadparkplatz zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10
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10.1. Bekanntgabe über den Baustellenbeginn Hauptstraße und Baustellenmarketing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö vorberatend 10.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach der Kirchweih 2017 wird voraussichtlich ab 17.10.2017 die Baumaßnahmen zur Sanierung des Kanal- und Wasserleitungsnetzes in der Hauptstraße beginnen (s. beigefügte Informationen, u. a. für das Mitteilungsblatt).
Dient zur Kenntnis.

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10.2. Vollzug der Straßenordnung (StVO); Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach zur Auffahrtsituation zur Bundesstraße 14 im Stadtgebiet Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachdem sich die Anfragen aus der Bürgerschaft zur Auffahrtsituation im Bereich der Bundesstraße 14 Heilsbronn-Ost und Heilsbronn-West wieder mehrten (eingehende E-Mails, Anfragen in Bürgerversammlungen) wurde das Landratsamt Ansbach um Stellungnahme gebeten, ob an der bisherigen Auffassung, dass weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen nicht erforderlich sind, festgehalten wird. Ausdrücklich wurde eine Stellungnahme gebeten, die seitens der Stadt Heilsbronn entsprechend kommuniziert werden kann.
Das Landratsamt Ansbach verweist im Wesentliche auf die bisherigen Ausführungen in früheren Stellungnahmen und teilt mit, dass sowohl nach Auflassung der Polizeiinspektion Ansbach wie auch des Staatlichen Bauamts und des Landratsamtes Ansbach eine Änderung der vorhandenen Beschilderung nicht angezeigt erscheint.
Die Stellungnahmen der Polizeiinspektion Ansbach, des Staatlichen Bauamtes Ansbach sowie des Landratsamtes Ansbach liegen als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

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10.3. Bodenrichtwerte zum 01.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gutachterausschuss des Landkreises Ansbach hat die Bodenrichtwerte zum 01.01.2017 ermittelt und übermittelt.
Nachdem bei der Bekanntgabe in der Sitzung des Stadtrates am 26.07.2017 die Anlagen im Ratsinformationsystem nicht hinterlegt waren, werden diese nachgereicht.
Dient zur Kenntnis.

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10.4. Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 31. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessungen in der 31. KW sind im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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10.5. BayernWLAN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Ab sofort gibt es auch in Heilsbronn kostenlose WLAN-Hotspots. Diese decken den Bereich zwischen dem Oberen und Unterem Tor entlang der Hauptstraße ab.
Dient zur Kenntnis.

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10.6. Ausbau der Breslauer Straße, Sachstand zur Erhebung der Ausbaubeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö vorberatend 10.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Straßenbauarbeiten
Die Straßenbauarbeiten wurden am 30.09.2015 begonnen und mit der Bauabnahme am 27.04.2016 beendet.
Die Schlussrechnung ist am 09.06.2016 an die ausführende Firma ausbezahlt worden.
Kanalbauarbeiten
Die Kanalbauarbeiten wurden nach unserer Kenntnis am 09.03.2015 begonnen und am 30.09.2015 abgeschlossen.
Es fand ein Wechsel in der Geschäftsführung und des zuständigen Bauleiters der ausführenden Firma statt. Vielleicht konnte deshalb zeitnah keine prüfbare Schlussrechnung vorgelegt werden?
Von der ausführenden Firma erreichte uns die Schlussrechnung erst Anfang 2017, welche von unserem beauftragten Ingenieurbüro geprüft wurde.
Die um einen Betrag in Höhe von 25.594,05 € gekürzten Schlussrechnungen (Hauptkanal und Hausanschlüsse) gingen bei der Stadt am 13.07.2017 ein.
Gemäß VOB § 16 kann die Firma innerhalb von 28 Tagen nach Zusendung des Rücklaufs der Schlussrechnungsunterlagen einen Vorbehalt bezüglich der Kürzungen erklären.
Das ist dann auch geschehen: Der Vorbehalt ging per Fax am 09.08.2017 und dann per Post am 11.08.2017 fristgerecht bei der Stadt ein. Die Begründung des Vorbehalts steht aus.
Aus den genannten Gründen gehen wir davon aus, dass in den nächsten Wochen Klarheit herrschen wird. Dieser Vorgang bedeutet ebenfalls, was die Anlieger der Breslauer Straße betrifft, dass die beitragspflichtige Maßnahme noch nicht über Ausbaubeitragsbescheide abgerechnet werden darf. Wird die durch die Stadtverwaltung erfolgte Kürzung der Schlussrechnung schließlich anerkannt, wirkt sich diese zudem in der Beitragsveranlagung günstiger für die Anlieger aus.
Im Interesse unserer Bürger / Anlieger ist es, den gekürzten Betrag von rund 26.000 EUR nicht anteilig aufbürden zu müssen. Somit müssen wir abwarten, bis die abrechenbare Schlussrechnung endgültig vorliegt.
Dient zur Kenntnis.

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10.7. Vollsperrung Bahnübergang aufgrund von Gleisbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Anordnung des Landratsamtes Ansbach wurde für den Bahnübergang Heilsbronn an der Caspar-Othmayr-Straße eine Vollsperrung des Verkehrs angeordnet. Die Vollsperrung ist aufgrund von Gleisbauarbeiten notwendig. Die Arbeiten werden voraussichtlich vom 18.09. bis zum 21.09.2017 andauern. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Ketteldorfer Straße – Badstraße - Betzendorfer Straße und umgekehrt.
Dient zur Kenntnis.

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10.8. Rundschreiben Nr. 109/2017 des Bayerischen Städtetags vom 28.08.2017 - Schöffenwahl 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rundschreiben Nr. 109/2017 teilt der Bayerische Städtetag mit Schreiben vom 28.08.2017 mit, dass im Jahr 2018 die nächsten Wahlen für die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 stattfinden.
Dient zur Kenntnis.

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10.9. Einladung Sängerbund Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Bernhard Meyer, 1. Vorstand Sängerbund Weißenbronn, lädt alle Stadtratsmitglieder zur Einweihung des neuen Vereinszimmers ein. Sie wird am 21. Oktober 2017 ab 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Weißenbronn stattfinden. 
In seiner Einladung hat er sich bei der Stadt Heilsbronn für die Übernahme der Materialkosten bedankt. Auch die fachkundige Unterstützung durch Herrn Nölp und Herrn Dobras war ihm einen Dank wert.
Dient zur Kenntnis.

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10.10. Einladung zum Mostfest Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Ortsprecher Gerhard Schwab lädt den Stadtrat und alle Bürgerinnen und Bürger herzlichst zum 21.  Müncherlbacher Mostfest ein. Die Einladung liegt der Tischvorlage bei.
Dient zur Kenntnis.

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10.11.  Broschüre Bayerischer Bauernverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Sitzungsvorlage liegt die Broschüre des Bayerischen Bauernverbands, Geschäftsstelle Ansbach bei.
Dient zur Kenntnis.

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10.12. Sachstand zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 "Östlich Herbststraße / nördlich Heuweg", VEP mit WohnLuxus GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 26.07.2017 fand zuletzt im Rathaus mit dem Vorhabenträger, der WohnLuxus GmbH, und dessen Planungsbüro Holm eine ausführliche Besprechung zum vorgelegten Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie des durch die Stadtverwaltung erstellten Durchführungsvertrages statt.
Neben der Frage der Verfahrensart im Planungsgebiet wurden auch inhaltliche Festsetzungen in einem konstruktiven Gespräch besprochen.
Es liegt nun am Vorhabenträger, eine geänderte Entwurfsplanung vorzulegen. Der Vorhabenträger hat hierzu den Zeitraum Mitte / Ende September 2017 angekündigt.
Dient zur Kenntnis.

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10.13. Tagespflege in Heilsbronn, Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö vorberatend 10.13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Was eine mögliche Tagespflege in Heilsbronn betrifft, hat die Stadtverwaltung diesbezüglich Gespräche initiiert.
Dient zur Kenntnis.

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10.14. Kirchweih Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.14

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vom 22.09. bis 25.09.2017 ist Kirchweih in Weißenbronn. Die Veranstalter laden Stadtrat und Bürgerschaft herzlich ein. Der Bieranstich findet am Freitag, 22.09.2017 um 19.30 Uhr statt.
Dient zur Kenntnis.

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10.15. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.09.2017 ö 10.15
Datenstand vom 29.11.2017 16:34 Uhr