Datum: 11.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2017; Anerkennung
2 Pilotprojekt P+R 4.0 der Obersten Baubehörde; Information und Grundsatzbeschluss
3 Tätigkeitsbericht des Citymanagements, Informationen zum Baustellenmarketing
4 Musikschule Heilsbronn; Verlängerung des Vertrages zwischen Stadt und Stadtkapelle Heilsbronn e. V.
5 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
5.1 Bauantrag Polyden-Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 36 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
6 Bekanntgaben
6.1 Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 37. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
6.2 Einladung zum Festkonzert der "Liederfreunde 1897" Heilsbronn
6.3 Schließung der städtischen Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt
6.4 Erweiterung des Mobilfunknetzes durch die Telefonica Deutschland GmbH
6.5 Breitbandausbau in Heilsbronn; Erforderliche Baumaßnahme in der Badstraße
6.6 Einladung zur Nachkirchweih der AWO Ortsverband Heilsbronn mit Ehrungen am 21.10.2017
6.7 Einladung zur Mitgliederversammung des Fußball Fördervereines Heilsbronn e.V. am 23.10.2017
6.8 Geburtstage

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1. Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2017; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gegen die Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2017 bestehen keine Einwände.

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2. Pilotprojekt P+R 4.0 der Obersten Baubehörde; Information und Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Inneren (OBB) führt ein Pilotprojekt „P+R 4.0“ mit dem MVV und der VGN Nürnberg durch.
Das Projekt soll die nachhaltige Verkehrsentwicklung durch Vernetzung der Verkehrsträger
Straße und Schiene unterstützen. Im VGN-Gebiet wurde der S-Bahn-Korridor S 4 Ansbach – Nürnberg betrachtet.
Es soll eine Vernetzung der Informationen anhand einer Detektion an den jeweiligen P+R-Anlagen in Verbindung mit Infostelen mit Echtzeitdaten erfolgen.
Herr Domhardt, Leiter der Abteilung Verkehrsplanung beim VGN, wird das Projekt in der Sitzung näher ausführen. Weitere Informationen hierzu sind im RiS vorab eingestellt.
Zur Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel des Freistaates Bayern ist nun nach den ersten Sondierungsgesprächen mit den Stadt-/Gemeindeverwaltungen Roßtal, Heilsbronn und
Petersaurach grundsätzlich vom Stadtrat zu entscheiden, ob auch die Stadt Heilsbronn an dem
Projekt teilnehmen möchte oder nicht.
Nach ersten Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Detektion der aktuell endständig hergestellten P+R-Flächen i. H. v. ca. 42.000 EUR zu. Weitere 22.000 EUR für Unterhaltungs- und Wartungskosten (auf einen 10-Jahres-Zeitraum gerechnet).
Sollten im Zuge des Projektes weitere P+R-Flächen endständig hergestellt werden, könnten diese mit den üblichen Förderhöhen (50 % GVFG, 5 % BayÖPNVG/FAG) bezuschusst werden. Pro Stellplatz wären 4.100 EUR der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Zusätzlich die Grunderwerbskosten. Eine Zusatzförderung im Rahmen des Projektes P+R 4.0 ist hierfür nicht möglich. Die Gemeinde Petersaurach und der Markt Roßtal werden neue P+R ausbauen.
Für die Detektion kann eine Förderung aus Mitteln der Regionalisierung (ReG) i. H. v. 70 – 75 % herangezogen werden. Diese Förderung setzt jedoch voraus, dass die Stellplätze endständig hergestellt wurden bzw. werden.
Am Bahnhof Heilsbronn sind aktuell mit den zusätzlich hergestellten Parkplätzen auf den ehemaligen Bahngärten (40) bzw. kurz vor Fertigstellung befindlichen provisorischen Parkflächen an der Norma (59) incl. der seit längerem bestehenden Schotterfläche (67) westlich des Bahnhofsgebäudes 166 P+R-Flächen ohne Abschöpfung von Fördermitteln geschaffen worden bzw. vorhanden. Ohne den sog. Ladehof hat die Stadt selbst die nötigen von der VGN prognostizierten Parkplätze bereitgestellt.
Endständig könnten nur die im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen hergestellt werden. Kurzfristig wohl nur die erst heuer im Frühjahr provisorisch hergestellten 40 Parkplätze südlich des Bahnhofsgebäudes / ehemalige Bahngärten.
Die provisorisch hergestellten Flächen könnten bei der Detektion wohl nur berücksichtigt werden, wenn die Stadt hierfür die Kosten übernimmt. Eine Aussage hierzu steht noch aus und wird wohl erst zur Sitzung vorliegen.
Die Verwaltung sieht auch Vorteile aus dem Projekt für Heilsbronn:
  • eine Steigerung der Attraktivität des S-Bahnhofes Heilsbronn, Wahrnehmung als P+R-Standort als Teil der Metropolregion Nürnberg
  • der Blick von „oberster Stelle“ auf die bisher unbefriedigende Verhandlung der Stadt mit der Deutschen Bahn bezüglich des Ladehofes; für Heilsbronn die ideale Fläche für ein künftiges Parkhaus
  • eine positive Zusammenarbeit mit den angrenzenden Bahnhofs-Kommunen Petersaurach und Roßtal; Heilsbronn ist ein wichtiger Bahnhaltepunkt, das Konzept steht und fällt im Ergebnis mit der Beteiligung der Stadt Heilsbronn
Zur Beratung und ggf. Beschlussfassung.

Beschluss

Der Stadtrat befürwortet grundsätzlich die Teilnahme am Pilotprojekt „P+R 4.0“ der Obersten Baubehörde beim StMI. Eine endgültige Entscheidung über die Teilnahme und die Stellung des Förderantrages wird vom Gremium erst dann getroffen, wenn die diesbezüglichen Parameter auch endgültig und ausreichend bekannt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass auch die im Eigentum der Stadt befindlichen provisorischen P+R-Flächen in die Detektion einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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3. Tätigkeitsbericht des Citymanagements, Informationen zum Baustellenmarketing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö vorberatend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Citymanagement mit dem Büro PLANWERK aus Nürnberg ist nun seit 01.05.2016 in Heilsbronn tätig. Im RiS eingestellt ist der Tätigkeitsbericht 2016, der bereits Grundlage für den Verwendungsnachweis bei der Regierung von Mittelfranken war. Weiterhin eingestellt sind Zusammenstellungen für die Projekte und Tätigkeiten des Citymanagements 2017 und die 2018 geplanten Aktivitäten.
Die Citymanager, Herr Sperr und Herr Aulbach, werden die Tätigkeiten und Projekte in der Sitzung vorstellen.
Der Vertrag mit PLANWERK läuft zum 31.12.2017 aus. Die Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung hatte bereits zu Beginn eine Verlängerungsmöglichkeit des City-/ Projektmanagements in Aussicht gestellt. Diese wäre nun bis Jahresende zu beantragen.
In der nächsten Stadtratssitzung am 25.10.2017 soll deshalb über die Verlängerung des City- / Projektmanagements mit PLANWERK entschieden werden. Die im RiS bereitgestellten Tätigkeitsberichte stellen hierfür u. a. die Grundlage zur Vorbereitung auf die Entscheidung dar. Die Fraktionen werden um interne Beratung bis zur nächsten Sitzung gebeten.
Weiterhin informiert wird über das anlaufende Baustellenmarketing aufgrund der Hauptstraßen-Tiefbausanierung.
Dient zur Kenntnis.

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4. Musikschule Heilsbronn; Verlängerung des Vertrages zwischen Stadt und Stadtkapelle Heilsbronn e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Vertrag zwischen der Stadt Heilsbronn und der Stadtkapelle Heilsbronn e. V. über die Musikschule Heilsbronn läuft vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018.
Gemäß § 5 des Vertrages vom 08.11.2013 verpflichtet sich die Stadt Heilsbronn, spätestens
1 Jahr vor Vertragsablauf über eine Verlängerung des Vertrages zu beschließen. Die Dauer der Verlängerung ist nicht geregelt.
Herr Claus Bernecker, Leiter der Musikschule, informiert das Gremium über die Arbeit und die Erfolge der Musikschule.
Dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt, ob der Vertrag mit der Stadtkapelle Heilsbronn e. V. zum Betrieb der Musikschule Heilsbronn über den 31.12.2018 hinaus und ggf. um welchen Zeitraum
er verlängert werden soll.
Die Stadtkapelle Heilsbronn hält eine Verlängerung für 5 bis 10 Jahre für sachgerecht.
Der jährliche städt. Zuschuss i.H.v. maximal 57.000,00 € war bisher auskömmlich.
Seitens der Verwaltung wird eine Laufzeit von 5 Jahren (wie Ursprungsvertrag) oder auch bis zu 10 Jahren als prinzipiell möglich erachtet.

Beschluss

Der Vertrag mit der Stadtkapelle Heilsbronn e. V. zum Betrieb der Musikschule Heilsbronn wird um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö 5
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5.1. Bauantrag Polyden-Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 36 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2017 zu nachfolgendem gewerblichen Bauvorhaben einen Empfehlungsbeschluss gefasst:
Der Antragsteller plant den Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 36.
Die Halle dient zur Lagerung von Polyethylen-Fertigware und Paletten.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für den Planungsbereich wurde 1996 ein vorhabenbezogener Erschließungsplan mit entsprechender Satzung aufgestellt. Für den Geltungsbereich des Erschließungsplanes wurde damit der vorhandene Bebauungsplan Nr. B 12 IV mit seinen Festsetzungen außer Kraft gesetzt.
Das beantragte Genehmigungsfreistellungsverfahren ist gemäß BayBO Art 58 Abs. 2 auch im Geltungsbereich eines vorhabenbezogen Erschließungsplanes möglich, wenn die entsprechenden Festsetzungen eingehalten werden.
Die Abstandsflächen der bestehenden Halle und der geplanten Halle überlappen sich geringfügig. Für diese Überlappung ist eine isolierte Abweichung von der BayBO Art. 6 erforderlich. Diese wurde auch beantragt. Das Freistellungsverfahren bleibt hiervon unberührt.
Mit der neuen Halle wird eine mit Asphalt befestigte Fläche überbaut, so dass sich die Entwässerungssituation hierdurch nicht verändert.
Die direkt östlich der geplanten Halle und im Planblatt des vorhabenbezogenen Erschließungsplanes eingezeichnete Privatstraße bleibt mit 5 m Breite bestehen. Am LKW-Anlieferverkehr dürfte sich dadurch keine Änderung zum aktuellen Stand ergeben, weil der Platz der Halle bisher als Lagerplatz für Paletten genutzt war.
Gemäß Mitteilung des Antragstellers bleibt die Mitarbeiterzahl durch den Hallenbau unverändert. Nach Auskunft des Planers sind derzeit 127 Beschäftigte angestellt, davon ca. 75% im Vierschicht- bzw. Zweischichtbetrieb. Vorhanden sind 42 Stellplätze. Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung Pkt. 8.1 (1 Stellplatz/3 Mitarbeiter) sind 42,3 Stellplätze erforderlich.
Anhand von aktuellen Luftbildern wurde überprüft, ob diese Mitarbeiter-Parkplätze tatsächlich vorhanden sind. Die Parkplätze im südwestlichen Teil, direkt angrenzend an das Fabrikgebäude, waren teilweise mit Paletten belegt, weshalb zum Zeitpunkt der Luftaufnahme nur max. 39 Parkplätze vorhanden waren. Die Verwaltung wird diesbezüglich mit dem Antragsteller ein Gespräch suchen und nachdrücklich darum bitten, die vorhandenen Stellplätze auch dauerhaft als solche bereit zu stellen.
Auf die Einhaltung des notariell beurkundeten Durchführungsvertrages zur Satzung über einen Vorhabens- und Erschließungsplan vom 18.07.1996 und den darin getroffenen Festlegungen wird besonders hingewiesen.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.
Der Empfehlungsbeschluss lautet:
„Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Bauvorhaben der Polyden-Folienfabrik GmbH für den Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 36, zuzustimmen. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.“

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben der Polyden Folienfabrik GmbH für den Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 36, zu.
Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö 6
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6.1. Mobile Geschwindigkeitsmessung in der 37. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessungen in der 37. KW sind im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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6.2. Einladung zum Festkonzert der "Liederfreunde 1897" Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gesangverein „Liederfreunde 1897“ Heilsbronn feiert in diesem Jahr sein 120-jähriges Gründungsjubiläum. Die Einladung zum Festkonzert am 21. Oktober 2017 liegt den Sitzungsmappen bei.
Dient zur Kenntnis.

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6.3. Schließung der städtischen Bauschuttdeponie Trachenhöfstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bekanntmachung zur Schließung der Bauschuttdeponie in Trachenhöfstatt ab dem
25. November 2017 liegt in den Sitzungsvorlagen.
Dient zur Kenntnis

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6.4. Erweiterung des Mobilfunknetzes durch die Telefonica Deutschland GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö 6.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Telefonica Deutschland legt die Netze von O2 und E-Plus zusammen und modernisiert parallel die Mobilinfrastruktur. Um die Telekommunikationsinfrastruktur in Heilsbronn weiter zu verbessern, ist geplant, die in den anl. Lageplänen gekennzeichneten Mobilfunkstandorte um eine LTE-Sendeanlage zu erweitern. U.a. soll das Funknetz entlang der Bundesautobahn A 6 und der Bahnlinie erweitert werden.
Nach Mitteilung der Telefonica Deutschland GmbH stellt die Erweiterung am bestehenden Standort eine optimale Kombination aus funktechnischen Erfordernissen und wirtschaftlichen Überlegungen dar. Mit der Erweiterung werden zusätzliche Standorte vermieden.
Dient zur Kenntnis.

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6.5. Breitbandausbau in Heilsbronn; Erforderliche Baumaßnahme in der Badstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö beschliessend 6.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Telekom plant den weiteren Breitbandausbau in Heilsbronn.
Im Zuge der Schließung eines Ringes im Stadtbereich wird es erforderlich, am neuen Gehweg in der Badstraße in Höhe des Anwesens Badstraße 9 eine Montagegrube zu öffnen, da hier die vorhandene Leerrohrverbindung unterbrochen ist.
Dient zur Kenntnis.

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6.6. Einladung zur Nachkirchweih der AWO Ortsverband Heilsbronn mit Ehrungen am 21.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö 6.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Arbeiterwohlfahrt Ortsverband Heilsbronn lädt  alle Stadtratsmitglieder und Ortssprecher herzlich zur Nachkirchweih mit Ehrungen von verdienten und langjährigen Mitgliedern sowie Jubilaren am 21. Oktober 2017 ab 14:00 Uhr ins Foyer der Hohenzollernhalle in Heilsbronn ein. Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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6.7. Einladung zur Mitgliederversammung des Fußball Fördervereines Heilsbronn e.V. am 23.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö 6.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Fußball Förderverein Heilsbronn e.V. lädt alle Stadtratsmitglieder und Ortsprecher zur Jahreshauptversammlung am 23. Oktober 2017 im Konventsaal ein. Davor sind ein Live-Interview und eine Autogrammstunde mit dem ehemaligen Club-Spieler Raphael Schäfer geplant.
Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dienst zur Kenntnis.

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6.8. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2017 ö 6.8
Datenstand vom 21.11.2017 10:36 Uhr