Datum: 25.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2017; Anerkennung
2 Niederschrift der 65. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2017; Anerkennung
3 Bauantrag zur Errichtung eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
4 Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages mit Büro PLANWERK, Citymanagement
5 Änderung der Öffnungszeiten des Heilsbronner Freibades
6 Bebauugsplan Nr. B 3 Weißenbronn "Am Lehrfeld"; a) Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung c) Satzungsbeschluss d) Beschluss über die Widmung der im Bebauungsplan enthaltenen öffentlichen Verkehrsfläche nach Art. Abs. 7 BayStrWG
7 Bekanntgaben
7.1 Bezuschussung Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altstadtsanierung; Bekanntgabe
7.2 Information über die Stellungnahme der Stadt Heilsbronn zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2030
7.3 Bürgerversammlungen
7.4 Einladung zur Gedenkstunde anlässlich des Volkstrauertages
7.5 Reformationsjubiläum
7.6 Geburtstage

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1. Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2017; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gegen die Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2017 bestehen keine Einwände.

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2017 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 65. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2017; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gegen die Niederschrift der 65. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2017 bestehen keine Einwände.

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 65. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2017 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Tagesordnungspunkt wird von der anberaumten Sitzung abgesetzt, da nachträglich Unterlagen nachgereicht wurden und eine eingehende Prüfung und Beurteilung bis Sitzungstermin nicht möglich war. Die Beschlussfassung soll in einer der nächsten Stadtratssitzungen voraussichtlich am 15.11.2017 erfolgen.

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4. Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages mit Büro PLANWERK, Citymanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der letzten Stadtratssitzung vom 11.10.2017 hat das Büro PLANWERK, Herr Sperr und Herr Aulbach, über das seit 01.05.2016 laufende Projekt-/Citymanagement berichtet sowie einen Ausblick für die Arbeiten im Jahr 2018 gegeben.
Der Vertrag mit dem Büro PLANWERK läuft zum 31.12.2017 aus. Der Vertrag sieht einen Arbeitsaufwand von 900 Arbeitsstunden mit einem dann sich ergebenden Jahreshonorar von 66.299,18 EUR vor.
Die Regierung von Mittelfranken hat das Projektmanagement mit Bescheid vom 13.04.2016 ab 01.05.2016 für die ersten beiden Jahre bewilligt. Eine Verlängerung des Vertrages mit PLANWERK wäre demnach nur bis 30.04.2018 möglich. Die Verwaltung wird abhängig von der heutigen Entscheidung des Stadtrates auch eine Verlängerung der Bewilligung beantragen.
Es wird vorgeschlagen, das Projekt-/Citymanagement um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2020 zu verlängern. Hintergrund sind die aktuell anstehenden Projekte mit Ausbau des Marktplatzes und Hauptstraße, welche sich zeitlich bis in das Jahr 2020 auswirken werden. Die Begleitung dieser wichtigen Innenstadtprojekte mit einem Projekt-/Citymanagement wird aus Sicht der Verwaltung für sehr vorteilhaft angesehen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt vorbehaltlich der noch auszusprechenden Bewilligung durch die Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung der Verlängerung des Vertrages vom 09.05./19.05.2016 mit dem Büro PLANWERK bis 30.04.2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Imper hat gegen den Beschlussvorschlag gestimmt.

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5. Änderung der Öffnungszeiten des Heilsbronner Freibades

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Tagesordnungspunkt „Änderung der Öffnungszeiten des Heilsbronner Freibades“ war nach vorangegangener Information im Werkausschuss (16.05.2017) bereits in der Sitzung des Stadtrates am 31.05.2017 Beratungsgegenstand.
Dem Stadtrat wurde der entsprechende Sachverhalt geschildert. Hauptgrund für den Vorschlag auf Reduzierung der Öffnungszeiten ist die schwierige personelle Abdeckung dieser Zeiten durch qualifiziertes Personal, da die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten der Bediensteten gesetzlich reglementiert sind. Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen in diesem Bereich müssen unbedingt vermieden werden.   
Aus dem Gremium wurde angeregt Daten über Besucherzahlen und Eintrittszeiten während der Badesaison 2017 genau zu analysieren. Auf Basis dieser Informationen kann dann vom Gremium im Herbst (vor Beginn des Dauerkartenverkaufs) eine Entscheidung über die Öffnungszeiten in der Badesaison 2018 getroffen werden. Der Vorschlag einer Auswertung im Ein-Stunden-Takt fand beim Gremium und bei der Verwaltung Zustimmung.
Dieses Zahlenmaterial wird dem Gremium in der Anlage zur Verfügung gestellt. Bei den Daten handelt es sich um die stündlichen Eintrittszeiten pro Öffnungstag sowie verschiedene monatliche Auswertungen und Vergleiche.
Anmerkung zur Beschlussvorlage vom 31.05.2017:
Während die Öffnungszeit der umliegenden Bäder überwiegend bei 9.00 Uhr liegt, öffnet unser Freibad bereits um 8.00 Uhr. Im Vergleich mit anderen Freibädern hat das Heilsbronner Bad täglich mind. 1 Stunde länger geöffnet (Ausnahme Freibad Veitsbronn und Hallen- und Freibad Ansbach).

Hallen- und Freibäder
im Umkreis

Reguläre Öffnungszeit pro Woche
(Std./Woche)
Hallenbad Dietenhofen
30
Hallenbad- und Freibad Neuendettelsau
54,5
Freibad – Waldstrandbad Windsbach
72
Freibad Herrieden
73
Freibad – Naturbad Großhabersdorf
74
Freibad Lichtenau
77
Freibad Weihenzell
77
Freibad Neustadt/Aisch
79
Freibad Heilsbronn
83
Freibad Veitsbronn
84
Hallen- und Freibad Ansbach
84

Das Heilsbronner Freibad liegt mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 83 Stunden deutlich über dem Niveau anderer Bäder im Umkreis.
Die Verwaltung schlug daher vor, die seit 2010 erweiterten Öffnungszeiten aus vorgenannten Gründen wieder zurück zu nehmen. Die Öffnungszeit 8.00 – 20.00 Uhr (dienstags bis 19.00 Uhr) würde dann wieder auf die bis 2009 geltenden Zeiten, nämlich 9.00 – 20.00 Uhr geändert werden. Ein Tag in der Woche (z. B. Mittwoch) könnte weiterhin um 8.00 Uhr geöffnet werden (Frühschwimmertag).
Die Einschränkung der Öffnungszeiten wurde im Gremium kontrovers diskutiert. Es wurden verschiedene Alternativen zur Kürzung des Frühschwimmerangebots wie Einschränkung der Öffnungszeiten bei schlechtem Wetter oder kein längeres Öffnen an heißen Tagen vorgeschlagen. Beide Alternativen tragen aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer Verbesserung des Personalbedarfes bei.
Die aktuellen Zahlen der Badesaison 2017 lassen erkennen, dass sich in den Morgenstunden eine höhere Frequentierung abzeichnet als in den Abendstunden. Allerdings ist davon auszugehen, dass der wesentliche Teil der Frühschwimmer nicht berufsstätig ist. Auf die am 13.09.2017 eingegangene E-Mail zum Thema „Frühschwimmer“ wird verwiesen.
Alternativ bestünde daher auch die Möglichkeit, wie zum Beispiel im vergleichbaren Freibad Herrieden, das Freibad wochentags eine Stunde früher zu schließen, d. h. um 19.00 Uhr statt wie bisher um 20.00 Uhr. Für berufsstätige Schwimmer wäre dies allerdings wenig attraktiv.
Am Wochenende spräche aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, das Bad bedarfsorientiert von 9.00 – 20.00 Uhr zu öffnen.
Weiterhin wäre denkbar, das Bad am einem halben Tag gänzlich zu schließen.
Nachfolgende Tabelle stellt den bisherigen Öffnungszeiten Lösungsvorschläge gegenüber.
Öffnungszeiten
bis 2009


Bisherige Öffnungszeiten
seit 2010

Mögliche Öffnungszeiten
Vorschlag 1
an STR 31.05.2017
Mögliche Öffnungszeiten
Vorschlag 2

Mo, Mi – So
9.00 –  20.00 Uhr
Mo, Mi – So
8.00 – 20.00 Uhr
Mo, Di, Do – So
9.00 – 20.00 Uhr
Mo – Fr
8.00 – 19.00 Uhr
Di
9.00 –  20.00 Uhr
Di
8.00 – 19.00 Uhr
Mi
8.00 – 20.00 Uhr
Sa + So
9.00 – 20.00 Uhr
77 Std./Woche
83 Std./Woche
78 Std./Woche
77 Std./Woche

Dem Stadtrat wird zur Beratung vorgelegt, ob und in welcher Form die Öffnungszeiten ab der Badesaison 2018 verringert werden können.

Beschluss

Ab der Badesaison 2018 werden die Öffnungszeiten des Freibades Heilsbronn an Vorschlag 2 (Wochentags eine Stunde früher schließen, am Wochenende eine Stunde später öffnen) angepasst.
Die Verlängerung der Öffnungszeiten an den heißen Tagen wird an die allgemein gültigen Wetterregeln angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bebauugsplan Nr. B 3 Weißenbronn "Am Lehrfeld"; a) Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung c) Satzungsbeschluss d) Beschluss über die Widmung der im Bebauungsplan enthaltenen öffentlichen Verkehrsfläche nach Art. Abs. 7 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 zur städtebaulich geordneten Entwicklung der Siedlungsstrukturen in Weißenbronn die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 3 „Am Lehrfeld“ beschlossen.
Nach Vorlage der Entwurfsplanung hat der Stadtrat von Heilsbronn diese in seiner Sitzung am 31.05.2017 gebilligt und deren öffentliche Auslegung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
Die Planunterlagen mit textlichen Festsetzungen und Begründung haben in der Zeit von Dienstag, den 15.08.2017 bis Freitag, den 29.09.2017 öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen sowie die Bekanntmachung der Auslegung wurden zusätzlich im Internet unter www.heilsbronn.de bereitgestellt.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung sind seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in beil. Übersicht aufgelistet. Eine redaktionelle Ergänzung der Begründung erfolgt bzgl. der Löschwasserversorgung. Eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist anlässlich dieser Ergänzung nicht notwendig.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberggruppe teilt mit, dass der Löschwasserbedarf gemäß den DVGW-Richtlinien Arbeitsblatt W 405 in Höhe des Grundschutzes (min. 48 m³/h) für Wohnbau-, Misch- und Dorfgebiete bereitgestellt werden kann. Sollte aufgrund der Art oder Umfang der Bebauung ein höherer Löschwasserbedarf als 48 m³/h erforderlich sein bzw. werden, kann die erforderliche Menge nicht über das öffentliche Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt werden. Der Mehrbedarf muss dann vom Eigentümer bzw. der Stadt Heilsbronn bereitgestellt werden.
Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt mit, in allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Das Ing. Büro Christofori & Partner schlägt aus fachlicher Sicht vor, die Forderung nicht als inhaltliche Festsetzung zu übernehmen. Eine rechtliche Verpflichtung der Stadt Heilsbronn besteht für die Umsetzung dieser Einwendung nicht.
Im Übrigen werden die betroffenen Versorgungsträger im Rahmen der Erschließungsarbeiten frühzeitig beteiligt, sodass eine Koordinierung notwendig werdender Leitungsarbeiten möglich ist.
Der Bayer. Bauernverband empfiehlt, um spätere Nachbarstreitigkeiten zu vermeiden, als Abstand zwischen Bepflanzungen und angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken 4 Meter einzuhalten. Nach fachlicher Einschätzung werden die Rahmen der im AGBGB festgesetzten Mindestabstände für Bepflanzungen im Anschluss an landwirtschaftliche Grundstücke als hinreichend erachtet.
Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach weist auf die gesetzliche Verpflichtung nach § 55 Abs. 2 WHG hin, wonach  anfallendes Niederschlagswasser grundsätzlich ortsnah versickern oder im Trennsystem abgeleitet werden soll. Hierzu wird zunächst vorrangig eine örtliche Versickerung im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung nochmals geprüft und soweit möglich ausgeführt. Soweit eine vollständige Versickerung aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse nicht möglich ist, erfolgt eine Einleitung des nicht versickerungsfähigen Anteiles des Oberflächenwassers in den geplanten Schmutzwasserkanal mit Anschluss an das bestehende Mischwasserentwässerungssystem in Weißenbronn. Die Errichtung einer eigenen Oberflächenwasserentwässerung in Form eines Regenwasserkanales bis zur nächsten Vorflut ist aufgrund der Länge, der Topographie sowie der Wirtschaftlichkeit nicht möglich. Die Entwässerung im Trennsystem ist somit nicht möglich und wird in Abwägung aller Belange nicht weiterverfolgt.
Zu der straßenrechtlichen Verfügung für die beabsichtigte Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche im Verfahrensgebiet wurden während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen abgegeben. Die Widmung kann daher nach Art. 6 Abs. 7 BayStrWG mit der Maßgabe verfügt werden, dass diese mit der Verkehrsübergabe wirksam wird.

Beschluss 1

  1. Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. B 3 Weißenbronn „Am Lehrfeld“ werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach wird dahingehend abgewogen, dass die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen zur Entwässerung des Planungsgebietes im Trennsystem sind auf Grund der vorhandenen Entwässerungsanlage in Weißenbronn nicht umsetzbar. Zunächst wird vorrangig eine örtliche Versickerung im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung nochmals geprüft und soweit möglich ausgeführt. Soweit eine vollständige Versickerung aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse nicht möglich ist, erfolgt eine Einleitung des nicht versickerungsfähigen Anteiles des Oberflächenwassers in den geplanten Schmutzwasserkanal mit Anschluss an das bestehende Mischwasserentwässerungssystem in Weißenbronn. Die Errichtung einer eigenen Oberflächenwasserentwässerung in Form eines Regenwasserkanales bis zur nächsten Vorflut ist aufgrund der Länge, der Topographie sowie der Wirtschaftlichkeit nicht möglich. Die Entwässerung im Trennsystem ist somit nicht möglich und wird in Abwägung aller Belange nicht weiterverfolgt. Die weiteren Schritte der Entwässerungs-planung sowie der Abwasserentsorgung werden, wie erbeten, mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach, Herrn Scholz, abgestimmt.

Stellungnahme Dt. Telekom Technik GmbH
Die Hinweise des Versorgers werden bei der weiteren Erschließungsplanung beachtet. Der Versorger wird im Rahmen der Erschließungsplanung intensiv beteiligt und die wirtschaftliche und koordinierte Ausführung der Versorgungsleitungen sichergestellt. Die Aufnahme zusätzlicher textlicher Festsetzungen ist aus fachlicher Sicht nicht erforderlich. Dem entsprechenden Vorschlag wird daher in Abwägung aller Belange nicht gefolgt.

Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberggruppe
Die Hinweise zum Löschwasserbedarf des Grundschutzes werden zur Kenntnis genommen. Die verfügbare Wassermenge von mind. 48 m³/h ist aus fachlicher Sicht als ausreichend zu erachten. Die benannten weiteren Hinweise bei Notwendigkeit eines höheren Löschwasserbedarfes werden als redaktionelle Ergänzung in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.

Stellungnahme Bayer. Bauernverband Geschäftsstelle Ansbach
Die Entfernung zu den im Schreiben des Einwendungsführers benannten Rinderstallungen sowie Weideflächen von Rindern sind aus fachlicher Sicht in ausreichend großer Entfernung zum Planungsgebiet. Da als Hauptwindrichtung für das Plangebiet grundsätzlich „Wind aus westlicher Richtung“ anzunehmen ist, kann mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass im Regelfall keine Beeinträchtigungen durch Gerüche, Staub u.ä. der Rinderhaltung für das Plangebiet entstehen. Die weiteren Hinweise bezüglich der Abstände Randbegrünung werden zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange zurückgewiesen. Die Rahmen der nach AGBGB festgesetzten Mindestabstände für Bepflanzungen im Anschluss an landwirtschaftliche Grundstücke sind als hinreichend zu erachten.
Die übrigen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, eine Veranlassung ergibt sich aus diesen nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 375) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335)
erlässt die Stadt Heilsbronn im Bewusstsein der in der heutigen Sitzung zur Auslegung des Bebauungsplanes durchgeführten Abwägungen folgende

Satzung
§ 1
Der Bebauungsplan Nr. B 3 Weißenbronn „Am Lehrfeld“ für das Grundstück FlNr. 777, Gemarkung Weißenbronn, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 3

  1. Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes goldockerfarben dargestellte öffentliche Verkehrsfläche wird mit der Maßgabe gewidmet, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung nach Art. 41 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungs- Verfahrensgesetz (BayVwVfG) ortsüblich bekannt zu geben und den Eintrag im Straßen- und Wegebestandsverzeichnis nach entsprechender Eintragungsverfügung vorzunehmen.
Die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Verkehrsübergabe ist nach Art. 6 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 6 Satz 3 BayStrWG entbehrlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö 7
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7.1. Bezuschussung Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altstadtsanierung; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Jahr 2015 wurden fünf Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen im Gesamtwert von 97.385,75 € ausbezahlt. Die Zuschüsse werden in der Regel zu 60 % von der Regierung von Mittelfranken und zu 40 % von der Stadt getragen. Insgesamt beliefen sich die Zuschüsse auf 19.433,37 € wovon 10.800 € von der Regierung übernommen wurden. Auf die Stadt sind somit 8.633,37 € entfallen.
Im Jahr 2016 wurden vier Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen im Gesamtwert von 103.701,67 € ausbezahlt. Die Zuschüsse werden in der Regel zu 60 % von der Regierung von Mittelfranken und zu 40 % von der Stadt getragen. Insgesamt beliefen sich die Zuschüsse auf 18.237,86 € wovon 11.000 € von der Regierung übernommen wurden. Auf die Stadt sind somit 7.237,86 € entfallen.
Die Maßnahmen können den Tabellen entnommen werden.
Dient zur Kenntnis.

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7.2. Information über die Stellungnahme der Stadt Heilsbronn zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadtverwaltung hat die als Anlage beigefügte (s. RiS) Stellungnahme vom 11.10.2017 zum Projekt Netzverstärkung und –Ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim abgegeben. Es handelt sich nun um den 2. Entwurf des NEP 2030.
Dient zur Kenntnis.

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7.3. Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Mitglieder des Stadtrats sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden im November 2017 stattfindenden Bürgerversammlungen recht herzlich eingeladen:
Donnerstag, 9.11.2017 um 19.30 Uhr für die Stadtteile Betzendorf, Markttriebendorf im Dorfgemeinschaftsraum in Betzendorf Nr. 10
Donnerstag, 16.11.2017 um 19.30 Uhr für den Stadtteil Gottmannsdorf im Gasthaus „Silberhorn“ in Gottmannsdorf Nr. 22
Donnerstag, 23.11.2017 um 19.30 Uhr für die Stadt Heilsbronn im Konventsaal
Die Bürger haben das Recht, Anträge zu den Versammlungen zu stellen.
Dient zur Kenntnis.

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7.4. Einladung zur Gedenkstunde anlässlich des Volkstrauertages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö beschliessend 7.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, 19. November 2017, findet um 11: 00 Uhr eine Gedenkstunde im Friedhof Heilsbronn statt. Die Stadtratsmitglieder und Ortsprecher werden ebenso wie die Bevölkerung hierzu eingeladen und um Teilnahme gebeten.
Dient zur Kenntnis.

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7.5. Reformationsjubiläum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö vorberatend 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Evangelische Pfarramt Heilsbronn erinnert an die Feier zum Reformationsjubiläum am 08.10. und 31.10.2017 mit dem Motto „Da wo du wohnst“ – Berufung zum Dienst im Gemeinwesen.
Es sind alle Heilsbronner Vereine wie auch die politischen Parteien eingeladen, mit der Kirchengemeinde über die öffentliche Bedeutung der Reformation nachzudenken und sie zu feiern.
Das ursprüngliche Schreiben sowie die Erinnerung vom 23.10.2017 wurden per Mail an die Mitglieder des Stadtrates weitergeleitet.
Dient zur Kenntnis.

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7.6. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.10.2017 ö 7.6
Datenstand vom 20.12.2017 22:11 Uhr