Datum: 15.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 66. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.10.2017; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 66. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.10.2017 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zur Errichtung eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24; Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst. Dieser wird in der Sitzung vorgetragen und das Bauvorhaben (u.A. Außenanlagen, Lounge-Bereich)
erläutert.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben des Antragstellers für den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße, vom 19.10.2017 im Freistellungsverfahren zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Bauantrag Anbringung von Werbeanlagen auf Fl.Nrn. 409/2 + 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße; Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Dieser wird in der Sitzung vorgetragen und das Bauvorhaben erläutert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Anbringung von Werbeanlagen am neuen REWE-Markt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 28 bezüglich der Grünordnung; Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Dieser wird in der Sitzung vorgetragen und das Bauvorhaben erläutert.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 28 hinsichtlich der in § 9 festgesetzten Grünordnung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Abwasseranlage Stadtteil Müncherlbach; Vorstellung des aktuellen Planungsstandes zur künftigen Abwasserbeseitigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 11.07.2017 über die künftige Abwasserbeseitigung des Stadtteiles Müncherlbach beraten.
Aus der Bürgerschaft von Göddeldorf kamen bei einem Ortstermin im August Anregungen, alternative Anschlussmöglichkeiten der Überleitung zu suchen, da es im Bereich des vorh. Pumpwerkes zu stärkeren Geruchs- und Lärmbelästigungen kommt. Dieses hat sich auch am Ortstermin bestätigt. Die Bürgerschaft sieht gerade bei einer Einleitung aus Müncherlbach eine Verschlechterung der Situation.
Das Ingenieurbüro Christofori und Partner hat daraufhin eine weitere Alternative untersucht und ausgewertet.
Ergebnis der Untersuchung:
Es besteht die Möglichkeit der Anbindung direkt über vorhandene städtische Wirtschaftswege an die bestehende Druckleitung von Göddeldorf zur Kläranlage Heilsbronn-Weiterndorf.
Die neue Kostenvergleichsberechnung und die mögliche Trasse sind im RIS hinterlegt und werden vorgestellt.
Herr Christofori stellt den aktuellen Planungsstand vor. Die Zuschussfähigkeit dieser Trasse wurde bestätigt. Bei etwa gleich hohen Kosten wäre dies auch die wirtschaftlichste Lösung, da die zu erwartenden Zuschüsse bei dieser Variante
höher ausfallen. Bodenuntersuchungen wurden noch nicht vorgenommen, auch der Planungsstand ist erst in der Studienphase, so dass die Angaben über die Baukosten nicht gesichert sind.
Dient zur Kenntnis.
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6. Beschluss über das Kulturprogramm 2018 der Stadt Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
|
ö
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beschliessend
|
6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Verwaltung schlägt folgendes Programm für das Jahr 2018 vor:
Sonntag, 07.01.2018
17:00 Uhr
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Neujahrskonzert mit der Erzgebirgischen Philharmonie Aue
im Refektorium
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April 2018
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Eventuell:
Vierter Heilsbronner Puppenspieltag der Puppenbühne Lippelpie
6 Puppenspiele für Groß und Klein vorgeführt von Schulkindern
im Konventsaal
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Samstag, 10.02.20178
14:00 – 18:00 Uhr
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Seniorenfasching der Allianz Kernfranken
in der Hohenzollernhalle
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Samstag, 21.04.2018
19:30 Uhr
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Frühjahrskonzert der Stadtkapelle
in der Hohenzollernhalle
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April 2018
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Lesung
in der Stadtbücherei
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Samstag, 05.05.2018
14:00 – 18:00 Uhr
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Tanz in den Mai für Senioren der Allianz Kernfranken
in der Hohenzollernhalle
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o.A.
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Zuschuss für KunstRaumHeilsbronn
-> ab 6. Mai: Ausstellung mit Arbeiten von Stephan Guber, aus Nidda in Hessen
-> Im Herbst: Fotoausstellung mit Arbeiten von Jim Albright
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Freitag, 22.06.2018 –
Sonntag, 24.06.2018
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Kultur im Kreuzgang
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Freitag
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Gemeinsame Chorserenade der Stadt Heilsbronn
am Münsterplatz bzw. Refektorium/Münster
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Samstag
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Open-Air-Kino
am Münsterplatz bzw. Refektorium
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Sonntag
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Theater
am Münsterplatz bzw. Refektorium
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Sonntag, 01.07.2018
18:30 Uhr
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„Klassik im Garten“
Benefizkonzert der Musikschule Heilsbronn und des Europahauses der Musik
Im Garten der Familie Corino (Bürgleiner Str. 24 in Heilsbronn-Bonnhof)
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Samstag, 08.09.2018
10:00 Uhr – 17:00 Uhr
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Vierte „Karpfenlust am Klosterweiher“
Mit Abfischen und Bauernmarkt
Tag des offenen Denkmals
Führungen der Gästeführer
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Samstag, 13.10.2018 –
Sonntag, 14.10.2018
jeweils um 15:30 Uhr
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Puppenbühne Lippelpie spielt das ein neues Märchen vom Quellquapp (zur Kirchweih)
im Konventsaal Heilsbronn
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Samstag, 17.11.2018
14:00 – 18:00 Uhr
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Seniorennachmittag der Allianz Kernfranken
in der Hohenzollernhalle
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Samstag, 08.12.2018 –
Sonntag, 09.12.2018
jeweils 15:30 Uhr und 17:00 Uhr
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Puppenbühne Lippelpie spielt ein weihnachtliches Märchen (15:30 Uhr) sowie eine weihnachtliche Geschichte vom Quellquapp (17:00 Uhr)
im Konventsaal Heilsbronn
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Märkte und Feste im Jahr 2018 zur Kenntnis:
Dienstag, 06.02.2018
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Lichtmessmarkt
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April 2018
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Eventuell: Heilsbronner Fischmarkt
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Donnerstag, 11.10.2018 –
Montag, 15.10.2018
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Kirchweih in Heilsbronn
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Sonntag, 25.11.2018
Freitag, 13.07.2018 –
Sonntag, 15.07.2018
Freitag, 28.07.2018 –
Samstag, 29.07.2018
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Kathreinmarkt
Stadtfest
Kernfrankenfest
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Freitag, 07.12.2018 –
Sonntag, 09.12.2018
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Weihnachtsmarkt mit Künstlermarkt
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Beschluss
Der Stadtrat beschließt das vorgestellte Kulturprogramm der Stadt Heilsbronn sowie die dadurch entstehenden Kosten für das Jahr 2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Jahresantrag Städtebauförderung 2018; Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit dem Jahresantrag 2018 werden die derzeit laufenden sowie in den Jahren 2018 bis 2021 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet.
Eine Verpflichtung zur Bauausführung ergibt sich dadurch nicht. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist bei Verwirklichung ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird.
Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen wird in Höhe der vorangegangenen Jahre liegen (ca. 2 Mio. €).
Der Entwurf der Bedarfsmeldung liegt bei.
Die bewilligten Zuwendungen werden im Haushaltsjahr 2018 veranschlagt.
Beschluss
Dem vorliegenden Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2018 mit einer Gesamthöhe von 2 Mio. € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Beschluss über die Widmung der Verkehrsanlage "Am Klosterwald" als Ortsstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Widmung der Verkehrsfläche „Am Klosterwald“ steht noch aus, Verkehr findet hier bereits statt.
Mittels Widmung erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, Art. 6 Abs. 1 BayStrWG. Die Widmung wird von der Straßenbaubehörde verfügt, Art. 6 Abs. 2 BayStrWG. Die Stadt Heilsbronn ist daher für die Widmung von Ortsstraßen zuständig, Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG.
Die Widmungsvoraussetzungen für die Verkehrsfläche „Am Klosterwald“ liegen vor, insbesondere ist die Stadt Heilsbronn Eigentümerin der betroffenen Grundstücke, Art. 6 Abs. 3 BayStrWG. Die Straße ist als technische Anlage vorhanden und hat bereits Verkehrsfunktion, mangels Widmung hat die Verkehrsanlage jedoch noch nicht die rechtliche Eigenschaft als öffentliche Straße (aktuell sog. „tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum“).
Folgende straßenrechtliche Verfügung ist zu veranlassen:
Gemarkung Heilsbronn
Neuwidmung als Ortsstraße
FlNrn.
409/10, 409/15, 409/16 („Am Klosterwald“)
Anfangspunkt: FlNr. 427/4 (Kreisstraße AN 17 Ansbacher Straße)
Endpunkt: FlNr. 409/2
Länge: 100 Meter
Straßenbaulastträger: Stadt Heilsbronn
Beschluss
Die FlNrn. 409/10, 409/15, 409/16, Gemarkung Heilsbronn, werden als Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum 13.12.2017 gewidmet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung nach Art. 41 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungs- Verfahrensgesetz (BayVwVfG) ortsüblich bekannt zu geben und den Eintrag im Straßen- und Wegebestandsverzeichnis nach entsprechender Eintragungsverfügung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Umstufung von Teilbereichen der Nelkenstraße und der Dahlienstraße zu gemeinsamen Geh- und Radwegen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
|
ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen einer Verkehrsschau im Bereich der Nelkenstraße/Dahlienstraße wurde der Geh- und Radweg entlang der Bundesstraße 14 in Augenschein genommen. Festgestellt wurde dabei, dass der etwa 3 m breite Geh- und Radweg nicht mit Zeichen 240 „gemeinsamer Geh- und Radweg“ beschildert ist.
Nach Abgleich mit dem Straßen- und Wegebestandsverzeichnis wurde festgestellt, dass der tatsächlich als Geh- und Radweg vorhandene Weg der FlNrn. 316/12 (Nelkenstraße), Gemarkung Heilsbronn, und 335/21 (Dahlienstraße), Gemarkung Heilsbronn, als Ortsstraße (jeweils Verlängerung der Nelkenstraße bzw. der Dahlienstraße) gewidmet ist.
In den jeweils einschlägigen Bebauungsplänen Nr. B 7 II und Nr. B 7 I ist die Verkehrsfläche als Gehweg vorgesehen. Die Widmung muss grds. die Festsetzungen des Bebauungsplanes beachten.
Da ein Fahrzeugverkehr nicht möglich (Fahrbahnbreite etwa 3,0 m) ist, handelt es sich tatsächlich nicht um eine Ortsstraße. Die Verkehrsanlage dient dem Fußgänger- und Radfahrerverkehr.
Eine verkehrsrechtliche Beschilderung darf grds. nicht der straßenrechtlichen Widmung widersprechen bzw. dieser zuwiderlaufen. Vor einer Ausschilderung mit amtlichen Verkehrszeichen ist daher die straßenrechtliche Verfügung entsprechend anzupassen.
Da die derzeitige Widmung nicht dem tatsächlichen Verkehrsbedürfnis entspricht, ist eine Umstufung nach Art. 7 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG vorzunehmen. Nach Wirksamwerden der Widmung/Umstufung kann der Geh- und Radweg entsprechend beschildert werden.
Der verbleibende Bereich (FlNr. 316/15, Gemarkung Heilsbronn und Teilbereich FlNr. 316/12 als Zufahrt zur Tiefgarage) bleibt als Ortsstraße gewidmet, sodass hier ein Verkehr mit Fahrzeugen weiterhin möglich ist.
Eine Umstufung soll grds. 3 Monate vor Wirksamkeit angekündigt werden und zum Ende eines Haushaltsjahres ausgebrochen werden, Art. 7 Abs. 4 BayStrWG. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, die hauptsächlich haushaltsrechtliche Hintergründe im Falle des Übergangs der Straßenbaulast hat (bspw. Umstufung Kreisstraße in Ortsstraße).
Folgender Wegeabschnitt ist nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes in einen gemeinsamen Geh- und Radweg gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG umzuwidmen:
Gemarkung Heilsbronn
Umstufung von Ortsstraße zu beschränkt- öffentlichem Weg (gemeinsamer Geh- und Radweg) gem. Art. 7 BayStrWG
FlNr. 335/21 und 316/12 (gemeinsamer Geh- und Radweg entlang Bundesstraße 14)
Anfangspunkt: FlNr. 335/41 (Tulpenstraße)
Endpunkt: FlNr. 316/5 (Nelkenstraße)
Länge: 460 m
Straßenbaulastträger:
Stadt Heilsbronn
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Umstufung gem. Art. 7 BayStrWG des Teilbereiches der bisherigen Ortsstraßen FlNrn. 335/21 und 316/12, Gemarkung Heilsbronn, in einen gemeinsamen Geh- und Radweg gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum 01.01.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Umstufung durchzuführen und die Einträge im Wegebestandsverzeichnis nach entsprechender Eintragungsverfügung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Erteilung eines Straßennamens im Neubaugebiet "Am Lehrfeld" in Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Stadtrates v. 25.10.2017 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. B 3 Weißenbronn „Am Lehrfeld“ gefasst. Ferner wurde die neu zu errichtende Erschließungsstraße mit der Maßgabe gewidmet, dass die Widmung mit Verkehrsübergabe wirksam wird. Nicht beschlossen, im Rahmen des Diskussionsverlaufs jedoch thematisiert, wurde die Vergabe des Straßennamens.
Nach Art. 52 Abs. 1 BayStrWG können die Gemeinden den öffentlichen Straßen Namen geben.
Bereits bei der Bezeichnung des Bebauungsplanes „Am Lehrfeld“ wurde die Flurbezeichnung berücksichtigt. Die Verwaltung schlägt vor, den Straßenname
„Am Lehrfeld“ zu vergeben.
Beschluss
Für die Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 3 Weißenbronn „Am Lehrfeld“ wird nach Art. 52 Abs. 1 BayStrWG der Straßenname „Am Lehrfeld“ vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Weitere Nutzung Ansbacher Str. 8 und 10; Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
|
ö
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11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.11.2015 (Nr. 840) wurde der Vermietung der Ansbacher Straße 8 und 10 an das LRA Ansbach zum Zwecke der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern zugestimmt.
Beim Erwerb des Hauses Ansbacher Str. 10 ging man davon aus, dass dieses abgerissen wird und dort Ersatz-Parkplätze für die Innenstadt entstehen.
Das Mietverhältnis mit dem LRA Ansbach läuft für beide Häuser zum 31.12.2017 aus. Das Angebot der Stadtverwaltung an das LRA Ansbach, das Mietverhältnis zunächst um 12 Monate zu verlängern, wurde überraschend mit Mail vom 20.10.2017 ausgeschlagen.
Das LRA Ansbach teilt mit, dass die Sozialverwaltung des LRA Ansbach das Angebot gerne angenommen hätte. Die Regierung von Mittelfranken hätte jedoch – für uns unverständlicherweise - keine Erlaubnis erteilt.
Ferner wurde uns mitgeteilt, dass deshalb bis Jahresende die nicht anerkannten Asylbewerber in neuen Unterkünften, ggf. sogar in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Weiter wurde ausgeführt, dass die Stadt Heilsbronn zuständig sei für die bereits anerkannten Flüchtlinge als Obdachlosenbehörde eine Bleibe zu finden, sofern die Personen nicht selbst Wohnraum finden (nach unserer Kenntnis wurden Mietwohnungen gesucht).
Uns wurde mitgeteilt, dass zwei Familien, jeweils wohnend in den Häusern 8 und 10, als Asylbewerber anerkannt sind.
Eine Vermietung von Wohnraum, welcher einen Mindeststandard erfüllen muss, ist bei den Häusern Ansbacher Straße 8 und 10 nicht gegeben. Das wurde mit der zuständige Stelle beim Jobcenter Ansbach aktuell abgeklärt. Gegenteilige Auskunft erhielt Frau Stehle. Danach wäre das Jobcenter auch bereit, Mietverhältnisse mit Pauschalen für Nebenkosten zu akzeptieren. Die Verwaltung wird diesen Punkt noch abklären müssen.
Bedauerlicherweise liegen für die zwei genannten Häuser Ansbacher Str. 8 und 10 nicht der erforderliche Standard und auch keine abgeschlossenen Wohnungen vor, bei denen z. B. auch die Nebenkosten einzeln abgerechnet werden können. Die behördlichen Vorgaben für Sozialwohnungen sind zu beachten. Darüber müssen sich Stadtrat und Verwaltung im Klaren sein.
Am 13.11.2017 fand eine gemeinsame Besprechung des Asylsozialkreises, der Stadtratsmitglieder sowie der Stadtverwaltung statt.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auch weiterhin in Heilsbronn Räumlichkeiten für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern vorgehalten werden sollten. Auch im Gesamtgefüge der gesamten Bürgerschaft haben sich die dezentralen Unterkünfte besser bewährt als z. B. Container.
Beschluss 1
a) Die Häuser Ansbacher Str. 8 und 10 werden für den vorgenannten Zweck / dezentrale Unterkünfte zunächst weiterhin bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ansbach wird eine Lösung für eine Vermietung an die beiden anerkannten Familien gesucht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
Beschluss 3:
c) Die Verwaltung wird beauftragt, das Gespräch mit der Regierung von Mittelfranken zu suchen um abzuklären, unter welchen Bedingungen die nicht anerkannten Flüchtlinge in der Ansbacher Straße 8/10 verbleiben können. Um dringende, kurzfristige Beantwortung wird gebeten. Danach Abstimmung ggf. im Umlaufverfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
15.11.2017
|
ö
|
|
12 |
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12.1. Ausbau der Breslauer Straße; Sachstand zur Erhebung der Ausbaubeiträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
15.11.2017
|
ö
|
beschliessend
|
12.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 25.10.2017 hat die Firma RSG Bau GmbH, Wurzen, Ihren Vorbehalt vom 09.08.2017 gegen die Kürzungen der Kanalbauschlussrechnungen zurückgezogen.
Die Abrechnungskosten stehen nun
damit endgültig fest und die Ausbaubeiträge können errechnet werden.
Dient zur Kenntnis.
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12.2. Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 43. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
|
ö
|
|
12.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessungen in der 43. KW sind im RIS bereitgestellt.
Dient zur Kenntnis.
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12.3. Sitzungstermine 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
15.11.2017
|
ö
|
|
12.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Sitzungstermine bis zum Januar 2019 sind dieser Bekanntgabe beigefügt und befinden sich zusätzlich in der Tischvorlage der Stadträte
.
Dient zur Kenntnis.
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12.4. Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn, Aktuelle Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
15.11.2017
|
ö
|
|
12.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
unermüdlich habe ich für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Anliegern bei den entsprechenden amtlichen Stellen wegen der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn aus dem Jahr 1996 interveniert. Diese stammt bekanntlich aus der Zeit meines Amtsvorgängers. Ziel der Nachfragen waren u. a. Erleichterungen für die Anlieger und insgesamt die Frage, ob wir den Anliegern in irgendeiner Art und Weise z. B. auch entgegenkommen können. Einen Überblick wird Ihnen nun Herr Hufnagel geben:
Die Verwaltung kann darüber informieren, dass der Verband Wohneigentum und der Eigenheimverband Bayern zusammen eine Popularklage beim Bayer. Verfassungsgerichtshof in Sachen Straßenausbaubeitragssatzungen eingereicht haben.
Beim LRA Ansbach haben wir deshalb mit Schreiben vom 27.10.2017 zu möglichen Auswirkungen nachgefragt, mit dem Ergebnis, dass wir „(…) rechtzeitig die Straßenausbaubeiträge satzungsgemäß zu erheben“ haben.
In der Vergangenheit erhielten wir zur ABS u. a. nachfolgende Antworten:
- LRA Ansbach (LRA), Antwort vom 20.11.2014, u. a. zur Frage der Aufhebung der ABS
- Bayer. Staatsministerium des Inneren (StMI), Antwort vom 11.12.2014, ebenfalls zur Frage der Aufhebung der ABS
- LRA, Antwort vom 21.07.2015, u. a. zur Frage der Erhöhung des gemeindlichen Anteils in der ABS / Entlastung der Beitragszahler
- LRA, Antwort vom 09.02.2016, zur Frage der unterschiedlichen Behandlung von Ortsstraßen zu klassifizierten Straßen
- StMI, Antwort vom 03.03.2016, ebenfalls zur Frage der Straßenkategorien
- LRA, Antwort vom 12.04.2016, u. a. zur Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge bei vorhandener ABS
- LRA, Antwort vom 07.10.2016, erneut zur Frage der Aufhebung der ABS
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12.5. Freiflächenphotovoltaik Bonnhof-Ost, Information über die Errichtung der Anlage, Baubeginn
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
15.11.2017
|
ö
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|
12.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Belectric GmbH aus Kolitzheim wird noch heuer im Bebauungsplan Nr. B 34 „Freiflächenphotovoltaikanlagen Bonnhof-Ost“ die Errichtung der Anlagen beginnen.
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12.6. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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68. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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15.11.2017
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ö
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12.6 |
Datenstand vom 03.01.2018 14:18 Uhr