Datum: 17.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Anfrage
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2 |
Niederschrift der 69. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 6.12.2017; Anerkennung
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3 |
Pilotprojekt P+R 4.0 der Obersten Baubehörde, Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Heilsbronn
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4 |
Entscheidung über die Höhe des Projektfonds 2018; Informationen über Projektfond 2017
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5 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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5.1 |
Bauantrag Neubau eines Mastgeflügelstalles auf Fl.Nr. 538, Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 17
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5.2 |
Bauantrag Polyden Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn; Erweiterung Werk II mit Produktions-, Konfektions-, Lager- und Versandhallen sowie Errichtung Bürogebäude auf Fl.Nrn. 346, 346/1, 346/2, 349, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße
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5.3 |
Bauantrag Aufstockung Büroräume auf bestehender Halle auf Grundstück FlNr. 340/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 16
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6 |
Baugebiet B3 Weißenbronn "Am Lehrfeld"; Vorstellung der Erschließungsplanung mit Beschlussfassung zur Ausschreibung
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7 |
Ausbau der St.-Gundekar Straße; Vorstellung und Beschluss über die Ausbauvariante
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8 |
Einbau von Sicherheitspollern in der Hauptstraße und am Marktplatz; Information und Beschluss über den Einbau
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9 |
Antrag zur Geschäftsordnung
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10 |
Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Heilsbronn vom 12.11.1996 in der gültigen Fassung; Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
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11 |
Bekanntgaben
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11.1 |
Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben: Hochwasserrückhaltebecken Lerchenbühl
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11.2 |
Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 1. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
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11.3 |
Geburtstage
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1. Anfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
|
ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zu Beginn der Sitzung meldet sich Stadtratsmitglied Imper zu Wort.
zum Seitenanfang
2. Niederschrift der 69. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 6.12.2017; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
|
ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 69. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 6.12.2017
bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Pilotprojekt P+R 4.0 der Obersten Baubehörde, Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 11.10.2017 (Nr. 1730) über das Pilotprojekt P+R 4.0 beraten.
Das Projekt ist weiter fortgeschritten. Nun soll sich die Stadt Heilsbronn als Teilnehmer des Projektes – wie auch die weiteren Kommunen Roßtal und Petersaurach – mit einer Vereinbarung über die gemeinsame Umsetzung des Projektes (Letter of intend) erklären. Zu den in der im RIS eingestellten Vereinbarung haben sich zwei Änderungen ergeben: Unter Ziff. 2.1 wurde Satz 2 auf „bis zu 12.500 €“ geändert. Unter Ziff. 2.4 wurde Satz 1 dahingehend konkretisiert, dass die „Rückforderung wegen Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist geltend gemacht werden“ kann. Letzteres hätte bei dem provisorischen Parkplatz an der Norma ggf. Auswirkung, wenn der Mietvertrag nicht die 10-jährige Zweckbindungsfrist anhält. Eine anteilige Rückerstattung der Kosten wäre die Folge.
Es konnte im Pilot erreicht werden, dass nun alle P+R-Flächen einbezogen werden (s. Übersichtsplan). Dadurch steigen die Gesamtkosten der Detektion für Heilsbronn auf rund 66.000 EUR.
Der Anteil der Stadt Heilsbronn nach Abzug der Förderung beträgt nach der Aufstellung der VGN bis zu rund 20.000 EUR. Letzteres hängt wesentlich von der noch ausstehenden Ausschreibung ab.
Die Betriebskosten können nicht gefördert werden und können nach Angaben der VGN in Abhängigkeit des ausstehenden Ausschreibungsergebnisses bis zu 12.500 EUR jährlich betragen.
Die Parkplatzbelegung wird u. a. an einer Infostele an der B 14 kurz vor der Abfahrt B 14 Heilsbronn-Ost angezeigt. Weiterhin werden die Daten in das Fahrgastinformationssystem des VGN eingebunden und bei der Fahrplanauskunft künftig auch eine Belegung der Parkplätze angegeben.
Bei der am 15.01.2018 mit dem VGN und der Regierung von Mittelfranken im Rathaus stattgefundenen Besprechung ergab sich weiterhin, dass die Fördersätze für den endständigen Ausbau von 50 % auf 60 – 65 % GVFG + 5 % aus FAG – Mitteln erhöht werden konnten. Auch für die Fahrradabstellanlagen (B+R Plätzen) können Pauschalen i. H. v. 300 € der zuwendungsfähigen Kosten für nicht überdachte Fahrradstellplätze, 750 € der zuwendungsfähigen Kosten für überdachte und abschließbare Plätze und 1.200 € der zuwendungsfähigen Kosten für eine Abstellung in einem Fahrradparkhaus genutzt werden. Der Bedarf wäre allerdings auch von der VGN zu ermitteln.
Der Zeitplan der VGN sieht nun vor, dass bis Ende Januar 2018 die Förderanträge bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden. Eine Vergabe wäre bis Mitte / Ende Mai 2018 vorgesehen. Die Stadt Heilsbronn hat bis zur Vergabeentscheidung die Möglichkeit, aus dem Projekt auszusteigen. Die nun vorliegende Vereinbarung dient jedoch der weiteren Planungssicherheit und ein späterer Ausstieg würde das ganze Projekt gefährden. Ob hieraus evtl. Folgen entstehen, ist offen.
Mit der Teilnahme an dem Projekt kann als sinnvolle Synergie weiterhin die Aufmerksamkeit des VGN und der Obersten Baubehörde auf die prekäre Stellplatzsituation entlang der S-Bahnlinie und speziell in Heilsbronn aufrecht erhalten werden. Das erscheint im Hinblick auf derzeit fehlende Alternativen für einen Ausbau der P+R-Flächen in Heilsbronn für die Stadt Heilsbronn sehr zum Vorteil zu sein. Es gibt aktuell seitens des VGN weitere Gesprächsinitiativen mit der DB Station und Service.
Die Verwaltung schlägt daher vor, am Projekt P+R 4.0 teilzunehmen.
Weiterhin will die Verwaltung die Möglichkeit eines endständigen Ausbaues der Flächen westlich und süd-westlich des Bahnhofsgebäudes wieder aufgreifen und in einer der nächsten Sitzungen hierzu erneut vorstellig werden. Hierbei will die Verwaltung auch die B+R-Plätze berücksichtigen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung über die gemeinsame Umsetzung eines Förderprojektes im Rahmen von P + R 4.0 zwischen dem Gesamtvorhabenträger und Fördermittelempfänger Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17
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4. Entscheidung über die Höhe des Projektfonds 2018; Informationen über Projektfond 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
|
ö
|
beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Projektfond im Rahmen des Projekt- / Citymanagements wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 27.07.2016 (Nr. 1237) eingerichtet. Es handelt sich hierbei um einen öffentlich-privaten Projektfond, der auch mit Fördermitteln der Städtebauförderung und Finanzierungsanteilen der Stadt Heilsbronn ausgestattet ist.
Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Gelder aus dem Projektfond erfolgt durch die Lenkungsgruppe des Citymanagements.
Im Jahr 2016 wurde der Projektfond mit 5.000 EUR ausgestattet, im Jahr 2017 bereits mit 20.000 EUR. Aus dem Projektfond wurden 2017 Ausgaben für das Baustellenmarketing und die Veranstaltung Karpfenlust getätigt. Die Ausgaben betrugen insgesamt 5.977,90 EUR. Private Einnahmen 2017 einschließlich des Übertrages privater Einnahmen aus 2016 betrugen insgesamt 4.011,53 EUR. Durch die Verdoppelung der privaten Einnahmen mit öffentlichen Mitteln standen 2017 also 8.023,06 EUR zur Verfügung. Die nicht verausgabten privaten Einnahmen i. H. v. 2.045,16 EUR werden in das Jahr 2018 übertragen.
Dass die ursprünglich veranschlagten 20.000 EUR nicht ausgeschöpft wurden lag vor allem daran, dass das geplante Projekt „Onlineauftritt der Geschäfte und Betriebe“ zurückgestellt wurde (s. hierzu auch Bericht des Citymanagements, Stadtratssitzung am 11.10.2017, Nr. 1731).
In der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe am 21.11.2017 stellte der Citymanager Herr Aulbach die nachfolgenden Projekte 2018 mit den jeweiligen Kostenschätzungen vor (s. Protokoll, Anlage):
Baustellenmarketing Marktplatz 10.000 EUR
Image-Kampagne (Testimonial-Kampagne) 15.000 EUR
Online-Auftritt Geschäfte und Betriebe 15.000 EUR
Daraus ergibt sich, dass der Projektfond auf 40.000 EUR für das Jahr 2018 erhöht werden muss. Sollten der Projektfond gänzlich ausgeschöpft werden, würde der städtische Anteil 8.000 EUR betragen.
Im Jahresantrag zur Städtebauförderung für das Jahr 2018, welche in der Sitzung des Stadtrates am 15.11.2017 behandelt wurde, ging die Verwaltung noch von einer Projektfondhöhe von 20.000 EUR aus.
Damit die geplanten Projekte 2018 durchgeführt werden können, schlägt die Verwaltung vor, den Projektfond auf 40.000 EUR zu erhöhen. Die Verwaltung wird nach Zustimmung durch den Stadtrat den entsprechenden Antrag an die Regierung von Mittelfranken stellen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Erhöhung des Projektfond 2018 im Rahmen des Projekt- / Citymanagements auf 40.000 EUR zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
|
ö
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|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Bauantrag Neubau eines Mastgeflügelstalles auf Fl.Nr. 538, Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 17
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
|
ö
|
beschliessend
|
5.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 17.01.2018 das Bauvorhaben zur Errichtung eines Mastgeflügelstalles in Ketteldorf behandelt und mit Hinweisen zugestimmt.
Das Bauvorhaben wird in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt.
Nachdem die Errichtung eines Mastgeflügelstalles bisher als landwirtschaftliches Bauvorhaben im Stadtgebiet noch nicht beantragt wurde, wird der Bauantrag dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.
Dient zur Kenntnis.
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5.2. Bauantrag Polyden Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn; Erweiterung Werk II mit Produktions-, Konfektions-, Lager- und Versandhallen sowie Errichtung Bürogebäude auf Fl.Nrn. 346, 346/1, 346/2, 349, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
17.01.2018
|
ö
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beschliessend
|
5.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 17.01.2018 einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Das Bauvorhaben und der Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt. Es liegt ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vor.
Beschluss
Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben des Antragstellers zur Erweiterung von Werk II mit Produktions-, Konfektions-, Lager- und Versandhallen sowie die Errichtung eines Bürogebäudes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 346, 346/1, 346/2 und 349, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 2.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5.3. Bauantrag Aufstockung Büroräume auf bestehender Halle auf Grundstück FlNr. 340/1, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 16
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
|
ö
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beschliessend
|
5.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 17.01.2018 einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Das Bauvorhaben und der Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt. Ein Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses liegt vor.
Beschluss
Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Aufstockung der bestehenden Halle mit Büroräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 340/1, Gemarkung Weiterndorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Baugebiet B3 Weißenbronn "Am Lehrfeld"; Vorstellung der Erschließungsplanung mit Beschlussfassung zur Ausschreibung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
17.01.2018
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung wird das Ing. Büro Christofori die Erschließungsmaßnahme für das Neubaugebiet Weißenbronn B3 „Am Lehrfeld“ vorgestellt.
In der Planung wurden die Parameter aus dem Bebauungsplan übernommen.
In der Anlage sind die Kanal- und Straßenplanung hinterlegt.
Die vorläufigen Erschließungskosten betragen für die Kanalbauarbeiten mit Hausanschlussschächten und Baunebenkosten rund 200.000 € brutto und für die Straßenbauarbeiten rund 190.000 € brutto. Diese Kosten beinhalten auch die Erdarbeiten für die Straßenbeleuchtung, Lampen, Breitbandvorverlegung und die Stromkabelverlegung.
Beschluss
Der vorgestellten Planung für die Erschließung des Baugebietes B3 Weißenbronn „Am Lehrfeld“ wird zugestimmt.
Das IB Christofori & Partner wird beauftragt, ein entsprechendes Leistungsverzeichnis bzw. Ausschreibungsunterlagen auszuarbeiten und nach Abstimmung mit der Verwaltung in die Ausschreibung zu gehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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7. Ausbau der St.-Gundekar Straße; Vorstellung und Beschluss über die Ausbauvariante
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
17.01.2018
|
ö
|
beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Mai wird die Kanalauswechslung mit Neubau der Wasserleitung abgeschlossen sein. Im Anschluss kann der Straßenbau erfolgen.
Bei der heutigen Sitzung sollte der Stadtrat die Ausbauvariante in der St.-Gundekar Straße entscheiden, damit zeitnah die Ausschreibung zum Ausbau der St.-Gundekar Straße erfolgen kann.
Seitens der Stadtverwaltung wird der Ausbau des Gehweges mit einem Granitbord und einem rot-bunt Gehwegpflaster vorgeschlagen. Der Einbau von Pflastersteinen anstelle einer Asphaltdeckschicht bietet sich u.a. deswegen an, da im Falle notwendiger Leitungsarbeiten (z.B. Störung der Telekommunikationsleitungen) der Gehweg wieder im ursprünglichen Zustand hergestellt werden kann. Der Hochbord wird in Granitbauweise empfohlen, da dieser gegenüber der Betonausführung resistenter, widerstandsfähiger und langlebiger ist.
Die Kostenschätzung für die vorgeschlagene Ausbauvariante (Hochbord Granit, Gehwegpflaster rot-bunt) sowie die Schätzung der Kostenminderung bei anderer Ausführung liegen als Anlage bei.
Bei der letzten Anliegerversammlung am 07.12.2017 wurden den anwesenden Eigentümern die Ausbauvarianten mit Kosten vorgestellt. Zudem wurde, basierend auf den derzeitigen Kostenschätzungen der sich voraussichtlich ergebende Ausbaubeitragssatz mitgeteilt. Dieser beläuft sich abhängig von der Ausbauvariante auf etwa:
Hochbord Granit / Gehweg Betonpflaster rot-bunt ca. 12,00 €
Hochbord Granit / Gehweg Betonpflaster grau -0,09 €
Hochbord Granit / Gehweg Asphalt -0,30 €
Hochbord Beton / Gehweg Betonpflaster rot-bunt -0,14 €
Hochbord Beton / Gehweg Betonpflaster grau -0,23 €
Hochbord Beton / Gehweg Asphalt -0,44 €
Die Eigentümer haben sich für folgende Ausbauvarianten ausgesprochen:
Hochbord Granit / Gehweg Betonpflaster rot-bunt 18 x
Hochbord Granit / Gehweg Betonpflaster grau 4 x
Hochbord Granit / Gehweg Asphalt 1 x
Hochbord Beton / Gehweg Betonpflaster rot-bunt 0 x
Hochbord Beton / Gehweg Betonpflaster grau 2 x
Hochbord Beton / Gehweg Asphalt 2 x
Die anliegenden Grundstückseigentümer haben sich mehrheitlich für die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Ausbauvariante Granit/Pflaster rot-bunt ausgesprochen.
Beschluss
Der Ausbau in der St.-Gundekar Straße wird wie folgt vorgenommen:
Fahrbahn: Schwarzdecke,
Granitbordstein zur Abgrenzung der Fahrbahn zum Gehweg,
Gehweg in rötlichem Betonpflaster
Das IB Christofori & Partner wird beauftragt ein entsprechendes Leistungsverzeichnis bzw. Ausschreibungsunterlagen auszuarbeiten und nach Abstimmung in die Ausschreibung zu gehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Einbau von Sicherheitspollern in der Hauptstraße und am Marktplatz; Information und Beschluss über den Einbau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
17.01.2018
|
ö
|
beschliessend
|
8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Thema „Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen“ ist schon seit Jahren ein Thema bei Veranstaltungen in der Innenstadt.
Da zurzeit die Kanalerneuerung in der Hauptstraße und ab Sommer 2018 die Marktplatzsanierung anläuft, sollte bereits jetzt über die verschiedenen Möglichkeiten einer Sperrung der Innenstadt bei Veranstaltungen nachgedacht werden.
Hierzu gibt es verschieden Varianten und Systeme, die zu einer effektiven Sperrung von Teilbereichen geeignet sind.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Sperrvorrichtung in dem Unteren Tor (Nürnberger Tor) und zwischen der Engstelle am Katharinenturm einzubauen. Diese können aber auch in das Obere Tor eingebaut werden.
Variante 1: Betonfertigteile
Die einfachste Sperrung sind sicherlich Betonfertigteile mit einer Größe von rund 1x1 Meter (Gewicht rund 2,4 t), die einfach in die Zufahrten zur Innenstadt (Tore) bzw. an Engstellen aufgestellt werden würden. Hier gilt es aber zu bedenken, dass während dieser Sperrung ständig ein funktionstüchtiges Fahrzeug (Gabelstapler oder Kranwagen) mit Fahrer vor Ort sein müsste, damit im Falle eines Rettungseinsatzes die Fahrzeuge dann auch einfahren können.
Die Kosten für die Anschaffung sind hier nicht ausschlaggebend. Vielmehr sind dies die Folgekosten bei den Veranstaltungen. Als größter Vorteil wird - siehe hierzu auch Variante Sicherheitsgitter bzw. vermischte Variante - die Flexibilität gesehen, da diese Variante eine ortsveränderliche Sperrung möglich macht.
Variante 2: Sicherheitspoller
Es wurden verschiedene Systeme für den Einbau von Sicherheitspollern angefragt. Letztlich können diese nur ortsfest eingebaut werden. Ebenfalls wird ein kleiner Technikraum (1m²) benötigt. Dieser könnte im Keller des Katharinenturms untergebracht werden. Für das Untere Tor würde noch ein Kellerraum oder eine kleine Box benötigt.
Aufgrund der Durchfahrtsbreiten müssten je 2 Poller eingebaut werden. Die Kosten liegen mit Zubehör pro Engstelle, für jeweils 2 Pollern, zwischen 16.500 € pro Engstelle (33.000 € ) und 35.400 € pro Engstelle (70.800 €) zuzüglich des Einbaues. Enthalten sind die Steuereinheit mit Software und Funkschlüssel bzw. Bediensäule und Induktionsschleife. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, die ILS entsprechend bei Rettungseinsätzen freizuschalten.
Variante 3: Sicherheitsgitter / Stahlstern
In München vertreibt eine Firma ein Sicherheitsgitter aus Israel. Die Funktionsweise stellt sich wie folgt dar: Bei einer Auffahrt auf das Gitter wird die Weiterfahrt durch das Anheben der Vorderachse verhindert. Dennoch muss das Gitter fest mit dem Untergrund verbunden werden, da sich diese sonst verschiebt (d.h. es müssen im Straßenbereich entsprechende Verankerungen eingebaut werden). Es gibt bis dato noch keine Auskunft, bis zu welchem Fahrzeuggewicht das Gitter standhält. Die Kosten für rund 10 m des Sicherheitsgitters liegen bei rund 22.000 €. Hinzu kommt noch der Auf- und Abbau mit Transport. Dieser wird pro Veranstaltung auf rund 1.200 € geschätzt.
Variante 4: Gemischte Variante
Überlegenswert wäre bei den verschiedenen Sperrungen der Innenstadt noch eine Vermischung der verschiedenen Sperrungsarten wie z.B. bei einer Sperrung im Untern Tor mittels Sicherheitspollern und Fertigteilen im oberen Bereich. Somit entstehen neben den Einmalkosten von rund 16.500 € zuzüglich Einbau für die Sicherheitspoller und die Anschaffung von 2 Betonfertigteilen mit rund 2.000 € nur noch der Transport und versetzen der Betonfertigteile mit geschätzten 180 € pro Veranstaltung.
Beispiel Weihnachtsmarkt:
-siehe Anlage-
Bei einem Einbau von 2 Sicherheitspollern (rund 16.500 € zuzüglich Einbau) im Unteren Tor wäre ein Rettungseinsatz ohne Personal gewährt. In der Hauptstraße, z.B. am Konventhaus würden dann 4 Betonfertigteile während des Veranstaltungswochenendes (dauerhaft) zum Einsatz kommen. Der gesperrte Bereich könnte dann nur von unten, außerhalb der Sperrungszeiten, angefahren werden. Somit entstehen neben den Einbau für die Sicherheitspoller noch die Anschaffung von 4 Betonfertigteilen mit rund 4.000 €, nur noch der Transport und das Versetzen der Betonfertigteile mit geschätzten 260 € pro Veranstaltung.
Beispiel Stadtfest:
Beim Stadtfest ist die Innenstadt am Veranstaltungswochenende zwischen den beiden Toren gesperrt. Neben dem Einbau von 2 Sicherheitspollern (rund 16.500 € zuzüglich Einbau) am Unterm Tor würden am Oberen Tor 2 Betonfertigteile gelegt. Nachteil wäre hier, dass die Zufahrt außerhalb der Sperrung nur über das untere Tor erfolgen könnte. Während der Sperrung würde jegliche Ein- und Ausfahrt (u.a. Tiefgarage Turmstraße, RPZ usw.) nicht möglich sein. Die Kosten für Transport und Versetzen der Betonfertigteile werden, wie bei der gemischten Variante, auf rund 180 € pro Veranstaltung geschätzt.
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9. Antrag zur Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
17.01.2018
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtratsmitglied Oehler stellt fest, dass das Thema zu komplex ist, so dass es schwer möglich ist heute einen Beschluss zu fassen. Daher stellt er
folgenden Antrag zur Geschäftsordnung.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Jutta Franck verläßt die Sitzung (20.35 Uhr).
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10. Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Heilsbronn vom 12.11.1996 in der gültigen Fassung; Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
17.01.2018
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zur Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Heilsbronn haben wir, wie so oft, den Stadtrat zuletzt am 15.11.2017 aktuell informiert. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die umfangreiche Aufarbeitung dieses Themas durch die Verwaltung zur Stadtratssitzung am 15.04.2015 (Nr. 535).
Konsequent hat der Bürgermeister seit 2014 in der Angelegenheit Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn bei den entsprechenden amtlichen Stellen eine Vielzahl von eindeutigen Anfragen, wie z. B. zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger bzw. Anlieger gestellt.
Einen Auszug aus den schriftlichen Anfragen geben wir nochmals zur Kenntnis:
- LRA Ansbach (LRA), Antwort vom 20.11.2014, u. a. zur Frage der Aufhebung der ABS
- Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr (StMIBV), Antwort vom 11.12.2014, ebenfalls zur Frage der Aufhebung der ABS
- LRA, Antwort vom 21.07.2015, u. a. zur Frage der Erhöhung des gemeindlichen Anteils in der ABS / Entlastung der Beitragszahler
- LRA, Antwort vom 09.02.2016, zur Frage der unterschiedlichen Behandlung von Ortsstraßen zu klassifizierten Straßen
- StMIBV, Antwort vom 03.03.2016, ebenfalls zur Frage der Straßenkategorien
- LRA, Antwort vom 12.04.2016, u. a. zur Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge bei vorhandener ABS
- LRA, Antwort vom 07.10.2016, erneut zur Frage der Aufhebung der ABS
- LRA, Antwort vom 03.11.2017 mit Ergebnis, dass wir „(…) rechtzeitig die Straßenausbaubeiträge satzungsgemäß zu erheben“ haben.
- Anfrage an das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24.11.2017
Das Ziel des Bürgermeisters ist und bleibt es stets, unsere Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu belasten. Die Gesetzeslage lässt hier aber nicht immer großen Spielraum.
So wurden in der Angelegenheit Straßenausbaubeitragssatzung auf die Anfragen, wie an das bayerische Innenministerium, die Regierung von Mittelfranken, das Landratsamt Ansbach, stets versucht, wenigstens diese Belastungen zu reduzieren. Bedauerlicherweise wurde immer negativ beschieden.
Unter dem Amtsvorgänger hat der Stadtrat 1996 die Straßenausbaubeitragssatzung in Heilsbronn eingeführt und seitdem mussten viele Anlieger/Haus- und Grundeigentümer entsprechende Beiträge leisten.
Zur weiteren Information darf festgehalten werden, dass die Stadt Heilsbronn ohne ABS-Beiträge, also nur Straßenunterhalt, von 1998 bis 2007 ca. 1,95 Mio. EUR ausgegeben hat und von 2008 bis 2017 ca. 2,67 Mio., was einer Steigerung von ca. 37 % entspricht.
Somit ist festzustellen, dass in der aktuellen Amtszeit von Bürgermeister Dr. Pfeiffer erhebliche Mehrmittel für Straßenunterhalt ohne Belastung der Anlieger ausgegeben wurden.
Nachdem es das Verständnis von Verwaltung und Bürgermeister ist, den rechtlichen Gegebenheiten zu folgen, andererseits aber auch Gemeinden / Städte im Landkreis Ansbach eine Straßenausbaubeitragssatzung nicht anwenden und wohl unverständlicherweise anscheinend auch z. B. bezüglich staatlicher Zuschüsse keine Nachteile befürchten müssen, ist dies ein weiterer Anlass, diese ABS in der heutigen Stadtratssitzung erneut aufzugreifen, nachdem auch die bisherigen nachhaltigen Interventionen des Bürgermeisters bedauerlicherweise nicht fruchteten.
Es stellt sich aktuell und erneut die Frage, ob wir als Stadt Heilsbronn die ABS weiter anwenden müssen.
Hierbei stehen u. a. folgende Aspekte / Fragen im Raum:
- Die bisherigen Aussagen der Rechtsaufsichtsstellen, die eine Aufhebung der ABS und eine Reduzierung der Beitragshöhen für die Anlieger verneinen.
- Die Frage einer Haftung des Stadtrates und des Bürgermeisters.
- Welche Auswirkungen würden sich für die bereits vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen ergeben?
- Zu welchem Zeitpunkt könnte die ABS a) aufgehoben und b) geändert werden, ggf. auch rückwirkend?
- Welche Auswirkungen hätte eine solche Entscheidung für die bereits genehmigten / zukünftigen Haushalte der Stadt Heilsbronn?
- Welche Möglichkeiten hätte die Stadt Heilsbronn, wenn z. B. ein Aufhebungsbeschluss der ABS durch den Stadtrat seitens der Rechtaufsicht beanstandet werden sollte?
- Die Behandlung der bisherigen Beitragszahler.
- Weitere sich eventuell in diesem Zusammenhang ergebende Fragen.
Bis zum 30.04.2008 wurden insgesamt rund 800.000 EUR mittels ca. 590 Ausbaubeitragsbescheiden erhoben. Ab dem 01.05.2008 wurden insgesamt rund 430.000 EUR mittels 226 Ausbaubeitragsbescheiden vereinnahmt.
Der Stadtrat hat in seiner Finanzplanung für die nächsten Haushaltsjahre bis zum Jahr 2020 rund 475.000 EUR an Einnahmen aus ABS-Maßnahmen berücksichtigt. Dem stehen Ausgaben 2018 und 2019 für die St.-Gundekar-Straße i. H. von rund 760.000 EUR entgegen. Der Stadtrat hat aus einem finanziellen Zwang (Engpass) in der Novemberklausur 2016 extra umfangreiche Einsparungen und Verschiebungen in der Investitionsplanung beschlossen, um die Ausgaben an die Einnahmen anzupassen.
Beschluss 1
a) Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Kanzlei zu beauftragen, u. a. die genannten Punkte rechtlich zu würdigen und außerdem in einer Stadtratssitzung den Stadträten Rede und Antwort zu geben. Auch hierbei ist eine mögliche neue Gesetzeslage, die vom Gesetzgeber zu erwarten ist, zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11
Beschluss 2
b) Der Stadtrat beauftragt deshalb die Verwaltung, sich um eine entsprechende Kanzlei zu bemühen und dieser die bisherigen Satzungen und die von uns veranlassten internen, auch amtlichen Schreiben, zu übermitteln. Gleiches gilt auch für die bisherigen Genehmigungen unserer Haushalte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11
Beschluss 3
c) Es soll darunter auch möglichst schnell durch die beauftragte Kanzlei geklärt werden, ob der Stadtrat die Verwaltung beauftragen kann, z. B. bis auf weiteres keine Ausbaubeitragsbescheide an die Grundstückseigentümer zu erlassen, sofern keine Festsetzungsverjährung droht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10
Beschluss 4
d) Es soll möglichst schnell durch eine beauftragte Kanzlei geklärt werden, ob der Stadtrat die Verwaltung beauftragen kann, z. B. bis auf weiteres keine Ausbaubeitragsbescheide an die Grundstückseigentümer zu erlassen, sofern keine Festsetzungsverjährung droht. Bis zu dieser Klärung sollen von der Verwaltung keine Bescheide erlassen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9
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11. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
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ö
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11 |
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11.1. Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben: Hochwasserrückhaltebecken Lerchenbühl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
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ö
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11.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antrag auf Förderung nach RZWas2013 für das Hochwasserrückhaltebecken Lerchenbühl wurde beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach am 07.12.2010 gestellt. Die Maßnahme umfasste den Bau der beiden Hochwasserrückhaltebecken Lerchenbühl mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen an der Schwabach.
Damals wurden der Stadt Heilsbronn mit Zuwendungsbescheid vom 15.07.2014 Zuweisungen i. H. v. 657.861,75 € in Aussicht gestellt.
Die Gesamtkosten des Vorhabens beliefen sich auf insgesamt 1.271.827,11 €.
Nach Vorlage des Verwendungsnachweises vom 17.10.2017 konnten nun Zuweisungen i. H. v. insgesamt 787.873,89 € vereinnahmt werden.
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11.2. Mobile Geschwindigkeitsmessungen in der 1. KW; Ergebnisse der städtischen Messungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
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ö
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11.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Ergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsmessungen in der 1. KW 2018 sind im RIS bereitgestellt.
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11.3. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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17.01.2018
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ö
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11.3 |
Datenstand vom 08.02.2018 16:01 Uhr