Datum: 08.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/48, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 35 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) Bekanntgabe
1.2 Bauantrag Anbau einer Ausstellungshalle auf FlNr. 339, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 14
1.3 Bauanfrage Errichtung eines Carports auf FlNr. 301/71, Gemarkung Heilsbronn, Baumgartenweg 24
1.4 Bauantrag Neubau einer Schleppdachgaube und Teilausbau des Dachgeschosses auf FlNr. 145, Gemarkung Weiterndorf, Butzenhof 2
2 Bekanntgaben
2.1 Abrissarbeiten Hubert-Montag-Halle

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2017 ö 1
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1.1. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/48, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 35 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2017 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz im neuen Baugebiet B 4 „An den Schwabachauen“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Das Vorhaben wurde im Freistellungsverfahren vorgelegt. Dieses ist nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) u.a. dann möglich, wenn die Erschließung gesichert ist.
Derzeit laufen die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Strom, Wasser, Straße) sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein, § 123 Abs. 2 BauGB.
Da die städtischen Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens beendet sein werden, ist die Erschließung gesichert.
Aufgrund der Tiefbauarbeiten der Stadt Heilsbronn ist eine Absprache zwischen dem Bauherrn und dem städtischen Bauamt bzw. der Bauleitung vor Ort zwingend erforderlich, sollte vor Beendigung der städtischen Maßnahmen mit dem Bau des Einfamilienhauses begonnen werden.
Dient zur Kenntnis.

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1.2. Bauantrag Anbau einer Ausstellungshalle auf FlNr. 339, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2017 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Anbau einer Ausstellungshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 339, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 14.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.15-3.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten. Die Baugrenze im Westen wird um ca. 3,00 m überschritten.
Für die zusätzlichen Ausstellungsflächen werden gemäß Pkt. 8.2 der Stellplatzsatzung zwei zusätzliche Stellplätze erforderlich, die auf dem Grundstück vorhanden sind.
Das Vorhaben fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen dem Bauvorhaben Anbau einer Ausstellungshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 339, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 14, zuzustimmen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 15-3 bezüglich der Baugrenzenüberschreitung im Westen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauanfrage Errichtung eines Carports auf FlNr. 301/71, Gemarkung Heilsbronn, Baumgartenweg 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2017 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/71, Gemarkung Heilsbronn, Baumgartenweg 24.
Mit der Bauanfrage soll geklärt werden, ob das Carport an dem Standort errichtet werden kann.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 15.
Das Carport überschreitet die Baugrenze im Westen um ca. 3,50 m. Der von der Stadt vorgegebene Mindestabstand zur Gehweghinterkante von 1,50 m wird eingehalten.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn könnte nach Meinung der Verwaltung eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze im Westen in Aussicht gestellt werden.
Der beantragen Absenkung des Gehweges kann ebenfalls mit der Maßgabe zugestimmt werden, dass sämtliche Kosten vom Antragsteller zu übernehmen sind.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Die Zustimmung zur Errichtung des Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 310/71, Gemarkung Heilsbronn, Baumgartenweg 24, mit der Befreiung für die Baugrenzenüberschreitung im Westen, wird vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn, in Aussicht gestellt.
Der beantragen Absenkung des Gehweges wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sämtliche Kosten vom Antragsteller übernommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.4. Bauantrag Neubau einer Schleppdachgaube und Teilausbau des Dachgeschosses auf FlNr. 145, Gemarkung Weiterndorf, Butzenhof 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2017 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau einer Schleppgaube und den Teilausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 145, Gemarkung Weiterndorf, Butzenhof 2
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich.
Es fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Schleppgaube und Teilausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 145, Gemarkung Weiterndorf, Butzenhof 2, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2017 ö 2
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2.1. Abrissarbeiten Hubert-Montag-Halle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2017 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Nölp informiert den Bau- und Umweltausschuss über die Abrissarbeiten an der Hubert-Montag-Halle. Im Zuge der Abrissarbeiten wurden durch die ausführende Baufirma diverse Schäden an bestehenden Gebäudlichkeiten verursacht, die eine aufwendige und kostenintensive Reparatur bzw. z.T. eine komplette Neuerrichtung von Teilen des Kugelfanges an der Schießbahn, die bestehen bleiben sollte, erforderlich machen. Zurückzuführen sind die Schäden auf unachtsame Arbeiten beim Abriss.

Die ausführende Baufirma ist zur Übernahme der Reparaturarbeiten auf ihre Kosten verpflichtet.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 15.03.2017 13:19 Uhr