Datum: 28.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
|
1.1 |
Bauantrag Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/36, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 27
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
|
1.2 |
Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/56, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 32
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
|
1.3 |
Tektur-Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/16, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 15
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
|
1.4 |
Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 79/28, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 50 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
|
1.5 |
Bauantrag Wohnhausneubau mit Garage auf Fl.Nr. 78/52, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 39
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
|
1.6 |
Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 75, Gemarkung Weißenbronn
|
1.7 |
Bauantrag Ausbau Dachgeschoss auf FlNr. 221/4, Gemarkung Bonnhof, Am Birkenlohe 8
|
2 |
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrssituation Spielplatz Bürglein - Kammerholzring
|
zum Seitenanfang
1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.06.2017
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Bauantrag Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/36, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 27
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.06.2017
|
ö
|
beschliessend
|
1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/36, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 27.
Die erforderlichen Unterlagen zur Erklärung des Freistellungsverfahrens wurden nicht rechtzeitig vorgelegt.
Die Bekanntgabe erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
zum Seitenanfang
1.2. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/56, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 32
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.06.2017
|
ö
|
beschliessend
|
1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/56, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 32.
Die erforderlichen Unterlagen zur Erklärung des Freistellungsverfahrens wurden nicht rechtzeitig vorgelegt.
Die Bekanntgabe erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
zum Seitenanfang
1.3. Tektur-Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 79/16, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 15
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.06.2017
|
ö
|
beschliessend
|
1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 79/16, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 15.
Die Tektur beinhaltet die Veränderung der Höhenlage des Gebäudes um die vorhandenen Kanalhausanschlüsse besser nutzen zu können.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 4 werden weiterhin eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Die Erschließungsanlagen (Wasser, Kanal, Straße) sind soweit i.S.d. Erschließung hergestellt und benutzbar. Das Vorhaben konnte daher im Freistellungsverfahren erfolgen.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
1.4. Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 79/28, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 50 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.06.2017
|
ö
|
beschliessend
|
1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 79/28, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 50
.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 4 werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Die Erschließungsanlagen (Wasser, Kanal, Straße) sind soweit i.S.d. Erschließung hergestellt und benutzbar. Das Vorhaben konnte daher im Freistellungsverfahren erfolgen.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
1.5. Bauantrag Wohnhausneubau mit Garage auf Fl.Nr. 78/52, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 39
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.06.2017
|
ö
|
beschliessend
|
1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/52, Gemarkung Weiter
ndorf, An den Schwabachauen 39.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 4 werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Die Erschließungsanlagen (Wasser, Kanal, Straße) sind soweit i.S.d. Erschließung hergestellt und benutzbar. Das Vorhaben konnte daher im Freistellungsverfahren erfolgen.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
1.6. Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 75, Gemarkung Weißenbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.06.2017
|
ö
|
beschliessend
|
1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller wollen mit der Bauvoranfrage geklärt haben, ob der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Weißenbronn, möglich ist.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Flächennutzungsplan/Landschaftsplan: Grünfläche
Freihalten von Aufforstung und Bebauung
Bachlauf im Süden angrenzend. Feuchtgebiet, Hausbrunnen im Randbereich und anstehendes Grundwasser
.
Städtischer Kanal verläuft im nördlichen Grundstücksbereich
Weitere Leitungen der N-ERGIE AG im nördlichen Bereich des Grundstücks (Gashochdruckleitung, 20 kV-Leitung)
Wegen der Abweichung zu den Vorgaben des Flächennutzungsplanes (Freihalten von Aufforstung und Bebauung) und insbesondere der Überschwemmungsgefahr durch den angrenzenden Bachlauf sollte nach Meinung der Verwaltung der Bauvoranfrage nicht zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Weißenbronn, nicht zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
1.7. Bauantrag Ausbau Dachgeschoss auf FlNr. 221/4, Gemarkung Bonnhof, Am Birkenlohe 8
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.06.2017
|
ö
|
beschliessend
|
1.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung von Dachgauben im bestehenden Wohnhaus Am Birkenlohe 8 in Bonnhof. Die Anfrage war bereits Gegenstand der Sitzung des Bau-und Umweltausschusses am 03.05.2017. Die Befreiungen wurden mit Beschluss in Aussicht gestellt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 5, südlich des Fichtenweges.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Dachgauben bis zu 1/3 der Dachlänge zulässig.
Die beiden geplanten Gauben erstrecken sich fast auf die gesamte Dachlänge. Begründet wird das Anliegen mit der notwendigen Kopffreiheit speziell im Schlafzimmer und der Küche. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Dachgaubenbreite ist erforderlich.
Diese Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dachgaubenbreite wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.05.2017 in Aussicht gestellt.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die zwei zusätzlichen Stellplätze für die Wohnung im Dachgeschoss werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung von Dachgauben im bestehenden Wohnhaus Am Birkenlohe 8, Bonnhof, wird erteilt.
Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 5, südlich des Fichtenweges, bezüglich der Gaubenbreite wird zugestimmt
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrssituation Spielplatz Bürglein - Kammerholzring
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.06.2017
|
ö
|
vorberatend
|
2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Über den Antrag Hrn. Gerstlachers wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.05.2017 bereits inhaltlich informiert.
Nach Eingang und Auswertung der Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn fand mit Hrn. Gerstlacher am 29.05.2017 eine Besprechung in dieser Angelegenheit statt.
Nachdem die Polizeiinspektion mitgeteilt hat, die Anbringung eines Gefahrzeichens 136 „Kinder“ wäre möglich, soll an der Einfahrt zur Straße „Am Ganswasen“ von der Großhabersdorfer Str. und vom Korngrundweg eine entsprechende Beschilderung angebracht werden.
Zusätzlich wird überprüft, ob eine Markierung „Kinder“ im Einfahrtsbereich Am Ganswasen/Kammerholzring aufgetragen werden kann. Hier sind die Richtlinien über die Markierung von Straßen (RMS) zu beachten.
Um weitere Daten zu erheben, soll ferner das mobile Geschwindigkeitsmessgerät im Bereich der Straße „Am Ganswasen“ aufgestellt werden.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 04.07.2017 11:43 Uhr