Datum: 11.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
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ö
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1 |
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1.1. Bauvoranfrage Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses im Toskana- oder Landhausstil sowie Errichtung einer freistehenden überdachten Lagerhalle auf Fl.Nr. 359/3, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller haben eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses im Toskana- oder Landhausstil sowie einer freistehenden überdachten Lagerhalle auf Fl.Nr. 359/3, Gemarkung Heilsbronn, eingereicht.
Mit der Anfrage soll geklärt werden, ob den geplanten Baumaßnahmen an der Stelle zugestimmt wird.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Antrag auf Vorbescheid wurde nicht formgerecht mit den entsprechenden Formblättern eingereicht.
Den Antragstellern wurde dies mitgeteilt und gleichzeitig die Vorlage der formgerechten Bauvoranfrage zur Beratung im Ausschuss gefordert
.
Dient zur Kenntnis.
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1.2. Bauantrag Neubau eines Fitnessstudios auf Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
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ö
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beschliessend
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 43, Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße.
Alle Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Zustimmung des Straßenbaulastträgers gemäß Pkt. 3.5 der Bebauungsplansatzung für die Errichtung von Gebäudeteilen in der Anbaubeschränkungszone BBZ 2 (30,00 m bis 40,00 m Abstand vom Fahrbahnrand der Bundesstraße 14) wurde per Email
übermittelt und liegt somit vor.
Der Bauherr hat schriftlich zugesichert, dass der Lounge- und Barbereich ausschließlich den Benutzern des Fitnessstudios dient.
Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung Pkt. 5.8 sind 40 Stellplätze erforderlich. Errichtet werden 80 Stellplätze.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden.
Beschluss
Empfehlungsbeschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, diesem Bauvorhaben des Antragstellers für den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße, vom 15.06.2017 im Freistellungsverfahren zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.3. Tektur Bauantrag Neubau REWE-Supermarkt auf Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
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ö
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beschliessend
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1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin hat zum genehmigten Neubau eines REWE-Supermarktes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße, einen Tekturplan eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Folgende Änderungen gegenüber der bestehenden Baugenehmigung sind geplant:
Außenbereich:
- Schaffung eines zusätzlichen Gehweges auf der Nordseite des Marktes.
Nach Meinung der Verwaltung sollte dem Gehweg entlang des Marktes auf der Nordseite nicht zugestimmt werden, da es wegen des hohem Verkehrsaufkommens und eines fehlenden Überweges für die Fußgänger, insbesondere bei einer Überquerung durch ältere Menschen zu Gefährdungen kommen könnte.
Der zweite Gehweg als Stich zur LKW Haltebucht ist ebenfalls abzulehnen, da auch hier keine Überquerungshilfe vorhanden ist. Bereits in der Bauleitplanung wurde diese Anbindung (-siehe vor) abgelehnt.
Schon bei der Vorstellung der Planung des REWE Marktes wurde die vormals geplante LKW Rampe an der Nordseite (Tennisabteilung) an die Westseite (Ansbacher Straße) verschoben. Die damalige Argumentation von Ratisbona war, dass sonst der Fußgängerverkehr die Laderampe kreuzt.
- Geringfügige Veränderung des Gehwegs in Richtung Caravan-Stellplatz auf der Südseite des Marktes.
Innenbereich:
- Verschiebung der Kühlzellen und Schaffung eines zusätzlichen Backvorbereitungsraumes mit zusätzlichem Außenfenster in der Größe von 1,76 x 1,01 m.
- Veränderung des Technikbereiches:
- Vergrößerung der Stahlbetondecke bis über den Multifunktionsraum
- Aufstellraum für Lüftungsgerät im OG mit Zugang über eine zusätzliche äußere Stahl-
treppe – Schallschutzgutachten fehlt und ist zu prüfen.
- Schaffung einer Technikaufstellfläche auf der Stahlbetondecke über Technikbereich mit
Einhausung. Zum Sichtschutz der Technikaufstellfläche in Richtung Caravan-Stellplatz
soll hier eine Verkleidung mit Alu-Lamellen erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird bemerkt, dass die Lüftungsgeräte im sogenannten 1.OG stehen. Eine Einhaltung des Lärmpegels ist hier wegen der Nähe zum Wohngebiet vor Genehmigung u.a. durch Vorlage der entsprechenden Schallschutzberechnungen / Schallschutzgutachten der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen und zu prüfen.
- Einbau eines zusätzlichen Verkaufsfensters im Metzgerbereich in der Größe von 0,885 x 1,26 m als Schiebefenster zum direkten Außenverkauf.
- Vergrößerung der Stahlbetondecke über Fleischbereich, Personal und Flur 1 (Notausgangsflur).
- Verminderung der Tiefe des Müllabstellraums auf die im Bebauungsplan zugelassene Tiefe von 1,50 m (massive Ausführung).
Anmerkungen des Planers zu den Änderungen:
- Die Außenmaße des Gebäudes ändern sich im Wesentlichen nicht, bis auf die unwesentliche Verringerung des Müllraumes.
- Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ändern sich damit nicht signifikant.
- Die vorgenommenen Änderungen wurden bereits durch den Statiker mit berücksichtigt und liegen dem Prüfstatiker vor.
- Die Bereiche, in denen sich Veränderungen im Innenbereich ergeben, wurden in den Unterlagen, außer Lageplan, der besseren Übersicht halber in Rot gekennzeichnet.
- Die zwei Teilbereiche, in denen sich Veränderungen ergeben, wurden als Schnitt mit auf den Grundriss kopiert (links oben).
Es gibt Veränderungen bezüglich der Schallimmissionsprognose. Eine entsprechende Tektur ist eingereicht.
Da sich für die Nachbarn (Stadt Heilsbronn) keine Änderungen ergeben und die Stadt bei Bedarf im Verfahren ggf. mit beteiligt wird, kann die Nachbarbeteiligung gemäß Art. 66 BayBO entfallen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist daher wie folgt zu erteilen.
Beschluss
Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
A) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Anlegen des Gehweges an der Nordseite gemäß Pkt. 1 nicht zuzustimmen.
B) Für die anderen vorgestellten Punkte der Tekturplanung hier 2 bis 12, außer 4 wird die
Zustimmung empfohlen.
c) Zum Punkt 4 wird hingewiesen, dass vor Genehmigung des Standortes für die Lüftungsgeräte im sogenannten 1.OG die Einhaltung des Lärmpegels wegen der Nähe zum Wohngebiet durch Vorlage der entsprechenden Schallschutzberechnungen / Schallschutzgutachten durch die Bauaufsichtsbehörde vorzunehmen und einzuhalten sind.
Bei Nachweis zur Einhaltung der Vorschriften u.a. Schallschutz wird die Zustimmung empfohlen!
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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1.4. Bauantrag Erweiterung eines bestehenden Balkones auf Fl.Nr. 356/8, Gemarkung Heilsbronn, St.-Gundekar-Straße 59
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
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ö
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beschliessend
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1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Erweiterung des Balkons auf der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 356/8, Gemarkung Heilsbronn, St.-Gundekar-Straße 59.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich.
Es fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Beteiligung der noch fehlenden einen Nachbarunterschrift erfolgt durch die Stadt Heilsbronn.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Balkons auf der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 356/8, Gemarkung Heilsbronn, St.-Gundekar-Straße 59, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanungen benachbarter Kommunen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
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ö
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beschliessend
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2 |
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2.1. Bauleitplanung Gemeinde Neuendettelsau - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 "Chemnitzer Straße Ost"; frühzeitige Unterrichtung/Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
|
ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ausgewiesen werden soll ein neues Mischgebiet, das im Flächennutzungsplan bereits als solches ausgewiesen ist. Die Planung ist lt. Begründung erforderlich geworden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereiches an der Chemnitzer Straße in Gang zu setzen.
Es handelt sich um bislang unbeplantes Gebiet mit einer Fläche von ca. 0,6 ha, für das auf Antrag der Grundstückseigentümer ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Es entstehen mit der Bauleitplanung drei Bauflächen.
Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden nicht gesehen, Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht erhoben werden.
Beschluss
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Chemnitzer Straße Ost“ der Gemeinde Neuendettelsau besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine Wiedervorlage im Rahmen der Behördenbeteiligung soll nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Abwasseranlagen Müncherlbach und Triebendorf;
Vorstellung der Vorzugsvarianten für die künftige Abwasserbeseitigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Christofori stellt die untersuchten Varianten zur künftigen Abwasserbeseitigung vor:
Müncherlbach
Es wurden acht Alternativen zur künftigen Abwasserbeseitigung untersucht. Die Kostenvergleichsberechnung ist im RIS hinterlegt.
Mögliche Förderungen können bei der Kostenvergleichsberechnung nicht berücksichtigt werden.
Das Ingenieurbüro Christofori und Partner empfiehlt die Überleitung nach Göddeldorf mit Investitionskosten in Höhe von 530.000,00 €. Hierfür kann eine Förderung von etwa 320.000,00 € erwartet werden.
In einem Vorgespräch am 14.06.2017 beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach wurde von Behördenseite eine Zustimmung zum Weiterbetrieb unter der Voraussetzung signalisiert, dass die bestehende Kläranlage Kapazitäten zur Aufnahme künftiger Bauvorhaben in Triebendorf hat.
Nach den Untersuchungen des Ingenieurbüros Christofori und Partner ist eine derzeitige Belastung mit 54 EW vorhanden.
Auf Grundlage der Größe der Teichanlage ist eine Ausbaugröße von 88 EW nachweisbar.
Gemäß dem Flächennutzungsplan sind in Triebendorf keine größeren Bauvorhaben zu erwarten, so dass die nachgewiesene Größe der Kläranlage mit einer Reserve von 34 EW für die Zukunft ausreichen sollte.
Beschluss 1
Triebendorf:
An der bestehenden Teichkläranlage wird weiterhin festgehalten. Ein Antrag auf Verlängerung des Wasserrechtsbescheides für die nächsten 20 Jahre wird entsprechend gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse:
Müncherlbach:
Der empfohlenen Überleitung des Abwassers nach Göddeldorf auf der Grundlage der Kostenvergleichsberechnung wird zugestimmt.
Lärmbelästigungen aus dem Pumpwerk in Göddeldorf sind zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen in die Planung ggf. aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
|
ö
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4 |
zum Seitenanfang
4.1. Baumaßnahme der Eheleute Mack auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Weißenbronn, am Quellweg;
Bekanntgabe zum Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
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ö
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vorberatend
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4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Eheleute Mack haben die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Weißenbronn, am Quellweg, beantragt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen in seiner Sitzung am 22.06.2016 erteilt.
Wegen der Errichtung von Stützmauern, welche das Ablaufverhältnis des Bachlaufes beeinflussen, ist der die Baugenehmigung bisher nicht erteilt worden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m baurechtlich verfahrensfrei sind. Aus wasserrechtlicher Sicht gab es behördenseitlich jedoch Einwendungen.
Seitens der Antragstellers ist der verloren gegangene Retentionsraum ausgleichen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 beschlossen, hierfür keine städtischen Flächen zur Verfügung zu stellen.
Die Antragsteller haben einen Fachplaner beauftragt, die entsprechenden Flächen zu berechnen und nachzuweisen, indem die geplanten Auffüllungen im Grundstück deutlich zurückgenommen werden. Diese Unterlagen sind derzeit zur Prüfung beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach.
Am 21.04.2017 fand hierzu auch ein gemeinsamer Ortstermin statt.
Die Mauern wurden bereits im Winter 2016/17
errichtet und wurden seitdem nicht verändert.
Dient zur Kenntnis.
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4.2. Ersatzparkplätze an der Ansbacher Straße; Anbringung eines Parkplatzhinweisschildes am Freibad Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.07.2017
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ö
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4.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Stadtratssitzung v. 28.06.2017 wurde von Stadtratsmitglied Schaaf angeregt, im Bereich der Parkplätze am Freibad Heilsbronn einen Hinweis auf die neu geschaffenen Ersatzparkplätze in der Ansbacher Straße anzubringen.
Da es sich bei der Badstraße im Bereich des Freibades um eine Kreisstraße handelt, können Verkehrszeichen dort nicht durch die Stadt Heilsbronn angeordnet werden.
Grundsätzlich ist das Zeichen 314 „Parken“ als Hinweis auf größere öffentlich oder privat betriebene Parkplätze nur dort anzuordnen, wenn deren Zufahrt für die Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig erkennbar ist, aber nur im unmittelbaren Bereich dieser Zufahrt,
VwV zu Zeichen 314. Die Anordnung eines Hinweisschildes mit dem Zusatz „300 m“ scheidet auch deswegen aus.
Nach Feststellungen der Verwaltung werden die Parkplätze in der Ansbacher Straße zwischenzeitlich sehr rege genutzt. Als Ausweichmöglichkeit im Falle fehlender Parkplätze am Freibad scheiden diese daher aus.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 13.07.2017 13:49 Uhr