Datum: 26.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.07.2017
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ö
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1 |
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1.1. Bauantrag Praxis für psychotherapeutische Beratung auf FlNr. 300, Gemarkung Betzendorf, Markttriebendorf 7
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.07.2017
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung einer Praxis für psychotherapeutische Beratung auf dem Grundstück Fl.Nr. 300, Gemarkung Betzendorf, Markttriebendorf 7.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für diese Baumaßnahme existiert ein Vorbescheid des Landratsamtes Ansbach vom 25.11.2016.
Auflagen zum Gewässerschutz sind im Vorbescheid enthalten. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Auflagen im Baugenehmigungsbescheid wieder mit aufgenommen werden.
Die Erschließung ist gesichert, bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der nach der Stellplatzsatzung erforderliche zusätzliche Stellplatz ist nicht eingezeichnet. Der Antragsteller wurde diesbezüglich seitens der Stadt aufgefordert, diesen nachzuweisen. Am 20.07.2017 ging der Lageplan mit Einzeichnung des Stellplatzes
bei der Stadt ein.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Praxis für psychotherapeutische Beratung auf dem Grundstück Fl.Nr. 300, Gemarkung Betzendorf, Markttriebendorf 7, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag Umbau und Modernisierung des Anwesens Marktplatz 19, Fl.Nr. 53, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.07.2017
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ö
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beschliessend
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Umbau und die Modernisierung des Anwesens Marktplatz 19, Fl.Nr. 53, Gemarkung Heilsbronn, („Heldhaus“).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Bauantrag ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bereits im Vorfeld abgestimmt worden.
Geplant ist die Nutzung durch das Religionspädagogische Zentrum vorwiegend als Büroräume. Im Erdgeschoss ist ein Raum für öffentliche Information geplant. Im Dachgeschoss zusätzlich noch ein Besprechungsraum.
Die vorhandene Treppe mit dem breiten Podest wird abgebrochen und durch einen neuen schmäleren Treppenaufgang, welcher mit Herrn Professor Kress abgestimmt worden ist, ersetzt.
An der Südseite wird das angebaute Nebengebäude abgebrochen und ein „Serverraum“ mit darüber liegenden Balkon errichtet. Ebenso wird hier über eine Rampe ein behindertengerechter Zugang zum Gebäude geschaffen.
I
m Erdgeschoss werden die Schaufenster des ehemaligen Ladengeschäfts durch normale Sprossenfenster ersetzt.
Die normalen Fenster werden teilweise verschoben um insgesamt ein einheitliches Fassadenbild zu erhalten.
Auf der Grundlage der ehemaligen Nutzung des Gebäudes wären fünf Stellplätze erforderlich. Die Berechnung nach der neuen Stellplatzsatzung für die neue Nutzung ergibt einen Bedarf von sieben Stellplätzen, welche in der Ermäßigungszone nach § 4 der Satzung um 50 % reduziert werden können. Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf ist damit nicht gegeben.
Der Antragsteller hat in den Grundrissplänen einen beabsichtigten Erwerb von Grundstücksflächen von der Stadt vermerkt. Diesem Anliegen sollte keinesfalls nähergetreten werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Modernisierung des Anwesens Marktplatz 19, Fl.Nr. 53, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.3. Antrag auf isolierte Befreiung - Aufstellen eines mobilen Imbisswagens auf Fl.Nr. 257/1, Gemarkung Heilsbronn, Alte Poststraße 15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.07.2017
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ö
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beschliessend
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1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin hat für das Aufstellen eines mobilen Imbisswagens auf dem Grundstück Fl.Nr. 257/1, Gemarkung Heilsbronn, Alte Poststraße 15,einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 21. östlich der Badstraße, gestellt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Imbisswagen wurde bereits vor einiger Zeit aufgestellt. Bei der Aufstellung eines beweglichen Imbisstandes handelt es sich um eine bauliche Anlage i.S.d. BayBO, da dieser dauerhaft ortsfest aufgestellt werden soll. Das Gebäude wäre verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO. Die öffentlich rechtlichen Vorschriften sind jedoch einzuhalten, vorliegend der einschlägige Bebauungsplan.
Er steht ohne entsprechende Erlaubnis zum Teil auf städtischem Grund.
Im Bebauungsplan B 21 sind im Bereich des Wohnhauses ein allgemeines Wohngebiet und die angrenzenden Flächen als private Grünfläche ausgewiesen.
Der Antrag auf isolierte Befreiung beinhaltet die Aufstellung des Wagens zum Teil in der privaten Grünfläche.
Außer der Stadt Heilsbronn sind keine direkt angrenzenden Nachbarn vorhanden.
Nach Meinung der Verwaltung sollte der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 21 bezüglich der teilweisen Errichtung in der privaten Grünfläche nicht zugestimmt werden, da hierdurch die Festsetzungen nicht mehr eingehalten werden. Zudem steht der Imbisswagen ohne entsprechende Erlaubnis/Genehmigung zum Teil auf städtischem Grund.
Eine Nutzung im Bereich der Fläche des Allgemeinen Wohngebietes (WA) ist ebenfalls nicht möglich, da dort nur der Versorgung des Gebiets dienende Versorgungsbetriebe zulässig sind, § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO. Nach Ansicht der Verwaltung werden Grundzüge der Planung berührt, weswegen eine Befreiung nicht erteilt werden kann, § 31 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 21. östlich der Badstraße für das Aufstellen eines mobilen Imbisswagens auf dem Grundstück Fl.Nr. 257/1, Gemarkung Heilsbronn, Alte Poststraße 15,
wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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1.4. Bauantrag Errichtung eines Zaunes auf Grundstück FlNr. 269/3, Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühl 1a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.07.2017
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ö
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1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 269/3 Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühl 1a.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Einzäunung ist an der Südseite und zum Teil an der Westseite des Grundstücks geplant
Geplant ist ein blickdichter Holzzaun mit einer Höhe von 2,50 m.
Die Zaunanlage ist genehmigungspflichtig weil
- die Lerchenbühlsiedlung eine Splittersiedlung im Außenbereich darstellt
- der Zaun eine Höhe von 2,50 m erhält (verfahrensfrei bis 2,00 m Höhe, außer im Außenbereich)
Die Nachbarbeteiligung wird aktuell durchgeführt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines 2,50 m hohen blickdichten Holzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 269/3 Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühl 1a, wird erteilt.
Hinweis
Die zwei nördlich angrenzenden Nachbarn sind am Verfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanungen benachbarter Kommunen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.07.2017
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ö
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2 |
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2.1. Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf; Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Wochenendgebiet Unterschlauersbach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.07.2017
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Gemeinde Großhabersdorf beabsichtigt die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Unterschlauersbacher Wochenendhäuser“.
Durch den Erlass der Planung soll gewährleistet werden, dass für bauwillige Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Bauflächen zur Verfügung stehen. Die überplanten Grundstücke wurden bisher kleingärtnerisch genutzt und sind mit Wochenend- bzw. Gartenhäuschen bebaut.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der beabsichtigten Planung nicht betroffen, Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.
Beschluss
Mit der Aufstellung der Ortsabrundungssatzung „Wochenendgebiet Unterschlauersbach“ besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2017 08:16 Uhr