Datum: 11.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.10.2017
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ö
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1 |
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1.1. Bauantrag Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 36
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.10.2017
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ans
bacher Straße 36.
Die Halle dient zur Lagerung von Polyethylen-Fertigware und Paletten.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für den Planungsbereich wurde 1996 ein vorhabenbezogener Erschließungsplan mit entsprechender Satzung aufgestellt. Für den Geltungsbereich des Erschließungsplanes wurde damit der vorhandene Bebauungsplan Nr. B 12 IV mit seinen Festsetzungen außer Kraft gesetzt.
Das beantragte Genehmigungsfreistellungsverfahren ist gemäß BayBO Art 58 Abs. 2 auch im Geltungsbereich eines vorhabenbezogen Erschließungsplanes möglich, wenn die entsprechenden Festsetzungen eingehalten werden.
Die Abstandsflächen der bestehenden Halle und der geplanten Halle überlappen sich geringfügig. Für diese Überlappung ist eine isolierte Abweichung von der BayBO Art. 6 erforderlich. Diese wurde auch beantragt. Das Freistellungsverfahren bleibt hiervon unberührt.
Mit der neuen Halle wird eine mit Asphalt befestigte Fläche überbaut, so dass sich die Entwässerungssituation hierdurch nicht verändert.
Die direkt östlich der geplanten Halle und im Planblatt des vorhabensbezogenen Erschließungsplanes eingezeichnete Privatstraße bleibt mit 5 m Breite bestehen. Am LKW-Anlieferverkehr dürfte sich dadurch keine Änderung zum aktuellen Stand ergeben, weil der Platz der Halle bisher als Lagerplatz für Paletten genutzt war.
Gemäß Mitteilung des Antragstellers bleibt die Mitarbeiterzahl durch den Hallenbau unverändert. Nach Auskunft des Planers sind derzeit 127 Beschäftigte angestellt, davon ca. 75% im Vierschicht- bzw. Zweischichtbetrieb. Vorhanden sind 42 Stellplätze. Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung Pkt. 8.1 (1 Stellplatz/3 Mitarbeiter) sind 42,3 Stellplätze erforderlich.
Anhand von aktuellen Luftbildern wurde überprüft, ob diese Mitarbeiter-Parkplätze tatsächlich vorhanden sind. Die Parkplätze im südwestlichen Teil, direkt angrenzend an das Fabrikgebäude, waren teilweise mit Paletten belegt, weshalb zum Zeitpunkt der Luftaufnahme nur max. 39 Parkplätze vorhanden waren. Die Verwaltung wird diesbezüglich mit dem Antragsteller ein Gespräch suchen und nachdrücklich darum bitten, die vorhandenen Stellplätze auch dauerhaft als solche bereit zu stellen.
Auf die Einhaltung des notariell beurkundeten Durchführungsvertrages zur Satzung über einen Vorhabens- und Erschließungsplan vom 18.07.1996 und den darin getroffenen Festlegungen wird besonders hingewiesen.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.
Beschluss
Empfehlungsbeschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Bauvorhaben der Polyden Folienfabrik GmbH für den Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 36, zuzustimmen. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 39/5, Gemarkung Seitendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.10.2017
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ö
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beschliessend
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/5, Gemarkung Seitendorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für dieses Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 22.05.2017 vor.
Die anzufertigenden Unterlagen gemäß den Bedingungen und Auflagen des Vorbescheids (Vorbescheid ist
im RIS hinterlegt) sind dem Bauantrag noch nicht beigefügt. Sie sollen nach Mitteilung des Planers parallel zum Genehmigungsverfahren erstellt werden, da die Grenzen der bereits abgemarkten Grundstücke nochmals neu vermessen werden sollen. Es handelt sich insbesondere um die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß der bayerischen Kompensationsverordnung und die Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Die fehlenden Unterlagen haben für die bauplanungsrechtliche Beurteilung durch die Stadt keine Bedeutung.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind daher nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/5, Gemarkung Seitendorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.3. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 39/4, Gemarkung Seitendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.10.2017
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ö
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beschliessend
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1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/4, Gemarkung Seitendorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für dieses Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 22.05.2017 vor.
Die anzufertigenden Unterlagen gemäß den Bedingungen und Auflagen des Vorbescheids (Vorbescheid ist
im RIS hinterlegt) sind dem Bauantrag noch nicht beigefügt. Sie sollen nach Mitteilung des Planers parallel zum Genehmigungsverfahren erstellt werden, da die Grenzen der bereits abgemarkten Grundstücke nochmals neu vermessen werden sollen. Es handelt sich insbesondere um die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß der bayerischen Kompensationsverordnung und die Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Die fehlenden Unterlagen haben für die bauplanungsrechtliche Beurteilung durch die Stadt keine Bedeutung.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/4, Gemarkung Seitendorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.4. Bauantrag Errichtung von zwei Erkern, Einbau von Dachflächenfenstern und Ausbau Dachgeschoss auf dem Grundstück FlNr. 103, Gemarkung Weißenbronn, Sonnenstraße 23
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.10.2017
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ö
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beschliessend
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1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung von zwei Erkern, den Einbau von Dachflächenfenstern mit Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 103, Gemarkung Weißenbronn, Sonnenstraße 23.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Es liegt nur
eine Erweiterung einer bestehenden Wohnung durch den Ausbau des Dachgeschosses mit Schlafräumen, Bad und WC vor. Zusätzliche Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung sind deshalb nicht erforderlich.
Die Umbaumaßnahmen fügen sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Erkern, den Einbau von Dachflächenfenstern mit Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 103, Gemarkung Weißenbronn, Sonnenstraße 23 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.5. Bauantrag Errichtung eines Carports und Erweiterung des Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 93/1, Gemarkung Weißenbronn, Talstraße 12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.10.2017
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ö
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beschliessend
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1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Carports und die Erweiterung eines bestehenden Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 93/1, Gemarkung Weißenbronn, Talstraße 12
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Baumaßnahmen fügen sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports und Erweiterung eines bestehenden Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 93/1, Gemarkung Weißenbronn, Talstraße 12, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2017 09:50 Uhr