Datum: 25.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Zu Beginn der Sitzung findet eine Begehung statt. Treffpunkt: Rathaus; Tagesordnung der Begehung: Besichtigung des ehem. Rot-Kreuz-Hauses, Pfarrgasse 5;
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2 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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2.1 |
Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/31, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 23
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
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2.2 |
Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/53, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 29 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
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2.3 |
Bauantrag zur Errichtung eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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2.4 |
Bauantrag Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 301/47, Gemarkung Heilsbronn, Gottmannsdorfer Weg
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3 |
Dieselemissionen in FF-Gerätehäusern Bürglein, Weißenbronn, Weiterndorf; Vergabe des Auftrags zum Einbau einer Absauganlage
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4 |
Behindertengerechter Umbau der Toilette am städtischen Friedhof; Vorstellung der Planung, Beschluss über die Auftragsvergaben
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5 |
Bekanntgaben
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5.1 |
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anfragen zur Verkehrssituation in den Bereichen Grundschule Heilsbronn bzw. Bahnhofsteig/Nordstraße
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6 |
Anfragen
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6.1 |
Anfrage bzgl. Freigabe der neuerrichteten Parkplätze im Bereich der NORMA Heilsbronn
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6.2 |
Kettenbagger auf der Fahrbahn in Bürglein, Korngrundweg
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1. Zu Beginn der Sitzung findet eine Begehung statt. Treffpunkt: Rathaus; Tagesordnung der Begehung: Besichtigung des ehem. Rot-Kreuz-Hauses, Pfarrgasse 5;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zu Beginn der anberaumten Sitzung findet eine Besichtigung des Rot-Kreuz-Heimes in der Pfarrgasse statt, in der sich der Bau- und Umweltausschuss ein Bild von der Liegenschaft macht.
Hr. Häßlein von der örtlichen Bereitschaft teilt mit, dass das bisherige Rot-Kreuz-Heim zu klein wurde und bereits keine Schulungen mehr für Außenstehende durchgeführt werden können, da die Vorgaben der Berufsgenossenschaft nicht eingehalten werden können. Die Bereitschaft wird einen neuen Standort in der Gewerbestraße beziehen, weswegen sich die Frage einer Nachnutzung der Liegenschaft stellt.
Hr. Nölp erläutert die wesentlichen Gebäudedaten und führt aus, dass sich das Grundstück und auch die Liegenschaft in städtischem Eigentum befinden. Das Gebäude wurde seinerzeit durch die Rot-Kreuz-Bereitschaft errichtet und genutzt. Die Liegenschaft ist in einem baulich ordentlichen Zustand, auch wenn für eine Umnutzung bauliche Maßnahmen zu veranlassen wären.
Im Zuge der Besichtigung der Außenanlagen nimmt auch Hr. Pfarrer Dr. Schindler an der Begehung teil und teilt dem Gremium mit, dass eine Nutzung der Liegenschaft auch durch den Diakonieverein denkbar wäre. Ein konkretes Konzept bzw. konkrete Überlegungen hierzu bestehen zwar noch nicht, jedoch könnte über die Nutzung von Räumlichkeiten oder die Errichtung zusätzlicher Stellplätze für die Kindertagesstätte „Spatzennest“ überlegt werden.
Hr. Bgm. Dr. Pfeiffer schlägt vor, mit dem Diakonieverein und ggf. Vertretern des Landratsamtes Ansbach einen Gesprächstermin zu vereinbaren und Möglichkeiten einer Nutzung des Gebäudes durch den Diakonieverein zu erörtern. Dies wird von den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses
begrüßt. Anschließend soll erneut im Bau- und Umweltausschuss berichtet werden.
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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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2 |
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2.1. Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 78/31, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 23
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/31, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 23
.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 4 werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Die Erschließungsanlagen (Wasser, Kanal, Straße) sind soweit i.S.d. Erschließung hergestellt und benutzbar. Das Vorhaben konnte daher im Freistellungsverfahren erfolgen.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Dient zur Kenntnis.
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2.2. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/53, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 29 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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beschliessend
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/53, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 29.
Der Bauantrag wurde bereits am 20.09.2017 im Bau- und Umweltausschuss behandelt. In dieser Sitzung wurde über die Beantragung einer Befreiung bezüglich der Dachform der Garage (unzulässiges Walmdach) beraten. Eine Befreiung wurde nicht in Aussicht gestellt.
Der Antragsteller hat daraufhin eine entsprechende Umplanung vorgenommen und ein zulässiges Satteldach vorgesehen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 4 werden nunmehr eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Die Erschließungsanlagen (Wasser, Kanal, Straße) sind soweit i.S.d. Erschließung hergestellt und benutzbar. Das Vorhaben konnte daher im Freistellungsverfahren erfolgen.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Dient zur Kenntnis.
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2.3. Bauantrag zur Errichtung eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
|
ö
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beschliessend
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Tagesordnungspunkt wird von der anberaumten Sitzung abgesetzt, da nachträglich Unterlagen nachgereicht wurden und eine eingehende Überprüfung und Beurteilung bis Sitzungstermin nicht möglich war.
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2.4. Bauantrag Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 301/47, Gemarkung Heilsbronn, Gottmannsdorfer Weg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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beschliessend
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2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/47, Gemarkung Heilsbronn, Gottmannsdorfer Weg.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes B 15,
1. Änderung, Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, Bereich Gottmannsdorfer Weg/Heuweg, aus dem Jahr 1984. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes gibt es nur noch vereinzelte Baulücken.
Es soll ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen (ohne Aufzugsanlage, teilunterkellert) mit Wohnungsgrößen zwischen ca. 74 bis 90 m² errichtet werden. Die drei erdgeschossigen Wohnungen werden altersgerecht ausgebaut. Die Bauausführung erfolgt als Winkelbau mit Walmdach in zwei verschiedene Firstrichtungen. Weiterhin werden zwei Garagen (Doppel- und Dreifachgarage) mit 5 Garagenplätzen sowie 5 Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.
Das Bauvorhaben widerspricht Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es müssten nachfolgende Befreiungen erteilt werden. Seitens der Nachbarschaft wurden hierzu zum Teil Einwendungen mit Schreiben vom 11.09.2017 erhoben.
Die Verwaltung nimmt wie Folgt Stellung:
- Geschossigkeit: zulässig I+D, geplant II
Die Festsetzung wurde bereits 1 x befreit mit einem Bauvorhaben im Jahr 2011. Aktuelle Bauleitpläne werden nur noch mit den Vollgeschossen festgesetzt. Die Nachbarn sehen einen in seiner vollen Breite, Länge und Höhe voluminösen und optisch erdrückenden Bau. Hierzu ist auszuführen, dass alle Abstandsflächen des höheren Baues in seiner ganzen Fläche auf dem Grundstück des Antragstellers eingehalten werden. Die Befreiung kann deshalb aus Sicht der Verwaltung gleichwohl nach Abwägung nachbarschaftlicher Interessen erteilt werden.
- Dachneigung-/form: zulässig Satteldach, 35° - 38°, geplant Walmdach, 22°
Die Festsetzung wurde ebenfalls bereits bei dem Bauvorhaben aus dem Jahr 2011 befreit. Die Nachbarn möchten den fränkischen Baustil im Viertel erhalten und schützen. Die Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung gleichwohl erteilt werden. Zum einen, weil bereits eine Befreiung erteilt wurde und die Stadt insoweit aus Gründen der Gleichbehandlung bindet. Zum anderen, weil auch in neuen Baugebieten unterschiedliche Dachformen Einzug halten und von der Stadt Heilsbronn zugelassen werden. Der fränkische Baustil wurde im Bebauungsplan nicht als Grundsatz der Planung aufgegriffen.
- Geschossflächenzahl (GFZ): zulässig 0,5, geplant 0,54
Im Bebauungsplan wird die GFZ unterschiedlich festgelegt. Vorliegend GFZ 0,5 für eingeschossige Gebäude. Bei zweigeschossigen Gebäuden ist im Bebauungsplan eine GFZ von 0,8 vorgesehen. Die Nachbarn wenden hierzu ein, dass es sich um ein Grundstück für ein Einfamilienhaus handeln würde. Durch die intensive und verdichtete Bauweise werde das unmittelbare und mittelbare Umfeld betroffen und verändert. Wohnqualität und auch der Wert der bereits vorhandenen Einfamilienhäuser werde negativ beeinträchtigt. Die Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung gleichwohl erteilt werden. Der Bebauungsplan sieht nicht vor, dass auf den Grundstücken nur Einfamilienhäuser errichtet werden können. Es sind Mehrfamilienhäuser und auch bspw. Reihenhäuser möglich. Das Grundstück hat eine Grundstückgröße von rund 1.094 m². Die Überschreitung der GFZ um 0,04 kann im Hinblick darauf, dass bei einer ansonsten zulässigen zweigeschossigen Bebauung sogar eine GFZ von 0,8 zulässig wäre, vernachlässigt werden. Eine intensive verdichtete Wohnbebauung liegt dadurch wohl noch nicht vor.
- Überschreitung der Baugrenze im Norden um 0,82 m (Abstand Baugrenze 7 m zum benachbarten Grundstück)
Die Nachbarn teilen zu den Baugrenzen-Überschreitungen (siehe auch nachfolgende Punkte) mit, dass die Bebauung bis an die Grenz- und Bebauungslinien die Nachbarschaft tangiere. Die Baugrenze nach Norden werde überschritten, diese sei jedoch bei den anderen Bauvorhaben eingehalten worden.
Die Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung gleichwohl erteilt werden. Die Baugrenzen des Bebauungsplanes sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Diese wird nicht erkennbar durch die geringfügige Überschreitung um 0,82 m bei den eingehaltenen Abständen zu den benachbarten Gebäuden aufgegeben. Auch liegt diese nördliche Baugrenze gegenüber einem Privatweg. Auch werden die entsprechenden Abstandsflächen nach BayBo eingehalten. Auch in Abwägung nachbarlicher Interesse kann deshalb eine Befreiung erteilt werden.
- Baugrenzen-Überschreitung mit der südlichen Doppelgarage
Der Bebauungsplan sieht grundsätzlich vor, dass die Garagen außerhalb der Baugrenzen oder mit Überschreitung der Baugrenzen errichtet werden können. Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn sieht eine höhere Stellplatzanzahl vor, welche im Bebauungsplan noch nicht zugrunde gelegt wurde. Insoweit sieht die Verwaltung auch keine Gründe die entgegenstehen, die zusätzlichen Garagen ebenfalls zur Verkehrsfläche hin über die Baugrenze anzubauen. Die Zufahrten erfolgen auf dem Grundstück selbst und nicht unmittelbar von der Straße aus, so dass auch die nötigen Aufstellflächen nach der GaStellV eingehalten werden. Nachbarschaftliche Belange sind nicht erkennbar und wurden auch nicht vorgetragen.
-
Vier geplante Stellplätze außerhalb der Baugrenze
Siehe hierzu sinngemäß die Ausführungen zu vorhergehendem Punkt.
- Firstrichtung abweichend beim „mittleren Gebäudeteil“
Eine Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden. Die Firstrichtungen der umliegenden Gebäude folgen der Baugrenze bzw. dem Gottmannsdorfer Weg. Das Bauvorhaben hat mit dem Winkelbau eine veränderte Firstrichtung im mittleren Gebäudeteil. Überwiegend wurde aber die vorgegebene Firstrichtung eingehalten. Der Winkelbau selbst führt zu einer aufgelockerten Bebauung des Mehrfamilienhauses, was sich gerade für die Umgebung positiv auswirkt. Die Abweichung der Firstrichtung ist hiervon Folge. Die Firstrichtung wurde von den Nachbarn nicht explizit angesprochen.
Die Nachbarn haben weiterhin generell die Möglichkeit der reduzierten Stellplatzanzahl bei Altenwohnungen angesprochen, wenn in vier Wohnungen von sechs Arbeits-/ Gäste-/ Kinderzimmer ausgewiesen sind. Hierzu ist auf die Stellplatzsatzung zu verweisen. Die Stellplatzanzahl orientiert sich nach dem Ausbau der Wohnungen, nicht nach der tatsächlichen späteren Bezugssituation. Vorliegend sind 10 Stellplätze nach Stellplatzsatzung korrekt ermittelt worden.
Weiterhin werden die Verkehrsfrequenz und die Parkplatzsituation im Gottmannsdorfer Weg und insbesondere der Stichstraße mit Wendehammer genannt. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Befahrbarkeit hinsichtlich des Brandschutzes und des Rettungsweges sowie der Abfallentsorgung gewährleistet ist. Die Verwaltung hat keine Erkenntnisse, dass diese bisher eingeschränkt seien. Auch das Bauvorhaben dürfte zu keiner wesentlichen Verschlechterung beitragen, weil die aktuelle Stellplatzsatzung voll erfüllt wird. Ein Handlungsansatz ergibt sich aktuell nicht.
Die Angabe der Dachfarbe fehlt. Zulässig ist der Farbton rot/rotbraun. Die Farbe Rot wurde nachträglich am 16.10.2017 bestätigt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/47, Gemarkung Heilsbronn, Gottmannsdorfer Weg“, wird zugestimmt.
Die dargestellten Befreiungen werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Dieselemissionen in FF-Gerätehäusern Bürglein, Weißenbronn, Weiterndorf; Vergabe des Auftrags zum Einbau einer Absauganlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
|
ö
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Bereits in der Sitzung des Stadtrates am 05.04.2017 waren die Dieselemissionen (DME) in den Feuerwehrgerätehäusern Bürglein, Weiterndorf und Weißenbronn Gegenstand der Sitzung.
Zwischenzeitlich wurden mit verschiedenen Herstellern von Absauganlagen die Feuerwehrgerätehäuser begutachtet und entsprechende Angebote angefordert.
Absauganlage: Kosten und Montage einschl. Mehrwertsteuer
Absauganlagen Angebote Alle Preise mit MWSt
Firma ecovent Ludscheid EXA
Weiterndorf 4.681,40 € 4.899,94 € 6.049,96 €
Weißenbronn 4.681,40 € 4.879,00 € 6.049,96 €
Bürglein 5.023,15 € 5.894,78 € 7.239,96 €
Gesamt 14.385,95 € 15.673,72 € 19.339,88 €
Die Projektierung und Abwicklung wird von der Stadt Heilsbronn selbst übernommen.
Eine weitere Möglichkeit die Feuerwehrkameraden und –Kameradinnen von DME zu schützen läge auch in einer Verlagerung des Ankleidebereiches außerhalb der Fahrzeughalle. Hierzu wurden auch Kosten für eine Containerlösung erhoben.
Gegenüberstellung Absauganlage VS Containerlösung
Die Anschaffungskosten für alle benötigten Absauganlagen belaufen sich auf rund 15.000 € zuzüglich der Stemmarbeiten und der Elektroanschlüsse von rund 5.000 € Ein Wartungsvertrag würde sich für alle Absauganlagen auf ca. 1 000 € im Jahr belaufen.
Containeranlagen:
Container können evtl. in Bürglein aufgestellt werden wobei noch geprüft werden muss inwieweit die Stellplätze dann noch ausreichend sind. Unter Berücksichtigung der UVV würden hier Doppelcontainer mit Sondertürbreiten zum Einsatz kommen.
Kosten für diesen Doppelcontainer mit Fundament und Montage betragen ca. 15 000 € zuzüglich der Heizungskosten von ca. 500 €.
In Weißenbronn und Weiterndorf ist keine Aufstellfläche für Container vorhanden. Hier könnte man nur den Schulungsraum in eine Umkleide umgestalten. Das wird von der Verwaltung nicht weiter verfolgt, weil die Schulungsräume in jeder Ortswehr auch ein wichtiger Bestandteil der aktiven Wehr aber auch der Feuerwehrvereine und für sonstige Anlässen in den Ortsteilen ist.
Fazit:
Die Einrichtung einer Absauganlage ist die geeignetste Lösung, weil die DME effektiv am Fahrzeug ins Freie geleitet wird.
Beschluss 1
Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Schritte für den Einbau einer Absauganlage in den Feuerwehrgerätehäusern Bürglein, Weiterndorf und Weißenbronn einzuleiten.
Der Auftrag für die Absauganlage wird an die Firma ecovent GmbH & Co.KG aus Lübbecke (NRW) zur Angebotssumme von 14.385,95 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Wartungsvertrag für die ersten fünf Jahre wird bei der Fa. ecovent GmbH & Co. KG abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Behindertengerechter Umbau der Toilette am städtischen Friedhof; Vorstellung der Planung, Beschluss über die Auftragsvergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die städtische Toilettenanlage am Friedhof ist nicht barrierefrei bzw. nicht altersgerecht. Entsprechende Anfragen zum Umbau wurden vom Behindertenbeauftragten, dem Seniorenbeirat und von Besuchern des städtischen Friedhofes zur Umgestaltung gestellt.
Als Erstmaßnahme wurde versucht eine Sitzerhöhung auf die vorh. Standtoiletten aufzuschrauben. Dieser wurden aber regelmäßig von Besuchern entfernt.
Bereits in den Haushalt 2017 wurden für einen Umbau durch den Stadtrat Gelder eingestellt.
Die Verwaltung hat unter Berücksichtigung eines altersgerechten Zuganges verschiedene Varianten geprüft.
Variante 1:
Aufstellen eines barrierefreien Toilettencontainers – siehe Anlage
Bei dieser Variante würde ein Toilettencontainer mit den Abmessungen von rund 2,90m x 3,00m und einer Höhe von rund 2,82m zwischen dem Grüngutsammelplatz und der vorh. Toilettenanlage aufgestellt.
Der angelieferte Container würde anschlussfertig auf bauseits erstellte Fundamente aufgestellt und müsste nur einen Strom-, Wasser- und Kanalanschluss erhalten.
Bei dieser Variante würden die vorh. Ständer für die Leihgießkannen entsprechend versetzt werden.
Der Container könnte sowohl als Damen und Herren WC benutzt werden. Auch gäbe es die Möglichkeit, diesen Container mit dem EURO Schlüssel für Gehbehinderte Personen (Rollstuhlfahrer) auszustatten. Die Kostenschätzung einschließlich der Fundamente, Anschlussarbeiten und einer evtl. Verkleidung der Außenwand belaufen sich auf runde 36.771 €.
Ein Umbau bzw. Sanierung der vorh. städtischen Toilettenanlagen ist hier nicht vorgesehen.
Variante 2:
Umbau der vorh. Herren WC Anlage in altersgerechter Ausführung mit Einbau einer entsprechend breiten Türe, Teilsanierung des Damen WC und Bau eines barrierefreien Zuganges zu den städtischen WC´s mittels einer Rampe.
Entsprechende Angebote wurden eingeholt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf runde 30.000 €.
Variante 3:
Umbaumaßnahmen wie Variante 2, jedoch kein barrierefreier Zugang mittels Rampe sondern nur durch Errichtung einer neue Treppenanlage mit Podest und Geländer.
Die Gesamtkosten würden sich um runde 7.000 € reduzieren und liegen somit bei runden 23.000 €
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Variante 1 würde zwar im Hinblick auf die Barrierefreiheit die beste Lösung darstellen, dennoch würde sich der Container in den Friedhof nicht einfügen. Ebenfalls müssten die vorh. städtischen Toilettenanlagen noch umgebaut werden.
Bei der Variante 2 würde ein altersgerechter Umbau mit Rampe die Anforderungen erfüllen.
Die Variante 3 ist als Zwischenlösung zu sehen. Hier könnte jederzeit, auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Rampe nachträglich errichtet werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Variante 2
.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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5 |
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5.1. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anfragen zur Verkehrssituation in den Bereichen Grundschule Heilsbronn bzw. Bahnhofsteig/Nordstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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5.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben v. 06.10.2017 (s. Anlage), eingegangen bei der Stadt Heilsbronn am 09.10.2017, wendet sich ein Anwohner des Bahnhofsteigs an den Stadtrat und teilt mit, dass nach seiner Beobachtung im Bereich der Nordstraße bzw. des Bahnhofsteigs die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Verkehrsberuhigter Bereich, Schrittgeschwindigkeit) oftmals nicht eingehalten wird und auch die Vorfahrt (Rechts-vor-Links) kaum beachtet wird.
Ferner wird angefragt, ob die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Grundschule Heilsbronn (Tempo-30 bis 14.00 Uhr) nicht auf 15.30 Uhr ausgeweitet werden kann, da auch bis 15.30 Uhr Unterricht geleistet wird und einige Schüler erst dann das Schulgebäude verlassen.
Die Stadtverwaltung wird die aufgeführten Punkte aufgreifen und eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Heilsbronn einholen sowie ggf. eine Verkehrsschau durchführen.
Im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung im Bereich der Nordstraße im Februar dieses Jahres wurden die schnellsten Fahrzeuge mit 31 km/h bzw. 34 km/h gemessen.
Dient zur Kenntnis.
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6. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Anfrage bzgl. Freigabe der neuerrichteten Parkplätze im Bereich der NORMA Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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6.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ausschussmitglied Stocker erkundigt sich, wann die neuerrichteten Parkflächen in Bahnhofsnähe an der NORMA im Bereich der Fürther Straße/Industriestraße freigegeben werden.
Hr. Nölp erläutert, dass die Gehwegabsenkung für die Zu- uns Ausfahrten kürzlich erfolgt ist und die Beschilderung der Parkflächen noch aussteht. Die Freigabe erfolgt dann anschließend.
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6.2. Kettenbagger auf der Fahrbahn in Bürglein, Korngrundweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.10.2017
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ö
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6.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ausschussmitglied Gauckler teilt mit, dass im Rahmen der Bauarbeiten für die Verlegung eines Kanalhausanschlusses in Bürglein am Korngrundweg ein Kettenbagger von der ausführenden Baufirma ohne entsprechende Schutzvorkehrungen auf der Fahrbahn bewegt wurde. Die Fahrbahndecke habe nun Schaden genommen.
Die Bauabteilung wird der Sache nachgehen und an die ausführende Baufirma herantreten.
Datenstand vom 27.10.2017 09:03 Uhr