Datum: 20.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 22 (Tf.), Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 2
1.2 Tektur - Änderung der Höhe der Gauben auf der West- und Ostseite der genehmigten Wohnanlage mit 13 altengerechten Wohneinheiten mit ingetrierten städtischen Quartiersgaragen auf Fl.Nrn. 171/5, 190, 191, 193, 172/2, 189, 192 (Tf.), Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 10 - 14
1.3 Bauantrag Neubau einer Wohnanlage auf Fl.Nr.: 356/20, 356/21, 356/22, Gemarkung Heilsbronn, St.-Gundekar-Straße
1.4 Antrag Verlängerung der Baugenehmigung - Erweiterung des Produktionsbetriebes, Anbau Gebindewäsche auf Fl.Nrn. 422/9, 376/8, 404/12, 404/21, 404/22, Gemarkung Heilsbronn, Mausendorfer Weg 11
1.5 Bauantrag Neubau einer Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone auf Fl.Nr. 350, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 4 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
1.6 Bauantrag Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel auf Fl.Nr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 34
2 Bekanntgaben
2.1 Bauvoranfrage Abriss des alten Gebäudes und Neubau eines eingeschossigen Gebäudes oder alternativ Abriss des alten Daches auf Fl.Nr. 73, Gemarkung Weiterndorf Bekanntgabe

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö 1
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1.1. Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 22 (Tf.), Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. 22 (Teilfläche), Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 2.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Altanwesen Wollersdorfer Straße 2 wurde abgebrochen.
Die neue Grundstückszufahrt ist wegen der geplanten Ausfahrt auf die Kreisstraße AN 17 im Benehmen mit dem Staatlichen Bauamt herzustellen, welches im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sowieso durchs Landratsamt beteiligt wird.
Die übrigen Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Neubau erhält zwei Geschosse mit einem Zeltdach mit einer Dachneigung von 20°.
Mit der geplanten Doppelgarage wird die Stellplatzsatzung der Stadt erfüllt.
Das Vorhaben fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. 22 (Teilfläche), Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 2, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Tektur - Änderung der Höhe der Gauben auf der West- und Ostseite der genehmigten Wohnanlage mit 13 altengerechten Wohneinheiten mit ingetrierten städtischen Quartiersgaragen auf Fl.Nrn. 171/5, 190, 191, 193, 172/2, 189, 192 (Tf.), Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 10 - 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der gemeinsame Bauantrag der Stadt Heilsbronn und der Firma Kehrberger & Stein Immobilien GmbH, Kanalstraße 2 - 12, 91522 Ansbach zur Errichtung von 13 altengerechten Wohneinheiten mit ingetrierten städtischen Quartiersgaragen auf Fl.Nrn. 171/5, 190, 191, 193, 172/2, 189, 192 (Tf.), Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 10 – 14, wurde mit Bescheid vom 31.01.2014 genehmigt.
Wegen der Änderung der Höhe der Gauben auf der West- und Ostseite der genehmigten Wohnanlage hat die Firma Kehrberger & Stein Immobilien entsprechende Tekturpläne eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Antragsteller begründen die Änderung der Gaubenhöhe mit Auflagen des Brandschutzes.
Es musste bei der Gaubenausführung eine Stahlbetondecke eingezogen werden.
Aus wärmeschutztechnischen Gründen wurde zusätzlich ein ca. 20 cm starker Dämmschichtstreifen eingebaut.
Weiterhin erfolgte an der Westseite der Einbau einer Beschattungsmöglichkeit.
Mit der eingereichten Tekturplanung wurde noch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 42 „Neugestaltung des Klostergrabens“ bezüglich der Höhe der Gauben beantragt.
Die zulässige Gaubenhöhe beträgt gemäß Satzung des Bebauungsplanes 1,50 m. Mit der vorher beschriebenen Änderung ergibt sich ein Maß von ca. 1,75 m.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sind durch die Erhöhung der Gauben nachbarschutzrechtliche Belange nicht betroffen; direkter Angrenzer ist sowieso nur die Stadt Heilsbronn.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tekturplanung für die Errichtung von 13 altengerechten Wohneinheiten mit ingetrierten städtischen Quartiersgaragen auf Fl.Nrn. 171/5, 190, 191, 193, 172/2, 189, 192 (Tf.), Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 10 – 14, der Firma Kehrberger & Stein Immobilien GmbH, Kanalstraße 2 - 12, 91522 Ansbach, wird erteilt.
Bezüglich der Höhe der Gauben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 42 „Neugestaltung des Klostergrabens“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag Neubau einer Wohnanlage auf Fl.Nr.: 356/20, 356/21, 356/22, Gemarkung Heilsbronn, St.-Gundekar-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Wohnanlage mit 15 Wohnungen und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 356/20, 356/21 und 356/22, Gemarkung Heilsbronn, an der St.-Gundekar-Straße.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Bereits im Jahr 2005 hat der Bau- und Umweltausschuss darüber beraten, welche Grundstücksbereiche des seinerzeitigen Eigentümers bebaut werden können. Der zugehörige Lageplan ist im RIS hinterlegt.
Der vorliegende Bauantrag hält die damaligen Festlegungen ein. Lediglich die unterirdische Tiefgarage erstreckt sich zum Teil in den nicht bebaubaren Bereich.
Einen Bebauungsplan gibt es in diesem Bereich nicht. Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich damit nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich).
Gemäß Pkt 1. 3 der städtischen Stellplatzsatzung sind 27 Stellplätze erforderlich. Diese werden auf dem Grundstück auch errichtet. (26 Tiefgaragenplätze und ein oberirdischer Stellplatz).
Die Nachbarunterschriften werden derzeit durch den Antragsteller eingeholt. Nach telefonischer Mitteilung am 19.12.2017 durch den Antragsteller können die Nachbarunterschriften nicht beigebracht werden. Deshalb sind die fehlenden Unterschriften im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach zu würdigen.
Die geplanten Mehrfamilienhäuser haben mit II + D die gleiche Geschossigkeit wie die angrenzenden Reihenhäuser. Allerdings werden die Gebäude bedingt durch die Dachneigung von 45° gegenüber 35° der Reihenhäuser mit einer Firsthöhe von ca. 13,00 m deutlich höher (Reihenhäuser ca. 10,00 m) und wirken daher auch massiver.
Das Bauvorhaben fügt sich dennoch nach Meinung der Verwaltung in Art und Maß der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Die Entwässerung der geplanten Gebäude ist gesichert. Die Bauflächen sind im Einzugsgebiet zur hydraulischen Berechnung der Kanäle für den Generalentwässerungsplan entsprechend enthalten.
Die erforderliche Gehwegabsenkung im Bereich der geplanten Zufahrt geht zu Lasten des Bauherrn.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Wohnanlage mit 15 Wohnungen und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 356/20, 356/21 und 356/22, Gemarkung Heilsbronn, an der St.-Gundekar-Straße, wird erteilt.
Die erforderliche Gehwegabsenkung im Bereich der geplanten Zufahrt geht zu Lasten des Bauherrn.
Folgender Hinweis an das Landratsamt:
In den Genehmigungsbescheid sollte folgender Text aufgenommen werden:
Sollten sich bei Erdbaumaßnahmen konkrete Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen/Altlasten zeigen, sind die Baumaßnahmen umgehend zu unterbrechen. Die Sachlage ist dann unverzüglich der unteren Bodenschutzbehörde am Landratsamt Ansbach und dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach mitzuteilen, um das weitere Vorgehen abzustimmen (gesetzliche Verpflichtung aus Art. 1 Satz 1 BayBodSchG)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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1.4. Antrag Verlängerung der Baugenehmigung - Erweiterung des Produktionsbetriebes, Anbau Gebindewäsche auf Fl.Nrn. 422/9, 376/8, 404/12, 404/21, 404/22, Gemarkung Heilsbronn, Mausendorfer Weg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Firma Hans Kupfer GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 23.11.2017 die Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre für folgendes Bauvorhaben beantragt:
Erweiterung des Produktionsbetriebes, Anbau Gebindewäsche, Anbau und Umbau von Teilflächen im Bestand zum Lagern und Waschen der Transportgebinde (E2-Kisten, Big Boxen, Formen, Gestelle) auf Fl. Nr. 422/9, Gemarkung Heilsbronn, Mausendorfer Weg 11.
Das Bauvorhaben wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 27.06.2014 genehmigt.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von vier Jahren mit dem Bau begonnen worden ist. Im vorliegenden Fall also zum 28.06.2018.
Der Antrag wurde somit fristgerecht eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird kein Argument gesehen, welches gegen eine Verlängerung der Baugenehmigung spricht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Verlängerung der Baugenehmigung für die Erweiterung des Produktionsbetriebes, Anbau Gebindewäsche, Anbau und Umbau von Teilflächen im Bestand zum Lagern und Waschen der Transportgebinde (E2-Kisten, Big Boxen, Formen, Gestelle) auf Fl. Nr. 422/9, Gemarkung Heilsbronn, Mausendorfer Weg 11, um zwei Jahre, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.5. Bauantrag Neubau einer Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone auf Fl.Nr. 350, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 4 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau einer Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone auf dem Grundstück Fl.Nr 350, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 4.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 15, 2. Änderung.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, so dass der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht worden ist.
Geplant ist neben dem 218 m² großen Lager eine Backstube mit Spülküche mit zusammen ca. 80 m².
Zwischen dem bestehenden und dem neuen Gebäude ist eine überdachte Ladezone mit einer Fläche von ca. 240 m² geplant.
Die neue Halle erhält ein Pultdach. Zusammen mit der überdachten Ladezone entsteht optisch ein flach geneigtes Satteldach.
Zusammen mit dem Altbestand werden 17 Stellplätze nachgewiesen. Damit ist die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn erfüllt.
Obwohl beim Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht unbedingt erforderlich, wurden alle Nachbarunterschriften eingeholt.
Allgemein:
Der Altbestand entwässert im Mischsystem zum bestehenden Sammler in der St. 2410. Der Antragsteller prüft noch, ob ein Neuanschluss in die Gutenbergstraße – für den Neubau dann im Trennsystem - ausgeführt wird. Die kompletten Kosten wären allerdings dabei vom Antragsteller zu übernehmen (Zweitanschluss für das gleiche Grundstück).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Bauvorhaben des Antragstellers für den Neubau einer Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone auf dem Grundstück Fl.Nr 350, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 4, im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.6. Bauantrag Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel auf Fl.Nr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 34

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 34.
Die Tafel hat eine Größe von 2,87 m Höhe und 3,89 m Breite. Einschließlich Sockel ergibt sich eine Gesamthöhe von 4,07 m.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Standort befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 12 IV.
In der Satzung zum Bebauungsplan sind keine Angaben bezüglich der Zulässigkeit/nicht Zulässigkeit von Werbeanlagen enthalten, so dass die Zulässigkeit nach der BayBO zu beurteilen ist.
Gemäß der BayBO sind Werbeanlagen größer 1,00 m² genehmigungspflichtig.
Der geplante Standort war ursprünglich direkt hinter dem städtischen Gehweg geplant.
Wegen der angrenzenden Kreisstraße AN 17 (Ansbacher Straße) wurde das Staatliche Bauamt vorab durch das Stadtbauamt beteiligt.
Gemäß Antwort-Email vom 21.11.2017 sollte die Werbeanlage 3 m vom Gehweg zurückversetzt aufgestellt werden.
Die Antragstellerin wurde mit Email vom 22.11.2017 auf diesen Umstand hingewiesen mit dem Hinweis, dass die Verwaltung bei Beibehaltung des geplanten Standortes dem Bau- und Umweltausschuss eine Zustimmung nicht empfehlen wird.
Daraufhin wurde ein geänderter Plan mit der Verschiebung um 3,00 m entsprechend den Vorgaben eingereicht.
Eine Nachbarbeteiligung ist nicht erfolgt. Wegen der Errichtung an der Grenze zum Grundstück Fl.Nr.223/3 sind nach Meinung der Verwaltung nachbarschutzrechtliche Belange vorhanden. Mit Email vom 23.11.2017 wurde die Stadt gegen entsprechende Gebühren (25,00 €/Person) beauftragt, die Nachbarbeteiligung durchzuführen. Die Nachbarn wurden daraufhin von der Stadt angeschrieben. Es besteht die Möglichkeit sich bis 15.12.2017 zum Bauantrag zu äußern. Eine Rückäußerung der beteiligten Nachbarn ist nicht erfolgt (Stand 18.12.2017)

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 34, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö beschliessend 2
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2.1. Bauvoranfrage Abriss des alten Gebäudes und Neubau eines eingeschossigen Gebäudes oder alternativ Abriss des alten Daches auf Fl.Nr. 73, Gemarkung Weiterndorf Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller haben einen Antrag auf Vorbescheid für den Abriss des alten Gebäudes und Neubau eines eingeschossigen Gebäudes oder alternativ den Abriss des alten Daches auf dem Grundstück Fl.Nr. 73, Gemarkung Weiterndorf, im Mai 2017 eingereicht.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 15.11.2017 den Rücknahmebescheid erlassen, nachdem der Antrag auf Vorbescheid mit Schreiben der Eheleute Niedan vom 24.10.2017 zurückgenommen wurde.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 28.12.2017 11:03 Uhr