Datum: 19.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Ausschuss für Bildung
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
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Sitzungsdatum
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Ausschuss für Bildung
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7. Sitzung des Ausschusses für Bildung
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19.07.2023
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1.1. Information über den Sachstand Sanierung Grundschule Bürglein und Erweiterung Grundschule Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Bildung
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7. Sitzung des Ausschusses für Bildung
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19.07.2023
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Grundschule Heilsbronn
Am 08.11.2022 fand mit der Regierung von Mittelfranken, der Schulfamilie sowie Planer und LernLandschaft die Besichtigung der Grundschule Heilsbronn sowie eine Besprechung im Anschluss über das weitere Vorgehen in Sachen Förderung der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Heilsbronn statt. Im nachfolgenden Ausschuss für Bildung am 21.03.2023, an dem auch Regierungsrat Fitzner (Koordinator für Ganztagesangebote) anwesend war, wurde über die künftigen Betreuungsformen an der Grundschule Heilsbronn beraten.
Die Beschlussfassung zu den Betreuungsformen erfolgte dann im Stadtrat vom 10.05.2023 („Ziel der Entwicklung ist die Ergänzung des gebundenen Ganztageszuges um einen offenen Ganztageszug, in den die Mittagsbetreuung integriert wird. Das Angebot des städtischen Hortes bleibt erhalten. Die Anteile der Betreuungsformen mit höherer Förderkulisse (Investitionen) ist stärker zu gewichten und entsprechend zu berücksichtigen. Von einem Bedarf von 85% von betreuungspflichtigen Schulkindern im Grundschulalter ist auszugehen.“). Dieser wurde der Regierung umgehend am 11.05.2023 zu deren Kenntnis weitergeleitet.
Seitens der Verwaltung wurde stetig bei der Regierung nachgefragt, wie der Sachstand wäre und sollten Unterlagen etc. fehlen, diese bitte angefordert werden.
Zur Förderung von Schulbaumaßnahmen soll es noch im Juli 2023 eine entsprechende Ganztagsförderrichtlinie geben. Diese fördert Investitionen für neue Plätze im Rahmen des Ganztagsbetreuungsanspruch ab dem Jahr 2026. Eine Anfrage bei der Regierung vom 27.06.2023 hat ergeben, dass die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung in unserem Fall noch nicht möglich ist, da die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen entscheidungsreifen Zuwendungsantrag vorlegen kann.
Die o. g. neue Ganztagsförderrichtlinie gibt als Investitionskostenförderung zur normalen FAG-Förderung sowie zur FAGplus15-Förderung für Ganztagesflächen obendrauf 6.000 € pro neu geschaffenen Platz im Rahmen des BayKiBiG sowie 4.500 € pro neu geschaffenen schulischen Platz (GGTS, OGTS, MiB). Der Zuwendungsantrag dazu muss spätestens zur Jahresmitte 2026 gestellt werden; der Bewilligungszeitraum endet zum Jahresende 2026. Nach derzeitigem Kenntnisstand muss die Maßnahme bis zum Jahresende 2027 abgeschlossen sein. Die Einhaltung dieser Fristen, sollten diese nicht verlängert werden, sind dabei aus unserer Sicht zum aktuellen Zeitpunkt in Gefahr.
Grundschule Bürglein
Vom Architekturbüro Teuber und Korder aus Ansbach wurden die Unterlagen zur Sanierung der Grundschule Bürglein mit Datum vom 26.01.2023 erstellt. Mit der Regierung von Mittelfranken wurde dabei vereinbart, mit den vorhandenen Unterlagen noch keinen Zuwendungsantrag zu stellen, sondern diesen erst einmal zur Vorprüfung zu senden. Damit wäre eine evtl. notwendige Anpassung der Unterlagen vor einer Beantragung von Zuwendungen leichter möglich. Mit Datum vom 02.03.2023 wurden sämtliche Unterlagen – wie vorab vereinbart – an die Regierung geschickt.
Seitens der Verwaltung wurde auch hier bei der Regierung nachgefragt, wie der Sachstand wäre und sollten Unterlagen etc. fehlen, diese bitte angefordert werden.
Nach letzter Auskunft vom 27.06.2023 würden uns vor dieser Sitzung zu beiden Maßnahmen noch aktuelle Informationen gegeben.
Diese haben wir bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vormerkung noch nicht erhalten.
Auf nochmalige Nachfrage unsererseits bei der Regierung zum heutigen Tag (19.07.23) ist dies nun der aktuelle Sachstand:
Zur Grundschule Heilsbronn
Das aktuelle fiktive Raumprogramm für 14 Klassen mit Einarbeitung der Betreuungsformen lt. aktueller Beschlusslage des STR vom 10.05.2023 wurde uns heute, 19.07.23, von der Regierung übermittelt. Auf dieser Grundlage will uns die zuständige Stelle der Regierung für Schulbaumaßnahmen nun im Lauf der nächsten Woche eine grobe und unverbindliche Einordnung der förderfähigen Flächen in Neubau/ Bestand zukommen lassen (und damit auch einen ungefähren Zuschussbetrag).
Um den Zuschussbetrag zu sichern, wird es dabei für sinnvoll erachtet, die OGTS bereits vor Abschluss der Baumaßnahme (evtl. bereits ab dem Schuljahr 2024/2025) einzuführen und die Mittagsbetreuung entsprechend umzuwandeln.
Grundschule Bürglein
Zu den bisher vorgelegten Unterlagen für die Grundschule Bürglein will die Regierung auch dazu nächste Woche ihre Vorprüfungsergebnisse mitteilen (Welche Unterlagen sind noch vorzulegen etc.).
Dient zur Kenntnis.
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1.2. Information über die Auswirkungen der neuen Richtlinie "Personalbonus" in Kindertagesstätten
Gremium
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Sitzungsdatum
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Ausschuss für Bildung
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7. Sitzung des Ausschusses für Bildung
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19.07.2023
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen des Verwaltungsbonus wurde seit 01.12.2020 eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden eingestellt. Diese Kraft an der Kindertagesstätte Peter Pan hat sich sehr bewährt.
Die Richtlinie wird zum 08.06.2023 durch den in Kraft getretenen Personalbonus als unmittelbare Nachfolgeleistung ersetzt, der finanziell jedoch deutlich geringer ausfällt.
Die Richtlinien sind unmittelbar anschlussfähig. Für zusätzliches Personal, für das bisher ein Leitungs- und Verwaltungsbonus gewährt wurde, kann künftig ein Personalbonus beantragt werden.
Auf folgende wichtige Neuerungen wird hingewiesen:
- Ein Personalbonus wird gewährt, wenn zusätzlich Personal im Umfang von mindestens fünf Wochenstunden beschäftigt wird.
- Unter „zusätzlich“ ist zu verstehen: Neueinstellung, Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit, Folgeantrag nach Leitungs- und Verwaltungsbonus
- Unter den Begriff „Personal“ fällt:
Pädagogische und hauswirtschaftliche Kräfte sowie Verwaltungskräfte, Auszubildende im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ).
Pädagogische Kräfte nur, wenn diese nicht zugleich im Anstellungsschlüssel oder in der Fachkraftquote berücksichtigt werden.
- Das zusätzliche Personal ist im KiBiG.web zu dokumentieren. Angaben zum zusätzlichen Personal (z.B. Neueinstellung, Ausscheiden, Änderung der Stundenzahl) sind monatlich zu aktualisieren (Fördervoraussetzung!).
- Ein Leitungskonzept muss dagegen nicht mehr vorgelegt werden.
- Zusätzliches Personal muss konkret einer einzelnen Einrichtung zugeordnet werden. Eine Aufteilung von Arbeitsstunden ist möglich (z.B. zusätzliche Verwaltungskraft mit 30 Arbeitsstunden/Woche arbeitet 15 Stunden in Einrichtung A und 15 Stunden in Einrichtung B. Der Bonus kann für jede Einrichtung mit jeweils 15 Stunden beantragt werden).
- Zusätzliches pädagogisches Personal, für das ein Personalbonus gewährt wird, darf nicht in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden und darf nicht zur Erfüllung der Fachkraftquote berücksichtigt werden.
- Die Antragstellung erfolgt unmittelbar durch die Träger im KiBiG.web (nicht mehr durch die Gemeinde)
- Antragsfrist für das Bewilligungsjahr 2023 ist der 30. September 2023.
Im Haushalt 2023 wurde mit 85.000 Euro gerechnet (orientiert am Vorjahr). Im Jahr 2022 gab es eine Förderung für den Leitungs- und Verwaltungsbonus in Höhe von 91663,82 Euro für ein Jahr.
Die Höhe des Personalbonus 2023 beträgt 20.000 Euro, die jährlichen Personalkosten ca. 30.000,00 €.
Der Bonus wird längstens bis 31. Dezember 2024 gewährt.
Der Personalbonus wird jährlich gewährt, das betreffende, bis zum 30.11.2023 befristete Arbeitsverhältnis deshalb bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.
Dient zur Kenntnis.
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1.3. Information über die geplante Sozialarbeit an der Grundschule Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Ausschuss für Bildung
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7. Sitzung des Ausschusses für Bildung
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19.07.2023
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1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung wurde die Thematik und dringende Erfordernis der Schulsozialpädagogik bzw. eines Sozialarbeiter seitens der Lehrerschaft angesprochen.
Nun hat die Grundschule Heilsbronn vom Kultusministerium die erfreuliche Nachricht erhalten, dass sie ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 als Stammschule ggf. mit einer Nachbarschule ein neuer Standort für Schulsozialpädagogik sein wird.
Die Regierung bzw. das Landesamt für Schule sind derzeit mit der der personellen Besetzung der Stelle befasst. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 11.09.2023.
Eine Lösung für den benötigten Raum an der Grundschule wird gesucht.Dient zur Kenntnis.
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1.4. Freiwilliges Soziales Jahr an den Grundschulen; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Bildung
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7. Sitzung des Ausschusses für Bildung
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19.07.2023
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vorberatend
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Seitens der Leitung der Grundschule Heilsbronn wurde vor Jahren und aktuell von der Leitung der Grundschule Bürglein angefragt, ob die Stadt Heilsbronn ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) anbieten könnte.
Es sind dafür von Kosten für die Stadt als Träger des Schulaufwandes von ca. 10.000,00 € pro Schuljahr für eine volle Stelle auszugehen.
Seitens der Verwaltung wurde die einige Zeit zurückliegende Anfrage der Grundschule Heilsbronn abgelehnt. Evtl. wurde in Betracht gezogen, bei der geplanten Sanierungsmaßnahme und den daraus entstehenden Widrigkeiten die Schulverwaltung und Lehrerschaft durch ein FSJ zu entlasten.
Nun erreichte uns am 15.06.2023 eine entsprechende Anfrage auch von der Leitung der Grundschule Bürglein. Dort wird gewünscht, dass der FSJler in der Mittagsbetreuung aushilft und ggf. in der Bürgleiner Kirchengemeinde (Jungschar). Es wurde angefragt, wer dies bezahlen könnte und darauf verwiesen, dass an anderen Schulen FSJler tätig wären.
Eine Nachfrage bei der Leitung der Grundschule Bürglein, ob in Hinblick auf die der Stadt entstehenden Kosten ein FSJler als erforderlich bzw. wünschenswert gesehen wird, ergab, dass eine FSJ-Stelle für die Grundschule Bürglein tatsächlich weiterhin als wünschenswert bzw. erforderlich erachtet wird. Es wurde auf die Einsparungsmöglichkeiten an anderer Stelle verweisen. Da ein FSJ-ler in der Regel 40 Stunden ableistet, könnte er einen festen Platz in der Busbetreuung übernehmen. Dadurch spare die Stadt hier Personal und Geld. Des Weiteren belaufen sich die Kosten Informationen der Schulleitung eher auf 5000 denn auf 10000 € jährlich.
Die Antwort schließt mit den Worten:
„Bitte denken Sie noch einmal über unseren Vorschlag nach. Es wäre uns wirklich sehr geholfen. Andere Möglichkeiten, wie z.B. die Anstellung einer Sozialarbeiterin haben wir als kleine Schule nicht, aber Bedürfnisse haben die Kinder auch bei uns.“
Da in der Tat an anderen Schulen FSJler tätig sind und wollte die Verwaltung den Ausschuss für Bildung entsprechend informieren.
Seitens der Verwaltung wird weiter, auch in Hinblick auf die Kosten, die Meinung vertreten, dass bei Durchführung von Sanierungsarbeiten an einer der beiden Schulen ein Freiwilliges Soziales Jahr die Schule entlasten könne und in diesem Fall eine Beschäftigung denkbar wäre.
Das Personal für die Busbetreuung ist bereits für das kommende Schuljahr akquiriert.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 31.07.2023 15:16 Uhr