Datum: 28.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 61. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 31.05.2017; Anerkennung
2 Zukünftige Organisation der Kommunalen Allianz Kernfranken; Bevollmächtigung des 1. Bürgermeisters zur Gründung eines Vereines
3 Ausbau Kinderbetreuungsplätze an der Kindertagesstätte "St. Otto"; a) Bedarfsfeststellung, b) Entscheidung über Baumaßnahme, c) Entscheidung über Finanzierung
4 Bekanntgaben
4.1 Sommerspiele der Bayerischen Wasserwirtschaft in Heilsbronn
4.2 Verkehrsunfallstatistik 2016
4.3 Integrierte ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der Allianz Kernfranken; Finale Entwurfsfassung vom 14.06.2017
4.4 "Nürnberger Erklärung" des Bayerischen Städtetags
4.5 Radweg Bürglein
4.6 Geburtstage
5 Anmerkungen und Anfragen

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1. Niederschrift der 61. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 31.05.2017; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 61. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 31 .05.2017 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Zukünftige Organisation der Kommunalen Allianz Kernfranken; Bevollmächtigung des 1. Bürgermeisters zur Gründung eines Vereines

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bürgermeister der kommunalen Allianz Kernfranken haben sich darüber verständigt, die Zusammenarbeit durch einen gemeinsamen Verein zu verstärken.
Die Kommunen Bruckberg, Dietenhofen, Heilsbronn, Lichtenau, Neuendettelsau, Petersaurach, Sachsen b. Ansbach sowie Windsbach bearbeiten im Rahmen einer kommunalen Allianz Themen, welche von gemeinsamem Interesse sind.
Hierbei sei als Beispiel die Zusammenarbeit im Bereich Tourismus (u. a. Radwegekarte / Messeauftritte) oder auch bei allgemein politisch relevanten Themen als gemeinsam agierender „östlicher Landkreis Ansbach“ genannt. Als aktuell laufendes Großprojekt, welches nun auch vor dem Abschluss steht, wurde gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Kommunen und dem Amt für ländliche Entwicklung das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) erarbeitet, welches Aussagen über die gemeinsame zukünftige Ausrichtung in den verschiedensten Handlungsfeldern trifft. Daraus ergeben sich die folgenden Oberziele „Leben in Kernfranken“, Kernfranken erleben“ sowie „Arbeiten und Gewerbe in Kernfranken“.
Die Fülle der Handlungsfelder, welche sich aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept ergeben sind jedoch als zusätzliche Tätigkeiten durch die einzelnen Verwaltungen nicht realistisch darstellbar. Daher wurde aus der Runde der Bürgermeister die Anstellung eines Umsetzungsmanagers favorisiert. Die Unterstützung durch einen Umsetzungsmanager wurde auch vom Stadtrat Heilsbronn im Herbst 2015 befürwortet.
Maßnahmen, welche im ILEK ausgearbeitet wurden und gemeinsam umgesetzt werden, können unter Umständen gefördert werden. Dies betrifft auch die mögliche Beschäftigung eines so genannten Umsetzungsmanagers, welcher die Ziele des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes für alle beteiligten Kommunen verfolgt, jedoch vorerst einer zeitlich beschränkten Förderung durch den Freistaat Bayern unterliegt.
Um den anstehenden Aufgaben gerecht zu werden, eine Stabilität in der Bearbeitung der gemeinsamen Themen zu erhalten (bisher jährlicher Wechsel zwischen den Verwaltungen der Kommunen) sowie einen Umsetzungsmanager als Kommunale Allianz Kernfranken beschäftigen zu können, wurde gemeinsam durch die Geschäftsleiter der beteiligten Kommunen eine Intensivierung der Zusammenarbeit erörtert. Untersucht wurden sowohl privat-rechtliche Konstrukte (wie z. B. GmbH) als auch weitere öffentlich-rechtliche Lösungen (u. a. Kommunalunternehmen / Zweckverband / Zweckvereinbarung).
Dabei kam man übereinstimmend zu dem Schluss, dass vorerst die Schaffung einer handlungsfähigen, eigenständigen juristischen Persönlichkeit im Rahmen eines Vereins sinnvoll erscheint. Grund hierfür sind einerseits einer der Situation angemessenen Haushaltsführung (einfache Einnahmen- Ausgabenrechnung v. s. kommunalrechtliche bzw. handelsrechtliche Haushaltsführung), andererseits aufgrund der Erklärung der „Gemeinnützigkeit“ in der Satzung die Erlangung der Steuerfreiheit (Beiträge sind grds. steuerfrei), wobei diese regelmäßig aufgrund der Weiterentwicklung der wahrgenommen Aufgaben des Vereins zu überprüfen ist.
Zum Aufbau des Vereins:
Der Verein ist analog den Vorgaben des BGB aufgebaut. Der Vereinssitz ist Windsbach und wird bei der Wahl eines neuen Vorsitzenden an dessen Verwaltungssitz verlagert (Änderung Satzung notwendig). Im Falle der Anstellung eines Umsetzungsmanagers und der Bereitstellung von Büroräumen im Gebiet der Kommunalen Allianz wäre ggf. ein dauerhafter Vereinssitz in der Satzung zu bestimmen.
Der Zweck des Vereins ist im Wesentlichen die gemeinsame Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes. Es gibt eine Mitgliederversammlung, bestehend aus den 8 Kommunen. Daraus werden ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Ergänzend erfolgt die Wahl von 2 Kassenprüfern für den gleichen Zeitraum.
Die Vertretung der Kommunen richtet sich nach den kommunalrechtlichen Vorgaben bzw. der entsprechenden Geschäftsordnung des Gemeinde- oder Stadtrates. Jedes Mitglied hat einen Sitz und eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Der Verein verfügt über eine gemeinsame einfache Haushaltsführung, über die Mitgliederversammlung wird der jährliche Beitrag festgesetzt, welchen jede Kommune gemessen an den Einwohnern zu zahlen hat.
Eine Satzungsregelung klärt hier auch „Sonderprojekte“, welche ausschließlich wenige Kommunen betreffen und durch diese entsprechend finanziell zu tragen sind. Somit muss nicht alles im Bereich der Handlungsfelder durch den Verein getragen werden bzw. sinnvolle Projekte weniger Kommunen können zumindest organisatorisch begleitet werden.
Eine Aufnahme von weiteren Mitgliedern (ausschließlich Kommunen) ist mit einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Bei Auflösung des Vereins würde das noch vorhandene Kapital entsprechend dem Aufteilungsschlüssel je Einwohner zurückfließen und wäre dort im Sinne des Vereinszwecks zu verwenden.
Der Satzungsentwurf der Kommunalen Allianz KernFranken e.V. liegt zur Kenntnisnahme bei.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat der Gründung eines Vereins zuzustimmen und Ersten Bürgermeister Dr. Pfeiffer zu bevollmächtigen an der Gründungsveranstaltung teilzunehmen und die Mitgliedschaft für die Stadt Heilsbronn zu erklären.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn stimmt der Gründung des Vereins KernFranken e.V. zu.
Der Erste Bürgermeister Dr. Pfeiffer wird vollumfänglich bevollmächtigt an der Gründungsveranstaltung des Vereins „Kommunale Allianz KernFranken e. V.“ teilzunehmen und die Mitgliedschaft der Stadt Heilsbronn zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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3. Ausbau Kinderbetreuungsplätze an der Kindertagesstätte "St. Otto"; a) Bedarfsfeststellung, b) Entscheidung über Baumaßnahme, c) Entscheidung über Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachdem die Stadtverwaltung den Bedarf der Kindertagesstätten (KiTa) rechtzeitig erfasste, wurden die örtlichen Träger angeschrieben. Sodann plante die katholische Kirchenstiftung eine Aufstockung der kath. KiTa St. Otto um zwei Regelkindergartengruppen durchzuführen.
Aktuell hat die KiTa St. Otto zwei Regelgruppen und eine Krippengruppe. Nach der geplanten und gewünschten Aufstockung würden vier Regelgruppen und eine Krippengruppe zur Verfügung stehen.
Mit Schreiben vom 30.01.2017 wurden von der kath. Kirche mit Unterschrift von Herrn Pfarrer. Grünwald und Herrn Kirchenpfleger Träger 4 Planskizzen und eine Kostenschätzung i. H. v. rund 714.000 EUR eingereicht. Hier war eine Aufstockung der KiTa St. Otto mit zwei Gruppenräumen, einer Teeküche, einer Garderobe sowie Sanitärbereich geplant. Die erforderliche Innentreppe wäre in der Teeküche des Erdgeschosses neu geschaffen worden und nördlich des Außengeräteraumes eine außenstehende Treppe für den zweiten Rettungsweg.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 (Nr. 1483) den Bedarf für eine Erweiterung der KiTa St. Otto zu einer 5-gruppingen Einrichtung festgestellt und den Antrag des kath. Pfarramts vom 30.01.2017 zugestimmt.
Nunmehr liegen die überarbeiteten Unterlagen des kath. Pfarramtes vor, welche mit Schreiben vom 11.05.2017 übersandt wurden. Hieraus ergibt sich u. a., dass sich die Kosten von ursprünglich rund 714.000 EUR nun auf einmal auf rund 1,25 Mio. EUR erhöhen.
Am Dienstag, den 20.06.2017 wurde deshalb auf Veranlassung der Verwaltung die Planung mit dem Kirchenpfleger, Herrn Träger, und dem Planungsbüro erörtert. Ziele waren, die Raumplanung, die Möglichkeit, anstelle einer Regelgruppe eine Krippengruppe einzurichten und die außergewöhnlich hohe Differenz von zuwendungsfähigen und tatsächlichen Baukosten zu erörtern.
Dort wurde die Verwaltung erstmals informiert, dass am gleichen Abend der Vergabeausschuss des Diözesanbauamtes über die Baumaßnahme erst beraten und die Entscheidung über die Verwirklichung der geplanten Aufstockung entscheiden würde.
Überraschenderweise erhielten wir dann am Mittwoch, den 21.06.2017 von Herrn Kirchenpfleger Träger die Information, dass es wohl gar keine Genehmigung durch den Vergabeausschuss des Diözesanbauamtes gibt und eine Vergabe nicht erfolgt.
Damit muss eine Beratung und Beschlussfassung über die Buchstaben a, b und c des Tagesordnungspunktes entfallen.
Nachdem nun wohl ein verlorenes Jahr im Raum steht, muss nun schnell nach Alternativen gesucht werden.
Dies könnten auch kurzfristig sein:
Es kann bspw. kurzfristig durch den Diakonieverein Heilsbronn nach Aussagen des Herrn Pfarrer Dr. Schindler eine Waldkindergartengruppe am Berghof mit Regelkindern eingerichtet werden.
Der 4-gruppige Neubau Peter Pan könnte um weitere zwei Gruppen erweitert werden.
Längerfristig zu planen wäre:
1. Ein neuer Standort für eine Kindertagesstätte. Die Verwaltung prüft zurzeit Grundstücksalternativen. Durch diese bedauerliche Entwicklung muss auch über einen neuen Standort für eine KiTa nachgedacht werden. Der Investitionshaushalt muss auch diese neue Situation berücksichtigen.
2. Die Frage des Trägers einer Kindertagesstätte. Dies könnten neben der Stadt Heilsbronn die weiteren freigemeinnützigen Träger (Diakonieverein bzw. Kath. Kirche) oder auch andere Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt, Johanniter, Rotes Kreuz, Caritas und dergleichen sein. Nicht ausgeschlossen wäre, dass damit eine kostengünstigere Lösung für die Stadt Heilsbronn erzielt werden kann.
Nach aktuellem Stand können anscheinend aber weder die Diakonie Heilsbronn noch die kath. Kirchenstiftung Heilsbronn selbst neue KiTa-Standorte errichten.
Ungeachtet dessen gilt es aber das Subsidiaritätsprinzip zu beachten: Ist ein anderer/freier Träger bereit, eine Kindertagesstätte zu errichten bzw. zu erweitern, hat die Kommune zurückzustehen. Zudem sind die Träger vorrangig zu berücksichtigen, bei denen aktuell mehr Anmeldungen als zur Verfügung stehende Plätze vorliegen.
Bedauerlicherweise wurde durch Herrn Kirchenpfleger Träger nun auch noch das bereits fest zugesagte Provisorium für eine Regelgruppe in Frage gestellt. Dieser Hergang stellt die Verwaltung in eine erhebliche Notsituation, sofort die nötigen Schritte für die Errichtung eines eigenen Provisoriums einzuleiten. Seitens des Stadtrates (s. Stadtratsbeschluss vom 22.02.2017, Nr. 1484), besteht die Ermächtigung, alle notwendigen Schritte zu Errichtung eines weiteren Provisoriums einzuleiten.
Mittlerweile hat Herr Träger telefonisch mitgeteilt, dass die Katholische Kirche doch ein Provisorium errichten wird. Ein Ortstermin mit dem Diözesanbauamt fand am heutigen Sitzungstag statt. Über Ergebnisse wird das Gremium informiert werden.
Dient zur Kenntnis.

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö 4
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4.1. Sommerspiele der Bayerischen Wasserwirtschaft in Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö vorberatend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Sportgemeinschaft Rezatgrund e.V. und das Wasserwirtschaftsamt Ansbach veranstalten am Sportgelände an der Ketteldorfer Straße vom 06. – 08. Juli 2017 die 53. Sommerspiele der Wasserwirtschaftsverwaltung.

Dient zur Kenntnis.

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4.2. Verkehrsunfallstatistik 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben v. 06.06.2017 teilt die Polizeiinspektion Heilsbronn die Verkehrsunfallstatistik 2016 für den Bereich der Stadt Heilsbronn mit.
Im Bereich der Stadt Heilsbronn wurden durch die Polizei Heilsbronn im Jahr 2016 insgesamt 265 (259 in 2015) Verkehrsunfälle aufgenommen.
Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden nahm gegenüber dem Vorjahr ab (25 statt 33). Die Anzahl der schweren Verkehrsunfälle mit Sachschaden und der Kleinunfälle hat jeweils leicht zugenommen.
Von den aufgenommenen 265 Verkehrsunfällen ereigneten sich 117 auf Ortsstraßen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heilsbronn als Straßenverkehrsbehörde (7 davon mit Personenschaden).
Dient zur Kenntnis.

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4.3. Integrierte ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der Allianz Kernfranken; Finale Entwurfsfassung vom 14.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö vorberatend 4.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat Heilsbronn hat am 09.11.2016 das integrierte ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) für die Region Kernfranken (Stand 01.11.2016) befürwortet. Anschließend wurde das ILEK dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken als Zuschussgeber zur Durchsicht vorgelegt.

Die nunmehr finale Entwurfsfassung vom 14.06.2017 steht im Ratsinformationssystem zur Information zum Abruf bereit.

Dient zur Kenntnis.

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4.4. "Nürnberger Erklärung" des Bayerischen Städtetags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö 4.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die sog. „Nürnberger Erklärung“ des Bayerischen Städtetages vom 1. Juni 2017 ist im RIS unter dieser Sitzung hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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4.5. Radweg Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö 4.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bauamtsleiter Wolfgang Nölp berichtet von den Fortschritten beim Bau des Radweges Bürglein – Großhabersdorf. Der Bauzeitenplan wird eingehalten werden.
Dient zur Kenntnis.

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4.6. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö 4.6
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5. Anmerkungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.06.2017 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Schaaf schlägt vor, am stark belegten Badparkplatz ein Hinweisschild auf weitere Parkplätze in der Ansbacher Straße aufzustellen.
Stadtratsmitglied Engler erkundigt sich nach dem Laden, neben dem Gasthaus Goldner Stern. Erster Bürgermeister Pfeiffer kann lediglich berichten , dass schon seit einiger Zeit mit der Eröffnung gerechnet wird.

Datenstand vom 31.07.2017 14:33 Uhr