Datum: 07.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zuschussantrag von TreePlantingProjects, Dietenhofen
2 Haushaltssatzung 2024 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke
3 Bekanntgaben
3.1 Niederschrift der 14. Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 16.08.2023

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1. Zuschussantrag von TreePlantingProjects, Dietenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.05.2024 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 09.02.2024 stellt TreePlantingProjects, Andorf 32, 90599 Dietenhofen einen Antrag auf einen einmaligen Betriebskosten-Zuschuss in Höhe von 9.000 € (s. Anlage).
Die TreePlantingProjects ist eine gemeinnützige Organisation, die bereits 165.000 Bäume gepflanzt hat und dadurch überregionale Bekanntheit erlangt hat. Im März 2022 wurde auch ein öffentliches Pflanzevent in Ketteldorf unterstützt. In Heilsbronn und Dietenhofen wurden über 30.000 Bäume gepflanzt und 15 Flächen zu klimastabilen Mischwäldern umgebaut.
Zu Beginn der Arbeit von TreePlantingProjects war die Förderung des Freistaats für das Pflanzen klimatoleranter Bäume im Wald annähernd auskömmlich. Durch Teuerungen der letzten Jahre können die Kosten nun nicht mehr gedeckt werden.
Durch die beantragte einmalige Summe von 9.000 € sieht sich TreePlantingProjects perspektivisch in der Lage, sich wirtschaftlich selbst zu tragen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte keine finanzielle Unterstützung gewährt werden, da es sich um eine reine freiwillige Leistung der Stadt handeln würde, die auch durch die bestehenden Zuwendungsrichtlinien nicht vorgesehen sind.
Vielmehr müsste die Organisation selber für Mehreinnahmen sorgen, indem sie z. B. höhere Kosten für diese Dienstleistungen verlangt. Bisher wird die Dienstleistung beinahe kostenlos angeboten.
Eine Zuschussanfrage bei der Gemeinde Dietenhofen wurde dort in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung bereits abgelehnt.

Beschluss

Da die geltenden Zuwendungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn eine Förderung nicht vorsehen, und es sich um eine reine freiwillige Leistung der Stadt Heilsbronn handeln würde, kann ein einmaliger Betriebskostenzuschuss nicht gewährt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Haushaltssatzung 2024 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.05.2024 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Entwurf eines ausgeglichenen Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2024 wurde am 25.04.2024 zur Durchsicht und Beratung in den Fraktionen versandt. Die einzige nachzureichende Unterlage ist die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 (Seite 60 im Wirtschaftsplan), die erst in den nächsten Tagen zur Bilanz 2022 vorliegen wird.
Dieser Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 beruht auf den Beschlüssen des Stadtrates vom 24.01.2024 und 21.02.2024 sowohl zur Investitionsplanung 2024 ff. als auch zur Haushaltskonsolidierung, als auch auf die Folgeberatung in der Sitzung vom 17.04.2024.
Bereits zu den Haushaltsberatungen 2023 wurde von der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass es aufgrund der geringen Zuführung an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2023 ff. zu Beanstandungen der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle kommen könnte. Das anschließende Schreiben vom 15.06.2023 der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle bestätigte dies und bewertete die Haushaltssituation in 2023 als angespannt.
Weiter wurde uns von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle dies an die Hand gegeben:
Es ist beim Vollzug des Haushalts darauf zu achten, dass die Deckungsmittel des Vermögenshaushalts stets mit folgender Reihenfolge bzw. Priorität bereitgestellt werden:
  1. Ausgaben für die eine rechtliche Verpflichtung besteht (zwangsläufige Ausgaben, insbesondere die ordentliche Tilgung von Krediten);
  2. Ausgaben für bereits begonnene Maßnahmen (z. B. Fortsetzung einer bereits begonnenen Investition bzw. weitere Teilabschnitte begonnener Maßnahmen)
  3. Ausgaben für neue Maßnahmen (z. B. Vermögenserwerb, Baumaßnahmen).
Die Beachtung der Reihenfolge dient der Sicherung des Haushaltsausgleiches; denn von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes geht im Hinblick auf das große finanzielle Gewicht eine besondere Gefahr für den Haushaltsausgleich aus.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt ist sicherzustellen, eine Überschuldung ist zu vermeiden. Die seinerzeitige Finanzplanung 2023 ff. würde die Stadt Heilsbronn in eine kritische Verschuldungssituation führen.
Daraufhin erfolgte seitens der Stadtkämmerei im Herbst 2023 eine Info an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, dass Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erforderlich werden. Eine Ausgabenreduzierung sowie eine Einnahmeverbesserung muss angestrebt werden. Ab dem Jahr 2024 ist eine Priorisierung von Investitionsmaßnahmen erforderlich, die auch umgesetzt wurde (s. a. Vergleich Haushaltsvolumen 2023 zu 2024, Seite 9 Vorbericht).
Um die Mindestzuführung zu erwirtschaften, ist zwingend das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (Art. 61 GO). Unter das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit fällt vor allem auch die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und die Unterlassung aller Ausgaben, die nicht durch dringende öffentliche Zwecke gerechtfertigt sind.
Bei der Ausschöpfung aller Einnahmequellen gilt es vor allem die zwingende, allgemein verbindliche Rangfolge der Einnahmebeschaffung nach Art. 62 GO zu beachten:
  1. Sonstige Einnahmen
  2. Besondere Entgelte
  3. Steuern
  4. Kredite
Der Stadtrat wurde ebenfalls am 29.11.2023 über den Sachstand zur Haushaltskonsolidierung ausführlich informiert.
Auch diese Erfordernisse wurden beachtet und im Rahmen der STR-Sitzungen am 24.01. und 21.02.2024 bearbeitet und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Aus Mitteilungen des Bayerischen Städtetages vom Herbst 2023 und Winter 2024 wurde zudem folgendes bekannt:
  • Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung kommunaler Haushalte verschärfen sich für das nächste Haushaltsjahr dramatisch. Kommunale Haushalte rutschen vereinzelt bereits in bedrohliche Schieflagen. Für die vielfältigen Problemlagen der bayerischen Kommunen bringt der kommunale Finanzausgleich leider zu wenig Unterstützung. Die weiter steigenden Ausgaben können nicht aufgefangen werden. Dies schlägt mit zunehmender Wucht auf die kommunale Ebene durch, was bald auch Bürgerinnen und Bürger und die regionale Wirtschaft zu spüren bekommen.
  • Erhebliche Einsparungen der Kommunen erforderlich
  • Prognosen der wirtschaftlichen Entwicklung mit Skepsis betrachten
  • Ziel / Aufruf an Freistaat: Einnahmesituation Kommunen stabilisieren
  • Rahmenbedingungen verschärfen sich enorm
  • Steuereinnahmen stagnieren und Ausgaben steigen
  • In einzelnen Städten müssen schon Haushaltssperren verhängt werden
  • Das Umfeld entwickelt sich zunehmend beunruhigend
  • Gesundheitsvorsorge: Kommunen dürfen nicht zu Ausfallbürgen werden, die Defizite übernehmen müssen
  • Generell wird Umdenken in vielen Bereichen erforderlich
  • Entscheidungsträger werden gezwungen sein, sich auf das Wesentliche zu fokussieren
  • Mehr staatliche Hilfe… praxisnahe Förderverfahren
  • Überregulierung und Überbürokratisierung erfordern immer mehr Personal
  • Spielräume werden immer weiter eingeengt, so dass nur Pflichtaufgaben verwaltet werden können
  • Baustandards müssen gesenkt werden
Auch nach Meinung des stv. Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 19.03.2024 kann ein wirtschaftlicher Abstieg und damit die wirtschaftliche Lage Deutschlands, die sich auch auf die Kommunalfinanzen niederschlägt, nur durch eine politische Zeitenwende abgewendet werden:
  • Abbau von Bürokratie (Förderdschungel, Datenschutz etc.) und Standards (Bauwesen etc).
  • Staatliche Leistungen müssen auf das wirklich Notwendige reduziert werden.
  • Schaffung eines Kommunalen Investitionsfonds.
  • Flüchtlingszahlen müssen begrenzt, Arbeitszugang muss ermöglicht und gefördert werden.
Daraus und auch aus der Lokalpresse ist zu entnehmen, dass andere, auch umliegende Kommunen mittlerweile in angespannter oder noch schwierigeren Haushaltssituationen geraten sind. Dies ist vor allem der wirtschaftlichen und weltpolitischen Gesamtsituation geschuldet.
Trotzdem wird von den Kommunen erwartet, dass weiter investiert werden soll, z.B. in:
  • Energiewende
  • Klimaschutz
  • Digitalisierung
  • Mobilitätswende
  • Gesundheitssektor (Krankenhausfinanzierung)
  • Bildung
  • Pflege
  • Katastrophen-, Bevölkerungsschutz, Verteidigung
  • Flüchtlingsaufnahme
Darüber hinaus müssen in kommenden Jahren auch enorme Mittel für den Bestandsunterhalt vorgesehen werden (Kanalbau, Straßenbau, kommunale Einrichtungen etc.).
Um den zukünftigen Aufgabenstellungen (s. o. genannt) annähernd gerecht werden zu können, sind dabei auch die Kommunen gefordert, ihre Einnahmequellen auszuschöpfen und auch ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Mit den hier in Heilsbronn bereits angegangenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurden bereits gute, wichtige und richtige Schritte in die Wege geleitet, um die Haushaltssituation der Stadt Heilsbronn zu verbessern. Auf lange Sicht werden jedoch weitere Maßnahmen nötig werden, (weitere Einnahmeverbesserungen und weitere Ausgabenreduzierungen), um in Zukunft handlungsfähig zu bleiben.
Nach aktuellem Stand (Erstellung kommunale Finanzplanung mit Hilfe Hochrechnungsergebnissen aus dem Verwaltungshaushalt) wird der Stand der Schulden zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2027 mit voraussichtlich rd. 7,83 Mio. € prognostiziert, während der Stand der Rücklagen zum Ende des Finanzplanungszeitraums voraussichtlich (nur) noch rd. 1,94 Mio. € betragen wird.
Beunruhigend ist, dass voraussichtlich in den Jahren 2025 und 2027 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt (!) erfolgen muss. 
Dabei ist in den Jahren 2024 bis 2027 noch kein Verlustausgleich an die Werke eingerechnet. Die Investitionsmaßnahmen der Werke in die Flurstraße soll im Jahr 2024 durch ein günstiges Darlehen finanziert werden. Der Ausgleich der Werke ist in der aktuellen Finanzplanung auch in den Jahren 2025 bis 2027 durch Darlehensaufnahmen geplant. Die Rechtsaufsicht sieht derzeit jedoch keine weiteren Möglichkeiten für eine Darlehensaufnahme der Stadtwerke. Deshalb müssen Alternativen überlegt werden, die auch Auswirkungen auf die zukünftige Ausrichtung der Werke haben könnten.
Die Finanzierung der bereits priorisierten Investitionsplanung ist dabei nur möglich aufgrund der vorausschauenden Bildung von hohen Rücklagen in den Vorjahren (Rücklagenstand zum 31.12.2023: rd. 20,0 Mio. €), die in Hinblick auf die anstehenden Großinvestitionen getätigt wurden.
Ergänzend ist noch auf Folgendes hinzuweisen:
  1. Kosten für Energielieferungen
Nachdem zur Haushaltsplanerstellung die Verbrauchsabrechnungen für die städtischen Liegenschaften noch nicht vorlagen, wurde mit den Vorjahreswerten geplant. Deshalb können zu den Haushaltsansätzen im Laufe des Jahres Differenzen auftreten.
  1. Umstrukturierung der Verrechnungen (intern, extern sowie zwischen Stadt und Stadtwerke)
Die Einrichtung der Schnittstelle vom EDV-System ARES (Auftrags- und Stundenerfassung von Bauhof und Stadtwerke) zum Finanzsystem CIP-KD machte es erforderlich, die Haushaltsstellen der Verrechnungen neu zu strukturieren.
Die Gruppierungs-Nr. (bspw. 169) sowie die lfd. Nr. (bspw. 1) der Verrechnungen (u. a. 
  • Verwaltungskostenbeiträge lfd. Nr. 0 (= 1690),                                                                                            
  • EDV-Kosten lfd. Nr. 0,                                                                                                                    
  • Betriebskosten Grundschulen und Sportstätten lfd. Nr. 0,                                       
  • Straßenentwässerungsgebühren lfd. Nr. 0,                                                                             
  • Konzessionsabgabe lfd. Nr. 0 + 5, 
  • Anteil Friedhof als öffentliche Grünanlage lfd. Nr. 0, 
  • Personalkosten lfd. Nr. 1 (= 1691),
  • Kfz-Kosten lfd. Nr. 2 (= 1692),                                                                                                        
  • Vergütung Verwaltungsratstätigkeit des 1. Bgm, lfd. Nr. 8 (= 1698
wurden gem. Haushaltssystematik angepasst, je nachdem, ob es sich um Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
  • von/an Gemeinden (von/an Stadt), Grupp.-Nr. 162,
  • von/an kommunale Sonderrechnungen (von/an Stadtwerke), Grupp.-Nr. 165,
  • von/an öffentliche Sonderrechnungen (von Sparkasse Ansbach f. Verwaltungsratstätigkeit 1. Bgm), Grupp.-Nr. 166
handelt oder, ob es eine innere Verrechnung (innerhalb der Stadt oder innerhalb der Stadtwerke), Grupp.-Nr. 169 darstellt.
  1. Feuerwehrmittel 2024
Im HFA vom 24.02.2016 wurde das bereits seit dem Jahr 2012 bestehende Feuerwehrbudget über die Haushaltsstellen 1300.5200 (Geräte, Ausstattungsgegenstände), 1300.5201 (Persönliche Schutzausrüstung), 1300.5210 (Unterhalt Atemschutzgeräte) und HHSt. 1300.5220 (Tragkraftspritzenunterhalt) von 31.000 € auf insgesamt 41.000 € erhöht. Aus Sicherheitsgründen müssen jährlich die Reflektoren der persönlichen Schutzausrüstung von den Feuerwehrleute geprüft werden, was unter Umständen zu Mehrausgaben führen (Austausch der entsprechenden Schutzkleidung) kann. Nachdem die den jährlichen Haushaltsansatz (6 T€) übersteigenden Einnahmen aus der Feuerwehrgebührensatzung für Mehrausgaben auch für das Feuerwehrbudget verwendet werden dürfen und gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.02.2024 kürzbare Mittel des Verwaltungshaushaltes auf den Vorjahresstand eingefroren werden, wurde von einer Erhöhung des Feuerwehrbudgets auch in diesem Jahr abgesehen. Sollten die angesetzten Mittel nicht reichen, so entstehen überplanmäßige Ausgaben, die dann zur Genehmigung vorgelegt werden.
  1. Unterhaltsmaßnahmen
In diesem Jahr sind immer noch viele Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen mit einem hohen Finanzbedarf geplant, trotz Kürzung für Straßenunterhaltungsmaßnahmen (400 T€) sowie weiterer Einsparungen bei diversen anderen Einrichtungen (Feuerwehr, Spielplätze, Straßenbeleuchtung, Abwasser etc.). Insgesamt belaufen sich die Unterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50/ 51) noch auf rd. 1,47 Mio. € (Vorjahr: 2,18 Mio. €). 
  1. Personalkosten
Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2023 ergibt sich 2024 eine Reduzierung der Personalkosten bei der Stadt i. H. v. rd. 286 T€.
Dies liegt darin begründet, dass 
  1. durch den Wegfall der KiTa Sonnenblume durch Übergang zum 01.01.2024 an die ArchegGmbH auch die entsprechenden Personalkosten wegfallen;
  2. durch den Übergang von 3 Gruppen der KiTa Peter Pan zur AWO ebenfalls Personalkosten wegfallen;
  3. aufgrund Einsparmaßnahmen unbesetzte Stellen aus dem Jahr 2023 gestrichen wurden (z.B. Klimaschutzbeauftragter für Planen und Bauen, zusätzliche Stelle in der Finanzverwaltung).
  4. der Personalkostenansatz 2024 enthält weniger Sicherheiten als im Vorjahr

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
1.Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2024 mit einem Volumen von 25.411.000,00 € wird zugestimmt/ unter Berücksichtigung von weiteren genannten Änderungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmung Eger für Buhl

Beschluss 2

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2024 mit einem Volumen von 5.848.600,00 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmung Eger für Buhl

Beschluss 3

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Haushaltsplan für das Jahr 2024, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2027 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmung Eger für Buhl

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.05.2024 ö 3
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3.1. Niederschrift der 14. Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 16.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.05.2024 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Protokoll der letzten Sitzung vom 16.08.2023 ist den Mitgliedern des Stadtrates in der Sitzung am 25.10.2023 bekanntgegeben worden. Es wurden daraufhin keine Einwendungen erhoben, so dass das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt ist.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 26.06.2024 08:53 Uhr