Datum: 07.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 59. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2023; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Weger, Dachgeschossausausbau zur Wohnung auf FlNr. 297/0, Gemarkung Betzendorf
2.2 Bauvoranfrage Reinhold Berndt, Bahnhofsteig 22, 91560 Heilsbronn Neubau Einfamilienhaus mit Garage, FlNr. 294/6 Gemarkung Weißenbronn, Sonnenstraße
3 Klästerer Kerwabuum und -madli e.V.; Antrag vom 05.07.2023 auf Unterstützung von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs für den Auf- und Abbau des Klosterstodels an der Heilsbronner Kirchweih
4 Antrag Jugendrat auf Errichtung eines Grillplatzes; Beratung und Beschlussfassung
5 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Heilsbronn durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
6 Überarbeitung der städtischen Gestaltungsrichtlinie und des kommunalen Fassadenprogrammes; Beschlussfassung über die aktuelle Entwurfsfassung zur finalen Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken (SG Städtebauförderung)
7 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2023; Beschluss
8 Zuschussantrag des TSC Weißenbronn für die Errichtung von LED-Flutlichtanlagen; Beschlussfassung
9 Allianz gegen Rechtsextremismus in der Europäischen Metropolregion Nürnberg; Beschluss über Anfrage zur Gewährung eines freiwilligen Unterstützungsbeitrages
10 Bekanntgaben
10.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit 60. Sitzung des Stadtrates vom 17.01.2024; Bekanntgaben
10.2 Grundsteuern; Zwischenstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025
10.3 Personelle Veränderungen im SG 25 Datenschutz und Informationssicherheit für Gemeinden im Landkreis
10.4 Bürgerversammlungen Frühjahr 2024
10.5 Neuer Inklusionswanderweg um Heilsbronn; Bekanntgabe
10.6 FFW Heilsbronn; Einladung zur Jahreshauptversammlung; Bekanntgabe
10.7 Blasmusik mit den Heilsbronner Musikanten; Bekanntgabe
10.8 Zusammenlegung DB Netz AG und DB Station&Service AG InfraGO AG zum 01.01.2024; Bekanntgabe
10.9 Geburtstage

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1. Niederschrift der 59. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2023; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 59. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2023 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 2
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2.1. Bauantrag Weger, Dachgeschossausausbau zur Wohnung auf FlNr. 297/0, Gemarkung Betzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller beantrage eine Baugenehmigung für einen Dachgeschossausbau zu einer Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 296/0 Gemarkung Betzendorf.
Von Seiten der Verwaltung wird zu dem Bauantrag folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. 
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die durch die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag „Dachgeschossausbau zu einer Wohnung“ auf dem Grundstück FlNr. 296/0 Gemarkung Betzendorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.2. Bauvoranfrage Reinhold Berndt, Bahnhofsteig 22, 91560 Heilsbronn Neubau Einfamilienhaus mit Garage, FlNr. 294/6 Gemarkung Weißenbronn, Sonnenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller beantragt die Erteilung eines Vorbescheides für sein Vorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses (mit Satteldach) und Garage auf dem Grundstück FlNr. 294/6 Gemarkung Weißenbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Bei einem Antrag auf Vorbescheid hat der Antragssteller eine bzw. mehrere konkrete Fragen zu formulieren. Kommt er dem nicht nach, ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des beschriebenen Vorhabens Gegenstand der Anfrage.
Der Antragssteller beschreibt sein Vorhaben als Einfamilienhaus mit Satteldach und Garage, welches der Gebäudeklasse 1 zugeordnet wird. Anlagen der Gebäudeklasse 1 haben max. eine Höhe von 7m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2.
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. 
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich ein solches Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zufahrt zu dem Grundstück erfolgt jedoch über eine Privatstraße, welche nicht im Eigentum des Antragsstellers ist, ebenso muss der Kanal über Grundstücke anderer Eigentümer verlegt werden . Somit ist es notwendig  verschiedene Rechte auf die Grundstücke anderer Eigentümer eintragen zu lassen. Am 02.02.2024 zeigte der Antragssteller den Nachweis über das Geh- und Fahrtrecht bei der Verwaltung vor. Auch reichte er eine Liste mit Unterschriften der notwendigen Grundstückseigentümer benachbarter Grundstücke ein auf welcher die Zustimmung zur Durchleitung erteilt wird.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses (mit Satteldach) und Garage“ auf dem Grundstück FlNr. 294/6 Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Klästerer Kerwabuum und -madli e.V.; Antrag vom 05.07.2023 auf Unterstützung von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs für den Auf- und Abbau des Klosterstodels an der Heilsbronner Kirchweih

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Klästerer Kerwabuum und -madli e.V. traten im letzten Sommer an den 1. Bürgermeister mit der Bitte heran, seitens der Stadt durch den städt. Bauhof auch beim Auf- und Abbau des Klosterstodels weiter zu unterstützen. Es wurde auch beiliegender Antrag an den Stadtrat formuliert.
Im Ferienausschuss vom 16.08.2023 wurde vor allem aus Gründen der Gleichbehandlung aller Kirchweihburschen im Stadtgebiet und auch sonstiger Vereine eine weitergehende Unterstützung abgelehnt.
Dies wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2023 bekannt geben. Daraufhin wurde auf Antrag zur Geschäftsordnung folgendes beschlossen:
„Der Antrag wird in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates unter Zugrundelegung des Sachverhaltes von den Kerwabuum und -madli e.V. vorgestellt. Sollte sich daraus ein neues Meinungsbild ergeben, kann über den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.08.2023 erneut abgestimmt werden.“
Den Vertretern des Kerwabuum und -madli e.V. soll in der heutigen Sitzung zur Vorstellung Gelegenheit gegeben werden.

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4. Antrag Jugendrat auf Errichtung eines Grillplatzes; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2023 wurden durch die Jugendratsvorsitzende die erarbeiteten Projektideen des Jugendrates vorgestellt. Projektidee ist es u.a. einen Grillplatz (Vorschlag Am Philosophenweg) zu errichten.
Die Stadtverwaltung würde die Projektidee gerne aufgreifen und erste Vorüberlegungen starten. Aufgrund der aktuellen Haushaltsberatungen wird vorgeschlagen, zunächst mögliche Standorte und entstehende Kosten zu ermitteln und auch die Förderfähigkeit des Projekts (ggf. Regionalbudget) zu prüfen. Anschließend kann dann durch den Stadtrat dahingehend beraten werden, ob die Planung und Umsetzung des Projekts erfolgen sollen. Für die Vorprüfungen dürften keine Haushaltsmittel erforderlich werden. 
Auch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept beinhaltet die Idee der Errichtung eines Grillplatzes, dort vorgesehen jedoch eher im Bereich des Schwabachgrundes.
Die durch den Jugendrat vorgeschlagene Standortwahl ist auch aus vorläufiger Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll. Für diesen Standort könnte auch eine Ortsbesichtigung durch den Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss ins Auge gefasst werden.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, mögliche Standorte und voraussichtlich entstehende Kosten für die Errichtung eines öffentlichen Grillplatzes auf Grundlage der Projektidee des Jugendrates zu ermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Heilsbronn durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Wahl der stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn vom 13.01.2024 wurde Herr Benjamin Broek-Schlieder zum 1. stellvertretenden Kommandanten und Herr Richard Bauer zum 2. stellvertretenden Kommandanten gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und die Stellvertreter der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde angefragt. 

Beschluss

Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn, Herr Benjamin Broek-Schlieder (1. Stellvertreter) und Richard Bauer (2. Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 08.02.2024 vorbehaltlich des Benehmens des Kreisbrandrates bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Überarbeitung der städtischen Gestaltungsrichtlinie und des kommunalen Fassadenprogrammes; Beschlussfassung über die aktuelle Entwurfsfassung zur finalen Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken (SG Städtebauförderung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.10.2019 die Überarbeitung der städtischen Gestaltungsrichtlinie und des kommunalen Fassadenprogrammes beschlossen. Nach entsprechender Entwurfserarbeitung durch das beauftragte Architekturbüro „Stadt & Land“ wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 27.10.2021 über die inhaltliche Gestaltung der Gestaltungsrichtlinie beraten. Mit der aufgrund der Beratung angepassten Entwurfsfassung wurde eine Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken, SG Städtebauförderung, durchgeführt. Diese ist in diesem Verfahren obligatorisch, da die Aufwendungen (Zuwendungen) im Rahmen des städtischen Fassadenprogrammes durch die Städtebauförderung gefördert werden (60%).
Die Städtebauförderung äußerte Bedenken der damaligen Entwurfsfassung dahingehend, dass zwar der Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinie und des städtischen Fassadenprogrammes auf das (im Jahre 2015) erweiterte Sanierungsgebiet erweitert wird. Allerdings wird vorgeschlagen, die inhaltlichen Vorgaben der Gestaltungsrichtline für den Innenstadtbereich und für den übrigen Bereich des Sanierungsgebietes aufzuspalten. Ähnliche Anregungen wurden auch seitens des Bau- und Umweltausschusses am 27.10.2021 geäußert. Auch dieser stellte fest, dass manche inhaltliche Vorgaben, die im Innenstadtbereich gestalterisch sinnvoll wären, nicht auch für den Bereich zum Bahnhofsumfeld festgesetzt werden sollen.
Die Aufteilung der Geltungsbereiche der Gestaltungsrichtlinie hat zur Folge, dass für die Geltungsbereiche leicht unterschiedliche Anforderungen bestehen. Die Unterschiede sind jedoch nicht gravierend und eher kleinteilig.
Zum rechtlichen Charakter der Gestaltungsrichtlinie sei angemerkt, dass diese keine baurechtliche Verpflichtung auslöst. D.h. dass auch abweichend hiervon eine Bauausführung möglich wäre. Allerdings kann nicht von der Gestaltungsrichtlinie abgewichen werden, wenn eine Förderung nach dem städtischen Fassadenprogramm beantragt wird. Dann ist die Übereinstimmung einer Sanierungsmaßnahme mit den Vorgaben der Gestaltungsrichtlinie erforderlich.
Die Städtebauförderung gibt auch zu bedenken, dass es zwischenzeitlich möglich wäre, die Umwandlung von Leerständen in Wohnraum ebenfalls förderfähig wäre, d.h. auch eine finanzielle Beteiligung der Städtebauförderung erfolgen würde.
Die Stadtverwaltung würde hiervon aus folgenden Gründen zunächst Abstand nehmen. Einerseits wird die Verfügbarkeit städtischer Haushaltsmittel in den kommenden Jahren kritischer betrachtet werden müssen (freiwillige Leistung der Stadt Heilsbronn). Andererseits würde die Umwandlung von Leerständen in Wohnraum die bereits vorhandene Parkdrucksituation weiter verschärfen. Auf den Grundstücken im Bereich der Innenstadt besteht oftmals nicht ausreichend Fläche, um auch erforderliche Stellplätze durch hinzukommende Wohneinheiten herzustellen. 
Eine Förderung der Umwandlung von Leerständen in Wohnraum könnte auch noch nachträglich in das kommunale Fassadenprogramm aufgenommen werden.
Der aktuelle Entwurf der Gestaltungsrichtlinie liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Die Entwurfsfassung wurde auch an die Städtebauförderung mit der Bitte um Rückmeldung gesandt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage liegt noch keine entsprechende Rückmeldung vor. Die Städtebauförderung teilte das dortige Einverständnis zum Entwurf der Gestaltungsrichtlinie am 02.02.2024 mit.
Das kommunale Fassadenprogramm liegt dieser Vorlage lediglich im Entwurf bei. Wegen der Förderhöhen ist noch eine gesonderte Betrachtung im Lichte der aktuellen Haushaltsberatungen erforderlich.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Städtebauförderung die anliegende Gestaltungsrichtlinie zur Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2023; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Diese überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Stadthaushalt 2023 angefallen und wurden noch nicht zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
Deckungskreis 112 (Feuerwehrmittel VWHH)
Bereits zur Vorberatung des Haushaltsplanes 2023 im HFA vom 03.05.2023 wurde befürchtet, dass die angesetzten Mittel im Feuerwehrbudget nicht ausreichen werden und überplanmäßige Ausgaben entstehen werden. Ursächlich dafür sind vor allem Teuerungen für laufende Anschaffungen allgemein sowie Ausgaben bzgl. eines Waldbrandkonzeptes und Mehrkosten für Feuerwehruniformen.
51.053,03 € - ü
Deckungskreis 700 (Förderung Kindertagesstätten)
Den überplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreis 700 stehen Mehreinnahmen bei HHSt. 4641.1710 i. H. v. 110.245,96 € gegenüber.
48.953,63 € - ü
Deckungskreis 640
Aufgrund des Hinweises der überörtlichen Rechnungsprüfung sollen die Beträge sowohl für die Kommunale Haftpflichtversicherung als auch für die Rechtsschutzversicherung anteilsmäßig auf die Stadtwerke nach dem Verhältnis VWHH/ Erfolgsplan aufgeteilt werden. Bei Bildung der Haushaltsplanansätze wurden die bereits reduzierten Beträge für die Stadt nochmals anteilig aufgeteilt. Dadurch sind die überplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreis 640 hauptsächlich begründet.
23.277,08 € - ü
2111.9404
Erweiterung um weitere Klassenzimmer
Im HHJ 2023 wurden lediglich Planungskosten zur Erweiterung/ Sanierung der Grundschule Heilsbronn veranschlagt. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 1355 vom 20.09.2023 wurde dem Kauf von neuen sowie dem Abkauf von vorhandenen Containern zur Befriedigung des Raumbedarfs im Schuljahr 2023/2024 zugestimmt.
189.827,13 € - ü
2130.7130
Umlage inkl. Verwaltungskostenbeitrag
Erstmalig wurde im HHJ 2023 auch die Abrechnung für die Mittelschule Windsbach zur Zahlung fällig.
28.323,60 € - ü
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. v. rd. 3,0 Mio. € führen zu Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage.
286.262,00 € - ü
8160.9270
Gewährung von Darlehen
Mit Beschluss Nr. 198 des Ferienausschusses vom 16.08.2023 wurde an die Nahwärme Bürglein eG ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung gewährt.
25.000,00 € - a
9100.6580
Abschussgebühr (Bausparkasse etc.)
Mit Beschluss Nr. 1175 hat der Stadtrat vom 08.03.2023 den Abschluss eines Bausparvertrages beschlossen. Die anfallende Abschlussgebühr wurde bei der Bildung eines Haushaltsansatzes nicht berücksichtigt.
24.000,00 € - a

Diese überplanmäßigen Ausgaben sind im Stadtwerkehaushalt 2023 angefallen und müssen noch zur Genehmigung vorgelegt werden:

Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
8101.6426
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer i. H. v. 59.036 € f. 2021 wurde gesamt auf der HHSt. 8101.6426 KSt. Stromnetz angesetzt. Gebucht wurde diese dann gemäß Mitteilung vom BKPV v. 04.05.2023 lediglich zu 58 % (34.241 €) auf das Stromnetz (HHSt. 8100.6426) und zu 42 % (24.795 €) auf der HHSt. 8101.6426 Stromvertrieb. Die beiden HHSt. gleichen sich gegenseitig aus. Für das Jahr 2024 wird hier voraussichtlich ein Deckungskreis angelegt, da die Aufteilung auf die Sparten im Voraus meist nicht bekannt ist. Analog auch für den Solidaritätszuschlag (SolZ).
24.795,00 €
8101.6440
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer i. H. v. 91.911 € (Veranlagung 2021: 45.447 € u. Vorauszahlung 2023: 46.464 €) wurde gesamt auf der HHSt. 8100.6440 GewSt. Stromnetz angesetzt. Gebucht wurde diese dann gemäß Mitteilung vom BKPV v. 04.05.2023 lediglich zu 58 % (53.308 €) auf das Stromnetz (HHSt. 8100.6440) und zu 42 % (38.603 €) auf der HHSt. 8101.6440 Stromvertrieb. Die beiden HHSt. gleichen sich gegenseitig aus. Für das Jahr 2024 wird hier voraussichtlich ein Deckungskreis angelegt, da die Aufteilung auf die Sparten im Voraus meist nicht bekannt ist.
38.603,00 €

Beschluss

Die o. g. überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben im Stadt- sowie im Stadtwerkehaushalt 2023 i. H. v. insgesamt 736.744,47 € werden vom Stadtrat genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Zuschussantrag des TSC Weißenbronn für die Errichtung von LED-Flutlichtanlagen; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Turn- und Sportclub Weißenbronn beantragt mit Email vom 18.12.2023 einen Zuschuss zur Errichtung von LED Flutlichtern auf seinen Sportanlagen. Der Antrag und die Anlagen wurden der Vormerkung beigefügt.
Da der TSC Weißenbronn immer wieder mit Problemen an den Flutlichtern des Trainingsplatzes zu kämpfen hatte, wurde der aktuelle Zustand der Beleuchtung geprüft. Das Ergebnis ist, dass die bestehende Flutlichtanlage aufgrund ihres Alters sehr störanfällig und unwirtschaftlich zu betreiben ist.
Aus diesem Grund soll nun die Anlage auf neue, energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so für die Zukunft sicher und vor allem umweltfreundlicher aufgestellt werden. Das beiliegende Angebot der Firma Vogel Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Sulzemoos beläuft sich dafür auf 18.421,20 € (Sparte Fußball).
Auch für die neue Sparte "Bogenschießen" wird in diesem Zug eine neue LED-Beleuchtung errichtet. Dabei belaufen sich die Kosten lt. beiliegendem Angebot der Firma Vogel Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Sulzemoos auf 3.831,80 €.
Entsprechend der bisherigen Praxis kann analog der Förderrichtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn eine Bezuschussung i. H. v. 10 % der Gesamtkosten erfolgen. Dies sind voraussichtlich 2.225,30 €.

Beschluss

Dem Turn- und Sportclub Weißenbronn e. V. werden 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten für die Errichtung bzw. Umrüstung auf LED-Flutlichtanlagen gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Allianz gegen Rechtsextremismus in der Europäischen Metropolregion Nürnberg; Beschluss über Anfrage zur Gewährung eines freiwilligen Unterstützungsbeitrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2022 wurde ein Beschluss zum Beitritt in die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Europäischen Metropolregion Nürnberg gefasst.
Die Allianz versteht sich als unabhängiges und solidarisches Netzwerk. Egal welchen politischen, sozialen, religiösen, nationalen oder rechtlichen Hintergrund die einzelnen Mitglieder haben, geht es in der Allianz gegen Rechtsextremismus darum,
  • allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit 
  • insbesondere Rassismus, 
  • Antisemitismus, 
  • Antiziganismus, 
  • Islamfeindlichkeit sowie 
  • Menschenverachtung und 
  • Demokratiefeindlichkeit 
entschieden entgegenzutreten. Bisher war kein finanzieller Beitrag zu entrichten.
Mit beiliegendem Schreiben vom 23.01.2024 wurden wir informiert, dass in den Mitgliederversammlungen der Jahre 2022 und 2023 jeweils mit großer Mehrheit beschlossen wurde, dass die Mitglieder in Form von freiwilligen Unterstützungsbeiträgen die Arbeit der Allianz nachhaltig unterstützen und um Selbsteinschätzung gebeten. 
Als Orientierung bildet folgender Schlüssel die Basis: 
Mindestbeiträge für Gebietskörperschaften: 
kleine Gebietskörperschaften Jahresbeitrag 100 € 
mittlere Gebietskörperschaften Jahresbeitrag 500 € 
große Gebietskörperschaften Jahresbeitrag 960 €
Derzeit gehören 160 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 286 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen dem Netzwerk an.

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt einer Erhöhung der Selbsteinschätzung von 100 € als kleine Gebietskörperschaft auf 500 € für mittlere Gebietskörperschaften zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

Beschluss 2

Die Stadt Heilsbronn gibt eine Selbstabschätzung als kleine Gebietskörperschaft ab und leistet jährlich einen entsprechenden Mitgliedsbeitrag von derzeit 100,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10
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10.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit 60. Sitzung des Stadtrates vom 17.01.2024; Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.01.2024 öffentlich:
Antrag W. Schiefer auf Errichtung einer Fahrzeugwaage auf städt. Grundstück; 
Fl.Nr. 301/1, Göddeldorf
Die beantragte Fläche wird zur Verfügung gestellt. Auf Sicherheitsleistungen wegen
Rückbau wird verzichtet. Es werden keine Gebühren berechnet.
Grundstücksangelegenheit i. S . Stadt Heilsbronn Gundel;
Genehmigung Kaufurkunde J1570/2023 vom 20.12.2023
Genehmigung Kaufurkunde J 1571/2023 vom 20.12.2023
Der Stadtrat hat von den Urkunden der Notarin Dr. Andrea Issad in Heilsbronn vom 20.12.2023, UVZ-Nr. J 1570/2023, i.S. Gundel Manfred und UVZ-Nr. J 1571/2023, i.S. Gundel Heike – Stadt Heilsbronn Kenntnis genommen und genehmigt alle darin für die Stadt abgegebenen Erklärungen.
Auftragsvergabe - Leitungssanierung Sanitär Pfarrgasse 22
Der Stadtrat beschließt die jeweiligen Vergabeempfehlungen von Architekt Sindel anzunehmen und die entsprechenden Firmen zu beauftragen.
Dient zur Kenntnis.

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10.2. Grundsteuern; Zwischenstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Steueramt haben nun die Vorarbeiten zur Grundsteuerfestsetzung ab dem Jahr 2025 begonnen. Vom Finanzamt konnten erste Daten übernommen und in unser EDV-Programm eingepflegt werden. Für die Festlegung des neuen Hebesatzes sind weitere Vorarbeiten erforderlich. Zum aktuellen Zeitpunkt kann eine Vorausberechnung noch nicht stattfinden; dies wird für Sommer/ Herbst 2024 erwartet.
Dient zur Kenntnis.

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10.3. Personelle Veränderungen im SG 25 Datenschutz und Informationssicherheit für Gemeinden im Landkreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Mitteilung vom 16.01.2024 erhielten wir die Information, dass es im SG 25 Datenschutz und Informationssicherheit für kreisangehörige Gemeinde erneut personelle Veränderungen geben wird. 
Der bisherige Informationssicherheitsbeauftragte Herr Dirk Hahn befand sich bis auf weiteres nicht im Dienst und ist nun leider verstorben. Die bisherige Sachbearbeiterin in diesem Bereich Frau Sabine Thiel wird diese Stelle nachbesetzen und zum 01.03.2024 externe Informationssicherheitsbeauftragte der Stadt Heilsbronn und gleichzeitig stellvertretende Datenschutzbeauftragte. Ihr werden u. a. die im Dokument „Bestellung und Aufgabenbeschreibung ISB“ festgelegten Aufgaben übertragen.
Für die Bestellung der Informationssicherheitsbeauftragten ist kein Gremiumsbeschluss erforderlich.
Die Nachfolgerin von Frau Sabine Thiel in der Sachbearbeitung im SG 25 ist seit 15.01.2024 Frau Jennifer Kahles.
Dies zur Information!

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10.4. Bürgerversammlungen Frühjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Mitglieder des Stadtrates sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden Bürgerversammlungen im Frühjahr herzlich eingeladen:

Donnerstag, 07.03.2024 um 19:30 Uhr
für die Ortsteile Bürglein und Böllingsdorf
im Gasthaus „Weißes Roß“ (Großhabersdorfer Straße 25, 91560 Heilsbronn)

Donnerstag, 14.03.2024 um 19:30 Uhr 
für die Ortsteile Seitendorf, Göddeldorf, Trachenhöfstatt
Feuerwehrgerätehaus Göddeldorf, Gemeinderaum (Göddeldorf 30)

Donnerstag, 21.03.2024 um 19:30 Uhr 
für den Ortsteil Ketteldorf 
im Feuerwehrgerätehaus, Dorfgemeinschaftsraum (Ketteldorf 14)

Donnerstag, 25.04.2024 um 14:00 Uhr
Bürgerversammlung für Senioren mit dem Bus (Treffpunkt Freibadparkplatz)

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10.5. Neuer Inklusionswanderweg um Heilsbronn; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Haselmann informiert den Stadtrat mit beigefügtem Schreiben über die Erweiterung des Rundwanderweg Nr. 5 zu einem Inklusionswanderweg, der auch Personen mit eingeschränkter Mobilität das Erlebnis einer Wanderung ermöglicht. 
Stadtrat Pfitzer ergänzt die Ausführungen von Herrn Haselmann.
Dient zur Kenntnis. 

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10.6. FFW Heilsbronn; Einladung zur Jahreshauptversammlung; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn lädt der 1. Vorsitzende das Stadtratsgremium ein. Sie findet am Samstag, 02. März 2024, um 19:00 Uhr, im Unterrichtsraum im 1. Stock des Feuerwehrhauses statt.
Die Einladung nebst Tagesordnung wurde der Vormerkung als Anlage beigefügt.

Dient zur Kenntnisnahme.

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10.7. Blasmusik mit den Heilsbronner Musikanten; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Vorsitzende Herbert Heich lädt zur Veranstaltung „ Blasmusik mit den Heilsbronner Musikanten“ am Samstag, 16.03.2023 ab 19:30 Uhr in die Hohenzollernhalle herzlich ein.
Die Einladung liegt bei.

Dient zur Kenntnis.

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10.8. Zusammenlegung DB Netz AG und DB Station&Service AG InfraGO AG zum 01.01.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben, eingegangen am 01.02.2024 wurde der Zusammenschluss von DB Netz AG und DB Station&Service AG  zur DB InfraGO AG  bekanntgegeben.  Diese bleibt weiterhin zu 100 % im Eigentum der DB AG. 
Laut diesem Schreiben sind ein modernes, zukunftsfähiges Netz und attraktive, leistungsfähige Bahnhöfe für unser Land , unseren Wohlstand und für den Klimaschutz wichtige Voraussetzungen.

Dient zur Kenntnis.

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10.9. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 62. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.02.2024 ö 10.9
Datenstand vom 18.03.2024 11:46 Uhr