Datum: 28.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 60. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 17.01.2024; Anerkennung
2 Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Anregungen aus der Beteiligungsveranstaltung am 01.02.2024; Beschlussfassung über ggf. Anpassung der Planungen
3 Straßengestaltung Flurstraße; Beschluss
4 Weiterleitung Bundesmittel an Kindertagesstätten der freigemeinnützigen Träger; Beschluss
5 Bekanntgaben
5.1 Hauptstraßenunterhalt bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten; Bekanntgabe
5.2 Geburtstage

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1. Niederschrift der 60. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 17.01.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 64. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.02.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 60. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 17.01.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Anregungen aus der Beteiligungsveranstaltung am 01.02.2024; Beschlussfassung über ggf. Anpassung der Planungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 64. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Donnerstag, den 01.02.2024, fand im Foyer der Hohenzollernhalle die Informations- und Beteiligungsveranstaltung zur Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn statt. Es wurden im Rahmen der aus Sicht der Stadtverwaltung sehr konstruktiv verlaufenen Veranstaltung im Wesentlichen folgende Anregungen vorgebracht:
  • Integrierung von Fahrradabstellmöglichkeiten und Sitzgelegenheiten in die Planungen (Möblierung)
  • Öffentliche Zugänglichkeit des Biergartens „Anker“
  • Überlegung einer Parkraumbewirtschaftung
  • Optische Erkennbarkeit von Parkflächen mittels unterschiedlichen Pflasters herstellen [Ähnliche Überlegung in Stadtratssitzung am 26.07.2023 bereits geäußert]
  • Stärkere Beschilderung der gültigen Verkehrsregelungen
  • Ggf. Poller vor Kirchweihbaum platzieren oder Parkflächen vor Rathaus in Richtung Denkmal verschieben
  • Berücksichtigung von Behindertenparkplätzen
  • Parkraumüberwachung auch in Abendstunden und an Wochenenden durchführen
  • Übersichtlichere Gestaltung Kreuzungsbereich Pfarrgasse/Hauptstraße/Münsterplatz
  • Ggf. Postberg zur Einbahnstraße anordnen
  • Ermöglichung der Zufahrt von landw. Zugmaschinen (zur Abteigasse/Mühlgasse) während der Bauzeit 
  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Sparkasse
Im Nachgang erreichte die Stadtverwaltung eine schriftliche Mitteilung eines Teilnehmers der Veranstaltung, die der Sitzungsvorlage beigefügt wurde.
Aus Sicht der Stadtverwaltung stehen die mitgeteilten Anregungen weitgehend im Einklang mit den rahmenbildend bereits getroffenen Entscheidungen des Stadtrates zur weiteren Planung der Sanierungsmaßnahme. Die Anregungen selbst können im weiteren Planungsprozess aufgegriffen und hierzu auch ggf. noch gesondert beschlossen werden (z.B. Nutzung Biergarten Gaststätte „Anker“).
Nachdem die verkehrsrechtliche Situation nochmals thematisiert wurde, könnte hierzu klarstellend erneut Beschluss gefasst werden, sollte der Stadtrat dahingehend eine Notwendigkeit erkennen.
Die Anregung, eine Fahrradstraße mittels Verkehrszeichen 244.1 anzuordnen, wurde durch die Stadtverwaltung geprüft. Die Anfrage und das Prüfungsergebnis der Stadtverwaltung liegen ebenfalls als Anlage bei. Wegen der nicht untergeordneten Bedeutung des Kraftfahrzeugverkehrs sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Fahrradstraße vorliegend nicht gegeben.
Die bereits im Stadtrat selbst geäußerte Anregung, die Parkflächen mittels optisch andersfarbigen Pflasters hervorzuheben, könnte im weiteren Planungsprozess aufgegriffen werden. Die Platzierung von Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlagen und auch von möglichen Grünanpflanzungen können im Rahmen der Ausarbeitung der Entwurfsplanungen aufgegriffen und dargestellt werden. Eine Festlegung ist derzeit noch nicht erforderlich, jedoch nimmt die Stadtverwaltung an, dass insoweit Konsens auch zu den Rückmeldungen der Infoveranstaltung besteht, hierauf Augenmerk zu richten.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der Beteiligungsveranstaltung am 01.02.2024 sowie im Anschluss mitgeteilten Anregungen zur Kenntnis. Die Planung kann auf Grundlage der bisher vorliegenden Entwurfspläne weitergeführt und mit der Regierung von Mittelfranken, SG Städtebauförderung, abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Straßengestaltung Flurstraße; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 64. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der damaligen Sitzung des Stadtrates am 25.10.2023 wurde ein Beschluss über die Planungsgrundlagen zur Entwässerung und zur Straßengestaltung der Flurstraße gefasst. Was die Straßengestaltung angeht, wurde damals auf eine geplante Informationsveranstaltung für die Anlieger und die daraus erhaltenen Erkenntnisse verwiesen. Zudem wurde damals bereits erwähnt, dass die wesentliche Gestaltung des Straßenkörpers erhalten bleibt. Eine freundlichere Ausführung für Fußgänger und Radfahrer wird, sofern möglich, geplant. 
Die Informationsveranstaltung hat zwischenzeitlich am 05.02.2024 stattgefunden und die Zuhörerschaft konnte sich zu den einzelnen Punkten äußern. Eine Aktennotiz der Veranstaltung ist als Anlage beigefügt. Während der Veranstaltung wurden sämtliche Themen zur Straßengestaltung angesprochen und diskutiert. 
Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Veranstaltung sind nachfolgend kurz zusammengefasst:
  • Gehwegbreite 1,80m und somit barrierefrei, sofern Parken möglich und Restbreite ausreichend. Ausgewiesene Querungsstellen werden berücksichtigt
  • Hochbord +/- 10cm, Niederschlag läuft ab und Autos parken auf der Straße
  • Ausgewiesene Stellplätze, ein Fahrradstreifen und Maßnahmen zur Entschleunigung des Verkehrs werden nicht geplant, Geschwindigkeitsmessgeräte nach Fertigstellung aufstellen und auswerten
  • Grünflächen im Straßenkörper mit zusätzlichem Pflegeaufwand für die Stadt Heilsbronn durch die Zuhörerschaft größtenteils nicht gewünscht
  • Gepflasterte Stichstraße am Ende wird asphaltiert
Ausgehend von diesen Erkenntnissen hat das IB Christofori einen ersten Entwurf zur möglichen Straßengestaltung ausgearbeitet. Dieser Entwurf ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Eine Fahrbahnbreite von 5,50m sollte durchgehend gewährleistet sein und ist somit in sämtlichen Varianten gleich.    
Grundsätzlich wird die Straßengestaltung in 2 Abschnitte aufgeteilt und die nachfolgenden Varianten stehen zur Auswahl:
Abschnitt Hohlweg bis Westhöhe:
Variante 1:        Gehwegbreite 1,50m und Seitenstreifen gegenüber 0,45m wie bisher => keine barrierefreie Ausführung
Variante 2:        Gehwegbreite talseitig weitgehend barrierefrei 1,80m und gepflasterter Seitenstreifen gegenüber 0,25m
Abschnitt Westhöhe bis Ringstraße:
Variante 1:        Gehwegbreite ca. 1,50m - 1,60m beidseitig wie bisher => keine barrierefreie Ausführung
Variante 2:        Gehwegbreite talseitig weitgehend barrierefrei 1,80m und gegenüber entsprechend kleiner
Variante 3:        Gehwegbreite talseitig weitgehend barrierefrei 1,80m und gegenüber teilweise Grünstreifen 

Die Stadtverwaltung begrüßt die mehrheitliche Stimmung in der Zuhörerschaft und empfiehlt eine weitgehende barrierefreie Ausführung und somit einen breiteren Gehweg. 

Beschluss 1

Abschnitt Hohlweg bis Westhöhe
Der Stadtrat beschließt die Variante 2, weitgehend barrierefrei mit gepflastertem Seitentreifen, als weitere Planungsgrundlage zur Straßengestaltung zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abschnitt Westhöhe bis Ringstraße
Der Stadtrat beschließt die Variante 2, weitgehend barrierefrei mit gepflastertem Seitenstreifen, als weitere Planungsgrundlage zur Straßengestaltung zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Weiterleitung Bundesmittel an Kindertagesstätten der freigemeinnützigen Träger; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 64. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.02.2024 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung v. 03.12.2013 wurde über die Weiterreichung der Bundesmittel als freiwilliger Bestandteil der Betriebskostenförderung beraten und dies für die seinerzeit tätigen Träger so befürwortet.
Da das Heilsbronner Betreuungsangebot hinsichtlich verschiedener Konzepte und Trägerschaften gewachsen ist, soll in der heutigen Sitzung über eine analoge Weiterreichung der Bundesmittel beraten werden. 
Die Verwaltung empfiehlt die Bundesmittel analog der bisherigen Handhabung auch an die neu hinzugekommenen Träger weiterzuleiten, um eine Gleichbehandlung sicherstellen zu können:  
  • AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. als Träger der AWO Kita Heilsbronn
  • Arche gGmbH als Träger der Kita Sonnenblume
  • Kath. Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH als Träger der Kita St. Otto 

Der Diakonieverein Heilsbronn e.V. ist bereits Träger der Kita Unterm Regenbogen und der Kita Das Spatzennest

Hierbei müssen die Bundesmittel bei allen Trägern zu 100 % als Ertrag zur Ermittlung des Defizitbetrages einfließen. 

Beschluss

Der Weiterleitung der Bundesmittel analog an die oben genannten neuen Kita-Träger wird zugestimmt. Diese Einnahmen müssen bei allen Trägern zu 100 % als Ertrag zur Ermittlung des Defizitbetrages einfließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 64. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.02.2024 ö 5
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5.1. Hauptstraßenunterhalt bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 64. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.02.2024 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stellungnahme der Projektgruppe „Handel, Gewerbe und Gastronomie“ zur Neugestaltung der Hauptstraße wurden um Durchführung der folgenden Punkte noch vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten gebeten: 
  • Provisorisches Ausbessern des jetzigen Straßenbelages an besonders geschädigten Stellen (z.B. Übergang Marktplatz /Hauptstraße und Gehweg vor Hauptstr. 13). 
Anmerkung der Bauabteilung: 
Bauunterhalt um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten findet in regelmäßigen Abständen durch den Bauhof statt. Zuletzt wurden Asphaltausbesserungen im Fahrbahnbereich Mitte Februar 2024 durchgeführt. Um den Übergang zwischen Marktplatz und Hauptstraße anzugleichen, schätzt die Bauabteilung den Aufwand um den als „Sprungschanze“ betitelten Höhenverzug auf einen mittleren vierstelligen Betrag inkl. einer Sperrdauer von ca. 1 Woche. Aufgrund der vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzung und den zu erwartenden Sanierungsarbeiten ab 2025 wird auf diese Ausgleichsarbeiten verzichtet.
  • Aufstellen von weiteren Hinweisschildern auf denen über die Parkzeit von 90 Minuten mit Parkscheibe informiert wird. 
Anmerkung Bauabteilung:
Die Bauverwaltung prüft eine mögliche Umsetzung und wird ggf. zwei entsprechende Schilder im Bereich der Hauptstraße vorsehen. 
       Klare Markierung der Parkplätze. 
Anmerkung der Bauabteilung: 
Eine Markierungsauffrischung durch den Bauhof ist bereits eingeplant und soll ausgeführt werden, sobald die Witterung dies zulässt. 

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5.2. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 64. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.02.2024 ö 5.2
Datenstand vom 19.04.2024 09:30 Uhr