Datum: 17.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Konventsaal Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.02.2024; Anerkennung
2 Anpassung der Tagesordnung:
3 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen" Satzungsbeschluss
4 Erlass der Satzung "Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich der Neuendettelsauer Straße"; Beschluss
5 Freibad Heilsbronn; Neuerlass der Benutzungssatzung
6 Freibad Heilsbronn, Öffnungszeiten ab Saison 2024
7 Erweiterung der Grundschule Heilsbronn; Sachstand inkl. Finanzierungsplan; Beschlussfassung über Zuschussanträge sowie Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung
8 Realsteuern; Anpassung der Hebesätze ab 01.01.2024 für die Grundsteuern sowie Beschluss über eine entspr. Hebesatz-Satzung
9 Realsteuern; Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer ab 01.01.2024 sowie Erlass einer entspr. Hebesatz-Satzung
10 Investitionsplanung 2024 ff.; Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen, die weder bereits begonnen wurden noch der Bestandssicherung dienen; hier: Fahrradabstellplätze am Bahnhof, Wohnmobilstellplätze u.a.
11 Teilaufhebung 1. vorhabenbezogene Änderung Bebauungsplan Nr. B 8 "östlich der Herbststraße/ nördlich dem Heuweg"
12 Bekanntgaben
12.1 Niederschrift der 8. Ausschusses für Bildung vom 20.03.2024; Bekanntgabe
12.2 Erwerb des Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" 3.0
12.3 Stadtkapelle Heilsbronn; Einladung zur Jahreshauptversammlung am 26.04.2024; Bekanntgabe
12.4 Anträge Jugendrat vom 03.04.2024
12.5 Dankeschön Sichermann; Bekanntgabe
12.6 KUNSTRAUMHEILSBRONN 2024 - "die Form zweiter Ordnung am 11.05.2024"; Bekanntgabe
12.7 Verlegung Sitzungstermin Werkausschuss und Haupt-und Finanzausschuss; Bekanntgabe
12.8 Stadt Heilsbronn: Die fitteste Kommune im Sportjahr 2023; Bekanntgabe

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1. Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.02.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 64. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.02.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Anpassung der Tagesordnung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer bittet das Stadtratsgremium um Anpassung der Reihenfolge der Tagesordnung, da Architekt Korder zu TOP GS Heilsbronn noch nicht anwesend ist. 
Von Seiten des Stadtratsgremium besteht damit Einverständnis.
Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer weist das Stadtratsgremium darauf hin, dass Herr Christ per Videokonferenz zugeschaltet ist.
Dient zur Kenntnis.

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3. 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen" Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In öffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 13.03.2024 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen abgewogen. Ein Satzungsbeschluss konnte damals, wie in der Sitzung ausgeführt, nicht erfolgen, da der Durchführungsvertrag zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung noch nicht geschlossen war.
Die Beurkundung des Durchführungsvertrages ist für den 15.04.2024 vorgesehen. Die Genehmigung des Durchführungsvertrages ist für die nichtöffentliche Sitzung der anberaumten Sitzung vorgesehen.
Rein formell kann daher nunmehr auch der Satzungsbeschloss gefasst werden. Nach Ausfertigung der Bebauungsplansatzung und amtlicher Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung anschließend in Kraft.

Beschluss

Aufgrund § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9, 10 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist sowie des Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) geändert worden ist in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
Satzung

§ 1
  1. Die 1. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ hinsichtlich der Veränderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie der öffentlichen Grünfläche, betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 215/10, 215/11, 216/3, 216/4, 216/5 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 78/50, 78/45, 79/23 und Teilflächen der Straßenflächen Fl. Nr. 78/59 und 79/26, alle Gemarkung Weiterndorf, ist beschlossen. 
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus dem Planblatt mit Vorhaben- und Erschließungsplan und diesem Satzungstext.

§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Erlass der Satzung "Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich der Neuendettelsauer Straße"; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat Heilsbronn hat sich bereits in der Vergangenheit mit der Engstelle in der Neuendettelsauer Straße auf Höhe der Häuserreihe mit den Hausnummern 2-12 beschäftigt und in den letzten Jahren bereits Maßnahmen zum Erwerb von Grundstücken durchgeführt.
Um die verkehrliche Engstelle und somit die Gefahrenstelle zu beseitigen, ist es notwendig, die Häuserreihe zu erwerben und die Straße, nach dem gesamten Erwerb, auf die notwendige Normbreite zu erweitern. Diese Maßnahme ist essenziell, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die bestehende Häuserzeile wird für diese Zwecke rückgebaut werden müssen.
Durch den Erlass der Satzung wird ein zusätzliches rechtliches Instrument geschaffen, um Grundstücke in diesem Bereich künftig über die Ausübung eines Vorkaufsrechtes erwerben zu können. Konkret handelt es sich um die Grundstücke mit den FlNrn. 1/6; 179; 179/2; 179/3; 179/4; 179/5; 180/2 Gemarkung Heilsbronn. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Heilsbronn über das besondere Vorkaufsrecht für den Bereich der Neuendettelsauer Straße und beauftragt den Ersten Bürgermeister diese auszufertigen und amtlich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Freibad Heilsbronn; Neuerlass der Benutzungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die bisherige Satzung aus dem Jahre 2010 enthält Regelungen, die nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen.
In der Sitzung des Stadtrates am 13.03.2034 wurden von der Werkleitung mit Bademeister die Änderungen in der Satzung eingehend vorgestellt und die Beweggründe dargelegt. Ergänzt wurde auch, dass die Satzung den Satzungen anderer Bäder angepasst wurde.
Betroffen sind die Paragraphen 4 Betriebszeiten, 6 Verhalten im städtischen Freibad und 7 Aufsicht, Befugnisse, Ausschluss und 9 Gebührenpflicht.
Ein Entwurf der neuen Benutzungssatzung, in der die Änderungen hervorgehoben sind, sowie die bisher geltende Satzung liegen der Vormerkung bei.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf vom 17.04.2024 einer Benutzungssatzung als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Freibad Heilsbronn, Öffnungszeiten ab Saison 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aufgrund der Fortbildung von 2 Mitarbeitern für den Beruf als Fachangestellter für Bäderbetriebe ist in der Saison 2024 mit Personalengpässen zu rechnen. 
Derzeitig sind folgende Termine bekannt:
Prüfungstermine: 13.05.2024 - 17.05.2024 und 01.07.2024 - 05.07.2024, evtl. auch 1 Woche vor den Prüfungen
Die Werkleitung schlägt für diesen Zeitraum (13.05.2024 - 17.05.2024, 01.07.2024 - 05.07.2024) einen eingeschränkten Badebetrieb vor, der von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr stattfindet, Montags wäre aufgrund gesetzlicher Vorgaben für Mitarbeiter ein Ruhetag.
Weiterhin soll eine Änderung der Betriebszeiten umgesetzt werden, da vermehrt Wünsche und Anfragen für längere Öffnungszeiten am Abend von den Besuchern überwiegen!
Die Werkleitung empfiehlt den Betrieb erst ab 10:00 Uhr zu beginnen und dafür am Abend bis 20:00 Uhr länger geöffnet zu lassen. In der Sitzung des Stadtrats vom 13.03.2024 wurde in der nichtöffentlichen Sitzung  das Thema bereits ausführlich angesprochen. An 2 Tagen in der Woche soll den Schulen/Vereinen ab 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr für Übungszwecke das Bad zur Verfügung stehen. Hier würde auch eine Entzerrung der Schwimmer/Schulen und Vereine bedeuten.
Hintergrund:
Aufgrund der wirtschaftlichen Haushaltslage und des Kostendrucks ist die Werkleitung der Meinung dass auch im Freibad Heilsbronn Ausgaben eingespart werden können. 
Für Schulen/Vereine könnte ab 08:00 Uhr an 2 Tagen in der Woche ein Zeitfenster geöffnet werden.
Jährlich entsteht im Freibad Heilsbronn ein Defizit in Höhe von rd. 365.000,00 € netto. Diese Kosten belasten den Haushalt der Werke.
Eine tägliche Freibadöffnung soll weiterhin bestehen.
Personalstamm im Freibad (3 Personen) für den Betrieb des Freibads, vor Badebeginn 1-2 technische Mitarbeiter mit Vorbereitungsmaßnahmen, Reinigungskräfte und Wasserwacht. Bei Öffnung um 08:00 Uhr ist ein Mitarbeiter bereits ab 06.00 Uhr vor Ort und erledigt die Vorarbeiten (Beckenabdeckung öffnen, Becken reinigen, Unterwasserstaubsauger einsetzen, usw..) 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Betrieb von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr, an 2 Tagen Schulen/Vereine 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr.
Bei Schlechtwetter erfolgt die Öffnung zu den Zeiten: 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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7. Erweiterung der Grundschule Heilsbronn; Sachstand inkl. Finanzierungsplan; Beschlussfassung über Zuschussanträge sowie Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Wir begrüßen in der heutigen Sitzung den Architekten, Herrn Korder, sowie die von uns mit der Beratung und Konzeptentwicklung für das pädagogische Projekt Grundschule mit Ganztagesbetreuung beauftragten Lernlandschaft, vertreten durch Frau Bucher, recht herzlich, die im Anschluss an den Vortrag der Vormerkung nochmals kurz auf die wichtigen Eckpunkte eingehen und für Fragen zur Verfügung stehen werden.
Am 20.03.2024 wurde während einer Sitzung des Ausschusses für Bildung die zukunftsträchtige und bedarfsorientierte Erweiterungsplanung der Grundschule Heilsbronn sowie des städt. Hortes der Schulfamilie, den Betreuungseinrichtungen und Ausschussmitgliedern vorgestellt und sich daraus ergebende Fragen zusammen mit der Lernlandschaft und dem Architekten Hr. Korder, welche dieses Projekt tatkräftig unterstützt haben, abschließend erörtert. 
Die Regierung von Mittelfranken hat im Dezember 2023 aufgrund der aktuellen Schülerprognose überraschend ein Raumprogramm mit 15 Klassen gebilligt, das nun im Vergleich zu den ursprünglich in Aussicht gestellten 13 Klassen zuzüglich Mehrzweckraum unsererseits einen zukunftsfähigen Ausbau ermöglicht.
Der Ausschuss für Bildung hat während seiner letzten Sitzung der hier vorgestellten Planung zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. 
Unter Vorbehalt des heutigen Stadtratsbeschlusses wurden nun weitestgehend alle Unterlagen für die zu stellenden Zuschussanträge sowie den Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung vorbereitet. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass bis zur finalen Förderzusage seitens der Regierung noch Anpassungen erforderlich werden können. Die umfangreichen und zeitintensiven Abstimmungen waren aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um im Hinblick auf die verschiedenen Anforderungen von Schule/Hort/Sanierung/Erweiterung/Neubau und die damit verbundenen verschiedenen Zuschusstöpfe so abzuklären, dass eine möglichst hohe Förderung und sinnvolle Nutzung sichergestellt werden kann. 
Eine enge Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken hat zwar bereits stattgefunden, jedoch können erst nach einer Zusage zum vorzeitigten Maßnahmenbeginn die weiteren baulichen Planungsleistungen nach einer entsprechenden Angebotseinholung beauftragt werden. Durch den zu erwartenden Kostenrahmen sind sowohl Planungsleistungen als auch Bauleistungen europaweit auszuschreiben. 
Durch die vorausschauende statische Berücksichtigung des Mensabaus in 2012/13 wurde dieses Dach bereits für eine zukünftige Aufstockung ausgelegt. Somit wäre auch nach der aktuell geplanten Erweiterung des südlichen Gebäudetraktes einschließlich Verwaltungsgebäude, eine zusätzliche Erweiterung um ca. 400 m² auf dem Mensagebäude möglich. 
Im Zuge der Grundschulerweiterung soll auch der südliche Eingangsbereich, speziell die Bushaltestelle samt Wartebereich und Lehrerparkplätze neu beplant und für die Kinder sicherer gestaltet werden. Erste Angebote zur Vorentwurfsplanung wurden bereits eingeholt. 
Die Umbaumaßnahmen werden mit rund zwei Jahren angesetzt, sollte die Maßnahme nicht abschnittsweise, sondern in einem Zug durchgeführt werden. Aktuell laufen Überlegungen und erste Gespräche zu den möglichen Ausweichräumlichkeiten der Schüler inkl. Lehrkörper. Diese Kosten sind in der Regel nicht förderfähig. 
Durch eine Aufteilung in Bauabschnitte kann zwar leichter für Ausweichräumlichkeiten gesorgt werden; jedoch wird es so mit Sicherheit nicht möglich sein, den durch die Ganztagsförderrichtlinie gesetzten Fertigstellungstermin zum 31.12.2027 zu halten. Dieser Termin wird auch im günstigsten Fall und bei Komplettauslagerung nur schwer eingehalten werden können. Bei einer Nichteinhaltung entgehen der Stadt Fördermittel voraussichtlich in Höhe von ca. 600 bis 700 T€, weshalb diese Förderung aufgrund der hohen Unsicherheit nicht in den Finanzierungsplan aufgenommen wurde.
Voraussichtlicher Zeitplan (grob geschätzt): 
  • Einreichung der Zuschussanträge sowie Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung
→ kurzfristig nach Beschlussfassung
  • Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn seitens der Regierung von Mittelfranken
→ Ende Herbst 2024
  • Ausschreibung weiterer Planungsleistungen: VgV-Verfahren ab Leistungsphase 5
→ Sommer 2025
  • Rückbau angrenzender Gebäude
    • Nürnberger Straße 11 Rückbau ab Ende 2024 geplant
    • Nürnberger Straße 1 erst mit Auslagerung der Betreuung möglich 
  • Auslagerung Herbst 2025
  • Baubeginn
Bei einer kompletten Auslagerung der Schule muss mit einer reinen Bauzeit von 2 Jahren gerechnet werden, andernfalls entsprechend länger.
  • Bei Fertigstellung der Baumaßnahme bis zum 31.12.2027 können zusätzliche Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote erwartet werden.

Bedarfserhebung und Auswertung 

Am 11.03.2024 wurde über die Heilsbronner Kindertageseinrichtungen eine Bedarfserhebung an die Heilsbronner Familien verteilt, um den zukünftigen Betreuungsbedarf von Grundschulkindern ab 2026/2027 besser einschätzen zu können. Diese Erhebung war für das weitere Verfahren erforderlich. 
Die Verteilung erfolgte an alle Kinder in einer Krippengruppe sowie alle Kindergartenkinder im 1. und 2. Kindergartenjahr, d. h. ab 01.07.2019 geborene Kinder, sodass hier noch die „Kann-Kinder“ abgedeckt sind. Abgefragt wurde der voraussichtlich benötigte Betreuungsumfang, eine Betreuung am Freitagnachmittag sowie die Ferienbetreuung. 
Insgesamt wurden 288 Erhebungsbögen verteilt, 220 Bögen hat die Verwaltung zurückerhalten. Seitens der Regierung ist eine Rücklaufquote von mind. 50 % vorgesehen, welche mit 76,39 % deutlich übertroffen wurde. Eine ausführliche Auswertung nach Geburtsjahren sowie Geburtsmonaten und dem jeweiligen Einschulungsjahr wird der Regierung von Mittelfranken mit Einreichung der Zuschussanträge übermittelt. 
Eine Zusammenfassung der Auswertung wurde dieser Vormerkung als Anlage beigefügt. 
Die zukunftsweisende Konzeption, auf die die Lernlandschaft im Anschluss noch kurz eingehen wird, sieht gemäß Beschluss des Stadtrates folgendes vor: „Ziel der Entwicklung ist die Ergänzung des gebundenen Ganztageszuges um einen offenen Ganztageszug, in dem die Mittagsbetreuung integriert wird. Das Angebot des städtischen Hortes bleibt erhalten“.

Finanzierungsplan
Nach der aktuellsten vorliegenden Kostenschätzung vom 20.03.2024 ergibt sich folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan für diese Baumaßnahme:

Wie bereits oben (s. Zeitplan) erwähnt, könnten weitere Fördermittel im Rahmen der Richtlinie zur Förderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vereinnahmt werden, wenn die Fertigstellung der Baumaßnahme bis zum 31.12.2027 erfolgt. Es ist Ziel, die Fertigstellung zu diesem Zeitpunkt abzuschließen. 
Der Gesamtförderbetrag dieser Pro-Kopf-Förderung (6.000 € für jeden zusätzlichen Platz der Kinder und Jugendhilfe; 4.500 € für jeden zusätzlichen Platz unter Schulaufsicht) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden, da sich dies noch in Abstimmung befindet. 
Ebenso muss darauf hingewiesen werden, dass wie bereits genannt, die Auslagerungskosten während der Bauzeit nicht in den oben genannten Baukosten enthalten sind, da diese auch nicht förderfähig sind.

Beschluss

Die Bedarfsfeststellung erfolgt entsprechend der Schülerprognose vom 10.10.2023 für insgesamt 15 Klassen. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuschussanträge sowie den Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken zeitnah zu stellen. Dem oben genannten Finanzierungsplan wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Realsteuern; Anpassung der Hebesätze ab 01.01.2024 für die Grundsteuern sowie Beschluss über eine entspr. Hebesatz-Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn muss aufgrund der erheblich gestiegenen Ausgaben in allen Bereichen und um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu sichern und um auch künftig investieren zu können, die laufende Einnahmesituation verbessern.
Um der Entwicklung rechtzeitig gegenzusteuern fanden dazu bereits zwei Sondersitzungen des Stadtrates statt (24.01.2024 und 21.02.2024). In diesen wurde bereits eingehend auf die finanzielle Situation der Stadt in den kommenden Jahren hingewiesen und diverse Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung besprochen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2024 wurde dabei eine Anhebung der Realsteuern bereits ab dem 01.01.2024 befürwortet und in nichtöffentlicher Sitzung bereits ein entsprechender Beschluss gefasst.
Grundsteuer
In Zuge der im nächsten Jahr anstehenden Grundsteuerreform will die Stadt Heilsbronn keine indirekte Steuererhöhung durchführen, sondern die Reform weitgehend aufkommensneutral durchführen, da sich der neue Hebesatz primär am bisherigen Grundsteueraufkommen ausrichten soll. Die im nächsten Jahr anstehenden Änderungen bei der Grundsteuer beruhen allein auf der Gesetzesänderung in Bayern. Die Feststellung der neuen Messbeträge durch das Finanzamt ist noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zu künftigen Hebesätzen getroffen werden können.
Nachdem sich die allgemeine Haushaltssituation der Stadt Heilsbronn, wie auch vieler anderer Kommunen leider unverschuldet verschlechtert hat (stagnierende Steuereinnahmen, gepaart mit stark steigenden Ausgaben), ist die Stadt verpflichtet frühzeitig gegenzusteuern.
Die Hebesätze in der Grundsteuer sind seit dem Jahr 1998 unverändert geblieben und liegen zum Teil deutlich unter denen der Mehrheit der umliegenden Gemeinden. Sie entsprechen im Fall der vorgeschlagenen Erhöhung bei der Grundsteuer für die in Heilsbronn ansässigen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) dem mittelfränkischen Durchschnitt (397,1 %, 1. Halbjahr 2023) und würden bei der Grundsteuer B noch unter diesem Durchschnitt (453,4 %, 1. HJ 2023) liegen.
Die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer bleiben fast vollständig bei der Stadt Heilsbronn und fließen nahezu nicht über die Kreisumlage ab, haben aber dabei keine gravierenden Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen. Sie dienen der Stabilisierung des Haushaltes.
Die vorgeschlagene maßvolle Erhöhung von 50-%-Punkten bei Grundsteuer A sowie von 30-%-Punkten bei Grundsteuer B hat dabei diese finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Heilsbronn:


Die Grundsteuer A betreffen rd. 700 Grundstücke, für die Grundsteuer B sind dies rd. 4.300 Grundstücke (bebaute und unbebaute Grundstücke privat und gewerblich, Eigentumswohnungen etc.).
Ein Entwurf der Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung – HebS) liegt als Anlage bei. Eine Beschlussfassung über den Satzungsentwurf erfolgt mit dem nächsten TOP zur Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer.

Beschluss

Die Hebesätze werden ab dem 01.01.2024 wie folgt angehoben:
  1. Grundsteuer A um 50-%-Punkte von 350 auf 400-%-Punkte.
  2. Grundsteuer B um 30-%-Punkte von 390 auf 420-%-Punkte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

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9. Realsteuern; Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer ab 01.01.2024 sowie Erlass einer entspr. Hebesatz-Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn muss aufgrund der erheblich gestiegenen Ausgaben in allen Bereichen und um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu sichern und um auch künftig investieren zu können, die laufende Einnahmesituation verbessern.
Dazu fanden bereits zwei Sondersitzungen des Stadtrates statt (24.01.2024 und 21.02.2024). In diesen wurde bereits eingehend auf die finanzielle Situation der Stadt in den kommenden Jahren hingewiesen und diverse Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung besprochen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2024 wurde dabei in nichtöffentlicher Sitzung eine Anhebung der Realsteuern – hier der Gewerbesteuer – bereits ab dem 01.01.2024 befürwortet.
Gewerbesteuer
Die Hebesätze sind bereits seit dem Jahr 2004 unverändert geblieben und liegen unter dem der Mehrheit der umliegenden Gemeinden. Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern im 1. Halbjahr 2023 betrug rd. 379 %, der in Mittelfranken 406,2 %.
Die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer bleiben fast vollständig bei der Stadt Heilsbronn und fließen nahezu nicht über die Kreisumlage ab oder mindern auch nur in minimalen Umfang die für uns wichtigen Schlüsselzuweisungen. Einzig eine sogenannte Gewerbesteuerumlage wird fällig, diese beträgt rd. 562 T€ (nach Anhebung Hebesatz, s. u.). Sie dienen ebenso der Stabilisierung des Haushaltes.
Die ansässigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Co) können bis zu 400 % des Meßbetrages die Gewerbesteuer auf die zu zahlende Einkommensteuer anrechnen. Wir gehen davon aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Heilsbronner Einzelunternehmen und Personengesellschaften darunter fallen.
Als Anlage liegt eine Musterberechnung bei (s. Merkblatt IHK zur Berechnung der Gewerbesteuer), die die Auswirkungen verdeutlichen soll.
Die vorgeschlagene maßvolle Erhöhung von 20-%-Punkten bei der Gewerbesteuer hätte dabei diese finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Heilsbronn:

Aktuell betroffen sind rd. 220 Gewerbetreibende. Diese Zahl ist schwankend und kann sich aufgrund neuer Veranlagungen, Vorauszahlungen etc. unterjährig auch ändern.
Ein Entwurf der Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung – HebS) liegt als Anlage bei.

Beschluss 1

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2024 um 20 %-Punkte von 330 auf 350-%-Punkte angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Hebesatz-Satzung wird entsprechend dem vorliegendem Entwurf zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

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10. Investitionsplanung 2024 ff.; Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen, die weder bereits begonnen wurden noch der Bestandssicherung dienen; hier: Fahrradabstellplätze am Bahnhof, Wohnmobilstellplätze u.a.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2024 wurde über die Investitionsplanung 2024 ff. diskutiert. Gleichzeitig wurde über verschiedene mögliche Maßnahmen zur Haushalts-konsolidierung beraten und dazu bereits in dieser Sitzung zielführende Beschlüsse auf den Weg gebracht.
Mit Rundschreiben des Bay. Städtetags vom 26.02.2024 (s. Anlage) wurde uns mitgeteilt, dass nun im Vermittlungsausschuss u.a. Kompromisse beim umstrittenen Wachstumschancengesetz beschlossen wurden. Wenngleich sich durch diese Änderungen immer noch erhebliche Steuerausfälle auf allen Ebenen ergeben, so ist doch zu erwähnen, dass das Vermittlungsergebnis im Vergleich zu der vom Bundestag beschlossenen Fassung eine deutliche Verbesserung für die kommunale Ebene und deren Haushalte darstellt. Dennoch werden Einnahmeausfälle erwartet.
  1. Varianten zu den Fahrradabstellplätze am Bahnhof
Der Stadtrat hat am 21.02.2024 beschlossen, dass die Fahrradabstellplätze am Bahnhof in der abgespeckten Version ausgebaut werden und die Verwaltung beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen diese vorzustellen und die Kosten zu benennen. 
Die ursprünglich geplante Gesamtmaßnahme, die bereits für eine Förderung beantragt wurde, beträgt 453.815,42 €.
Folgende abgespeckte, aber kostengünstigere Varianten wären denkbar und auch durchführbar (Unterlagen dazu s. Anlagen):
Fläche A1 in der Vorhabenbeschreibung BA1:    169.026,36€, abschließbare Sammelschließanlage für 48 Stück Doppelstockparker 
Alternativ wäre auch die Hälfte möglich  für        84.513,18€  abschließbare Sammelschließanlagen 24 Stück Doppelstockparker möglich
Zweite Alternative diese Fläche A1 nicht umsetzen

Fläche A2 in der Vorhabenbeschreibung BA2:    150.636,99€, inkl. einer evtl. Ladestation in Höhe von ca. 24.114,16€ (inkl. MwSt.) Überdachung 24 Stück Reihenbügelanlage 
Alternativ Ohne Ladestation für                               126.522,83€ Überdachung 24 Stück Reihenbügelanlage
Zweite Alternative die Hälfte möglich für             63.261,42€ Überdachung  12 Stück Reihenbügelanlage
Dritte Alternative diese Fläche A2 nicht umsetzen

Fläche B1 in der Vorhabenbeschreibung BA3:     7.829,01€ Einzelparker Anlehnbügel 51 Stück
Alternative hier kann die Anzahl variabel bestellt werden 
Zweite Alternative diese Fläche B1 nicht umsetzen

Fläche C1 in der Vorhabenbeschreibung BA4:    126.323,06€ Überdachung für 48 Stück Doppelstockparker
Alternativ wäre auch die Hälfte möglich  für        63.161,53€  Überdachungen 24 Stück Doppelstockparker möglich
Zweite Alternative diese Fläche C1 nicht umsetzen
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass besonders die abschließbaren Anlagen mit Ausgaben von 3.500,00 € pro Stellplatz teuer sind und gesonderten Verwaltungsaufwand nach sich ziehen (besonders, wenn an eine Vermietung gedacht ist). 
Insgesamt sollte mindestens die Hälfte der ursprünglichen Gesamtkosten eingespart werden.

  1. Maßnahmen - weder bereits begonnen, noch der Bestandssicherung dienend
Durch die o.g. leichten Verbesserungen der künftigen finanziellen Lage der Stadt sowie die beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, ergibt sich ein minimaler Spielraum, der wie folgt genutzt werden könnte:
Wohnmobilstellplätze am Festplatz
Auf der Tagesordnung des Entscheidungsgremiums der LAG Rangau standen am 18.12.2023 u. a. auch die Errichtung von acht Wohnmobilstellplätzen inklusive Sanitärplatz an der Altendettelsauer Straße. Mit einstimmigen Beschluss des Gremiums soll das Projekt mit einer Förderung von 60 % der Nettokosten bedacht werden und die Stadt Heilsbronn würde demnach 67.500 € an Leader-Mitteln erhalten. Der eigentliche Förderantrag wurde zwischenzeitlich online beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt. Die Gesamtkosten betragen rd. 135 T€. An Eigenmitteln der Stadt wären somit noch rd. 67.500 € aufzubringen.
Da die Maßnahme bereits länger gewünscht wird und vom Stadtrat nur wegen Klärung dieser Zuschussanfrage zurückgestellt wurde, sollte nach Meinung der Verwaltung die Maßnahme unter diesen Voraussetzungen durchgeführt werden.

Waldsofas für Klosterweiher und Weiher an der Bauhofstraße
Am Klosterweiher sowie am Weiher an der Bauhofstraße sollen jeweils 2 sog. Waldsofas aufgestellt werden. Sie sollen den Bürgern und Besuchern der Stadt zum Entspannen und Verweilen dienen. Diese Maßnahme wurde als Förderanfrage für ein Kleinprojekt beim Regionalbudget 2024 des ILE-Zusammenschlusses Kommunale Allianz Kernfranken e. V. mit Gesamtkosten i. H. v. rd. 7 T€ für eine Förderung beantragt. Vom Umsetzungsmanagement der Kommunalen Allianz Kernfranken e. V. haben wir nun mit Email vom 27.02.2024 die Mitteilung erhalten, dass die Waldsofas mit einer Förderung i. H. v. rd. 4.700 € bedacht werden sollen. An Eigenmitteln der Stadt wären somit noch rd. 2.300 € aufzubringen.
Aufgrund der geringen Eigenmittel wird auch diese gut geförderte Maßnahme zur Durchführung vorgeschlagen.
Stadtmöblierung Marktplatz
In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 13.03.2024 stand die Beschaffung von Pflanzgefäßen für den Marktplatzbereich auf der Tagesordnung. Dabei wurde die Beschaffung von 3 kleinen und 5 großen Pflanzkübeln befürwortet, Gesamtkosten inkl. Bepflanzung: rd. 25.000 €. Augenblicklich wird dazu noch eine entsprechende Förderbewilligung abgewartet (60 % über StBauFö). Im Jahr 2024 wurden dafür ursprünglich 80 T€ an Kosten angenommen.
Durch die Reduzierung dieser Kosten wäre eine Durchführung dieser Maßnahme nun umsetzbar und aufgrund der Öffentlichkeitswirkung ebenfalls zur Aufnahme im Investitionsplan empfohlen.
Beschilderung historischer Gebäude
In der Heilsbronner Innenstadt stehen viele historische Gebäude, die zur Klosterzeit eine wichtige Funktion erfüllt haben oder heute von Bedeutung sind. Um diese Gebäude und ihre Geschichte den Einheimischen sowie Touristen näher zu bringen, soll eine Gebäudebeschriftung angebracht werden. Diese beinhaltet den Namen des Gebäudes sowie eine Kurzbeschreibung und ist bereits schon seit längerer Zeit geplant.
Auch diese Maßnahme wurde als Förderanfrage für ein Kleinprojekt beim Regionalbudget 2024 des ILE-Zusammenschlusses Kommunale Allianz Kernfranken e. V. mit Gesamtkosten i. H. v. rd. 7 T€ für eine Förderung beantragt. Vom Umsetzungsmanagement der Kommunalen Allianz Kernfranken e. V. haben wir nun mit Email vom 27.02.2024 die Mitteilung erhalten, dass die Beschilderung mit einer Förderung i. H. v. rd. 4.700 € bedacht werden sollen. An Eigenmitteln der Stadt wären somit noch rd. 2.300 € aufzubringen.
Aufgrund der geringen Eigenmittel wird auch diese gut geförderte Maßnahme zur Durchführung vorgeschlagen.
Insgesamt betrachtet fallen bei den unter B genannten Maßnahmen Kosten in Höhe von  174.000 € an, denen Zuschüsse in Höhe von 91.900 € entgegenstehen, so dass mit Eigenmitteln der Stadt in Höhe von insgesamt 82.100 € zu rechnen ist. 

Beschluss 1

Der erweiterte Antrag der 2. Bgmin Schaaf sieht 48 Doppelstockparker auf C1 vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Beschluss 2

Die Fahrradabstellplätze am Bahnhof werden in Form einer abschließbaren Sammelschließanlage für 48 Doppelstockparker auf Fläche A2 umgesetzt. 
Die auf Fläche C1 vorgesehene Anlage wird halbiert auf 24 Doppelstockparker mit Gesamtkosten i. H. v. 240.000 EUR €. 
Die auf A 1 geplante Anlage wird auf A 2 umgesetzt.
Auf die Flächen A1 und B1 werden verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Wohnmobilstellplätze sowie die weiteren genannten Maßnahmen (Waldsofas, Stadtmöblierung, Beschilderung historischer Gebäude) werden in die Investitionsplanung 2024 ff. aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
3. Bgm. Buhl ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Konventsaal

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11. Teilaufhebung 1. vorhabenbezogene Änderung Bebauungsplan Nr. B 8 "östlich der Herbststraße/ nördlich dem Heuweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Ein Bebauungsplan, eine Bebauungsplanänderung oder ein Teil des Bebauungsplanes kann nur außer Kraft treten, wenn er (teil-) aufgehoben wird. 
Die Aufhebung hat als Umkehrung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. hier des Änderungsbeschlusses ebenfalls in einem gleichartig formalisierten Verfahren gem. §§ 2 ff. BauGB stattzufinden.
Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften des BauGB über die Aufstellung von Bauleitplänen auch für die Änderung, Ergänzung auf Aufhebung. 
Die mandatierte Kanzlei THORWART empfiehlt, den betreffenden B-Plan in Teilen aufzuheben. Von der Aufhebung betroffen wären die Grundstücke mit den Flurnummern 272/5 (Bereich der oberen beiden MFH) und 272/118 (Bereich unteres MFH). 
       
Hierzu hat die Stadt, vertreten durch den Stadtrat, eine Abwägung vorzunehmen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2008 – 2 A 10.07; Battis / Krautzberger / Löhr / Mitschang, 15. Aufl. 2022, BauGB § 12 Rn. 89). Aufgrund der Kündigung des Durchführungsvertrags ist die Geschäftsgrundlage für Plan und Satzung entfallen. Es ist nicht davon auszugehen, dass zeitnah die Errichtung der Mehrfamilienhäuser realisiert wird. Zwar hat das LRA Ansbach am 25.03.2024 mitgeteilt, dass nach erneuter Planänderung davon auszugehen ist, dass die Genehmigungsplanung nunmehr den Vorgaben des B-Plans grundsätzlich entspricht. Es fehlt jedoch noch die notarielle Sicherung des bislang fehlenden Stellplatzes auf einem anderen Grundstück. Allerdings dürften der Wohnluxus die liquiden Mittel fehlen, einen Baubeginn vor Vertrieb überhaupt zu finanzieren. Auch die erbetene Fristverlängerung von 1-2 Jahren spricht für eine reine Hinhaltetaktik. Zudem ist zu beachten, dass eine Gemeinde zur Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans verpflichtet sein kann, wenn dies zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nach § 1 Abs. 3 A. 1 BauGB erforderlich ist (Gatz in BK § 12 Rn. 38).
Ersatzansprüche gegen die Gemeinde wegen Aufhebung der Satzung kommen nicht in Betracht, § 12 Abs. 6 S. 2 BauGB. Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher culpa in contrahendo bzw. Amtshaftung kommen ebenfalls in nur sehr engen Grenzen in Betracht, nämlich nur dann, wenn aus unsachgemäßen Gründen von der Planung Abstand genommen wird (BGH, Urt. V. 18.05.2006 – III ZR 396.04).
Soweit der Stadtrat für eine Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans B 8 stimmt, griffe für die betroffene Teilfläche der „alte“ Bebauungsplan B 08 vom 13.12.1991. Dieser sieht folgende Planskizze vor:

Da die Aufhebung des Bebauungsplanes analog der Aufstellung erfolgt, ist nach Beschlussfassung über die Aufhebung ein entsprechendes Bauleitplanverfahren einzuleiten, d.h. zunächst sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und die vorgebrachten Stellungnahmen anschließend abzuwägen.


Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans B 08. Von der Teilaufhebung betroffen sind die Grundstücke mit den Flurnummern 272/5 und 272/118, jeweils Gemarkung Heilsbronn. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zur Zeit der Abstimmung ist der 3. Bgm. Buhl nicht im Konventsaal.

Beschluss 2

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, das erforderliche Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 12
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12.1. Niederschrift der 8. Ausschusses für Bildung vom 20.03.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 12.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung vom 20.03.2024 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt und liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

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12.2. Erwerb des Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" 3.0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 12.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bei der Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen sind steigende Anforderungen an die IT-Sicherheit zu bewältigen. Bürgerinnen und Bürger erwarten und haben Anspruch darauf, dass mit ihren Daten in der öffentlichen Verwaltung sicher umgegangen wird und diese vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden.
Am 27. März 2024 wurde der Stadt Heilsbronn nun bereits zum zweiten Mal das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ durch das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) verliehen. Dieses Zertifikat ist nun wieder 2 Jahre, also bis März 2026 gültig. Hierzu wurden folgende Bereiche der Informations- und Kommunikationstechnik innerhalb von 57 Einzelmaßnahmen, gesplittet in über 100 Fragestellungen, betrachtet und geprüft:
1. ISB
2. Leitlinie
3. Personal und Organisation
4. Backup und Recovery
5. Datenschutz
6. Schutz vor Schadprogrammen
7. Verschlüsselung
8. Cloud und Outsourcing
9. Software-, Hardware- und Patch-Management
10. Identitäts- und Berechtigungsmanagement
11. Server
12. Netzwerk
13. Notfallmanagement
Die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Siegels haben wir bereits mit der Einführung und erfolgreichen Auditierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISIS12 im Juli 2020 geschaffen. Rechtliche Grundlage ist Art. 11 Abs. 1 BayEGovG. Das Informationssicherheitskonzept hat dabei die drei Grundwerte der Informationssicherheit – Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit – sicherzustellen.
Mit dem Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ zeigt die Stadt Heilsbronn, dass die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Informationssicherheit einen hohen Stellenwert hat u. a. um der aktuellen Sicherheitslage gerecht zu werden und die schrittweise Verbesserung der Informationssicherheit in Bayern weiter zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ finden Sie hier: https://www.lsi.bayern.de/kommunen/siegel_kommunale_it_sicherheit/index.html
ALTES SIEGEL: HIER MUSS NOCH DAS NEUE EINGEFÜGT WERDEN, SOBALD ES DA IST. DER VERSAND DAUERT NOCH ETWAS.
Dient zur Kenntnis.

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12.3. Stadtkapelle Heilsbronn; Einladung zur Jahreshauptversammlung am 26.04.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 12.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Namen der Stadtkapelle Heilsbronn, lädt der Vorsitzende Wolfgang Prager das Stadtratsgremium zu der Jahreshauptversammlung am Freitag, 26.04.2024 um 19:30 Uhr in den G-Aula der Realschule Heilsbronn ein.
Die Einladung liegt in der Tischvorlage.

Frühjahrskonzert der Stadtkapelle Heilsbronn

Samstag, 20. April 2024 um 19:30 Uhr in der Hohenzollernhalle 
Eintritt frei
Unter der Gesamtleitung von Claus Bernecker

Dient zur Kenntnis.

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12.4. Anträge Jugendrat vom 03.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 12.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Jugendrat Heilsbronn hat drei Anträge bei der Stadtverwaltung eingereicht. Die Anträge werden hiermit zur Kenntnis gegeben und von der Stadtverwaltung in einer der nächsten Sitzung zur Beratung vorbereitet.
Dient zur Kenntnis.

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12.5. Dankeschön Sichermann; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 12.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit beigefügter Karte bedankt sich Frau Cornelia Sichermann ganz herzlich für die gesammelte Spende aus den Reihen des Stadtratsgremiums.

Dient zur Kenntnis.

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12.6. KUNSTRAUMHEILSBRONN 2024 - "die Form zweiter Ordnung am 11.05.2024"; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 12.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Kurator Knaudt lädt mit Schreiben vom 13.04.2024 zur Eröffnung der diesjährigen Jahresausstellung „die Form zweiter Ordnung“ des KunstRaumHeilsbronn e. V die Stadtratsmitglieder herzlich ein.
Die Eröffnung findet am Samstag, 11.05.2024 um 16:00 Uhr im Münster Heilsbronn statt.
Um eine Rückmeldung bei Teilnahme wird gebeten.

Dient zur Kenntnis.

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12.7. Verlegung Sitzungstermin Werkausschuss und Haupt-und Finanzausschuss; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 12.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Sitzungen des Werkausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses werden vom 08.05.2024 auf den 07.05.2024 vorverlegt.

Dient zur Kenntnis.

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12.8. Stadt Heilsbronn: Die fitteste Kommune im Sportjahr 2023; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 17.04.2024 ö 12.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer gibt bekannt, dass die Stadt Heilsbronn im Sportjahr 2023 entsprechend der Einwohnerzahlen 9875 den dritten Platz in Stadt und Landkreis Ansbach für die fitteste Gemeinde erhalten hat. Die Urkunde wurde ihm stellvertretend am 13.04.2024 überreicht.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 13.06.2024 10:37 Uhr