Datum: 12.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 66. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 17.04.2024; Anerkennung
2 Niederschrift der 67.öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2024; Anerkennung
3 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken - Beteiligungsverfahren; Stellungnahme der Stadt Heilsbronn
4 Feuerwehrwesen; Beschluss über die Ersatzbeschaffung eines TSF/TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Müncherlbach
5 Anträge Jugendrat vom 03.04.2024
6 Einleitungsgebühren und Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2024; Beschlussfassung über die Anhebung der Gebühren
7 Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss Förderantrag 2024
8 Bekanntgaben
8.1 Bauantrag im Freistellungsverfahren; Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage und Nebengebäuden auf FlNrn. 78/45 und 79/23, Gemarkung Weiterndorf; Bekanntgabe
8.2 Atomare Endlagersuche; Infobrief Mai 2024 des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
8.3 Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 68. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2024; Bekanntgabe
8.4 Geburtstage
9 Wünsche und Anträge

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1. Niederschrift der 66. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 17.04.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 66. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 17.04.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 67.öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 67. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken - Beteiligungsverfahren; Stellungnahme der Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Fortschreibung des Regionalplanes, Teilkapitel 6.2.2 Windenergie, wurde in der Stadtratssitzung am 30.04.2024 informiert. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet Heilsbronn im Bereich der Landkreisgrenze (Seitendorf – Triebendorf) ein weiteres Windenergiegebiet im Entwurf ausgewiesen ist.
Wie bereits im Rahmen der Sitzung am 30.04.2024 ausgeführt, beabsichtigt die Stadtverwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats, eine zustimmende Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gegenüber dem Regionalen Planungsverband bzgl. des Windenergiegebietes 212 abzugeben.
Bei Mehrheitsfähigkeit wurde auch den Stadtratsfraktionen angeboten, einzelne Stellungnahmen in die städtische Stellungnahme aufzunehmen. Falls seitens einzelner Fraktionen gewünscht, würde die Stadtverwaltung im Vorfeld der anberaumten Sitzung um Zusendung der Stellungnahme bitten, sodass diese im Rahmen der Sitzung behandelt werden könnte.
Alternativ bestünde auch die Möglichkeit, Stellungnahmen unmittelbar an den Regionalen Planungsverband zu übersenden.
Durch die Ausweisung der Windenergiefläche wird bei Inkrafttreten der Fortschreibung des Regionalplanes Baurecht für Windenergieanlagen innerhalb des dargestellten Korridors entstehen. Unabhängig davon sind zur baulichen Realisierung notwendige behördliche Verfahren (BImSchG) und dabei entsprechende fachliche Untersuchungen und Begutachtungen durchzuführen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass zur 31. Änderung des Regionalplanes 8 der Region Westmittelfranken zum Teilkapitel 6.2.2 Windenergie keine Einwendungen durch die Stadt Heilsbronn vorgetragen werden. Die Stadt Heilsbronn unterstützt die Ausweisung der Windenergiefläche WK 212 im dargestellten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Feuerwehrwesen; Beschluss über die Ersatzbeschaffung eines TSF/TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 22.03.2024, s. Anlage, beantragt die FFW Müncherlbach die Ersatzbeschaffung des mittlerweile 36 Jahre alten TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug). Vorangegangen war dem Antragsschreiben ein Gespräch zwischen den Kommandanten der FFW Müncherlbach und der Stadtverwaltung.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges grundsätzlich angezeigt, da mit Blick auf dessen Lebensdauer zwischenzeitlich jederzeit mit erheblichen Ausfällen oder Schäden am Fahrzeug selbst gerechnet werden muss.
Derzeit laufen die Arbeiten zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans. Der erste Projektbericht wurden den Stadtratsmitgliedern zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Nach gesammelter Weiterleitung der eingegangenen Stellungnahmen der Kommandanten erarbeitet das beauftragte Ingenieurbüro derzeit den ersten Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes. Mit der Vorlage ist in Kürze zu rechnen.
Bereits im Projektbericht sind Aussagen zur Fahrzeugausstattung der FFW Müncherlbach enthalten (S. 140f.).
Um einerseits dem Konzept nicht vorzugreifen und andererseits auch dessen Aussagen bei der Entscheidung berücksichtigen zu können, wird vorgeschlagen, die Entscheidung zur Ersatzbeschaffung insoweit aufzuschieben. Mittel zur Ersatzbeschaffung sind im Investitionsplan bereits vorgesehen.

Beschluss

Der Antrag der FFW Müncherlbach auf Ersatzbeschaffung des TSF wird bis zur Vorlage des Entwurfes des Feuerwehrbedarfsplanes zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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5. Anträge Jugendrat vom 03.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Stadtratssitzung am 15.05.2024 wurde bzgl. des Bearbeitungsstandes der Anträge des Jugendrates, insb. hinsichtlich des Grillplatzes, angefragt.
Bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 07.02.2024 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, mögliche Standorte und voraussichtlich entstehende Kosten zu ermitteln.
Hinsichtlich der Standortfrage wurden zwischenzeitlich zahlreiche Alternativen überdacht, allerdings bestehen aus unterschiedlichen Gründen aus Sicht der Stadtverwaltung keine geeigneteren Standorte gegenüber dem schon vom Jugendrat vorgeschlagenen Standort am Freibad.
Sollten seitens des Stadtrates keine anderslautenden Mitteilungen ergehen, so würde die Bauverwaltung entsprechende Kosten auf Grundlage eines Gestaltungsvorschlages für diesen Standort ermitteln. Kosten pauschal auf andere ggf. mögliche Standorte zu übertragen wird aufgrund der jeweils örtlichen Besonderheiten nicht uneingeschränkt möglich sein. Eine Kostenermittlung für unterschiedliche Standorte ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht angezeigt.
Der Standort hinter dem Freibad wäre zunächst noch wasserrechtlich zu prüfen, da die Flächen sich innerhalb der Schutzzonen des Trinkwasserschutzgebietes befinden.
Vor einer fachlichen Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach, SG Wasserrecht, wäre eine weitere Prüfung des Standortes nicht sinnvoll.
Dient zur Kenntnis, soweit mit dem Standortvorschlag grundsätzlich Einverständnis besteht.

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6. Einleitungsgebühren und Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2024; Beschlussfassung über die Anhebung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn (§ 10 BGS-EWS) müssen zum 01.07.2024 der Kostenentwicklung angepasst werden, nachdem der vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist. Mit der Kalkulation wurde gemäß Beschluss des Stadtrats vom 15.11.2023 der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit Schreiben vom 20.11.2023 beauftragt.
Die aktuellen Einleitungsgebühren betragen 3,20 €/m³ pro Kubikmeter Abwasser; sie gelten seit dem 01.07.2020.
An Beiträgen werden pro qm Grundstücksfläche 1,50 €/m² und 11,00 € pro qm Geschossfläche erhoben; diese Beträge gelten seit dem 01.07.2020 und bleiben nach einer überschlägigen Berechnung auch weiterhin stabil.
Das Ergebnis der Kalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wird durch Frau Egger vom BKPV mittels Präsentation detailliert vorgestellt. Das Ergebnis dieser Kalkulation:
Gebühren
Die Problematik hinsichtlich der Notwendigkeit der Einführung einer separaten Niederschlagswassergebühr hat sich seit der letzten Kalkulation nicht geändert.
Aufgrund dessen sowie aufgrund der schlecht abzuschätzenden Kostenentwicklung für die Folgejahre (sowohl Betriebskosten als auch Kosten für Investitionsmaßnahmen) wurde nun von einem verkürzten Kalkulationszeitraum von 2 Jahren ausgegangen (Gem. Art. 8 Abs. 6 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll).
Im heute zur Beschlussfassung vorgelegten Kalkulationszeitraum kann noch auf eine Erhebung von Verbesserungsbeiträgen verzichtet werden. Spätestens nach Abschluss der Sanierung der Kläranlage Heilsbronn (Vorauszahlungen wären auch möglich) muss für diese Maßnahme über die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen nachgedacht werden, um künftig die Gebühren noch kalkulierbar gestalten zu können.
Eine notwendige Geschossflächenermittlung muss baldmöglichst angegangen werden (dazu wurden im Haushalt 2024 bereits Mittel i. H. v. 30 T€ bei HHSt. 0300.6550 eingestellt), bei der Auftragsvergabe ist dann zu entscheiden, ob die Angaben für eine separate Niederschlagswassergebühr mit erhoben werden.


Ergebnis
Im Ergebnis beläuft sich die kostendeckende Einleitungsgebühr im Kalkulationszeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2026 auf 3,95 €/m². Dabei berücksichtigt sind Investitionen in diesen kommenden Jahren i. H. v. rd. 3,5 Mio. €.
Diese Gebühr errechnet sich durch die vorliegende Kalkulation sowie durch
  1. Beibehaltung eines kalkulatorischen Zinssatzes von 1, 7 % (seit 01.07.2020).
  2. Berücksichtigung von voraussichtlich anteilig zu erwartenden Zuwendungen gem. Härtefallförderung der RZWas2021.
  3. Anpassung der Verbrauchsmengen an die Einwohnerentwicklung mit Abgleich Erlöse/ aktueller Gebührensatz.
  4. Annahme der Betriebskostensteigerungen mit folgenden Werten:
Jahr                Allgemein                Personal                Energie
2025                1,50 %                        3,0 %                        5,0 %
2026                1,50 %                        3,0 %                        5,0 %
5. Ausgleich von Unterdeckungen aus Vorjahren.
Alternative 1
Die Gebühren für die Entwässerungseinrichtung werden ab 01.07.2024 bis zum 30.06.2026 auf 3,95 €/m³ festgesetzt.
Alternative 2
Ergänzend zu Alternative 1 werden Grundgebühren für Hauswasserzähler erhoben (Werte analog zur BGS-WAS):
Wasserzähler mit Nenndurchfluss                        Grundgebühr/ Jahr
bis 2,5 m³/h                                                75,00 €
bis 6 m³/h                                                180,00 €
bis 10 m³/h                                                300,00 €
über 10 m³/h                                                750,00 €

Im Ergebnis beläuft sich die kostendeckende Einleitungsgebühr im Kalkulationszeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2026 dabei auf 3,57 €/m².
Zum Vergleich Abwassergebühren anderer Gemeinden s. nachfolgende Tabelle:

Beschluss

Die Gebühren für die Entwässerungseinrichtung werden ab 01.07.2024 bis zum 30.06.2026 auf 3,95 €/m³ (Alternative 1) festgesetzt.

Die vorliegende 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Heilsbronn (BGS-EWS) Alternative 1 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss Förderantrag 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2023 wurde beschlossen, auf Grundlage einer durchgeführten Markterkundung und eines geführten Branchendialoges einen Förderantrag nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) für insgesamt 99 förderfähige Adressen im Stadtgebiet Heilsbronn zu stellen. Betroffen, d.h. förderfähig, im Stadtgebiet ist im Wesentlichen der Ortsteil Göddeldorf, der aufgrund der bisherigen Versorgung (mind. 100 Mbit/s im Download) nicht im Rahmen der Ausbauarbeiten im Zuge der Bayer. Gigabitrichtlinie mit ausgebaut werden kann.
In öffentlicher Sitzung vom 15.11.2023 wurde dann weitergehend informiert, dass der Förderantrag der Stadt Heilsbronn abgelehnt wurde, da die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel bereits ausgeschöpft waren.
Nun wäre, nach erneuter erforderlicher Durchführung eines Branchendialoges, erneut darüber zu befinden, ob und in welcher Form ein Förderantrag nach dem Bundesförderprogramm im Jahre 2024 gestellt werden soll. Anträge können seit 30.04.2024 für dieses Jahr gestellt werden. Anträge in diesem Jahr müssen formgerecht bis zum 30.09.2024 eingereicht werden.
Allerdings weist der Bund auch für dieses Jahr darauf hin, dass damit gerechnet werden müsste, dass Anträge in Zahl und Umfang eingehen dürften, welche die zur Verfügung gestellten Mittel voraussichtlich übersteigen werden. Zur Einschätzung der Erfolgsaussichten stellen die Projektträger des Bundes ein Punkteprogramm zur Verfügung, anhand dessen die Erfolgsaussichten vorab besser ausgelotet werden sollen. Förderanträge wären demnach deutlich erfolgsversprechender, soweit mit anderen Gemeinden interkommunal zusammengearbeitet wird. Die Stadtverwaltung hat bereits mit anderen in Frage kommenden Gemeinden Kontakt aufgenommen. Vorschlag der mit den Planungsleistungen beauftragten Breitbandberatung Bayern GmbH wäre eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden Sachsen b. Ansbach sowie dem Markt Lehrberg. Nach Vorabstimmung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach bestünde dort grundsätzlich Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Stadt Heilsbronn, mit dem Markt Lehrberg wurde auf Verwaltungsebene bislang kein Kontakt aufgenommen.
Grundsätzlich kann aufgrund des Punktekompasses angenommen werden, dass ohne eine interkommunale Zusammenarbeit keine Erfolgsaussichten für eine Förderantragstellung in diesem Jahr bestehen.
Selbst im Falle einer interkommunalen Zusammenarbeit bestünde gleichwohl keine Sicherheit, im Jahre 2024 förderbegünstigt zu werden. D.h. es bestünde grundsätzlich auch in diesem Jahr die Gefahr, das notwendige und auch mit Kosten verbundene Förderantragsverfahren durchzuführen, um dann abschlägig verbeschieden zu werden.
Die voraussichtlichen Kosten für das (auch in diesem Jahr wieder) durchzuführende Markterkundungsverfahren sowie den erforderlichen Branchendialog belaufen sich auf ca. 8.300,00 Euro brutto. Hinzu kommen weitere Kosten in Höhe von ca. 2.300,00 Euro brutto für den Förderantrag selbst. Für Beratungsleistungen, welche zu 100% zuwendungsfähig sind, wurde eine Zuwendung in Höhe von 50.000,00 Euro bis zum 15.12.2025 bewilligt. Durch das Verfahren im letzten Jahr wurde bereits ein Teil der Mittel beansprucht. Die Maßnahme selbst wird mit einem Regelfördersatz von 90% durch Bund und Land gefördert. 
Auf dieser Grundlage wäre durch den Stadtrat darüber zu befinden, ob in diesem Jahr ein Förderantrag gestellt werden soll oder ggf. das kommende Jahr abgewartet werden soll, wenn dann ggf. weitere Mittel durch den Bund bereitgestellt werden und die Erfolgsaussichten aufgrund dann ggf. weniger antragstellenden Gemeinden günstiger sein könnten.
Auch im Falle eines Zuwartens bis 2025 wäre davon auszugehen, dann wieder die erforderlichen, mit Kosten verbundenen Schritte, durchführen zu müssen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass im Jahr 2024 eine Förderantragstellung nach der Gigabit-RL 2.0 (Fast-Lane und Standard) vorgenommen und die dafür notwendigen Schritte durchgeführt werden. Den Umfang der interkommunalen Zusammenarbeit regelt zunächst die Stadtverwaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö 8
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8.1. Bauantrag im Freistellungsverfahren; Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage und Nebengebäuden auf FlNrn. 78/45 und 79/23, Gemarkung Weiterndorf; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö beschließend 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin beantragt die Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren bezüglich ihres Bauvorhabens „Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage und Nebengebäuden“ auf dem Grundstücken FlNrn.  78/45 und 79/23 Gemarkung Weiterndorf.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der erst kürzlich erlassenen rechtskräftigen 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. B 4, Weiterndorf "An den Schwabachauen".
Das Bauvorhaben entspricht in allen Teilen dem vorhabenbezogen geänderten Bebauungsplan und kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden. Da der Antrag hierfür der Stadtverwaltung am 06.05.2024 zuging, lief die Monatsfrist zur Beantragung eines Baugenehmigungsverfahrens, bereits vor der anberaumten Sitzung des Stadtrates am 06.06.2024 ab.
Die Stadtverwaltung hat die Zustimmung im Genehmigungsfreistellungsverfahren daher bereits ohne entsprechende Beschlussfassung des Stadtrates (oder des BUK) erteilt.
Somit kann die Antragstellerin den Bau nun umsetzen.
Dient zur Kenntnis. 

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8.2. Atomare Endlagersuche; Infobrief Mai 2024 des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) informiert mit Infobrief von Mai 2024 über den aktuellen Stand der atomaren Endlagersuche.
Das Schreiben liegt der Bekanntgabe als Anlage bei.
Aus Sicht der Stadtverwaltung fasst das Informationsschreiben den aktuellen Stand der Endlagersuche anschaulich und verständlich zusammen. Die Stadtverwaltung verfolgt den aktuellen Beteiligungsprozess sowie das Standortauswahlverfahren eng und regelmäßig.
Nach der Veröffentlichung des ersten Zwischenberichtes im Herbst 2020 war seitens der verantwortlichen Stellen ursprünglich davon ausgegangen worden, bis zum Jahre 2031 einen geeigneten Endlagerungsstandort vorschlagen zu können.
Im vergangenen Jahr wurden die Zeitkorridore für die Beteiligungs- und Auswahlphasen deutlich größer angenommen, weswegen derzeit davon ausgegangen wird, dass bis zum Jahre 2046 ein geeigneter Standortauswahlvorschlag vorgelegt werden kann.
Zum derzeitigen Auswahlverfahrensstand befände sich grundsätzlich auch das Stadtgebiet Heilsbronn noch im Untersuchungsraum, d.h. das Stadtgebiet Heilsbronn wurde bislang nicht aus der Standortauswahl ausgeschlossen.
Dient zur Kenntnis.

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8.3. Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 68. Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.05.2024 öffentlich:
Vergabe Grünflächenpflege 2024; Beschluss
Die Leistungen der Grünflächenpflege 2024 wurde am 16.04.2024 ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
Der Auftrag wurde an den Maschinenring Landkreis Ansbach vergeben.

Dient zur Kenntnis.

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8.4. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö 8.4
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9. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.06.2024 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtrat Prager wendet sich mit einer Bitte an das Gremium. Herr Willi Spanner (ehrenamtlich für die Heilsbronner Tafel tätig) sei auf ihn zugegangen, weil der Heilsbronner Tafel der Mietvertrag gekündigt wurde. Es werden dringend neue Räumlichkeiten mit einer Fläche von ca. 80 m² gesucht, die mit Fahrzeug angefahren werden können. Falls jemand einen geeigneten Standort hätte oder wüsste, solle er sich doch mit Herrn Spanner in Verbindung setzen.

Der Erste Bürgermeister erklärt den Anwesenden, dass die Stadtverwaltung über den Sachverhalt bereits informiert sei und im Eigenbestand auch schon nach einer Lösung suche.

Datenstand vom 11.07.2024 11:18 Uhr