Datum: 25.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag STR Imper
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtrat Imper stellt zu Beginn der Sitzung den Antrag den Tagesordnungspunkt 1 „Kommunale Wärmeplanung„ der nichtöffentlichen im öffentlichen Teil zu behandeln. Er sieht keinen Grund, der dagegen steht.
Herr Christ erwidert, dass bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes nicht ausgeschlossen werden kann, dass Fragen zu Ausschreibungskriterien, Vertragsdetails oder Angebotspreisen gestellt werden und sieht deshalb es als angebracht an, diesen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Nach der Beschlussfassung der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung ist die weitere Behandlung im öffentlichen Teil vorzunehmen.
Beschluss
Dem Antrag von Stadtrat Imper wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13
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2. Niederschrift der 68. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2024; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
|
ö
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2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 68. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2024 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Antrag auf isolierte Befreiung, FlNr. 440/18, Gemarkung Heilsbronn, Aufstellen eines Bürocontainers im Gartengrundstück
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller beantragt mit Schreiben vom 06.06.2024 die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 „An der Ketteldorfer Straße“. Es ist geplant einen Büro-Container aufzustellen. Der Container soll die Maße 6x3 m haben und außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Der Büro-Container stellt aufgrund seiner Größe ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO dar. Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan kann zugestimmt werden, wenn das Vorhaben verfahrensfrei ist, die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind und es unter Abwägung der nachbarlicher Interessen vertretbar ist.
Die Verfahrensfreiheit liegt in diesem Falle vor, auch stehen, aus Sicht der Verwaltung, keine Grundzüge der Planung entgegen. Die Nachbarin, deren Garten an den geplanten Aufstellungsort grenzt, hat dem Vorhaben zugestimmt, dementsprechend können die nachbarlichen Interessen positiv zu dem geplanten Vorhaben abgewogen werden.
Eine zusätzliche Stellplatzmöglichkeit kann der Antragssteller nachweisen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag auf isolierte Befreiung stattzugeben.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 „An der Ketteldorfer Straße“ bezüglich der Baugrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
|
ö
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4 |
zum Seitenanfang
4.1. Parkraumbewirtschaftung im Kernstadtbereich - Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
|
ö
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4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Stadtratssitzung vom 28.02.2024 wurden die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung bekannt gegeben und die weitere Planung freigegeben. Im Zuge der Sitzung entstand die Nachfrage zu Kosten einer Parkraumbewirtschaftung z.B. durch Parkscheinautomaten.
Nach Einschätzung der Bauverwaltung wären mindestens 5 Parkscheinautomaten vorzusehen, um die Bereiche Marktplatz, Hauptstraße, Lindenplatz und Turmstraße abzudecken.
Mit entsprechenden Firmen wurde Kontakt aufgenommen, eine Rückmeldung über voraussichtliche Kosten liegen bisher noch nicht vor (Stand 17.06.2024).
Nach eigenen Recherchen ist mit bis zum Erstbetrieb einer Summe von rund 20 T€ / Gerät (bzw. 100 T€ Gesamtkosten) zu rechnen.
Dient zur Kenntnis.
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4.2. Zeitschiene für das Vergabeverfahren der Objekt- und Freianlagenplanung zum Bahnhofsgebäude; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Vergabeunterstützung für die europaweiten Ausschreibungen zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes wurde im Mai beauftragt. Eine entsprechendes Zustimmungsschreiben der Städtebauförderung zum vorzeitigen Beginn der Maßnahme liegt vor.
Die Objektplanungsleistungen zum Gebäude und der Innenräume, sowie der direkt angrenzende Freianlagenplanung werden zuerst ausgeschrieben. Hier wird ein sehr zeitaufwendiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb benötigt. Einzelne Fachplanungen (TGA, Brandschutz, Akustik usw.) werden später ausgeschrieben, diese sind weniger zeitaufwendig.
Die einzelnen Schritte des Verhandlungsverfahrens inklusive einem zeitlichen Ablauf sind nachfolgend dargestellt.
Eine Zuschlagserteilung wäre somit, bei Einhaltung sämtlicher Fristen, voraussichtlich zum 08.10.2024 möglich.
Dient zur Kenntnis.
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4.3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2024; Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
|
ö
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4.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 12.06.2024 mit, dass die Haushaltssituation der Stadt Heilsbronn im Haushaltsjahr 2024 (wie auch 2023) als angespannt zu bewerten ist.
Es ist beim Vollzug des Haushalts weiter darauf zu achten, dass die Deckungsmittel des Vermögenshaushalts stets mit folgender Reihenfolge bzw. Priorität bereitgestellt werden (§ 27 Abs. 1 KommHV):
- Ausgaben für die eine rechtliche Verpflichtung besteht (zwangsläufige Ausgaben, insbesondere die ordentliche Tilgung von Krediten);
- Ausgaben für bereits begonnene Maßnahmen (z. B. Fortsetzung einer bereits begonnenen Investition bzw. weitere Teilabschnitte begonnener Maßnahmen)
- Ausgaben für neue Maßnahmen (z. B. Vermögenserwerb, Baumaßnahmen).
Die Beachtung der Reihenfolge dient der Sicherung des Haushaltsausgleiches (Art. 64 Abs. 3 GO); denn von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes geht im Hainblick auf das große finanzielle Gewicht eine besondere Gefahr für den Haushaltsausgleich aus.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt ist sicherzustellen, eine Überschuldung ist zu vermeiden (Art. 61 Abs. 1 Satz 1 GO).
Die wirtschaftliche Gesamtsituation schränkt den weiteren finanziellen Gestaltungsspielraum der Stadt nachhaltig ein, die Genehmigungsfähigkeit der im Finanzplan dargestellten Kreditaufnahmen kann nicht in Aussicht gestellt werden. Eine wirtschaftliche Konsolidierung ist daher anzustreben.
Aktuell wird der mittelfristige Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit im Sinne der Kreditbekanntmachung vom 05. Mai 1983 als kritisch bewertet.
Die Haushaltssituation 2023 wurde bereits von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle als angespannt bewertet. Nach Erstellung des Haushaltsplanes 2023 wurden von der Kämmerei bereits Vorarbeiten zur Haushaltskonsolidierung angegangen. Zu den Sitzungen des Stadtrates vom 24.01.2024 sowie 21.02.2024 wurde von der Finanzverwaltung eingehend auf die finanzielle Entwicklung hingewiesen und erste Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung durch den Stadtrat beschlossen.
Bei weiterem Interesse kann auf Nachfrage das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle von den Mitgliedern des Stadtrates gerne eingesehen werden, auf den nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung wird verwiesen.
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4.4. Vorsorge/Krankenhaussituation im Landkreis Ansbach: AN Regiomed; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
|
ö
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4.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
unsere Verantwortung als kommunale Mandatsträger ist umfangreich. Dazu zählt auch eine vernünftige bestausgestattete Krankenhausversorgung. Unser Landkreis unterhält neben dem Krankenhaus Ansbach noch die Häuser in Dinkelsbühl und Rothenburg.
Ihnen ist sicher in all den Jahren das dramatische Geschehen hinsichtlich AN Regiomed nicht entgangen - es wird uns von den Medien nahezu täglich vor Augen gehalten.
Die Schuldenlast von AN Regiomed samt der auflaufenden Zinsen ist nahezu untragbar – ohne dass sich eine wirkliche Verbesserung im Krankenhaussektor abzeichnet.
Wie man z. B. auch heute unserer FLZ entnehmen kann, fühlen sich anscheinend wichtige Beschäftigte der Verwaltung wie auch Ärzte bei AN Regiomed Ansbach nicht wohl. Das alles auf Herrn Sontheimer zu schieben ist kaum nachvollziehbar. Es scheint mir eher die Angst vor der hiesigen Krankenhauspolitik zu sein und dass durch drei Krankenhäuser im Landkreis die Schaffung eines Schwerpunktkrankenhauses wohl verhindert wird. Denn drei zu unterhaltende Krankenhäusern sind wohl kaum bezahlbar und sprechen gegen den Trend.
Weiter berücksichtigen Sie bitte auch den finanziellen Handlungsspielraum unserer Kommune, den Sie sich als Stadträte nicht nehmen lassen sollten, um für unsere Bürgerschaft zumindest das Nötigste noch umsetzen zu können.
Viele Kommunen in unserem Landkreis, Heilsbronn nicht ausgenommen, bekommen Mitteilungen von der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle mit der Ermahnung, ihre dauernde Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die Kommunen haben massive Kosten, was bei einer zu erwartenden Erhöhung der Kreisumlage, die wohl auch der Misswirtschaft der Krankenhauspolitik mit anzulasten ist, nochmals zu einer weiteren Verengung ihres finanziellen Spielraumes - auch in Heilsbronn - führen wird. Laufende Erhöhungen der Kommunalabgaben zu Lasten unserer Bürger helfen leider keinesfalls!
Die Stadt Heilsbronn führt in den letzten Jahren eine Kreisumlage von rd. 6,4 – 6,5 Mio Euro p.a. an den Landkreis ab. Sollte nun der Hebesatz für die Kreisumlage noch erhöht werden, sind die kommunalen Aufgaben so nicht mehr zu realisieren. Ohne weitere Schulden – soweit diese überhaupt genehmigt werden – aufzunehmen, geht nahezu nichts mehr.
Das seit mehr als 10 Jahren negative Thema AN Regiomed ( 3 Krankenhäuser und hohe Kosten) muss nun endlich und dies noch vor der Kreistagswahl geklärt werden. Ein leistungsfähiges Schwerpunktkrankenhaus ist nach meiner Meinung besser als drei zu unterhaltende Krankenhäuser.
Sie als Mandatsträger bekommen die Situation mit. Ich bitte Sie, in Ihren Fraktionen und Parteien für unsere Bürger schnellstmöglich mit darauf hin zu wirken, dass bestmögliche Krankenhausversorgung mit breitem Angebot für die Bürgerschaft samt Ärzten und Pflegepersonal zuverlässig erfolgen kann.
Auch ich habe, in der Kreisdelegiertenversammlung meiner Partei auf diese Situation hingewiesen und mich nicht gescheut, dies im Rahmen einer Abstimmung kund zu tun.
Wenn auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich in diesem Themenbereich nachhaltig einsetzen, können wir gemeinsam etwas erreichen!
1. Bgm. Dr. Pfeiffer
Dient zur Kenntnis.
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4.5. Niederschrift der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
|
ö
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4.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.05.2024 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt und liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.
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4.6. Grundwasserentwicklung in Heilsbronn; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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25.06.2024
|
ö
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4.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Grundwasserentwicklung in Heilsbronn in den Jahren 2011 bis 2024:
Die Niederschläge haben in den letzten Wochen dafür gesorgt, dass sich der Grundwasserstand nicht weiter absenkt. Ein leichter Anstieg ist zu beobachten.
Die Grundwasserabsenkung war von 2011 bis 2023 runde 3,10m !
Anbei die Entwicklung der letzten 10 Jahre:
Absenkung im m = Grundwasserpegel abgesenkt
Der Pegel wird immer bezogen auf 0,00 gemessen
Je höher der Wert, desto höher ist die Absenkung
06.04.2011
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16,10m
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02.04.2012
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16,28
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02.04.2013
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16,77
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01.04.2014
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17,00
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07.04.2015
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17,62
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08.04.2016
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17,98
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03.04.2017
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18,24
|
12.04.2018
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17,98
|
02.04.2019
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18,61
|
02.04.2020
|
18,73
|
05.02.2021
|
19,21
|
02.03.2021
|
19,05
|
01.04.2021
|
19,10
|
03.05.2021
|
19,16
|
15.06.2021
|
19,22
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05.07.2021
|
19,15
|
03.08.2021
|
19,00
|
02.09.2021
|
19,15
|
04.10.2021
|
19,28
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02.11.2021
|
19,36
|
01.12.2021
|
19,43
|
03.01.2022
|
19,23
|
01.02.2022
|
19,07
|
01.03.2022
|
19,01
|
05.04.2022
|
19,08
|
05.04.2022
|
18,91
|
07.06.2022
|
19,01
|
04.07.2022
|
19,18
|
03.08.2022
|
19,37
|
03.08.2022
|
19,37
|
01.09.2022
|
19,29
|
04.10.2022
|
19,17
|
02.11.2022
|
19,10
|
02.12.2022
|
19,10
|
02.01.2023
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18,97
|
01.02.2023
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19,15
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13.03.2023
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18,95
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03.04.2023
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18,95
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02.05.2023
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18,75
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05.06.2023
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18,95
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04.07.2023
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19,07
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01.08.2023
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19,10
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05.09.2023
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19,13
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04.10.2023
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19,31
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08.11.2023
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19,24
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05.12.2023
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19,21
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03.01.2024
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18,70
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07.02.2024
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18,40
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Datenstand vom 26.07.2024 10:19 Uhr