Datum: 10.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 69. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2024; Anerkennung
2 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Weißenbronn an der Wollersdorfer Straße zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern
3 Gründung des Zweckverbandes Kernfranken; Beschluss über die Satzung des geplanten Zweckverbandes
4 Halbjahresbericht 2024
5 Bekanntgaben
5.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 70. Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2024; Bekanntgabe
5.2 Aktueller Sachstand Grundschulerweiterung Heilsbronn
5.3 Bekanntgabe - Durchgangstor Marktplatz / Münsterplatz
5.4 Termin Werkausschuss; Bekanntgabe
5.5 Projekt TNC III - Cisterscapes connecting Europe; Bekanntgabe
5.6 Einladung zum Heilsbronner Stadtfest; Bekanntgabe
5.7 Eingang Unterschriftenliste für ein Verbot von Hunden im Bereich des Münsterplatzes
5.8 Dankesschreiben der kath. Kirche für Zuwendung zur Kirchturmsanierung
5.9 Neufestsetzung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024; Bekanntmachung
5.10 Verkauf altes LF 16/12 der FFW Heilsbronn - Ausschreibung
5.11 Kastanienbaum Bahnhofsteig; Anwohnerbeschwerde wg. Beschattung des Mietwohnraumes

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1. Niederschrift der 69. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 69. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Weißenbronn an der Wollersdorfer Straße zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 23.04.2024 beantragen die Grundstückseigentümer der Grundstücke FlNrn. 206/2, 643 und 642, jew. Gem. Weißenbronn, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 
Vorangegangen war ein mit Beschluss des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.07.2022, einer Bauvoranfrage des das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Ansbach lehnte die Erteilung des Bauvorbescheids wegen Außenbereichslage des Vorhabens ab.
Die Bauwilligen traten im Anschluss an die Stadtverwaltung mit der Bitte heran, die notwendigen Schritte zur Ermöglichung des Baugesuches zu erläutern. Es wurde mitgeteilt, dass eine Innenbereichssatzung für den relevanten Bereich nicht erarbeitet werden könne, da die Voraussetzungen nicht vorliegen. Insbesondere grenzt das potentielle Plangebiet nicht an mehreren Seiten an bereits bestehende Bebauung an.
Einzige Möglichkeit wäre die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das auch im Anhang dargestellte Plangebiet. Dabei allerdings müssten Planungs- und ggf. Erschließungskosten durch die Bauherrn selbst getragen werden. Zudem wären notwendigerweise mehrere Bauvorhaben zu errichten, um nicht lediglich für ein Bauvorhaben bauleitplanerisch tätig zu werden (Gefälligkeitsplanung). Für den Fall einer Durchführung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens müssten sich sämtliche Grundstückseigentümer/Bauwilligen mittels Durchführungsvertrag darüber hinaus binnen einer zu bemessenden Frist zur baulichen Umsetzung der Bauvorhaben verpflichten.
Die aus Sicht der Stadtverwaltung am dringlichsten zu beteiligenden Fachbehörden wurden vorweg um Stellungnahme gebeten. Zudem hat eine Besprechung der Angelegenheit vor Ort gemeinsam mit den Grundstückseigentümern und den Fachbehörden stattgefunden. Aufgrund der angrenzenden Kreisstraße besteht das Staatliche Bauamt Ansbach grundsätzlich auf die Einhaltung der Anbauverbotszonen (15,00 m zum Fahrbahnrand). Gleichzeitig befindet sich ein größeres Biotop im rückwärtigen Bereich der Grundstücke, dessen Bestand weitgehend zu schützen wäre.
Das Staatliche Bauamt Ansbach wäre nun dahingehend entgegenkommend, dass bei Schaffung einer gemeinsamen Zufahrt für Grundstücke FlNrn. 643 und 642, Gem. Weißenbronn, und der Anlegung eines straßenbegleitenden Fußweges einer Bebauung grds. zugestimmt werden könnte. Die Antragsteller haben auf Grundlage der gemeinsamen Besprechung den nun vorliegenden Antrag eingereicht.
Die Stadtverwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die Ausweisung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der skizzierten Form ist städteplanerisch nicht zu bevorzugen. Durch die Ausweisung eines Wohnbaugebietes entlang der Wollersdorfer Straße in Weißenbronn würde sich der Ortsteil weiter in den baurechtlichen Außenbereich entwickeln. Eine Abrundung würde dabei nicht entstehen (eher eine „Ausspitzung“).
Die notwendigen Infrastrukturen müssten im Wesentlichen erweitert oder hergestellt werden. Ein vorbeilaufender Privatkanal sichert die Erschließung derzeit nicht.
Da auch eine Biotopfläche eingeschränkt werden müsste, wäre durch die Stadt Heilsbronn bauleitplanerisch zu begründen, weswegen die Beeinträchtigung des Naturschutzes für die Stadtentwicklung erforderlich wäre. Die Stadtverwaltung sieht dort kaum Begründungsansätze. Die Erhaltung des Naturschutzes ist selbst Ziel der Bauleitplanung, eine Abwägung zuungunsten einer Biotopfläche dürfte rechtssicher und auch pragmatisch nur schwer zu liefern sein.
Daher spricht die Stadtverwaltung keine Empfehlung aus, das Bauleitplanverfahren vorhabenbezogen durchzuführen.

Beschluss

Dem Antrag vom 23.04.2024 zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens für die Grundstücke FlNrn. 206/2, 643 und 642, Gemarkung Weißenbronn, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

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3. Gründung des Zweckverbandes Kernfranken; Beschluss über die Satzung des geplanten Zweckverbandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach der 1. gemeinsamen Stadt- und Gemeinderatsversammlung vom 20.10.2021 zu diesem Thema und entsprechenden Informationen im Stadtrat fand am 26.09.2023 eine weitere gemeinsame Sitzung aller Kernfranken-Mitglieder zum Thema „Satzung und Gründung des Zweckverbandes Kernfranken“ statt. Insbesondere wurde ein ausgearbeiteter Satzungsentwurf (s. Anlage – Entwurf 05.2023) vorgestellt, die Fragen hierzu wurden ausführlich beantwortet. 
In der Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2025 wurde dieser Satzungsentwurf vorgestellt, dem auch die an der Sitzung vom 26.09.2023 gezeigte Präsentation beilag. 
Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung vom 25.10.2023 mit Beschluss-Nr. 1392 der Gründung des Zweckverbandes Allianz Kernfranken zu und beschloss dem Zweckverband Allianz Kernfranken beizutreten. 
Dem Verbandssitz (Ort) in Neuendettelsau wurde ebenso zugestimmt wie die Übertragung der Aufgaben nach § 4 der Satzung (Verkehrsüberwachung / gemeindeübergreifende Projekte wie z.B. ILEK, Umsetzung Regionalbudget / Informationstechnische Unterstützung).
Dieser seinerzeit vorgestellte Satzungsentwurf wurde dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt.
Das Landratsamt brachte hierzu Ergänzungen bzw. Änderungen vor. Diese sind im beiliegenden Entwurf gelb und blau markiert. 
Die Sitzverteilung ist im § 6 und die Ausschüsse im § 12 geregelt. Die Berechnung ist ebenfalls der Vormerkung beigefügt.
Der Zweckverband wird zum 01.01.2025 gegründet. 
Die Stadt Heilsbronn hat 8 Mitglieder zu entsenden, d.h., neben dem 1. Bürgermeister als „geborenes“ Mitglied sind aus der Mitte des Stadtrates weitere 7 Mitglieder zu benennen. Die ehrenamtlichen Mitglieder für die Verbandsversammlung sollten bis zur nächsten Stadtratssitzung benannt werden. Im September müssen die Mitglieder noch per Stadtratsbeschluss bestimmt werden.
Die beiliegende und berichtigte Satzung des Zweckverbandes Kernfranken (Reinentwurf Satzung des Zweckverbandes Kernfranken – 07- 2024) mit der Anlage 1 ist nun zu beschließen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung des Zweckverbandes Kernfranken mit der Anlage 1 zum 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Halbjahresbericht 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 4
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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5
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5.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 70. Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.1
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5.2. Aktueller Sachstand Grundschulerweiterung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die künftige Ausgestaltung der einzelnen Betreuungsformen im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wurde entsprechend den Beschlüssen des Ausschusses für Bildung sowie des Heilsbronner Stadtrates unter Einbezug der bestmöglichen Förderkulisse gemeinsam mit der Schulfamilie und der Lernlandschaft aufbereitet. 

Die Kita-Fachaufsicht hat Anfang Juni 2024 mitgeteilt, dass die geplante Horterweiterung von aktuell 50 auf 75 Plätze und die daraus resultierende Betriebserlaubnis zunächst unter Vorbehalt eines Evaluationsprozesses nach zwei bis drei Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten in Aussicht gestellt werden kann.
Rein nach den angegebenen Quadratmetern in den vorgelegten Unterlagen, welche eigens dem städt. Hort zur Verfügung stehen würden, sieht das Landratsamt eine mögliche Betreuung von 50 Kindern. 
Während Gesprächen mit der Verwaltung sowie der Lernlandschaft wurde die Kita-Fachaufsicht hinsichtlich der päd. Ausrichtung der neuen Schulgestaltung abgeholt und eingebunden. Da im Landkreis Ansbach bislang keine Erfahrungen von Referenzobjekte der Lernlandschaft vorliegen, soll im Rahmen einer Evaluation zunächst gemeinschaftlich nachvollzogen werden, wie die angedachten räumlichen Doppelnutzungen in der Praxis tatsächlich aussehen. 
Eine Bewilligung im Rahmen der Hortförderung erfolgt für die maximal möglichen zu betreuenden Kindern in den Horträumen, was von der Kindergartenfachaufsicht entsprechend bescheinigt werden muss (Betriebserlaubnis).
Unklar ist nach wie vor, die tatsächliche Inanspruchnahme der unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten (offene oder gebundenen Ganztagsklasse und städt. Hort) und der daraus resultierende Elternwille. Die Angebotsformen und deren Ausgestaltung sowie der zeitliche Umfang stehen dann in direktem Vergleich zueinander. Unter anderem auch, das kostenlose Angebot des offenen und gebundenen Ganztags im Gegensatz zum Hort.
Solange im Zweckbindungszeitraum von 25 Jahren eine Betreuung von Grundschulkindern erfolgt – dabei unerheblich ob im offenen oder gebundenen Ganztag oder Hort – ist eine Rückzahlung von FAG-Fördermitteln nicht angezeigt. Ausnahmen könnte es aber im Bereich der Bundesförderung (Sonderförderung Ganztag) geben.
Die Zuschussanträge sowie die schulaufsichtliche Genehmigung sollen auf Basis der bisherigen Beschlüsse nun schnellstmöglich gestellt werden. 
Dient zur Kenntnis. 

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5.3. Bekanntgabe - Durchgangstor Marktplatz / Münsterplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Grundstück zwischen Münsterplatz und Marktplatz befindet sich im Privatbesitz. Der Eigentümer hat seit einigen Tagen das Tor am Münsterplatz versperrt, um das durchschreiten zwischen Münsterplatz und Marktplatz zu unterbinden. 
Im Grundbuch zu diesem Grundstück ist kein öffentliches Wegerecht festgesetzt.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer hat dieser bestätigt, das Tor verschlossen zu haben. Als Begründung führte er vor allem Fremdparker auf seinem Grundstück sowie Verschmutzung und Lärmbelästigung an. 
Die Stadt wird nochmals auf den Eigentümer zugehen, um eine gemeinsame Lösung zu finden den Durchgang für die Allgemeinheit wieder zur Verfügung zu stellen. 

Dient zur Kenntnis. 

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5.4. Termin Werkausschuss; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für den Abschluss der Prüfung der Bilanz 2022 und 2023 findet am 16.10.2024 eine zusätzliche Sitzung des Werkausschusses statt.
Außerdem soll Herr Ackermann über die Entwicklung der Stadtwerke informieren.  

Dient zur Kenntnis.

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5.5. Projekt TNC III - Cisterscapes connecting Europe; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Cisterscapes vereint 17 Klosterlandschaften in fünf europäischen Staaten. Sie stehen für den Reformorden der Zisterzienser, der nach seinem Ursprung 1098 rasch ein hochmittelalterliches europäisches Netzwerk bildete. In ganz Europa bewirtschafteten die Zisterzienser ihre Besitzungen nach gemeinsamen Prinzip. Die Kombination von religiösen Idealen mit Wissenschaft auf dem neusten Stand und Landwirtschaft transportierte sehr effektiv kulturelle und technische Innovationen. Sie prägten maßgeblich die Kulturlandschaften Europas. Cisterscapes fokussiert und bewahrt dieses Erbe für die Generationen der Gegenwart.
Das Netzwerk Cisterscapes ist 2019 angetreten, um sich in der Kategorie Kulturlandschaft um das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) zu bewerben. Im Sommer 2024 fand die Verleihung statt. Das nun geplante transnationale Kooperationsprojekt, TNC III – Cisterscapes connecting Europe, dient der Umsetzung der eingereichten Maßnahmenpläne zum Europäischen Kulturerbe-Siegel für die Jahre 2024 – 2027. Das Programm setzt dabei bewusst Höhepunkte im 900er-Jubiläumsjahr des Klosters Ebrach 2027, welches auch für die 14 außerbayerischen Einzelstätten/Klosterlandschaften eine hohe Relevanz hat. Das heißt, dass parallel zur Zusammenarbeit der drei bayerischen Klosterlandschaften Ebrach, Langheim und Waldsassen samt weiteren fränkischen Partnern (u.a. Heilsbronn) auch auf transnationaler Ebene Maßnahmen geplant sind. 
Geplante Teilprojekte der LAG Rangau / Stadt Heilsbronn im Rahmen des Gesamtprojekts:
Inwertsetzung der Klosterlandschaft Heilsbronn z. B. durch pädagogische Vermittlungsmaterialien, Rundwege mit Informationen, Inventarisierung und Entwicklung von Wanderwegen in Verbindung zum Weg der Zisterzienser, Gestaltung Sondermodul der Cisterscapes-Ausstellung 2027.
Dient zur Kenntnis.

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5.6. Einladung zum Heilsbronner Stadtfest; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn veranstaltet vom 19. bis 21. Juli 2024 ihr Stadtfest. 

Traditionsgemäß wird 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer am Freitag, den 19. Juli 2024 um 19:00 Uhr unter musikalischer Begleitung unserer Stadtkapelle Heilsbronn auf der Bühne am Marktplatz das Stadtfest eröffnen. Hierzu eine herzliche Einladung.

Die Heilsbronner Vereine, Verbände und Organisationen bieten in der Innenstadt wieder ein buntes Programm und Angebot für die drei Stadtfesttage und werden musikalisch umrahmt von verschiedenen Musikkapellen. Durch ein reichhaltiges, kulinarisches Angebot ist an diesem Festwochenende bestens für Sie gesorgt.
Dient zur Kenntnis.

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5.7. Eingang Unterschriftenliste für ein Verbot von Hunden im Bereich des Münsterplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 12.06.2024 wurde eine Unterschriftenliste mit 124 Unterzeichnenden bei der Stadtverwaltung eingereicht. Beantragt wird ein generelles Hundeverbot im Bereich des Münsterplatzes Heilsbronn.
Auf die Anlage wird verwiesen.
Die Stadtverwaltung wird die rechtlichen Rahmenbedingungen ausarbeiten und die Angelegenheit anschließend zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Dient zur Kenntnis.

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5.8. Dankesschreiben der kath. Kirche für Zuwendung zur Kirchturmsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die kath. Kirche bedankt sich mit Schreiben vom 03.07.2024 für die Zuwendung der Stadt zur Sanierung des Kirchturms i. H. v. 11.830,64 €, die im HFA vom 27.03.2019 beschlossen wurde (5 % der Gesamtkosten).

Das Dankesschreiben liegt als Anlage bei.

Dient zur Kenntnis.

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5.9. Neufestsetzung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024; Bekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 01.07.2024 übersandte die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die aktuellen Bodenrichtwerte für den Landkreis Ansbach zum Stichtag vom 01.01.2024.
In der Anlage wurden die Bodenrichtwerte der vergangenen Jahre mit den aktuellen gegenübergestellt.
Die Bevölkerung wird mit Anschlag an der Amtstafel über die Festsetzung der neuen Bodenrichtwerte informiert.

Dient zur Kenntnisnahme. 

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5.10. Verkauf altes LF 16/12 der FFW Heilsbronn - Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach der Ersatzbeschaffung des LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Heilsbronn steht nun das ausgemusterte LF 16/12 zum Verkauf. Das Fahrzeug wird vom 09.07.2024 bis 24.07.2024 um 13:00 Uhr als Auktion auf der Plattform www.vebeg.de angeboten.

Dient zur Kenntnis.

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5.11. Kastanienbaum Bahnhofsteig; Anwohnerbeschwerde wg. Beschattung des Mietwohnraumes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö 5.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn erreichte mit Nachricht vom 04.07.2024 eine Anwohnerbeschwerde im Bereich des Bahnhofsteiges, in der auf eine unzumutbar empfundene Beschattung der eigenen Wohnung durch den benachbarten, auf Stadtgrund befindlichen Kastanienbaum hingewiesen wird.
Es wird zwar nicht konkret ausgeführt, in welcher Weise Abhilfe erbeten wird, jedoch ist aufgrund der als unzumutbar dargestellten Beschattung anzunehmen, dass auf den erheblichen Rückschnitt oder gar die Fällung des Kastanienbaumes gedrängt wird. Die Kastanie wird im Herbst üblicherweise das Laub abwerfen, weswegen angenommen wird, dass die Beeinträchtigung vorzugsweise in den laubreichen Sommermonaten empfunden wird.
Es wird dargelegt, dass der Stromverbrauch ungebührlich ansteige, da durch die starke Beschattung auch in den tageslichtreichen Monaten künstliche Beleuchtung im Wohnraum erforderlich wäre. Dazu würden auch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Beschattung hervorgerufen werden.
In der bisher gezeigten und auch durch den Stadtrat eingeforderten Zurückhaltung bezüglich Baumfällmaßnahmen im Stadtgebiet beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Kastanie ggf. hinsichtlich eines leichteren Rückschnittes außerhalb der Vogelbrutzeit zu überprüfen. Eine Baumfällung wird nicht in Betracht gezogen. 
Der Petent teilte bereits mit, sich ggf. an Rundfunk und Medien zu wenden. Die Stadtverwaltung sieht dem aufgeschlossen entgegen.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 25.07.2024 09:39 Uhr