Datum: 24.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 70. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2024; Anerkennung
2 Niederschrift der 71. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.07.2024; Anerkennung
3 Antrag auf isolierte Befreiung; Neubau von Nebenanlagen mit Sichtschutz auf FlNr. 230/29, Gemarkung Heilsbronn
4 Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Beschlussfassung des Planungsentwurfes zur Abstimmung der Förderfähigkeit mit der Fördermittelbehörde
5 Auslobungsverfahren Bahnhofsumfeld und Achse Innenstadt; Beschluss
6 Teilaufhebung der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 "östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Billigung der Entwurfsunterlagen und Beauftragung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
7 Feuerwehrwesen; Antrag der FFW Müncherlbach zur Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeuges; Beschluss
8 Feuerwehrwesen; FFW Weiterndorf - Gründung Kinderfeuerwehr; Beschluss
9 Bekanntgaben
9.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 71. Sitzung des Stadtrates vom 10.07.2024; Bekanntgabe
9.2 Einladung zur 8. Karpfenlust am Klosterweiher; Bekanntgabe
9.3 Nächste Sitzungen

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1. Niederschrift der 70. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 70. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 71. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.07.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 71. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 10.07.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Antrag auf isolierte Befreiung; Neubau von Nebenanlagen mit Sichtschutz auf FlNr. 230/29, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 28.05.2024 stellten die Antragssteller einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  Nr. B 30 „Am Sonnenfeld“. Dem Antrag vorausgegangen war ein gerichtlicher Vergleich zwischen den Antragsstellern und dem Nachbarn.
Die Antragsteller beantragen die Befreiung bzgl. der max. Höhe und des Materials der Einfriedung.
Die Antragssteller möchten die Einfriedung zum Nachbargrundstück mit einer Höhe von 1,90 m anstelle der möglichen 1,20 m errichten. Ebenso soll die Einfriedung ein Holzsichtschutzzaun anstelle eines Maschendrahtzaunes werden.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Einfriedungen in dem Bereich sind z.B. durch Hecken bis zu einer Höhe von Max. 2,0 Metern zulässig. Einem Sichtschutzzaun aus Holz anstelle einer Bepflanzung mit 1,9 Metern Höhe kann daher in diesem Einzelfall (zur Sicherstellung des nachbarlichen Friedens) aus bautechnischer Sicht zugestimmt werden.
Einen für den Bau notwendigen Antrag auf Abweichung von den Baugesetzen haben die Antragssteller bereits beim zuständigen Landratsamt beantragt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag auf isolierte Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom 28.05.2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Beschlussfassung des Planungsentwurfes zur Abstimmung der Förderfähigkeit mit der Fördermittelbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung am 28.02.2024 wurde über die im Rahmen der Beteiligungsveranstaltung am 01.02.2024 sowie im Nachgang geäußerten Anregungen beraten und dabei beschlossen, dass die Planungen auf Grundlage der bisherigen rahmenbildenden Beschlüsse weitergeführt werden. Zudem war bereits beauftragt, die Planungen mit der Regierung von Mittelfranken, SG Städtebauförderung abzustimmen.
Bislang wurden rahmenbildende Entscheidungen durch den Stadtrat getroffen, zur (ggf. vorläufig) finalen Planung wurde bislang noch kein finaler Beschluss gefasst. Ein entsprechender Beschluss ist auch als Teil des späteren Förderantrages vorzulegen.
Nachdem die Sommerpause ansteht, war die Stadtverwaltung bestrebt, die Abstimmung mit der Städtebauförderung im Vorfeld der anberaumten Sitzung durchzuführen. Ein Termin mit der Städtebauförderung war erst für die Kalenderwoche 31, d.h. nach dem anberaumten Sitzungstermin, möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die final zur Abstimmung mit der Städtebauförderung nun durch das beauftragte Ingenieurbüro erarbeiteten Planungsunterlagen durch den Stadtrat vorab in der Sitzung beschließen (ggf. partiell anpassen) zu lassen. Im Anschluss kann dann zeitnah die Abstimmung mit der Städtebauförderung erfolgen und dann – sollten keine Einwendungen von dortiger Seite ergehen – die Ausarbeitung der Leistungsverzeichnisse für die durchzuführende öffentliche Ausschreibung (nicht EU-weit!) erfolgen. Andernfalls wäre zunächst eine Abstimmung mit der Städtebauförderung vorzunehmen und erst im Anschluss, d.h. frühestens Mitte September, wäre eine Beschlussfassung durch den Stadtrat möglich. 
Sollte die Städtebauförderung einzelne Änderungen an den Planungen wünschen oder anregen, so würde in der Septembersitzung gleichwohl hierzu entweder eine Beschlussfassung vorgelegt oder bei kleineren Änderungen diese durch die Stadtverwaltung übernommen und anschließend informiert.
Zur anberaumten Sitzung werden die ausgearbeiteten Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Herr Christofori wird die Planungen im Rahmen der Sitzung zudem erläutern.
In den nun ausgearbeiteten Planungsentwürfen wurde bereits darauf geachtet, dass grünordnerische Maßnahmen wo möglich dargestellt wurden. Fahrradabstellanlagen und Abfallbehältnisse können zwar dargestellt werden, sind jedoch im Zuge der Bauausführung im Einzelfall vor Ort anzupassen. Der bisherigen Linie des Stadtrates, auch hierauf Augenmerk zu legen, wird dabei gefolgt.
Das bisher provisorische Parkplatzkonzept wird ebenfalls aufgegriffen, d.h. die Parksituation entlang der Hauptstraße wird sich nach Bauausführung nur in Nuancen ändern.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die anliegende Planung der Sanierung der Hauptstraße als Abstimmungsgrundlage für den Fördermittelantrag mit der Städtebauförderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Auslobungsverfahren Bahnhofsumfeld und Achse Innenstadt; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 15.11.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates bereits über die Auslobung eines Wettbewerbes zum Bahnhofsumfeld informiert. Bei einer Sanierung des Bahnhofgebäudes und einem zusätzlichen Wettbewerb für das Bahnhofsumfeld inklusive der Achse zur Innenstadt wäre laut Städtebauförderung eine Förderung von bis zu 80% möglich. Durch diesen Schritt werden die bereits punktuell umgesetzten Maßnahmen im Sanierungsgebiet wie z.B. die Umgestaltung des Markt- und Münsterplatzes gemäß ISEK verknüpft und als Gesamtmaßnahme dargestellt. Aus den Erkenntnissen des Wettbewerbes soll dann im Anschluss ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. 
Zusammen mit der Städtebauförderung und einem Architekturbüro fand vor kurzer Zeit eine weitere Besprechung zum Umfeld und einem möglichen Wettbewerb statt. Das zu betrachtende Gebiet und die zur Auswahl stehenden Wettbewerbsarten wurden hier festgelegt und besprochen. Gleichwohl unserer finanziellen Herausforderungen wurde das Gebiet für den Umgriff gemäß ISEK festgelegt. Die betroffenen Ausschnitte aus dem ISEK sind beigefügt. Bei einem durchzuführenden Wettbewerb wird laut Architekturbüro die Gesamtflächen pauschal in verschiedene Kategorien unterteilt und mit entsprechenden Kosten veranschlagt. Eine Gesamtfläche wie im ISEK dargestellt von ca. 7-8 ha ist demnach in Bezug auf die Kosten vergleichbar mit einer Gesamtfläche von 5 oder 10 ha, weshalb hier keine Abgrenzungen stattgefunden haben. Frau Senf und Herr Kühnl vom Architekturbüro mt2 nehmen an der Sitzung teil und können sämtliche Aspekte zum Wettbewerb erläutern.  
Bezüglich dem Wettbewerb selbst müsste nun für die weiteren Schritte zur Angebotseinholung ein Beschluss gefasst werden. Hier stehen, ausgehend von einer unterschwelligen Vergabe, mehrere Varianten zur Auswahl. Die Varianten selbst unterscheiden sich in Bezug auf den Zeitraum nur marginal. Was die Kosten angeht, können sich diese doch etwas deutlicher unterscheiden. Im Anschluss können Angebote für die Durchführung und Begleitung des Wettbewerbes eingeholt werden.    
  • Ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb mit Auftragsversprechen 
  • Eine Mehrfachbeauftragung
  • Ein Einladungswettbewerb
Für den Realisierungswettbewerb wird ein Zeitraum von ca. 10-11 Monaten veranschlagt und am Ende werden entsprechende Preisträger gekürt. Eine Bürgerbeteiligung im Vorfeld wäre ebenfalls denkbar. Der Wettbewerb selbst wird laut Architekturbüro öffentlich besser angenommen. Mögliche Teilnehmer am Wettbewerb werden zum Teil direkt ausgewählt und weiterhin ausgelost. Bei beispielsweise 15 Teilnehmern werden 12 Teilnehmer ausgelost und 3 Teilnehmer gesetzt. Ein vergleichbarer Wettbewerb wurde für den Brunnen am Münsterplatz, hier jedoch als Künstlerwettbewerb, durchgeführt. Für einen Realisierungswettbewerb wird eine Jury und ein späteres Preisgericht, bestehend aus Architekten, Fraktionsmitgliedern, Vertreter der Regierung und Vertretern der Stadt Heilsbronn geformt. Die genaue Verteilung und Anzahl der Personen würden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. 
Eine Mehrfachbeauftragung wäre grundsätzlich nur unterhalb des Schwellenwertes, aktuell 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, möglich und aus Sicht der Städtebauförderung priorisiert. Hier wäre ein grober Zeitraum von ca. 6-8 Monaten angedacht. Bei der Mehrfachbeauftragung selbst werden mehrere Architekten und Planer direkt mit einer Ausarbeitung beauftragt und entsprechend vergütet. Durch dieses Vorhaben erhofft sich die Städtebauförderung eventuell bessere bzw. qualitativ hochwertigere Ergebnisse. Die gesamte Maßnahme rund um einen Wettbewerb inklusive Jury, Preisgericht, Kür der Preisträger, Presse usw. würde hier jedoch entfallen. Die Außenwirkung für die Öffentlichkeit ist demnach bei einer Mehrfachbeauftragung sehr gering. Zudem wäre bei dieser Vorgehensweise mit höheren Kosten im Vergleich zum Wettbewerb zu kalkulieren. Jedes Architekturbüro müsste entsprechend der Honorarordnung für die Ausarbeitung entlohnt werden.   
Der Einladungswettbewerb setzt eine gewisse Expertise, was die benötigten Fachkenntnisse angeht, voraus. Hier werden etwaige Planer, mindestens drei, anhand der entsprechenden Auswahlkriterien gezielt zur Bewerbung aufgefordert. Grundlegend ist dieser Wettbewerb eine Zusammenführung von Wettbewerb und Mehrfachbeauftragung. Eine Bewerbung von Architekten oder Planern wird hier jedoch im Gegenzug zum Realisierungswettbewerb ausgeschlossen, was im Zuge des Wettbewerbes aus Sicht der Verwaltung nicht angebracht ist. Die Dauer und der Ablauf des Wettbewerbes dürfte annähernd analog zum Realisierungswettbewerb sein. Mögliche Kosten wären hier stark von der Anzahl der Teilnehmer abhängig. 
Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb für die Auslobung zu priorisieren. Auch die Regierung wäre mit dieser Entscheidung einverstanden, jedoch wird hier eine Mehrfachbeauftragung priorisiert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für das weitere Vorgehen zum Bahnhofsumfeld einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb mit Auftragsversprechen durchzuführen. Für die Durchführung und Begleitung des Wettbewerbes werden durch die Stadtverwaltung entsprechende Angebote eingeholt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Teilaufhebung der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 "östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Billigung der Entwurfsunterlagen und Beauftragung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 beschlossen, das Bauleitplanverfahren zur Teilaufhebung der 1. Vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ durchzuführen. Betroffen von dieser Teilaufhebung sind die Grundstücksflächen FlNr. 272/5 und 272/118, Gem. Heilsbronn.
Die Aufhebung eines Bebauungsplanes erfolgt analog der Aufstellung. Auf die Sitzungsvorlage des 17.04.2024 wird insoweit verwiesen.
Für die durchzuführende Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind die ausgearbeiteten Entwurfsunterlagen durch den Stadtrat zu billigen.
Die erforderlichen Unterlagen (Planblatt, Satzung & Begründung) wurden im Entwurf durch das beauftragte Ingenieurbüro Christofori & Partner ausgearbeitet und der Sitzungsvorlage beigefügt. Für das vorliegende Bauleitplanverfahren von besonderer Relevanz ist die Begründung des Bebauungsplanes, da hierin die entscheidungserheblichen Beweggründe für die Teilaufhebung aufgeführt werden.
Die Auslegung der Unterlagen ist für die Dauer vom 29.07.2024 bis einschließlich 13.09.2024 vorgesehen. Die Monatsfrist nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wird wegen der Sommerferien angemessen um 15 Tage verlängert. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner zeitgleich durchgeführt.
Im Anschluss an die Beteiligungen erfolgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie ggf. der Satzungsbeschluss durch den Stadtrat. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die (Teil-)Aufhebung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Beschluss

  1. Billigungsbeschluss
Die vorliegende Entwurfsplanung, bestehend aus dem Planblatt, dem Satzungstext und der Begründung mit jeweils Stand vom 24.07.2024 wird gebilligt.
  1. Auslegungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 12 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Feuerwehrwesen; Antrag der FFW Müncherlbach zur Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeuges; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

 In öffentlicher Stadtratssitzung am 12.06.2024 wurde beschlossen, die Ersatzbeschaffung des TSF am Standort Müncherlbach bis zur Vorlage des Entwurfes des Feuerwehrbedarfsplanes zurückzustellen. Auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen.
Auf Anfrage teilte das beauftragte Ingenieurbüro IBG mit, dass die Aussagen des Entwurfes des Feuerwehrbedarfsplanes, der zur internen Abstimmung zwischenzeitlich vorliegt, hinsichtlich der die Feuerwehr Müncherlbach betreffenden Auszüge vorab den Stadtratsmitgliedern veröffentlicht werden kann. Zum Gesamtentwurf erfolgt auftragsgemäß zunächst eine Sichtung und Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Eine entsprechende Prüfung ist in den letzten Wochen aus Kapazitätsgründen nicht erfolgt. Um den Beschaffungsprozess nicht noch weiter aufzuschieben wurde nun um auszugsweise Vorabveröffentlichung gebeten.
Demnach besteht, wie bereits auch aus dem Projektbericht (S. 163) zum Feuerwehrbedarfsplan ersichtlich ist, für den Standort Müncherlbach zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr grundsätzlich keine Erforderlichkeit zur Stationierung eines Fahrzeuges. Dies begründet sich damit, dass andere, entsprechend auch fahrzeugtechnisch ausgestattete Feuerwehren im Stadtgebiet innerhalb der Hilfsfristen am Einsatzort sein können. Die Ausstattung des Standortes Müncherlbach mit einem Fahrzeug (Tragkraftspritzenfahrzeug) liegt demnach im Ermessen der Stadt Heilsbronn. 
Auch wenn keine zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr Fahrzeugnotwendigkeit besteht, übernimmt die FFW Müncherlbach mit dem bestehenden TSF zahlreiche Einsätze, insbesondere auch im Bereich der technischen Hilfeleistung (v.a. Straßensicherung B 14). Die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Fahrzeuges ist daher aus Sicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorteilhaft. Durch die Fahrzeugstationierung können Einsätze u.a. schneller und mit stärker vorhandener Ortskenntnis effektiver abgewickelt werden. Es war zudem auch nicht die Intention der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes, abzuklären, ob an Ausstattungen eingespart werden könnte. Im Blick steht die Untersuchung, ob dem gesetzlichen Auftrag der Gefahrenabwehr ausreichend Rechnung getragen wird.
Nachdem zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr keine Erforderlichkeit besteht, besteht aus Sicht der Stadtverwaltung auch im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Heilsbronn keine Möglichkeit, vom vorhandenen Fahrzeugtyp abzuweichen. Ein stärker ausgestattetes Fahrzeug kommt in der Gesamtbetrachtung nicht in Frage, war im Rahmen der Vorgespräche allerdings auch nicht Ansinnen der FFW Müncherlbach.
Alternativ könnte, nachdem auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplanes angenommen werden darf, dass der gesetzliche Auftrag der Gefahrenabwehr auch anderweitig gesichert ist, auf die Ersatzbeschaffung verzichtet werden. Dann wäre die FFW Müncherlbach bis zur Einsatzunfähigkeit des bestehenden TSF noch einsatzfähig. Bei eintretender Einsatzunfähigkeit müssten die Einsätze dann durch andere Feuerwehren im Stadtgebiet abgedeckt werden.
Aus der Bestandsgarantie nach Art. 5 Abs. 1 BayFwG lässt sich grundsätzlich ein Erhaltungsanspruch der Ortsfeuerwehren organisatorischer Art ableiten. Ein Anspruch auf Erhalt der technischen Ausstattung (und auch der Gerätehäuser) ist dadurch nicht gegeben.
Zwischenzeitlich weist das TSF (Baujahr 1988) größere Ausfallzeiten auf. Die FFW Müncherlbach war daher in den letzten Wochen zeitweise nicht einsatzfähig. Mittel zur Ersatzbeschaffung wurden in der Investitionsplanung bereits berücksichtigt. Dabei wurden für die Ersatzbeschaffung Kosten in Höhe von ca. 120.000 € angenommen und Zuwendungen in Höhe von 35.000 € erwartet.
Die Zuwendungsfähigkeit ist im weiteren Verfahren mit der Regierung von Mittelfranken zu klären und dazu auch eine fachliche Einschätzung des Kreisbrandrates einzuholen. Sollte unerwarteterweise eine Förderung nicht gewährt werden, erfolgt eine Wiedervorlage an den Stadtrat.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Beschaffungsverfahren zur Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für den Standort Müncherlbach einzuleiten.
Als Ersatzfahrzeug soll erneut ein Tragkraftspritzenfahrzeug beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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8. Feuerwehrwesen; FFW Weiterndorf - Gründung Kinderfeuerwehr; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seit dem 01.07.2017 können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen in den Feuerwehren gebildet werden. Die Freiwillige Feuerwehr Weiterndorf beantragt zum 01.01.2025 eine Kinderfeuerwehr zu gründen und bittet um Zustimmung des Stadtrats.
Durch eine Kinderfeuerwehr sollen die Kinder langsam an die Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr herangeführt werden. Im Jahr finden hierfür 5 bis 7 Gruppenstunden (60 bis 90 Minuten je Gruppenstunde) statt, an denen spielerisch durch verschiedene Aktionen die Feuerwehr nähergebracht wird. Angedacht sind hierbei z. B. Oster- und Weihnachtsbasteln, Ausflüge und Rätselaktionen.
Geplant ist im ersten Jahr die Aufnahme von ca. 20 Kindern, auf die ca. 7-8 Betreuer gestellt werden können. Dies entspricht dem Erfahrungswert des LFV Bayern.
Es wird keine Schutzausrüstung benötigt, sondern lediglich selbstgestaltete Warnwesten und Caps.
Die Kosten für den Betrieb dieser Kinderfeuerwehr werden auf ca. 1.000 € im Jahr geschätzt.
Für die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren ist es wichtig Kinder frühzeitig an das Thema heranzuführen, weshalb eine Kinderfeuerwehr immer wichtiger wird.   

Beschluss

Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Weiterndorf, eine Kinderfeuerwehr zu errichten, wird zugestimmt. Es wird ein jährliches Budget in Höhe von 1.000 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö 9
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9.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 71. Sitzung des Stadtrates vom 10.07.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.07.2024 öffentlich:
Anschaffung Passbildterminal - Änderung Personalausweis- und Passgesetz; Beschluss
Zum 01.05.2025 tritt die Änderung des Personalausweis-, Pass- und Ausländerrechts in Kraft. Die Änderung besteht darin, dass ab diesem Zeitpunkt in den Behörden kein ausgedrucktes Passbild für Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel mehr vorgelegt werden darf. Seitens der Behörden können nur noch digitale Bilder akzeptiert werden, die entweder direkt in der Behörde gemacht wurden oder bei zertifizierten Stellen wie z. B. Fotostudios oder Drogerien angefertigt und über ein Cloud-System an die jeweilige Behörde übermittelt wurden.
Im Bürgerservice soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bürgerinnen und Bürgern ab 01.05.2025 direkt bei der Antragstellung von Personalausweis und Reisepass ein Passbild aufnehmen können. Die Verwaltung wird mit der Beschaffung des Fotoaufnahmesystems beauftragt.
Kommunalunternehmen;
Bisherige Informationen des Stadtrates über Möglichkeiten der Verlagerung kommunaler Aufgaben auf externe Betriebsformen; Bekanntgabe
In der Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2024 wurde anlässlich einer Vorkaufrechtsangelegenheit besprochen, dass bis zum 1. Quartal 2025 ein Referent zum Thema Wohnungsbaugesellschaft bzw. Kommunalunternehmen vor dem Stadtratsgremium referiert.
Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH - Leerrohranlage Blumenstraße; Bekanntgabe
Mit Vertrag vom 11.07.2024 wurde die Leerrohranlage in der Blumenstraße für einen Kaufpreis von 13.000,00 € an die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH verkauft.
Verlegung Artemis - Anzeige eines Schadens im Netz der Stadtwerke Heilsbronn; Bekanntgabe
Die Stadtwerke Heilsbronn stellen seit Monaten durch den Ausbau des Glasfasernetzes viele Schäden im Versorgungsnetz von Heilsbronn und Weiterndorf fest. Es sind inzwischen viele Schäden aufgetreten. Der Fachbereich 3 ist der Auffassung, dass die vor Ort tätige Firma „nicht die nötige Sachkunde“ habe. Die Stadtwerke Heilsbronn verzeichnen von Mitte 2023 bis heute rd. 20 Schäden in ihrer Infrastruktur durch Glasfaser-Arbeiten (Strom 8, Straßenbeleuchtung 5, Wasser 3, Mittelspannung 4). Verantwortlicher Ansprechpartner für die Stadtwerke und Anlieger ist dabei immer das Unternehmen Deutsche Glasfaser. Diese geht auf den Baustellen nicht selbst zu Werke, sondern beschäftigt dafür Subunternehmer.
Die Schäden verursachen bei den Stadtwerken Störungen, Kosten und bei den Kunden auch Ärger. Auch viel Aufwand, den der Schaden verursacht. Wann immer eine Leitung angekratzt wird, müssen schnellstmöglich Mitarbeiter anrollen, die alles wieder in Ordnung bringen. Letzter aktueller Schaden: Am Dienstag 09.07.2024 wurde in der Nelkenstraße 14 Tiefbauarbeiten im Gehweg mit einer Fräse ausgeführt. Ein Niederspannungskabel wurde so zerstört dass die anliegenden Mehrfamilienwohnungen teilweise ohne Strom waren. Ein Büro war ebenfalls davon betroffen. Ein Kabelmesswagen wurde angefordert um festzustellen ob auch eine vorhanden Mittelspannungsleitung 21kV ebenfalls beschädigt wurde. Wie hoch die Kosten sind, die durch Probleme an Glasfaserbaustellen inzwischen zusammengekommen sind bzw. zukünftig auf die Stadtwerke kommen, kann man noch nicht beziffern. Die Schadenersatzforderungen gegenüber der Deutsche Glasfaser werden fällig. 
Dient zur Kenntnis.

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9.2. Einladung zur 8. Karpfenlust am Klosterweiher; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö 9.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auch in diesem Jahr wollen wir in Heilsbronn die Karpfensaison am Klosterweiher eröffnen. 
Hierzu laden wir Sie ganz herzlich ein zur

„8. Heilsbronner Karpfenlust am Klosterweiher“ 
am Samstag, den 7. September 2024, 10:00 Uhr
am Klosterweiher Heilsbronn.

An diesem Tag haben Sie erneut die Möglichkeit das Abfischen des Klosterweihers live mitzuerleben und mittels zweier Schau-Aquarien die heimischen Fische näher „kennenzulernen“. Lassen Sie sich dabei fränkische Karpfenspezialitäten wie auch unseren „Karpfenlüstling“ schmecken. Das dunkle Vollbier wurde extra von der Brauerei Dorn in Bruckberg für die „Karpfenlust“ gebraut. Genießen Sie währenddessen die Livemusik sowie das einzigartige Ambiente des Klosterweihers.
Alle Veranstalter – die Teichgenossenschaft Landkreis Ansbach, die Weihergemeinschaft Heilsbronn und Umgebung, der Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V. und die Stadt Heilsbronn – freuen sich auf ihren Besuch. 
Dient zur Kenntnis.

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9.3. Nächste Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auf die nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) am 14.08.2024 und der ersten Sitzung des Stadtrates nach der Sommerpause am 18.09.2024 weist der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer das Stadtratsgremium hin.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 19.09.2024 10:26 Uhr