Datum: 18.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufnahme neuer Tagesordnungspunkt: Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss über die Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der Förderantragstellung
2 Niederschrift der 72. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2024; Anerkennung
3 Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 40 I "Erweiterung Sonnenfeld Süd/Hirschlachstraße Nord" für die Grundstücke FlNrn. 215/8, 222/2, 222/6, 222/7, 222/4, 222/3, 222, 223/1 & 223/2 sowie eine Teilfläche der FlNr. 222/1, jeweils Gemarkung Heilsbronn, im Bereich der Ansbacher Straße
4 Nutzungsänderung; Vergrößerung des Ladens durch Nutzungsänderung von drei zu zwei Nutzeinheiten auf FlNr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn
5 Münsterplatz Heilsbronn; Weiteres Vorgehen i.S. Hundeverbot wg. Verunreinigung des Münsterplatzes anl. Unterschriftenliste v. 12.06.2024
6 Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss über die Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der Förderantragstellung
7 Bekanntgaben
7.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 72. Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2024; Bekanntgabe
7.2 Niederschrift der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) vom 14.08.2024
7.3 Anfrage einer Städtepartnerschaft; Informationen für anschl. Fraktionsberatungen
7.4 Dienstwagen 1. Bürgermeister und Werkleitung; Ersatz Mini-Hybrid durch Mini-Elektrofahrzeug
7.5 Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2023; Information über das Rechnungsergebnis
7.6 Information über den erfolgreichen Abschluss des Bundesprogramms Sprach-Kita der Kita Peter Pan
7.7 Einladung zum Festwochenende 125+5 Jahre Feuerwehr Weiterndorf; Bekanntgabe
7.8 „Heimatdialog.Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat – Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Bayern
7.9 Konzert "Heilsbronner Musikanten and friends" am 26.10.2024; Bekanntgabe
7.10 Wünsche und Anträge
7.11 Geburtstage

zum Seitenanfang

1. Aufnahme neuer Tagesordnungspunkt: Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss über die Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der Förderantragstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

1. Bgm. Pfeiffer bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0. 
Die Zweckvereinbarung ist gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen (Anzeige ist erfolgt) und bedarf für ihr Inkrafttreten der letzten zustimmenden Beschlussfassung aller Gemeinderatsgremien. Diese Beschlussfassung ist nun bis zum 30.09.2024 durch die Stadt Heilsbronn erforderlich.

Beschluss

Mit der Aufnahme des Tagesordnungspunktes besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Niederschrift der 72. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 72. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 40 I "Erweiterung Sonnenfeld Süd/Hirschlachstraße Nord" für die Grundstücke FlNrn. 215/8, 222/2, 222/6, 222/7, 222/4, 222/3, 222, 223/1 & 223/2 sowie eine Teilfläche der FlNr. 222/1, jeweils Gemarkung Heilsbronn, im Bereich der Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 40 I „Erweiterung Sonnenfeld Süd/Hirschlachstraße Nord“ mit folgendem räumlichen Geltungsbereich (schwarz umrandet) gefasst:
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist u.a. die Beseitigung vorhandener städtebaulicher Missstände im Bereich der Ansbacher Straße sowie eine verträgliche geordnete Wohnbauentwicklung.
Derzeit befindet sich im Bereich der Ansbacher Straße ein planungsrechtlich ausgewiesenes Industriegebiet unmittelbar neben einem Allgemeinen Wohngebiet. Diese Nutzungsunverträglichkeit soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens aufgelöst werden. Insbesondere wegen der noch offenen Grundstücksfrage konnte das Bauleitplanverfahren bislang nicht weiter konkretisiert werden. Die weiteren bauleitplanerischen Überlegungen werden auch von den Grundstücksangelegenheiten an der Ansbacher Straße beeinflusst.
Zwischenzeitlich erreichte die Stadt Heilsbronn ein Antrag auf Nutzungsänderung (s. nachfolgender Tagesordnungspunkt) für das Grundstück FlNr. 223/2, Gem. Heilsbronn. Beantragt wird die Vergrößerung des Ladens durch eine Nutzungsänderung von bislang drei zu dann zwei Nutzeinheiten.
Ohne weitergehende bauleitplanerische Konkretisierung ist zum derzeitigen Verfahrensstand davon auszugehen, dass die beantragte Erweiterung im Bereich des Drogeriemarktes mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes grundsätzlich in Einklang zu bringen wäre.
Jedoch ist für das Bauantragsverfahren derzeit maßgeblich der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. B 12 IV vom 18.07.1973. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stimmt das beantragte Vorhaben überein.
Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. B 12 IV enthält (insb. aufgrund seines Alters) keine Festsetzungen hinsichtlich zentrenrelevanter Sortimente der Stadt Heilsbronn. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn setzt diese Sortimentsliste zum Schutz der im Innenstadtbereich vorhandenen Sortimente fest und bildet u.a. auch die Voraussetzung für Städtebauförderungsmittel. Es führt dazu aus, dass zur Rechtsverbindlichkeit der Sortimentsliste Festsetzungen in den betreffenden Bebauungsplänen erforderlich sind. Das EEK besitzt an sich keine rechtsverbindliche Außenwirkung. Nur mittels jeweiliger Festsetzung in den Bebauungsplänen kann die Sortimentsliste als rechtsverbindlich festgesetzt werden. In anderen Bereichen wurde dies bereits vorgenommen, insbesondere bei den Erweiterungen der Lebensmittelmärkte innerhalb des Stadtgebietes in den letzten Jahren.
Nach der vorliegenden Vorhabensbeschreibung sollen im Bereich des erweiterten Drogeriemarktes auch Spiel- und Schreibwaren und Zeitungen angeboten werden. Entsprechend der Heilsbronner Liste zentrenrelevanter Sortimente (Sortiment a9) ist das Sortiment „Bücher, Schreibwaren: Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc., Schreibwaren, Schul- und Bürobedarf, Papierwaren, etc“ zentrenrelevant. Nach Ziff. 9.3 des EEK können in den Nahversorgungszentren (vorliegend gegeben) Drogeriefachmärkte zugelassen, weitere zentrenrelevante Sortimente an dieser Stelle jedoch möglichst ausgeschlossen oder in Einzelfällen geregelt werden. So sollen weiter die Verkaufsflächen für Sortimente Spielwaren, Schreibwaren etc. in einem Drogeriefachmarkt ausgeschlossen oder zumindest auf ein „innenstadtverträgliches“ Maß eingeschränkt werden. Die Dimension dieser Verkaufsflächen sollen vorab in einem Verträglichkeitsgutachten ermittelt werden.
Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser zentrenrelevanten Sortimente müssten für die vorliegend beantragte Erweiterung Festsetzung in den rechtsgültigen Bebauungsplan aufgenommen werden. Da das Bauleitplanverfahren einen entsprechenden Verfahrensstand noch nicht erreicht hat (s.o.), wäre mittels Veränderungssperre zu verhindern, dass zwischenzeitlich Baugenehmigungen erteilt werden, die diese Vorgaben nicht enthalten.
Die Veränderungssperre kann rechtlich nicht isoliert nur für eine Grundstücksfläche erlassen werden. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich in der vorgeschlagenen Lageskizze daher weitgehend auf die benachbarten Flächen, die bislang industriell genutzt waren. Für diese Flächen ist bis zum Erlass eines neuen Bebauungsplanes ebenfalls sicherzustellen, dass nicht zwischenzeitlich bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, die der künftigen Planung widersprechen, diese erschweren oder unmöglich machen würden.
Für die bislang industriell genutzten Grundstücksflächen lagen die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre seit Aufstellungsbeschluss vor. Hierüber wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses beraten. Aufgrund der zeitlich vergleichsweise kurzen Geltungsdauer der Veränderungssperre (2 Jahre mit zweimaliger Option um einjährige Verlängerung) wurde bislang auf den förmlichen Erlass jedoch verzichtet. Es war (und ist) der weitere Verfahrenslauf der Grundstücksfrage im Bereich der Ansbacher Straße nicht final abzuschätzen. Aufgrund der hinzukommenden Umstände, dass keine Festsetzungen hinsichtlich der zentrenrelevanten Sortimente vorhanden sind, entsteht nunmehr gleichwohl die Erforderlichkeit zum Erlass.
Die städtebauliche Absicht, die noch immer ausgewiesenen Industrieflächen planungsrechtlich verträglich an die angrenzende Wohnbebauung zu entwickeln, war stets erklärt. Durch den Erlass der Veränderungssperre wird auch für diesen Bereich verhindert, dass die Planungen erheblich erschwert oder unmöglich gemacht werden.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre für die Geltungsdauer von zunächst zwei Jahren für den Bereich des Bebauungsplans Nr. B 40 I „Erweiterung Sonnenfeld Süd/Hirschlachstraße Nord“ für den aus der Anlage ersichtlichen Bereich und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Ausfertigung und amtlichen Bekanntmachung der Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Nutzungsänderung; Vergrößerung des Ladens durch Nutzungsänderung von drei zu zwei Nutzeinheiten auf FlNr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beantragen eine Nutzungsänderung, durch die im Inneren der bestehenden Immobilie der bestehende Drogeriemarkt um die Nutzflächen des bestehenden Textilmarktes erweitert werden soll. Die vorhandene Verkaufsfläche des Drogeriemarktes soll dabei von bisher 382,41 m² auf 696,23 m² erweitert werden.
Nachdem für das Baugrundstück zwar ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, das Bauleitplanverfahren jedoch noch nicht zur Planreife fortgeführt werden konnte, bestehen hinsichtlich der angebotenen Sortimente derzeit keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Die Heilsbronner Liste zentrenrelevanter Sortimente ist daher im vorliegenden Fall nicht anwendbar.
Nach der Vorhabensbeschreibung sollen auch zentrenrelevante Sortimente angeboten werden, daraufhin wurde durch die Stadtverwaltung im vorangehenden Tagesordnungspunkt der Erlass einer Veränderungssperre vorbereitet.
Das vorliegende Bauvorhaben beinhaltet Anträge für Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen. Im Übrigen hält es die Festsetzungen des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplanes ein, das gemeindliche Einvernehmen wäre daher grundsätzlich zu erteilen.
Der durch die Nutzungsänderung entstehende Mehrbedarf an Stellplätzen für den Drogeriemarkt wird durch die dann nicht mehr notwendigen Stellplätze für den Textilmarkt kompensiert. Den nach Stellplatzsatzung erforderlichen 20 Stellplätzen stehen 22 vorhandene Stellplätze gegenüber.
Je nach Entscheidung des Stadtrates über die Veränderungssperre wäre die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu bewerten.

Beschluss

Der Stadtrat versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Die beschlossene Veränderungssperre für das Baugrundstück FlNr. 223/2, Gem. Heilsbronn wird dabei berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Münsterplatz Heilsbronn; Weiteres Vorgehen i.S. Hundeverbot wg. Verunreinigung des Münsterplatzes anl. Unterschriftenliste v. 12.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadt Heilsbronn liegt eine Unterschriftensammlung mit 124 Unterschriften vor. Mit dieser wird ein generelles Hundeverbot im Bereich des Münsterplatzes/Kreuzgang begehrt. In der Sitzung vom 10.07.2024 wurde die Unterschriftenliste bekanntgegeben und den Stadtratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Die Unterschriftensammlung moniert, dass auf dem Münsterplatz vermehrt Hundekot liegengelassen wird. Selbst wenn der Hundekot von den jeweiligen Besitzern entfernt werden würde, bliebe immer ein Rest zurück. Hierdurch würde das Bild des Münsterplatzes gewaltig getrübt. Außerdem gefährde dies am Wasserlauf oder auf der Wiese spielende Kinder, wenn diese mit dem Hundekot in Berührung kommen. Auch die sonstigen Besucher des Münsterplatzes, insbesondere Eltern mit Kinderwägen oder eingeschränkte Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, seien durch die Kotrückstände beeinträchtigt.  
Die aktuell gültige Satzung über die Benutzung des Münstervorplatzes, Kreuzgangs und Platz vor dem Konventsaal stellt eine Leinenpflicht für Hundebesitzer auf. Außerdem untersagt sie „jegliches grob ungehöriges Verhalten, das dem Charakter und der Würde des Platzes unangemessen ist“. Hierunter fällt auch das Hinterlassen bzw. Nichtbeseitigen von Hundekot. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann bereits heute mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden. 
Aus rechtlicher Perspektive ist ein darüberhinausgehendes generelles Verbot von Hunden zu diesem Zeitpunkt nicht ohne weiteres realisierbar. Der Stadtverwaltung liegen keine konkreten Erkenntnisse dazu vor, wie oft, in welchem Umfang und an welchen Stellen der Münsterplatz mit Hundekot belastet ist. Nach der Rechtsprechung ist dies aber eine Grundvoraussetzung dafür, um beurteilen zu können, ob ein generelles Mitnahmeverbot von Hunden im konkreten Fall überhaupt geeignet, erforderlich und angemessen ist (VG Berlin, Beschluss vom 22.06.2016, Az. VG 24 L 140.16). Denn ein generelles Verbot betrifft zwangsläufig immer auch rechtstreue und rücksichtsvolle Hundebesitzer. Vorrangig ist daher die Sachverhaltsaufklärung, um gerichtlich nachprüfbare Feststellungen über Art und Umfang der Störung zu gewinnen. 
Die Stadtverwaltung regt daher an, durch geeignete Aufklärungsmaßnahmen, wie die regelmäßige fotografische Dokumentation, über einen Zeitraum von 12 Wochen den Münsterplatz einschließlich Kreuzgang und Platz vor dem Konventsaal, auf die Einhaltung der Beseitigungspflicht von Hundekot zu untersuchen. Die dadurch gewonnenen Ergebnisse sind dann einer Entscheidung über ein generelles Hundeverbot zugrunde zu legen. 

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mittels geeigneter Aufklärungsmaßnahmen, wie der fotografischen Dokumentation, über einen Zeitraum von zunächst 12 Wochen zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Störungen von Hundekot im Bereich des Münsterplatzes/Kreuzgangs/Platz vor dem Konventsaal vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

6. Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss über die Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der Förderantragstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Um die nachträgliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes wird gebeten. Die Zustimmung zur Zweckvereinbarung muss zur Förderantragstellung spätestens zum 30.09.2024 vorliegen. Bis zum Einladungstermin war die Verwaltung davon ausgegangen, dass eine Beschlussfassung am 09.10.2024 noch ausreichend wäre.
Bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2024 wurde beschlossen, das Förderprogramm nach der Bundes-Gigabitrichtlinie 2.0 durchzuführen und dafür eine Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden anzustreben, um bessere Förderaussichten zu erhalten. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel des Förderprogrammes war die Stadt Heilsbronn bislang nicht förderbegünstigt. Durch eine übergemeindliche Zusammenarbeit bestünden aufgrund des Kriterienkataloges, der im Zusammenhang mit dem Förderprozess angewandt wird, günstigere Förderaussichten, jedoch weiterhin keine Fördergarantie.
Mit Beschluss v. 12.06.2024 wurde bereits festgelegt, dass den Umfang der interkommunalen Zusammenarbeit zunächst die Stadtverwaltung regelt. Damit bestand ausreichend Flexibilität, in den letzten Wochen und Monaten nach anderen Gemeinden zu suchen, um damit die Förderaussichten zu steigern.
Zwischenzeitlich wurde eine Zweckvereinbarung mit folgenden Gemeinden abgeschlossen: Gemeinde Sachsen b. Ansbach (Federführung), Gemeinde Petersaurach, Gemeinde Oberdachstetten, Markt Lehrberg, Markt Dietenhofen.
Die Zweckvereinbarung ist gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen (Anzeige ist erfolgt) und bedarf für ihr Inkrafttreten der letzten zustimmenden Beschlussfassung aller Gemeinderatsgremien. Diese Beschlussfassung ist nun bis zum 30.09.2024 durch die Stadt Heilsbronn erforderlich.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der anliegenden Zweckvereinbarung zum Gigabitausbau für das Gebiet der beteiligten Gemeinden auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL 2.0) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 72. Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2024 öffentlich:
Neubau Kindertagesstätte Bauhofstraße; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben:
Die Kosten zum KiTa Neubau mussten zuletzt im Stadtrat vom 13.03.2024 um 200 T€ auf eine Gesamtsumme von 8.669.643,79 € angehoben werden.
Im Rahmen der Schlussrechnungsprüfungen wurden nun weitere Kosten in Höhe von rd. 125.000 € für gestiegene Planungsleistungen (inkl. Entwurfsplanung und inkl. noch nicht gebuchtem Gewährleistungseinbehalt aus Honorarschlussrechnung) festgestellt. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten auf insgesamt rd. 8,79 Mio. €.
Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. rd. 330.000 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.
Beauftragung zur Ausschreibung eines VgV Verfahrens für Planungsleistungen zur Grundschulerweiterung:
Die weiteren Planungsleistungen zur Erweiterung der Grundschule Heilsbronn sind nach der aktuellen Vergabeverordnung Europaweit auszuschreiben. Für die Unterstützung bei diesem VgV Verfahren wurden bereits erste Angebote eingeholt. Die Auswertung der bisher eingegangenen Angebote ergeben einen Auftragswert von voraussichtlich 30 T€. 
Der Stadtrat bevollmächtigt die Verwaltung, die Leistungen zur Durchführung des erforderlichen VgV Verfahrens an das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen. 
Mittagsverpflegung an der Grundschule Heilsbronn, Auftragsvergabe
Der Auftrag zur Mittagsverpflegung an der Grundschule Heilsbronn (Ganztag, Mittagsbetreuung und Hort) wird an die Firma Kupfers Metzgermarkt GmbH & Co. KG, Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn mit einer Angebotssumme von 165.110 € (110 Mahlzeiten x 380 Versorgungstage x 3,95 € brutto pro Essen) vergeben. Ein entsprechender Vertrag mit einer Laufzeit Start Schuljahr 2024/205 bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2026/2027 wird abgeschlossen.
Liefervertrag Erdgas für städtische Liegenschaften ab 01.01.2025 mit Stadtwerke Augsburg Energie GmbH
Die Bündelausschreibung für die Erdgasbeschaffung für den Lieferzeitraum 01.01.2025 – 01.01.2028 bietet die KUBUS GmbH zu unveränderten Preisen an. Für die Ausschreibung wird für die Stadt Heilsbronn ein Honorar i. H. v. ca. 2.200,00 € netto (davon Grundpreis: 1.000,00 €, zzgl. 50,00 € x 24 je nicht-leistungsgemessener Abnahmestelle) fällig.
Vom 01.01.2025 bis 01.01.2028 werden unsere städtischen Liegenschaften nun gemäß der Ausschreibung von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH zu folgenden Preisen versorgt: 
Arbeitspreis 2025: 4,2860 ct/kWh                                                                                                Arbeitspreis 2026: 3,9000 ct/kWh                                                                                                     Arbeitspreis 2027: 3,4880 ct/kWh

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

7.2. Niederschrift der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) vom 14.08.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.08.2024 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt und liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

7.3. Anfrage einer Städtepartnerschaft; Informationen für anschl. Fraktionsberatungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn erreichten Anfragen sowohl durch den Bezirk Mittelfranken als auch durch das Kreisamt Südmähren, ob Interesse an einer Städtepartnerschaft mit der tschechischen Stadt Kurim (deutsch: Gurein) bestünde.
Die entsprechenden Unterlagen wurden der Sitzungsvorlage angefügt.
Informationen zur tschechischen Stadt Kurim sind im Internet abrufbar: https://de.wikipedia.org/wiki/Ku%C5%99im 
Die Stadtverwaltung stellt die derzeit zur Verfügung stehenden Informationen den Stadtratsmitgliedern zur Verfügung. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates obliegt die Entscheidung über den Abschluss einer Städtepartnerschaft dem Stadtrat.
Die Stadtverwaltung möchte vorsichtige Zurückhaltung zum Ausdruck bringen, dass es ggf. schwierig darstellbar sein könnte, eine ausreichende Zahl an interessierten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu animieren, sich im Partnerschaftsprozess einzubringen. Eine Partnerschaft, die ausschließlich durch die Stadtverwaltung ausgeübt wird, widerstrebt dem Partnerschaftsgedanken.
Die Bekanntgabe soll den Fraktionen eine fraktionsinterne Beratung ermöglichen, sodass zu einem späteren Zeitpunkt zur Anfrage selbst entschieden werden kann. Die Stadtverwaltung merkt die Angelegenheit für eine Sitzung im Oktober (23.10.) oder im November (13.11.) vor.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

7.4. Dienstwagen 1. Bürgermeister und Werkleitung; Ersatz Mini-Hybrid durch Mini-Elektrofahrzeug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Leasing-Vertrag über den MINI Countryman begann am 30.06.2021 und endete am 29.06.2024. Die monatlichen Kosten betrugen 306,99 € netto.
Nun wird der neue Dienstwagen, ein MINI Aceman Elektrofahrzeug, in Kürze ausgeliefert. Die Mietdauer beträgt 48 Monate. Die monatliche Rate incl. Winterreifen für das Fahrzeug beträgt 357,33 € netto. Die elektrische Reichweite wird mit 404 km angegeben, innerorts beträgt die genannte Reichweite 511 km.
Dient zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

7.5. Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2023; Information über das Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.10.2023 ö 5.2
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2023 ist zwischenzeitlich aufgestellt. Das Ergebnis weist in Einnahmen und Ausgaben folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt
28.774.231,15 €
(Haushaltsansatz: 26.025.400 €)
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 5.051.002,21 €, was einer Erhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz (99.400 €) um 4.951.602,21 € entspricht. Die Stadtwerke haben einen Verlustausgleich von der Stadt i. H. v. 730.243,54 € (Haushaltsansatz 0 €; planmäßig Überschuss von Stadtwerken: 13.900 €) erhalten.
b) im Vermögenshaushalt 
10.707.342,58 €
(Haushaltsansatz 8.343.800 €)
Darin enthalten ist ein Überschuss i. H. v. 4.648.641,28 €
II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan
13.903.080,88 €
(Haushaltsansatz 14.695.300 €)
Darin enthalten ist die Zuführung vom Erfolgsplan an den Vermögensplan mit 863.170,90 € (Haushaltsansatz 0 €).
b) im Vermögensplan
1.095.759,73 €
(Haushaltsansatz 1.601.100 €)
III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt / Erfolgsplan
42.677.731,03 €
b) Vermögenshaushalt / Vermögensplan
11.803.102,31 €

Die Prüfung der Jahresrechnung 2023 kann erfolgen.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

7.6. Information über den erfolgreichen Abschluss des Bundesprogramms Sprach-Kita der Kita Peter Pan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Kita Peter Pan hat seit 01.09.2017 - 30.04.2023 erfolgreich am Bundesprogramm 
„Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teilgenommen. 

Der eingereichte Verwendungsnachweis wurde abschließend geprüft und mittels Prüfbescheid die rechtmäßige Auszahlung von Fördermitteln in Höhe 125.569,00 € bestätigt. Die ursprünglich bewilligten Fördermittel in Höhe v. 145.834,00 € konnten auf Grund von Personalwechsel sowie Zeiten der Personalgewinnung nicht vollständig ausgeschöpft werden. 

Dient zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

7.7. Einladung zum Festwochenende 125+5 Jahre Feuerwehr Weiterndorf; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Jubiläumsfest 125+5 Jahre Freiwillige Feuerwehr Weiterndorf vom 27. – 29. Juni 2025 laden der Vorstand und der Kommandant herzlich ein.
Der Sonntag startet mit dem Festzug durch Weiterndorf um 14:00 Uhr.
Die Einladung liegt der Vormerkung bei.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

7.8. „Heimatdialog.Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat – Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Schreiben an die Stadtverwaltung von Herrn Staatsminister Füracker, MdL und Herrn Staatssekretär Schöffel, MdL wurde der Vormerkung beigefügt.
Zur Kenntnisnahme. 

zum Seitenanfang

7.9. Konzert "Heilsbronner Musikanten and friends" am 26.10.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Vorsitzende Herbert Heich lädt im Namen der Heilsbronner Musikanten zum Konzert „Heilsbronner Musikanten and friends“ am 26.10.2024 um 19:30 Uhr in die Hohenzollernhalle recht herzlich ein.
Die Einladung befindet sich in der Tischvorlage.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

7.10. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtrat Brendle-Behnisch lädt das Stadtratsgremium und die anwesenden Bürger zur Kirchweih in Weißenbronn am Wochenende vom 27.-29.09.2024 ein.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

7.11. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö 7.11
Datenstand vom 10.10.2024 10:58 Uhr