Datum: 09.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 73. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 18.09.2024; Anerkennung
2 Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 8 "östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg"; a) Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
3 Citymanagement Heilsbronn; Beschlussfassung über Verlängerung des Dienstleistungsauftrages ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
4 Gründung des Zweckverbandes Kernfranken; Bestellung von Verbandsräten der Stadt Heilsbronn
5 Bekanntgaben
5.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 73. Sitzung des Stadtrates vom 18.09.2024; Bekanntgabe
5.2 Niederschrift der 13. Sitzung des Werkausschusses vom 07.05.2024
5.3 Sanierung Hauptstraße Heilsbronn; Information nach Abstimmung mit der Regierung v. Mittelfranken, SG Städtebauförderung
5.4 Vollzug des Wärmeplanungsgesetzes (WPG); Schreiben des Bay. Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung & Energie v. 01.08.2024 zum Stand der Umsetzung des WPG in Bayern
5.5 Breitbandausbau; Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Einreichung des Förderantrages im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit; Bekanntgabe
5.6 Antrag der Sportvereine auf Fortführung der Übernahme von Nutzungsgebühren für die Realschulturnhalle; Bekanntgabe
5.7 Bekanntgabe Termine Bürgerversammlungen Herbst 2024
5.8 Information zur Kreisumlage
5.9 Zuwendungsanträge im Rahmen der Härtefallförderung gem. RZWas2021 für die Flurstraße; Bekanntgabe
5.10 Geburtstage

zum Seitenanfang

1. Niederschrift der 73. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 18.09.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 73. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 18.09.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2. Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 8 "östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg"; a) Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.07.2024 die Teilaufhebung der 1. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung Nr. B 8 beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 29.07.2024 bis zum 13.09.2024 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage dargestellt. Aus der Öffentlichkeit sind dabei keine Stellungnahmen bei der Stadt Heilsbronn eingegangen.
In der anberaumten Sitzung sollen die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und anschließend der Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung gefasst werden. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird die Teilaufhebung in Kraft treten. Für den von der Teilaufhebung betroffenen Bereich bedeutet dies, dass wieder der ehem. Bebauungsplan Nr. B 8 „östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ in Kraft treten wird. Dieser war durch die vorhabenbezogene 1. Änderung geändert worden.
Auf folgende Stellungnahmen wird gesondert hingewiesen sowie ein gesonderter Abwägungsbeschluss vorgeschlagen:
Landratsamt Ansbach, SG 44 (hauptamtliche Fachkraft für Naturschutz)
Es wird darauf hingewiesen, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) aus dem Jahre 2017 stammt und daher nicht mehr als aktuell angesehen werden kann. Aufgrund der nicht erfolgten Pflege der betroffenen Grundstücksflächen hat sich dort bereits eine Ruderalflora gebildet. Es kann daher nicht mehr auf die durchgeführte saP berufen werden. Bei einer erneuten Bauleitplanung muss daher auf artenschutzrechtliche Belange gesondert geachtet werden, weswegen eine durch die Stadt Heilsbronn erfolgende erneute artenschutzrechtliche Beurteilung empfohlen wird.
Nachdem durch die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. B 8 I) wieder der ursprüngliche Bebauungsplan rechtskräftig wird, obliegt – bis zu einer erneuten Bauleitplanung der Stadt Heilsbronn – die Verpflichtung zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange dem jeweiligen Vorhabenträger. Im Falle einer erneuten Bauleitplanung (vorhabenbezogen oder Angebotsbebauungsplanung) wird die saP erneuert.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Das Unternehmen teilt mit, dass im Planbereich derzeit noch keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden- Es wird zu Koordinierungszwecken um Mitteilung bekannter Maßnahmen Dritter im Versorgungsbereich gebeten. Es wird zudem um Mitteilung des Baubeginns der Erschließungsmaßnahmen gebeten, um eigene Maßnahmen einplanen zu können. Weiter wird um Freihaltung notwendiger Versorgungsstreifen zugunsten der Deutschen Telekom gebeten.
Aus der Stellungnahme wird ersichtlich, dass das Unternehmen den gegenständlichen Zweck der Bauleitplanung nicht erkannt hat. Das Bauleitplanverfahren wird zur Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt. Die Ausführung wären im Falle einer neuerlichen Bauleitplanung mit entsprechender Erschließungsplanung zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind im vorliegenden Verfahren jedoch gegenstandslos. Insbesondere wird der Forderung nach gesonderten Leitungstrassen nicht gefolgt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte dennoch eine diesbezügliche Abwägung vorgenommen werden.
Im Übrigen können die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der anl. Übersicht des beauftragten Ingenieurbüros Christofori & Partner abgewogen werden.

Beschluss 1

Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Teilaufhebung der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“
  • Die Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach, SG 44 (hauptamtliche Fachkraft für Naturschutz“ vom 09.09.2024 wird dahingehend abgewogen, dass keine Planänderungen erforderlich sind. Im Falle eines erneuten Bauleitplanverfahrens ist eine aktuelle spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchzuführen oder ggf. durch eine Vorhabenträgerin vorzulegen. Zwischenzeitlich obliegt die Verantwortung zur Einhaltung artenschutzrechtlicher Belange den Bauherrn und den Grundstückseigentümern.
  • Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird dahingehend abgewogen, dass diese für das laufende Bauleitplanverfahren nicht zu Planänderungen oder Anpassungen der Planungen führt. Die Aussagen betreffen Erschließungsmaßnahmen, die nicht im Rahmen des Teilaufhebungsverfahrens thematisiert werden können.
  • Im Übrigen werden die Stellungnahmen entsprechend der anl. Abwägungstabelle abgewogen. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Satzungsbeschluss
Die
S T A D T H E I L S B R O N N
erlässt aufgrund der §§ 1, 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist,
i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) die zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist sowie
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), durch § 5 des Gesetzes vom 23. Juli .2024 (GVBl. S. 257) geändert worden ist und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. vom 22. August.1998 (GVBl. S. 796), die zuletzt geändert durch den § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist,
die
Teilaufhebung
der vorhabensbezogenen 1. Bebauungsplanänderung
„Östlich der Herbststrasse/nördlich Heuweg“
als
S A T Z U N G
(Aufhebungssatzung)
§ 1 – Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich dieser Teilaufhebungssatzung ergibt sich aus dem im zeichnerischen Teil (Lageplan) festgesetzten Geltungsbereich, welcher zusammen mit den nachstehenden Vorschriften die Teilaufhebungssatzung bildet. Der Geltungsbereich der Teilaufhebungssatzung umfasst die Grundstücke mit folgen-den Flurstücksnummern: 272/5 und 272/118, jeweils Gemarkung Heilsbronn. 
§ 2 – Gegenstand 
Für den in § 1 bestimmten Geltungsbereich wird die Rechtskraft der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ aufgehoben. Die am 11.12.2020 in Kraft getretene vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ tritt am Tage des Inkrafttretens dieser Teilaufhebungssatzung außer Kraft. 
§ 3 – Bestandteile des Bauungsplanes 
Bestandteile der Teilaufhebungssatzung der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ in der Fassung vom 09.10.2024 sind als jeweils gesondert ausgefertigte Dokumente: 
  • das Planblatt mit zeichnerischer Festsetzung des Geltungsbereichs der Teilaufhebungssatzung 
  • Satzung mit textlichen Festsetzungen 
Die Dokumente bilden bzgl. ihrer Rechtskraft eine Einheit. 
Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen, Konzepte und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen der Teilaufhebungssatzung der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ im Rathaus der Stadt Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden. 
Hinweis: Die Öffnungszeiten des Rathauses können der Homepage der Stadt Heilsbronn (http://www.Heilsbronn.de) eingesehen oder unter Tel. 09872 – 806 - 0 erfragt werden 
§ 4 – Rechtskraft
Die Teilaufhebungssatzung der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbst-straße/nördlich Heuweg“ i. S. d. § 30 BauGB in der Fassung von 09.10.2024 tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 
Hinweis: mit dem Tage der Rechtskraft der Teilaufhebung der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ tritt für den dortigen Geltungsbereich der Ur-Bebauungsplan Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1991 wieder in Kraft. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Geltungsbereich dieser Teilaufhebungssatzung regelt sich ab diesem wieder gem. den Fest-setzungen des Ur-Bebauungsplans NR. B 8.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Citymanagement Heilsbronn; Beschlussfassung über Verlängerung des Dienstleistungsauftrages ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 15.12.2021 die seinerzeitige Weiterführung des Citymanagements ab dem 01.01.2022 für zwei Jahre mit zweimaliger optionaler Verlängerung um je ein Jahr an das Büro Planwerk beauftragt.
Mit Beschluss vom 25.10.2023 wurde der Auftrag erstmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2024 verlängert. Mit Ablauf des Kalenderjahres endet der derzeitige Auftrag, allerdings kann auf Grundlage der durchgeführten europaweiten Ausschreibung noch ein letztes Mal um ein Jahr eine Verlängerung beauftragt werden. Die Städtebauförderung hat die Zustimmung hierzu bereits erteilt.
Der Stadtrat hat daher zu beraten, ob von der verbliebenen Verlängerungsoption für das Jahr 2025 Gebrauch gemacht werden oder keine weitere Beauftragung stattfinden soll.
Die Stadtverwaltung spricht sich für die Weiterführung des Citymanagements aus. Insbesondere die Einzelhändler der Innenstadt profitieren von der Arbeit des Citymanagements und dessen Bindegliedfunktion zur Stadtverwaltung. Die bislang initiierten Veranstaltungen haben sich zwischenzeitlich verstetigt, wenngleich es wünschenswert und auch durch den Fördermittelgeber gefordert wäre, dass die Einzelhandelsbetriebe ihre Zusammenarbeit auch ohne ein Citymanagement weiterführen. Das Citymanagement soll dabei nur als Anstoßunterstützung gefördert werden, als solches selbst jedoch nur zeitlich befristet stattfinden. Auf die bereits in der Sitzung vom 25.10.2023 mitgeteilten Zweifel, ob eine Verselbstständigung der Leistungen des Citymanagements in Heilsbronn überhaupt jemals erreicht werden kann, wird an dieser Stelle verwiesen. Die beteiligten Protagonisten der Projektgruppen äußern sich der Stadt Heilsbronn gegenüber ausnahmslos positiv über die Arbeit des Citymanagements und sprechen sich für eine Weiterführung aus.
Im kommenden Jahr soll insbesondere eine Baustellenbegleitung des Citymanagements bei Baubeginn der Sanierungsarbeiten in der Hauptstraße erfolgen. Aufgrund der noch nicht erfolgten Ausschreibung mangels finaler Förderzusage sind hierfür noch keine Zeitpläne ausgearbeitet, jedoch ein Ideenpool bereits erarbeitet worden.
Im Jahre 2025 müssten die Leistungen des Citymanagements ggf. erneut ausgeschrieben werden, da nach dem 31.12.2025 keine Verlängerungsoption besteht. Die Stadtverwaltung hofft dann auf eine bereits angekündigte Erhöhung der Schwellenwerte für freiberufliche Leistungen, um ggf. eine europaweite Ausschreibung vermeiden zu können. 

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt auf Grundlage der Verlängerungsoption des bestehenden Dienstleistungsauftrages das Büro Planwerk mit den Leistungen des Citymanagements für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4. Gründung des Zweckverbandes Kernfranken; Bestellung von Verbandsräten der Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Wie in der Sitzung des Stadtrates vom 10.07.2024 mitgeteilt, hat die Stadt Heilsbronn zu dem ab 01.01.2025 zu gründenden Zweckverband 8 Mitglieder zu entsenden, d.h., neben dem 1. Bürgermeister als „geborenes“ Mitglied sind aus der Mitte des Stadtrates weitere 7 Mitglieder zu bestellen. 
Die Bestellung der weiteren Vertreter der Stadt Heilsbronn hat nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 KommZG durch den Stadtrat zu erfolgen.
Die Stadt Heilsbronn ist in der Entscheidung frei, wen sie als ihre Repräsentanten in die Verbandversammlung bestellen, allerdings sind die Inkompatibilitätsvorschriften des Art. 30 Abs. 4 KommZG) zu beachten. Denkbar, aber nicht zwingend, ist eine Bestellung nach Proporz des Stadtrates.
Die Amtszeit der weiteren Vertreter dauert sechs Jahre. Sie beginnt mit der Wirksamkeit der Bestellung und endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigem Ausscheiden aus dem Stadtrat, vgl. Art. 31 Abs. 4 KommZG. Sie üben das Amt bis zum Amtsantritt der neuen Verbandsräte aus.
Aus den Fraktionen gingen folgende Vorschläge ein:
  • Stadtratsmitglied Petra Hinkl (SPD)
  • Stadtratsmitglied Andrea Schmidt (CSU)
  • Stadtratsmitglied Robert Sturm (CSU)
  • Stadtratsmitglied Werner Scherzer (CSU)
  • Stadtratsmitglied Sebastian Buhl (FW)
  • Stadtratsmitglied Wolfgang Prager (FW)
  • Stadtratsmitglied Gabriela Schaaf (Bündnis 90/Die Grünen)
Nach Art. 31 KommZG bestellen die Verbandsmitglieder, hier die Stadt Heilsbronn, für die entsendeten Verbandsräte jeweils Stellvertreter. Verbandsräte können sich nicht untereinander vertreten. Die bestellten Repräsentanten der Stadt Heilsbronn haben in der Verbundversammlung des Zweckverbandes somit eine Stellvertretung. 

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn bestellt folgende Repräsentanten in die Verbundversammlung des Zweckverbandes Kernfranken.

Verbandsräte (ohne 1. Bürgermeister)
Stellvertreter der Verbandsräte
Stadtratsmitglied Sebastian Buhl (FW)
Stadtratsmitglied Rudolf Eger (FW)
Stadtratsmitglied Petra Hinkl (SPD)
Stadtratsmitglied Uwe Oehler (SPD)
Stadtratsmitglied Wolfgang Prager (FW)
Stadtratsmitglied Peter Stemmer (FW)
Stadtratsmitglied Gabriela Schaaf (Bündnis 90/Die Grünen)
Stadtratsmitglied Günther Brendle-Behnisch (ÖDP)
Stadtratsmitglied Werner Scherzer (CSU)
Stadtratsmitglied Manfred Huber (CSU)
Stadtratsmitglied Andrea Schmidt (CSU)
Stadtratsmitglied Heidrun Rauh (CSU)
Stadtratsmitglied Robert Sturm (CSU)
Stadtratsmitglied Bastian Böhm (CSU)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 73. Sitzung des Stadtrates vom 18.09.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.09.2024 öffentlich:
Kunstwerke Röthel - Kunstleihvertrag zur Leihgabe am Bahnhofssteig/Bahnhofstraße
Der Stadtrat stimmt dem Kunstmietvertrag zur zweijährigen Leihe des Kunstobjektes des Herrn Röthel und jeglicher weiterer Kosten im Bereich des Bahnhofsteigs/Caspar-Othmayr-Straße und dem nach Leihende anschließenden Kauf des Kunstwerkes zu den enthaltenen Konditionen nicht zu. 
Auftragsvergabe Straßenunterhalt 2024; Beratung und Beschlussfassung
Der Stadtrat beauftragt die Firma Hans Hirschmann KG (91757 Treuchtlingen) mit dem günstigsten Angebot in Höhe von 183.018,85 € zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen für den Straßenunterhalt 2024.
Anfrage der Fa. Tennet zu Ausgleichsflächen im Zuge des Netzausbaus (Umspannwerk Raitersaich)
Der Stadtrat stimmt der Bereitstellung einzelner Bäume als Ausgleichsmaßnahme der Fa. Tennet auf der städtischen Fläche (Flurnummer 457, Gemarkung Bonnhof) nicht zu.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5.2. Niederschrift der 13. Sitzung des Werkausschusses vom 07.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 13. Sitzung des Werkausschusses vom 07.05.2024 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt und liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5.3. Sanierung Hauptstraße Heilsbronn; Information nach Abstimmung mit der Regierung v. Mittelfranken, SG Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 5.3
zum Seitenanfang

5.4. Vollzug des Wärmeplanungsgesetzes (WPG); Schreiben des Bay. Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung & Energie v. 01.08.2024 zum Stand der Umsetzung des WPG in Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö vorberatend 5.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 01.08.2024 informiert der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zum aktuellen Stand der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern.
Darin wird u.a. zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens informiert, nachdem bislang weiterhin keine landesrechtliche Verordnung zur Umsetzung in Bayern verabschiedet wurde.
Den Gemeinden wird dabei auch nahgelegt, den Beginn der Wärmeplanung aktuell nicht zu überstürzen, sondern die geplante und im Schreiben ausgeführte Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Die Stadtverwaltung nimmt die avisierte Unterstützung des Freistaates Bayern erfreut zur Kenntnis. Entsprechend den Inhalten des Schreibens wird durch die Stadtverwaltung derzeit nicht auf eine Auftragsvergabe zur Wärmeplanung noch im Jahre 2025 hingearbeitet. Mögliche Vorarbeiten werden im Rahmen des im Stadtrat beratenen Umfang geleistet, sodass das Verfahren möglichst zeitnah weitergeführt werden kann, wenn der Freistaat Bayern eine entsprechende Landesverordnung erlassen und über die Fördermöglichkeiten informiert hat.
Das Schreiben liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5.5. Breitbandausbau; Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Einreichung des Förderantrages im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö beschließend 5.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die für den 25.09.2024 geladene Sondersitzung des Stadtrates konnte erfreulicherweise kurzfristig abgesagt werden, nachdem eine Überprüfung des Kooperationsvertrages der Stadt Heilsbronn mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH ergab, dass große Gebiete des Stadtgebietes Heilsbronn für das Förderverfahren nach der Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes ausgeschlossen werden können.
Die Stadt Heilsbronn kann damit Mitglied der mittels Zweckvereinbarung am 18.09.2024 beschlossenen interkommunalen Zusammenarbeit bleiben. Für die Stadt Heilsbronn ergibt sich ein abschließender Punktewert nach dem anzulegenden Kriterienkatalog von 217. Das Gesamtscoring der beteiligten Gemeinden beläuft sich nunmehr auf 315 Punkte, womit realistischerweise mit einer Förderzusage gerechnet werden kann, wenngleich keine Garantie besteht.
Der Förderantrag wurde zwischenzeitlich bei der zuständigen Stelle durch die federführende Gemeinde Sachsen b. Ansbach eingereicht. Die Stadtverwaltung hofft nun auf eine positive Förderzusage, um den Förderprozess nicht im kommenden Jahr ggf. erneut durchführen zu müssen.
Dient zur Kenntnis.        

zum Seitenanfang

5.6. Antrag der Sportvereine auf Fortführung der Übernahme von Nutzungsgebühren für die Realschulturnhalle; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 5.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung vom 3.12.2019 den Beschluss gefasst, die Kinder- und Jugendsportstunden in der Realschulturnhalle nach Vorlage der Landkreisabrechnung mit 100 % zu bezuschussen. Diese Zuschussregelung wurde für die Dauer von 5 Jahren gefasst und läuft mit dem 30.04.2025 ab.

Nun haben die vier Heilsbronner Sportvereine (Turnverein Heilsbronn, 1. FC Heilsbronn, SV Bürglein, TSC Weißenbronn) mit Schreiben vom 15.08.2024 den Antrag auf Fortführung der Übernahme der Nutzungsgebühren für die Realschulturnhalle ab Mai 2025 gestellt (s. Anlage).

In der jüngsten Stellungnahme unserer Rechtsaufsicht vom 12.06.2024 zur angespannten Haushaltslage 2024 hat die Stadt u. a. alle Ausgaben zu unterlassen, die nicht durch dringende öffentliche Zwecke gerechtfertigt sind, d. h. freiwillige Leistungen einzuschränken.

Eine Behandlung dieses Antrages ist in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.11.2024 geplant.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5.7. Bekanntgabe Termine Bürgerversammlungen Herbst 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 5.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herzliche Einladung zu den bevorstehenden Bürgerversammlungen im Herbst 2024:

Donnerstag, 17.10.2024 um 19:30 Uhr 
für das Stadtgebiet Heilsbronn 
im Koventsaal Heilsbronn (Hauptstraße 5/7, 91560 Heilsbronn)

Dienstag, 05.11.2024 um 19:30 Uhr
für den Ortsteil Bonnhof 
im Gasthaus „Lutz“ (Bonnhof, Bürgleiner Straße 23, 91560 Heilsbronn)

Donnerstag, 21.11.2024 um 19:30 Uhr 
für den Ortsteil Weiterndorf 
im Feuerwehrgerätehaus, Dorfgemeinschaftsraum (Klosterweg 7, 91560 Heilsbronn)

zum Seitenanfang

5.8. Information zur Kreisumlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö vorberatend 5.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Es ist überall zu hören von finanziellen Nöten in Gemeinden, Städten und Landkreisen.
Vor allem Landkreise wären am finanziellen Limit. Ursache scheint auch die Übernahme staatlicher Aufgaben zu sein.
So zu lesen in der Fränkischen Landeszeitung vom 19.08.2024 „Acht Millionen Euro für staatliche Aufgaben“ und am 28.09.2024 „Sparen wird schwierig; Weil Bund und Land immer neue Aufgaben stellen, rechnet man im Landratsamt mit weiter steigenden Ausgaben“.
Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang eine Anhebung des Umlagesatzes für die Kreisumlage ins Gespräch gebracht.
Eigentlich dürfte es aber nicht Aufgaben der Umlageschuldner (=Städte und Gemeinden im Landkreis) sein, dem Landkreis für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben den Aufwand über die Kreisumlage zu erstatten da die eigentlich das Land zu erstatten hätte.
Die Frage, ob die Defizite, die dadurch entstehen, dass das Land seine Finanzgarantien gegenüber den Landkreisen nicht erfüllt, vom Gemeinden getragen werden dürfen, beschäftigt aktuell die Verwaltungsgerichte.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5.9. Zuwendungsanträge im Rahmen der Härtefallförderung gem. RZWas2021 für die Flurstraße; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 5.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Ferienausschuss am 14.08.2024 wurde bereits mitgeteilt, dass Zuwendungsanträge im Rahmen der Härtefallförderung gem. RZWas2021 für die Flurstraße sowohl für Wasser- als auch für den Kanalbau gestellt werden sollen. Diesen wurden mit Datum 15.08.2024 beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach entsprechend gestellt.

Leider konnte für die Auswechslung des Mischwasserkanals die Härtefallschwelle gem. Nr. 4.3.1 der RZWas2021 nicht mehr überschritten werden (getrennte Betrachtung der Härtefallschwelle 1 mit PKB von 2.500 €/ EZD).

Aus diesem Grund wurde die von uns beantragte Maßnahme zum Stichtag 14.08.24 als nicht zuwendungsfähig beurteilt. Eine Förderfähigkeit für den Kanalbau scheidet somit aus (s. anliegendes Schreiben des WWA vom 25.09.24).

Für den gestellten Zuwendungsantrag für die Erneuerung der Wasserleitung in der Flurstraße ging der entsprechende Zuwendungsbescheid heute ein.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5.10. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö 5.10
Datenstand vom 19.11.2024 09:48 Uhr