Datum: 11.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 75. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2024; Anerkennung
2 Niederschrift der 76. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2024; Anerkennung
3 Straßenverkehrswesen; Antrag bzgl. der Anordnung von Gefahrzeichen im Bereich der Abfahrt-Ost der Bundesstraße 14
4 Heizkonzept für das Freibad Heilsbronn, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
5 Ausbau der Hauptstraße; a) Beschluss über die Durchführung der Maßnahme b) Beschluss über den Finanzierungsplan
6 Jahresbericht 2024
7 Bekanntgaben
7.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 76. Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2024; Bekanntgabe
7.2 Niederschrift der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2024
7.3 Sitzungstermine 2025 - Rückmeldung Stadtratsgremium -
7.4 Feuerwerksverbot Innenstadt 2024; Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach § 24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz; Bekanntgabe
7.5 AWO Weihnachtsfeier 2024; Bekanntgabe
7.6 Dankesschreiben zur Übernahme von Nutzungsgebühren für die Realschulturnhalle ab Mai 2025; Bekanntgabe
7.7 Geburtstage
8 Wünsche und Anträge

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1. Niederschrift der 75. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 75. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 76. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 76. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
STR Gerstlacher erscheint nach der Abstimmung zur Sitzung.

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3. Straßenverkehrswesen; Antrag bzgl. der Anordnung von Gefahrzeichen im Bereich der Abfahrt-Ost der Bundesstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Bürgerversammlung in Weiterndorf am 21.11.2024 erreichte die Stadtverwaltung anliegender Antrag, der den Stadtratsmitgliedern bereits zur Kenntnis übersandt wurde.
Der Antragsteller wandte sich in der Vergangenheit bereits in gleicher Angelegenheit an die Stadt Heilsbronn. Nachdem es sich bei der Abfahrt der Bundesstraße 14 um die Staatsstraße 2410 handelt, bestehen für die Stadt Heilsbronn keine eigenen Handlungsmöglichkeiten, was dem Antragsteller auch in der Vergangenheit mitgeteilt wurde.
Inhaltlich führt der Antragsteller aus, dass im Bereich der Abfahrt rechtzeitig mittels Warnschildern und weiteren Maßnahmen auf die örtliche Gefahrenstelle hingewiesen werden müsse. Auf den Antrag wird insoweit verwiesen.
Vorgeschlagen wird durch den Antragsteller die Anbringung von Gefahrzeichen (Zeichen 133 „Fußgänger“ und Zeichen 136 „Kinder“).
Für Anordnungen im Straßenverkehr (nach § 45 StVO) im Bereich der Staatsstraßen ist die Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig, Art. 4 ZustGVerk. Die Stadt Heilsbronn als örtliche Straßenverkehrsbehörde ist nur im Bereich von Ortsstraßen oder öffentlichen Feld- und Waldwegen befugt, Anordnungen im Straßenverkehr zu treffen, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZustGVerk.
Im Bereich der Abfahrt der Bundesstraße 14 Heilsbronn-Ost ist eine Anordnung von Gefahrzeichen durch die Stadt Heilsbronn daher rechtlich nicht möglich. Die Stadtverwaltung regt an, den Antrag (wie auch die gleichlautenden Anfragen und Anträge bislang) an das zuständige Landratsamt Ansbach mit der Bitte um Prüfung weiterzuleiten.
Die Stadtverwaltung möchte klarstellend ausführen, dass die Einhaltung gesetzlicher Strukturen und Regelungen nicht als Geringschätzung der Belange der örtlichen Bürgerschaft verstanden wird. 

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, den Antrag vom 11.11.2024 zur Bürgerversammlung in Weiterndorf, zuständigkeitshalber an das Landratsamt Ansbach mit der Bitte um Prüfung weiterzuleiten. Im Falle künftiger, gleichlautender Anträge oder Anfragen ist gleichermaßen zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Heizkonzept für das Freibad Heilsbronn, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung vom 13.11.2024 wurde der Antrag vom 30.09.2024 Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bekanntgegeben.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragen darin, dass die Stadtwerke beauftragt werden, ein neues Heizkonzept für das Freibad zu entwickeln, das zu 100 % auf erneuerbare Energien basiert. Bis zum Start den neuen Freibadsaison, so der Antrag, sollte die Maßnahme umgesetzt sein.
  1. Stellungnahme der Stadtwerke
Neues Heizkonzept für das Freibad Heilsbronn; Antrag der Grünen vom 30.09.2024
Die Stadtwerke sollen nach dem Antrag der Grünen vom 30.09.2024 ein neues Heizkonzept  für das Freibad Heilsbronn entwickeln, das zu 100% auf erneuerbare Energien basiert. Eine energetische Sanierung ist aus Sicht der Werke sinnvoll, um sowohl die Betriebskosten zu senken als auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die in Betracht gezogen werden können, um die Energieeffizienz des Freibads zu verbessern.
Eine der vielversprechendsten Optionen ist die Installation von Photovoltaikanlagen. Diese nutzen Sonnenlicht zur Stromerzeugung und können einen erheblichen Teil des Energiebedarfs des Freibads decken. Die Vorteile von Photovoltaik liegen auf der Hand: Sie sind umweltfreundlich, reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und senken langfristig die Energiekosten. Zudem können überschüssige Strommengen ins Netz eingespeist werden, was zusätzliche Einnahmen generieren kann. Derzeitig ist aber eine Einspeisung ins Netz wegen der Überkapazitäten  nicht möglich. Die Folge wäre eine Nulleinspeisung. Weitere Besonderheiten sind die Örtlichkeiten. Eine Montage auf dem vorhandenen Flachdach müsste durch die Bauabteilung geprüft und freigegeben werden. Das Dach auf dem Mutter-Kind Bereich ist ebenfalls in einem schlechten Zustand.
Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung thermischer Solaranlagen. Diese Systeme wandeln Sonnenenergie in Wärme um und können insbesondere zur Beheizung des Schwimmbeckens und der Umkleideräume eingesetzt werden. Die Vorteile der thermischen Solarenergie sind ebenfalls vielfältig: Sie trägt zur Reduzierung der Heizkosten bei und ist eine nachhaltige Lösung, die die CO2-Emissionen signifikant senken kann. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen gibt es allerdings einige Herausforderungen, die berücksichtigt werden müssen. Ein zentrales Problem sind die Bäume rund um das Freibad, die die Sonneneinstrahlung behindern. Um die Effizienz der Solaranlagen zu maximieren, könnte es notwendig sein, einige Bäume zu beschneiden oder sogar zu fällen. Dies sollte jedoch mit Bedacht geschehen, um die natürliche Umgebung und die Biodiversität nicht unnötig zu beeinträchtigen. Der Stadtrat der Grünen hat bereits Empfehlungen ausgesprochen, die Umrüstung der Heizungsanlage in Betracht zu ziehen. Eine moderne, energieeffiziente Heizungsanlage könnte in Kombination mit den Solarsystemen die Betriebskosten senken und die Umweltbelastung minimieren. Eine weitere Möglichkeit wäre Solarthermie mit Wärmepumpe. Hierbei könnte auch die Nutzung von Biomasse oder anderen erneuerbaren Energien in Erwägung gezogen werden.
In den letzten Jahren wurden durch Umbaumaßnahmen und Sanierungen der Technik und Hydraulik verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit bereits umgesetzt. 
Das Freibad Heilsbronn wurde bereits 1997 mit einem Biomasseheizkraftwerk betrieben. Als Treibstoff wurde Rapsöl verwendet (Förderung Projekt Carmen). 
Im Jahr 2005 wurde eine Energiesparelektronik für die Schwimmbadanlage eingebaut (weniger Stromverbrauch)
Im Jahr 2012 wurde der einzige alte Gasbrenner Viessmann 350 kW Leistung durch               3  Brennwertgeräte Buderus (3er-Kaskade) a 100 kW Nennwärmeleistung getauscht. Das BHKW wurde wegen Totalausfall (Ersatzteile konnten nicht mehr beschafft werden, Motor kaputt)  ausgebaut und entsorgt. 
Die vorhandenen Absorber mit 450m² Fläche wurden bis 2022 betrieben und aufgrund Alterung , Ausflocken und Undichtheiten sowie schlechter Wirkleistung im Jahr 2023 abgebaut.
Seitdem können für die Beheizung der Becken und der Duschen nur noch die 3 Brennwertgeräte a 100 kW verwendet werden. 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein neues Heizkonzept/energetische Sanierung des Freibads Heilsbronn durch den Einsatz von evtl. Photovoltaik und thermischer Solarenergie bzw. die Beschaffung von neuen Absorbern, den Verbrauch von C02 und Gas reduziert. Die Beschattungen der Bäume und der möglichen Flächen müsste untersucht werden. Eine Wirtschaftlichkeit (eingeschränkten Betrieb nur in den Sommermonaten von Mai bis September – 5 Monate) wurde noch nicht berechnet. 
Sollte sich der Stadtrat für eine Untersuchung und Umsetzung, nach dem vorliegenden Antrag der Grünen entscheiden, schlagen die Werke vor, für die technische Umsetzung  die Firma IGA aus Ansbach einzubinden, die  in den letzten 15 Jahren die Grundlagenermittlung für die Sanierung der Heizungsanlage erstellt und umgesetzt hat. 
Für eine effiziente Nutzung von Energie und Basis einer Wärmeplanung  würden wir die Firma  ifE Institut für Energietechnik ebenfalls einbinden.

  1. Ergänzende Hinweise der Verwaltung:
Der Antrag sollte unter den aktuellen Rahmenbedingungen (Haushaltslage, Personalkapazität) nicht isoliert behandelt werden, sondern es ist der Gesamthaushalt der Stadt Heilsbronn zu betrachten. 
Neben den in der Stellungnahme der Stadtwerke genannten Einschränkungen:
-  Einspeisung ins Netz wegen Überkapazitäten derzeit nicht möglich
-  Einschränkung der Sonneneinstrahlung durch Beschattung (Bäume)
-  Betrieb nur in den Monaten Mai – September
darf noch angemerkt werden:
  • Kosten, die bei Beauftragung IGA oder ifE entstehen, konnten, da abhängig vom Auftragsumfang, von den Stadtwerken nicht genannt werden.
  • Die Kosten der Absorberanlage betrugen nach Angabe der Stadtwerke vor 10 Jahren noch 25.000,00 €, jetzt werden diese auf 40.000,00 € - 48.000,00 € geschätzt.
  • Die Einsparung, die während des Betriebs der Absorberanlage (1996 bis 2022) erzielt wurde, konnte nicht ermittelt werden. Die Einsparungen erscheinen den Stadtwerken auch als gering, da die Anlage nur bei warmen Wetter funktioniert, bei dem der Wärmebedarf gering ist.  
  • Erhebliche Einsparungen konnten nach Aussage der Stadtwerke andererseits durch die ab 2024 geltenden, späteren Öffnungszeiten (ab 10.00 Uhr) erzielt werden, da die kalte Tageszeit am Morgen überbrückt wurde
  • Bei den Planungen zum Haushalt 2024 wurde zwischen Kämmerei und Stadtwerke besprochen, dass ein Ansatz von 48.000,00 € für Absorber, Solarthermie wegen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung verschoben werden soll.
Aus vorgenannten Gründen erscheint es zumindest fraglich, ob die erforderlichen finanziellen Mittel nicht an anderer Stelle ökonomischer eingesetzt werden können.

Beschluss

  1. Die Stadtwerke werden beauftragt im Gespräch mit dem Angrenzer, Hr. Probst eine mögliche Mitnutzung der vorhandenen PV-Anlage abzuklären.
  2. Es wird vorgeschlagen Planungskosten eines Fachbüros für Bäderbetriebe für eine Fortführung des Heizkonzepts einzuholen.
  3. Die endgültige Entscheidung über die Erneuerung der Absorber-Anlage soll im Rahmen der Beratungen zum Investitionsplan 2025 ff. getroffen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Ausbau der Hauptstraße; a) Beschluss über die Durchführung der Maßnahme b) Beschluss über den Finanzierungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der entscheidungsreife Zuwendungsantrag zum Ausbau der Hauptstraße mit Beantragung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn soll – nach Möglichkeit - noch in diesem Kalenderjahr gestellt werden.
Dazu sind noch folgende Beschlüsse zu fassen, die dem Antrag beizulegen sind:
  1. Beschluss über die Durchführung der Maßnahme
  2. Beschluss über den Finanzierungsplan
Zu a)
Die Planungen zum Ausbau der Hauptstraße vom oberen Tor bis zum Marktplatz konnten erfreulicherweise zwischenzeitlich mit der Städtebauförderung weitgehend endabgestimmt werden. Die Unterlagen werden durch die Städtebauförderung als umfassend vorlagefähig erachtet. Eine noch angeregte Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erfolgt parallel zur Sitzungsvorbereitung durch das beauftragte Ingenieurbüro.
Die Regierung betrachtet den Entwurf als stimmig und sowohl die Pflasterflächen als auch die Grünräume erscheinen systematisch. Die Stellplatzmarkierungen nehmen sich zurück und Sitzmöglichkeiten sind in ausreichender Zahl vorhanden. Lediglich die Fahrradstellplätze könnten nach Ansicht der Regierung und nach Erfordernis ggf. noch aufgestockt werden.
Grundsätzlich wird es als sehr positiv gesehen, dass die Grünräume nun in ein geordnetes landschaftsplanerisches Konzept eingebettet wurden und allgemein in höchstmöglicher Anzahl geplant wurden. Unsere Bemühungen dahingehend, nach Möglichkeit viel unversiegelte Fläche zu gewährleisten, wurde auf jeden Fall anerkennend zur Kenntnis genommen.
In der Anlage sind nun die aktuellen Planungen dazu zu finden.
Die Planungen wurden gegenüber der am 24.07.2024 beschlossenen Entwurfsplanung nur partiell angepasst. Aufgrund einer Anregung der Barrierefreiheit wurde der Zugang zum Rathaus von der Hauptstraße ebenfalls in die Planung aufgenommen. Das vorhandene Kopfsteinpflaster vor dem Rathaus soll im Zuge der Baumaßnahmen teilweise durch das auch in der Hauptstraße verwendete Granitpflaster zur Schaffung eines barrierefreien Zugangsweges von der Hauptstraße aus verlegt werden.
Bezüglich der Platzierung der Sitzgelegenheiten bestehen im Rahmen der Bauausführung noch Gestaltungsspielräume. Für den Zuwendungsantrag muss die Situierung nicht final festgelegt werden.

Zu b)
Die Finanzierung dieses Vorhabens wird sich voraussichtlich wie Folgt gestalten:
Gesamtkosten :                                2.450.000,00 € (Kostenberechnung IB v. 25.10.24)
Zuwendung der Städtebauförderung:        1.200.000,00 € (60 % aus zuweisungsfähigen Kosten)
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn:                1.250.000,00 €

Nachdem die exakten zuweisungsfähigen Kosten erst nach Antragsprüfung durch die Regierung festgelegt werden, handelt es sich bei der Zuwendung der Städtebauförderung noch um eine Schätzung.
Die entsprechenden Mittel werden im Haushaltsjahr 2025/ 2026 veranschlagt; sie wurden bereits im Investitionsplan in dieser Höhe und für diesen Zeitraum eingeplant.

Beschluss 1

Der Ausbau der Hauptstraße soll nach der vorliegenden Planung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem o. g. Finanzierungsplan wird zugestimmt. Die Eigenmittel der Stadt Heilsbronn werden erbracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Jahresbericht 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der Stadtverwaltung und des Stadtrates im zweiten Halbjahr 2024.
1. Finanzen
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2024 mit Wirtschaftsplan der Stadtwerke beträgt 46.925.000 €; davon wurden bisher knapp 29,65 Mio. € (63,18 %) abgewickelt.
Das Haushaltsjahr 2023 hat mit einem Überschuss von rund 4,65 Mio. € abgeschlossen. Dieser Überschuss wurde an die Rücklage abgeführt.
Verwaltungshaushalt:
Durch Teuerungen sind teilweise Überschreitungen von Haushaltsplanansätzen entstanden. Die Ausgaben bewegen sich aber insgesamt im Rahmen des gebildeten Haushaltsvolumens.
Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt zeichnet sich folgendes Bild ab:
Die Gewerbesteuereinnahmen liegen aktuell bei rd. 6,48 Mio. € (inkl. Mehreinnahmen durch Hebesatzanhebung ab 01.01.2024), was zum Jahresende einer Mehreinnahme gegenüber dem Ansatz (5,3 Mio. €) um rd. 1,18 Mio. € entsprechen würde, Änderungen werden zu erwarten sein. Da die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen nur sehr schwer zu prognostizieren sind, wird der Haushaltsansatz grundsätzlich vorsichtig gebildet. Auch besteht zunehmend die Gefahr von Steuerrückzahlungen.
Der Haushaltsansatz 2024 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 6,3 Mio. € wird voraussichtlich knapp erreicht werden. Die Auszahlung des 4. Quartals 2024 steht aber noch aus.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B liegen im veranschlagten Bereich (inkl. Mehreinnahmen durch Hebesatzanhebung ab 01.01.2024).
Kassenkredite mussten bisher nicht aufgenommen werden.
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 gingen Schlüsselzuweisungen in diesem Jahr um rd. 210 T€ weniger ein.
Vermögenshaushalt:
Kreditaufnahmen wurden im Haushaltsjahr 2024 nur bei den Stadtwerken für Strom- und Wasserarbeiten im Rahmen der Baumaßnahme Flurstraße vorgesehen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2024 wurde der Beschluss gefasst, diese Kreditaufnahme auf das Haushaltsjahr 2025 zu verschieben, da die Maßnahme erst im nächsten Jahr verwirklicht wird. Der Investitionsbedarf der Stadt sollte durch eine Rücklagenentnahme, planmäßig rd. 934.700 €, finanziert werden.
Von den veranschlagten Zuwendungen (inkl. Haushaltsreste) in Höhe von insgesamt rd. 8,07 Mio. € sind bisher rd. 4,82 Mio. € (59,70 %) eingegangen.
Zum Fortschritt der einzelnen Investitionsmaßnahmen darf auf die folgenden Ausführungen der Fachreferate verwiesen werden.
1.1 Neuregelung der Umsatzbesteuerung für Kommunen (§ 2b UStG)
Aktuelle Entwicklung der Rechtslage - Verlängerung des Optionszeitraums bezüglich des § 2b UStG
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. November 2024 die im Jahressteuergesetz 2024 ent-haltene Verlängerung des Optionszeitraums bezüglich des § 2b UStG um weitere zwei Jahre be-schlossen. Das „neue“ Umsatzsteuerrecht nach § 2b UStG kommt damit im Ergebnis bei den meisten Kommunen erst ab dem Jahr 2027 zur Anwendung.
Vom Bayerischen Städtetag werden verschiedene Gründe für die weitere Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts benannt, denen wir uns anschließen.
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.11.2024 wurde deshalb beschlossen, dass für den Fall, dass im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 die Verlängerung der bestehende Übergangsregelung beim § 2b Umsatzsteuergesetz um weitere zwei Jahre beschlossen wird, dieser Zeitraum in Anspruch genommen bzw. der Verlängerung der Option nicht widersprochen werden soll. D. h. bis zum 1. Januar 2027 wird das bisherige Umsatzsteuerrecht weiter angewandt.
    1. Digitalisierung
Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam und stark voran und ist erklärtes Ziel des Landes. Neben unbestreitbaren Vorteilen gibt es aber auch Nachteile und negative Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Sozialverhalten etc.
Für die Kommunen ergeben sich aus der Umstellung und den erforderlichen laufenden Aktualisierungen von Hard- und Software sowie dem Schutz vor Cyberattacken erhebliche Kosten für die Haushalte sowie auch hier ein steigender Personaleinsatz.
Zudem bestehen zahlreiche Abhängigkeiten von Energie, Soft- und Hardware, Herstellern, Lieferanten, Dienstleistern, Internet usw. – diese sind unbedingt im Blick zu behalten. Um die digitale Souveränität zu erhöhen, bedarf es einer Transformation der Informationstechnik der Öffentlichen Verwaltung, mit dem Ziel sie unabhängiger von einzelnen Anbietern und Produkten zu machen und ihre Resilienz durch die Austauschbarkeit von Komponenten zu erhöhen.
1.2.1 Digitalisierung – Behördengänge online erledigen
Rund 100 Verwaltungsdienstleistungen bietet die Stadt Heilsbronn mittlerweile online an. Im gesamten Bezirk Mittelfranken liegt Heilsbronn aktuell auf dem 6. Platz (nach Erlangen, Nürnberg, Fürth, Ansbach und Rothenburg o. d. Tauber) im Ranking bei der Anzahl der angebotenen Online-Verfahren (Quelle: BayernPortal Datenstand: 02.12.2024). Größere Städte haben natürlich auch mehr Verwaltungsaufgaben wie bspw. Kfz-Zulassung o. ä. anzubieten.
Die Online-Dienste können unter www.bayernportal.de oder www.heilsbronn.de aufgerufen werden.
Somit können Bürger nun nicht nur persönlich im Rathaus, sondern auch bequem von zu Hause oder unterwegs ihre Anliegen erledigen und Unterlagen einreichen. Durch integrierte Plausibilitätsprüfungen und Ausfüllhilfen wird die Antragstellung vereinfacht und die Fehlerquote reduziert.
Von den Heilsbronner Bürgerinnen und Bürgern wird das Online-Angebot sehr gut angenommen. Es gehen in den verschiedenen Abteilungen mehr und mehr Online-Anträge ein. Das Online-Angebot wird Zug um Zug erweitert, um die Digitalisierung voranzutreiben, u. a. durch zur Verfügung gestellte Online-Dienste des Freistaates Bayern. 
Bereits seit März 2021 können Zahlungen an die Stadt Heilsbronn auch über Kreditkarte, Paydirekt oder GiroPay geleistet werden, um die medienbruchfreie Nutzung der Online-Dienste zu gewährleisten.
Die Stadt Heilsbronn erhielt am 20. Mai 2022 die Auszeichnung „Digitales Amt“ von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. 
Weitere Informationen zum Label „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt
1.2.2 Digitalisierung – Rechnungseingang und -ausgang
Nachdem bereits im Juli 2020 der Rechnungseingang sowie der Rechnungsbearbeitungsprozess (Elektronische Anordnungswesen) intern komplett digitalisiert wurde, folgte ab Frühjahr 2023 die Anbindung der ersten städtischen Außenstellen – Bauhof, Kita Peter Pan, Hort und Mittagsbetreuung, im Juli 2023 das Jugendzentrum sowie im Oktober 2024 die beiden Grundschulen Heilsbronn und Bürglein. Hierfür musste erst die entsprechende IT-Infrastruktur geschaffen werden.
E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025
Unter einer E-Rechnung versteht man eine elektronische Rechnung, die als strukturierter Datensatz elektronisch ausgestellt und übermittelt wird (gem. § 14 UStG) und nach der Neuregelung in gesetzlich bestimmten Datei-Formaten (bspw. XRechnung, ZUGFeRD) vorliegen muss (gem. Wachstumschancengesetz). Eine reine PDF-Datei ist daher keine E-Rechnung.
Ab 1. Januar 2025 müssen sämtliche Unternehmer mit Sitz in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Hierfür genügt, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zum Empfang von E-Rechnungen bereitstellt. Dieses besteht bei der Stadt Heilsbronn seit der Implementierung des elektronischen Anordnungswesen im Juli 2020. Unsere Finanzsoftware übernimmt bereits E-Rechnungen in diversen Formaten, liest die strukturierten Datensätze aus und trägt die übermittelten Rechnungsdaten automatisiert in die Eingabemaske ein.
Eine Pflicht zur Ausstellung und Übersendung von E-Rechnungen besteht zum 1. Januar 2025 hingegen noch nicht, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt - ab 1. Januar 2017 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz > 800.000 Euro, ab 1. Januar 2028 für sämtliche inländische Unternehmen.
Die Möglichkeit zur Ausstellung von E-Rechnungen ist durch unsere Finanzsoftware ebenfalls bereits gegeben. Weitere Fachverfahren, die zur Rechnungsstellung verwendet werden, werden dahingehend geprüft.
1.3 Datenschutz und Informationssicherheit
Am 27. März 2024 wurde der Stadt Heilsbronn nun bereits zum zweiten Mal das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ durch das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) verliehen. Dieses Zertifikat ist nun wieder 2 Jahre, also bis März 2026 gültig. Hierzu wurden verschiedene Bereiche der Informations- und Kommunikationstechnik detailliert analysiert und geprüft. Die Grundvoraussetzungen für den Erhalt dieses Siegels hat die Stadt Heilsbronn bereits mit der Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISIS12 gemäß BayEGovG im Juli 2020 geschaffen. 
Weitere Informationen zum Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ finden Sie hier: https://www.lsi.bayern.de/kommunen/siegel_kommunale_it_sicherheit/index.html
Die fortschreitende Digitalisierung steigert auch die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit der Kommunen. Mit dem Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ zeigt die Stadt Heilsbronn, dass die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Informationssicherheit einen hohen Stellenwert hat u. a. um der aktuellen Sicherheitslage gerecht zu werden und die schrittweise Verbesserung der Informationssicherheit in Bayern weiter zu unterstützen.
Im Sommer 2024 haben die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung an einer Online- Informationssicherheitsschulung mit Zertifikatsabschluss teilgenommen. Weitere Sensibilisierungen der Mitarbeitenden erfolgen kontinuierlich und fallbezogen u. a. auch durch interne E-Mails.
Seit 01.03.2024 ist Frau Sabine Thiel die neue Informationssicherheitsbeauftragter und gleichzeitig stellv. DSB. In der Sachbearbeitung unterstützt Frau Jennifer Kahles seit 15.01.2024 das Sachgebiet 25 am Landratsamt Ansbach.
Mit Mitteilung vom 28.10.2024 erhielten wir die Information, dass es im SG 25 Datenschutz und Informationssicherheit für kreisangehörige Gemeinden im Landkreis Ansbach erneut personelle Veränderungen geben wird. Der bisherige Datenschutzbeauftragte Herr Bernd Mikolai ist leider kürzlich verstorben. Um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen und eventuelle Risiken zu minimieren wurden unverzüglich Sicherheits- und Notfallmaßnahmen eingeleitet. Die Informationssicherheitsbeauftragte und gleichzeitig stellvertretende Datenschutzbeauftragte in diesem Bereich Frau Sabine Thiel wurde als Interimsleitung eingesetzt, um die Kontinuität in sicherheitsrelevanten Bereichen zu gewährleisten und als Ansprechperson für Fragen und Anliegen der Gemeinden zur Verfügung zu stehen.

2. Planen und Bauen
Die laufenden städtischen Baustellen sind auf der Homepage unter „Heilsbronn-baut-um“ veröffentlicht.
2.1. Baumaßnahmen im Überblick
Kunstwerke Röthel
Drei der Stahlskulpturen wurden am Bahnhofsgebäude, Bahnhofsstraße und am Weiher errichtet. Das als Leihgabe zur Verfügung gestellte Objekt am Bahnhofsteig möchte der Künstler Anfang 2025 wieder zurückbauen. Die Fundamentarbeiten für das Objekt am Kreisverkehr Südwest sind in Planung
Sanierung Hauptstraße 
Die letzten Gespräche mit der Regierung zum aktuellen Planungsstand sind positiv verlaufen. Die Planunterlagen sind vorbereitet sind und heute ein Beschluss zur Finanzierung der Maßnahme gefasst wurde, kann nun der Antrag auf Förderbescheid gestellt werden. 
Wohnmobilstellplätze
Die Verlängerung der Genehmigung durch das Landratsamt zur Umsetzung liegt vor. Ein Förderung im Rahmen des neuen LEADER Programmes wurde zugesichert. Durchführung im Frühjahr 2025 vorgesehen.
Sanierung Flurstraße
Die Entwurfsplanung für die Entwässerung wurde abgeschlossen. Der bestehende Mischwasserkanal wird durch einen neuen ersetzt. Die Gestaltung des Straßenkörpers wurde nach den Erkenntnissen aus der Infoveranstaltung geplant. Am Straßenkörper selbst besteht wenig Spielraum für Änderungen, der Gehweg wird weitestgehend barrierefrei dargestellt. Die Kanal- und Tiefbauarbeiten wurden bereits vergeben, hier beginnen die Baumaßnahmen im Frühjahr 2025. Direkt im Anschluss sollen die Arbeiten am Straßenkörper beginnen, hier wird aktuell noch auf eine Rückmeldung zum Förderantrag gewartet.
Gebäudeabriss Ansbacher Straße 10
Um Fördermittel nicht zu gefährden, kann erst nach den Abstimmungen des Parkplatzkonzeptes der Abriss und anschließende Parkplatzerweiterung ausgeschrieben werden. Die Städtebauförderung teilte mit, dass die Gebäudekante in abgeänderter Weise (bspw. Wandelemente, Laubengang) im Falle eines Abrisses erhalten bleiben sollte. 
Erweiterung der Inertabfalldeponie Trachenhöfstatt
Die bauliche Umsetzung der beiden weiteren Abschnitte der Inertabfalldeponie Trachenhöfstatt befindet sich in der Vorbereitung. Das Gutachterbüro Spotka und das Ing.-Büro Christofori und Partner sind mit der Durchführung beauftragt. 
Park & Ride Offensive an Bahnhöfen für Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn
Am 17.04.2024 hat der Stadtrat folgende neue Fahrradabstellplätze an zwei Standorten am Bahnhof beschlossen : Aktualisierter Gestattungsvertrag der DB-AG liegt vor.
-48 Doppelstockparker in verschließbaren Unterständen, östlich des Bahnhofes. 
-24 Doppelstockparker in Unterständen, nördlich des Bahnhofes.
Ein geänderter Zuschussantrag ist gestellt.
Ehemalige Bahnmeisterei
Die vertiefte Ausarbeitung zur Nutzungsvariante der Musikschule wurde durchgeführt und das Sanierungsgutachten darauf abgestimmt. Nach erfolgter Ausschreibung wurden die Leistungen zur Objektplanung vergeben und ein erstes Abstimmungsgespräch fand bereits statt.  
Für das Bahnhofsumfeld und die Achse zur Innenstadt wird ein städtebaulicher und landschaftsplanerische Realisierungswettbewerb von der Regierung gewünscht. Durch die gesamte Betrachtung von Bahnhofsgebäude und Bahnhofsumfeld wären somit höhere Fördersätze möglich. Die Leistungen zur Durchführung eines Wettbewerbes wurden ebenfalls vergeben und ein Abstimmungsgespräch fand bereits statt.
Altstadtsammler
Die Entwurfsplanungen werden durch IB Christofori und Partner erstellt. Baugrund- und Schadstoffuntersuchung wurden durchgeführt, der erforderliche Rückbau der Gebäude am Postberg 13 wird vorbereitet. 
Abwasseranlage Heilsbronn
Das beauftragte Ingenieurbüro berechnet anhand von Prognosen die zu erwartende Reinigungsleistung der kommenden 20 Jahre und entwickelt anhand dessen Sanierungsvorschläge.
Umkleiden Grundschulturnhalle
Die Arbeiten wurden abgeschlossen. Die Wärmeversorgung der Turnhallen erfolgt nun zentral in den Hallen.
Erweiterung Urnenwand Friedhof Heilsbronn
Die Aufstellung des zweiten Teils der Urnenwand ist abgeschlossen. Die Belegung der neuen Urnenkammern hat bereits begonnen.
Brückensanierung Bürglein / Wendsdorf
Die Sanierung der Brücke in Richtung Wendsdorf wurde in 2024 abgeschlossen. 
Mobile Begrünung am Marktplatz
Auf vielfachen Wunsch wurden insgesamt 8 große Pflanzgefäße für eine zusätzliche Begrünung am Marktplatz beschafft. Diese werden nach dem Weihnachtsmarkt 2024 vollständig aufgestellt.

2.2 Umspannwerk Raitersaich/Gleichstromtrasse Raitersaich – Ludersheim
Nach derzeitigen Kenntnissen wird das Umspannwerk Raitersaich nach Westen verlagert und neu gebaut. Von dort nach östlicher Richtung soll die die HGÜ nach Ludersheim verlaufen. 
Zur südlichen Leitungseinführung bestehen derzeit die Planungen der Vorhabenträgerin (Fa. Tennet TSO), den nordöstlich von Gottmannsdorf gelegenen Wald zum Teil zu roden. Die Stadt Heilsbronn und die betroffene Bevölkerung hat sich bereits mehrmals und vehement gegen diese Planungen ausgesprochen und eine Umplanung der Leitungstrasse als reine Waldüberspannung gefordert. Eine in dieser Angelegeheit gegründete Bürgerinitiative hat bereits eine Petition an den Bay. Landtag zur Verhinderung des massiven Waldeinschlags gerichtet. Zwischenzeitlich wurde Fa. Tennet mit der Prüfung einer Waldüberspannung als Alternative beauftragt.
2.3 Sachstand Baugebiet B 41 südlich der St.-Gundekarstraße / Ölschaden
Die vom LRA Ansbach angeordneten weiteren Abgrenzungsbohrungen werden nach Rechtskraft der Anordnungen nun wohl vom Verursacher des Ölschadens veranlasst. Ein Abschluss der laufenden verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten ist nicht absehbar. Auch aufgrund dieser Basis kann dann der bereits am 09.10.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes weiter verfolgt werden bzw. Ggf. für eine Teilfäche des B 41 eine vorhabenbezogene Änderung für ein einzelnes Grundstück durchgeführt werden. 
2.4 Bebauungsplan Nr. B 47 nördlich der Fabrikstraße
Aufstellungsbeschluss wurde durch den Stadtrat am 11.07.2017 gefasst. Aktuell laufen Abstimmungs- und Eigentümergespräche.
2.5 Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25
Zur Ansiedlung eines Lidl-Marktes im Bereich des ehem. REWE-Gebäudes laufen derzeit Vorplanungen durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Stadt Heilsbronn. Zunächst wurden erste hydrologische Untersuchungen durchgeführt, um etwaige Auswirkungen von Arbeiten im Bereich des Wasserschutzgebietes abschätzen zu können. Auf Grundlage der Ergebnisse werden nun weitere Untersuchungen veranlasst. Ebenso wird derzeit das weitere Vorgehen hinsichtlich dem Wasserwirtschaftsamt zwischen der Vorhabenträgerin und dem Architekturbüro abgestimmt.
2.6 Bebauungsplan Nr. B 50 Am Sonnenfeld – Erweiterung Ost
Für die Erweiterung des Baugebietes Am Sonnenfeld wurde am 15.12.2021 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Die erforderlichen Gutachten, wie Immissionsschutzgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, wurden im Laufe des Jahres 2022 beauftragt und eingeholt. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 14.12.2022 wurde die Entwurfsplanung vorberaten. Eine archäologische Untersuchung hat ergeben, dass dort keine Denkmalvermutung sich verhärtet, weswegen die Fläche durch die Untere Denkmalbehörde freigegeben wurde. Die Stadt Heilsbronn hat jüngst den Grunderwerb vollzogen. Im Januar soll im Rahmen der Bau-, Umwelt- und Klimaausschusssitzung der Planungsentwurf beraten werden, sodass das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden kann.
2.7 Bebauungsplan Nr. B 8 östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg
Die Erschließungsarbeiten wurden im Juli 2022 durch die Vorhabenträgerin bis auf die Deckschicht hergestellt. Die sieben Einfamilienhäuser sind fertig hergestellt worden. 
Der Bebauungsplan wurde wegen erheblicher Pflichtverletzungen der Vorhabenträgerin aus dem Durchführungsvertrag teilweise aufgehoben.
2.8 Bebauungsplan Nr. B 49 nördlich der Betzendorfer Straße
Nach erfolgtem Grunderwerb durch die Stadt Heilsbronn wurde das Bauleitplanverfahren nicht weitergeführt. 
2.9 Bebauungsplan Nr. B 40 I «Erweiterung Sonnenfeld Süd/ Hirschlachstraße Nord»
Der Stadtrat hat am 18.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 40 I beschlossen. Damit sollen der städtebauliche Missstand an der Ansbacher Straße (Unverträglichkeit Wohnen/Industrie) beseitigt und der Lückenschluss des Baugebietes Am Sonnenfeld zur Ansbacher Straße hergestellt werden. Derzeit laufen erste planerische Abstimmungen mit dem beauftragen Ingenieurbüro.
2.10 Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“
In Zusammenarbeit mit der Vorhabenträgerin, Fa. Beil, wurde der Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf vorhabenbezogenen für den Bereich der Mehrfamilienhäuser geändert. Das Bauleitplanverfahren konnte mit Satzungsbeschluss vom 17.04.2024 abgeschlossen. Das Bauvorhaben befindet sich in Umsetzung.
2.11 Hochwasserschutz
Der Stadtrat hat am 01.12.2021 die Einleitung eines Förderverfahrens für ein Sturzflutenrisikomanagement beschlossen. Die Konzepterstellung wurde nach positiven Zuwendungsbescheid und entsprechender Ausschreibung vergeben. Erste Ergebnisse aus den Berechnungen liegen vor. Die final benötigten Vermessungsleistungen wurden ausgeschrieben und beauftragt. Eine finale Berechnung kann nach der Vermessung durchgeführt werden. Diese Ergebnisse werden dann zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach, dem Ingenieurbüro und der Stadtverwaltung besprochen. Das weitere Vorgehen wird dann anhand der Ergebnisse beschlossen.
Neben dem Sturzflut-Risikomanagement wurde vor kurzem eine Projektstudie für ein Starkregen-Frühalarmsystem beauftragt. Die Erkenntnisse aus dieser Studie wurden bereits im Stadtrat vorgestellt. Über eine mögliche Umsetzung wird nach den Ergebnissen aus dem Sturzflut-Risikomanagement erneut beraten. 
2.12 E-Mobilität 
Zu dem neuen Elektrofahrzeug (ARI) für den Bauhof welches 2023 in Betrieb genommen wurde, konnte ein weiteres E-Fahrzeug für die Mitarbeiter der städtischen Kläranlagen Ende März 2024 übernommen werden, was die Umweltbilanz unseres Fuhrparkes weiter verbessert. 
Ebenso wurde für die Verwaltung ein E-Bike beschafft, mit dem bis Ende 2024 rund 900 km zurück gelegt wurden. Dadurch kann die ein oder andere Dienstfahrt mit dem KFZ vermieden werden.
2.13 Geh- und Radwegeverbindung Weiterndorf – Weißenbronn
Nach nicht erfolgreichen Grunderwerbsverhandlungen hat der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschlossen, eine Nebenfläche der Ortsverbindungsstraße bis auf Höhe des Baugebiets Am Lehrfeld zur fußläufigen Nutzbarkeit zu ertüchtigen.
Aus Mangel eines Gehweges im Bereich der Ortseinfahrt in Weißenbronn wurde Anfang April 2024 der Seitenstreifen zwischen dem Baugebiet « Am Lehrfeld » und dem Kreuzungsbereich Sonnenstraße befestigt.  
2.14 Gehweg OD Betzendorf
Nach Entscheidung des Stadtrates, einen straßenbegleitenden Gehweg im Zuge der OD-Sanierung Betzendorf errichten zu wollen, wurde mit den erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen begonnen.
2.15 Beseitigung des Bahnüberganges Caspar-Othmayr-Straße
Mit den Tiefbauarbeiten der deutschen Bahn wurde im April 2024 begonnen und sollen bis September 2025 abgeschlossen werden. Straßenbauarbeiten durch die Stadt Heilsbronn sollen im Anschluss 2026 ausgeführt werden. 
2.16 Grünanlage/Kinderspielplatz Weiterndorf, Baugebiet An den Schwabachauen
Die Grünfläche mit integriertem Spielplatz ist vollständig hergestellt. Die Spielgeräte können genutzt und die komplette Fläche inklusive Bolzplatz betreten werden.  
2.17 Feuerwehrwesen
Der erste Projektbericht des Feuerwehrbedarfsplanes wurde im Juli an die Stadtverwaltung übersandt. Dieser wurde nach erster Sichtung der Stadtverwaltung an die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heilsbronn mit der Bitte um Rückmeldung weitergeleitet. Die Rückmeldungen wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro ausgewertet. Derzeit finden Abstimmungen mit der Stadtverwaltung zur Erarbeitung der 1. Entwurfsfassung des Feuerwehrbedarfsplanes statt.
Für den Standort Müncherlbach wurde die Ersatzbeschaffung des in die Jahre gekommenen TSF durch den Stadtrat beschlossen. Hierfür laufen derzeit die Vorbereitungen des Zuwendungsantrages.
2.18 Sanierungsfahrplan – Liegenschaft Neuendettelsauer Straße 40,42,44
Auch in diesen Liegenschaften treten vermehrt Rohrbrüche der Trinkwasserleitungen auf. Die verbauten Kupferleitungen scheinen ebenfalls mit einigen Materialfehlern versehen zu sein. Neben der Leitungssanierung wird hier eine energetische Sanierung in Betracht gezogen. In diesem Zuge wurde im Vorfeld die Erstellung für einen ganzheitlichen Sanierungsfahrplan pro Mehrfamilienhaus beauftragt. Anschließend werden die einzelnen Maßnahmen sinnvoll priorisiert und entsprechend der bereitgestellten Mittel im Haushalt umgesetzt. Der Sanierungsfahrplan liegt vor und für die anstehenden Arbeiten werden Büros zur technische Gebäudeausstattung angefragt.
2.19 Anschluss an das Nahwärmenetz – Grundschule und Feuerwehr Bürglein
Das Nahwärmenetz im Ortsteil Bürglein ist seit Herbst 2023 betriebsbereit. Die Comenius-Grundschule und das Gebäude der Feuerwehr inklusive Sport- und Schützenverein wurden in diesem Zuge an das Nahwärmenetz angeschlossen. Die vorherige Versorgung durch Öl und Gas wurde somit durch eine regenerative Energiequelle ersetzt. Für den noch benötigten hydraulischen Abgleich wurden die Berechnungen bereits durchgeführt und Angebote für die Umsetzung angefragt.
- Asphaltdeckschicht in den Baugebieten Bürglein, Weißenbronn und Weiterndorf sind fertig   gestellt
- Straßenbauarbeiten St2410 zwischen Bonnhof und Bürglein durch StBA-AN in 2025 geplant. 
- Abriss der Gebäude Nürnberger Straße 11 soll im Januar 2025 erfolgen, Ansbacher Straße 11 fehlt noch die weiter Planung.

3. Schulen und Kindergärten

3.1 Grundschulen Heilsbronn und Bürglein
Die Zunahme der Schülerzahlen macht eine Erweiterung der Grundschule Heilsbronn unumgänglich. Die Stadt Heilsbronn steht im ständigen Austausch mit der Schulaufsichtsbehörde, dem Fördergeber und dem Architekten; auch die Lernlandschaft unterstützt dieses Projekt weiterhin. Die Zuschussanträge sowie die schulaufsichtliche Genehmigung wurden im Juli 2024 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Letzte Abstimmungsarbeiten sind nun angelaufen.  

Durch die Einbindung weiterer Fachbüros, unter Beteiligung der Regierung von Mittelfranken und in Abstimmung mit der Schule haben wir uns das Ziel gesetzt, einen modernen Schulalltag und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote optimal unter einem Dach unterzubringen, was aufgrund der unterschiedlichen Bedarfe und Anforderungen sehr schwierig ist. Die Verwaltung strebt an, dass nach erfolgter Schulerweiterung keine Container zur Unterbringung von Klassen in besonders starken Jahrgängen benötigt werden. 
In der Grundschule Heilsbronn werden seit Schuljahresbeginn 2024/2025 insgesamt 15 Klassen beschult. Die mobilen Raumreserven auf dem Schulgelände sind auf Kosten der Stadt Heilsbronn auch weiterhin erforderlich. 
Zur Haushaltskonsolidierung wurde die Sanierung der Grundschule Bürglein aus dem Finanzplanungszeitraum geschoben und für das Jahr 2028 ff. vorgemerkt.
Digitalisierung der Grundschulen
Die beiden Grundschulen Heilsbronn und Bürglein sind nun digital auf einem sehr hohen Standard. Ab 2019 wurde die nötige IT-Infrastruktur (Verkabelung – LAN und W-LAN) in den Schulgebäuden geschaffen. Systembetreuung wird durch Fremdfirmen sowie die städtische EDV sichergestellt.
GS Heilsbronn: 335 Schulkinder in 15 Klassen
GS Bürglein: 75 Schulkinder in 4 Klassen
Alle Klassenzimmer in den GS Heilsbronn (15 Klassen plus Zusatzräume) und Bürglein (4 Klassen) sind digital ausgestattet mit modernste interaktiven Displays, Dokumentenkameras, Laptops, Soundsystem, Zubehör usw.
Alle Lehrkräfte verfügen über Lehrerdienst-Laptops.
An der GS Heilsbronn stehen insgesamt 112 Tablets für 335 Kinder (33 %), an der GS Bürglein 45 Tablets für 75 Kinder (60 %) zur Verfügung. Auch in anderen Schulen hat nicht jeder Schüler ein eigenes Tablet. Es ist die Regel, dass diese abwechselnd genutzt werden. Für die Tablets wurde ein MDM (Mobil Device Management Software) für die zentrale Verwaltung, Wartung sowie Vollupdate-Service durch eine IT-Unternehmen abgeschlossen.
Es wurden die max. möglichen staatl. Mittel für Systembetreuung, Verkabelung und Ausstattung unserer Schulen mit modernen, digitalen Unterrichtsmitteln beantragt. 
Gesamtkosten: rd. 371.090 €, davon staatl. Förderung: rd. 273.830 € (Auszahlungen größtenteils erfolgt)
  • Förderprogramme „Digitales Bildungsinfrastruktur“:
    • Digitalbudget: 30.620 € (kompl. eingegangen) - Kosten 34.850 €; Anschaffung 2019 - 2021
    • Digitalpakt: 143.370 € (kompl. eingegangen) - Kosten: 183.640 €; Anschaffung 2020 - 2023
    • Administration: 
      • BayARn 1 Bund: 16.780 € (kompl. eingegangen) - Kosten: 25.300 €; Anschaffung/Dienstleistung 2020 - 2024
      • BayARn 2 Land: 20.550 € (für Ende 2024 geplant) - Kosten: 60.000 €; Anschaffung/Dienstleistung 2021 - 2024
    • Förderprogramm KI- und Medienbudget: ca. 2.000 € - Kosten: ca. 2.000 € 
      (für 2025 geplant)
  • Corona-bedingte Sonderförderprogramme
    • Sonderbudget Schüler-Leihgeräte (SoLe) 26.510 € (kompl. eingegangen) - Kosten 26.590 €; Anschaffung 2020 
    • Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD 1.0) 34.000 € (kompl. eingegangen) - Kosten: 38.710 €; Anschaffung: 2021 u. 2023
3.2 Kindertageseinrichtungen
Auf Grund des momentanen Überhangs an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Heilsbronn und den vorhandenen Defizitverträgen mit den anderen Kindertageseinrichtungen wurde die Kita Peter 
Pan 1 ab September 2024 um eine Krippen- und eine Kindergartengruppe reduziert.
Die Kindertageseinrichtung „Sonnenblume“ wurde im Januar 2024  an die Arche gGmbH übergeben. 
Im städt. Hort und der Mittagsbetreuung Heilsbronn konnten alle angemeldeten Kinder für das Schuljahr 2024/2025 untergebracht werden. 
Als Ergänzung des Betreuungsangebotes für Grundschulkinder wurde mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 erstmals eine eingruppige Mittagsbetreuung mit 15 Kindern in der Grundschule Bürglein in Betrieb genommen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden insgesamt 23 Kinder betreut, drei Kinder stehen derzeit auf einer Warteliste. Eine weitere Betreuungskraft wurde auf Grund der gestiegenen Kinderzahl eingestellt. 

4. Breitbandversorgung
4.1 Ausbau nach der Bay. Gigabitrichtlinie
Der Stadtrat Heilsbronn hat am 22.07.2020 beschlossen, den weiteren Breitbandausbau im gesamten Stadtgebiet voran zu treiben. Dazu nimmt die Stadt Heilsbronn am Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie teil. Ziel dieses Förderprozesses ist es, jeden privaten Haushalt mit mindestens 100 Mbit/s und jeden gewerblichen Anschluss mit mindestens 1 Gbit/s zu versorgen.
Die gemeinsame Ausschreibung mit dem Markt Dietenhofen wurde beendet und geprüfte Angebote liegen vor. Das wirtschaftlichste Angebot für die Baumaßnahmen kam vom der GlasfaserPlus GmbH. Für die Baumaßnahme selbst wird mit einer Ausbauzeit von maximal 48 Monaten kalkuliert. Der Kooperationsvertrag wurde von beiden Seiten unterzeichnet und aktuell läuft die Planung. Eine Zustimmung gemäß Telekommunikationsgesetz und eine Standortsicherung für die Verteiler wurde bereits erteilt. 
Seit Beginn der damaligen Markterkundung sind einige Adressen hinzugekommen. Aktuell wird geprüft in wie fern diese Adressen in das aktuelle Förderverfahren oder die Maßnahme aufgenommen werden könnten.   
4.2 Ausbau nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 wurde der Förderaufruf auf Grund der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel am 17.10.2022 beendet. Mit dieser Richtlinie sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mindestens 100 Mbit/s im Download aufweisen. Die Stadt Heilsbronn hat bereits im letzten Jahr einen Antrag auf Beratungsleistungen gestellt und dieser wurde bewilligt. Die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 wurde nun im April 2023 veröffentlicht und die Stadt Heilsbronn hat das benötigte Markterkundungsverfahren angestoßen. Dies wurde durch den Stadtrat in der Sitzung vom 08.03.2023 beschlossen. 
Nach dem durchgeführten Markterkundungsverfahren wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt. Der Projektträger hat mittlerweile nähere Informationen zum Verfahren geäußert. So wurden die zur Verfügung gestellten Mittel vom Bund beispielsweise um rund 3 Mrd. Euro überstiegen. Ein zudem veröffentlichtes Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages hat über die haushaltswirtschaftliche Sperre im Bundeshaushalt 2023 informiert. Somit dürfen vorerst keine neuen Verbindlichkeiten eigegangen werden und weitere Bewilligungen für Förderanträge zum aktuellen Förderaufruf werden nicht erteilt. Förderanträge, deren Bewilligung in den nächsten Wochen anstand, sind hiervon ebenfalls betroffen. Der Förderantrag der Stadt Heilsbronn wurde aufgrund dieser Geschehnisse abgelehnt. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.11.2023 wurde darüber informiert. Ein Zurückziehen des Antrages wird vom Projektträger empfohlen. Somit könnten die Antragsdaten für einen Neuantrag im ersten Aufruf in 2024 überführt werden.
Seit dem 30.04.2024 können nun erneut Förderanträge gestellt und bis zum 30.09.2024 eingereicht werden. In der Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2024 wurde kürzlich beschlossen, dass die Stadt Heilsbronn auch in diesem Jahr einen Förderantrag nach der Gigabit-RL 2.0 einreichen soll. Ein erneutes Markterkundungsverfahren und ein zusätzlicher Branchendialog müssen für die Antragstellung im Vorfeld durchgeführt werden. Die Erfolgsaussichten auf einen positiven Zuwendungsbescheid für die Stadt Heilsbronn sind gemäß einem aktuellen Punktekompass jedoch als gering einzustufen. 
Durch eine interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden könnte man in der Bewertung weitere Punkte erhalten und somit die Chancen auf eine Bewilligung erhöhen. Hier wurde am 18.09.2024 in der Sitzung des Stadtrates eine entsprechende Zweckvereinbarung  geschlossen. Die Gemeinde Sachsen b. Ansbach übernimmt hier durch die hohe Anzahl der möglichen Anschlüsse die Federführung. Weitere Teilnehmer der Interkommunalen Zusammenarbeit sind die Gemeinden Petersaurach und Oberdachstetten, sowie die Märkte Lehrberg und Dietenhofen. Ein gemeinsamer Förderantrag wurde bereits eingereicht und eine Rückmeldung vom Projektträger steht dazu noch aus.   
4.3 Ausbau der Deutschen Glasfaser 
Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH führt nach wie vor Arbeiten zur Errichtung eines eigenen Glasfasernetzes durch. Der Ausbau wird voraussichtlich noch das komplette Jahr 2024 über andauern. Ein Fertigstellungstermin der Bauarbeiten wird aktuell im Juli 2025 erwartet. Vereinzelte Kundenanschlüsse wurden zwischenzeitlich aktiviert und die Produkte der Deutschen Glasfaser können genutzt werden. 
Die Stadtverwaltung erreichen nach wie vor Beschwerden von Bürger*innen, die Auffälligkeiten und Mängel zum Glasfaserausbau im Bereich der öffentlichen Flächen mitteilen. Teilweise wurde auch berichtet, dass die Firma ungesichert im Verkehr eine Baustelle einrichtet und betreibt. 
Soweit mit den knappen Personalressourcen möglich, geht die Stadtverwaltung den Mitteilungen nach.
4.4 Allgemeines
Auf der Homepage der Stadt Heilsbronn kann sich unter « Wirtschaft -> Breitbanderschließung » jedermann über den aktuellen Sachstand zu den einzelnen Maßnahmen der Breitbanderschließung informieren.

5. Kultur & Städtepartnerschaften, Tourismus
5.1 Städtische Veranstaltungstermine im Jahr 2024
Folgende Veranstaltungen konnten planmäßig stattfinden:
    • 05.01.                        Neujahrskonzert
    • 13.01.                        Seniorenfasching – Tanznachmittag der Allianz Kernfranken
    • 21. – 24.02.                Freizeitmesse Nürnberg – Allianz Kernfranken
    • 16.03.                        Blasmusikabend der Heilsbronner Musikanten
    • März / April                Fotowettbewerb – Thema : « Magische Nachtmomente » 
    • 20.04.                        Frühjahrskonzert der Stadtkapelle Heilsbronn
    • 27.04.                        Tanz in den Mai – Tanznachmittag der Allianz Kernfranken 
    • 17. – 20.05.                Besuch der Städtepartnerschaft Objat
    • 22.06.                        Altmühltal Classic Sprint – Stopp und Wertungsprüfung 
    • 28. – 30.06.                Kultur im Kreuzgang
    • 07.07.                        Klassik im Garten
    • 19. – 20.07.                Stadtfest
    • 29.07 – 08.09.                Ferienspaß
    • 07.09.                        Karpfenlust am Klosterweiher
    • 08.09.                         Tag des offenen Denkmals
    • 05.10.                        Herbsttanz – Tanznachmittag der Allianz Kernfranken 
    • 10.10 – 14.10                Kirchweih
    • 13.10.                        Hohenzollerntag
    • 26.10.        Heilsbronner Musikanten & friends – Gemeinsames Konzert mit Neuendettelsau und Großhabersdorf
    • 27.10.                        Kathrein- und Trempelmarkt
    • 16.11.                        Herbstkonzert der Stadtkapelle Heilsbronn
    • November                Weihnachtswunschbaum - Aktion 
    • 06. – 08.12                Weihnachtsmarkt
5.2 Kernfranken 
Die Seniorentanznachmittage erfreuen sich wieder großer Beliebtheit und konnten die gleiche Besucheranzahl wie vor der pandemiebedingten Unterbrechung erreichen. Es zeigt sich, dass dieses Angebot weiterhin eine wichtige Rolle im sozialen Leben der Seniorinnen und Senioren spielt und als beliebter Treffpunkt für gemeinsames Tanzen und Geselligkeit geschätzt wird.  
Die Kommunale Allianz hat auch dieses Jahr wieder eine Sommerferienaktion durchgeführt. Es wurde ein Rätselheft gestaltet, in dem Kinder abwechslungsreiche und spannende Aufgaben rund um alle acht Kernfranken-Kommunen lösen konnten. Dies bot nicht nur Unterhaltung, sondern auch eine spielerische Möglichkeit, mehr über die Region zu lernen. Kinder, die es geschafft haben, die gesamte Rätsel-Tour zu absolvieren, nahmen an einer Verlosung teil, bei der es attraktive Preise zu gewinnen gab. Zu den Hauptgewinnen zählten eine Alpaka-Wanderung sowie weitere spannende Überraschungen. Jedes Kind hat außerdem ein Kreide-Set bekommen.
Parallel dazu laufen die Planungen und Vorbereitungen für das Kernfrankenfest 2025 . Unter dem Motto „Gemeinsam MITeinander“ wird das Fest am 3. und 4. Mai 2025 in Neuendettelsau stattfinden und erneut Menschen aus allen Kernfranken-Kommunen zusammenbringen. Ziel ist es, den Zusammenhalt in der Region zu stärken und ein buntes Programm für Jung und Alt zu bieten. Die Organisatoren arbeiten intensiv daran, ein vielfältiges Angebot zu gestalten, das von musikalischen Darbietungen über kulinarische Genüsse bis hin zu Mitmachaktionen reicht.
5.3 Ferienspaß-Aktion 
Das diesjährige Ferienprogramm war wieder ein voller Erfolg und umfasste insgesamt 33 abwechslungsreiche Programmpunkte. 277 Kinder nahmen am Ferienspaß teil, wobei das Durchschnittsalter der Teilnehmenden bei etwa 12 Jahren lag.
Die Stadtverwaltung bot folgende Angebote
  • 2. August: Besuch des Flugplatzes Petersdorf
  • 7. August: Alpakawanderung
  • 16. August: Nachtwächterführung speziell für Kinder
  • 28. August: Wasserski-Erlebnis am Brombachsee
  • 29. August: Abenteuer in der Jump4All-Trampolinhalle
Ein besonderes Highlight war zudem die digitale Schnitzeljagd "Actionbound - Diebstahl in Heilsbronn – Wir brauchen deine Hilfe!", die über die Sommerferien hinaus verfügbar war und viele Kinder zu Detektiven machte. 
5.4 Gästeführerkreis
Das Führungsangebot der Stadt und des Gästeführerkreises erfreut sich wieder steigender Beliebtheit. In diesem Jahr wurden insgesamt 77 Terminführungen sowie 48 Gruppenführungen angeboten, an denen insg. rund 1.000 Personen teilgenommen haben.
Um die Qualität der Führungen weiter zu optimieren, hat der Gästeführerkreis eine Besucherzufriedenheitsstatistik entwickelt. Somit wird Feedback der Gäste gesammelt um gezielt Verbesserungen umzusetzen. Erste Ergebnisse zeigen, dass durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse bereits positive Anpassungen im Führungsangebot vorgenommen wurden und somit neue Führungen entstehen.
Um das Angebot noch ansprechender zu gestalten, wird der Gästeführerkreis eine neue Broschüre herausgeben. Diese wird nicht nur die verschiedenen Führungsangebote vorstellen, sondern auch die Gästeführer persönlich präsentieren. Die Broschüre soll so konzipiert werden, dass sie über die kommenden Jahre hinweg aktuell und nützlich bleibt, um sowohl den Einwohnern als auch den Gästen der Stadt stets einen guten Überblick über die angebotenen Touren zu bieten. 
Der Gästeführerkreis organisiert jährlich zwei Hauptversammlungen, um die Vielfalt des Angebots weiterzuentwickeln. Dabei stehen Themen wie die Gestaltung des Führungsprogramms, die Einbindung von Führungen in städtische Veranstaltungen, die Planung des Denkmal- und Hohenzollerntags sowie die Konzeption und Umsetzung von Werbemaßnahmen im Fokus. Diese Treffen fördern den Austausch und die Zusammenarbeit, um die Attraktivität der Führungen in Heilsbronn kontinuierlich zu steigern.
5.5 Städtepartnerschaft mit Objat 
Die Städtepartnerschaft zwischen Heilsbronn und Objat besteht nun mehr seit 35 Jahren. Zu diesem Anlass besuchte uns eine Delegation aus Frankreich über Pfingsten (18. – 21. Mai 2024). Folgend wird ein kurzer Einblick über das verlängerte Wochenende gegeben.
Offener Begegnungsabend
Das Begegnungswochenende begann am Freitag mit der Ankunft unserer französischen Freunde. Nach einem herzlichen Empfang und einem gemeinsamen Frühstück in der Hohenzollernhalle, hatten unsere Gäste Zeit sich bei ihren Gastfamilien einzurichten. Am späten Nachmittag lud Christine Diefenbacher zu einer Führung durch das Münster ein. Anschließend fand der erste Tag beim „Offenen Begegnungsabend“ im Konventsaal seinen Ausklang.  Ein besonderes Highlight des Abends war der Städtepartnerschaftskuchen, den die Zuckermeisterei mit dem Partnerstadtlogo und weiterem Dekor verziert hatte. Bürgermeister Herr Dr. Jürgen Pfeiffer und die Vertreterin von Objat Mme Annie Pascarel schnitten als symbolischen Zeichen der Freundschaft den Kuchen an. Die Stadtkapelle Heilsbronn begleitete den Abend musikalisch und Dank dem 1. FC Heilsbronn gab es zu jederzeit genug zu Essen und Trinken. Es war ein entspannter Abend der Begegnung, des Austausch und der Freundschaft. 
Ausflug nach Nürnberg und das Festakt
Der Samstag startete mit einem Ausflug nach Nürnberg. Der erste Programmpunkt war die Besichtigung des ehemaligen Reichparteitagsgelände. Der Freundeskreis „Les amis d’Objat“ organisierte hierfür eigene Führungen über das geschichtsträchtige Gelände. Nach einer Stärkung im Gasthaus „Heidekrug“ blieb den Gästen nachmittags noch genug Zeit die Innenstadt zu erkunden und den ein oder anderen Einkauf zu erledigen. 
Nach einem ereignisreichen Tag in Nürnberg fand am Abend noch der offizielle Festakt in der Hohenzollernhalle statt. Annie Pascarel und Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer sowie weitere Ehrengäste hielten beeindruckende Ansprachen, in denen sie die Bedeutung der Begegnungen und Freundschaften betonten. Der Abend wurde von der Stadtkapelle musikalisch begleitet und bot eine gesellige Atmosphäre, die die Freundschaft zwischen den  beiden Städten weiter stärkte. Förmlich bekräftigt und erneuert wurde die Partnerschaft mit der Unterschreibung der Partnerschaftsurkunde. 
Ein entspannter Ausklang
Der Sonntag begann mit einer kurzen Andacht im Münster. Anschließend fuhren wir zum Mittagessen nach Bonnhof. Den restlichen Tag verbrachten wir in Seitendorf bei bestem Wetter, Kaffee und Kuchen und Boule. Auf dem Boulefeld und dem angrenzenden Spielplatz wurde eine kleine Mini-Olympiade aufgebaut. Bei verschiedenen Spielen und Herausforderungen rund um das Boulespiel, konnte jeder sein Geschick testen. Natürlich wurden auch die Sieger der Olympiade am Ende des Tages gekrönt. Das Fest am Abend bildete den krönenden Abschluss eines ereignisreichen Wochenendes. Bei guter Musik von den Heilsbronner Musikanten und leckerem Salzbraten, gekocht  von der Dorfgemeinschaft Seitendorf, saßen alle noch lange zusammen, bevor es am nächsten Tag wieder „Au revoir!“ hieß.
Doch Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Deshalb freuen wir uns auf nächstes Jahr, wenn wir zu Pfingsten nach Objat fahren dürfen und unsere französischen Freunde widersehen. 
5.6 Öffentlichkeitsarbeit
Die Stadtverwaltung setzt weiterhin auf eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, um die Region als attraktives Tourismusziel und Veranstaltungsstandort zu positionieren. Dazu wurden gezielt Anzeigen in verschiedenen Magazinen geschaltet, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. 
Ein wichtiger Schritt in der Modernisierung der Öffentlichkeitsarbeit ist die Entscheidung, den gedruckten Kulturkalender abzuschaffen. Dies spart nicht nur Kosten, sondern ermöglicht es auch, Ressourcen effizienter zu nutzen. Stattdessen wird derzeit an der Umsetzung einer neuen Website für die Stadt gearbeitet, die eine zentrale Anlaufstelle für Informationen rund um Veranstaltungen, touristische Angebote und Neuigkeiten bieten wird. Diese neue digitale Plattform wird es ermöglichen, das kulturelle Leben und die touristischen Angebote in Heilsbronn noch besser und zeitgemäßer zu präsentieren. 
Ein weiteres wichtiges Projekt ist aktuell die „Gebäudebeschriftung“, die sich in der Umsetzungsphase befindet. Ziel dieses Projekts ist es, historische und kulturell bedeutende Gebäude in der Innenstadt besser zu kennzeichnen und ihre Geschichte zugänglich zu machen. Hierzu wird ein begleitender Prospekt erstellt, der Besucherinnen und Besucher durch die Innenstadt führt und umfassende Informationen zu den wichtigsten Gebäuden und ihrer Historie bietet. Dieses Angebot soll die Attraktivität der Innenstadt steigern und gleichzeitig das kulturelle Erbe der Stadt erlebbar machen.
5.7 Sonstiges
Im Juli startete wieder die Aktion STADTRADELN, bei der die Stadt Heilsbronn auch in diesem Jahr wieder mitwirkt. Unter allen aktiv Radlenden werden insg. fünf Überraschungspakete verlost. 
Außerdem beteiligt sich das Amt für Kultur und Tourismus beim Online-Auftritt des Verbands „Romantisches Franken“, der Hohenzollern-Website und dem Leader-Kooperationsprojekt „Mittelfränkischer Jakobsweg“.
Seit diesem Jahr ist Heilsbronn außerdem Teil des Projekts „TNC III – Cisterscapes connecting Europe“.
Cisterscapes vereint 17 Klosterlandschaften in fünf europäischen Staaten. Sie stehen für den Reformorden der Zisterzienser, der nach seinem Ursprung 1098 rasch ein hochmittelalterliches europäisches Netzwerk bildete. In ganz Europa bewirtschafteten die Zisterzienser ihre Besitzungen nach gemeinsamen Prinzip. Die Kombination von religiösen Idealen mit Wissenschaft auf dem neusten Stand und Landwirtschaft transportierte sehr effektiv kulturelle und technische Innovationen. Sie prägten maßgeblich die Kulturlandschaften Europas. Cisterscapes fokussiert und bewahrt dieses Erbe für die Generationen der Gegenwart.
Das Netzwerk Cisterscapes ist 2019 angetreten, um sich in der Kategorie Kulturlandschaft um das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) zu bewerben. Im Sommer 2024 fand die Verleihung statt. Das nun geplante transnationale Kooperationsprojekt, TNC III – Cisterscapes connecting Europe, dient der Umsetzung der eingereichten Maßnahmenpläne zum Europäischen Kulturerbe-Siegel für die Jahre 2024 – 2027. Das Programm setzt dabei bewusst Höhepunkte im 900er-Jubiläumsjahr des Klosters Ebrach 2027, welches auch für die 14 außerbayerischen Einzelstätten/Klosterlandschaften eine hohe Relevanz hat. Das heißt, dass parallel zur Zusammenarbeit der drei bayerischen Klosterlandschaften Ebrach, Langheim und Waldsassen samt weiteren fränkischen Partnern (u.a. Heilsbronn) auch auf transnationaler Ebene Maßnahmen geplant sind. 
Geplante Teilprojekte der LAG Rangau / Stadt Heilsbronn im Rahmen des Gesamtprojekts:
Inwertsetzung der Klosterlandschaft Heilsbronn z. B. durch pädagogische Vermittlungsmaterialien, Rundwege mit Informationen, Inventarisierung und Entwicklung von Wanderwegen in Verbindung zum Weg der Zisterzienser, Gestaltung Sondermodul der Cisterscapes-Ausstellung 2027.

6. Stadtwerke
Im Betriebsbereich Netz beträgt der Bezug elektrischer Energie in das Netz der Stadtwerke Heilsbronn voraussichtlich 35.700.000 kWh. Die Leistungsbeanspruchung im Netz beträgt voraussichtlich 6,9 MW. Beim vorgelagerten Netzbetreiber sind zurzeit 15.000 kVA Vorhalteleistung vertraglich vereinbart. Die Anschlussanlagen im Mittelspannungsnetz sind für eine elektrische Leistung von 20 MW ausgelegt. Die vertragliche Rückspeisemenge beträgt 1.000 kVA. Die Anzahl der fremden Händler im Netz ist aktuell bei 110 Stück. Im Netzgebiet der Stadtwerke Heilsbronn sind zurzeit 462 PV-Anlagen mit einer Leistung von 6.727 kWp, 4.669.749 kWh.
Die Wasserförderung beträgt voraussichtlich 390.000 m Im investiven Bereich befinden sich die geplanten Maßnahmen in der Ausführung. Die Vergabesummen liegen im Rahmen der Haushaltsansätze. Die Straßenbeleuchtung wurde weiter auf energiesparende LED-Technologie umgestellt. In 2024 wurden in Weiterndorf Am Zenterling, Witramstraße und Klosterweg die alten Pilzleuchten ersetzt. Förderkennzeichen BMU 67K22539.  Weitere Umbau-, Förder- und Sanierungsmaßnahmen sind in der Umsetzung.
Freibadgäste 2024: 39095 Besucher.
6.1 Wasserversorgung:
Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten in der Wasserversorgung, Rohrnetz und Hausanschlüsse, Schieber und Hydranten wurden ausgewechselt. Es wurden ca. 200 Wasserzähler ausgewechselt Neubauten wurden an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen. Vergabe der Sanierung Flurstraße
6.2 Stromversorgung:
Die Netzqualität für die Bereitstellung einer Versorgungssicherheit wurde für 20 kV-Kabelstrecken Sanierung umgesetzt. Ertüchtigung der Mittelspannung 20 kV-Schutztechnik, Ausbau, Erweiterung, Erstellung eines Schutzplans . Sanierungen, Erweiterungen und Unterhalt im Niederspannungsnetz 400V. Austausch von Kabelverteilern. Ausrüstung der PV-Anlagen Redispatch 2.0 EEG-Anlagen meistens PV-Anlagen. Zählerwechsel ca. 300 Stück Rollout: Moderne Messeinrichtungen, 1. Quartal 2025 Einbau von Intelligenten Stromzählern mit Gateways. Ausbau der Digitalen Anforderungen nach Gesetzgeber durch entsprechende Soft- und Hardware. Vergabe der Sanierung Flurstraße
6.3 Straßenbeleuchtung:
Erweiterung, Sanierung und Unterhalt der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Heilsbronn und in den Stadtteilen. Umstellung der Altanlagen auf LED-Technik, Ausschöpfung von Mitteln des Bundes - BMU Förderungen in 2023/2024: Projekt - 55 Pilzleuchten in Weiterndorf auf intelligente LED Technik
6.4 Elektromobilität: 
Infrastruktur Elektromobilität; Mitglied im Ladeverbund+; 67 Stadt- und Gemeindewerke angeschlossen, gehört gemessen an seiner Anzahl an Ladestationen zu den 10 größten Ladeverbünden Deutschlands. 5 öffentliche Ladestationen im Stadtgebiet Heilsbronn.
6.5 Marketing, Vertrieb, Dienstleistungen:
Kundenbindung, Neugewinnung, Service Erweiterung, Förderprogramme für Zisternen und Energieeffiziente Haushaltsgeräte 
6.6 Stromprodukte: 100 % Grün – Heilsbronn Natur
Kostenloser 24 Std. Bereitschaftsdienst, Keine Verrechnung bei Einsatz Kunde. Eigenes Online Kundenportal in der Homepage integriert, Ausbau 2024  Netzantragsportal Erweiterung Online Dienste 
6.7 Freibad
Planung für den Austausch der bestehenden Solarabsorber-Anlage am Dach des Freibads ca. 410 m² - Neues Wärmekonzept Planung 2024/2025. Eigene Homepage Freibad ab 1. Quartal 2025. Unterhaltsmaßnahmen Gebäude, Steuerungstechnik und  Wasseraufbereitung, Energieoptimierung 
6.8 Energiecontrolling
Betreuung und Beratung zur energetischen Sanierung des städtischen Bauhofs in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro IGA Ansbach. Datenerhebung Klimaschutz Landratsamt. Liegenschaften: Einsparungen durch Umrüstungen der Beleuchtung auf LED Retro-Fit, Einbau von LED Leuchten
6.9 Energiewende
Bau und Betrieb von PV-Anlagen auf Städtischen Gebäuden. Abschaltung der Anstrahlungen an allen öffentlichen Gebäuden
Balkonkraftanlagen und PV-Anlagen
6.10 Tiefgarage:
Einbau von LED Leuchten. 
Parkscheinautomat mit EC-Kartenlesegerät

7. Sonstiges
7.1 Seniorenbeirat/Jugendrat/Sozialbeirat
Die Amtszeit des Seniorenbeirates endete im Oktober 2022. Da sich leider keine Interessenten gemeldet haben, wird das Gremium erstmal nicht besetzt werden. Der Seniorenbeauftragte Horst Bell war noch bis einschließlich April 2023 im Amt. Ein Nachfolger wird noch gesucht !
Es konnte 2023 erstmals ein Jugendrat instituiert werden! Der Jugendrat wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 für die Amtszeit von 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 berufen. Derzeit erfolgt die Vorbereitung der Neuwahl des Jugendrates für die Zeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Entsprechende Informationsschreiben an sämtliche Jugendlichen wurden versandt.
Der Sozialbeirat tagt zweimal jährlich. Er besteht hauptsächlich aus Mitgliedern von verschiedenen Vereinen und Institutionen.
Seit dem 01.09.2023 hat die kommunale Verkehrsüberwachung offiziell ihre Arbeit im Stadtgebiet Heilsbronn aufgenommen. Die Abwicklung der Verfahren übernimmt, auf Grundlage der geschlossenen Zweckvereinbarung, die Gemeinde Sachsen bei Ansbach.
Aufgrund eines ersichtlichen Bedarfes wurde der Auftrag im Bereich des ruhenden Verkehrs zwischenzeitlich erhöht, um mehr Kontrollen durchführen zu lassen.
Mit Gründung des Zweckverbandes Kernfranken im Januar 2025 soll die Aufgabe an diesen übergehen.
7.2 Jugendzentrum
Das Jugendzentrum öffnet momentan zweimal die Woche für Jugendlichen Heilsbronn zum „offenen Treff“ und „next generation“: 
  • Mittwochs 16.00 – 18.30 Uhr für alle von 9 – 14 Jahren
  • Mittwochs und donnerstags 18.30 – 21.00 Uhr für alle ab 15 Jahren 
Das Angebot ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Es besteht keine Aufsichtspflicht. Es ist jederzeit ein Kommen und Gehen möglich.
Außerdem wurden monatliche weitere Angebot wie Basteln, Kochen, Gestalten etc. angeboten. Zudem findet regelmäßige das „Smartphone-Knigge“ statt. Hierbei handelt es sich um einen Kurs, in dem die Kinder den Umgang mit dem Handy (Kommunikation, persönliche Daten, Fake News, Gewalt in den Medien usw.) zusammen diskutieren und erlernen. 
7.3 Stadtbücherei
Die Stadtbücherei erfreut sich auch 2024 großer Beliebtheit. Die vorhandenen Büchereiausweise gehen langsam zu Neige, weshalb für das nächste Jahr vorgesehen ist, Neue anzuschaffen. 
Die Auswertung der Besucherzahlen, Ausleihen etc. für 2024 ist noch nicht vorhanden. 

8. Statistik
8.1. Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahl beläuft sich zum 06.12.2024 auf 9.951

8.2. Standesamt (Stand: 06.12.2024)
Geburten hatten wir in diesem Jahr bisher                                                  80
Eheschließungen                                                                                         45
Sterbefälle                                                                                                    93

8.3. Gewerbewesen (Stand:06.12.2024)

Gewerbeanmeldungen:                                                                               96
Gewerbeabmeldungen:                                                                               75

Erster Bürgermeister Pfeiffer bedankt sich beim Stadtratsgremium sowie bei der Verwaltung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. 
Einen besonderen Dank richtet er auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt für das gezeigte Engagement. 
Er dankt der Bevölkerung für das gezeigte Verständnis und bittet weiter um Zusammenhalt, gegenseitige Rücksichtnahme und wünscht viel Zuversicht für das kommende Jahr.
Dient zur Kenntnis.

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 7
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7.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 76. Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.11.2024 öffentlich:
Auftragsvergabe - Kampfmittelbegleitung Flurstraße
Der Stadtrat beschließt die Fa. K.A. Tauber Spezial-Tiefbau GmbH & Co.KG mit den angebotenen Leistungen zur Kampfmittelbegleitung zu beauftragen. 
Grundstücksangelegenheiten
Im Baugebiet „Am Mühlbuck – Gemarkung Bürglein“ wurde ein Baugrundstück an die Stadt Heilsbronn zurückgegeben und ein weiteres veräußert.
Weiter wurde von der Stadt Heilsbronn Ackerland „Schindleiten“ und Ödland „Nähe Schützenstraße“ – Gemarkung Heilsbronn mit einer Gesamtfläche von 7400 m² von der Stadt Heilsbronn erworben.
 
Dient zur Kenntnis.

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7.2. Niederschrift der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2024 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt und liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

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7.3. Sitzungstermine 2025 - Rückmeldung Stadtratsgremium -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Sitzungstermine 2025 mit Januar 2026 befanden sich in der Bekanntgabe in der Stadtratssitzung am 13.11.2024. Es erfolgten bislang keine Änderungswünsche. Die Sitzungen werden im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Dient zur Kenntnis.

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7.4. Feuerwerksverbot Innenstadt 2024; Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach § 24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö beschließend 7.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Wie bereits in den letzten Jahren wird für den Innenstadtbereich wieder ein Feuerwerksverbot an Silvester durch eine Allgemeinverfügung geregelt. Immer wieder kam es, auch aus angetrunkenem Übermut heraus, zum leichtfertigen und unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen in der Altstadt. Dies führt zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und der Bausubstanz der historischen Gebäude der Innenstadt.
Nach § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprenV) dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (einfaches Silvesterfeuerwerk) ohne Genehmigung abgebrannt werden.
Ein entsprechendes Verbot zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2 ist durch den Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. Abs. 2 1. SprengV durch die Stadt Heilsbronn möglich. In einer solchen Allgemeinverfügung wird das Abbrennverbot auf bestimmte Plätze und Straßenzüge beschränkt.
Die Allgemeinverfügung wird sich vom 31.12.2024 bis 01.01.2025 auf die nachfolgenden Straßen und Plätze beschränken: Hauptstraße, Turmstraße, Kammereckerplatz, Lindenplatz, Lindenplatz zum Klosterweiher („Weihergängle“), Spitalgasse, Pfarrgasse, Mühlgasse, Abteigasse, Münsterplatz, Marktplatz.
Dient zur Kenntnis.

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7.5. AWO Weihnachtsfeier 2024; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Weihnachtsfeier am Sonntag, 15.12.2024 um 14:00 Uhr lädt der Vorstand, Herr Ludgar Lütkehermölle das Stadtratsgremium in den Konventsaal sehr herzlich ein. 
Die Einladung wurde als Anlage beigefügt.

Dient zur Kenntnis.

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7.6. Dankesschreiben zur Übernahme von Nutzungsgebühren für die Realschulturnhalle ab Mai 2025; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 7.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.2024 wurde der Antrag der Sportvereine zur Fortführung der Kostenübernahme ab Mai 2025 für die Nutzung der Realschulturnhalle durch Heilsbronner Vereine für Kinder- und Jugendstunden gewährt.
In Namen der vier Vereinsvorstände dankt Hr. Heß den Ausschussmitgliedern und den Fraktionen des Stadtrates für das Vertrauen, die Großzügigkeit und die pragmatische Lösung.

Das Schreiben liegt der Vormerkung bei.


Dient zur Kenntnis.

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7.7. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 7.7
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8. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

2. Bgmin Schaaf gibt dem Gremium den aktuellen Sachstand zum Umspannwerk Raitersaich bekannt und sieht hier eine mangelnde Information der Fa. Tennet an die Bevölkerung. 
Weiter plant die Fa. Tennet „Westbayernring: 380-kV Ersatz- und Parallelneubau zwischen Raitersaich, lngolstadt und Sittling“ Bekanntmachung der TenneT TSO GmbHeine Parallelleitung zur Juraleitung. Eine notwendige Information ist auch hier nicht erfolgt. Herr Christ erwidert, dass die notwendige Veröffentlichung der Fa. Tennet als Bekanntgabe über 12 Seiten an den Amtstafeln ausgehängt wurden. Die 2. Bgmin Schaaf ersucht die Verwaltung um Veröffentlichung auf der Homepage.
STR Pfister zeigt sich verwundert über die Fällung der ca. 450 Jahre alten Eiche in Müncherlbach. Der 1. Bgm. Pfeiffer verweist auf die Sitzung des Bau-, Umwelt-und Klimaauschusses, in die das Bauvorhaben behandelt wurde.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 11.02.2025 08:34 Uhr