Datum: 12.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Niederschrift der 38. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.05.2024.; Anerkennung
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2 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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2.1 |
Tektur
Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums, Neubau Shuttle auf FlNr. 330/5, Gemarkung Weiterndorf
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2.2 |
Bauantrag;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports auf FlNr. 294/5, Gemarkung Weißenbronn
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2.3 |
Bauantrag;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNrn. 535 und 536, Gemarkung Seitendorf
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2.4 |
Antrag auf isolierte Befreiung;
Errichtung eines Sichtschutzzauns auf FlNr. 335/47, Gemarkung Heilsbronn
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2.5 |
Antrag isolierte Befreiung,
Errichung eines Stellplatzes auf FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn
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2.6 |
Antrag auf isolierte Befreiung,
Errichtung eines Geräteschuppens mit überdachtem Anbau auf FlNr. 355/4, Gemarkung Heilsbronn
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3 |
Wünsche und Anträge
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1. Niederschrift der 38. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.05.2024.; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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12.06.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift der 38.öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.05.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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12.06.2024
|
ö
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2 |
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2.1. Tektur
Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums, Neubau Shuttle auf FlNr. 330/5, Gemarkung Weiterndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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12.06.2024
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Tektur zu ihrem Bauvorhaben „Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums hier: Neubau Shuttle“ auf dem Grundstück mit der FlNr. 330/5 Gemarkung Weiterndorf.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes angemerkt:
Das Vorhaben wurde durch Bescheid vom 22.08.2022 durch das Landratsamt Ansbach bereits genehmigt. Die jetzigen Änderung betreffen hauptsächlich Fenster und Türöffnungen. So werden beispielsweise Fenster durch feste Glasscheiben ersetzt.
Die Verwaltung empfiehlt der Tektur zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zu der Tektur zum Bauvorhaben „Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums hier: Neubau Shuttle“ auf dem Grundstück mit der FlNr. 330/5 Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2.2. Bauantrag;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports auf FlNr. 294/5, Gemarkung Weißenbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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12.06.2024
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen den „Neubau eines Einfamilienhauses, Errichtung eines Carports“ auf dem Grundstück mit der FlNR. 294/5 Gemarkung Weißenbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch die Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Neubau zu erteilen
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses, Errichtung eines Carports“ auf dem Grundstück mit der FlNR. 294/5 Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2.3. Bauantrag;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNrn. 535 und 536, Gemarkung Seitendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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12.06.2024
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken mit den FlNrn. 535 und 536 beide Gemarkung Seitendorf.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes angemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das geplante Vorhaben befindet sich nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, somit richten sich die bauplanungsrechtlichen Zuverlässigkeitsmerkmale nach §35 BauGB.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es nach §35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist.
Mit Antrag vom 18.02.2021 wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid bezüglich der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport gestellt. Die zu beantwortenden Fragen wurden damals wie folgt formuliert:
Dürfen wir auf unserem Grund ein Einfamilienhaus bauen? (Anmerkung der Verwaltung: damals beigefügter Lageplan des Hauses entspricht in etwa dem jetzigen)
Welche Dachneigung (45 Grad)
Fränkischer Baustil
Carport für 3 PKW’s mit int. Hackschnitzelbunker, Technik u. Heizraum.
Zu dem Vorhaben erteilte die Verwaltung damals das gemeindliche Einvernehmen (gem. Stadtratsbeschluss 28.10.2020) und informierte den Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss in seiner Sitzung vom 30.04.2021.
Mit Bescheid vom 14.12.2021 stellte das Landratsamt Ansbach fest, dass das Bauvorhaben unter den genannten Bedingungen genehmigungsfähig ist.
Im jetzigen Bauantrag wird das Gebäude leicht Richtung Norden verschoben sowie der Carport durch eine Garage ersetzt. Die Stellplatzsatzung wird eingehalten und die landwirtschaftliche Privilegierung liegt weiterhin vor. Auch ist das Vorhabengrundstück weiterhin erschlossen.
Somit empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf den Grundstücken mit den FlNrn. 535 und 536 beide Gemarkung Seitendorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2.4. Antrag auf isolierte Befreiung;
Errichtung eines Sichtschutzzauns auf FlNr. 335/47, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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12.06.2024
|
ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller plant die Errichtung eines Sichtschutzzauns auf Flurnummer 335/47 aus handelsüblichen Holzelementen ca. 1,8 x 1,8 m. auf einer Länge von ca. 5,5 m zur Grundstücksüberschneidung auf Flurnummer 335/48 beide Flurnummern Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 7.2 „Südwestlich der Weiterndorfer Straße und östlich der Nürnberger Straße“. Der Bebauungsplan sieht vor, dass Einfriedungen zwischen Nachbargrundstücken nicht höher als 1,25 m sein sollen.
Der Antragssteller möchte die Einfriedung jedoch mit einer Höhe von ca. 1,8 m errichten.
Die Verwaltung empfiehlt der isolierten Befreiung zuzustimmen.
Beschluss
Die isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. B 7.2 „Südwestlich der Weiterndorfer Straße und östlich der Nürnberger Straße“ bezüglich der Einfriedungshöhe zwischen zwei Nachbargrundstücken wird für erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt auf den Antragssteller zuzugehen und einen Mindestabstand von 10 cm zwischen Zaunelement und Boden zu verlangen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.5. Antrag isolierte Befreiung,
Errichung eines Stellplatzes auf FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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12.06.2024
|
ö
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beschließend
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2.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller plant die Verschiebung seines Stellplatzes auf die gegenüberliegende Hausseite und die Verschiebung seines Carports. Das Vorhaben betrifft das Grundstück mit der Flurnummer 272/122 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 8-1 „vorhabenbezogene 1. Bebauungsplanänderung östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“. Der Bebauungsplan legt fest, das Carports nur and en festgelegten Flächen und Stellplätze ausschließlich im Baufenster zulässig sind. Von beidem will der Antragssteller abweichen.
Im Genehmigungsprozess im Bereich des Bauvorhabens wurden keinerlei Ausnahmen vom Bebauungsplan zugelassen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dieser Linie treu zu bleiben und der isolierten Befreiung nicht zuzustimmen.
Beschluss
Der Antrag auf isolierte Befreiung bezüglich der Verlegung von Stellplatz und Carport auf dem Grundstück mit der Flurnummer 272/122 Gemarkung Heilsbronn wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.6. Antrag auf isolierte Befreiung,
Errichtung eines Geräteschuppens mit überdachtem Anbau auf FlNr. 355/4, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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12.06.2024
|
ö
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beschließend
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2.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller plant die Errichtung eines Geräteschuppens mit überdachtem Anbau. Das Vorhaben betrifft das Grundstück mit der Flurnummer 355/4 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 12 III „Ansbacher-, Altendettelsauer-, Neuendettelsauer Straße“. Der Bebauungsplan legt eine Baugrenze fest. Die will der Antragssteller gerne überschreiten um dort den Schuppen zu errichten.
Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen die Zustimmung zu diesem Antrag, weswegen empfohlen wird dies zu erteilen.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräteschuppens mit überdachtem Anbau auf dem Grundstück mit der Flurnummer 355/4 Gemarkung Heilsbronn wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Wünsche und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
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12.06.2024
|
ö
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtratsmitglied Stemmer teilt mit, dass aus der Bevölkerung regelmäßig der Wunsch an ihn herangetragen wird, dass das Schaufenster im Anwesen Hauptstraße 6 Heilsbronn, ansehnlicher hergerichtet werden soll.
Das Gremium und die Verwaltung verständigten sich darauf, dass die Verwaltung auf den Eigentümer zugehen wird um ihn bezüglich eines Aufhübschen des Schaufensters anzusprechen.
Datenstand vom 11.07.2024 12:38 Uhr