Datum: 18.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 40. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 10.07.2024; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag; Balkonerweiterung und Errichtung von Dachgauben auf FlNr. 255/2, Gemarkung Bonnhof
2.2 Tektur; Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 2, auf FlNr. 523/22 und 523/24 (TF), Gemarkung Heilsbronn
2.3 Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäuden auf FlNr. 523, Gemarkung Heilsbronn
2.4 Nutzungsänderung; Umnutzung einer Wohnung zu einer Ausgabestelle der Windsbacher Tafel auf FlNr. 267/8, Gemarkung Heilsbronn
3 Bauleitplanung benachbarter Gemeinden
3.1 Markt Roßtal; Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 69 "Weinleite"; Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3.2 Markt Roßtal; Flächennutzungsplanänderung Nr. 9 "Weinleite"; Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
3.3 Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Baugebiet Moosbach"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bekanntgabe - Tektur der Entwässerungsleitung zum Realschulneubau

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1. Niederschrift der 40. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 10.07.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö 1
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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö 2
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2.1. Bauantrag; Balkonerweiterung und Errichtung von Dachgauben auf FlNr. 255/2, Gemarkung Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller planen eine Balkonerweiterung und die Errichtung von Dachgauben auf Fl.Nr. 255/2, Gemarkung Bonnhof.

Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes angemerkt:

Das Vorhaben liegt im Gebiet eines qualifizierten B-Planes (B3, Bonnhof) und hält die Festsetzungen bzgl. Baulinien/Baugrenzen und Dachneigung (erlaubt 42-48°) nicht ein.

Mit Schreiben vom 20.08.2024 wurden dementsprechend Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Im Rahmen des Balkonneubaus wurden bereits im Jahre 2000 Abweichungen und Befreiungen hierfür erteilt, weshalb die Verwaltung auch hier empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 




Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Balkonerweiterung und Errichtung von Dachgauben auf Fl.Nr. 255/2, Gemarkung Bonnhof. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Tektur; Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 2, auf FlNr. 523/22 und 523/24 (TF), Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Doppelhauses auf den Fl.Nrn. 523/22 und 523/24 (TF), Gemarkung Heilsbronn. 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebietes und ist daher nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Wohnbaufläche aus.

Über den ursprünglichen Bauantrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.08.2020 beraten und das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage erteilt, dass die für die Erschließung notwendigen Dienstbarkeiten für das Baugrundstück nachgewiesen werden.

Die eingereichte Tektur sieht Änderungen an der Doppelhaushälfte 2 (DHH2) auf dem rückwärtigen Grundstück vor. Dieses soll von 7,98 m auf 9,99 m verbreitert werden.

Die gemäß städtischer Satzung erforderlichen zwei Stellplätze werden in den eingereichten Planunterlagen nachgewiesen.

Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das Landratsamt Ansbach wird über die noch einzutragenden Grunddienstbarkeiten informiert.



Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses auf Fl.Nrn. 523/22 und 523/24 (TF), Gemarkung Heilsbronn unter der Auflage, dass die für die Erschließung notwendigen Dienstbarkeiten für das Baugrundstück nachgewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäuden auf FlNr. 523, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäuden auf Fl.Nr. 523, Gemarkung Heilsbronn. 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebietes, sondern im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. 

Da es sich um kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt, kann es als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 
Der Flächennutzungsplan weist die beantragte Baufläche als Wohnbauland aus. Ein Bebauungsplan zur Verschaffung des Planungsrechts besteht allerdings nicht.
Mit Schreiben vom 16.08.2024 wurden seitens des Landratsamtes Ansbach einige entscheidungserhebliche Unterlagen (u.a. Einzeichnungen im Lageplan, Erklärungen zum Nebengebäude, Eigentümerverzeichnis etc.) nachgefordert.

Ebenfalls wäre zur Sicherstellung der Erschließung ein Geh- und Fahrtrecht, sowie ein Ver- und Entsorgungsleitungsrecht notwendig, da das Vorhabengrundstück nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche anliegt. Die angrenzende Verkehrsfläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Heilsbronn.

Unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Vorlage der Unterlagen und der Verschiebung des Einfamilienhauses um einen Meter in Richtung Süden hin zu Fl.Nr. 523/4, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 
Im Vorfeld wurde mit den Antragstellern ein Gespräch geführt und anschließend durch die Stadtverwaltung die Verschiebung des Baukörpers um wenigstens 1 m nach Süden gefordert, sodass der baurechtliche Außenbereich nicht um das äußerste Maß beeinträchtigt wird. In der ursprünglichen, zum Einladungszeitpunkt vorliegenden Planung ist der Baukörper ganz im Norden des Grundstückes dargestellt und hält nach Norden lediglich die Mindestabstandsfläche (3 m) ein.
Durch die Verschiebung wird das Bemühen erkennbar, den baurechtlichen Außenbereich nicht mehr als erforderlich zu beeinträchtigen. Die Stadtverwaltung erwartet, dass die Untere Naturschutzbehörde aufgrund der Außenbereichslage einen Freiflächengestaltungsplan und insbesondere einen Eingrünungsplan zur Integration in die natürliche Eigenart der Landschaft (u.a. Heckenpflanzung) nachfordern wird.
Die Antragsteller waren mit der Verschiebung einverstanden und teilten mit, möglichst bis Sitzungstermin neue Unterlagen vorzulegen. 

Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäuden auf Fl.Nr. 523, Gemarkung Heilsbronn unter der Auflage, dass die für die Erschließung notwendigen Dienstbarkeiten für das Baugrundstück nachgewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Nutzungsänderung; Umnutzung einer Wohnung zu einer Ausgabestelle der Windsbacher Tafel auf FlNr. 267/8, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller plant die Nutzungsänderung einer Erdgeschosswohnung hin zu einer Ausgabestelle der „Tafel Windsbach“. Das Vorhaben ist auf dem Grundstück mit der Flurnummer 267/8 der Gemarkung Heilsbronn geplant.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes und ist daher nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. 
Gemäß Flächennutzungsplans und unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung im Umgriff liegt das Grundstück in einem Bereich, der als Wohnbaufläche bewertet werden kann. Die vorgesehene Nutzung als Lebensmittelausgabestelle der Tafel lässt dies sowohl im allgemeinen Wohngebiet (§4 (2) Nr. 2 mit 3 der BauNVO) sowie im besonderen Wohngebiet (§ 4a (2) Nr. 2 bis 5 der BauNVO) zu. 
Durch die beantragte Umnutzung von Wohnung in Gewerbeeinheit sind zwei zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. Dies ist auf dem vorhandenen Grundstück leider nicht möglich. Sowohl der örtliche Betreiber der „Tafel-Windsbach“ als auch die Antragssteller stehen in enger Abstimmung mit Landratsamt und Stadt und haben um Unterstützung gebeten.
Die Verwaltung schlägt zu vorgenanntem Antrag vor, für die Dauer der Nutzung durch die „Tafel – Windsbach“ zwei Stellflächen auf städtischem Grund im Nahbereich des betreffenden Grundstücks als Stellflächen zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Stellplätze gem. städtischer Stellplatzsatzung könnten somit nachgewiesen werden. 
Weitere baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gründen, das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung von Wohnraum zu einer Ausgabestelle der Tafel auf Fl.Nr. 267/8, Gemarkung Heilsbronn.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö 3
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3.1. Markt Roßtal; Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 69 "Weinleite"; Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 zur Schaffung von neuem Wohnraum die Aufstellung des qualifizierten BP Nr. 69 „Weinleite“ nach § 8 und § 9 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB, sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2018 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 256/49, 396/28, 397/2, 397/7, 398 und 400 Gemarkung Roßtal und die Teilflächen Fl.Nrn. 1053, 397/8, 401 und 401/9 Gemarkung Roßtal. Der Umgriff des Geltungsbereiches umfasst ca. 1,5 ha (siehe Lageplan).

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes BP Nr. 69 „Weinleite“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis.
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Markt Roßtal; Flächennutzungsplanänderung Nr. 9 "Weinleite"; Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 zur Schaffung von neuem Wohnraum die Aufstellung des qualifizierten BP Nr. 69 „Weinleite“ nach § 8 und § 9 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB, sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2018 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. 

Ziel der Planungen für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weinleite“ sind die Darstellung von Allgemeiner Wohnbaufläche (WA), Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Verkehrsflächen.

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weinleite“ von 2018 des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. 
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Baugebiet Moosbach"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Windsbach hat in ihrer Sitzung am 20.03.2024 zur Schaffung von neuem Wohnraum die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 1 „Baugebiet Moosbach“ beschlossen. 

Das Gebiet liegt im Ortsteil Moosbach auf den Flurstücken 6, 6/1 (Teilfläche), 262 und 262/1, Gemarkung Moosbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 3.037,8 m².

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes  Nr. 1 „Baugebiet Moosbach“ der Stadt Windsbach besteht Einverständnis.
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe - Tektur der Entwässerungsleitung zum Realschulneubau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Bauantrag des Landratsamtes über den Ersatzneubau des M-Gebäudes der MGF-Realschule wurde eine Änderung der Grundleitungen auf dem betreffenden Grundstück (Fl.-Nr. 358/9 Gemarkung Heilsbronn) erforderlich. 
Im Wesentlichen wurden die Entwässerungsleitung im Norden des Gebäudes nicht mehr parallel zur Bodenplatte, sondern wurden nun in südliche Richtung unter die Bodenplatte verschoben. Auf die Außenansichten hat dies nach Fertigstellung des Gebäudes keinen Einfluss. 
Aufgrund des geringen Änderungsumfanges wurde die Zustimmung bereits auf Verwaltungsebene erteilt.
Dient zur Kenntnis. 

Datenstand vom 28.11.2024 11:13 Uhr