Datum: 18.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 40. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 10.07.2024; Anerkennung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | 1 |
2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | 2 |
2.1. Bauantrag; Balkonerweiterung und Errichtung von Dachgauben auf FlNr. 255/2, Gemarkung Bonnhof
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben liegt im Gebiet eines qualifizierten B-Planes (B3, Bonnhof) und hält die Festsetzungen bzgl. Baulinien/Baugrenzen und Dachneigung (erlaubt 42-48°) nicht ein.
Mit Schreiben vom 20.08.2024 wurden dementsprechend Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Im Rahmen des Balkonneubaus wurden bereits im Jahre 2000 Abweichungen und Befreiungen hierfür erteilt, weshalb die Verwaltung auch hier empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.2. Tektur; Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 2, auf FlNr. 523/22 und 523/24 (TF), Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebietes und ist daher nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Wohnbaufläche aus.
Über den ursprünglichen Bauantrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.08.2020 beraten und das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage erteilt, dass die für die Erschließung notwendigen Dienstbarkeiten für das Baugrundstück nachgewiesen werden.
Die eingereichte Tektur sieht Änderungen an der Doppelhaushälfte 2 (DHH2) auf dem rückwärtigen Grundstück vor. Dieses soll von 7,98 m auf 9,99 m verbreitert werden.
Die gemäß städtischer Satzung erforderlichen zwei Stellplätze werden in den eingereichten Planunterlagen nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das Landratsamt Ansbach wird über die noch einzutragenden Grunddienstbarkeiten informiert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.3. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäuden auf FlNr. 523, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | beschließend | 2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebietes, sondern im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
Da es sich um kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt, kann es als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Ebenfalls wäre zur Sicherstellung der Erschließung ein Geh- und Fahrtrecht, sowie ein Ver- und Entsorgungsleitungsrecht notwendig, da das Vorhabengrundstück nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche anliegt. Die angrenzende Verkehrsfläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Heilsbronn.
Unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Vorlage der Unterlagen und der Verschiebung des Einfamilienhauses um einen Meter in Richtung Süden hin zu Fl.Nr. 523/4, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.4. Nutzungsänderung; Umnutzung einer Wohnung zu einer Ausgabestelle der Windsbacher Tafel auf FlNr. 267/8, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | beschließend | 2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | 3 |
3.1. Markt Roßtal; Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 69 "Weinleite"; Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | 3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 256/49, 396/28, 397/2, 397/7, 398 und 400 Gemarkung Roßtal und die Teilflächen Fl.Nrn. 1053, 397/8, 401 und 401/9 Gemarkung Roßtal. Der Umgriff des Geltungsbereiches umfasst ca. 1,5 ha (siehe Lageplan).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.2. Markt Roßtal; Flächennutzungsplanänderung Nr. 9 "Weinleite"; Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | 3.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ziel der Planungen für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weinleite“ sind die Darstellung von Allgemeiner Wohnbaufläche (WA), Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Verkehrsflächen.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Einwendungen werden nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.3. Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Baugebiet Moosbach"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | beschließend | 3.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Gebiet liegt im Ortsteil Moosbach auf den Flurstücken 6, 6/1 (Teilfläche), 262 und 262/1, Gemarkung Moosbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 3.037,8 m².
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Einwendungen werden nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
4. Bekanntgabe - Tektur der Entwässerungsleitung zum Realschulneubau
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | 4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: