Datum: 15.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 42. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.11.2024; Anerkennung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | 1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | 2 |
2.1. Bauvoranfrage; Bau einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle, sowie Bau eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf FlNr. 394/4, Gemarkung Bürglein
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB, eine Privilegierung nach Abs. 1 kommt nicht in Betracht, da nach derzeitigem Kenntnisstand keine Vollerwerbslandwirtschaft zutrifft. Der Antragssteller hat jedoch eine Bestätigung über die Vollerwerbslandwirtschaft beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angefordert. Zum Stand 09.01.2025 wurde diese noch nicht vorgelegt. Dem Bauvorhaben stehen öffentliche Belange entgegen.
Bzgl. der Definition des Außenbereichs:
Abzustellen ist lediglich auf Bauten, die hauptsächlich dem Wohnen dienen. Landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben können nicht zur Definition des Innenbereichs herangezogen werden.
Der Innenbereich beginnt an der Außenwand der zur Flur hin gewandten/offenen Bebauung.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
2.2. Bauvoranfrage; Bau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 24, Gemarkung Weißenbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, der Flächennutzungsplan gibt hier „Grünfläche“ i.S. d. BauNVO an.
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB, eine Privilegierung nach Abs. 1 kommt nicht in Betracht, dem Bauvorhaben stehen öffentliche Belange entgegen.
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben im Bereich eines Biotops.
Bzgl. der Definition des Außenbereichs:
Abzustellen ist lediglich auf Bauten, die hauptsächlich dem Wohnen dienen. Landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben können nicht zur Definition des Innenbereichs herangezogen werden.
Der Innenbereich beginnt an der Außenwand der zur Flur hin gewandeten/offenen Bebauung.
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert.
Ein Trinkwasseranschluss besteht für das Grundstück nicht.
Die Nachbarn wurden nicht benachrichtigt.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
2.3. Bauantrag; Neubau einer Siloüberdachung mit Nutzungsänderung zur landw. Mehrzweckhalle, Fl.Nr. 318, Gemarkung Weiterndorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, der Flächennutzungsplan gibt hier „Grünfläche“ i.S.d. BauNVO an.
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und ist daher privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Das Vorhaben befindet sich in 50 Meter Entfernung zur Bundesstraße.
Die Zufahrt ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert, jedoch auch nicht erforderlich. Ein Trinkwasseranschluss besteht für das Grundstück nicht.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.4. Bauantrag; Erweiterung eines Gewerbebaus für Büronutzung auf FlNr. 350, Gemarkung Weiterndorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B15-3 und entspricht der Gebietsart „eingeschränktes Industriegebiet“ nach der BauNVO. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Art der baulichen Nutzung wird nach § 9 BauNVO eingehalten. Ebenso verhält es sich bei dem Maß der baulichen Nutzung. Die festgesetzten Baugrenzen werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Des Weitern befindet sich das Vorhaben in der Nähe einer Staatsstraße und der Bahnlinie
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze wurden nicht nachgewiesen, jedoch wurde hier bereits eine Anpassung seitens des Bauamts und durch das Landratsamt Ansbach angestoßen.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.5. Bauantrag; Umnutzung einer Lagerhalle in eine Sportstätte auf FlNr. 349, Gemarkung Weiterndorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 15 und entspricht der Gebietsart „eingeschränktes Industriegebiet“ nach der BauNVO. Gem. § 9 der BauNVO sind Sportstätten im Industriegebiet ausnahmsweise zulässig. Dem Maß der baulichen Nutzung wird entsprochen. Die festgesetzten Baugrenze werden nicht eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Seitens der Stadtverwaltung würde der Ausnahme bzgl. der Sportstätten im Industriegebiet zugestimmt werden.
Bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen wurde bereits Kontakt mit der Entwurfsverfasserin aufgenommen.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert, die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nicht nachgewiesen, hier wurde eine Anpassung bereits seitens des Bauamts und des Landratsamt Ansbach gefordert.
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben in der Nähe einer Staatsstraße und der Bahnlinie.
Aufgrund der notwendigen Ausnahme bzgl. der Grenzüberschreitung wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
2.6. Bauantrag; Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Maschinenhallen zu einer Autoinnenraumaufbereitung, Lagerflächen und zwei Wohnungen mit dem Einbau einer Scheidholzheizung, sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe mit Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Überdachung auf FlNr. 441, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht gem. § 34 Abs. 2 BauGB keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung ist gesichert, die Abwasserbeseitigung ist durch einen Kanal im Trennsystem gesichert.
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben im Bereich eines Biotops sowie in der Nähe eines Wasserschutzgebiets und einer Staatsstraße.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.7. Bauantrag ; Errichtung einer Kapelle und eines Carports anstatt eines zerfallenen Stallgebäudes mit Stützwänden auf FlNr. 511/1, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht gem. § 34 Abs. 2 BauGB keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Durch die Nähe zur Bahnlinie (ca. 150 m) kann nicht abschließend geklärt werden, ob die Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse eingehalten werden. Eine vorliegende Voruntersuchung lässt annehmen, dass die Grenzwerte nach dem Immissionsschutz nicht eingehalten werden können.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.8. Bauantrag; Einbau neuer Verpackungsräume und zugehöriger Infrastruktur, Werk 1, Ebene 3, auf FlNrn: 422/9, 422/8, 376/8 und 404/12, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. B 17 und B 26. Die Gebietsart nach der BauNVO ist „Industriegebiet“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Art der baulichen Nutzung wird nach §9 BauNVO eingehalten. Ebenso verhält es sich bei dem Maß der baulichen Nutzung. Die vorgeschriebene offene Bauweise wird eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist ebenfalls durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.
Es sind keine wesentlichen Veränderungen der Außenhülle durch das Bauvorhaben geplant.
Das Vorhaben befindet sich in der Nähe eines Waldes.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3. Markt Dietenhofen; 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Biogasanlage Stradtner, Neudorf" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen; Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Grundstück Fl.Nr. 156 der Gemarkung Neudorf. Der Geltungsbereich der Erweiterungsfläche umfasst ca. 889,55 m² (siehe Lageplan).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
4. Regionaler Planungsverband Westmittelfranken; 32. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken; Teilkapitel 6.2.2 Windenergie; Beteiligungsverfahren
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es wird um eine Stellungnahme bis zum 17.01.2025 gebeten, welche sich lediglich auf die geänderten Teilbereiche der 32. Änderung beziehen soll.
Bei der 32. Änderung handelt es sich lediglich um eine Teilfortschreibung, die neuen fachlichen Grundlagen angepasst wird. Wobei inhaltlich die Änderung von in der 31. Änderung des Regionalplans geplanten Vorranggebiete erfolgt. Dies war erforderlich und gerechtfertigt wegen des Abwägungsergebnisses des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des Regionalplans. Dadurch ergeben sich jedoch keine Änderungen an den Windenergiegebieten im Stadtgebiet Heilsbronn. Diese (WK 8, 9 & 212) sind von der Fortschreibung nicht betroffen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
5. Wünsche und Anträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 5 |