Datum: 15.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 42. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.11.2024; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauvoranfrage; Bau einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle, sowie Bau eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf FlNr. 394/4, Gemarkung Bürglein
2.2 Bauvoranfrage; Bau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 24, Gemarkung Weißenbronn
2.3 Bauantrag; Neubau einer Siloüberdachung mit Nutzungsänderung zur landw. Mehrzweckhalle, Fl.Nr. 318, Gemarkung Weiterndorf
2.4 Bauantrag; Erweiterung eines Gewerbebaus für Büronutzung auf FlNr. 350, Gemarkung Weiterndorf
2.5 Bauantrag; Umnutzung einer Lagerhalle in eine Sportstätte auf FlNr. 349, Gemarkung Weiterndorf
2.6 Bauantrag; Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Maschinenhallen zu einer Autoinnenraumaufbereitung, Lagerflächen und zwei Wohnungen mit dem Einbau einer Scheidholzheizung, sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe mit Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Überdachung auf FlNr. 441, Gemarkung Heilsbronn
2.7 Bauantrag ; Errichtung einer Kapelle und eines Carports anstatt eines zerfallenen Stallgebäudes mit Stützwänden auf FlNr. 511/1, Gemarkung Heilsbronn
2.8 Bauantrag; Einbau neuer Verpackungsräume und zugehöriger Infrastruktur, Werk 1, Ebene 3, auf FlNrn: 422/9, 422/8, 376/8 und 404/12, Gemarkung Heilsbronn
3 Markt Dietenhofen; 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Biogasanlage Stradtner, Neudorf" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen; Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Regionaler Planungsverband Westmittelfranken; 32. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken; Teilkapitel 6.2.2 Windenergie; Beteiligungsverfahren
5 Wünsche und Anträge

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1. Niederschrift der 42. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.11.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 42. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.11.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der 42. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 27.11.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö 2
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2.1. Bauvoranfrage; Bau einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle, sowie Bau eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf FlNr. 394/4, Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller hat eine Bauvoranfrage bzgl. des Baus einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen und Lagerhalle sowie eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf der Fl.Nr. 394/4 Gemarkung Bürglein gestellt. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan schreibt hier Ackerland nach der BauNVO vor.
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB, eine Privilegierung nach Abs. 1 kommt nicht in Betracht, da nach derzeitigem Kenntnisstand keine Vollerwerbslandwirtschaft zutrifft. Der Antragssteller hat jedoch eine Bestätigung über die Vollerwerbslandwirtschaft beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angefordert. Zum Stand 09.01.2025 wurde diese noch nicht vorgelegt. Dem Bauvorhaben stehen öffentliche Belange entgegen. 

Bzgl. der Definition des Außenbereichs:
Abzustellen ist lediglich auf Bauten, die hauptsächlich dem Wohnen dienen. Landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben können nicht zur Definition des Innenbereichs herangezogen werden.
Der Innenbereich beginnt an der Außenwand der zur Flur hin gewandten/offenen Bebauung.
Die Zufahrt ist gesichert. Die erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden. Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert, aber auch nicht erforderlich. Für das Grundstück besteht noch kein Trinkwasseranschluss, wäre jedoch technisch möglich. 
Es wird nicht beantragt von der Nachbarbeteiligung nach Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abzusehen.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage bzgl. des Baus einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen und Lagerhalle sowie eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf der Fl.Nr. 394/4 Gemarkung Bürglein wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

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2.2. Bauvoranfrage; Bau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 24, Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsstellerin hat eine Bauvoranfrage bzgl. des Baus von drei Einfamilienhäusern mit jeweiliger Garage auf der Fl.Nr. 24 Gemarkung Weißenbronn gestellt. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, der Flächennutzungsplan gibt hier „Grünfläche“ i.S. d. BauNVO an.
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB, eine Privilegierung nach Abs. 1 kommt nicht in Betracht, dem Bauvorhaben stehen öffentliche Belange entgegen.
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben im Bereich eines Biotops. 

Bzgl. der Definition des Außenbereichs:
Abzustellen ist lediglich auf Bauten, die hauptsächlich dem Wohnen dienen. Landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben können nicht zur Definition des Innenbereichs herangezogen werden. 
Der Innenbereich beginnt an der Außenwand der zur Flur hin gewandeten/offenen Bebauung.
Die Zufahrt ist nicht gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. 
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert.
Ein Trinkwasseranschluss besteht für das Grundstück nicht. 

Die Nachbarn wurden nicht benachrichtigt. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage bzgl. des Baus von drei Einfamilienhäusern mit jeweiliger Garage auf der Fl.Nr. 24 der Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

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2.3. Bauantrag; Neubau einer Siloüberdachung mit Nutzungsänderung zur landw. Mehrzweckhalle, Fl.Nr. 318, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller hat einen Bauantrag bzgl. des Neubaus einer Siloüberdachung mit Nutzungsänderung zur landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf der Fl.Nr. 318 Gemarkung Weiterndorf gestellt. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, der Flächennutzungsplan gibt hier „Grünfläche“ i.S.d. BauNVO an.
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und ist daher privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. 
Das Vorhaben befindet sich in 50 Meter Entfernung zur Bundesstraße. 
Die Zufahrt ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert, jedoch auch nicht erforderlich. Ein Trinkwasseranschluss besteht für das Grundstück nicht.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. des Neubaus einer Siloüberdachung mit Nutzungsänderung zur landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf der Fl.Nr. 318 Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag; Erweiterung eines Gewerbebaus für Büronutzung auf FlNr. 350, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller hat einen Bauantrag bzgl. der Erweiterung eines Gewerbebaus für Büronutzung auf Fl.Nr. 350 Gemarkung Weiterndorf gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B15-3 und entspricht der Gebietsart „eingeschränktes Industriegebiet“ nach der BauNVO. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Art der baulichen Nutzung wird nach § 9 BauNVO eingehalten. Ebenso verhält es sich bei dem Maß der baulichen Nutzung. Die festgesetzten Baugrenzen werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. 
Des Weitern befindet sich das Vorhaben in der Nähe einer Staatsstraße und der Bahnlinie
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.

Die erforderlichen Stellplätze wurden nicht nachgewiesen, jedoch wurde hier bereits eine Anpassung seitens des Bauamts und durch das Landratsamt Ansbach angestoßen.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. der Erweiterung eines Gewerbebaus für Büronutzung auf Fl.Nr. 350 Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag; Umnutzung einer Lagerhalle in eine Sportstätte auf FlNr. 349, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller hat einen Bauantrag bzgl. der Umnutzung einer Lagerhalle in eine Sportstätte auf Fl.Nr. 349 Gemarkung Weiterndorf gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 15 und entspricht der Gebietsart „eingeschränktes Industriegebiet“ nach der BauNVO. Gem. § 9 der BauNVO sind Sportstätten im Industriegebiet ausnahmsweise zulässig. Dem Maß der baulichen Nutzung wird entsprochen. Die festgesetzten Baugrenze werden nicht eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.

Seitens der Stadtverwaltung würde der Ausnahme bzgl. der Sportstätten im Industriegebiet zugestimmt werden. 
Bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen wurde bereits Kontakt mit der Entwurfsverfasserin aufgenommen. 

Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert, die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. 
Die erforderlichen Stellplätze werden nicht nachgewiesen, hier wurde eine Anpassung bereits seitens des Bauamts und des Landratsamt Ansbach gefordert. 
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben in der Nähe einer Staatsstraße und der Bahnlinie.

Aufgrund der notwendigen Ausnahme bzgl. der Grenzüberschreitung wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. der Umnutzung einer Lagerhalle in eine Sportstätte auf Fl.Nr. 349 Gemarkung Weiterndorf wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

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2.6. Bauantrag; Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Maschinenhallen zu einer Autoinnenraumaufbereitung, Lagerflächen und zwei Wohnungen mit dem Einbau einer Scheidholzheizung, sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe mit Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Überdachung auf FlNr. 441, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller hat einen Bauantrag bzgl. der Nutzungsänderung landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einer Autoinnenraumaufbereitung, Lagerflächen und zwei Wohnungen mit dem Einbau einer Scheidholzheizung sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe mit Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Überdachung auf Fl.Nr. 441 Gemarkung Heilsbronn gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht gem. § 34 Abs. 2 BauGB keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung ist gesichert, die Abwasserbeseitigung ist durch einen Kanal im Trennsystem gesichert.
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben im Bereich eines Biotops sowie in der Nähe eines Wasserschutzgebiets und einer Staatsstraße. 
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. der Nutzungsänderung landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einer Autoinnenraumaufbereitung, Lagerflächen und zwei Wohnungen mit dem Einbau einer Scheidholzheizung sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe mit Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Überdachung auf Fl.Nr. 441 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.7. Bauantrag ; Errichtung einer Kapelle und eines Carports anstatt eines zerfallenen Stallgebäudes mit Stützwänden auf FlNr. 511/1, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller hat einen Bauantrag bzgl. der Errichtung einer Kapelle und eines Carports anstatt eines zerfallenen Stallgebäudes mit Stützwänden auf der Fl.Nr. 511/1 Gemarkung Heilsbronn gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht gem. § 34 Abs. 2 BauGB keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Durch die Nähe zur Bahnlinie (ca. 150 m) kann nicht abschließend geklärt werden, ob die Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse eingehalten werden. Eine vorliegende Voruntersuchung lässt annehmen, dass die Grenzwerte nach dem Immissionsschutz nicht eingehalten werden können.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich. 
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. der Errichtung einer Kapelle und eines Carports anstatt eines zerfallenen Stallgebäudes mit Stützwänden auf der Fl.Nr. 511/1 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.8. Bauantrag; Einbau neuer Verpackungsräume und zugehöriger Infrastruktur, Werk 1, Ebene 3, auf FlNrn: 422/9, 422/8, 376/8 und 404/12, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller hat einen Bauantrag bzgl. des Einbaus neuer Verpackungsräume und zugehöriger Infrastruktur auf Fl.Nr. 422/9, 422/8, 376/8 und 404/12 Gemarkung Heilsbronn gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. B 17 und B 26. Die Gebietsart nach der BauNVO ist „Industriegebiet“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Art der baulichen Nutzung wird nach §9 BauNVO eingehalten. Ebenso verhält es sich bei dem Maß der baulichen Nutzung. Die vorgeschriebene offene Bauweise wird eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. 
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist ebenfalls durch Kanalisation im Trennsystem gesichert. 
Es sind keine wesentlichen Veränderungen der Außenhülle durch das Bauvorhaben geplant. 
Das Vorhaben befindet sich in der Nähe eines Waldes. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. des Einbaus neuer Verpackungsräume und zugehöriger Infrastruktur auf Fl.Nr. 422/9, 422/8, 376/8 und 404/12 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Markt Dietenhofen; 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Biogasanlage Stradtner, Neudorf" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen; Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Biogasanlage Stradtner, Neudorf“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 - 11 BauNVO beschlossen. Ziel der Planung ist die Errichtung eines weiteren Blockheizkraftwerkes mit Nebenanlagen und eines Wärmepufferspeichers zur Flexibilisierung der bestehenden Anlage. Gleichzeitig wurde nach § 8 Abs. 3 BauGB in der o.g. Sitzung beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Dietenhofen zu ändern. Diese Änderung wird als 10. Änderung geführt. 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Grundstück Fl.Nr. 156 der Gemarkung Neudorf. Der Geltungsbereich der Erweiterungsfläche umfasst ca. 889,55 m² (siehe Lageplan).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Biogasanlage Stradtner, Neudorf“ des Marktes Dietenhofen besteht Einverständnis.
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Regionaler Planungsverband Westmittelfranken; 32. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken; Teilkapitel 6.2.2 Windenergie; Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 32. Änderung des Regionalplans beschlossen.
Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird das Teilkapitel 6.2.2 Windenergie geändert.
Es wird um eine Stellungnahme bis zum 17.01.2025 gebeten, welche sich lediglich auf die geänderten Teilbereiche der 32. Änderung beziehen soll.
Bei der 32. Änderung handelt es sich lediglich um eine Teilfortschreibung, die neuen fachlichen Grundlagen angepasst wird. Wobei inhaltlich die Änderung von in der 31. Änderung des Regionalplans geplanten Vorranggebiete erfolgt. Dies war erforderlich und gerechtfertigt wegen des Abwägungsergebnisses des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des Regionalplans. Dadurch ergeben sich jedoch keine Änderungen an den Windenergiegebieten im Stadtgebiet Heilsbronn. Diese (WK 8, 9 & 212) sind von der Fortschreibung nicht betroffen.
Die wesentlichen Informationen (Tekturkarte, Begründung, etc.) liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Seitens der Stadtverwaltung wird empfohlen keine Einwände gegen die geplanter Änderung vorzutragen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschließt, dass zur 32. Änderung des Regionalplanes 8 der Region Westmittelfranken zum Teilkapitel 6.2.2 Windenergie keine Einwendungen durch die Stadt Heilsbronn vorgetragen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 5
Datenstand vom 06.02.2025 09:03 Uhr