Datum: 14.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Isolierte Befreiung;
Auffüllung des Geländes, sowie Errichtung einer Mauer auf FlNr. 409/9, Gemarkung Bürglein
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1.2 |
Bauantrag;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf FlNr. 214/8, Gemarkung Bonnhof
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1.3 |
Bauantrag;
Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf FlNr. 16/4 und 16/3 (TF), Gemarkung Müncherlbach
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1.4 |
Bauantrag;
Anbau eines Unterstandes an das bestehende Nebengebäude auf FlNr. 66/1, Gemarkung Müncherlbach
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1.5 |
Bauantrag;
Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf FlNr. 298, Gemarkung Seitendorf
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2 |
Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
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2.1 |
Gemeinde Petersaurach; 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Wicklesgreuth-Weiherfeld" mit integriertem Grünordnungsplan
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
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2.2 |
Gemeinde Petersaurach; Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Wicklesgreuth - Östlich der Kreisstraße AN10";
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
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2.3 |
Gemeinde Petersaurach; 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan;
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
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2.4 |
Gemeinde Petersaurach; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan;
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m § 4 Abs. 1 BauGB
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3 |
Ausbau der Flurstraße, Straßenbauarbeiten; Beschluss über den voraussichtlichen Finanzierungsplan
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4 |
Bekanntgaben
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4.1 |
Niederschrift der 15. Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 07.05.2024
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4.2 |
Personelle Situation Freibad; Bekanntgabe
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4.3 |
Geburtstage
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zum Seitenanfang
1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2024
|
ö
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|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Isolierte Befreiung;
Auffüllung des Geländes, sowie Errichtung einer Mauer auf FlNr. 409/9, Gemarkung Bürglein
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2024
|
ö
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beschließend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 30.07.2024 beantragten die Antragssteller die isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B5 „Am Mühlbuck“.
Die Antragssteller möchten in Ihre Antrag von der maximalen Geländeauffüllung abweichen. Der Bebauungsplan sieht hierbei eine max. Auffüllung von 0,75m vor. Jedoch lässt dieser in § 4.3 Abs. 3 ausnahmsweise Auffüllungen bis zu 1,50m zu. Von dieser Ausnahme möchten die Antragssteller Gebrauch machen und Ihr Grundstück im südliche Bereich bis zur max. Höhe von 1,50m auffüllen.
Die Begründung zu dem Antrag kann der Anlage entnommen werden.
Die Bauabteilung empfiehlt insbesondere aufgrund der explizit vorgesehenen Ausnahme dem Antrag zuzustimmen.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B5 „Am Mühlbuck“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf FlNr. 214/8, Gemarkung Bonnhof
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2024
|
ö
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beschließend
|
1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der FlNr. 214/8 Gemarkung Bonnhof verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch den Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Neubau zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der FlNr. 214/8 Gemarkung Bonnhof wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.3. Bauantrag;
Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf FlNr. 16/4 und 16/3 (TF), Gemarkung Müncherlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2024
|
ö
|
beschließend
|
1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen. Das Vorhaben soll auf den Grundstücken mit den FlNrn. 16/4 und 16/3 (TF) Gemarkung Müncherlbach verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch den Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Neubau zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf den Grundstücken mit den FlNrn. 16/4 und 16/3 (TF) Gemarkung Müncherlbach wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.4. Bauantrag;
Anbau eines Unterstandes an das bestehende Nebengebäude auf FlNr. 66/1, Gemarkung Müncherlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2024
|
ö
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beschließend
|
1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller plant den Anbau eines Unterstandes an das bestehende Nebengebäude. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der FlNr. 66/1 Gemarkung Müncherlbach verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Anbau zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Unterstandes an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück mit der FlNr. 66/1 Gemarkung Müncherlbach wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.5. Bauantrag;
Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf FlNr. 298, Gemarkung Seitendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2024
|
ö
|
beschließend
|
1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller plant den Abbruch der bestehenden Scheune und den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der FlNr. 298 Gemarkung Seitendorf verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch den Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Neubau zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch der bestehenden Scheune und den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der FlNr. 298 Gemarkung Seitendorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2024
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Gemeinde Petersaurach; 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Wicklesgreuth-Weiherfeld" mit integriertem Grünordnungsplan
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld“ vorzunehmen. Die Teilflächen können aufgrund Lärmimissionskonflikte keiner Entwicklung zugeführt werden
Der Umgriff umfasst ein Gebiet östlich des Ortsteiles Wicklesgreuth. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
In o.g. Bauleitplanverfahren werden keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Gemeinde Petersaurach; Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Wicklesgreuth - Östlich der Kreisstraße AN10";
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „östlich der Kreisstraße AN 10“ vorzunehmen. Die Teilflächen können aufgrund Lärmimissionskonflikte keiner Entwicklung zugeführt werden
Der Umgriff umfasst ein Gebiet süd-östlich des Ortsteiles Wicklesgreuth. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
In o.g. Bauleitplanverfahren werden keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.3. Gemeinde Petersaurach; 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan;
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2024
|
ö
|
beschließend
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2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, zwei Bebauungspläne im Bereich Wicklesgreuth zu ändern bzw. teilweise aufzuheben. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans sollen bisher als Wohnbauflächen dargestellte Bereiche zukünftig als Acker dargestellt werden. Im parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB werden die Bebauungspläne Nr. 5/1 und 21 entsprechend geändert bzw. teilweise aufgehoben.
Der Umgriff umfasst ein Gebiet süd-östlich des Ortsteiles Wicklesgreuth. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
In o.g. Bauleitplanverfahren werden keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.4. Gemeinde Petersaurach; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan;
Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2024
|
ö
|
beschließend
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2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen den Flächennutzungsplan im Nordosten von Petersaurach zu ändern. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans sollen bisher als Acker und Bolzplatz dargestellte Bereiche zukünftig als Wohnbauflächen dargestellt werden.
Der Umgriff umfasst ein Gebiet nord-östlich des Kernortes Petersaurach. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
In o.g. Bauleitplanverfahren werden keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Ausbau der Flurstraße, Straßenbauarbeiten; Beschluss über den voraussichtlichen Finanzierungsplan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2024
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vor Durchführung der Straßenbauarbeiten ist zwingend die Auswechslung des Mischwasserkanals sowie die Erneuerung der Wasserleitung durchzuführen.
Zum Kanalbau:
Für die Auswechslung des Mischwasserkanals wird in diesen Tagen ein Zuwendungsantrag gem. RZWas2021 beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach gestellt, vorausgesetzt die Härtefallschwellen gem. Nr. 4.3.1 der RZWas2021 können überschritten werden. Mit einer Bewilligung könnte dann vermutlich Ende September 2024 gerechnet werden.
Der Finanzierungsplan dieser Maßnahme gestaltet sich voraussichtlich wie Folgt (Grundlage dafür ist die Kostenzusammenstellung des IB Christofori und Partner vom 28.03.2024):
Förderung gem. Härtefallförderung der RZWas2021
(voraussichtlich 40 % der zuweisungsfähigen Kosten): 263.400,00 €
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn: 496.600,00 €
Gesamtkosten der Maßnahme: 760.000,00 €
Zum Wasser:
Auch für die Erneuerung der Wasserleitung in der Flurstraße soll ein Förderantrag gem. RZWas2021 beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach gestellt werden; vorausgesetzt, dass die Härtefallschwellen der RZWas2021 gem. Nr. 4.3.1 überschritten werden können.
Der Finanzierungsplan dieser Maßnahme gestaltet sich voraussichtlich wie Folgt (Grundlage dafür ist die Kostenannahme des IB Christofori und Partner vom 10.04.2024 sowie die Kostenannahme der Stadtwerke vom 07.08.2024):
Förderung gem. Härtefallförderung der RZWas2021
(voraussichtlich 40 % der zuweisungsfähigen Kosten): 98.000,00 € netto
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn: 147.000,00 € netto
Gesamtkosten der Maßnahme: 260.000,00 € netto
(davon sind rd. 12 T€ Personalkosten der Stadtwerke)
Die Tiefbauarbeiten werden von einer externen Baufirma ausgeführt; die Arbeiten an der Wasserleitung sollen durch die Stadtwerke selbst ausgeführt werden. Dabei werden Kosten für eigenes Personal (rd. 12 T€ s. o.) im Rahmen der Förderrichtlinie als nicht zuwendungsfähig gewertet.
Das Material wurde durch die Stadtwerke bereits beschafft. Bei einer Fremdvergabe aller Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung würden wohl die zuweisungsfähigen Gesamtkosten mit 40 % gefördert werden; allerdings weist der technische Werkleiter der Stadtwerke Heilsbronn, Christian Dobras darauf hin, dass für den Fall der Fremdvergabe in Rechnung gestellte Materialkosten wohl beim doppelten Betrag im Vergleich zur Materialbeschaffung über den der Stadtwerke Heilsbronn liegen würden.
Zum Straßenbau:
Für die Maßnahme Ausbau der Flurstraße, Straßenbauarbeiten, wurden im Haushalt 2024 insgesamt 320 T€ bereitgestellt, im Investitionsplan 2025 520 T€; insgesamt 840 T€. Eine Förderung wurde bisher nicht eingeplant, da im Vorfeld nicht damit gerechnet werden konnte.
Die Fördervoraussetzungen gem. Art. 13 c BayFAG sind für diese Maßnahme nun glücklicherweise gegeben. Zum noch vorzulegenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken bis zum 01.09. des Vorjahres, also bis zum 01.09.2024 ist ein Finanzierungsplan mit entsprechender Eigenmittelbestätigung vorzulegen.
Dieser wird sich voraussichtlich wie Folgt gestalten (Grundlage dafür ist die Kostenzusammenstellung des IB Christofori und Partner zum Zuwendungsantrag vom 20.06.2024):
Förderung gem. Art. 13 c FAG
(voraussichtlich 60 % der zuweisungsfähigen Kosten): 565.000,00 €
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn: 535.000,00 €
Gesamtkosten der Maßnahme: 1.100.000,00 €
Zur zeitlichen Maßnahmenabfolge:
Geplant ist nun, die Ausschreibung für Kanalbau und Wassermaßnahme Ende August 2024 bis Ende September 2024 durchzuführen. Nachdem mit der Bewilligung des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach gem. RZWas2021 voraussichtlich Ende September 2024 gerechnet werden kann, könnte eine Auftragsvergabe für Kanal und Wasser im Lauf des Oktobers 2024 erfolgen. Ein Baubeginn ist dann noch für das laufende Jahr 2024 geplant.
Der Zuwendungsantrag für den Straßenbau muss bis zum 01.09.2024 bei der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. Danach muss dazu die baufachliche Stellungnahme der Regierung abgewartet werden. Eine Auftragsvergabe kann frühestens im Frühjahr 2025 stattfinden.
Ein Beschluss über den Finanzierungsplan ist nur für das Zuwendungsverfahren für den Straßenbau notwendig. Im Rahmen der RWas2021 (Kanal und Wasser) wird dieser nicht benötigt.
Beschluss 1
Der Ferienausschuss beschließt, die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung durch eine externe Firma durchführen zu lassen. Die Materialbestellung sowie die Verlegung der Wasserleitung wird durch die Stadtwerke Heilsbronn ausgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Dem o. g. Finanzierungsplan zur Straßenbaumaßnahme wird zugestimmt. Die bei der Stadt Heilsbronn verbleibenden Eigenmittel betragen voraussichtlich rd. 535.000 €.
Mit der in der Vormerkung dargestellten zeitlichen Abfolge der durchzuführenden Ausschreibungen/ Auftragsvergaben besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2024
|
ö
|
|
4 |
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4.1. Niederschrift der 15. Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 07.05.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2024
|
ö
|
|
4.1 |
zum Seitenanfang
4.2. Personelle Situation Freibad; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2024
|
ö
|
|
4.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls eines Mitarbeiters sind, um die Arbeitszeitbestimmungen einhalten zu können, Einschränkungen der Freibadöffnungszeiten wie ein Schließtag pro Woche sowie Schließungen zur Mittagszeit nicht ausgeschlossen. Wir sind bestrebt, die Reduzierung der Öffnungszeiten mit Unterstützung der Wasserwacht sowie durch Fachaushilfen auf ein Minimum zu reduzieren.
Dient zur Kenntnis.
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4.3. Geburtstage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2024
|
ö
|
|
4.3 |
Datenstand vom 19.09.2024 12:04 Uhr