Datum: 21.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 73. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.02.2018; Anerkennung
2 Bericht des Seniorenbeirates über seine Tätigkeiten
3 Einrichtung eines kommunalen Stadtbusses in einem halbjährigen Probebetrieb, Antrag des Seniorenbeirates zur Errichtung einer prov. Bushaltestelle im Bereich der Ansbacher Straße; Beschlussfassung
4 BÜ Heilsbronn, Kreuzungsvereinbarung, aktuelle Entwicklung im Koalitionsvertrag; Beschluss
5 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung
6 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung
7 Investitionsplanung der Stadt Heilsbronn 2018 bis 2021; Beratung und Beschlussfassung
8 Förderantrag zum Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP II)
9 Gewerbliche Bauanträge
9.1 Bauantrag Neubau eines Betriebsgebäudes mit Lageranbau auf Fl.Nr. 43/3, Gemarkung Weiterndorf
10 Sozialer Wohnungsbau; Antrag der SPD-Fraktion vom 20.02.2018 auf Bewerbung beim Freistaat Bayern um ein Wohnbauprojekt
11 Einbau von Sicherheitspollern in der Hauptstraße und am Marktplatz; Beschlussfassung
12 Bekanntgaben
12.1 Bericht über das Projekt Betriebscheck des Citymanagements Heilsbronn
12.2 Information über die Petition des Verkehrsclub VCD für eine Nacht-S-Bahn
12.3 Bayerische Landesausstellung; Information
12.4 Geburtstage
13 Wünsche und Anregungen aus dem Stadtrat

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1. Niederschrift der 73. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.02.2018; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 1
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2. Bericht des Seniorenbeirates über seine Tätigkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Seniorenbeiratsvorsitzende, Herr Horst Bell, stellt die Mitglieder des Seniorenbeirats vor und  berichtet mit einer Präsentation (s. Anlage im RIS) über die Tätigkeiten des Seniorenbeirates der Stadt Heilsbronn und steht anschließend für Fragen zur Verfügung.
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer und das Stadtratsgremium sprechen dem Seniorenbeirat für seine Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Dient zur Kenntnis.

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3. Einrichtung eines kommunalen Stadtbusses in einem halbjährigen Probebetrieb, Antrag des Seniorenbeirates zur Errichtung einer prov. Bushaltestelle im Bereich der Ansbacher Straße; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Bereich des Ortseinganges Heilsbronn-West an der Ansbacher Straße entstanden mit den Neubauten des REWE-Marktes und Kupfers Metzgermarkt neue Einkaufsmöglichkeiten. Weiterhin befinden sich dort u. a. bereits eine ALDI-Filiale, der REWE-Getränkemarkt, eine Rossmann-Filiale.
Der Seniorenbeirat der Stadt Heilsbronn hat in diesem Zusammenhang bereits im Jahr 2014 beantragt, den Bereich der Lebensmittelmärkte in den öffentlichen Personen- und Nahverkehr einzubinden, indem am Ortsausgang vor dem Kreisverkehr eine Bushaltestelle neu eingerichtet wird.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag des Seniorenbeirates:
Die bauliche Einrichtung einer Haltebucht unter Einhaltung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ist in diesem Bereich nicht möglich, da die Grünstreifen entlang der Kreisstraße hinsichtlich ihrer Breite nicht ausreichen.
Möglich ist nach Abstimmung mit dem LRA Ansbach (ÖPNV, SG 24) aber eine Bushaltestelle auf der Fahrbahn der Ansbacher Straße.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin (LRA, Polizei, StBA, Busunternehmer, Seniorenbeirat, Stadtverwaltung) an der Ansbacher Straße am 26.10.2016 wurde die Angelegenheit hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit mit allen Beteiligten wie folgt besprochen:
  • Es könnten seitens ÖPNV nur die vorhandenen Linienbusse die geplante Haltestelle anfahren. An Schultagen würden nur 4 Verbindungen zu den Märkten hin und zurück bleiben.
  • Der Einzugsbereich ist abhängig von den angefahrenen Haltestellen, die jeweils variieren (in der Regel nur Bahnhof, Freibad, Schulzentrum). Dorthin sind teils weite Strecken zu den Haltestellen zu laufen.
  • Die aktuell im ÖPNV eingesetzten Busse sind nicht barrierefrei und somit für auf Rollstuhl bzw. Rollatoren angewiesene Bürgerinnen und Bürger nicht geeignet.
  • Die Busse sind bereits heute stark mit Schülerverkehr ausgelastet. Für einsteigende Senioren könnte sich das als schwierig erweisen. Mitgeführte Rollatoren könnten ggf. nicht transportiert werden.
  • Eine Querung der vielbefahrenen Ansbacher Straße auf Höhe der Einmündung Sportplatzstraße ist unbedingt zu vermeiden.
  • Deshalb wurde zunächst mit den zuständigen Behörden ein Konsens erreicht, die Bushaltestelle mit genügend Abstand zum Kreisverkehr provisorisch für mind. 6 Monate, max. 12 Monate einzurichten. Dadurch könnte auch der Bedarf, der alleine aufgrund der ungünstigen, genannten Rahmenbedingungen als gering eingeschätzt wird, festgestellt werden.
  • Der Bus bleibt also auf der Fahrbahn stehen. An der provisorischen Haltestelle soll die Aufstellfläche für die Fahrgäste entsprechend so gestaltet werden, dass man diese barrierefrei benutzen kann.
  • Im Bereich der prov. Bushaltestelle müsste daher an die Fahrbahnkante ein Hochbord gesetzt bzw. eine Rampe mit max. 6% zur Angleichung an den vorh. Fußweg im Norden (Aldi) gebaut werden.
  • Auf der Südseite müsste der Graben z.T. verrohrt und die Zuwegung mit einer wassergebundenen Schicht versehen werden. Grund ist hier, dass die Zuwegung zur Haltestelle so auszuführen ist, dass Menschen mit einem Rollator diese auch benutzen können.
  • Zu bedenken ist aus Sicht der Verwaltung, dass das Provisorium vermutlich zu Klagen führen wird, weil bei Schlechtwetter eine Begehbarkeit stark eingeschränkt wird oder zumindest der Weg schmutzig ist.
  • Vor der Bauausführung ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Baulastträger für die Einrichtung einer provisorischen Bushaltestelle abzuschließen.
Der Bau einer prov. Bushaltestelle an der Ansbacher Straße im Bereich des Kreisverkehr würden rund 16.500 € betragen. Der Endausbau der Bushaltestellen würde sich auf runde 90.000 € beziffern.
Zusätzlich zu den vorhandenen ÖPNV-Busverbindungen müssten mindestens vormittags zwei zusätzliche Busverbindungen eingerichtet werden. Die Anfrage bei einem ortsansässigen Busunternehmer ergab hierzu, dass bei einer 5-Tage-Anbindung im Monat rund 2.000 EUR an Kosten entstehen würden.
Stellungnahme der Verwaltung zu weiteren Alternativen:
Von November 2007 und Herbst 2008 gab es in Heilsbronn bereits einen Bürgerbus. Aufgrund fehlender Annahme und hoher Kosten wurde das Projekt nicht weiter verfolgt.
Im Jahr 2013 wurde ein Angebot für ein Heilsbronner Sammeltaxi geprüft. Nicht weiter verfolgt wurde die Idee, weil auch hier nicht bestimmbare Kosten auf die Stadt zugekommen wären.
Es gibt aber weitere, interessantere Möglichkeiten, welche ggf. besser wären als die vom Seniorenbeirat beantragte Busanbindung mit bestehendem ÖPNV. In Günzburg und Umgebung gibt es z. B. ein sog. Flex-Bus-System. Die Kontaktaufnahme mit der Firma Brandner aus Günzburg ergab, dass ein solches Zweitangebot in das ÖPNV-Angebot integriert werden müsste. D. h. der bestehende Rechteinhaber für die ÖPNV-Buslinien in Heilsbronn und Ortsteilen müsste entweder selbst diese Zusatzangebote schaffen oder damit einverstanden sein, dass ein Dritter dieses Zusatzangebot bedient. Hier wären also erst die rechtlichen Hintergründe zu klären. Die Realisierungschance wird seitens der Verwaltung als gering eingeschätzt.
Eine kostengünstige Variante ist die auch vom Seniorenbeirat empfohlene Einrichtung von sog. Mitnahmebänken (eine Form des Trampens). Je nachdem ob vorhandene Bänke genutzt werden oder neue Bänke aufzustellen wären, entstehen Kosten für farbliche Gestaltung bzw. Beschaffung von Bank und Schild. Eine andere Kommune hat hierzu eine Veröffentlichung im Internet und ging von bis zu 1.000 EUR pro Standort aus (700 EUR Bank, 300 EUR Schild, inkl. Montage). Teils wurden hier aber ehrenamtliche Aktionen in anderen Kommunen gegründet und damit die Kosten und Unterhaltung deutlich reduziert.
Einrichtung eines Stadtbusses
Eine weitere und aktuell auch von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat favorisierte Alternative ist die Einrichtung eines Stadtbusses durch die Stadt Heilsbronn. Der Stadtbus soll zunächst innerstädtische Ziele (s. Anlagen) bedienen. Nutzen kann und soll den Stadtbus jeder, der das Angebot annehmen möchte. Angedachte Zielgruppe des Seniorenbeirates sind aber vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger, denen kein Verkehrsmittel (mehr) zur Verfügung steht und deshalb auf fremde Hilfe angewiesen wären bzw. für alle Fahrten ein Taxi anfordern müssten, was für viele Bürgerinnen und Bürgern finanziell nicht leistbar wäre.
In der Vorbereitung wurden die Erfahrungen aus dem vorhergehenden und gescheiterten Bürgerbus 2007 / 2008 ausgewertet. Deshalb wird der Vorschlag für einen erneuten Probebetrieb auf nur zwei Tage begrenzt und die Routenführung so verbessert, dass die Ziele möglichst häufig angefahren werden. Damit sind die Kosten im Probebetrieb deutlich geringer. Es bleibt aber gleichwohl bei einem Kompromiss den Machbaren. Die geplanten Zeiten sollen vor allem den Einkaufszielen dienen und die ÖPNV-Lücke am Vormittag abdecken.
Es wurde von 4 Unternehmen ein Angebot für zwei Fahrten pro Woche im innerstädtischen Bereich (Routenvorschlag wurde mitgegeben) angefordert. Weiterhin hat sich die Verwaltung auch mit der Diakonie Heilsbronn in Verbindung gesetzt, welche einen Einkaufsbus für ihre Bewohner am Wohnstift montags und freitags anbietet. Eine Erweiterung des Angebotes käme aber für die Diakonie nicht in Frage.
Von zwei Busunternehmen liegen Angebote vor. Es wurden jeweils unterschiedliche Routenvarianten vorgeschlagen:
Busunternehmer A fährt mit einem 13-Sitzer Kleinbus, 12 Stehplätze, Rollstuhlfahrerrampe, 2 Stellplätze für Rollstühle bzw. Rolatoren, behindertengerecht, 4 x vormittags, Route im Kreis
Kosten pro Einsatztag/Monat/6 Monate brutto 202,23 EUR, 1.617,84 EUR, 9.707,04 EUR
Busunternehmer B fährt mit einem sog. Midibus mit 15 Sitzplätzen, Rollstuhlfahrerrampe, 1 Stellplatz für Rollstühle, behindertengerecht, 4 x vormittags, Route hin- und zurück,
Kosten pro Einsatztag/Monat/6 Monate brutto 146,48 EUR, 1.171,84 EUR, 7.031,04 EUR
Der Seniorenbeirat und die Verwaltung halten die Routenführung des Busunternehmer B für die bessere, weil die verschiedenen Haltestelle öfters angefahren werden. Einsteigende Gäste haben kürzere Fahrtwege, weil beide Richtungen bedient werden.
Weitere Kosten entstehen durch Werbung, Erstellung von Flyern, Haltestellenschildern (wenn auch im Probebetrieb noch einfach gehalten) von geschätzten rund 2.000 EUR.
Der Bürgerbus 2007 / 2008 hatte zunächst Preise von 2 EUR pro Fahrt, dann 2 EUR für Hin- und Rückfahrt angesetzt. Mitgefahren sind im Schnitt 15 Gäste pro Monat.
Die Preissteigerung lässt einen Preis für die einfache Fahrt unter 1,50 EUR nicht möglich erscheinen. Ein Preis darüber wird aber die Akzeptanz nicht bringen. Mit verstärkter Werbung und Konzeption wird angenommen, dass das Angebot besser angenommen wird. Eine Schätzung hierzu kann die Verwaltung aber nicht geben.
Pro einfacher Fahrt entstehen mind. Kosten von rund 18 EUR (Busunternehmer B, ohne Werbungskosten). Das verdeutlicht den hohen Anteil der städtischen Förderung eines solchen Stadtbusses: Kostendeckung würde bedeuten 12 Gäste pro einfacher Fahrt!
Noch zu prüfen und sicherlich von der Akzeptanz des Angebotes abhängig wäre, die Stadtlinie ähnlich wie in Neuendettelsau als Ortslinie in den ÖPNV zu integrieren.
Die Verwaltung hat bei allen Heilsbronner Geschäften und Betrieben nachgefragt, ob sie sich an dem Stadtbus-Angebot als Sponsor mit Werbemöglichkeit beteiligen wollen. Von 106 angeschriebenen Gewerbetreibenden gingen 3 positive Rückmeldungen ein, welche insgesamt mit 210 EUR den Probebetrieb finanziell unterstützen wollen. Im Gegenzug wird auf den noch zu erstellenden Flyern und im Bus eine Werbung aufgenommen.

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4. BÜ Heilsbronn, Kreuzungsvereinbarung, aktuelle Entwicklung im Koalitionsvertrag; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.02.2018 der Kreuzungsvereinbarung zum Bahnübergang Heilsbronn zugestimmt und Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Pfeiffer beauftragt, die Vereinbarung zu schließen.
Der Stadtverwaltung liegt die unterschriftsfähige Vereinbarung noch nicht vor.
In der zugänglichen Fassung des Koalitionsvertrages vom 07.02.2018 findet sich nun im Teil VI. Nr. 4 „Verkehr“ folgende Formulierung in den Zeilen 3589 und 3590:
„Das Eisenbahnkreuzungsgesetz wollen wir ändern, um den kommunalen Anteil der Finanzierung an TEN-Strecken zu reduzieren“.
Die Bahnlinie Nürnberg – Crailsheim ist nach der Internetrecherche ein transeuropäischer Str eckenabschnitt und gehört damit zu den TEN-Strecken (transeuropäisches Netz). Das wurde auch von Herrn Buttstädt gegenüber der Stadtverwaltung bestätigt.
Die Regierung von Mittelfranken (Mail vom 07.03.2018) teilte mit, dass über die genannte Absicht im Koalitionsvertrag noch keine Einzelheiten bekannt seien.
Eine weitere Handlungsempfehlung wird nicht abgegeben.
Die Verwaltung sieht einen weiteren Klärungsbedarf, bevor eine Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung erfolgen kann, insbesondere im Hinblick auf die Fördermittel.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, weiter zu prüfen, wie sich dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag für die Stadt Heilsbronn auswirkt.
Die mit Beschluss vom 07.02.2018 beauftragte Ermächtigung an Herrn Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer, die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen, wird bis zu dieser Klärung zurückgestellt. Die DB Netz AG ist entsprechend zu verständigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung 2016 der Stadt Heilsbronn und der Stadtwerke liegt als Anlage bei.

Die Prüfungsbemerkungen werden von der Verwaltung entsprechend aufgegriffen und bearbeitet.

1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankte sich im Haupt- und Finanzausschuss vom 07.03.2018 bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Herr Prager, Herr Frank, Herr Horneber) für die Prüfungstätigkeit.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Prager, berichtete über die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 23. und 24.11.2017 bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und stellte den Prüfungsbericht vor.

Beschluss

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst: Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus:


I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt                                                17.723.358,65 €
b) im Vermögenshaushalt                                                  9.482.433,04 €


II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan                                                        10.960.595,69 €
b) im Vermögensplan                                                          1.391.635,11 €

III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan                                        28.683.954,34 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan                                10.874.068,15 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Heilsbronn wurde festgestellt. Um Erteilung der Entlastung wird gebeten.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2016 der Stadt Heilsbronn mit Stadtwerken wird aufgrund der örtlichen Rechnungsprüfung Entla stung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer enthält sich wegen persönlicher Beteiligung der Abstimmung.

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7. Investitionsplanung der Stadt Heilsbronn 2018 bis 2021; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde die Investitionsplanung der Stadt Heilsbronn bis 2021 beraten und ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss unter Berücksichtigung folgender Anmerkungen gefasst:
Weil das Forsthaus, das sich in einem guten Zustand befindet z. B. als Ausweichmöglichkeit für den städtischen Hort genutzt werden könnte, sollte dessen Erwerb entsprechend in den Investitionsplan 2020 aufgenommen werden.
Weiter ist z.B. für das Bahnhofsgebäude ist zu prüfen, ob alternative Finanzierungsmodelle (z. B. Privatinvestoren) möglich wären, damit städt. Gebäude einer Sanierung und entsprechenden Verwendung zugeführt werden können, ohne den Haushalt zu belasten.
Es wurde den Anregungen dahingehend Rechnung getragen, dass im Jahr 2020 wie z.B. für den Erwerb von Erweiterungsflächen für das Rathaus, die Position „Grunderwerb, Forstamtsgebäude“ aufgenommen wurde, jedoch lediglich 0 € als Betrag eingesetzt ist. Alternative Finanzierungsmodelle werden z.B. für das Bahnhofsgebäude geprüft, sobald dieses Gebäude verfügbar ist.
Dieser Sitzungsvormerkung wurden der entsprechende Finanzplan, die Vormerkung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie die an der Sitzung gezeigten Grafiken über die aktuelle finanzielle Entwicklung beigelegt.
Zur Umsetzung des Masterplans BAYERN DIGITAL II im Schulbereich; Digitale Klassenzimmer für die Grundschulen Bürglein und Heilsbronn wurde dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. Damit sind im Haushaltsplan 2018 (als Referenz- bzw. Testausstattung) für die Grundschule Bürglein 15.000 € und für die Grundschule H eilsbronn 18.000 € eingestellt; in den Jahren 2019 bis 2021 wurden jeweils 35.000 € jährlich für beide Schulen vorgesehen. Insgesamt sind dies somit 138.000 € (2018 bis 2021).
Die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges TLF 4000 für die Feuerwehr Heilsbronn und die Teilnahme am Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-II) wurde ebenfalls befürwortet.

Beschluss

Der Investitionsplanung 2018 bis 2021 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Förderantrag zum Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP II)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö vorberatend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) hatte der Bund 2015 ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen eingerichtet. Zur Umsetzung hatte der Freistaat Bayern das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) aufgelegt.
Der Bund verdoppelt jetzt seine Mittel für den Fonds auf 7 Milliarden Euro. Auf den Freistaat Bayern entfällt ein Anteil von 293,048 Millionen Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen in finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Zur Umsetzung der Förderung in Bayern hat der Freistaat das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) aufgelegt.
Die Umsetzung des Programms lehnt sich an das Kommunalinvestitionsprogramm an. Mit der Umsetzung werden wiederum die Bezirksregierungen betraut. Zur Auswahl der Förderprojekte werden an den Regierungen wie beim KIP Beiräte eingerichtet, in denen beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände vertreten sein werden.
Von den insgesamt verfügbaren Gesamtmitteln für den Regierungsbezirk Mittelfranken i. H. v. 28,9 Mio. € entfallen auf den Landkreis Ansbach noch 3,5 Mio. €.  Dabei fallen von den 47 Schulsachaufwandsträgern des Landkreises Ansbach nur 2 Gemeinden aus der Förderung heraus.
Der Antragstellung geht ein Bewerbungsverfahren voraus. Gemeinden und Gemeindeverbände, die die Antragsberechtigung erfüllen, können sich mit ihren Projekten direkt bei den jeweiligen Bezirksregierungen um Aufnahme in das Förderprogramm bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 27. April 2018.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte. Nicht gefördert werden Investitionsmaßnahmen, deren förderfähige Ausgaben weniger als 50.000 Euro betragen.
Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden. Als förderfähige Maßnahmen kommen beispielsweise energetische Sanierungen oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in Betracht.
Zu Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen. Maßnahmen an kommunalen Sportstätten, die nicht zu einer Schule gehören, sind förderfähig, sofern diese überwiegend zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Die Erweiterung von Schulgebäuden ist förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt.
Im Rahmen der Sanierung, des Umbaus, der Erweiterung und des Ersatzbaus einer Schule sind auch entsprechende Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülern (zum Beispiel Horte) förderfähig, wenn diese der Schule zugeordnet werden können. Eine Zuordnung einer solchen Einrichtung zu einer Schule ist insbesondere dann gegeben, wenn eine gemeinsame Trägerschaft oder eine Kooperationsvereinbarung und eine räumliche Nähe zwischen Schulgebäude und Gebäude der Betreuungseinrichtung bestehen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Erneuerung des 2. Baulichen Rettungsweges an der Grundschule Heilsbronn und die Sanierung der Turnhalle an der Grundschule Heilsbronn für eine Förderung anzumelden.
Nach Rücksprache mit der Förderstelle wäre es sinnvoll, zwei getrennte Förderanträge zu stellen (einen nach Möglichkeit knapp über der Bagatellgrenze von 50.000 €, einen dann mit einer höheren Gesamtsumme). Damit sollten wir zumindest mit einer Maßnahme zum Zuge kommen.
Die möglichen Fördermaßnahmen werden an der Sitzung vorgestellt.
Folgende bauliche Maßnahmen sind aktuell erforderlich:
1. Sanierung der Umkleidebereiche in der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 153.000 €;
2. Sanierung der Dachflächen an der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 240.000 €;
3. Sanierung von Heizung, Belüftung und Beleuchtung an der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 224.000 €;
4. Erneuerung des 2. Baulichen Rettungsweges an der Grundschule Heilsbronn mit Gesamtkosten von rd. 101.000 €.
Nachdem der Turnverein Heilsbronn seit längerem einen Umbau der Umkleidebereiche für erforderlich hält und diese Kosten voraussichtlich am besten das Förderprogramm ausnutzen wird vorgeschlagen, diese Maßnahme zu einer Förderung anzumelden. Als ergänzenden Zuschussantrag wird vorgeschlagen, aufgrund der baulichen Notwendigkeit die Sanierung der Dachflächen zu einer Förderung anzumelden.
Für den 2. baulichen Rettungsweg soll eine Planung erstellt werden.

Beschluss

Folgenden Maßnahmen sind zur Bewerbung zum Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur KIP-S anzumelden:
1. Sanierung der Umkleidebereiche in der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 153.000 €;
2. Sanierung der Dachflächen an der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 240.000 €;

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Gewerbliche Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö vorberatend 9
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9.1. Bauantrag Neubau eines Betriebsgebäudes mit Lageranbau auf Fl.Nr. 43/3, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Betriebsgebäudes mit Lageranbau auf Fl.Nr. 43/4, Gemarkung Weiterndorf.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 21.03.2018 einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Das Bauvorhaben und der Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt. Ein Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses liegt vor.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses:
Dem Stadtrat stimmt dem  Bauvorhaben des Antragstellers für den Neubau eines Betriebsgebäudes mit Lageranbau auf dem Flurstück Fl.Nr. 43/4, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße zuzustimmen.
Einer Ausnahme für die Wohnung im Obergeschoss gemäß § 8 der BauNVO wird zugestimm

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Sozialer Wohnungsbau; Antrag der SPD-Fraktion vom 20.02.2018 auf Bewerbung beim Freistaat Bayern um ein Wohnbauprojekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö beschliessend 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat wurde bereits in der letzten Sitzung darüber informiert, dass der als Dringlichkeitsantrag bezeichnete Antrag der SPD-Fraktion kein solcher ist und deshalb als normaler Antrag behandelt wird. Es erging auch der Hinweis, dass der Antrag nicht entsprechend begründet ist.
Laut der Geschäftsordnung des Stadtrates Heilsbronn - § 27 Abs. 1 – ist der Antrag nun zu behandeln.
Der Antrag der SPD-Fraktion hat zum Inhalt, dass sich die Stadt Heilsbronn beim Freistaat Bayern um ein Wohnbauprojekt für sozialen Wohnungsbau mit einem Volumen von 8 – 16 Wohnungen auf einer städtischen  Fläche bewirbt. Träger soll die von der Staatsregierung geplante staatliche Wohnungsbaugesellschaft sein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die angesprochene staatliche Wohnungsbaugesellschaft existiert nach unserer Information aktuell noch nicht. Offen ist ebenfalls, ob die politisch angekündigte Wohnungsbaugesellschaft u. a. entsprechende kommunale Flächen einbezieht oder z. B. nur staatliche Flächen berücksichtigt. Offen bleibt z. B. auch, ob nicht nur die Ballungsräume einbezogen werden.
Gleichwohl wurde von der Stadtverwaltung bei den zuständigen Ministerien Anfragen gestellt, die bis heute (16.03.2018) noch nicht beantwortet wurden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Stadtrat zu gegebener Zeit über die Antworten zu informieren, sollte eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft gegründet werden bzw. Informationen hierzu vorliegen.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich wegen des SPD-Antrages dem Vorschlag der Verwaltung an und erwartet die Antworten von den Ministerien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Einbau von Sicherheitspollern in der Hauptstraße und am Marktplatz; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der o.g Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Stadtrates am 17.01.2018 nur im Sachvortrag behandelt.
Stadtratsmitglied Oehler stellt bei der o.g. Sitzung fest, dass das Thema zu komplex sei, so dass es schwer möglich war, in dieser Sitzung einen Beschluss zu fassen.
Nach Antrag zur Geschäftsordnung und deren Zustimmung wurde dieser zur Beratung in die Fraktionen gegeben und ist erneut aufzugreifen.

Beschluss

Die bisherigen Sicherheitsvorkehrungen sind ausreichend, d. h. es sollen keine zusätzlichen Maßnahmen vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 12
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12.1. Bericht über das Projekt Betriebscheck des Citymanagements Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 12.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Citymanagement führte im Jahr 2017 einen Betriebscheck der Heilsbronner Innenstadtgeschäfte und –Betriebe durch.
Der Bericht des Citymanagers vom Februar 2018 ist hierzu im RIS als Anlage bereitgestellt. Diese Anlage wird jedoch nicht auf der städtischen Homepage veröffentlich werden.
Weiterhin möchten wir bekannt geben, dass ab sofort zur Information die Protokolle der jeweiligen Projektgruppen-Treffen im RI S bereitgestellt werden.
Dient zur Kenntnis.

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12.2. Information über die Petition des Verkehrsclub VCD für eine Nacht-S-Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 12.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Verwaltung ging ein Schreiben des VCD Verkehrsclub Deutschland zu (s. Anlage im RiS), in dem über die angestrebte Petition beim Bayer. Landtag zur Einrichtung eines NightLiner auf den Nürnberger S-Bahn-Strecken. Die Nacht-S-Bahn sollte demnach in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen angeboten werden. Laut dem Schreiben würde auch der VGN die Einrichtung einer Nacht-S-Bahn unterstützen.
Die Petition kann online unter www.openpetition.de/!nightliner gezeichnet werden.
Die Stadtverwaltung hat die Petition gezeichnet.
Dient zur Kenntnis.

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12.3. Bayerische Landesausstellung; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö vorberatend 12.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Donnerstag, den 15.03.2018 besichtigten Vertreter des Hauses der Bayerischen Geschichte das Münster und die Örtlichkeiten rund um das Münster Heilsbronn. Es wird nun seitens des Hauses der Bayerischen Geschichte geprüft, ob im Münster eine Landesausstellung inhaltlich, finanziell und räumlich darstellbar wäre.
Es hat sich abgezeichnet, dass das Haus der Bayerischen Geschichte das Münster komplett als Ausstellungsraum sieht. Dadurch würde das Münster von März bis November eines Jahres in Anspruch genommen. Zusätzlich würde der Konventsaal benötigt, das Refektorium hingegen würde nicht belegt werden.
Ob dies möglich sein wird, muss die Kirchengemeinde noch entscheiden. Der Stadtrat wird über die weiteren Entwicklungen informiert.
Dient zur Kenntnis.

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12.4. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 12.4
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13. Wünsche und Anregungen aus dem Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö 13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadträtin Schaaf erinnert an die am Sonntag, dem 8. April um 11 Uhr geplante Aktion des Asyl-Unterstützerkreises „Hand in Hand für ein menschliches Deutschland“ und ruft zur Teilnahme auf.

Datenstand vom 23.04.2018 17:49 Uhr