Datum: 02.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schöffenwahl 2018 - Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
2 B 2 Müncherlbach-Ost, 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan; Aufhebung des Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlusses vom 08.07.2015
3 Erste Vorstellung der Bedarfsplanung Kindertagesstätten Heilsbronn; Aktualisierung der Prognose vom Februar 2016
4 Antrag zur Anschaffung einer Software zur Prognose von Kinderzahlen
5 Stadtfest 2018; Public Viewing
6 Bekanntgaben
6.1 Geburtstage

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1. Schöffenwahl 2018 - Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 76. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 02.05.2018 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In diesem Jahr hat die Stadt Heilsbronn wieder eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind für die Stadt Heilsbronn 6 Personen aus der Bürgerschaft zur Verwendung als Schöffen dem Amtsgericht vorzuschlagen.
Aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung vom 01.02.2018 sind für das Schöffenamt folgende Bewerbungen und Vorschläge eingegangen:

Name, Vorname, Beruf, Anschrift
1
Beyer, Andreas
KFZ-Sachverständiger, Bahnhofsteig 15, 91560 Heilsbronn
2
Herold, Gerhard
Rentner, Kirchenweg 2, 91560 Heilsbronn, ST Bürglein
3
Mayer , Helmut
Bilanzbuchhalter/Geschäftsführer, Breslauer Straße 37, 91560 Heilsbronn
4
Pfützner, Evi
Bauzeichnerin, Am Zenterling 24 A, 91560 Heilsbronn, ST Weiterndorf
5
Fischer, Cornelia
Grundschullehrerin, Ringstraße 35, 91560 Heilsbronn
6
Kohrmann, Thomas
Studienrat im Realschuldienst, Weißenbronner Straße 8, 91560 Heilsbronn
7
Ammon, Angelika,
Bilanzbuchhalterin, Fürther Straße 17 B, 91560 Heilsbronn
8
Arlt, Ulrich,
Mechanikermeister, Weißenbronner Straße 24, 91560 Heilsbronn
9
Pfitzer, Harald
Sonderschulrektor, Talstraße 1, 91560 Heilsbronn, ST Weißenbronn
10
Polig, Michael,
HR Business Partner, Am Obstgarten 6, 91560 Heilsbronn, ST Weißenbronn
11
Frank, Katharina,
Beamtin, Seitendorf 34, 91560 Heilsbronn

Aus den eingegangenen Bewerbungen beschließt der Stadtrat mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitgliederzahl über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste.
Die Vorschlagsliste soll, nachdem insgesamt 6 Personen vorgeschlagen werden können, die Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Dabei sollen u. a. nicht berufen werden:
  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2019) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es zu Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
  3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen,
  4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
  5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,
  6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
  7. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,
  8. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,
  9. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,

Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits im Rahmen der heutigen Sitzung auf sie hingewiesen werden.
Es besteht Einverständnis im Stadtrat, dass Herr Scheuerlein und Herr Hufnagel von der Verwaltung der Stadt Heilsbronn die Stimmen auszählen.

Beschluss

Nach geheimer Wahl durch den Stadtrat wird die Vorschlagsliste mit den folgenden Personen dem Amtsgericht vorgeschlagen:
1
Kohrmann, Thomas
Studienrat im Realschuldienst, Weißenbronner Straße 8, 91560 Heilsbronn
2
Pfitzer, Harald
Sonderschulrektor, Talstraße 1, 91560 Heilsbronn, ST Weißenbronn
3
Fischer, Cornelia
Grundschullehrerin, Ringstraße 35, 91560 Heilsbronn
4
Mayer , Helmut
Bilanzbuchhalter/Geschäftsführer, Breslauer Straße 37, 91560 Heilsbronn
5
Ammon, Angelika,
Bilanzbuchhalterin, Fürther Straße 17 B, 91560 Heilsbronn
6
Frank, Katharina,
Beamtin, Seitendorf 34, 91560 Heilsbronn

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. B 2 Müncherlbach-Ost, 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan; Aufhebung des Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlusses vom 08.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 76. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 02.05.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2015 den Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. B 2 Müncherlbach – Ost sowie für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gefasst und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand dann auch in der Zeit vom 28.07.2015 bis 18.09.2015 statt.
Das verfolgte städtebauliche Ziel mit der Ausweisung von ge werblichen Nutzflächen bei Müncherlbach, nämlich für die Betriebsaussiedlung eines genossenschaftlichen Agrarbetriebes geeignete Flächen im Stadtgebiet bereit zu stellen, liegt zwischenzeitlich nicht mehr vor.
Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlüsse für die Bauleitplanung kann deshalb wieder aufgehoben werden. Das Bauleitverfahren findet damit seinen Abschluss.

Beschluss

Der Stadtrat hebt seinen Beschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan „Müncherlbach-Ost“ vom 08.07.2015 (Nr. 659) und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. B 2 Müncherlbach-Ost vom 08.07.2015 (Nr. 660) hiermit auf.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Bauleitplanung entsprechend bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Erste Vorstellung der Bedarfsplanung Kindertagesstätten Heilsbronn; Aktualisierung der Prognose vom Februar 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 76. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 02.05.2018 ö vorberatend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung hat im Februar 2016 versucht, eine Bedarfsprognose u.a. über die erforderliche Anzahl von Regel- und Krippengruppen abzugeben.
Aktuell ist Sachstand, dass durch die Entscheidung, den Erweiterungsbau an der Kindertagesstätte Peter Pan statt 2-gruppig neu 4-gruppig zu errichten, alle Heilsbronner Kindergarten- und Krippenkinder untergebracht werden konnten.
Es zeichnet sich jedoch durch die verstärkte Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen und auch steigende Kinderzahlen ab, dass weitere Kinderbetreuungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.
a) Bei den im KiTa-Jahr 2018/2019 bereits jetzt nach Bedarfserhebung der Kindertagesstätten notwendig werdenden Gruppen handelt es sich um nachstehenden Umfang. Die Unterbringungsmöglichkeiten sind, soweit verfügbar, mit angegeben:
  1. Krippengruppen (22 Kinder)                                Provisorium Peter Pan + 1 Gruppe
  2. Regelgruppen (6 Kinder)                                1 Gruppe
  3. Mittagsbetreuung (14 Kinder bzw. 1 Gruppe)        Container Grundschule
  4. Hortgruppen (14 Kinder bzw. 1 Gruppe)                Untergeschoss Grundschule
Bei den Krippenkindern wäre bei zusätzlichen bzw. neuen Anmeldungen für 2018/2019 kein Platz mehr frei! Auswärtige Kinder wurden bei den Bedarfen nicht berücksichtigt.
b) Folgejahre
Der darüber hinaus für die Zukunft erwartete Bedarf ist zusätzlich zu den vorübergehenden Unterbringungsmöglichkeiten zu decken.  
Bei einer in einer der nächsten Sitzungen zu treffenden Entscheidung über den Bau und Standort weiterer Einrichtungen ist neben der Frage, wer Bauträger sein soll auch zu beachten, ob ein Gebäude mit Erweiterungsmöglichkeiten geplant werden soll, ob es einen oder zwei Standorte geben soll (Wirtschaftlichkeit, Organisationsfragen), ob der mittelfristig notwendige Bedarf auch längerfristig gesehen wird oder durch Provisorien oder andere Lösungen (Waldkindergarten, Anmietung von Räumen) überbrückt werden soll oder für den Fall eines darüber hinaus gehenden Bedarfs weitere Vorsorge betrieben werden soll. Zum Einzugsgebiet der jeweiligen Heilsbronner Einrichtungen ist die Anlage beigefügt.
Die Frage, ob ausreichend Personal gewonnen werden kann, muss vorerst hintenan gestellt werden.
Das Schreiben des Diakonievereins Heilsbronn e.V. vom 18.05.2018 sowie unsere Antwort darauf liegt zur Information ebenfalls bei.

Beschluss

Mit der Unterbringung von Krippenkindern im bestehenden Provisorium am Peter Pan, sowie der Lösung für Mittagsbetreuung an der Grundschule und Hort an der Grundschule besteht Einverständnis.
Der Bedarf für eine weitere Krippengruppe ist gegeben und die Voraussetzungen dafür sind zu schaffen.
Darüber hinaus sind vorsorglich Vorbereitungen für die Unterbringung 1 weiterer Krippen- und einer weiteren Regelgruppe zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Antrag zur Anschaffung einer Software zur Prognose von Kinderzahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 76. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 02.05.2018 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Jutta Franck beantragt die Anschaffung einer Software, sogenanntes „Hildesheimer Modell“,  zur Prognose von Bedarfszahlen für Kindergärten und Schulen unter der Maßgabe, diese als entgeltliche Dienstleistung an anderen Städten und Gemeinden anzubieten.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn beschafft eine Software zur zuverlässigen Prognose des Bedarfs von Kindergarten- und Schulplätzen. Sie stellt diese anderen Gemeinden zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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5. Stadtfest 2018; Public Viewing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 76. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 02.05.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Stadtfest findet dieses Jahr vom 13. bis 15. Juli 2018 statt. Parallel wird am Sonntag, den 15. Juli 2018, um 17 Uhr das Finale der Fußballweltmeisterschaft ausgetragen. Somit stellt sich die Frage, ob ein Public Viewing auf der Bühne installiert werden soll. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine Weltmeisterschaft auch Nicht-Fußballinteressierte mitreist. Ein Public Viewing auf dem Stadtfest würde allen Besuchern ermöglichen gemeinsam im Rahmen des Stadtfestes mit zu fiebern.
Bei der Vereinsbesprechung am 05. März 2018 stieß das Projekt Public Viewing auf große Zustimmung bei den anwesenden Vereinen. Sie vertraten die Meinung, dass sicherlich viele Besucher des Heilsbronner Stadtfestes das Angebot annehmen und das Spiel vor Ort verfolgen würden. Somit könnte einem eventuellen Einbruch der Besucherzahlen am Sonntag vorgebeugt werden.
Das Sonntagabendprogramm könnte demnach wie folgt aussehen:


16.15 - 16.30 Uhr
Proklamation des Bürgerschützenkönigs mit Preisverleihung durch die Schützengesellschaft Heilsbronn
auf der Bühne am Marktplatz
17.00 – 19.00 Uhr
Public Viewing – WM Finale
auf der Bühne am Marktplatz
19.45 – 23.30 Uhr
„The Moonlights“ – Partystimmung
auf der Bühne am Marktplatz


Die Kosten für ein Public Viewing wären jedoch nicht unerheblich:
Da es sich bei dem Public Viewing um eine nicht-kommerzielle Veranstaltung handelt, müsste kein Beitrag an die FIFA gezahlt werden.
Die GEMA-Kosten würden nach aktuellem Tarif bei der Größe des Marktplatzes von ca. 1800 m² und ohne das Erheben von Eintrittsgeldern ca. 690,00 € betragen.
Für Technik bzw. Durchführung eines Public Viewing wurden von der Stadtverwaltung mehrere Angebote eingeholt. Beigefügt finden Sie die jeweiligen Angebote sowie eine Übersicht.
Die Stadtverwaltung verfügt über keine Erfahrungswerte und kann somit keine eindeutige Empfehlung aussprechen. Die Variante mit der Installation eines Beamers ist eine kostengünstigere Alternative zur LED Leinwand, die jedoch vermutlich eine schlechtere Bildqualität auf Grund der Helligkeit mit sich bringt. Die Kostenvoranschläge für eine LED Leinwand fallen sehr unterschiedlich aus. Das preisgünstigsten Angebot der Firma A umfasst 1.451,80  €. Der verhältnismäßig günstige Preis begründet sich auf der geringeren Pixel Pitch (Bildauflösung) und der kleineren Leinwand.
Zur Beratung und ggf. Beschlussfassung.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Ausrichtung eines Public Viewing während des Stadtfestes zwischen 17 und 19 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 76. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 02.05.2018 ö 6
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6.1. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 76. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 02.05.2018 ö 6.1
Datenstand vom 01.08.2018 09:24 Uhr