Datum: 16.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 75. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 18.04.2018; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift der 75. öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018 konnte leider nicht rechtzeitig fertiggestellt werden.
Dient zur Kenntnis.
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2. Haushaltssatzung 2018 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
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ö
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Entwurf des Haushaltsplanes samt Anlagen wurde am 13.04.2018 verteilt.
Der Werkausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss hat in den Sitzungen vom 25.04.2018 den ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf mit Wirtschaftsplan vorberaten und unter Berücksichtigung von Änderungen s. Anlage einstimmig zugestimmt.
In der Stadtratssitzung vom 02.05.2018 wurde nun das Public Viewing am Stadtfest-Sonntag zum WM-Finale abgelehnt. Der Haushaltsansatz bei HHSt. 3400.6380 verringert sich daher um 8.000 € auf 22.000 €.
Befürwortet wurde stattdessen in der gleichen Sitzung die Anschaffung des EDV-Programmes Bevölkerungsmodell zur Kindertagesstätten- und Schulplanung, das mit rd. 8.000 € zu Buche schlägt. Mithilfe dieses Berechnungsprogramms können verlässliche Prognosezahlen für die Zukunft für Kindergartenplätze und Schülerzahlen ermittelt werden. Der Erwerb wird unter HHSt. 0600.9350 gebucht. Der Haushaltsausgaberest i. H. v. rd. 36.800 € aus 2017 kann damit voll übernommen werden. Es muss ein Neuansatz i. H. v. 2.200 € gebildet werden.
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt erhöht sich durch die abgesetzten Kosten des Public Viewing um 8.000 € auf 1.146.400 €.
Die Rücklagenentnahme beträgt dann 1.423.500 € ( - 8.000 € aufgrund Erhöhung Zuführung/ + Erhöhung Haushaltsansatz bei 0600.9350 um 2.200 €).
Das Volumen des Vermögenshaushaltes erhöht sich gegenüber dem vorgelegten Entwurf um 2.200 € auf 6.365.600 €.
Beschluss 1
1. Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2018 mit einem Volumen von 18.856.300 € wird unter Berücksichtigung der genannten Änderungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2018 mit einem Volumen von 6.365.600 € wird unter Berücksichtigung der genannten Änderungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2018, dem Wirtschaftsplan, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2021 sowie der Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Beschluss über Verlängerung der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 46 "Südwestliches Bahnhofsumfeld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. B 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ endet mit Ablauf des 23.06.2018 (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Nachdem die Voraussetzungen für die Veränderungssperre weiterhin vorliegen (Aufstellungsbeschluss), kann die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB). Mit der Aufrechterhaltung der Veränderungssperre wird dafür Sorge getragen, dass die verfolgten städtebaulichen Entwicklungen gesichert bleiben und damit die in Aufstellung befindliche Bauleitplanung fortgeführt werden kann.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145), folgende
Satzung
§ 1
Die Geltungsdauer der
für die Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ erlassenen Veränderungssperre für die Grundstücke Flurnummern 267/19, 267/18, 267/2, 267/12, 267/13, Gemarkung Heilsbronn, Satzung der Stadt Heilsbronn vom 23. Juni 2016 (bekannt gemacht mit Bekanntmachung an den amtlichen Anschlagtafeln am 24.06.2016), wird um 1 Jahr verlängert.
Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 der Satzung vom 23. Juni 2016 spätestens am 24. Juni 2019 außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.
§ 2
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Beschluss über Verlängerung der Satzung zur Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. B 8 "Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Geltungsdauer einer Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden.
Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. § 4 der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ beträgt die Geltungsdauer der Veränderungssperre grds. zwei Jahre. Die Satzung zur Veränderungssperre wurde am 28.07.2016 öffentlich bekanntgemacht, ihre Geltungsdauer läuft daher noch bis 28.07.2018.
Die Voraussetzungen für die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ liegen weiterhin vor, weswegen eine Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen werden kann.
Nachdem das zugehörige Bauleitplanverfahren aktuell noch nicht abgeschlossen wurde, ist die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre weiterhin notwendig.
Die Veränderungssperre könnte nach Ablauf dieses weiteren Jahres ggf. nach § 17 Abs. 2 BauGB nochmals um ein Jahr verlängert werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145), folgende
Satzung
§ 1
Die Geltungsdauer der für die Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ erlassenen Veränderungssperre für das Grundstück Flurnummer 272/5, Gemarkung Heilsbronn, Satzung der Stadt Heilsbronn vom 28. Juni 2016 (bekannt gemacht mit Bekanntmachung an den amtlichen Anschlagtafeln am 29.07.2016), wird um 1 Jahr verlängert.
Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ vom 28. Juni 2016 spätestens am 29. Juli 2019 außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.
§ 2
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die FF Heilsbronn; Vergabe der feuerwehr- und vergabetechnischen Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für die FF Heilsbronn soll im Haushaltjahr 2019 ein Tanklöschfahrzeug – TLF 4000 beschafft werden.
Das TLF 4000 verfügt über einen Wassertank mit 5.000 Litern und 500 Liter Schaummittel. Weiterhin Sonderlöschmittel (Pulver- und CO2-Löscher). Enthalten sind auch Rettungsmittel, wie LKW-Rettungsplattform, Verkehrs-Trolley, Motorsäge usw.
Das Fahrzeug ist deshalb gerade auch für die Brandbekämpfung bei Großbränden, im Freien und Waldflächen geeignet. Die Stadtteilwehren können bei der Wasserversorgung unterstützt werden und überörtliche Hilfe, insbesondere bei Unwettereinsätzen, ist damit möglich.
Das Fahrzeug wird mit nur einem Trupp, d. h. Fahrer und 2 KammeradInnen bedient. Gerade bei der oft geringen Tagesalarmierungsstärke ein großer Vorteil.
Bei der FF Heilsbronn können dadurch alle Anhänger (Schaumwerfer, CO2-Anhänger und der Pulveranhänger) ersetzt werden. Die Hänger sind stark reparaturbedürftig oder in Kürze zu ersetzen.
Mit dem TLF 4000 steht der FF Heilsbronn ein Fahrzeug ohne Übertechnisierung zur Verfügung bei einfachem Handling der Ausstattung mit einem hohen taktischen Einsatzwert.
Gerade die überörtliche Eignung des Fahrzeuges ist Grund dafür, dass neben der Festbetragsförderung von 115.500 EUR der Landkreis Ansbach weitere 65 % hieraus, also 75.075 EUR Förderung beisteuert, so dass eine Förderung von insgesamt 190.757 EUR zur Verfügung steht. Es wird mit Gesamtkosten von ca. 330.000 EUR gerechnet.
Der nächste Schritt zur Beschaffung des Fahrzeuges ist nun die Durchführung des Vergabeverfahrens. Die feuerwehr- und vergabetechnischen Planungsleistungen sollen wieder vergeben werden. Die Verwaltung hat hierzu drei Büros angeschrieben. Lediglich von einem Anbieter ging ein Angebot ein. Ein anderer Anbieter konnte keine Aufträge mehr annehmen.
Die Vergabe der feuerwehr- und vergabetechnischen Planungsleistungen ist deshalb an Dipl.-Ing. Rieck aus Stein vorgesehen (Angebot siehe Anlage). Herr Rieck hat auch das zuletzt beschaffte HLF 20 abgewickelt. Es wird mit einer Auftragssumme von rund 3.100 bis 3.500 EUR gerechnet. Aus den Referenzen ist weiter zu erkennen, dass Herr Rieck auch in Schnelldorf das TLF 4000 beschafft hat. Die FF Heilsbronn plant die Ausstattung des TLF 4000 entsprechend diesem Fahrzeug.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die feuerwehr- und vergabetechnischen Planungsleistungen an Dipl.-Ing. Rieck entsprechend dem Angebot vom 15.04.2018 zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Vergabe der feuerwehr- und vergabetechnischen Begleitung bei der Beschaffung des TLF 4000 für die FF Heilsbronn an Dipl.-Ing. Rieck aus Stein entsprechend dem Angebot vom 15.04.2018 zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Bauantrag Neubau eines Fitnessstudios auf Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 16.05.2018 einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Das Bauvorhaben und der Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt. Es wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben des Antragstellers für den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße im Freistellungsverfahren zu, auch deshalb, da der Antragsteller telefonisch bestätigte, dass es keine gastronomische Nutzung geben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Nachprüfung eines Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 02.05.2018 in der Bauangelegenheit Brendle-Behnisch, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 359/3, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.05.2018 wurde unter TOP 1.5 der Bauantrag der Eheleute Brendle-Behnisch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 359/3, Gemarkung Heilsbronn, erneut nach der Beanstandung des Beschlusses in gleicher Angelegenheit des Bau- und Umweltausschusses vom 21.03.2018 behandelt. Auf die Vormerkung der Verwaltung zu den vorgenannten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses wird vollumfänglich verwiesen.
Stadtratsmitglied Herr Imper wird auf seine persönliche Beteiligung hingewiesen, wie bisher gehandhabt, kann er auf seinem Platz bleiben.
Der Bau- und Umweltausschuss hat trotz der eindeutigen rechtlichen Bewertungen und Ausführungen der Rechtsaufsichtsstellen, wonach der vorliegende Bauantrag nicht genehmigungsfähig und eine Zustimmung hierzu rechtswidrig ist, den nachfolgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung nach namentlicher Abstimmung mit 4 : 5 Stimmen nicht zugestimmt:
Beschlussvorschlag vom 02.05.2018:
„Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 359/3 (Brendle-Behnisch), Gemarkung Heilsbronn, ab.“
Herr Bürgermeister Dr. Pfeiffer hat daraufhin die Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses unmittelbar bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes beanstandet und den Vollzug des Beschlusses ausgesetzt. Weiterhin hat er ebenfalls unmittelbar die Nachprüfung nach Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO durch den Stadtrat beantragt.
Der Stadtrat hat deshalb heute über den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 359/3, Gemarkung Heilsbronn, zu entscheiden. Die Verwaltung weist ausdrücklich nochmals auf die rechtsaufsichtlichen Bewertungen zu diesem Bauantrag hin.
Unabhängig von der Rechtslage folgende Information:
Am 09.05.2018 fand unter Bezugnahme auf einen Anruf von Herrn Brendle-Behnisch (Senior) bei Herrn Hufnagel vom 03.05.2018 ein Gespräch mit Herrn Brendle-Behnisch (Senior) im Rathaus mit Herrn Hufnagel und Herrn Bürgermeister Dr. Pfeiffer statt.
Bei diesem Termin wurde in einer guten Atmosphäre der Sachverhalt erläutert. Herr Brendle-Behnisch führte aus, dass er den Sachverhalt wohl so umfänglich nicht kannte, was uns überraschte.
Herr Brendle-Behnisch sicherte bei diesem Termin im Namen seiner Schwiegertochter zu, dass der aktuelle Bauantrag vom 15.02.2018 schriftlich bis 11.05.2018, 10:30 Uhr, zurückgezogen wird. Das Ziel war es, durch eine notarielle, aktuelle Vereinbarung, doch die Möglichkeit zu schaffen, das genannte Bauvorhaben zu ermöglichen. Diese wurde beim Termin am 09.05.2018 durch die Verwaltung besprochen und übergeben.
Die Stadtverwaltung wies daraufhin, dass sie sich erneut dafür einsetzt, aber bekannter Weise den Erfolg nach den letzten Ergebnissen nicht mehr garantieren kann.
Am Freitag, 11.05.2018, ging im Rathaus bedauerlicherweise die von Herrn Brendle-Behnisch zugesicherte schriftliche Rücknahme des Bauantrages nicht ein.
Wegen der Bereitstellung der Unterlagen zur Tagesordnung telefonierte Herr Hufnagel daraufhin gegen 11:15 Uhr mit Herrn Brendle-Behnisch (Senior). Dieser erklärte sinngemäß, dass seine Schwiegertochter, Frau Anne Brendle-Behnisch, den Antrag nicht zurücknehmen wird. Die Antragstellerin wolle sich nicht gegen die Familie Imper wenden.
Hinweis:
Eigentümer der Grundstücksflächen ist Frau Anne Brendle-Behnisch.
Die Stadtverwaltung bedauert, diese Entwicklung. Jahrelange Bemühungen mit einer Vielzahl von Kompromissvorschlägen bei enormer Arbeitsbelastung der Stadtverwaltung tragen auch wegen der Hartnäckigkeit der Familie Imper / Brendle-Behnisch keine Früchte.
Die Stadtverwaltung hat wie verschiedene Stadträte die Auffassung, auch im Hinblick einer Gleichberechtigung gegenüber anderen Bürgern, dass diese Angelegenheit nun dem Recht entsprechend abgeschlossen werden muss.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass, nachdem Frau Brendle-Behnisch den Antrag zurückgezogen hat, letztmalig ein sog. Runder Tisch einberufen wird, der diese Frage des Bauantrages und der städtebaulichen Vereinbarung klärt. Am Runden Tisch sind die Verwaltung mit ggf. Rechtsanwalt, Familie Brendle-Behnisch mit ggf. Rechtsanwalt, Hans Imper und alle Fraktionsvorsitzenden zu beteiligen. Im Rahmen dieses Runden Tisches soll ein Kompromiss gefunden werden. Sollte ein Kompromissvorschlag mit gewisser Bedenkzeit nicht zustande kommen, dann wird ein neuer (Bau-)
Antrag nach dem ganz normalen Prozess bearbeitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Herr Imper hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimme enthalten.
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
|
ö
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8 |
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8.1. Quartalsmäßige Bekanntgabe der Geschwindigkeitsmessungen 1. Quartal 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
|
ö
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8.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 23.04.2018 gibt die Polizeiinspektion Heilsbronn die quartalsmäßigen Geschwindigkeitsmessungen bekannt.
Im Bereich der Stadt Heilsbronn wurden in der Zeit vom 01.01.2018 - 31.03.2018 insgesamt 13 Geschwindigkeitsmessungen, mit einem Stundenaufwand von ca. 40 Stunden, durchgeführt.
Bei den Tempokontrollen wurden insgesamt ca. 5000 Fahrzeuge gemessen. Dabei mussten 251 Fahrzeuglenker beanstandet werden. 236 Fahrzeug-Führer kamen mit einem Verwarnungsgeld davon, während 15 Fahrer einen Bußgeldbescheid mit Punkteeintrag erhielten.
Der Schwerpunkt der Messungen lag im Schulbereich der Nürnberger Straße. Hier gab es auch die meisten Beanstandungen, wobei jedoch keine groben Verstöße festgestellt wurden sondern meist geringfügige Überschreitungen im Verwarnungsbereich.
Dient zur Kenntnis.
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8.2. Mögliche Einsparung von Flächen für Neubaugebiete durch Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
|
ö
|
vorberatend
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8.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
gute Erfahrungen zu diesem Thema hat die „Hofheimer Allianz“ aus sieben Kommunen in Unterfranken gemacht. Interessant wäre ein Erfahrungsaustausch zum Beispiel mit dem Bürgermeister von Hofheim, Wolfgang Borst.
Da wir alle nicht beratungsresistent sind, wäre dazu eine Einladung in den Stadtrat eine gute Sache.
Dient zur Kenntnis.
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8.3. Einladung zur Bürgerversammlung im Bus am 7.06.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
|
ö
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|
8.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In diesem Jahr findet zum 3. Mal die sog. Bürgerversammlung im Bus statt. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 7. Juni 2018 ab 14.30 Uhr statt und richtet sich an Mitbürger/innen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Da das hiesige Busunternehmen keinen barrierefreien Bus zur Verfügung stellen kann, mussten wir – wie schon in im letzten Jahr – auf das Busunternehmen Reck in Rohr ausweichen.
Im Terminkalender für die Stadträte ist noch der Termin der ursprünglichen Planung vermerkt. Die Einladungen ausgewählte Vereine (VdK, AWO), den Seniorenbeirat und den Integrationsbeauftragen sind versandt. Ein Aushang erfolgte
ab 11. Mai 2018.
Dient zur Kenntnis.
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8.4. Antrag auf Kreiszuschuss zur Sanierung des Marktplatzbrunnens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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16.05.2018
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ö
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8.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 07.05.2018 wurde uns vom Landratsamt Ansbach mitgeteilt, dass für die Sanierung des historischen Brunnens auf dem Marktplatz kein Kreiszuschuss gewährt wird.
Nach den derzeit geltenden Förderrichtlinien werden vom Landkreis Ansbach nur Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern gewährt, soweit diese nicht in gemeindlicher Baulast stehen.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 01.08.2018 09:27 Uhr