Datum: 04.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung
2 Niederschrift der 78. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.06.2018; Anerkennung
3 Ansbacher Str. 8; Sanierung der Häuser im Rahmen des Städtebauförderprogrammes Leerstandsförderung, Aktueller Sachstand, ggf. Beschlussfassung
4 Ansbacher Straße 10; Sanierung der Häuser im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes Leerstandsförderung, Beschluss über Hinzuziehung eines Sachverständigen
5 Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Heilsbronn vom 12.11.1996 in der gültigen Fassung; weiteres Vorgehen
6 Städtebauförderung; Neue Förderinitiativen zur Belebung von Ortskernen und zu Flächenentsiegelung; Beschluss über Bewerbung
7 Bedarfsplanung Kindertagesstätten; Beratung und Beschlussfassung über eine Bedarfszuweisung an den Diakonieverein Heilsbronn e.V. und über den möglichen Standort einer neuen Kindertagesstätte in Bürglein
8 Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2018
9 Bekanntgaben
9.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018; Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle
9.2 Verkehrsunfallstatistik 2017
9.3 Trinkwasserqualität Heilsbronn und Stadtteile; Bericht in der Fränkischen Landeszeitung vom 13.06.2018
9.4 Einladung der Musikschule Heilsbronn zum Tag der offenen Tür
9.5 Comenius-Grundschule Bürglein; Schulleitung
10 Bayerische Landesausstellung; Beschluss über weiteres Vorgehen

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1. Antrag zur Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Hans Imper stellt zu Beginn der öffentlichen Sitzung einen Antrag zur Geschäftsordnung, mit dem Inhalt, dass der TOP 1 des nichtöffentlichen Teils der heutigen Sitzung öffentlich wird. 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer lässt das Gremium darüber abstimmen.

Beschluss

Dem Antrag den TOP 1 Bayerische Landesausstellung im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln wird nach positiver Abstimmung stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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2. Niederschrift der 78. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.06.2018; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 78. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.06.2018 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Ansbacher Str. 8; Sanierung der Häuser im Rahmen des Städtebauförderprogrammes Leerstandsförderung, Aktueller Sachstand, ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen des neu aufgelegten Städtebauförderungsprogrammes „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen für anerkannte Flüchtlinge“ werden für notwendige Sanierungsmaßnahmen rd. 80 % Förderung pro Haus gewährt. Bei diesem Betrag wurden die zu erwartenden Mieteinnahmen mit einer Kaltmiete von 3,75 €/m² bereits angerechnet.
Bei einer Zweckbindung von 7 Jahren dürfen grundsätzlich nur anerkannte Flüchtlinge in den Objekten untergebracht werden.
Mit dem Förderprogramm wird das Ziel verfolgt, bestehende Häuser mit den notwendigsten Sanierungsmaßnahmen soweit herzustellen, dass eine mittelfristige Mietbindung mit anerkannten Flüchtlingen eingegangen werden kann. Entsprechend „lückenhaft“ wird eine derartige Sanierung bleiben und bestimmte Schadensbilder nicht dauerhaft lösen können. Dies bliebe einer Generalsanierung vorbehalten. Die dazu möglichen Förderprogramme sind deutlich geringer gefördert.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 beschlossen, dass zunächst ein Fachplaner zu beauftragen ist, um die entsprechenden Kosten zu verifizieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die Gebäude später ohne weitere Umbauten auch an sozial Schwache vermietet werden können.
Ansbacher Str. 8 („Fischer-Haus“):
Nach einem Ortstermin wurde anhand der vorhandenen Planungsunterlagen eine Kostenschätzung gemäß Kostenkennwerten nach DIN 276 erstellt. Diese beinhaltet die gesamten Leistungsbereiche für die Sanierung in dem o.g. Sonderprogramm.
Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einem dem Alter entsprechenden guten Zustand. Aktuell sind dort zwei Familien im Ober- und Dachgeschoss und eine Einzelperson im Erdgeschoss untergebracht. Die Mietverträge haben eine kurze Mietbindung.
Das Mehrfamilienhaus würde grundlegend saniert. Dies umfasst auch die Sanierung der Wand- und Deckenflächen im Kellergeschoss. Ebenfalls würden die Bäder, Wohnräume und Nebenräume entsprechend modernisiert.
Die Versorgungsmedien würden in diesem Zuge entsprechend den Vorschriften überprüft, ergänzt bzw. erneuert und den einzelnen Wohnungen mittels der vorgeschriebenen Messung zugeteilt.
Hierbei wird zur besseren Nutzung der einzelnen Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss eine außenstehende Treppe als separater Zugang eingebaut. Mit der Sanierung würden bis zu 5 Wohnungen in dem Anwesen Ansbacher Straße 8 entstehen. Der Raumzuschnitt würde sich dann in Teilen ändern. Die gepl. Umbaumaßnahmen würde mit einziehen von Trockenbauwänden erfolgen.
Im Erdgeschoss könnten 2 separate Wohnungen entstehen. Im Obergeschoss würde das innenliegende Treppenhaus den 2 vorhandenen Wohnungen zugesprochen und die im Dachgeschoss vorhandene Wohnung entsprechend saniert.
Die Raumzuschnitte / Wohnungsgrößen würden nach den Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen für die Schaffung von Lebensräumen anerkannter Flüchtlinge bzw. den empfohlenen Wohnungsgrößen für sozial schwache Menschen entsprechend erfüllen.
Die Kostenschätzung beläuft sich für diese Maßnahme einschließlich der Baunebenkosten auf ca. 283.000,00 € (einschl. Kellersanierung und separates Treppenhaus) Bei einer Bruttogeschossfläche von rund 520 m² bedeutet dieses pro m² für die Sanierungs- bzw. Modernisierungskosten von rund 544,00 €. Ein vergleichbarer Neubau, bei gleicher würde pro m² rund 2.700,00  € kosten. Dies würde bei gleicher Bruttogeschossfläche ca. 1.404.000,00 € bedeuten.
Für die o. g. vorgesehenen Maßnahmen lt. den vorliegenden Kostenschätzungen beläuft sich die voraussichtliche Förderung nach Rücksprache mit der Regierung für Haus Nr. 8 und Haus Nr. 10 auf insgesamt rund 350.000,00 €.
Nachdem derzeit Familien anerkannter Flüchtlinge in dem Haus Ansbacher Str. 8 untergebracht sind, schlägt die Verwaltung vor, eine Sanierung zurück zu stellen, bis das Haus Ansbacher Str. 10 fertig gestellt ist, um dann dort Wohnungen den Familien anbieten zu können, die Einzelperson müsste gekündigt werden. Eine Sanierung des Hauses Ansbacher Str. 8 ist nur im leeren Zustand möglich.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und stellt die Sanierung des Hauses Ansbacher Str. 8 („Fischer-Haus“) zurück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Ansbacher Straße 10; Sanierung der Häuser im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes Leerstandsförderung, Beschluss über Hinzuziehung eines Sachverständigen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen des neu aufgelegten Städtebauförderungsprogrammes „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen für anerkannte Flüchtlinge“ werden für notwendige Sanierungsmaßnahmen rd. 80 % Förderung pro Haus gewährt. Bei diesem Betrag wurden die zu erwartenden Mieteinnahmen mit einer Kaltmiete von 3,75 €/m² bereits angerechnet.
Bei einer Zweckbindung von 7 Jahren dürfen grundsätzlich nur anerkannte Flüchtlinge in den Objekten untergebracht werden.
Mit dem Förderprogramm wird das Ziel verfolgt, bestehende Häuser mit den notwendigsten Sanierungsmaßnahmen soweit herzustellen, dass eine mittelfristige Mietbindung mit anerkannten Flüchtlingen eingegangen werden kann. Entsprechend „lückenhaft“ wird eine derartige Sanierung bleiben und bestimmte Schadensbilder nicht dauerhaft lösen können. Dies bliebe einer Generalsanierung vorbehalten. Die dazu möglichen Förderprogramme sind deutlich geringer gefördert.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 beschlossen, dass zunächst ein Fachplaner zu beauftragen ist, um die entsprechenden Kosten zu verifizieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die Gebäude später ohne weitere Umbauten auch an sozial Schwache vermietet werden können.
Die Verwaltung hat mit dem Architekten Korder das Objekt besichtigt.
Nach einem Ortstermin wurde anhand der vorhandenen Planungsunterlagen eine Kostenschätzung gemäß Kostenkennwerten nach DIN 276 erstellt. Diese beinhaltet die gesamten Leistungsbereiche für die Sanierung in dem o.g. Sonderprogramm.
Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einem für sein Alter entsprechend befriedigendem Zustand. Aktuell sind dort keine Personen untergebracht.
Das 2-Familienhaus würde grundlegend saniert. U.a. würden auch im Gewölbekeller die Wand- und Deckenflächen saniert und bei der Instandsetzung des Dachgeschosses die Dämmung der obersten Geschossdecke mit berücksichtigt. Des Weiteren werden ebenfalls die beiden Bäder, Wohnräume und Nebenräume entsprechend modernisiert. In diesem Zuge werden auch die Wasserschäden in den Wänden und der Decke, die durch ein defektes Ventil im Heizungsraum verursacht worden sind, mit beseitigt.
Die Versorgungsmedien würden in diesem Zuge entsprechend den Vorschriften überprüft, ergänzt bzw. erneuert und den einzelnen Wohnungen mittels der vorgeschriebenen Messung zugeteilt.
Evtl. Umbaumaßnahmen für ein abgeschlossenes Treppenhaus im Eingangsbereich würde mit einziehen von Trockenbauwänden erfolgen.
Die Raumzuschnitte / Wohnungsgrößen würden nach den Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen für die Schaffung von Lebensräumen anerkannter Flüchtlinge bzw. den empfohlenen Wohnungsgrößen für sozial schwache Menschen entsprechend erfüllen.
Auf die Hinweise aus dem Gremium zur vorhandenen Feuchtigkeit in der Grundmauer wurde bei der Begehung ein besonderes Augenmerk auf Feuchtigkeitsschäden gelegt.
Unter dem Kostenansatz „Sanierung Wand- und Deckenflächen Kellergeschoss“ sind Leistungen zur innenseitigen Instandsetzung der Wand- und Deckenflächen des Kellergeschosses erfasst. Es handelt sich dabei um Abschlagen der noch vorhandenen Putz- und Anstrichflächen und Aufbringen eines Sanierputzes einschl. systemkonformen Anstriches. Bei heutiger Begehung wurde allerdings festgelegt, sich dies zu sparen, da der Kellerraum nur als Anschlussraum fungieren soll und nicht für Waschmaschine usw. verwendet werden soll.
Hierbei handelt es sich um eine sog. „Opferschicht“ die, keine endgültige Abdichtung des Untergeschosses zur Folge hat, jedoch mindestens die Förderbindefrist von 7 Jahren überstehen würde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Maßnahmen weit länger die Feuchtigkeit eingrenzen.
Für eine grundlegende Sanierung des Kellergeschosses mit kompletter Freilegung von außen, Aufbringen einer außenseitigen Abdichtung der Kelleraußenwände, Einbau einer Drainage und Herstellen einer Sperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit in Innen- und Außenwänden der Kellergeschosses durch Injektion sperrschichtbildender Dichtstoffe würden zusätzlich zu den genannten Kosten in Höhe von 12.500,00 € einschl. MwSt. ca. 45.000,00 € einschl. MwSt. anfallen.
Zu bedenken ist, dass ggf. diese umfassendere Sanierung nicht mehr unter die förderfähigen Kosten fallen könnte und auch insgesamt der Gesamtzustand des Hauses eher dafür spricht, dass nach der notwendigsten Sanierung und Nutzung von 10 – 15 Jahren eher daran zu denken wäre, das Gebäude abzureißen und ein neues Gebäude zu erstellen. Selbiges hat entsprechend das Landratsamt mitgeteilt, die hingegen einer weiteren Zerklüftung in diesem Straßenzug zu späterem Zeitpunkt wieder einen Neubau an Ort und Stelle sehen.
Die Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung spricht hier für den Vorschlag des Architekten Korder.
Die Stadtverwaltung hat zwischenzeitlich mit Herrn Dipl. Ing Albrecht Mast, der von der Industrie und Handelskammer als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden zugelassen ist, eine Begehung veranlasst. Der Sachverständige Herr Dipl. Ing. Albrecht Mast teilt die Auffassung des Architekten Korder und der Bauabteilung, dass eine Sanierung, die sich auf das notwendigste beschränkt, mit einfachen Ausbaugewerken vom Keller bis zum Dach ohne Bedenken durchzuführen sei. Letztlich beim Erdgeschossboden über dem Gewölbekeller würde der Sachverständige hier eine Bodenöffnung zur Prüfung der Verkehrssicherung empfehlen.
Ein entsprechendes Sacherständigengutachten würde mit Auswertung ca. 1.000,00 EUR Honorar verursachen.
Die Kostenschätzung beläuft sich für diese Maßnahme einschließlich der Baunebenkosten auf ca. 138.600,00 €. Bei einer Bruttogeschossfläche von rund 196 m² bedeutet dieses pro m² für die Sanierungs- bzw. Modernisierungskosten von rund 707,00 €. Ein vergleichbarer Neubau, bei gleicher würde pro m² rund 2.700,00 € kosten. Dies bedeutet bei gleicher Bruttogeschossfläche ca. 530.000,00 €
Entsprechende Alternative, ein sofortiger Abbruch des Gebäudes, um dort eine Grünfläche oder den Parkplätze zu erweitern, wurden fernmündlich von der untere Denkmalschutzbehörde, mit Sitz am Landratsamt Ansbach mit folgender Aussage abgelehnt: „Eine weitere Zerklüftung der geschlossenen Bebauung kann hier, aus jetziger Sicht, nicht zugestimmt werden“. Es müsste also unmittelbar eine geschlossene Bauweise wieder geplant und errichtet werden.
Für die o. g. vorgesehenen Maßnahmen lt. den vorliegenden Kostenschätzungen beläuft sich die voraussichtliche Förderung nach Rücksprache mit der Regierung für Haus Nr. 8 und Haus Nr. 10 auf insgesamt rund 350.000,00 €.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung zur Sicherung des Vorgehens den Sachverständigen Dipl.-Ing. Mast zu beauftragen und das Ergebnis dem Stadtrat dann zur Entscheidung des Tagesordnungspunktes vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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5. Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Heilsbronn vom 12.11.1996 in der gültigen Fassung; weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung vom 28.02.2018 wurde auf Antrag zur Geschäftsordnung des Stadtrates Stocker der Tagesordnungspunkt „Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn vom 12.11.1996 in der gültigen Fassung; Bericht über das weitere Vorgehen, Beschluss“ um drei Monate zurückgestellt.
Am 14.06.2018 wurde nun im Bayerischen Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes rückwirkend zum 01.01.2018 beschlossen und die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch Änderung insbesondere des Art. 5 KAG entzogen. Nunmehr ist dort gesetzlich geregelt, dass für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen keine Beiträge erhoben werden.
In Art. 13 Abs. 9 KAG (neu) ist nun geregelt, dass die Gemeinden auf Antrag diejenigen Beträge, die unmittelbar dadurch entgehen, dass sie infolge der Änderungen des KAG zum 01.01.2018 Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen für Verkehrsanlagen nicht mehr erheben können. Eine solche Erstattung kann frühestens ab 01.01.2019 und nach Abschluss des Jahres beantragt werden, in dem die sachlichen Beitragspflichten für die beitragsfähige Maßnahme entstanden sind oder nach der nach dem KAG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung und der gemeindlichen Beitragssatzung entstanden wären.
Für künftige Ausbaumaßnahmen soll ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 eine pauschale Finanzierungsbeteiligung geregelt werden.
Abzuwarten sind nun die ergänzenden Verwaltungsrichtlinien bzw. –Vorgaben zur Antragstellung ab 01.01.2019 für die bereits laufenden Ausbaumaßnahmen und Erstattungen.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, anhand der neuen Gesetzeslage die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Bei Neuerungen wird der Stadtrat zu gegebener Zeit informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Städtebauförderung; Neue Förderinitiativen zur Belebung von Ortskernen und zu Flächenentsiegelung; Beschluss über Bewerbung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2018 zwei neue Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ im Rahmen der Städtebauförderung beschlossen.
Die Initiativen sollen den Gemeinden bei der Belebung ihres Ortskernes und beim Flächensparen helfen.
Die entsprechende Mitteilung der Regierung von Mittelfranken ging erst am 14.06.2018 ein und ist im Ratsinformationssystem eingestellt.
Maßgebliche Voraussetzung für die Förderinitiative wäre allerdings ein sogenannter Selbstbindungsbeschluss des Stadtrates. Ein solcher wäre vorzubereiten und würde als Folge ggf. eine weitere Entwicklung Heilsbronn (Baugebiete, Gewerbeflächen) erheblich einschränken oder gar unmöglich machen, wenn z. B. bei der Baulandneuausweisung die Träger öffentlicher Belange auf die eingegangene Selbstbindung der Stadt Heilsbronn verweisen können.
Die beiden Initiativen hätten gleichwohl auch für Heilsbronn (städtische und private Maßnahmen) Vorteile, wenn höhere Fördermittel angerufen werden könnten.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn hat die vorhandenen Baulücken, Brachflächen und unbebaute Flächen analysiert (s. ISEK, III.2.11, Seite 95 ff.). Es handelt sich vor allem um kleinere Baulücken innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete, die voll erschlossen, direkt bebaut werden könnten. Aber auch größere Freibereiche mitten im bebauten Bereich oder in Randlage.
Auch wenn zwischenzeitlich einige Baulücken durch Nachverdichtungen, die sich in Heilsbronn erfreulich gut einstellen, geschlossen werden konnten, ist es weiterhin städtebauliches Ziel, die vorhandenen Baulücken zu schließen. Das Ziel der vorrangigen Innenentwicklung hat die Stadt Heilsbronn auch nach den Grundsätzen der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 5 BauGB und aufgrund des vorhandenen ISEK nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beachten.
Da von der Regierung von Mittelfranken bereits bis zum Montag, den 16.07.2018 erwartet wird, dass sich die Kommunen mit geeigneten Maßnahmen bewerben, wurde dies auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung zum Selbstbindungsbeschluss und dessen Folgen nur ungenaue Vorstellungen existieren. Dieser müsste in der Folgezeit ausgearbeitet und mit der Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung abgestimmt werden.
Aufgegriffen wird im Beschlussvorschlag die Initiative „Innen statt Außen“. Weitere städtebauliche Projekte und Maßnahmen auch zur Flächenentsiegelung wären wohl in den Folgejahren anzumelden.
Mit der Bewerbung wird aber erwartet, dass die Stadt Heilsbronn bereit ist, die entsprechenden Voraussetzungen (insbesondere Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung) zu erfüllen.

Beschluss

Der Stadtrat spricht sich für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ aus und ist bereit, die entsprechenden Voraussetzungen (insbesondere Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung) zu erfüllen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit eventuell entsprechenden Maßnahmen zunächst zu bewerben. Weiterhin soll die Verwaltung den nötigen Selbstbindungsbeschluss vorbereiten, dessen Folgen und eventuelle Risiken abzuschätzen und diesen mit der Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bedarfsplanung Kindertagesstätten; Beratung und Beschlussfassung über eine Bedarfszuweisung an den Diakonieverein Heilsbronn e.V. und über den möglichen Standort einer neuen Kindertagesstätte in Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorab die gute Nachricht, die Heilsbronn in den letzten Jahren und auch im nächsten Jahr wieder auszeichnet:
Für die bisher vorliegenden Anfragen auf Plätze in Regelgruppen in Kindertagesstätten, im Hort und in der Mittagsbetreuung würden diese bis September 2018 entsprechend zur Verfügung stehen.
Bei den Krippenplätzen würde aus heutiger Sicht ebenfalls ab September eine ausreichende Abdeckung möglich sein. Es ist so, dass zu diesen Plätzen auch das entsprechende Personal gebraucht wird. Die Plätze lassen sich errichten, das Personal ist nicht immer zu bekommen.
Zum Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtrates am 02.05.2018 wurde bereits informiert, dass nur durch die Entscheidung, den Erweiterungsbau an der Kindertagesstätte Peter Pan statt zwei-gruppig neu vier-gruppig zu errichten, unsere Kindergarten- und Krippenkinder untergebracht werden können.
Durch die verstärkte Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen und auch die erfreulicherweise steigenden Kinderzahlen reichen diese Plätze aber bereits ab September 2018 in Heilsbronn nicht mehr aus.
Der Stadtrat stimmte darauf hin zu, dass um die Nachfrage zu decken, ab September 2018 neben der Nutzung des Provisoriums am Kindergarten Peter Pan die Voraussetzungen für eine weitere Krippengruppe und Vorbereitungen für die Unterbringung einer weiteren Krippen- und einer Regelgruppe getroffen werden sollen.
Somit wurden in der Sitzung vom 02.05.2018 die Grundlagen für die nötigen Provisorien ab 2018 geschaffen.
Diese möglichen Lösungen und der erwartete, noch weiter steigende Bedarf machen es auch weiterhin erforderlich, entsprechend zu planen. Hierauf wurde auch bereits in der Sitzung am 02.05.2018 ausdrücklich hingewiesen:
„Bei einer in einer der nächsten Sitzungen zu treffenden Entscheidung über den Bau und Standort weiterer Einrichtungen ist neben der Frage, wer Bauträger sein soll auch zu beachten, ob ein Gebäude mit Erweiterungsmöglichkeiten geplant werden soll, ob es einen oder zwei Standorte geben soll (Wirtschaftlichkeit, Verkehrsanbindung, wenig Hemmnisse, Organisationsfragen), ob der mittelfristig notwendige Bedarf auch längerfristig gesehen wird oder durch Provisorien oder andere Lösungen (Waldkindergarten, Anmietung von Räumen) überbrückt oder für den Fall eines darüber hinaus gehenden Bedarfs weitere Vorsorge betrieben werden soll. Zum Einzugsgebiet der jeweiligen Heilsbronner Einrichtungen ist die Anlage beigefügt…“
Es ist erfreulich, dass nach den aktuellen statistischen Daten für den Landkreis Ansbach in Dinkelsbühl (487 Kinder, ca. 11.700 Einw.) geringfügig mehr Kinder betreut werden als in Heilsbronn (455 Kinder; ca. 9.600 Einw.); sogar in den größeren Städten Feuchtwangen (430 Kinder, ca. 12.300 Einw.) und Rothenburg (407 Kinder; ca. 11.000 Einw.) sind weniger Kinderbetreuungsplätze vorhanden.
Würde die Stadt den Diakonieverein Heilsbronn wie von diesem gewünscht und mit dessen Einverständnis als Betriebsträger für z.B. zwei Gruppen betrauen und den Standort in Bürglein befürworten, könnten z.B. auf dieser Basis der Standort der Krippe und die Personalgewinnung dafür mit dem Diakonieverein besprochen werden. Das seit ca. 1 Jahr geplante neue Baugebiet in Bürglein hilft sowohl Einheimischen als auch Neubürgern und trägt ebenfalls dazu bei, dass die angebotenen Betreuungsplätze ausgelastet sind.
Auf die mit der Einladung zur Sitzung vom 02.05.2018 bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (u.a. Schreiben Diakonieverein vom 18.04., Einzugsgebiet der Einrichtungen) darf verwiesen werden. Unser Gedanke wird auch durch die in der Bürgerversammlung am 01.03.2018 in Bürglein mit 58 Unterschriften für den Bau einer Kindertagesstätte in Bürglein/Pfarrgarten (Kindergarten, Krippe und Hort) überreichte Unterschriftenliste gestützt.
Auch ist es im Sinne der Pluralität angezeigt, andere Betriebsträger anzufragen. Angebote zur Übernahme einer Betriebsträgerschaft wurden deshalb erfragt und liegen uns bisher z.B. vom AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V. und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vor. Wegen eines Teils der oben genannten Umstände kann jedoch eine Übertragung z.B. von zwei weiteren Gruppen an den Diakonieverein befürwortet werden.
Ausblick:
Die bisherige Annahme, dass kurz- und mittelfristig mind. 3 Krippengruppen und 2 Regelgruppen benötigt werden, sollte durch das Bevölkerungsmodell (Hildesheimer Modell) noch verifiziert werden. Die dann daraus sich ergebenden Erkenntnisse und Planungen könnten dann zeitnah in einer Sondersitzung bzw. Klausur besprochen werden.

Beschluss 1

Gabi Schaaf stellt einen Geschäftsordnungsantrag diesen TOP jetzt nicht zu beschließen in dem sie fordert diesen Beschluss zurückzustellen bis genaue Zahlen vorlägen. Der Antrag wurde vom Gremium abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

Beschluss 2

Die Betriebsträgerschaft für 1 Krippengruppe und eine weitere Gruppe (Regel- oder Krippengruppe) wird dem Diakonieverein Heilsbronn in Aussicht gestellt.
Der Bau einer Kindertagesstätte in Bürglein wird zunächst befürwortet. Ein Baukostenzuschuss im bisherigen Umfang für eine 2-gruppige Kindertagesstätte auf dem kirchlichen Grundstück in Bürglein wird in Aussicht gestellt.
Der Stadtrat beauftragt somit die Stadtverwaltung, mit dem Diakonieverein Heilsbronn Gespräche aufzunehmen und das Ergebnis samt Vertragsentwürfen in einer der nächsten Stadtratssitzungen vorzutragen.
Wird dann mit dem Diakonieverein Heilsbronn e.V. keine Einigung erzielt, wird die Stadtverwaltung jetzt beauftragt, für die weitere, neben dem Provisorium am Kindergarten Peter Pan zusätzlich benötigte Gruppe tätig zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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8. Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2018 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:
Der Rechtsverordnungs-Entwurf wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
       Landratsamt Ansbach, SG 32
       Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e.V.
       Industrie- und Handelskammer Nürnberg
       Handwerkskammer Mittelfranken
       Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
       Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
       Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten
       Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
       Evang.-Luth. Pfarramt Heilsbronn
       Kath. Pfarramt Heilsbronn
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich via mail und Schreiben vom 23.03.2018 zur Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte an Sonntagen geäußert und hierbei um Beantwortung weiterer Fragen gebeten. Die „Heilsbronner Situation“ wurde daraufhin ausführlich geschildert. Die erneute Stellungnahme des DGB vom 20.06.2018 liegt bei.
Die übrigen Beteiligten haben ihre Zustimmung zu der Rechtsverordnung erteilt bzw. sich nicht geäußert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Öffnung der Verkaufsstellen an Sonntagen im Dezember gesetzlich nicht erlaubt ist.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2018 wird dennoch als Verordnung beschlossen.
Dieser Verordnungs-Entwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 9
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9.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018; Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 04.06.2018 mit, dass für den in § 2 Ziff. 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadt Heilsbronn in Höhe von 700.000 € die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.
Es wurde abschließend bemerkt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Heilsbronn und des Eigenbetriebs weiter gegeben ist und die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen nach Art. 71 Abs. 2 GO erteilt werden kann.
Bei weitergehendem Interesse kann auf Nachfrage das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle gerne eingesehen werden.
Dient zur Kenntnis.

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9.2. Verkehrsunfallstatistik 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 9.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben v. 11.06.2018 teilt die Polizeiinspektion Heilsbronn die Verkehrsunfallstatistik 2017 für den Bereich der Stadt Heilsbronn mit.
Im Bereich der Stadt Heilsbronn wurden durch die Polizei Heilsbronn im Jahr 2017 insgesamt 286 (265 in 2016) Verkehrsunfälle aufgenommen.
Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden nahm gegenüber dem Vorjahr zu (35 statt 25). Im Vergleich zum Vorjahr wurden bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden keine Verkehrsteilnehmer getötet (Vorjahr 1 Verkehrstoter).
Die Anzahl der schweren Verkehrsunfälle mit Sachschaden und der Kleinunfälle hat jeweils leicht zugenommen.
Von den aufgenommenen 286 Verkehrsunfällen ereigneten sich 133 auf Ortsstraßen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heilsbronn als Straßenverkehrsbehörde (7 davon mit Personenschaden).
Dient zur Kenntnis.

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9.3. Trinkwasserqualität Heilsbronn und Stadtteile; Bericht in der Fränkischen Landeszeitung vom 13.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö vorberatend 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Zeitungsbericht in der FLZ vom 13. Juni 2018 über die Nitratbelastung des Grundwassers basiert auf einer Pressemitteilung des SPD-Landtagsabgeordneten Harry Scheuenstuhl.
Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion zeigte sich besorgt über aktuelle Analyseergebnisse zur Nitratbelastung. Auf Basis von Darstellungen des bayerischen Umweltministeriums wurde mitgeteilt, dass bei vielen öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen die Nitratwerte im erhöhten Bereich von mehr als 25 bis über 50 Milligramm Nitrat pro Liter lägen.
Die Stadtwerke Heilsbronn teilen mit, dass das derzeitig abgegebene Trinkwasser mit einem durchschnittlichen Wert von 14 Milligramm pro Liter abgegeben wird - der gesetzliche Grenzwert liegt bei 50 Milligramm pro Liter.
Mit verschiedenen Landwirten im Wasserschutzgebiet wurden Vereinbarungen zur grundwasserschonenden Bewirtschaftung getroffen. Gleiches gilt auch für die Trinkwassergrenzwerte für Pflanzenschutzmittel (PSM).
Im Stadtgebiet Heilsbronn mit Weiterndorf erfolgt aufgrund der derzeitigen Sanierung des Hochbehälters die Trinkwasserversorgung vom Zweckverband der Reckenberggruppe und auch die übrigen Stadtteile werden von diesem Versorger beliefert.
Dient zur Kenntnis.

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9.4. Einladung der Musikschule Heilsbronn zum Tag der offenen Tür

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 9.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Musikschule Heilsbronn lädt alle Stadtratsmitglieder am Samstag, 7. Juli 2018 ab 14.30 Uhr zu ihrem Sommerfest verbunden mit dem Tag der offenen Tür der Musikschule in die Realschule Heilsbronn ein.
Dient zur Kenntnis.

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9.5. Comenius-Grundschule Bürglein; Schulleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö vorberatend 9.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Schulleitung der Grundschule Heilsbronn haben wir heute erfahren, dass Frau Sonja Maurer offiziell mit der Leitung der Comenius-Grundschule Bürglein betraut wurde.
Frau Maurer war bereits an der Grundschule als Lehrerin tätig.
Dient zur Kenntnis.

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10. Bayerische Landesausstellung; Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö beschliessend 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Anlage geben wir das Schreiben des Hauses der Bayerischen Geschichte vom 11.06.2018, eingegangen am 14.06.2018, in der Angelegenheit Bayerische Landesausstellung 2022 „Typisch Franken“ zur Kenntnis.
Es enthält leider die Absage für die Landesausstellung 2022 aufgrund einer nur unzureichenden Ausstellungsfläche und eines hieraus resultierenden ungünstigen Kosten-/Nutzenverhältnis.
Die Verwaltung hat die Meinung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde in Bezug auf die Einbeziehung des Münsters in die Landesausstellung akzeptiert.
Sofern im Stadtrat keine gegenteilige Auffassung vertreten wird, würde die Entscheidung der Kirchengemeinde und damit des Hauses der Bayerischen Geschichte widerspruchslos akzeptiert werden.

Beschluss

Die Entscheidung der Kirchengemeinde und damit des Hauses der Bayerischen Geschichte wird respektiert. Ein erneutes Anfragen mit dem Ziel, diese Landesausstellung 2022 unter dem Titel „Typisch Franken“ gemeinsam mit der Stadt Ansbach doch noch zu ermöglichen, wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.08.2018 09:04 Uhr