Datum: 25.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag Bedarfsplanung Kindertagesstätte in öffentliche Sitzung aufzunehmen
2 Niederschrift der 76. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2018; Anerkennung
3 Niederschrift der 77. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.05.2018; Anerkennung
4 Niederschrift der 79. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018; Anerkennung
5 Bedarfsplanung Kindertagesstätten; Errichtung einer provisorischen Krippengruppe zum Herbst 2018
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein; a) Billigung der Entwurfsplanung b) Beauftragung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
7 Neugestaltung des Marktplatzes; a) Beschluss über die Beleuchtung b) Vorstellung der Baukosten und ggf. Beschlussfassung für die Brunnensanierung c) Errichtung einer E-Bike-Ladestation
8 Ehem. Brauereigelände; Information über Sachstand, ggf. Beschlussfassung über Nutzungskonzept und Finanzierung
9 Sanierung des Hauses Ansbacher Straße 10 im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes Leerstandsförderung, Vorlage des Berichtes des Sachverständigen und ggf. Beschluss zur Sanierung
10 Gewerbliche Bauanträge
10.1 Bauantrag Taubmann Elektronik GmbH, Turmstraße 4, 91560 Heilsbronn Tektur zum Neubau eines Fitnessstudios auf Grundstück FlNr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24
10.2 Bauantrag Kupfer Immobilien GmbH & Co. KG, Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn Tektur - Neubau einer Metzgerei mit Bistro und Werksverkauf auf Fl.Nr. 409/9, Gemarkung Heilsbronn
11 Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen; Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen
12 Straßen- und Wegeunterhalt; Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel zur Beseitigung von Unwetterschäden
13 Halbjahresbericht 2018
14 Bekanntgaben
14.1 Fernmeldewesen; Öffentliche Telefonstelle am Standort Konventhaus Heilsbronn
14.2 Schulverbund Ansbach-Ost
14.3 Einladung zum 32. Floriansfest der FFW Stadt Heilsbronn
14.4 Einladung zum Grillfest der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbronn
14.5 Praktikantenaustausch mit Objat findet 2018 nicht statt
14.6 Workcamp 2018 IBG

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1. Antrag Bedarfsplanung Kindertagesstätte in öffentliche Sitzung aufzunehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 1

Beschluss

Mit der Aufnahme des Tagesordnungspunktes in den öffentlichen Teil der Sitzung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 76. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2018; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 76. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 02.05.2018 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Niederschrift der 77. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.05.2018; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 3

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 77. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16 .05.2018 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Niederschrift der 79. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2018; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 4

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 79. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 04.07 .2018 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bedarfsplanung Kindertagesstätten; Errichtung einer provisorischen Krippengruppe zum Herbst 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Eingangs weist Herr Hufnagel darauf hin, dass die im RIS eingestellte Vormerkung unverändert verlesen wird, auch wenn sich der Sachverhalt, u.a. wegen der Mail des Diakonievereins vom 24.07.2018, zwischenzeitlich verändert hat:
Nachdem der Stadtrat am 04.07.2018 wegen Bedarfsplanung Kindertagesstätten und auch im Bewusstsein des knappen Zeitfenster einen Beschluss gefasst hat, fand u. a. ein Gespräch zwischen Pfarrer Dr. Schindler, Herrn Wolfgang Kempf, Frau Bammes, Herrn Wittmann und Herrn Hufnagel am 13.07.2018 statt.
Der Diakonieverein teilte nun dem Sinne nach überraschenderweise mündlich mit, dass
a) Personalgewinnungsprobleme für die Besetzung der provisorischen Krippe im Raum stehen,
b) vier statt zwei Gruppen für künftige Kindertagesstätte incl. Hortangebot gewünscht werden,
c) 100 % Defizitübernahme gewünscht wird,
d) die entsprechenden Arbeiten zum Umbau des Gemeindehauses für das Krippenprovisorium nunmehr von der Stadt übernommen bzw. koordiniert werden sollen (was sehr bedenklich ist, auch mit Blick auf die Haftungsfragen).
Dies entspricht in keinster Weise dem Beschluss des Stadtrates vom 04.07.2018.
Unter diesen Voraussetzungen und unabhängig davon wegen der dazukommenden Zeitnot ist wohl nur noch die Verwaltung in der Lage, ein Provisorium möglichst fristgerecht zu erstellen (Erstellung einer Krippengruppe an der neuen städtischen Kindertagesstätte Peter Pan II).
Somit hat sich der Stadtratsbeschluss vom 04.07.2018 erübrigt.
Der Stadtrat hat sich mit der Thematik neu zu beschäftigen, was dem Diakonieverein mitzuteilen ist.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte für die Einrichtung einer provisorischen Krippe am Peter Pan II umgehend selbst zu veranlassen. Dem Diakonieverein ist mitzuteilen, dass das Provisorium in Bürglein im Hinblick verschiedener neu aufgetretener Fakten / Ansprüchen und aus Zeitnot zunächst nicht umgesetzt wird.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, diese Thematik neu in einer der nächsten Sitzungen aufzunehmen, da darüber neu zu beschließen sein wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein; a) Billigung der Entwurfsplanung b) Beauftragung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Vorentwurfsplanung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein wurde in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 28.02.2018 und vom 04.07.2018 intensiv beraten. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 die Rahmenbedingungen der Bebauungsplanung beschlossen (s. Anlage), die in der Entwurfsplanung umgesetzt wurden.
So enthält die Entwurfsplanung u.a. im süd-westlichen Plangebiet eine Regenrückhaltung, die einen Bauplatzverlust bedingt. Im westlichen Bereich des Plangebietes soll eine Kettenhausstruktur entstehen, um auch wirtschaftlich schwächeren Bauwilligen eine Baumöglichkeit zu schaffen. Ferner soll im nördlichen Bereich des Plangebietes ein Erdwall auf späterem Privatgrund entstehen, um aus der Flur einfließendes Oberflächenwasser an den Baugrundstücken vorbeizuleiten.
Die Entwurfsplanung wurde nunmehr soweit ausgearbeitet, dass diese für die Öffentlichkeit ausgelegt werden kann bzw. die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt werden können.
Noch offen ist der naturschutzrechtlich zu erbringende Ausgleich aufgrund der im Plangebiet beheimateten Feldlerche. Nachdem im Verfahren nach § 13b BauGB eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erfolgt und ein Umweltbericht nach § 2a BauGB nicht verfasst wird, wird die naturschutzrechtliche Kompensation in der Begründung des Bebauungsplanes behandelt.
Eine entsprechend notwendige Ausgleichsfläche mit Ausgleichsmaßnahme ist noch auszuwählen bzw. auszuarbeiten. Die Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange kann mit Verweis auf die spätere Ausarbeitung der Kompensation gleichwohl erfolgen.
Im Zuge der Vorberatung des Baugebietes wurde thematisiert, dass der Feldweg FlNr. 405, Gem. Bürglein, der nördlich des Plangebietes verläuft, im Zuge der Baulandausweisung ausgebaut werden soll. Der vorliegende Planentwurf sieht nur einen teilweisen Vollausbau im Bereich der Einmündung zum Baugebiet vor. Der Feldweg befindet sich im übrigen Teil außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 5.
Die Erschließung der im Rahmen der Bauleitplanung beabsichtigten Baugrundstücke erfordert die Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche. Verfahrensrechtlich ist es seit dem 01.05.2007 möglich, die erforderlich werdenden straßenrechtlichen Verfügungen im Wege einer Verfahrenskonzentration mit dem Bauleitplanverfahren zu verbinden, Art. 6 Abs. 7 BayStrWG.
Im Rahmen des anhängigen Bauleitplanverfahrens soll daher folgende straßenrechtliche Verfügung erlassen werden:
Die im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B 3 „Am Lehrfeld“ goldockerfarben dargestellte, neu zu errichtende öffentliche Verkehrsfläche wird mit der Maßgabe gewidmet, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe vorliegen.
Zu der geplanten straßenrechtlichen Verfügung können in der o.a. Zeit der Auslegung Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf der Verfügung liegt während dieser Dauer zusammen mit den o.a. Unterlagen aus.
Für das Baugebiet wurde bisher keine Bezeichnung festgelegt.
Das Ingenieurbüro hat wegen der Namensfindung für das Baugebiet die Flurbezeichnungen geprüft. Der Flurname für das Baugebiet heißt „Am Mühlbuck“. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.02.2018 wurde „Bäckerleite“ genannt.
Aus der Bevölkerung gingen weitere Vorschläge ein. Aus den nachfolgenden Vorschlägen ist nun ein Name auszuwählen :
  • Am Mühlbuck
  • Am Sportplatz
  • Bäckerleite
  • Birnbaumring
  • Panoramaweg
  • Schöne Aussicht
  • Sportplatzring

Beschluss 1

Der vorhandene Feldweg FlNr. 405, Gem. Bürglein, wird im Zuge der Baugebietsausweisung nicht ausgebaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Bezeichnung für das Baugebiet B 5 Bürglein wird wie folgt festgelegt:
Am Mühlbuck

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss 3

Das Volumen der vorgesehenen Zisternen auf den Grundstücken ist auf 6 Kubikmeter zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Beschluss 4

Streichung der Ziff. 3.3 der textlichen Festsetzungen bzgl. Festsetzung, dass pro Wohngebäude im Planungsgebiet nur die Errichtung von max. 2 Wohnungen zugelassen werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12

Beschluss 5

Dacheingrünungen sollen bzgl. Garagen festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15

Beschluss 6

Dacheingrünung soll als Empfehlung bzgl. Garagen aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Beschluss 7

Für Fledermäuse und Schwalben sollen Nistmöglichkeiten im Bereich der Wohnbauflächen als Empfehlung aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Beschluss 8

Der Stadtrat billigt die Entwurfsplanung (Stand 25.07.2018) mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 9

Die im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein (Stand: 25.07.2018) goldockerfarben dargestellte, neu zu errichtende öffentliche Verkehrsfläche wird mit der Maßgabe gewidmet, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 10

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Neugestaltung des Marktplatzes; a) Beschluss über die Beleuchtung b) Vorstellung der Baukosten und ggf. Beschlussfassung für die Brunnensanierung c) Errichtung einer E-Bike-Ladestation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zwischenzeitlich erfolgte die Baueinweisung für die Neugestaltung des Marktplatzes - 1. Bauabschnitt in der Abteigasse und erfreulicher Weise wurde bereits am Montag die Baustelle eingerichtet.
Für die Durchführung die Neugestaltung des Marktplatzes sind nun die nächsten Beschlüsse, auf Grundlage der zurückgestellten Beschlüsse vom 26.07.2017 (Nr. 1672) und vom 06.12.2017 (Nr. 1814) zu fassen.
In der heutigen Sitzung ist über die Beleuchtung, die Brunnensanierung und die Errichtung einer E-Bike Ladestation zu beschließen.
a) Beleuchtung:
Am 02. Mai fand nach der Sitzung die Beleuchtungsprobe am Marktplatz und der Abteigasse statt.
Das Konzept zur Beleuchtung des Marktplatzes sieht zum einen die Schaffung einer ausreichenden Helligkeit zur Gewährleistung der Orientierung und Verkehrssicherheit vor, zum anderen die visuelle Betonung besonderer, platzprägender Elemente.
Die allgemeine Helligkeit auf dem Platz wird durch Ergänzung und Weiternutzung der vorhandenen Wandarme - bzw. Straßenlaternen in der Abteigasse - erreicht. Die bestehenden Wandarme werden zur Einsparung von Energie mit LED-Technik umgerüstet.
Als besondere, platzprägende Elemente sollen der Marktplatzbrunnen, die Silberlinde in der Platzmitte, das Stadttor sowie die Fassade des Dormitoriums beleuchtet werden. Darüber hinaus werden der Durchgang durch das RPZ in der Abteigasse, der Durchgang am Stadttor und die Treppen am RPZ und am Café beleuchtet und dadurch sicherer gestaltet.
Für den Marktplatzbrunnen wird eine indirekte, sanfte Beleuchtung (Produkt: ACDC Vista, Zumtobel) innerhalb des Beckenrandes vorgesehen.
Der Marktplatzbaum soll durch eine Kombination aus Bodeneinbaustrahlern (Produkt: Thorn Mica, Zumtobel) und indirekte, in die Baum-Bank integrierte Beleuchtung (Produkt: ACDC Plaza, Zumtobel) dezent hervorgehoben werden.
Zur Beleuchtung des Stadttores und der Fassade des Dormitoriums wird ebenfalls die Bodeneinbauleuchte Thorn Mica (Zumtobel) vorgesehen.
Die Durchgänge durch das RPZ und neben dem Stadttor werden durch Bodeneinbauleuchten, die das Gewölbe anstrahlen, indirekt beleuchtet (Produkt: ACDC Blade pro, Zumtobel).
Für eine blendfreie, sichere Begehbarkeit der Treppen zum RPZ am Marktplatz und zum Caféstübchen wird die Beleuchtung hier wartungsarm in die Handläufe integriert (Produkt: Thorn Fino, Zumtobel).
Die Beleuchtung aller Objekte – insbesondere der direkt angestrahlten Fassade des Dormitoriums und des Stadttores - wird so ausgelegt, dass Schlagschatten vermieden werden.

b) Brunnensanierung:
In der Sitzung des Stadtrates am 26.07.2017 (Nr. 1672) hat der Stadtrat die neue Höhenlage durch Anhebung des Brunnens bei der Platzgestaltung und die Spiel- und Zugangsmöglichkeit zugestimmt.
Offen waren in dieser Sitzung noch die damit verbunden Kosten für eine denkmalgerechte erhaltende Instandsetzung von Stein und Gusseisen.
Zwischenzeitlich wurde der Brunnen entsprechend vermessen und eine Bestandsaufnahme mit Sanierungsvorschlägen liegt vor. Diese wurde zwischenzeitlich mit dem Landesamt für Denkmalpflege aus München abgestimmt.
Auf dieser Grundlage wurden nun u. a. die Kosten für die Brunnensanierung ermittelt.
-siehe Anlage zu den Kosten
Die Kosten für die erhaltende Natursteinrestaurierung der Sandsteinstehle umfassen neben dem Abbau auch die benötigten Ergänzungsarbeiten und Konservierungsmaßnahmen. Sicherlich ist diese erhaltende Natursteinrestaurierung nicht mit einer Neubildung geleichzusetzen. Dennoch kommt diese Art der Sandsteinstehle einer Neubildung sehr nahe (30.000,-- € netto).
Für die Restauration des Brunnenbeckens (Metallteil) wurden auf Grundlage der Bestandsaufnahme durch einen Restaurator die Kosten entsprechend geschätzt. Diese umfassen u. a. neben dem Abbau des Brunnenbeckens auch den Abtrag der verwitterten, teilweise unterrosteten Altbeschichtung und das Reparieren der Fügestellen und den Korrosionsschutz mittels Beschichtung und einer neuen Deckschicht (40.000,-- € netto).
Die Gesamtkosten liegen bei der Brunnensanierung mit Anheben des Brunnens, Sanierungsmaßnahmen für die Sandsteinstehlt und den Metallteil, die technische Ausstattung für die Anschlüsse Strom, Pumpen, usw. einschließlich des bereits beschlossenen Granitbeckens mit Jakobsmuschel am Auslauf des Wasserspeiers bei rund 98.000,-- € netto zuzüglich der Baunebenkosten.
In der Sitzung des Stadtrates am 26.07.2017 gab Herr Stadtrat Huber zu bedenken, dass die Außenwirkung dieser Maßnahmen auf das Gesamtbild negativ wirken kann. Es sollte hier auch geklärt werden wie hoch die Kosten für die Rückführung in den Originalzustand sowie die Konservierung sind. Laut IB Christofori und Partner liegen die Kosten bei rund dem Doppelten. Da der Brunnen unter Denkmalschutz steht, scheidet ein Neubau aus. Ebenfalls würden keine städtebauliche Mittel / Zuschüsse zur Verfügung gestellt.

c) Errichtung einer E-Bike Ladestation:
In der Sitzung des Stadtrates am 23.10.2013 (Nr. 2999) hat der Stadtrat einstimmig sich gegen eine Elektrotankstelle im Bereich des Marktplatzes bzw. der Abteigasse ausgesprochen. In der Stadtratssitzung am 20.09.2017 wurde im Zuge der Elektromobilität u. a. der Standort vor der Gewerbebank entsprechend beschlossen. Der entsprechende Antrag beim Bayerischen Förderprogramm für Ladeinfrastuktur wurde gestellt.
Die Beratung eines Antrages des Heimatvereins im Lenkungsgremium des Citymanagements hatte u. a. zum Gegenstand, Heilsbronn für den Radtourismus zu stärken, auch durch Bereitstellung einer Lademöglichkeit für E-Bikes bzw. Pedelecs. Die stark zunehmenden Verkaufszahlen für E-Bikes sprechen dafür, zumindest einen Ladestandort festzulegen.
Da zum jetzigen Zeitpunkt nun noch die Möglichkeit besteht, zumindest Leerrohre für eine Ladestation für E-Bikes vorzusehen, schlägt die Verwaltung vor, das Thema nochmals zu beraten.
Es gibt verschiedene Ladestationssysteme. Vorgeschlagen wird – wie auch in Windsbach aufgestellt – ein Ladestellenschrank (Beispielsbilder s. Anlage), der bei Fahrradständer oder unabhängig hiervon aufgestellt werden kann.
Vorteil dieser Schränke, im Gegensatz zu fest in Fahrradständern integrierten Ladestationen ist, dass der Tourist oder Kunde unabhängig vom Ladevorgang auch sein E-Bike weiter verwenden kann und z. B. vor die Gaststätte oder Cafe in Sichtweite abstellen kann. Der Nutzer muss jedoch sein individuelles Ladegerät mitführen.
Mögliche Standorte in der Abteigasse vor dem Durchgang zum RPZ oder am Marktplatz an der Ecke Verwaltergebäude / Catania, wo auch Fahrradständer aufgestellt werden sollen, scheiden nach Ansicht der Verwaltung aus. Eine Ladestation soll gut sichtbar sein. Im Bereich Verwaltergebäude ergibt sich keine geeignete Stelle, ohne dass das Gesamtbild des Marktplatzes leidet. Das Fahrradgeschäft wird ggf. auch selbst eine Lademöglichkeit anbieten.
Die Verwaltung sieht einen geeigneten Standort neben dem Glasaufzug am Konventhaus oder am Rathaus, jeweils bei den vorh. Fahrradständern. Vorzuziehen wäre nach Ansicht der Verwaltung der Standort Konventhaus wegen der Nähe zum Marktplatz und Münsterplatz.

Beschluss 1

Beschluss über die Beleuchtung:
Der Stadtrat beschließt die Beleuchtung des Marktplatzes mit Abteigasse, wie in der Sitzung vorgestellt  /  mit folgenden Änderungen / Ergänzungen:
Nachrüsten der vorh. Wandleuchten auf LED Technik  /  Durchgang Abteigasse zum RPZ  /  Beleuchtung des Dormitoriums  / Beleuchtung Baum  /  Beleuchtung Marktplatzbrunnen  /  Beleuchtung Wasserspiele  /  Beleuchtung Eingangsbereiche mit Handläufen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss über die Brunnensanierung:
Der Stadtrat stimmt einer denkmalgerechten erhaltenden Instandsetzung des Marktplatzbrunnen von Stein und Gusseisen, wie vorgestellt zu. Die entsprechenden Ausschreibungen sind mit dem Amt für Denkmahlpflege in München abzustimmen und entsprechend zeitnah auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss zur E-Bike Ladestation:
Der Stadtrat stimmt der Errichtung einer Ladestation für E-Bike außerhalb des Marktplatzes zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines Ladestellenschrankes – wie vorgestellt –vorzubereiten und entsprechende Angebote einzuholen. Über die Vergabe und Standort wird gesondert entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Ehem. Brauereigelände; Information über Sachstand, ggf. Beschlussfassung über Nutzungskonzept und Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes muss wegen fehlender schriftlicher Unterlagen auf eine der nächsten Sitzungen verschoben werden.
Dient zur Kenntnis.

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9. Sanierung des Hauses Ansbacher Straße 10 im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes Leerstandsförderung, Vorlage des Berichtes des Sachverständigen und ggf. Beschluss zur Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Da das aktuell leerstehende Wohngebäude in der Ansbacher Straße10 wieder einer Nutzung unterzogen werden soll, wurde am 12.07.2018 mit dem öffentlich bestellt und vereidigten Gutachter Herrn Dipl. Ing. Mast das Anwesen besichtigt.
Bei der Besichtigung wurde ein Augenmerk auf die Bausubstanz und einer daraus resultierenden notwendigen Sanierung gelegt. U.a. wurden z.T. Tapeten entfernt und mittels eines Feuchtigkeitsprüfgerätes verschieden Stellen nochmals genauer betrachtet.
Das Gutachten vom 16.07.2018 ist im RIS entsprechend hinterlegt.
Schlussbemerkung des Gutachters:
„Um das Wohngebäude Ansbacher Straße 10 in Heilsbronn wieder einer Nutzung zuzuführen, reichen Überarbeitungen / Renovierungen des Bestandes durch Fachunternehmen (Ausbaugewerken) aus.
Eine Hinzuziehung von Sonderfachleuten erscheint (ggf. mit Ausnahme des Brandschutzes) nicht erforderlich.“
In Wiederholung der Vormerkung zur Stadtratssitzung werden die wesentlichen Aspekte nachfolgend kurz zusammengefasst:
  • Im Rahmen des neu aufgelegten Städtebauförderungsprogrammes „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen für anerkannte Flüchtlinge“ werden für notwendige Sanierungsmaßnahmen rd. 80 % Förderung pro Haus gewährt. Bei diesem Betrag wurden die zu erwartenden Mieteinnahmen mit einer Kaltmiete von 3,75 €/m² bereits angerechnet.
  • Bei einer Zweckbindung von 7 Jahren dürfen grundsätzlich nur anerkannte Flüchtlinge in den Objekten untergebracht werden.
  • Mit dem Förderprogramm wird das Ziel verfolgt, bestehende Häuser mit den notwendigsten Sanierungsmaßnahmen soweit herzustellen, dass eine mittelfristige Mietbindung mit anerkannten Flüchtlingen eingegangen werden kann. Entsprechend „lückenhaft“ wird eine derartige Sanierung bleiben und bestimmte Schadensbilder nicht dauerhaft lösen können. Dies bliebe einer Generalsanierung vorbehalten. Die dazu möglichen Förderprogramme sind deutlich geringer gefördert.
  • Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einem für sein Alter entsprechend befriedigendem Zustand. Aktuell sind dort keine Personen untergebracht.
  • Das 2-Familienhaus würde grundlegend saniert. U.a. würden auch im Gewölbekeller die Wand- und Deckenflächen saniert und bei der Instandsetzung des Dachgeschosses die Dämmung der obersten Geschossdecke mit berücksichtigt. Des Weiteren werden ebenfalls die beiden Bäder, Wohnräume und Nebenräume entsprechend modernisiert. In diesem Zuge werden auch die Wasserschäden in den Wänden und der Decke, die durch ein defektes Ventil im Heizungsraum verursacht worden sind, mit beseitigt.
  • Die Versorgungsmedien würden in diesem Zuge entsprechend den Vorschriften überprüft, ergänzt bzw. erneuert und den einzelnen Wohnungen mittels der vorgeschriebenen Messung zugeteilt.
  • Evtl. Umbaumaßnahmen für ein abgeschlossenes Treppenhaus im Eingangsbereich würde mit einziehen von Trockenbauwänden erfolgen.
  • Die Raumzuschnitte / Wohnungsgrößen würden nach den Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen für die Schaffung von Lebensräumen anerkannter Flüchtlinge bzw. den empfohlenen Wohnungsgrößen für sozial schwache Menschen entsprechend erfüllen.
  • Unter dem Kostenansatz „Sanierung Wand- und Deckenflächen Kellergeschoss“ sind Leistungen zur innenseitigen Instandsetzung der Wand- und Deckenflächen des Kellergeschosses erfasst. Es handelt sich dabei um Abschlagen der noch vorhandenen Putz- und Anstrichflächen und Aufbringen eines Sanierputzes einschl. systemkonformen Anstriches. da der Kellerraum nur als Anschlussraum fungiert, könnten u.U. diese Position in Höhe von 12.500,-- € eingespart werden. Dennoch sollte man diese Position in der Antragsstellung mit aufführen. Ob diese Leistung dann im Vollen Umfang zur Ausführung kommt, kann bei einer genaueren Betrachtung im Rahmen der Ausschreibung entsprechend getroffen werden.
  • Die Kostenschätzung beläuft sich für diese Maßnahme mit Sanierung des Kellergewölbes, einschließlich der Baunebenkosten auf ca. 138.600,00 €. 
Auch der Gutachter kam zum Ergebnis, dass das Anwesen Ansbacher Straße 10 im Rahmen des Sonderförderprogrammes der Städtebauförderung „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ für anerkannte Flüchtlinge entsprechend dem Planungsvorschlag und Kostenschätzung des Architekten Korder saniert werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt aufgrund der vorliegenden gutachtlichen Stellungnahme des Dipl.-Ing. Mast vom 16.07.2018 der Sanierung des Wohnhauses Ansbacher Straße 10 entsprechend dem Planungsvorschlag und Kostenschätzung des Architekten Korder zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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10. Gewerbliche Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö vorberatend 10
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10.1. Bauantrag Taubmann Elektronik GmbH, Turmstraße 4, 91560 Heilsbronn Tektur zum Neubau eines Fitnessstudios auf Grundstück FlNr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 10.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 25.07.2018 einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Das Bauvorhaben und der einstimmige Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt. Es wurde ein zustimmender Empfehlungsbeschluss gefasst.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Tekturplan für das Bauvorhaben des Antragstellers vom 11.07.2018 für den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße, im Freistellungsverfahren wegen der Außentreppe und damit verbundenen Maßnahmen zu, auch deshalb, da der Antragsteller telefonisch bestätigte, dass es keine gastronomische Nutzung geben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.2. Bauantrag Kupfer Immobilien GmbH & Co. KG, Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn Tektur - Neubau einer Metzgerei mit Bistro und Werksverkauf auf Fl.Nr. 409/9, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 10.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 25.07.2018 einen einstimmigen  Empfehlungsbeschluss gefasst. Das Bauvorhaben und der Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Tekturplan für den Neubau einer Metzgerei mit Bistro und Werksverkauf auf dem Grundstück Fl.Nr. 409/9, Gemarkung Heilsbronn, unter der Voraussetzung zu, dass die notariellen und städtebaulichen Vereinbarungen vom 09.12.2015 entsprochen bzw. nicht gegen diese verstoßen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen; Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 01.06.2018 trat eine neue Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankhäuser (GWLANR)in Kraft.
Mit der neuen Förderrichtlinie wird die Erschließung der Grundschulen mit Glasfaser möglich. Bisher liegt die Grundschule Heilsbronn im sog. eigenwirtschaftlichen Ausbaubereich der Versorgungsunternehmen. Im Förderverfahren wurdn die Grundschulen  bisher nicht erschlossen, was eine Voraussetzung der neuen Richtlinie ist.
Die Verwaltung hat von der bisher in Breitbandangelegenheiten beauftragte Breitbandberatung Bayern GmbH ein Angebot für die Begleitung in dem neuen Förderprogramm eingeholt. Das Angebot ist im RiS hinterlegt. Die Kosten betragen ca. 2.975,00 EUR.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Langer von der Breitbandberatung Bayern GmbH zu beauftragen.
Die Kosten für den Glasfaseranschluss selbst werden erst im nächsten Haushaltsjahr anfallen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vergabe der Planungsleistung an die Breitbandberatung Bayern GmbH gem. Angebot vom 30.06.2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Straßen- und Wegeunterhalt; Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel zur Beseitigung von Unwetterschäden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch die Unwetter der vergangenen Wochen wurden mehrere Feld- und Waldwege im Stadtgebiet ausgespült und beschädigt.
Für die Unterhaltung von Wirtschaftswegen (HHSt. 7800.5100) stehen im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 25.000 EUR zur Verfügung. Diese Mittel wurden weitestgehend verausgabt bzw. fest verplant.
Die uns bekannten Schäden belaufen sich auf ca. 2,5 km Länge. Die Beschädigung sind sehr unterschiedlich, kalkuliert wurde nach Angebotseinholung mit 8 €/m Feldweg, also ca. 20.000 EUR insgesamt.
Die nicht im Haushalt vorgesehene Wiederherstellung der Feldwege stellen möglicherweise überplanmäßige Ausgaben dar, welche genehmigt werden müssen. Im Deckungskreis 0500 stehen aktuell noch Haushaltsmittel zur Verfügung. Die dortigen Haushaltsstellen für Unterhaltsarbeiten werden aber wohl noch wie vorgesehen benötigt werden. Insbesondere ist der Ausgaberahmen im Straßenunterhalt bereits nahezu verbraucht.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den nicht angesetzten Mitteln i. H. v. ca. 20.000 € bei HHSt. 7800.5100 Unterhaltung der Wirtschaftswege zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Halbjahresbericht 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö vorberatend 13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

1.        Finanzen
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2018 mit Wirtschaftsplan der Stadtwerke beträgt 38.285.000 €; davon wurden bisher knapp 16,05 Mio. € (41,92 %) abgewickelt.
Das Haushaltsjahr 2017 konnte mit einem Überschuss von rund 1,8 Mio. € abgeschlossen werden. Durch dieses Ergebnis werden rd. 200 T€ mehr, als vorsichtig angenommen, an die Rücklage abgeführt werden.
Verwaltungshaushalt:
Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt bleiben bisher insgesamt im Rahmen der Haushalts-ansätze.
Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt zeichnet sich folgendes Bild ab:
Die Gewerbesteuereinnahmen liegen derzeit bei 2,2 Mio. €, was einer Mehreinnahme gegenüber dem Ansatz (2,1 Mio. €) um rd. 120.000 € entspricht. Da die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen nur sehr schwer zu prognostizieren sind, wird der Haushaltsansatz vorsichtig gebildet. Die Einnahmen liegen daher im Rahmen des Erwarteten.
Der Haushaltsansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 5.200.000 € erscheint auf Basis der bereits eingegangenen Zahlung für das 1. Quartal 2018 (1,35 Mio. €) mindestens als realistisch.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B liegen im Bereich der Haushaltsansätze.
Kassenkredite mussten nicht aufgenommen werden.
Vermögenshaushalt:
Die im Vermögenshaushalt vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 € wurde noch nicht getätigt. Entnahmen aus den Rücklagen wurden bisher i. H. v. 500.000 € vorgenommen; dies entspricht 35,12 % des Haushaltsansatzes.
Von den veranschlagten Zuwendungen (inkl. Haushaltsreste) in Höhe von insgesamt 2.465.850 € sind bisher 764.478 € (31 %) eingegangen. Es stehen noch hohe Zuwendungen vor allem im Bereich Kindergarten, Straßenbau und Breitband aus.
Zum Fortschritt der einzelnen Investitionsmaßnahmen darf auf die folgenden Ausführungen der Fachreferate verwiesen werden.

2.        Planen und Bauen
Der Entwicklungsschub unserer Stadt zeigt sich u.a. an der Zahl der Bauprojekte im Wohnungs- und Gewerbebereich und den erfreulichen Nachverdichtungen im Stadtgebiet. Die laufenden städtischen Baustellen sind auf der Homepage unter „Heilsbronn-baut-um“ veröffentlicht.
2.1.                Baumaßnahmen im Überblick
Neubaugebiet Weißenbronn Am Lehrfeld
Die Straßenbauarbeiten werden bis Ende August 2018 abgeschlossen sein
Tiefbau (Kanal, Wasser, Strom) St.-Gundekar Straße
Fertigstellung Mai 2018
Straßenvollausbau St.-Gundekar Straße
Juni 2018 – Fertigstellung bis Jahresende 2018
Hauptstraße / Tiefbau
Erhebliche Bauzeitverzögerungen (späterer Bauzeitbeginn, schwierige Leitungsführungen - Altbestand, unter laufendem Verkehr, kein Zwischenlagerung von Aushub, zögerliche Bauausführung durch Firma)
Aktuell im 3. Bauabschnitt (Rathaus / Katharinenturm)
Fertigstellung im September 2018
Marktplatz / Abteigasse
Baubeginn am 23.06.2018
Fertigstellung bis Jahresende 2018
Wohnmobilstellplätze
Standort am REWE-Markt wurde verworfen
z.Zt. Prüfung der Alternativstandorte
GV Straße Weiterndorf – Gottmannsdorf
Baubeginn 13.08.2018
Die Baumaßnahme soll weitestgehend 2018 abgeschlossen werden.

2.2 Baugebiete Bürglein
Heute im Stadtrat behandelt. Satzungsbeschluss (je nach Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) im Oktober / November 2018. Erschließung dann im nächsten Jahr ab voraussichtlich April 2019 bis Herbst 2019. Erste Häuser könnten dann im Herbst 2019 angefangen werden.

3. Schulen und Kindergärten
3.1 Grundschulen Heilsbronn
Im Rahmen KIP Programm (80 % Förderung) soll die Schulturnhalle an der Grundschule Heilsbronn saniert werden.
Die Raumkapazitäten in den Grundschulen sind sehr knapp. Um der Nachfrage gerecht zu werden, wird eine zusätzliche provisorische Räumlichkeit für die Mittagsbetreuung mit Containern zwischen Turnhalle und Hartplatz geschaffen.
Eine Erweiterung der Kapazitäten wird unumgänglich werden. Die Abstimmung mit der Schule und Regierung von Mittelfranken läuft. Um eine möglichst langfristige Lösung zu erreichen, der im Juli 2014 fertig gestellte Erweiterungsbau ist ausgelastet, ist eine gründliche Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken als zuständige Behörde für das Raumprogramm und als Zuschussgeber erforderlich.
3.2 Kindertagesstätten 
Die steigenden Anmeldezahlen und Betreuungszeiten bei den Kindertagesstätten in Heilsbronn sind deutlich zu spüren.
Der im Herbst 2017 fertig gestellte Erweiterungsbau Peter Pan mit 4 Gruppen ist wie bekannt, bereits voll ausgebucht. Weiterer Bedarf besteht vor allem an Krippengruppen, für die Provisorien eingerichtet werden.
An der Grundschule müssen für den Hort zum Schuljahresbeginn Räumlichkeiten im Untergeschoss des Erweiterungsbaues bereitgestellt werden.
Auch im Bereich Kindertagesstätten werden wohl weitere Investitionen erforderlich.

4.        Breitbandversorgung
Die Breitbandanschlüsse im ersten Förderverfahren, welche insbesondere alle Ortsteile betreffen, wurden, wurden hergestellt. Aktuell laufen die Baumaßnahmen im zweiten Vergabeverfahren, welche nochmals deutliche Verbesserungen mit Glasfaseranschlüssen in bestimmten Teilbereichen erbringen wird.
Die Ergebnisse zur Vergabe der Beratungsleistungen, u. a. ein Masterplan und Verfügbarkeitsanalyse, werden auch in wenigen Wochen vorliegen und Handlungsgrundlage für künftige Ausbaumaßnahmen für Breitband sein.

5.        Kultur & Städtepartnerschaften, Tourismus
5.1 städtische Veranstaltungstermine im 1. Halbjahr 2018
07.01.                Neujahrkonzert mit der Erzgebirgischen                                        Philharmonie Aue
06.02.                Lichtmessmarkt
22. – 24.06.                Kultur im Kreuzgang
01.07.                Klassik im Garten
5.2 Kernfranken
Die Veranstaltungen Seniorenfasching und Tanz in den Mai waren wie erwartet erfolgreich und zogen um die 300 Besucher aus Heilsbronn und Umgebung an.
Die Allianz Kernfranken präsentierte sich erneut im März auf der Freizeit- und Gartenmesse in Nürnberg sowie erstmals im April auf der Kontakta in Ansbach. Beide Messeauftritte waren durchaus gelungen. Es wurden zahlreiche Broschüren verteilt und effektiv Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Kernfranken wird überaus positiv wahrgenommen und weckt Interesse.
Die Vorbereitungen für das 1. Kernfrankenfest am 28./29. Juli laufen auf Hochtouren. Die Organisation wurde auf alle Kommunen aufgeteilt. Heilsbronn ist Ansprechpartner in Sachen Musik und Technik und übernimmt die Einteilung des Bühnenprogramms, das 17 Bands/Künstler aus Kernfranken umfasst.  
5.3 Ferienspaß-Aktion
Das diesjährige Programm umfasst 42 Programmpunkte. Bisher wurden 182 Kinder dazu angemeldet. Die Stadtverwaltung führt ebenfalls fünf Veranstaltungen durch: Tiergarten Nürnberg, Mini Dinkelsbühl, Flugplatz Petersdorf, Schwarzlicht 3D Minigolf in Nürnberg, Legoland.
5.4 Praktikantenaustausch mit Objat
Leider haben sich dieses Jahr keine Heilsbronner Jugendlichen gemeldet, die nach Objat gehen möchten. Aus Frankreich wurde ein Praktikant für den Zeitraum (6. – 24. August) angekündigt.
5.5 Sonstiges
Das Amt für Kultur und Tourismus wirkte u. a. bei der Hohenzollern-Webseite, der Hohenzollern-Radwege-App und dem Leader-Kooperationsprojekt mit dem Jakobsweg und sonstigen Veranstaltungen mit.
7.        Stadtwerke 
Notwendige Investitionen in die Strom- und Wasserversorgung wurden entschieden bzw. auf den Weg gebracht und sind in der Ausführung bzw. wurden abgeschlossen
  • Sanierung der Wasserversorgung;  
    Sanierung der Wasserkammer des Hochbehälters 1500 m³, im Juli abgeschlossen
  • Investitionen in das Ortsnetz NSP, Hauptstraße, St.-Gundekar-Straße
  • Sanierung Mittelspannungskabel, St.-Gundekar-Straße
  • Erstellung von Hausanschlüssen Strom- und Wasser
  • Aufbau einer Infrastruktur für Elektromobilität; Erste öffentliche Ladesäule wurde in der Gewerbestraße in Betrieb genommen
  • Sanierung der Straßenbeleuchtung, Nürnberger Straße und St.-Gundekar Straße; Austausch in LED Technik
  • Aktivitäten: Kundenbindung, Service, Qualitätssteigerung, Vertrieb
  • Planung des Rollouts für intelligente und moderne Zähler
  • Messstellenbetrieb
  • Steigerung der Attraktivität Freibad Heilsbronn, Familientag, Erste-Hilfe Raum, Erneuerung der Regelungstechnik für die Wasseraufbereitung

8.        Statistik
8.1. Einwohnerzahlen
Von Ende 2017 bis jetzt ist die Zahl der Heilsbronner Bürger von 9.565 auf 9.661 gestiegen. (Stand: 18.07.2018)
8.2. Standesamt (Stand 18.07.2018)
Geburten hatten wir in diesem Jahr bisher                46 (2017: 36)
Eheschließungen                        29 (2017: 30)
Sterbefälle                        47 (2017: 71)
8.3. Gewerbewesen (Stand: 18.07.2018)
Gewerbeanmeldungen:
56 (2016: 52)
Gewerbeabmeldungen:
38 (2016: 26)
Erster Bürgermeister Pfeiffer bedankt sich beim Stadtratsgremium sowie bei der Verwaltung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Dient zur Kenntnis.

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14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 14
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14.1. Fernmeldewesen; Öffentliche Telefonstelle am Standort Konventhaus Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 14.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der 25. Kalenderwoche wurde die öffentliche Telefonstelle am Standort Konventhaus Heilsbronn durch die Dt. Telekom zu einem Basistelefon zurückgebaut.
Zu der Maßnahme wurde die Stadt Heilsbronn mit Schreiben der Dt. Telekom vom 15.01.2018 beteiligt. Nach Mitteilung der Dt. Telekom sollte der Standort insgesamt abgebaut werden. Die Stadt Heilsbronn hat zum Abbau der Telefonstelle mit Schreiben vom 25.01.2018 mitgeteilt, dass kein Einverständnis besteht.
Mit Antrag vom 19.06.2018 wurde durch die ausführende Tiefbaufirma ein Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Arbeiten an der Telefonstelle gestellt. Als Grund für die Anordnung wurde der Rückbau der Telefonstelle in ein Basistelefon angegeben.
In seinem Grundsatzbeschluss v. 05.07.2016 hat der Stadtrat dem Rückbau der verbliebenen Telefonanlagen zu Basistelefonen zugestimmt. Nachdem die Telefonstelle nur zu einem Basistelefon zurückgebaut und nicht gänzlich abgebaut wurde, wurden keine weiteren Veranlassungen getroffen.
Dient zur Kenntnis.

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14.2. Schulverbund Ansbach-Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö vorberatend 14.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das staatl. Schulamt Ansbach hat bekannt gegeben, dass Frau Franziska Hruschka, Leitung der Grund- und Mittelschule Neuendettelsau, neue Verbundkoordinatorin des Schulverbundes AN-Ost ist. Sie tritt am 01.08.2018 die Nachfolge von Frau Wißgott an.

Dient zur Kenntnis.



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14.3. Einladung zum 32. Floriansfest der FFW Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 14.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die FFW Heilsbronn lädt alle Stadtratsmitglieder und Ortssprecher herzlich zum diesjährigen Floriansfest ein. Es findet am 4. August 2018, ab 13 Uhr statt. Die Einladung ist im Info-Archiv  hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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14.4. Einladung zum Grillfest der Freiwilligen Feuerwehr Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 14.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr Weißenbronn lädt alle Stadtratsmitglieder am Samstag, 28. Juli 2018 ab 18.00 Uhr zu ihrem Grillfest am Feuerwehrgerätehaus Weißenbronn ein. Die Einladung ist im RIS hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.

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14.5. Praktikantenaustausch mit Objat findet 2018 nicht statt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 14.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auf Grund des Aufrufs im Heilsbronner Monatsblatt, den Aushängen an den Ortstafeln und der Anfrage bei den Schulen meldete sich bei der Stadtverwaltung ein Jugendlicher, der Interesse gehabt hatte nach Objat zu fahren. Leider musste er seine Anfrage wieder zurücknehmen, da die Familie zu diesem Zeitpunkt nun doch kurzfristig in den Urlaub fährt.
In Sachen Gastfamilie hatte sich eine Heilsbronner Familie bei uns gemeldet und sich bereit erklärt zwei Jugendliche aufzunehmen.

Die Anfrage bei Objat hatte ergeben, dass anfangs zwei Mädchen nach Heilsbronn kommen wollten. Eine hatte jedoch wieder abgesagt, woraufhin auch das zweite Mädchen Ihre Teilnahme zurückzog. Letztere ist erst junge 16 Jahre und wollte nicht alleine fahren.

Somit findet der Praktikantenaustausch dieses Jahr leider nicht statt. Objat wie auch die Heilsbronner Stadtverwaltung hofft, dass nächstes Jahr wieder ein Austausch zustande kommt.
Dient zur Kenntnis.
 

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14.6. Workcamp 2018 IBG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö 14.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bekanntgabe im Stadtrat:
In diesem Jahr findet vom 28. Juli bis 12. August 2018 zum 11. Mal das internationale Workcamp der IBG (Internationale Begegnung im Gemeinschaftsdienst e.V.) statt. Das Workcamp ist eine Form internationaler Freiwilligenarbeit von jungen Erwachsenen die zwischen 18 und 33 Jahre alt sind und gemeinsam mit der Stadt Heilsbronn Projekte in die Tat umsetzen.
Neben dem Unterhalt von Wanderwegen und dem Vital Parcours, wie Freischneiden und Ausbringen von Rindenmulch werden heuer entlang des Philosophenwegs verschiedene Stationen mit Kräutern und Duftgräsern bepflanzt.
Die Stadt hat diesmal auch ortsansässig e Jugendliche eingeladen daran teilzunehmen.
Die Begrüßung der Gruppe findet am 30. Juli 2018, ab 17 Uhr vor dem Rathaus statt. Die Verabschiedung mit Grillabend ist dann am 09. August 2017, ab ca. 18 Uhr im Freibad. Stadtrat und Ortssprecher sind herzlich zu beidem eingeladen.
Dient zur Kenntnis

Datenstand vom 05.10.2018 10:31 Uhr