Datum: 19.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 80. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.07.2018; Anerkennung
2 Stadtkapelle Heilsbronn e.V. -Musikschule-; Beschluss über das weitere Vorgehen
3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 "Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg"; a) Billigung der Entwurfsplanung b) Beauftragung einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
4 Barrierefreiheit in der Grund- und Mittelschule Heilsbronn - Petersaurach; Beschluss über Finanzierungsanteil der Stadt Heilsbronn
5 Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2017; Rechnungsergebnis
6 Auftragserteilung zur Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung ab 01.01.2019
7 Bekanntgaben
7.1 Fertigstellung des Teils B des Lärmaktionsplanes an Haupteisenbahnstrecken des Bundes
7.2 Artikel vom 11.09.2018 in der FLZ: "Der Trend geht zu Fernwasser"
7.3 Bauantrag Errichtung eines Provisoriums für die Schaffung einer dringend benötigten Mittagsbetreuung als Containeranlage für das Schuljahr 2018/2019 an der Grundschule Heilsbronn auf Fl.Nr. 308/3, Gemarkung Heilsbronn
7.4 Geburtstage

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1. Niederschrift der 80. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.07.2018; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 80. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.07.2018  bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Stadtkapelle Heilsbronn e.V. -Musikschule-; Beschluss über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö vorberatend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates am 04.07.2018 hatte der 1. Vorstand der Stadtkapelle Heilsbronn, Stadtrat Wolfgang Prager, vorinformiert, dass sich die finanzielle Situation der Musikschule verschlechtert hat. Eine Beratung im Stadtrat sollte nach den Sitzungsferien erfolgen, da erst nach Abschluss des Anmeldezeitraumes (31.07.18) genaue Zahlen genannt werden können.
Das Schreiben der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. vom 27.06.2018 zu diesem Thema wurde mit dem Vermerk „Vertraulich“ verteilt.
Der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. wurde im Jahr 2013 vertraglich die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe „Musikschule“ der Stadt Heilsbronn übertragen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.10.2017 wurde der Vertrag mit der Stadtkapelle e.V. zum Betrieb der Musikschule Heilsbronn (Laufzeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018) um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Musikschule hatte mit Stand vom 01.01.2018 insgesamt 316 Schüler. Es unterrichten 28 Lehrkräfte.
Das Jahr 2017 wurde mit einem Defizit von rund 16.000,00 € abgeschlossen. Das entsprechende Zahlenmaterial liegt der Verwaltung vor.
Über die Ursache des Defizites und die zu erwartende künftige finanzielle Entwicklung berichtet der anwesende Vertreter der Stadtkapelle, Stadtratsmitglied Wolfgang Prager; auf den Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses zur Musikschule Heilsbronn vom 13.09.2018 darf verwiesen werden.
Nach Einschätzung der Stadtkämmerei wird seitens der Musikschule sparsam und wirtschaftlich gearbeitet.
Vergleichszahlen des Verbandes der Bayerischen Sing- und Musikschulen e.V. bestätigen dies sowohl im bayernweiten, als auch im Vergleich der umliegenden kommunalen und nicht-kommunalen Musikschulen: So sind auf der Ausgabenseite auf die Jahreswochenstunden bezogen sowohl der kommunale Zuschuss als auch die Personalkosten genannt. Auf der Einnahmenseite ist der Gebührenertrag in Bezug auf die Lehrpersonalausgaben nach Prozenten hoch, in Euro jedoch niedriger als im Vergleich, da auch die Ausgaben niedriger sind. Dieser Vergleich bezieht sich auf aktuelle Zahlen, berücksichtigt jedoch nicht einen Wegfall des WIM-Projektes an den Grundschulen.
Über ein Weiterführen des WIM-Projektes wäre im Stadtrat gesondert zu entscheiden.
Die Unterrichtsgebühren liegen laut Angaben der Stadtkapelle nach der durchgeführten Gebührenanpassung auf ähnlichem Niveau wie bei den regionalen Musikschulen.
Von den insgesamt 217 Musikschulen in Bayern sind 127 kommunal.
Deshalb wird derzeit trotz der durch die Stadtkapelle umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen der Musikschule und bei Wegfall des WIM-Projektes eine Aufstockung des städt. Zuschusses in der beantragten Höhe erforderlich, wenn die musikalische Bildung im bisherigen Umfang gewährleistet werden soll.
Die Laufzeit des ggf. erhöhten Zuschusses unter den genannten Angaben der Stadtkapelle und dieser Vormerkung wird auf maximal 5 Jahre festgesetzt. Sollte eine höhere Förderstufe erreicht werden, bleibt die städt. Förderung gleich. Um das laufende Haushaltsjahr 2018 der Musikschule finanziell bestreiten zu können ist es erforderlich,  5/12 der evtl. Zuschussaufstockung (bei 25.000,00 € entspricht dies rd. 10.500,00 €) zu gewähren.
Die Musikschule hat verbindlich darauf zu reagieren, dass entsprechend § 3 des Vertrages die Gebühren mindestens denen vergleichbarer Musikschulen entsprechen. Weitere Zuschussanhebungen innerhalb der Vertragslaufzeit werden nicht gewährt.
Die Verwaltung schlägt folgenden Beschluss zu Gunsten der Stadtkapelle vor.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt anhand der Angaben der Stadtkapelle und dieser Vormerkung, dass der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. zum Betrieb der Musikschule Heilsbronn ein jährlicher Zuschuss in Höhe von maximal 82.000,00 € für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023 gewährt wird. Der Vertrag ist entsprechend anzupassen. Eine weitere Anhebung für diesen 5-Jahreszeitraum ist ausgeschlossen.
  2. Dem für die Weiterführung der Musikschule ohne eine Reduzierung des Schulungsangebotes im laufenden Jahr 2018 benötigten Anteil von 5/12 des  Zuschusserhöhungsbetrages wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Prager enthält sich nach Art. 49 GO der Stimme.

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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 "Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg"; a) Billigung der Entwurfsplanung b) Beauftragung einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.07.2016 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in einem sog. vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Die Änderungsplanung ist also Teil eines Gesamtvorhabens, welches auch die gesamte Erschließung und Erstellung der Hochbauten umfasst. Hierzu wird parallel zur Bauleitplanung ein Durchführungsvertrag vorbereitet. Die den Stadträten im RIS bereitgestellten umfangreichen Unterlagen beinhalten deshalb auch alle Erschließungsmaßnahmen.
Das Vorhaben betrifft im östlichen Bereich des Plangebietes die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 42 Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage mit 70 Stellplätzen sowie 11 Besucherparkplätzen oberirdisch. Im westlichen Bereich des Plangebietes ist die Errichtung von 7 Einfamilienhäusern mit jeweils 2 Stellplätzen geplant. Weiterhin ist ein privater Kinderspielplatz als Privatgrünfläche / Quartiersfläche geplant.
Damit greift die aktuelle Entwurfsplanung (Stand 02.07.2018) die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn (dort VII. 1.5, Seite 249) festgehaltenen Ziele für diesen Entwicklungsbereich auf. Es liegt eine angemessen verdichtete Wohnbebauung vor. Auch soll ein durchlaufender Fußweg von Nord nach Süd (1,50 m) realisiert werden, ist ein Quartiersplatz vorgesehen und neue Wohnformen in die bestehende bauliche Umgebung aufgenommen worden.
Weiterhin wurden die vom Stadtrat festgelegten städtebaulichen Kriterien für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, wie eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen (die Planung sieht insg. 5 Stellplätze über die Anforderung nach Stellplatzsatzung vor) und die Straßenbreite (5,50 m) in die aktuelle Planung aufgenommen.
Der Vorhabenträger wird nun das gesamte Plangebiet realisieren, weshalb auch eine zeitweise diskutierte Auftrennung des Plangebietes nicht mehr erforderlich ist und das gesamte Vorhaben in einem Plangebiet zusammengefasst werden konnte.
Die Änderung des Bebauungsplanes soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) im beschleunigten Verfahren verwirklicht werden. Dieses sieht nur eine Auslegung zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Wegen der langen Vorbereitungszeit hat die Verwaltung mit dem Vorhabenträger abgestimmt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vor der Auslegung durchzuführen. Ziel ist insbesondere die Unterrichtung der unmittelbaren Nachbarschaft um das Plangebiet.
Herr Martin vom IB Holm aus Veitshöchheim wird die Entwurfsplanung in der Sitzung vorstellen und steht für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

Beschluss 1

Der Stadtrat billigt die Vorentwurfsplanung (Stand 02.07.2018).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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4. Barrierefreiheit in der Grund- und Mittelschule Heilsbronn - Petersaurach; Beschluss über Finanzierungsanteil der Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Momentan laufen bei der Gemeinde Petersaurach die Planungen zur Sanierung der WC-Anlage für die Grundschule (BA I) sowie für die Herstellung der Barrierefreiheit für die Grund- und Mittelschule (BA II), s. Anlage.
Der BA I (Sanierung WC-Anlagen) betrifft nur die Grundschule Petersaurach, wodurch der Stadt Heilsbronn keine Kosten entstehen werden.
Der BA II (Herstellung der Barrierefreiheit durch Einbau eines Aufzuges etc.) hingegen stellt sowohl für die Grund- als auch für die Mittelschule eine Investition mit Gesamtkosten i. H. v. rd. 373.500 € dar.
Die Maßnahmen wurden  in einer gemeinsamen Sitzung  der Arbeitskreise Heilsbronn und Petersaurach besprochen und es fand eine Besichtigung der Örtlichkeiten statt.
Gemäß § 7 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages vom 29.07.2010 bedarf es für über den Unterhalt des Schulgebäudes hinausgehenden Aufwandes, wie z. B. Generalsanierung, Um- und Anbauten, Erweiterung des Gebäudes oder seiner elementaren Einrichtungen (Investitionen) einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In dieser Vereinbarung, in welcher die Beteiligung der Stadt an der Investition an der Schule festgelegt wird, ist auch zu regeln, wie die finanzielle Beteiligung im Falle einer Vertragsauflösung zu behandeln ist.
Von Seiten der Gemeinde Petersaurach wird ein Investitionskostenzuschuss gewünscht.
Da die Grundschule nur zum Teil von der barrierefreien Maßnahme betroffen ist, ist eine volle Berücksichtigung der Grundschüler (Anteil Heilsbronn läge dann bei rd. 66.000,00 €) bei der Kostenbeteiligung nicht sachgerecht.
Würde man annehmen, dass die Grundschule zu fast 50 % profitiert, wären eine Aufteilung von 50 : 50 zutreffend. Bei Annahme von 25 % Vorteil der Grundschüler würde die Aufteilung in etwa 55 % (Heilsbronn) : 45 % (Petersaurach) entsprechen.
In Zahlen:
55 % Heilsbronn = 92.400,00 €                45 % Petersaurach = 75.600,00 €
50 % = 84.000,00 €.
Neben für die Stadt Heilsbronn schlechteren Aufteilungen hat diese beiden Varianten die Gemeinde Petersaurach auch als Diskussionsgrundlage für eine Kostenteilung übermittelt. Die gesamten Unterlagen der Gemeinde Petersaurach sind ebenfalls im Ratsinformationssystem eingestellt.
Am morgigen Donnerstag treffen sich die beiden Arbeitskreise des Stadtrates Heilsbronn und des Gemeinderates Petersaurach um auch dieses Thema nochmal zu besprechen.
Weiter wird auch die Gewinnung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Mittelschule durch Auslagerung der Gemeindebücherei und ggf. Errichtung einer Mensa besprochen. Über diese Maßnahmen und die Beteiligung der Stadt Heilsbronn wird noch gesondert zu beraten sein.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister, zusammen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Bildung, mit den Vertretern der Gemeinde Petersaurach eine sachgerechte Aufteilung der Investitionen für die Barrierefreiheit (Aufzug) zu vereinbaren, eine Aufteilung von mindestens 50 : 50 ist dabei anzustreben. Des Weiteren ist eine angemessene Rückzahlungsregelung mit der Gemeinde Petersaurach zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2017; Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2017 ist zwischenzeitlich aufgestellt. Das Ergebnis weist in Einnahmen und Ausgaben folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt
18.525.904,27 €
(Haushaltsansatz: 17.830.300 €)
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 2.934.439,72 €, was einer Erhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz (1.146.400 €) um 1.518.339,72 € entspricht. Ein Verlustausgleich wurde an die Stadtwerke i. H. v. 279.799,73 € (Ansatz: 483.700 €) geleistet.
b) im Vermögenshaushalt
12.431.819,66 €
(Haushaltsansatz 8.307.700 €)
Darin enthalten ein Überschuss i. H. v. 1.807.710,11 €

II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan
11.159.237,07 €
(Haushaltsansatz 12.037.400 €)
Darin enthalten ist die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt mit 731.230,30 € (Haushaltsansatz: 784.900 €).
b) im Vermögensplan
957.705,59 €
(Haushaltsansatz 996.600 €)

III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan
29.685.141,34  €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan
13.389.525,25 €

Die Prüfung der Jahresrechnung 2017 kann erfolgen.
Dient zur Kenntnis.

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6. Auftragserteilung zur Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung ab 01.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat zuletzt im Jahr 2014 die Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab dem 01.01.2015 durchgeführt.
Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG wird der Kalkulationszeitraum auf maximal 4 Jahre begrenzt.  
Deshalb soll erneut der Auftrag zur Neukalkulation an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum ab 01.01.2019 erteilt werden, um rechtzeitig die erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können.

Beschluss

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wird mit der Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab 01.01.2019 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö 7
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7.1. Fertigstellung des Teils B des Lärmaktionsplanes an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Lärmaktionsplanung des Bundes wurde mit Veröffentlichung des Teiles B der Lärmaktionsplanung abgeschlossen. Vorangegangen waren zwei Beteiligungsrunden, in denen sich die Stadt Heilsbronn für Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtgebiet ausgesprochen hat.
Auf Grundlage des Lärmaktionsplanes ergeben sich keine direkten Lärmminderungs- oder vermeidungsmaßnahmen. Der Lärmaktionsplan dient als Grundlage zur Analyse, in welchen Bereichen  Maßnahmen grds. denkbar oder notwendig wären. Heilsbronn liegt an der Hauptverkehrsstrecke Nürnberg-Schnelldorf, für welche der Lärmaktionsplan grundsätzlich lärmmindernde Maßnahmen als notwendig feststellt. Hinsichtlich der Priorisierung befindet sich der Streckenabschnitt im Mittelfeld sämtlicher Streckenabschnitte.
Weitere Informationen können unter www.eba.bund.de/lap abgerufen werden.
Dient zur Kenntnis.

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7.2. Artikel vom 11.09.2018 in der FLZ: "Der Trend geht zu Fernwasser"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö vorberatend 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Bericht der FLZ vom 11.09.2018 zur Versammlung des Kreisverbandes „Bündnis 90 / Die Grünen“ wurde der Trend zu mehr Fremdwasser bestätigt.
Ferner wurde ausgeführt, dass das Verfahren, ein Wasserschutzgebiet auszuweisen, viele abschrecke. Stattdessen setze man auf Fernwasser und Grundwasser in der Nähe bliebe ungeschützt.
Dies trifft auf Heilsbronn nicht zu. Die Stadt Heilsbronn hat im Jahr 2010 ein neues Wasserschutzgebiet genehmigt bekommen und beim vorgenommenen Anschluss an die Reckenberggruppe handelt es sich nur um einen Notwasseranschluss.
Dient zur Kenntnis.

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7.3. Bauantrag Errichtung eines Provisoriums für die Schaffung einer dringend benötigten Mittagsbetreuung als Containeranlage für das Schuljahr 2018/2019 an der Grundschule Heilsbronn auf Fl.Nr. 308/3, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 10.09.2018 wurde die baurechtliche Genehmigung für die Errichtung eines Provisoriums für die Schaffung einer dringend benötigten Mittagsbetreuung als Containeranlage für das Schuljahr 2018/2019 an der Grundschule Heilsbronn an die Stadt Heilsbronn erteilt.

Dient zur Kenntnis.

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7.4. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö 7.4
Datenstand vom 16.10.2018 16:18 Uhr