Datum: 16.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 86. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.11.2018; Anerkennung
2 Ausbau Bundesautobahn A 6 auf der Strecke AK Feuchtwangen bis AS Schwabach-West; Resolution der Stadt Heilsbronn für einen vordringlichen Ausbau
3 Verpflichtung der Musikgruppen für das Stadtfest 2020
4 Gewerbliche Bauanträge
4.1 Bauantrag Taubmann Elektronik GmbH, Turmstraße 4, 91560 Heilsbronn Anbau eines Technikraumes und eines Schwimmbeckens an das bestehende Fitnessstudio auf Grundstück FlNr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24
4.2 Bauantrag Fa. Fischer Besitzgesellschaft, Gutenbergstraße 4, 91560 Heilsbronn Erweiterung der bestehenden Hallen durch eine Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone auf Grundstück FlNr. 350, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 4
5 Bauvoranfrage Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, - Beschluss wegen Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 18.12.2018
6 Bekanntgaben
6.1 Kreisverkehr GVS Heilsbronn - Aich/St. 2410; Information über die Verkehrsführung während der Bauphasen
6.2 Förderinitiative "Innen statt Außen"; Information über aktuellen Sachstand
6.3 Parkplatzkonzept Innenstadt; Information über provisorische Auftragung von Parkplätzen im Bereich der Hauptstraße
6.4 Städtische Bauschuttdeponie im Stadtteil Trachenhöfstatt
6.5 Geburtstage

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1. Niederschrift der 86. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.11.2018; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 86 . öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.11.2018 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Ausbau Bundesautobahn A 6 auf der Strecke AK Feuchtwangen bis AS Schwabach-West; Resolution der Stadt Heilsbronn für einen vordringlichen Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 12.11.2018 fand in Herrieden eine Verkehrskonferenz mit den Bürgermeistern des Landkreises Ansbach, Vertretern der IHK, der Handwerkskammer und weiteren politischen Akteuren statt, um über das weitere Vorgehen bzgl. des Ausbaus der Autobahn A 6 zu diskutieren. Sämtliche Beteiligte waren übereinstimmend der Ansicht, dass der Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Bereich zwischen AK Feuchtwangen bis zur AS Schwabach-West zeitnah erfolgen müsse.

Hierauf Bezug nehmend wurde ein gemeinsames Schreiben der Herren Landrat Dr. Ludwig und MdB Auernhammer an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gerichtet (s. Anlage). Zum weiteren Vorgehen und zur Bekräftigung des Begehrens wird nun darum gebeten, dass sich auch das Ratsgremium für diese Resolution ausspricht.

Der verzögerte Ausbau der Bundesautobahn ist für Heilsbronn insbesondere deswegen nachteilig, da sich der Ausweichverkehr zur Bundesstraße 14 durch das Stadtgebiet Heilsbronn bewegt und im Abfahrtsbereich Heilsbronn – Süd daher Behinderungen entstehen. Im Falle von Unfällen im Autobahnbereich bewegt sich der Verkehr oftmals nicht über die ausgewiesene Bedarfsumleitung, sondern weicht verstärkt auf die Bundesstraße aus, sodass erst recht Behinderungen eintreten.
Auch um als Gewerbestandort nachhaltig attraktiv zu bleiben, ist eine ausreichende Infrastruktur im Verkehrswesen unabdingbar. In den letzten Jahren haben sich insbesondere Logistikbetriebe im Stadtgebiet stark erweitert.

Durch die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Jahre 2016, den dreispurigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 zwischen der AS Schwabach-West und dem AK Feuchtwangen in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht aufzunehmen und gleichzeitig aus Richtung Nürnberg und Baden-Württemberg den Ausbau zu forcieren, wurde ein Nadelöhr im Landkreis Ansbach geschaffen.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn spricht sich für einen zeitnahen Ausbau der Bundesautobahn A 6 im Bereich AS Schwabach-West bis AK Feuchtwangen aus und schließt sich der Resolution für einen zeitnahen Ausbau an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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3. Verpflichtung der Musikgruppen für das Stadtfest 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Jugend-, Sozial- und Sportangelegenheiten vom 21.11.2018 wurde über die Verpflichtung der Musikgruppen für das Stadtfest 2020 beraten.
Hinsichtlich der „Würzbuam“ und „The Moonlights“ war das Feedback durchaus positiv.
Die Ausschussmitglieder teilten jedoch die Meinung einiger Besucher, dass die Band „Champane“ bei den Besuchern des Stadtfestes 2018 nicht gut ankamen, da zu viele Pausen eingelegt wurden und somit keine richtige Stimmung aufkam.
Ebenso haben die Sitzungsteilnehmer von der Band „Störzelbacher“ ab geraten, die bereits vor einigen Jahren am Stadtfest zu Gast waren, aber ebenso Schwierigkeiten hatten das allgemeine Publikum zu begeistern.
Als Alternative für „Champane“  am Stadtfest 2020 wurde somit die Band „Fab Four“ vorgeschlagen. Getreu ihrem Motto "Welcome to the Sixties" präsentieren sie vom reinen Best-of-The-Beatles-Konzert bis zur abendfüllenden Best-of-the-Sixties-Party.
Die Stadtverwaltung hat somit entsprechende Angebote einholen:
       „The Fab Four“; (Freitag)
Gage für 5 Stunden Spielzeit                                        1.819,00 € inkl. MwSt.
       „Würzbuam“; (Samstag)
Gage für 5 Stunden Spielzeit                                        4.494,00 € inkl. MwSt.
       „The Moonlights“; (Sonntag)
Gage für 5 Stunden Spielzeit:                                        2.050,00 € inkl. MwSt.
Die Programmabfolge wurde mit dem Kulturverein abgesprochen. Dieser hat noch keine Bands für das Stadtfest verpflichtet. Die 1. Vorsitzende Frau Pia Berr wird das städtische Programm berücksichtigen, um ähnliche Musikstile am selben Abend zu vermeiden. Wünschenswert ist es unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen, damit für jeden Geschmack etwas geboten wird.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung für das Stadtfest 2020 folgende Bands zu verpflichten:
- Freitag: The Fab Four
- Samstag: „Würzbuam“
- Sonntag: „The Moonlights“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Gewerbliche Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö vorberatend 4
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4.1. Bauantrag Taubmann Elektronik GmbH, Turmstraße 4, 91560 Heilsbronn Anbau eines Technikraumes und eines Schwimmbeckens an das bestehende Fitnessstudio auf Grundstück FlNr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Bauvorhaben wurde in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt und erläutert.
Die Antragsunterlagen wurden am 13.12.2018 bei der Stadtverwaltung eingereicht. Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO hat die Stadt Heilsbronn ab Einreichung der Unterlagen einen Monat Zeit, zu erklären, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Ergeht eine entsprechende Erklärung nicht, so ist das Vorhaben vom Genehmigungsverfahren freigestellt.
Die Frist für eine entsprechende Erklärung ist am 13.01.2019 abgelaufen, das Vorhaben kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden.
Dient zur Kenntnis.

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4.2. Bauantrag Fa. Fischer Besitzgesellschaft, Gutenbergstraße 4, 91560 Heilsbronn Erweiterung der bestehenden Hallen durch eine Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone auf Grundstück FlNr. 350, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller hat den Neubau einer Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone auf dem Grundstück Fl.Nr 350, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 4, im Jahr 2017 im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die Zustimmung zum Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 20.12.2017.
Der nun vorliegende Bauantrag sieht die Erweiterung der bestehenden Hallen durch eine Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone vor.
Durch die Verbindung der alten und neuen Hallen ist das Bauvorhaben als Sonderbau einzuordnen. Gemäß Art 58 BayBO ist bei Sonderbauten ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich. Der Antrag ist damit als gewerblicher Bauantrag zu behandeln.
Ein gemeindliches Einvernehmen ist in Fällen des § 30 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen, d.h. in den Fällen, in denen die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Der Bauantrag ist dann bei der Gemeinde einzureichen, die diesen samt Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde weiterleitet, § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO
Dient zur Kenntnis.

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5. Bauvoranfrage Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, - Beschluss wegen Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 18.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauvorfrage wurde bereits am 18.04.2018, 28.11.2018 und zuletzt am 19.12.2018 im Bau- und Umweltausschuss sowie anschließend im Stadtrat behandelt (siehe hierzu die Vormerkungen der Verwaltung zum Bau- und Umweltausschuss vom 18.04., 28.11. und 19.12.2018).
Das LRA Ansbach ging zunächst selbst von einem nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben aus (siehe Schreiben des LRA Ansbach vom 14.06.2018). Nach einer Anhörung des Bauwerbers / Antragstellers änderte das LRA Ansbach überraschend seine vorherige Rechtsmeinung (s. u.a. mit Schreiben vom 12.09.2018 sowie vom 06.12.2018 die Stadt Heilsbronn).
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 trotz der neuen Position des Landratsamtes, die Genehmigung für das Bauvorhaben der zwei Mehrfamilienhäuser im Diskussionsfeld Mischgebiet nun zu erteilen, einstimmig wie folgt beschlossen: Das gemeindliche Einvernehmen wurde dazu nicht erteilt.
Das Gremium vertrat auch die Auffassung, dass das LRA Ansbach durch das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens eklatant in die Planung / Rechte der Stadt Heilsbronn eingreift und den Interessen der Stadt Heilsbronn nicht Rechnung trägt.
Auch die Qualität der Nutzung / Verwertbarkeit der Restflächen im dortigen Mischgebiet wird dadurch massiv begrenzt. Eine entsprechende gewerbliche Nutzung ließe sich wohl nicht mehr, auch was die zusammenhängenden Flächen betrifft, so entsprechend darstellen. Reine Büroflächen sind dadurch ebenfalls kaum möglich.
Am 20.12.18 ist der vom Landratsamt erlassene Vorbescheid vom 18.12.2018, dass das o.g. Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, bei der Stadt Heilsbronn eingegangen. Die Begründung für diesen Vorbescheid entspricht den Schreiben des LRA Ansbach vom 12.09. und 06.12.2018 (siehe hierzu Vorbescheid des LRA Ansbach vom 18.12.2018.).
Unabhängig davon hat die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten geprüft, dass eine Veränderungssperre kein Mittel für einen Einwand ist.
Auch vor diesem Hintergrund hatte der Stadtrat am 19.12.2018 beschlossen, die Interessen der Stadt Heilsbronn durch eine Kanzlei weiter vertreten zu lassen. Worauf die Kanzlei mit Schreiben vom 21.12.2018 an das LRA Ansbach gesandt hatte (s. Anlage). Eine Reaktion hierauf erfolgte bisher nicht.
Das LRA Ansbach greift zum Nachteil der Stadt Heilsbronn in deren Hoheitsrecht ein, so die Meinung des Stadtrates. Die Stadträte und die Stadtverwaltung vertrauten auch der ersten Stellungnahme des LRA Ansbach vom 14.06.2018, so dass man keine Möglichkeit einer Genehmigung des Bauvorhabens in der Falkenstraße sah. Auch deshalb wurde weiter nichts unternommen.
Der Stadtrat hat doch zu Recht seinen Beschluss am 19.12.2018 gefasst und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Nun wird der Stadtrat – s. Eingang des Schreibens vom 20.12.2018 -, entsprechend der Meinungsänderung des LRA Ansbach, durch Bescheid des LRA Ansbach vor vollendete Tatsachen gestellt.

Beschluss 1

Der Stadtrat bleibt bei seinem Beschluss vom 19.12.2018, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, gleichwohl wird der Stadtrat sich nicht gegen das durch Bescheid des LRA Ansbach vom 18.12.2018 mitgeteilte Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens wehren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Stadtrat bleibt bei seinem Beschluss vom 19.12.2018 und erweitert diesen Beschluss hiermit, sich gegen das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens durch eine Kanzlei zu wehren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö 6
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6.1. Kreisverkehr GVS Heilsbronn - Aich/St. 2410; Information über die Verkehrsführung während der Bauphasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 18.12.2018 fand eine Besprechung zur Verkehrsführung während der Bauphasen des neuen Kreisverkehrs an der sog. „Kupfer-Kreuzung“ (Einmündung GVS Heilsbronn – Aich/St. 2410) mit sämtlichen Beteiligten statt.
Die Bauzeit wird sich aus heutiger S icht voraussichtlich von April – Ende Oktober 2019 erstrecken.
Vorab sollen die Rodungsmaßnahmen im Bereich der Bay. Staatsforsten erfolgen, diese sind für Ende Januar geplant. Der Verkehr soll während dieser Arbeiten mittels Lichtsignalanlage geregelt werden (kurze Rot-Phasen). Eine Lichtzeichenanlage ist auch bei Arbeiten mit Großmaschinen (Harvester) notwendig. Während der Rodung ist der Ast nach Heilsbronn etwa für einen Tag komplett zu sperren.
Während des Kreisverkehrsbaus soll der Verkehr mittels provisorischer Umfahrung an der Baustelle vorbeigeleitet werden, sodass keine Umleitung notwendig wird.
Während der Anschlussarbeiten GVS Heilsbronn an die provisorische Umfahrung ist diese für etwa eine Woche komplett zu sperren, der Verkehr zur Neuendettelsauer Straße soll währenddessen über Heilsbronn (St. 2410, AN 17) umgeleitet werden. Insbesondere für bzw. durch den Anliegerverkehr der Fa. Kupfer werden Beeinträchtigungen gesehen, die in der Gesamtbetrachtung als noch verträglich erachtet werden. Eine alternative, geeignete Umleitungsstrecke besteht nicht.
Während der Anschlussarbeiten der neuen GVS (geänderter Verlauf, da Kreisverkehr etwas versetzt errichtet wird) ist für die GVS erneut eine Vollsperrung für etwa eine Woche notwendig. Die Umleitung erfolgt wiederum über Heilsbronn. Dies ist nicht optimal. Es gibt jedoch keine Alternative.
Dient zur Kenntnis.

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6.2. Förderinitiative "Innen statt Außen"; Information über aktuellen Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadt rates vom 04.07.2018 wurde bereits über das Förderprogramm "Innen statt Außen" beraten. Ein notwendiger Selbstbindungsbeschluss wurde seinerzeit bis zur weiteren Klärung der Verwaltung über die Bedeutung eines entsprechenden Beschlusses zurückgestellt.
Die Stadt Heilsbronn hat sich mit Schreiben vom 12.07.2018 mit den Maßnahmen ehemalige Brauerei und Bahnhof zum Förderprogramm Belebung von Ortskernen und Flächenentsiegelung beworben.
Nach Mitteilung der Regierung von Mittelfranken vom 13.12.2018 wird voraussichtlich die Maßnahme Sanierung Bahnhof im Rahmen des o. g. Programmes gefördert.
Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde mit Datum vom 19.12.2018 gestellt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 650.000 €; eine mögliche Förderung beträgt 90 %.
Zwischenzeitlich erreichte die Stadt Heilsbronn eine Einladung für eine Informationsveranstaltung am 21.01.2019 zu diesem Förderprogramm, in der auch auf offene Fragen eingegangen werden soll. Vor einem weiteren Beschluss soll diese Informationsveranstaltung abgewartet werden.
Dient zur Kenntnis.

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6.3. Parkplatzkonzept Innenstadt; Information über provisorische Auftragung von Parkplätzen im Bereich der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Erprobung der künftigen Parkplatzausgestaltung im Bereich der Hauptstraße sollen zeitnah die künftig vorgesehenen Parkplätze im Verkehrsraum aufgemalt werden. Ein entsprechendes Konzept wurde durch das IB Christofori & Partner in Abstimmung mit der Verwaltung bereits erstellt.
Während des Erprobungszeitraumes (vorgesehen etwa 1 Jahr) sollen die betroffene Bevölkerung sowie Kundschaft der Innenstadt die Gelegenheit erhalten, sich zu diesem Konzept zu äußern. 
In Zusammenarbeit mit dem Citymanagement wird ein Beitrag im Mitteilungsblatt veröffentlicht, der die Hintergründe des Konzeptes darlegt und Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Rückmeldung gibt. Weiter sollen Flyer erstellt werden, die in den Geschäften zur Rückmeldung bereitgestellt werden.
Die Umsetzung ist nach Möglichkeit (witterungsabhängig) im Februar geplant.
Dient zur Kenntnis. 

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6.4. Städtische Bauschuttdeponie im Stadtteil Trachenhöfstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö 6.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die städtische Bauschuttdeponie in Trachenhöfstatt wird voraussichtlich ab Samstag, den 16. März 2019, zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet werden .
Dient zur Kenntnis.

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6.5. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.01.2019 ö 6.5
Datenstand vom 11.04.2019 09:45 Uhr