Datum: 26.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Ausschuss für Bildung
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des Antrags auf Generalsanierung der Kita St. Otto durch den Träger Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH
2 Beratung über Gruppenerweiterung der Mittagsbetreuung der Grundschule Bürglein
3 Beratung über die IT-Ausstattung und Neuausstattung weiterer Klassenzimmer der Grundschule Heilsbronn; Beschluss
4 Bekanntgaben
4.1 Protokoll 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung vom 20.03.2024
4.2 Aktueller Sachstand zur Auslagerung der Grundschule Heilsbronn während der Bauphase

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1. Vorstellung des Antrags auf Generalsanierung der Kita St. Otto durch den Träger Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung 26.03.2025 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im November 2023 teilte das St. Gundekar-Werk im Namen des neuen Trägers der Kita St. Otto Kita Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH erstmals mit, dass für Teilbereiche der Einrichtung ein Generalsanierungsbedarf besteht. Dringlich war und ist vor allem das undichte Dach der Einrichtung. Die Kostenschätzung belief sich diesbezüglich zum damaligen Zeitpunkt auf ca. 375.720,00 €. Im November 2024 wurde ein Notdach errichtet. 

Während ersten Gesprächen wurde seitens der Verwaltung bereits mitgeteilt, dass eine angestrebte Gruppenerweiterung der Kita St. Otto zum aktuellen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung des in Betrieb gegangenen Kita-Neubaus und dem Fortbestand der Kita Sonnenblume nicht gesehen wird.
Nun wurden der Verwaltung zum Jahresende 2024 Gesamtkosten für eine Generalsanierung in Höhe von 4.150.000 Euro ohne Gruppenerweiterung vorgelegt. Unter anderem wird im Rahmen einer Generalsanierung lt. Träger möglicherweise eine Aufstockung für die Erfüllung vorgeschriebener Räumlichkeiten und Quadratmeter (z. B. für Personalraum, Speisebereich etc.) erforderlich werden. 
Dem Träger sollte nun in der heutigen Sitzung die Möglichkeit gegeben werden, die Relevanz der Baumaßnahme sowie die geplante Aufstockung vorzustellen.
Nach weiteren Gesprächen mit dem Träger bzgl. Ausgestaltung der Maßnahme und deren Finanzierung will dieser seine Planungen nochmals vertiefen. Die dann nochmals abgestimmten Planungen sollen dann in einer nächsten Sitzung vorgestellt werden.
Dient zur Kenntnis.

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2. Beratung über Gruppenerweiterung der Mittagsbetreuung der Grundschule Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung 26.03.2025 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Mittagsbetreuung an der Grundschule Bürglein wurde erstmals zum Schuljahr 2023/2024 mit einer Gruppe in schuleigenen Räumlichkeiten eingerichtet. Eine Betreuung ist aktuell von Montag bis Freitag bis jeweils 14:30 Uhr möglich. 
Das Betreuungsangebot wurde seitens der Elternschaft sehr gut angenommen, sodass auf Grund kaum abgehender 4. Klässler (2 Kinder) ab dem SJ 2025/2026 mit einer Warteliste zu rechnen ist. Aktuell wird die Mittagsbetreuung von 23 Kindern besucht. Vor allem die Wochentage Montag und Donnerstag sind stark ausgelastet. 

Eine Aufnahme eventueller Wartelisten-Kinder in der Mittagsbetreuung der Grundschule Heilsbronn ist seitens der Regierung nicht möglich, da es in der Grundschule Bürglein grundsätzlich ein eigenes Betreuungsangebot in der gleichen Form gibt. 

Eine zweite Gruppe könnte personell ohne Neueinstellung eingerichtet werden. An sehr starken Tagen könnte auf Grund einer Gruppenreduzierung in der Mittagsbetreuung der Grundschule Heilsbronn stundenmäßig eine Kraft aushelfen. 

Bei Einrichtung einer zweiten Gruppe könnten insgesamt weitere 5 – 7 Kinder in Abhängigkeit der Buchungstage aufgenommen werden. Das Zuteilungsverfahren der Einrichtungen startet im April, jedoch zeichnet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass nicht alle eingegangenen Anmeldungen (15 Anmeldungen, Stand 19.03.2025) bedient werden können. Erfahrungsgemäß gehen nach Beginn des neuen Schuljahres jedoch auch noch Kündigungen ein. 
Auch räumlich könnte nach Rücksprache mit der Schulleitung, Frau Mrugalla, eine weitere Gruppe eingerichtet werden. Klassenzimmer für die Betreuung können zur Verfügung gestellt werden. 

Pro Gruppe beträgt die staatliche Förderung im Schuljahr 2024/2025 4.326 € (Teilungsgrenze bei 12 Kindern).

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt eine zweite Gruppe an der Mittagsbetreuung der Grundschule Bürglein einzurichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Beratung über die IT-Ausstattung und Neuausstattung weiterer Klassenzimmer der Grundschule Heilsbronn; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung 26.03.2025 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Während der vergangenen Haushaltssitzung wurde der Haupt- und Finanzausschuss über die von der Schulleitung der Grundschule Heilsbronn vorgebrachten Investitionen informiert. Hierüber soll in der heutigen Sitzung nochmal gesondert beraten werden. Auch wurde die Schulleitung während der Haushaltsgespräche gefragt, welche Priorisierung seitens der Schule angestrebt wird: 

Neuausstattung weiterer Klassenzimmer: 
Die Neumöblierung der Klassenzimmer der Grundschule Heilsbronn wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich umgesetzt. Die Vollendung der Neuausstattung war ursprünglich für das Jahr 2025 mit zwei letzten Klassenzimmern vorgesehen. Ein Haushaltsansatz von ca. 40.000 € für diese 2 Klassenzimmer wurde während der diesjährigen Investitionskostensitzung des Haupt- und Finanzausschusses bereits eingeplant. 

Seitens der Schulleitung wurden während der Haushaltsbesprechung für dieses Jahr nun insgesamt 3 anstatt 2 weitere Klassenzimmer beantragt. Über die Notwendigkeit dieses 
3. Klassenzimmers soll in der heutigen Sitzung beraten werden.

Bei Abstimmungsgesprächen mit der Regierung von Mittelfranken und den hier angebrachten rückläufigen Schülerzahlen wurde auch das für die Förderung des Um- und Erweiterungsbaus maßgebliche fiktive Raumprogramm durch den Fördergeber auf 14 Klassen reduziert. 

Im aktuellen Schuljahr 2024/2025 werden 15 Klassen beschult. Entsprechend der Schülerprognose (Stand 11/2024) verringert sich die Klassenstärke mittel- bis langfristig von 15 auf 14 Klassen erstmals zum Schuljahr 2029/2030 und im darauffolgenden Schuljahr 2030/2031 sogar möglicherweise auf 13 Klassen.  
Insgesamt wurden bislang 12 Klassenzimmer mit einer neuen Möblierung ausgestattet. 
Zu entscheiden ist nun, ob statt der vorgesehenen Neuausstattung mit 14 nun dem Wunsch der Schulleitung auf 15 Klassenzimmer nachgekommen werden soll. Da diese zusätzliche Summe (20.000,00 €) im Investitionsplan der Stadt bisher nicht enthalten ist, kann dies von der Verwaltung nicht befürwortet werden.


Erweiterung der iPad-Ausstattung: 
Die Grundschulen Heilsbronn und Bürglein wurden während der letzten Jahre durch verschiedene Förderungen bestmöglich digital ausgestattet. 

In der Grundschule Heilsbronn beläuft sich der iPad-Bestand derzeit auf 112 Geräte. Dies entspricht bei 335 Kindern im SJ 2024/2025 einer Ausstattung von 33 %. Weitere Mittel wurden deshalb für die Investitionsplanung nicht vorgesehen.
Seitens der Schulleitung wird eine Aufstockung der iPad-Ausstattung auf ein Verhältnis von 1:2 bzw. gesamt 175 Tabletts gewünscht (SJ 2025/2026 voraussichtlich 350 Schüler; zwei Klassen würden sich dann jeweils ca. 25 Geräte teilen). Gemäß dem Medienkonzept und der Projektplanung KI@school ist dies unter anderem ein Entwicklungsziel der Grundschule Heilsbronn. 

Der Vorschlag der Schulleitung war eine mögliche Verteilung der Kosten auf die Jahre 2025 und 2026 mit jeweils ca. 19.300 € bestehend aus 32 iPads inkl. Hüllen, 2 Rollwagen und +MDM-Support für ein Jahr, anschließend entstehen hierfür jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 600,00 €. 

Somit wäre im Haushaltsjahr 2026 noch einmal die gleiche Investition zu tätigen, um das Entwicklungsziel zu erreichen.

Da alle möglichen Fördermittel zum aktuellen Zeitpunkt ausgeschöpft wurden ist mit keiner Förderung zu rechnen.
Die dafür erforderlichen Ausgaben würden den Investitionsplan um 38.600,00 zusätzlich belasten.
Über das Ausstattungsziel (1:3 bzw. 1:2) und den zeitlichen Ablauf soll ebenso im heutigen Ausschuss Bildung beraten werden. 

Neuausstattung PCs Computerraum: 
Der Computerraum der Grundschule Heilsbronn wurde 2014 eingerichtet. Die übliche Verwendbarkeit von stationären Rechnern liegt bei ca. 8 Jahren. Zudem läuft der Support für das Betriebssystem Windows 10 im Oktober 2025 aus und es wird keine sicherheitsrelevanten Updates mehr geben. Schulische Rechner, welche nicht mehr sicher vor Angriffen aus dem Internet geschützt werden sind nicht zu verwenden. 
Seitens der Schulleitung der Grundschule Heilsbronn bedarf es neben dem Umgang mit den angeschafften iPads auch weiterhin einen IT-Unterricht an herkömmlichen Rechnern, um den Umgang mit Maus und Tastatur zu vermitteln. 
Ursprünglich hätte auf Grund der auszuschöpfenden Flächenbandbreiten eine gesonderte päd. Begründung für einen Computerraum der Schulbaumaßnahme beigelegt werden sollen. Auf Grund rückläufiger Schülerzahlen und entsprechend geringeren förderfähigen Flächen ist ein gesonderter IT-Fachraum jedoch entfallen.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass auch während der Baumaßnahme der Grundschule Heilsbronn bzw. in den ausgelagerten Räumlichkeiten kein gesonderter Computerraum vorhanden sein wird. Inwieweit die Unterbringung von 1-2 Rechnern pro Klassenzimmer in den mobilen Raumreserven möglich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. 
Von einer Einlagerung ohne Nutzung sollte dringend abgesehen werden. Spätestens im neuen Schulhaus könnten die Rechner erneut lernförderlich eingesetzt werden, z. B. in Klassenzimmern oder auf den Marktplätzen. Nach Rücksprache mit der Lernlandschaft ist eine dezentrale Lösung an vielen Grundschulen üblich.

Eine Verschiebung der Maßnahme auf das zeitige Frühjahr 2026 wäre grundsätzlich möglich.
Eine weitere Alternative wäre die Überbrückung der Bauzeit durch eine situationsbedingte Anschaffung einzelner weniger Geräte für die Vermittlung von Grundkenntnissen in Abhängigkeit der Platzverhältnisse der Interimsschule.
Die Gesamtkosten für eine Neuausstattung des derzeitigen Computerraums bestehend aus 25 Schülerrechnern und einem Lehrer-PC würden sich auf ca. 32.000 € belaufen. Für notwendige  Installationen und Office-Pakete werden ca. weitere 6.000 € erforderlich. 

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt die Möblierung/Neuausstattung für drei weitere Klassenzimmer der Grundschule Heilsbronn in Auftrag zu geben. Mittel sind entsprechend einzuplanen und bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Eine Aufstockung der iPads inkl. Zubehör ist zunächst zurückzustellen bis Klarheit hinsichtlich des geplanten Digitalpakt 2.0 herrscht. Spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 sind 32 Geräte, auch im Falle einer Nichtförderung, zur Verfügung zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Neuausstattung des Computerraums wird zunächst aufgeschoben und ist 2027 erneut zu behandeln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung 26.03.2025 ö 4
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4.1. Protokoll 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung vom 20.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung 26.03.2025 ö 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Protokoll der letzten Sitzung vom 20.03.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates am 17.04.2024 bekannt gegeben. Es wurden keine Einwendungen erhoben, so dass das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt ist.

Dient zur Kenntnis.

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4.2. Aktueller Sachstand zur Auslagerung der Grundschule Heilsbronn während der Bauphase

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung 26.03.2025 ö 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach aktuellem Zeitplan soll die bauliche Umsetzung der Grundschulerweiterung in Heilsbronn in den Sommerferien 2026 beginnen. Hierfür werden bereits in diesem Halbjahr die Planungsleistungen ausgeschrieben und vergeben werden. Die Vergabe der wesentlichen Bauleistungen soll nach Möglichkeit bis Ende 2025 / Anfang 2026 erfolgen. 
Um den Schulbetrieb für die Dauer der Um- und Erweiterungsmaßnahme möglichst störungsfrei aufrecht erhalten zu können, ist der Schulkörper in ein Interim umzuziehen. Aktuell wird geprüft, ob dies in dem vorhandenen Interim der Realschule erfolgen kann. 
Die dortigen zwei Containerkomplexe müssten noch durch stadteigene Container erweitert werden. Jedoch werden auch diese zusätzlichen Räume nach aktuellem Stand, den Flächenbedarf nicht decken, da vor allem die Verpflegungssituation noch nicht abschließend geklärt ist. Ein separater Mensaraum steht in dem vorhandenen Interim auch nach der geplanten Containererweiterung leider nicht zur Verfügung. 
In welcher Form eine Bereitstellung von warmen Speisen erfolgen wird und ob hierzu die Mensa der Realschule ggf. mit genutzt werden kann, befindet sich aktuell noch in der Abstimmung. 

Dient zur Kenntnis. 

Datenstand vom 10.04.2025 11:10 Uhr