Datum: 05.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 77. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2024; Anerkennung
2 Gründung des Zweckverbandes Kernfranken; Erneuter Satzungserlass wg. inhaltlicher, formaler und redaktioneller Korrekturen
3 Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss Bonitätsnachweis
4 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2024; Beschluss
5 Kunstwerk für den Kreisverkehr in der Ansbacher Straße; Beratung und Beschlussfassung über Durchführung der Aufstellung in der bisher vorgesehenen Form
6 Bekanntgaben
6.1 Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 78. Sitzung des Stadtrates vom 15.01.2025; Bekanntgabe
6.2 Niederschrift der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2025; Bekanntgabe
6.3 Kommunale Wärmeplanung; Information bzgl. landesrechtlicher Umsetzung und finanzieller Unterstützung durch den Freistaat Bayern
6.4 Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Information über wesentliche Änderungen, u.a. zum Stellplatzrecht
6.5 Errichtung eines Rad-Fußweges zwischen Weißenbronn und Weiterndorf; Bekanntgabe
6.6 Bahnnebenflächen am Bahnhof Heilsbronn; Erneute Anfrage bei der Deutschen Bahn wg. Stellplatzflächen
6.7 FFW Heilsbronn; Einladung zur Jahreshauptversammlung; Bekanntgabe
6.8 Sachstand Zuschussanträge und schulaufsichtliche Genehmigung im Rahmen des Um- und Erweiterungsbaus der Grundschule Heilsbronn mit Hort; Bekanntgabe
6.9 Aktueller Sachstand zur Sanierung der Flurstraße; Bekanntgabe
6.10 Sitzungstermin Ausschuss für Bildung am 26.03.2025; Bekanntgabe
6.11 Erneuter Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens für das Grundstück FlNr. 350, Gemarkung Heilsbronn (ehemalige Gärtnerei Neuendettelsauer Straße)“ aus der STR-Sitzung vom 15.01.25 sowie der diesbezüglichen FLZ-Berichte vom 18. und 23.01.25
6.12 Aktueller Stand Bundestagswahl 2025; Bekanntgabe
6.13 Planfeststellungsverfahren für die südlichen Leitungseinführungen in das geplante Umspannwerk Raitersaich; Beginn des Planfeststellungsverfahrens und Zusage des Übertragungsnetzbetreibers zur Waldüberspannung
6.14 Sanierung Hauptstraße Heilsbronn; Sachstand Bewilligung Städtebauförderungsmittel
6.15 Geburtstage
7 Wünsche und Anträge

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1. Niederschrift der 77. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2024; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 77. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2024 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Gründung des Zweckverbandes Kernfranken; Erneuter Satzungserlass wg. inhaltlicher, formaler und redaktioneller Korrekturen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anfang Dezember 2024 wurde der Kommunalaufsicht die ausgefertigte Satzung vom 19.09.2024 zur Veröffentlichung vorgelegt. 
Am 09.01.2025 wurde seitens der Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass sich in der vorgelegten Satzung ein Formatierungsfehler in Form eines Zeilenumbruchs befindet. 
Leider wurde in den Gremien die Satzung mit dem Formatierungsfehler beschlossen. 
Für die Kommunalaufsicht handelt es sich hierbei um eine inhaltliche Änderung, eine erneute Ausfertigung der Satzung mit der Korrektur genügt nicht. Die Gremien müssen erneut darüber beschließen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung (Anlage: Satzung des Zweckverbandes Allianz Kernfranken -01-2025 Reinschrift) mit der Anlage 1 des Zweckverbandes Kernfranken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss Bonitätsnachweis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 15.01.2025 wurde bereits über das Zuwendungsschreiben vom Projektträger, den anfallenden Kosten und den darin enthaltenen Nachforderungen informiert. Die Zuwendung vom Freistaat steht noch aus, hier wurde der gemeinsame Antrag durch die Gemeinde Sachsen bei Ansbach eingereicht. 
Der benötigte Bonitätsnachweis soll hiermit beschlossen werden. Ein möglicher Finanzierungs- und Zeitplan für den Ausbau sieht wie folgt aus: 
Finanzierungsplan:

Zuwendung der Bundesrepublik Deutschland
     330.835 €
Zuwendung des Freistaates Bayern
     264.668 €
Finanzierungsbeiträge Dritter
           0,00 €
Infrakredit Breitband der LfA
           0,00 €
Eigenmittel
       66.167 €
Gesamt
     661.671 €

Annahme Zeitplan:
  • bis 31.03.2025: Erfüllung der Nebenbestimmung zur Bonität
  • 2025: Durchführung Ausschreibungsverfahren
  • 2026: Förderbescheide in endgültiger Höhe
  • Ende 2026 / Anfang 2027: Unterzeichnung Kooperationsvertrag
  • Realisierungszeit: ca. 36 Monate

Eine mögliche Rechnungsstellung könnte wie folgt aussehen:  

Annahme Rechnungsstellungen (anteilig nach Baufortschritt)
  • 2027: 25 %
  • 2028: 50 %
  • 2029: 25 %

Nachdem die Maßnahme im Finanzhaushalt berücksichtigt ist, kann der benötigte Beschluss gefasst werden.

Beschluss

Die Kommune bestätigt auf Basis der beschiedenen Gesamtausgaben, dass das Vorhaben nach § 44 BHO gesichert ist und die daraus resultierenden finanziellen Eigenmittel der Kommune im Haushaltsplan berücksichtigt sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2024; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Haupt- und Finanzausschuss vom 22.01.2025 wurden die überplanmäßigen Ausgaben der Stadt und der Stadtwerke 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Diese wurden durch einstimmigen Beschluss genehmigt.
Dabei müssen überplanmäßige Ausgaben über 50.000 € noch dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt werden:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
2111.9404
Erweiterung um weitere Klassenzimmer
Die Mehrkosten zur Planung der Grundschulerweiterung im Jahr 2024 beruhen im Wesentlichen auf Architektenkosten durch mehrfache Umplanungen im Zusammenhang mit den Anforderungen der Regierung.
Gem. HOAI Vertrag aus 2018 wurden im Stadtrat vom 19.12.2018 die Planungsleistungen in Höhe von 81.467,40 € bewilligt. 
Durch die wiederholten Umplanungen und Anpassung der anrechenbaren Kosten sind auch weitere Ansprüche auf Planerseite entstanden. Die Gesamtkosten für den Planer der LPh 1-4 mit rund 250 T€ sind bereits abgegolten.
101.793,94 € - ü
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. v. rd. 1,62 Mio. € führen zu Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage.

130.726,00 € - ü

Beschluss

Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2024 i. H. v. 232.519,94 € werden nach Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss vom 22.01.2025 auch vom Stadtrat genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Kunstwerk für den Kreisverkehr in der Ansbacher Straße; Beratung und Beschlussfassung über Durchführung der Aufstellung in der bisher vorgesehenen Form

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung vom 21.09.2022 wurde über die Standorte der Kunstwerke des Hr. Röthel beraten. Die beiden gekauften Kunstobjekte (Standort Bahnhof und Klosterweiher) und die Leihgabe (Standort Bahnhofsteig) wurden bereits errichtet. Noch ausstehend ist das größte Objekt mit ca. 7,6 Metern Spannweite. Als Standort hierfür ist die Mitte des südwestlichen Kreisverkehres in Heilsbronn vorgesehen. 
Neben den Objektkosten (43.000 €) wurden nun anhand von Erfahrungswerten eine Kostenschätzung für die Montagearbeiten vorgenommen. Neben den reinen Tiefbauarbeiten wurde für die voraussichtlich umfangreiche Verkehrssicherung (bzw. Teilsperrung des Kreisverkehres) während der Baumaßnahme ein wesentlicher Kostenanteil bereits vorgesehen. Eine detailliertere Zusammenstellung kann der Anlage entnommen werden. Die ermittelten Schätzkosten belaufen sich somit auf rund 47.000,- € für Tiefbau und Montage. Inkl. der Kosten des Kunstwerkes ist von Gesamtkosten i. H. v. ca. 90 T€ auszugehen.  
Die Aufstellung des Kunstwerkes wäre nur unter teilweiser oder vollständiger Verkehrssperrung des Kreisverkehrs darstellbar. Für die notwendigen Tiefbauarbeiten (Umverlegung Leitungen, Erstellung Fundamentkörper, Aufstellung Skulptur) wird von einer Zeitdauer von ca. 2 Wochen ausgegangen.
Vor dem Hintergrund der hohen tiefbaulichen Aufwendungen und der allgemein angespannten Haushaltslage stellt die Stadtverwaltung dem Stadtrat anheim, nochmals zur Aufstellung des Kunstwerkes auf dem Kreisverkehr zu beraten. Dabei wird ausdrücklich angemerkt, dass die bisherige Standortentscheidung des Stadtrates ohne Kenntnis der hohen Aufstellungskosten getroffen wurde. Diese Kosten wurden durch die Stadtverwaltung erst im Rahmen der späteren Prüfung ermittelt und nun vorgelegt. Insbesondere die Ermittlung der erforderlichen Fundamentierungsarbeiten hatte sich erheblich verzögert, da zunächst keine statischen Angaben zum Objekt und bis zuletzt keine Kostenangabe potentieller Tiefbauunternehmer vorlagen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wären u.a. folgende Alternativen für das weitere Vorgehen denkbar:
  • Das Kunstwerk wird wie bereits beschlossen auf den Kreisverkehr platziert.
  • Es könnte überlegt werden, die als Leihgabe nicht weiter zur Verfügung stehende Skulptur im Bereich Caspar-Othmayr-Straße zu kaufen und auf den Kreisverkehr zu versetzen. Aufgrund der niedrigeren Last (ca. 5t) wären etwas geringere Aufwendungen für die Fundamentierung erforderlich. Die Leihgabe wurde preislich seinerzeit mit 21.000 € angegeben. Auch wenn mit dem Künstler hierzu noch kein Austausch stattfand, könnten bei den Anschaffungskosten der Kunstwerke Einsparungen möglich sein, da die Leihgabe preislich günstiger angegeben war als das Kunstwerk für den Kreisverkehr. Auf das für den Kreisverkehr ursprünglich vorgesehene Kunstwerk könnte dann verzichtet werden.
  • Es könnte überlegt werden, die Leihgabe im Bereich der Caspar-Othmayr-Straße zu erwerben und auf die Skulptur am Kreisverkehr zu verzichten. Gegenüber der bisherigen Beschlusslage träte dann eine Kostenersparnis ein, da die Leihgabe (21.000 €) günstiger ist.
  • Es könnte nach einem alternativen Standort für die Skulptur, die für den Kreisverkehr vorgesehen war, gesucht werden, an welchem Leitungsverlegungen und aufwendige Verkehrsregelungen nicht erforderlich wären.
Soweit auf die Aufstellung des Kunstwerkes oder ggf. der Leihgabe auf dem Kreisverkehr verzichtet werden soll, schlägt die Stadtverwaltung eine (möglichst) ansprechende gärtnerische Gestaltung des Kreisverkehrs vor. An Kreisverkehren an anderen Stellen sind zum Teil markante Stadtwappen in die Gestaltung eingebunden. Dies wäre aus Sicht der Stadtverwaltung als Alternative gut vorstellbar und zeitnah realisierbar.
Ergänzung (13.02.2025): Nach Beteiligung des Staatlichen Bauamtes Ansbach als zuständiger Straßenbaulastträger im Bereich des Kreisverkehrs wurde ein in möglicher Alternativstandort außerhalb (östlich) der Kreisverkehrsfläche auf städtischem Grund (Flurnummer 537/3 Gemarkung Heilsbronn) abgestimmt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Absetzung des Tagesordnungspunktes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6
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6.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 78. Sitzung des Stadtrates vom 15.01.2025; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.01.2025 werden öffentlich:
Photovoltaik-Anlage Bauhof Heilsbronn; Beschluss
Das Angebot auf Übernahme einer PV-Anlage durch die Stadt/Stadtwerke wird angenommen.
Wasserlieferungsvertrag zum 01.01.2025 mit dem ZV Reckenberg-Gruppe, Beschluss
Dem vorliegenden Wasserlieferungsvertrag zum 01.01.2025 zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe und den Stadtwerken Heilsbronn wird zugestimmt.
Entscheidung über den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, teilweise mit Freiflächen-PV-Anlage, Gemarkung Bonnhof;
Vom Erwerb der teilweise mit einer PV-Anlage bebauten Grundstücksflächen wird abgesehen. 
6-streifiger Ausbau der BAB 6 im Bereich östl. AS Lichtenau und östl. Triebendorf;
Die Vollmacht zur Besitzeinweisung für gemeindliche Wegeflächen wird unterschrieben und die vorliegenden Widmungen bzgl. Fl.Nr. 444 und 488, Gemarkung Seitendorf an die Autobahn GmbH entsprechend weitergegeben.
Bekanntgabe - Kosten Sanierungsgutachten Bahnhofsgebäude
Es wurde darüber informiert, dass insgesamt für das Sanierungsgutachten inklusive einer weiteren Nutzungsvariante und der benötigten Vermessung 35.225,56 € brutto ausgegeben wurden. Das Gutachten wird mit 60% gefördert.

Dient zur Kenntnis.

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6.2. Niederschrift der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2025; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2025 wurde im Ratsinformationssystem bereitgestellt und liegt als Anlage bei.
Dient zur Kenntnis.

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6.3. Kommunale Wärmeplanung; Information bzgl. landesrechtlicher Umsetzung und finanzieller Unterstützung durch den Freistaat Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) am 02.01.2025 sind die Gemeinden in Bayern gem. § 8 Abs. 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) als planungsverantwortliche Stelle bestimmt worden. Dies war bisher angenommen und ist nun gesetzlich umgesetzt worden. Zudem wurden Regelungen zur Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern getroffen worden.
Zuletzt wurde die weitere Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Heilsbronn auf Grundlage einer Empfehlung des Bay. Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 01.08.2024 zurückgestellt. Der Stadtrat wurde in der Sitzung am 09.10.2024 hierzu informiert.
Die kommunalen Spitzenverbände informieren mit gemeinsamen Rundschreiben vom 16.01.2025 u.a. über die getroffenen Kostenausgleichsregelungen. Der Freistaat Bayern erstattet demnach Gemeinden zwischen 7.500 & 10.000 Einwohnern pauschal Aufwendungen in Höhe von 88.200 € für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung.
Es wird zudem angekündigt, dass den bayerischen Gemeinden durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein Kurzgutachten über den Stand der Wärmeversorgung für das jeweilige Gemeindegebiet im ersten Quartal 2025 übersandt wird. Die grundsätzlich vorzunehmende Eignungsprüfung soll damit erleichtert werden und die Wärmeplanung an sich erleichtert werden. Für das zweite Quartal wird darüber hinaus ein Leitfaden zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren sowie ein Musterleistungsverzeichnis angekündigt.
Vor dem Hintergrund dieser Informationen erwartet die Stadt Heilsbronn zunächst das angekündigte Kurzgutachten zum derzeitigen Stand der Wärmeversorgung im Stadtgebiet Heilsbronn und das Musterleistungsverzeichnis.
Parallel wird ein Angebot auf Grundlage der Stadtratsentscheidung vom 25.06.2024 eingeholt, d.h. die Durchführung einer Wärmeplanung in erweiterter Form. Auf diese Weise steht dem Stadtrat anschließend eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung, in welcher Form die kommunale Wärmeplanung durchgeführt werden soll.
Dient zur Kenntnis.

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6.4. Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Information über wesentliche Änderungen, u.a. zum Stellplatzrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Zuge und in Folge des Ersten Modernisierungsgesetzes traten im Bereich der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zahlreiche Änderungen in Kraft, auf die im Folgenden auszugsweise eingegangen wird.
In die BayBO wurden dabei spürbare Veränderungen im Bereich der verfahrensfreien Bauvorhaben vorgenommen. Seit dem 01.01.2025 sind demnach Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert wird, verfahrensfrei. Diese Vorhaben sind den Gemeinden vor Durchführung jedoch anzuzeigen, es entfällt jedoch die Verpflichtung, Bauantragsunterlagen für ein förmliches Verfahren erarbeiten zu lassen.
Neben weiteren, im Gesetzestext nachzulesenden Änderungen, wird auf die Neuregelung des Stellplatzrechts an dieser Stelle ausdrücklich gesondert hingewiesen, da diese weitreichende Änderungen für die gültige Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn mit sich bringt.
Künftig besteht (bayernweit) eine Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen nur dann, wenn Gemeinden dies mittels örtlicher Bauvorschrift festsetzen. Ist eine derartige örtliche Bauvorschrift (Stellplatzsatzung) nicht vorhanden, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen.
Soweit die Gemeinden diese Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen mittels örtlicher Bauvorschrift festsetzen, so wird auf die in der Garagen- und Stellplatzverordnung beinhalteten Höchstzahlen an nachzuweisenden Stellplätzen Bezug genommen. Es ist künftig nicht mehr möglich, von dieser Richtzahlenliste nach oben abzuweichen. Eine Abweichung ist lediglich nach unten möglich.
Diese Richtzahlenliste wurde im Zuge des Ersten Modernisierungsgesetzes ebenfalls angepasst. Demnach sind für „Gebäude mit Wohnungen“ künftig 2 Stellplätze je Wohnung nachzuweisen (keine Besucherstellplätze). Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn hatte insbesondere im Bereich des Geschosswohnungsbaus diversifizierte Regelungen beinhaltet. Der individuelle Stellplatzbedarf war dabei abhängig von der Größe der errichteten Wohnungen oder deren Altengerechtigkeit. Diese Regelungen werden nach einer Übergangsfrist zum 01.10.2025 außer Kraft treten.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird in weiten Teilen oder in Gänze außer Kraft treten und neu zu erlassen sein. Die Stadtverwaltung wird dies rechtzeitig zum Gegenstand einer Beratung und Beschlussfassung des Stadtrates im 1. Halbjahr 2025 machen. Derzeit finden Gespräche der kommunalen Spitzenverbände mit dem zuständigen Fachministerium statt, inwieweit bestehende Satzungen weitergelten und wie mit Verweisen in Bebauungsplänen auf die Stellplatzsatzung künftig zu verfahren ist.
Dient zur Kenntnis.

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6.5. Errichtung eines Rad-Fußweges zwischen Weißenbronn und Weiterndorf; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 15.01.2025 wurde eine Unterschriftenliste mit 99 Unterzeichnenden der Stadtverwaltung überreicht, die den Antrag zur sofortigen Planung und Errichtung eines Rad- und Fußweges zwischen Weißenbronn und Weiterndorf beinhaltet.
Der Stadtrat hat zur Errichtung eines Geh- und Radweges zwischen Weißenbronn und Weiterndorf bereits beraten. Die Stadtverwaltung wird den neuerlichen Antrag zur gegebenen Zeit aufarbeiten und ggf. dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.
Dient zur Kenntnis.

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6.6. Bahnnebenflächen am Bahnhof Heilsbronn; Erneute Anfrage bei der Deutschen Bahn wg. Stellplatzflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö vorberatend 6.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 15.01.2025 an verschiedene Stellen der Deutschen Bahn (DB Services Immobilien GmbH, Leitung Niederlassung Süd und die DB Immobilien Region Süd) u.a. auch an den Konzernbevollmächtigten, Herrn Heiko Büttner, wurde erneut um Errichtung weiterer Stellplätze für Bahnkunden auf Bahnflächen in Nähe des Bahnhofes Heilsbronn durch die Deutsche Bahn gebeten.
Dient zur Kenntnis.

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6.7. FFW Heilsbronn; Einladung zur Jahreshauptversammlung; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn lädt der 1. Vorsitzende das Stadtratsgremium ein. Sie findet am Samstag, 15. März 2025, um 19:00 Uhr, im Unterrichtsraum im 1. Stock des Feuerwehrhauses statt.
Die Einladung nebst Tagesordnung wurde der Vormerkung als Anlage beigefügt.

Dient zur Kenntnisnahme.

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6.8. Sachstand Zuschussanträge und schulaufsichtliche Genehmigung im Rahmen des Um- und Erweiterungsbaus der Grundschule Heilsbronn mit Hort; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Zuschussanträge sowie der Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung wurden im Juli 2024 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. 
Seitens der Regierung wurde Ende 2024 auch wegen rückläufiger Schülerzahlen Anregungen und Änderungen vorgebracht und dankenswerterweise hilfreiche Änderungsvorschläge gemacht, was eine erneute Anpassung der Pläne und Nachweise durch den Architekten erleichterte.
Während dieses Abstimmungsgespräches wurde mitgeteilt, dass die letztmalig in Aussicht gestellten 15 Klassen auf Grund negativer Schülerprognose nicht gehalten werden können, sodass die Gesamtplanung auf 14 Klassen ausgelegt werden muss. 
Damit einhergehend wurde nun auch die Kinderzahl des Hortes auf 50 Kinder festgelegt. Im Sommer 2024 waren auch 50 Kinder in Aussicht gestellt, darüber hinaus aber weitere 25 Kinder (gesamt 75 Kinder), welche jedoch nur vorbehaltlich eines positiven Evaluationsprozesses nach 2-3 Jahren als gesichert anzunehmen waren.
Entsprechend der Beschlusslage des Heilsbronner Stadtrats, nämlich der Ausschöpfung einer möglichst hohen Förderkulisse und der empfohlenen Änderungen seitens der Regierung wurde die Planung nun erneut bei der Regierung zur Durchsicht eingereicht. 
Dient zur Kenntnis. 

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6.9. Aktueller Sachstand zur Sanierung der Flurstraße; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö beschließend 6.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 30.01.2025 fand ein gemeinsamer Einweisungstermin in der Flurstraße statt. Die Baumaßnahme soll laut der ausführenden Tiefbaufirma am 05.03.2025 beginnen. Eine Infoveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger ist für den Donnerstag, 13.02.2025 geplant.
Dient zur Kenntnis.

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6.10. Sitzungstermin Ausschuss für Bildung am 26.03.2025; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Mittwoch, den 26.03.2025 um 16:30 Uhr soll die nächste Sitzung des Ausschusses für Bildung im Sitzungssaal abgehalten werden. Die Einladung zur Sitzung wird am 18.03.2025 erfolgen. 
Die Verwaltung bittet um Terminvormerkung.

Dient zur Kenntnis.

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6.11. Erneuter Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens für das Grundstück FlNr. 350, Gemarkung Heilsbronn (ehemalige Gärtnerei Neuendettelsauer Straße)“ aus der STR-Sitzung vom 15.01.25 sowie der diesbezüglichen FLZ-Berichte vom 18. und 23.01.25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Wegen vielerlei Anfragen zum Tagesordnungspunkt vom 15.01.2025 und der Diskussion in dieser Stadtratssitzung sowie der dann darauf erfolgten Darstellung in der FLZ vom 23.01.2025 wurde der Sachverhalt durch die Stadtverwaltung der Kommunalaufsicht/Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Ansbach zur Prüfung vorgelegt (Die Stadtverwaltung war sich sicher, dass das Vorgehen auch des Stadtrates Thomas Franck korrekt war.).
Daraufhin teilte die Rechtsaufsicht Nachfolgendes mit:
Die Rechtsaufsicht des Landratsamts bestätigt das Handeln der Verwaltung samt dem Handeln und der Beschlussfassung des Stadtrates zum Geschäftsordnungsantrag des Stadtratskollegen Thomas Franck voll umfänglich.
Es wäre durchaus wünschenswert, wenn der Sachverhalt auch öffentlich so erkennbar wäre.

Dient zur Kenntnis.

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6.12. Aktueller Stand Bundestagswahl 2025; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachdem der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 30.01.2025 über die Zulassung bzw. Zurückweisung der beanstandeten Landeslisten entschieden hat, konnten die Stimmzettel erst danach für den Druck beauftragt werden. Am 04.02.2025 haben wir von der Kreiswahlleitung am Landratsamt Ansbach die Info erhalten, dass wir die Stimmzettel am Donnerstag, 06.02.2025 erhalten werden.
Ab dann ist es uns möglich die bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen (ca. 2.300 Stück) fertig zu machen und austragen bzw. verschicken zu lassen.

Dient zur Kenntnis.

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6.13. Planfeststellungsverfahren für die südlichen Leitungseinführungen in das geplante Umspannwerk Raitersaich; Beginn des Planfeststellungsverfahrens und Zusage des Übertragungsnetzbetreibers zur Waldüberspannung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 29.01.2025 informierte die Regierung von Mittelfranken die Stadt Heilsbronn, dass das Planfeststellungsverfahren für die südliche Leitungseinführung für das geplante Umspannwerk Raitersaich durchgeführt wird.
Die Auslegung der Planunterlagen wird gem. § 43a Satz 2 EnWG dadurch bewirkt, dass die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite der für die Auslegung zuständigen Städte und Gemeinden zugänglich gemacht werden.
Die entsprechenden Unterlagen des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers sind daher auf der Internetseite der Stadt Heilsbronn öffentlich zugänglich zu machen. Diese Unterlagen liegen derzeit noch nicht vor, sollen bis zum Auslegungsbeginn am 24.02.2025 jedoch noch rechtzeitig übersandt werden.
Zur ortsüblichen Bekanntmachung und zur Bereitstellung im Internet übersandte die Regierung von Mittelfranken zudem einen Bekanntmachungstext. Darin enthalten ist der Hinweis, dass die planende Vorhabenträgerin, Fa. Tennet, Planunterlagen vorgelegt habe, die noch vorsehen, für die neuen Freileitungen Schneisen zu schlagen, soweit sie über bewaldete Grundstücke geführt werden sollen. Die Vorhabenträgerin habe der Planfeststellungsbehörde (Regierung von Mittelfranken) jedoch bereits zugesagt, auf die Waldschneisen zu verzichten und die antragsgegenständlichen bewaldeten Grundstücke zu überspannen. Die Unterlagen, so die Zusage weiter, werden im Laufe des Planfeststellungsverfahrens überarbeitet und nachgereicht.
Die Stadtverwaltung wird die Bekanntmachung in Kürze ortsüblich an den Amtstafeln anheften und im Internet bereitstellen. Die Auslegungsunterlagen werden, sobald diese vorliegen, ebenfalls entsprechend zur Einsicht ausgelegt und bereitgestellt.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 24.02.2025 bis zum 24.03.2025. Nähere Einzelheiten finden sich in der zugehörigen Bekanntmachung.
Dient zur Kenntnis.

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6.14. Sanierung Hauptstraße Heilsbronn; Sachstand Bewilligung Städtebauförderungsmittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.14

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Nachricht vom 29.01.2025 informiert die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, die Stadt Heilsbronn, dass für die Sanierung der Hauptstraße in Heilsbronn vorbehaltlich einer weiteren Mittelbereitstellung Zuwendungen voraussichtlich 1.447.000 € gewährt werden. Von den geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 2.450.000 € wurden vorläufig 2.412.000 € als förderfähig anerkannt.
Nachdem der Bewilligungsbescheid nun vorliegt, werden die zugehörigen Ausschreibungen der Tiefbauarbeiten zeitnah vorbereitet.
Dient zur Kenntnis.

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6.15. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.15
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7. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die 2. Bgmin Schaaf lädt für Samstag, 08.02.2025 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zum „Klimaschutz vor Ort“ in den Konventsaal ein.
Unter anderem erfolgen Vorträge zu den Themen: Wärmepumpen für jeden möglich? Und Energieberatung – Was ist das?“ mit dem Energieberater und Stadtrat Sturm.
Im Foyer kann eine Beratung ortsansässiger Firmen zum Thema Klimaanpassung und Info der BI „Wald erhalten trotz Stromtrassen“ erfolgen.

Der Jugendbeauftragte STR Böhm berichtet über die konstituierende Sitzung des Jugendrates am 03.02.2025 und über die Wiederwahl der 1. Vorsitzenden Johanna Prager und deren Vertreter Daniel Kühn und Alia Trapp. Er wünscht dem Jugendrat weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Stadtrat. Den Wünschen schließt sich der 1. Bgm. Dr. Pfeiffer gerne an.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 20.03.2025 11:18 Uhr