Datum: 05.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.01.2025; Anerkennung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | 1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2. Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost"; Vorberatung Entwurfsplanung für das weitere Bauleitplanverfahren
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | 3 |
3.1. Bauvoranfrage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Werkstatt auf FlNr. 290/9, Gemarkung Weißenbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Wasserversorgung ist derzeit nicht gesichert, es würden Kosten für einen überlangen Hausanschluss anfallen, die mittels Sondervereinbarung geregelt werden müssten.
Diese Sondervereinbarung ist seitens des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe mit dem Bauherren möglich. Seitens des Landratsamts Ansbach ist es möglich, diese Sondervereinbarung als Auflage in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen.
Die Zufahrt ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist mittels Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer liegen vor.
Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe eines Biotops und einer Kreisstraße.
Seitens des Landratsamt Ansbach wurde uns am 30.01.2025 mitgeteilt, dass Planänderungen angestrebt werden, welche erst noch Seitens des Planers nachgewiesen werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns hierüber keine weiteren Unterlagen vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.2. Bauvoranfrage; Verlängerung des DGs der Garage in den Garten, sowie Erweiterung der Wohnung im 1. Stock um 120m2 auf FlNr. 78/24, Gemarkung Weiterndorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | beschließend | 3.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 3, dieser schreibt die Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet“ nach der BauNVO vor. Die beabsichtigte Wohnnutzung ist im allgemeinen Wohngebiet nach $ 4 BauNVO allgemein zulässig. Bzgl. der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung können auf Grund des vorgelegten Antrags auf Vorbescheid keine Angaben gemacht werden. Die offene Bauweise wird eingehalten. Die festgesetzten Baugrenzen werden nicht eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht eingehalten.
Es werden Befreiungen bzgl. Dachform, Dachneigung, Fensterform und Dachaufbauten beantragt. Diese konnten in der Vergangenheit bereits erteilt werden. Auch im vorliegenden Bauvorhaben könnte diesen seitens der Bauverwaltung zugestimmt werden. Allerdings sind weitere Befreiungen bzgl. Dachfarbe und Kniestockhöhe erforderlich. Diese wurden mit beantragt, allerdings wurde im entsprechenden Bebauungsplan bislang keine Befreiung hierfür erteilt.
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nicht eingehalten.
Gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO wird beantragt von der Nachbarbeteiligung abzusehen.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.3. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Neubau eines Bürohauses auf FlNr. 294/21, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | beschließend | 3.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.4. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 409/6, Gemarkung Bürglein
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | beschließend | 3.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 5 „Am Mühlbuck“. Die Gebietsart wird hierin als „Allgemeines Wohngebiet“ gem. der BauNVO festgelegt. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die beabsichtigte Wohnnutzung ist im allgemeinen Wohngebiet allgemein nach der BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die offene Bauweise wird eingehalten. Die festgesetzten Baulinien und Baugrenzen werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen werden eingehalten.
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe einer Staatsstraße sowie eines Biotops.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.5. Tektur; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 356/5, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | beschließend | 3.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Grundfläche zur bereits genehmigten Bebauung hat sich vermindert. Außerdem wird nun eine Doppelgarage ohne weiteren Stellplatz auf dem Grundstück beantragt.
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer liegen nicht vor.
Das Vorhaben befindet sich in der Nähe einer Bundesstraße, einer Kreisstraße und eines Biotops.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.6. Bauantrag; Nutzungsänderung in Teilbereichen des 1. OG und in Teilbereichen des DG, Errichtung eines Pultdaches auf vorhandenem erdgeschossigen Bauteil, sowie Errichtung einer Eingangsüberdachung auf FlNr. 180, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | beschließend | 3.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 12 II, die Gebietsart nach der BauNVO ist hier Mischgebiet. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. In einem Mischgebiet ist die beabsichtige Nutzung von Wohnen, Gaststätte, Beherbung sowie gewerblicher Nutzung nach § 6 BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die offene Bauweise wird eingehalten. Ebenso werden die festgesetzten Baugrenzen eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nicht nachgewiesen.
Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB).
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückeigentümer liegen vor.
Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe einer Kreisstraße.
Aufgrund fehlender Stellplätze kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Bearbeitung im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. Kontakt bzgl. der Planunterlagen wurde bereits mit dem Landratsamt Ansbach aufgenommen.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
4. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | 4 |
4.1. Gemeinde Petersaurach; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, sowie ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 8/6 "Am Klostersteig" mit integriertem Grünordnungsplan Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 05.02.2025 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 festgestellt, dass der im BauGB zum damaligen Zeitpunkt enthaltene § 13b BauGB gegen Unionsrecht der EU verstößt und die Verfahrensart für unzulässig erklärt. Daher hat der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach mit Beschluss vom 10.06.2024 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 BauGB beschlossen.
Im Parallelverfahren wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach für den betreffenden Bereich vorgenommen.
Aufgrund des festgestellten Mangels war nach § 214 Abs. 4 BauGB hat der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach in seiner Sitzung vom 09.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/6 „Am Klostersteig“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum ergänzten Entwurf beschlossen.
Ziel der Planung ist es am Nordostrand des Kernortes an der Straße „Am Klostersteig“ neue Wohnbauflächen zu erschließen, da in Petersaurach eine erhebliche Nachfrage an solchen besteht.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1341 und 1341/1 der Gemarkung Petersaurach. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,5 ha (siehe Bekanntmachung und Begründung).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0