Datum: 05.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.01.2025; Anerkennung
2 Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost"; Vorberatung Entwurfsplanung für das weitere Bauleitplanverfahren
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauvoranfrage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Werkstatt auf FlNr. 290/9, Gemarkung Weißenbronn
3.2 Bauvoranfrage; Verlängerung des DGs der Garage in den Garten, sowie Erweiterung der Wohnung im 1. Stock um 120m2 auf FlNr. 78/24, Gemarkung Weiterndorf
3.3 Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Neubau eines Bürohauses auf FlNr. 294/21, Gemarkung Heilsbronn
3.4 Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 409/6, Gemarkung Bürglein
3.5 Tektur; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 356/5, Gemarkung Heilsbronn
3.6 Bauantrag; Nutzungsänderung in Teilbereichen des 1. OG und in Teilbereichen des DG, Errichtung eines Pultdaches auf vorhandenem erdgeschossigen Bauteil, sowie Errichtung einer Eingangsüberdachung auf FlNr. 180, Gemarkung Heilsbronn
4 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
4.1 Gemeinde Petersaurach; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, sowie ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 8/6 "Am Klostersteig" mit integriertem Grünordnungsplan Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

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1. Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.01.2025; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.01.2025 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der 43. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.01.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost"; Vorberatung Entwurfsplanung für das weitere Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 14.12.2022 wurde über die planerischen Grundzüge des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 50 „Am Sonnenfeld – Erweiterung Ost“ beraten und dabei eine tendenziell verdichtete Bebauung beschlossen. Es könnten auf diese Weise 10 – 12 Wohneinheiten im Bereich des Bebauungsplanes entstehen.
Zwischenzeitlich wurde im November 2024 der Grunderwerb der für die Bauleitplanung vorgesehenen Grundstücke durch die Stadt Heilsbronn durchgeführt, weswegen nunmehr auch das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden kann. Denkmalvoruntersuchungen und natur- und artenschutzrechtliche Untersuchungen konnten zwischenzeitlich ebenfalls abgeschlossen werden. Der Stadtrat wurde hierüber unterrichtet.
Nachdem bislang zum grundsätzlichen Rahmen des Bebauungsplans beraten wurde, zu den inhaltlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch noch keine Beratung stattgefunden hat, soll dies in der anberaumten Sitzung erfolgen. Die im Entwurf ausgearbeiteten Planungsunterlagen (Planblatt & textliche Festsetzungen) liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Herr Bierwagen vom mit den Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro Christofori & Partner wird die im Entwurf enthaltenen wesentlichen Festsetzungen vorstellen. Es ist angedacht, dass ggf. noch Änderungen hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes beraten werden, die dann ggf. übernommen werden sollen. In der dann beratenen Fassung könnte der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Planungsunterlagen billigen und im Anschluss das förmliche Bauleitplanverfahren (frühzeitige Beteiligungen) durchgeführt werden.
Auf folgende, im Entwurf enthaltene Festsetzungen wird besonders hingewiesen:
  • Die Festsetzung der maximal zulässigen Vollgeschosse (II & III) entspricht der Vorberatung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 14.12.2022
  • Garagen & Carports sind nur innerhalb der im Planblatt dargestellten Baufenster (rot schraffiert) zulässig
  • Das Stellplatzrecht wurde grundlegend überarbeitet, weswegen ein Verweis auf die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn beraten werden müsste. Erläuterungen zur gesetzlichen Änderung erfolgen hierzu als Bekanntgabe der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom selben Tage.
  • Die Farbe der Dachziegel wurde nicht festgesetzt. Ebenso ist keine Festsetzung bzgl. Dachgauben enthalten. Die Errichtung von Dachgauben wurde im Zuge der jüngsten Änderung des BayBO nunmehr verfahrensfrei gestellt. Durch Vorgaben im Bebauungsplan würde diese Verfahrensfreiheit eingeschränkt.
  • Eine Regelung bzgl. Wärmepumpen ist in den Festsetzungen enthalten. Hierzu müsste eine Beratung erfolgen.
  • Bzgl. der Solarpflicht müsste beraten werden. Die Verwaltung schlägt vor, eine Solarpflicht in den Festsetzungen zunächst zu belassen und auf die Rückmeldung der jeweiligen Netzbetreiber im weiteren Bauleitplanverfahren zu reagieren.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Billigung der anliegenden Entwurfsplanungen des Bebauungsplanes Nr. B 50 „Am Sonnenfeld – Erweiterung Ost“ mit folgenden Änderungen:
  1. Im WA2 wird der Bebauungsplan auf maximal 6 Wohneinheiten pro Gebäude beschränkt.
  2. Im WA2 wird die Beschränkung der Wohnform (hier Einzel-/Doppelhäuser, Hausgruppen) entfernt.
  3. In WA2 wird eine maximal zulässige Wandhöhe ergänzt zur Ermöglichung von Retentionsdächern (Punkt 3.3). 
  4. Stützmauern und Hangabsicherungen sind in einer Höhe von maximal 1 m zulässig (Punkt 4.5). 
  5. Bzgl. der Dacheindeckung (§ 6 Nr. 6.1 Abs. 2) wird keine Einschränkung bzgl. der Farbe gemacht. 

  6. § 11 bzgl. der Wärmepumpen wird gestrichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö 3
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3.1. Bauvoranfrage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Werkstatt auf FlNr. 290/9, Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die antragstellende Person hat eine Bauvoranfrage bzgl. der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Werkstatt auf der FlNr. 290/9 der Gemarkung Weißenbronn gestellt. 

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Wasserversorgung ist derzeit nicht gesichert, es würden Kosten für einen überlangen Hausanschluss anfallen, die mittels Sondervereinbarung geregelt werden müssten. 
Diese Sondervereinbarung ist seitens des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe mit dem Bauherren möglich. Seitens des Landratsamts Ansbach ist es möglich, diese Sondervereinbarung als Auflage in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen. 

Die Zufahrt ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist mittels Kanalisation im Mischsystem gesichert. 

Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. 
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer liegen vor.  
Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe eines Biotops und einer Kreisstraße. 

Seitens des Landratsamt Ansbach wurde uns am 30.01.2025 mitgeteilt, dass Planänderungen angestrebt werden, welche erst noch Seitens des Planers nachgewiesen werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns hierüber keine weiteren Unterlagen vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage bzgl. der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Werkstatt auf der FlNr. 290/9 der Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bauvoranfrage; Verlängerung des DGs der Garage in den Garten, sowie Erweiterung der Wohnung im 1. Stock um 120m2 auf FlNr. 78/24, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö beschließend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die antragsstellende Person hat einen Antrag auf Vorbescheid nach Art. 71 BayBO bzgl. der Verlängerung des DGs der Garage in den Garten sowie Erweiterung der Wohnung im 1. Stock um 120m² auf FlNr. 78/24 der Gemarkung Weiterndorf gestellt. 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 3, dieser schreibt die Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet“ nach der BauNVO vor. Die beabsichtigte Wohnnutzung ist im allgemeinen Wohngebiet nach $ 4 BauNVO allgemein zulässig. Bzgl. der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung können auf Grund des vorgelegten Antrags auf Vorbescheid keine Angaben gemacht werden. Die offene Bauweise wird eingehalten. Die festgesetzten Baugrenzen werden nicht eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht eingehalten. 

Es werden Befreiungen bzgl. Dachform, Dachneigung, Fensterform und Dachaufbauten beantragt. Diese konnten in der Vergangenheit bereits erteilt werden. Auch im vorliegenden Bauvorhaben könnte diesen seitens der Bauverwaltung zugestimmt werden. Allerdings sind weitere Befreiungen bzgl. Dachfarbe und Kniestockhöhe erforderlich. Diese wurden mit beantragt, allerdings wurde im entsprechenden Bebauungsplan bislang keine Befreiung hierfür erteilt. 

Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. 

Die erforderlichen Stellplätze werden nicht eingehalten. 

Gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO wird beantragt von der Nachbarbeteiligung abzusehen. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid bzgl. . der Verlängerung des DGs der Garage in den Garten sowie Erweiterung der Wohnung im 1. Stock um 120m² auf FlNr. 78/24 der Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Neubau eines Bürohauses auf FlNr. 294/21, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö beschließend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Es wird der Neubau eines Bürohaues angrenzend an die bestehende Lagerhalle eines Gewerbebetriebes in der Industriestraße beantragt.
Für das gegenständliche Grundstück wurde bereits ein Bauantrag in der Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2024 beraten und das gemeindliche Einvernehmen versagt, da das Bauvorhaben den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. B 15 VI nicht entsprochen hat. Auf die Sitzungsvorlage wird insoweit verwiesen.
Nunmehr wurde die in den seinerzeitigen Bauantragsunterlagen dargestellte Wohnnutzung aus den Antragsunterlagen entnommen. Beantrag wird nur noch eine Büronutzung. 
Diese Büronutzung ist innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 15 VI „Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost“ allgemein zulässig. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind nicht auf den Antragsunterlagen enthalten. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind diese jedoch nicht erforderlich. Die Grundstücksnachbarn sind von der Bauantragstellerin in diesem Fall lediglich zu informieren.
Die nach Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn erforderliche Anzahl an Stellplätzen wird nachgewiesen.

Beschluss

Mit dem Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Bürohauses auf Grundstück FlNr. 294/21, Gem. Heilsbronn, besteht Einverständnis. Eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayBO wird nicht abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 409/6, Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö beschließend 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Es wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 409/6 der Gemarkung Bürglein im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 5 „Am Mühlbuck“. Die Gebietsart wird hierin als „Allgemeines Wohngebiet“ gem. der BauNVO festgelegt. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die beabsichtigte Wohnnutzung ist im allgemeinen Wohngebiet allgemein nach der BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die offene Bauweise wird eingehalten. Die festgesetzten Baulinien und Baugrenzen werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen werden eingehalten. 

Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Trennsystem gesichert. 

Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe einer Staatsstraße sowie eines Biotops. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. 

Beschluss

Mit dem Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzgl. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 409/6 der Gemarkung Bürglein besteht Einverständnis. Eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 BayBO wird nicht abgegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.5. Tektur; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 356/5, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö beschließend 3.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird der Neubau eines Einfamilienhaueses mit Doppelgarage auf FlNr. 365/5 der Gemarkung Heilsbronn beantragt. Hierbei handelt es sich um eine Tektur zum bereits erteilen bauaufsichtlichen Genehmigungsbescheid vom 23.05.2023. Des Weiteren ist anzumerken, dass die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit zur Wohnbebauung am vorgesehenen Bauort bereits durch das Landratsamt mit Vorbescheid vom 23.08.2022 bestätigt wurde. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Die Grundfläche zur bereits genehmigten Bebauung hat sich vermindert. Außerdem wird nun eine Doppelgarage ohne weiteren Stellplatz auf dem Grundstück beantragt. 

Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. 

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer liegen nicht vor. 

Das Vorhaben befindet sich in der Nähe einer Bundesstraße, einer Kreisstraße und eines Biotops.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur bzgl des  Neubaus eines Einfamilienhaueses mit Doppelgarage auf FlNr. 365/5 der Gemarkung Heilsbronn wird  erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.6. Bauantrag; Nutzungsänderung in Teilbereichen des 1. OG und in Teilbereichen des DG, Errichtung eines Pultdaches auf vorhandenem erdgeschossigen Bauteil, sowie Errichtung einer Eingangsüberdachung auf FlNr. 180, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö beschließend 3.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird die Nutzungsänderung in Teilbereichen des 1. OG und in Teilbereichen des DG, Errichtung eines Pultdaches auf vorhandenem erdgeschossigen Bauteil, sowie die Errichtung einer Eingangsüberdachung auf FlNr. 180 der Gemarkung Heilsbronn beantragt. 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 12 II, die Gebietsart nach der BauNVO ist hier Mischgebiet. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. In einem Mischgebiet ist die beabsichtige Nutzung von Wohnen, Gaststätte, Beherbung sowie gewerblicher Nutzung nach § 6 BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die offene Bauweise wird eingehalten. Ebenso werden die festgesetzten Baugrenzen eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. 

Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. 

Die erforderlichen Stellplätze werden nicht nachgewiesen. 

Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB). 

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückeigentümer liegen vor.
Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe einer Kreisstraße. 

Aufgrund fehlender Stellplätze kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Bearbeitung im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. Kontakt bzgl. der Planunterlagen wurde bereits mit dem Landratsamt Ansbach aufgenommen. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.

Beschluss

Der TOP bzgl. des vorliegenden Bauantrags auf Nutzungsänderung in Teilbereichen des 1. OG und in Teilbereichen des DG, Errichtung eines Pultdaches auf vorhandenem erdgeschossigen Bauteil, sowie die Errichtung einer Eingangsüberdachung auf FlNr. 180 der Gemarkung Heilsbronn wird abgesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö 4
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4.1. Gemeinde Petersaurach; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, sowie ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 8/6 "Am Klostersteig" mit integriertem Grünordnungsplan Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 44. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 05.02.2025 ö beschließend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat Petersaurach hat mit Beschluss vom 16.04.2018 zur gezielten Steuerung der städtebaulichen Entwicklung für die Flächen im Nordosten von Petersaurach die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 BauGB beschlossen. In der Sitzung vom 30.05.2022 wurde die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses der Stadt Heilsbronn wurde hierüber in der Sitzung vom 27.07.2022 entschieden. Einwendungen wurden damals nicht vorgetragen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. 
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 festgestellt, dass der im BauGB zum damaligen Zeitpunkt enthaltene § 13b BauGB gegen Unionsrecht der EU verstößt und die Verfahrensart für unzulässig erklärt. Daher hat der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach mit Beschluss vom 10.06.2024 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 BauGB beschlossen. 

Im Parallelverfahren wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach für den betreffenden Bereich vorgenommen. 

Aufgrund des festgestellten Mangels war nach § 214 Abs. 4 BauGB hat der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach in seiner Sitzung vom 09.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/6 „Am Klostersteig“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum ergänzten Entwurf beschlossen. 

Ziel der Planung ist es am Nordostrand des Kernortes an der Straße „Am Klostersteig“ neue Wohnbauflächen zu erschließen, da in Petersaurach eine erhebliche Nachfrage an solchen besteht. 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1341 und 1341/1 der Gemarkung Petersaurach. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,5 ha (siehe Bekanntmachung und Begründung). 

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen. 

Beschluss

Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, sowie ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 8/6 „Am Klostersteig“ mit integriertem Grünordnungsplan besteht Einverständnis. Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2025 09:25 Uhr