Datum: 26.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Antrag STR Imper auf Behandlung nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte in der öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtrat Imper stellt zu Beginn der Sitzung den Antrag die Tagesordnungspunkte 1 „Bauantrag zur Erweiterung der Rossmann-Filiale in Heilsbronn„ und 3 „B14, Lückenschluss Neubau Geh- und Radweg nördlich Anschlussstelle Müncherlbach“ der nichtöffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil zu behandeln. Er sieht keinen Grund, der dagegen steht.
Herr Christ stellt fest, dass laut der Geschäftsordnung des Stadtrates eine Beratung über das öffentlich werden von Tagesordnungspunkten durch den Stadtrat erfolgen muss. Sollte dies mehrheitlich gewünscht sein, müsse der Erste Bürgermeister Dr. Pfeiffer die Nichtöffentlichkeit für diese Sitzung herstellen, was zur Folge hätte, dass alle Zuhörerinnen und Zuhörer darum gebeten werden müssen, den Sitzungssaal zu verlassen. Nach Beratung könne man dann wieder in den öffentlichen Teil der Sitzung zurückkehren.
Weder zum Inhalt, noch darüber, was Gegenstand der nichtöffentlichen Sitzung ist, so fährt Herr Christ fort, kann und will er sich im öffentlichen Teil äußern, da er Kenntnis darüber hat, dass das Verfahren der Richtigkeit entspricht.
Aufgrund dieser Sachlage erklärt Stadtrat Imper, dass er seinen Antrag zurück zieht.
zum Seitenanfang
2. Absetzen von Tagesordnungspunkten; Beschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Erste Bürgermeister Dr. Pfeiffer bittet das Stadtratsgremium um Zustimmung zum Absetzen folgender Tagesordnungspunkte:
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung und
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung.
Die Tagesordnungspunkte sollen in der Sitzung vom 19.03.2025 behandelt werden.
Beschluss 1
Mit dem Absetzen des Tagesordnungspunktes „Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung“ und der Wiederaufnahme in der Tagesordnung zur Sitzung vom 19.03.2025 besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Mit dem Absetzen des Tagesordnungspunktes „Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung“ und der Wiederaufnahme in der Tagesordnung zur Sitzung vom 19.03.2025 besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Niederschrift der 78. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.01.2025; Anerkennung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
3 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 78. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 15.01.2025 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Jugendrat Heilsbronn; Bestellung eines weiteren Mitglieds des Jugendrates für die Amtsperiode 01.01.2025 bis 31.12.2026
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.01.2025 wurde der neue Jugendrat für die Amtszeit von 01.01.2025 bis 31.12.2026, bestehend aus 13 Mitgliedern, berufen. Die Bewerbung von Roberto Osap war dort nicht berücksichtigt. Nachdem Roberto Osap uns glaubhaft machen konnte, dass er seine Bewerbung zeitgleich mit einem bereits berufenen Mitglied in den Rathausbriefkasten geworfen hat, soll dieser noch als Mitglied berufen werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass Herr Roberto Osap als Mitglied des Jugendrates für die Amtszeit von 01.01.2025 bis 31.12.2026 berufen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Antrag Jugendrat zur Schaffung eines Grillplatzes; Beschlussfassung bzgl. Standort
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadtverwaltung hat sich intensiv mit dem Antrag des Jugendrates auf Errichtung eines öffentlichen Grillplatzes beschäftigt.
Im Ergebnis schlägt die Stadtverwaltung vor, einen öffentlichen Grillplatz im Bereich des Philosophenweges zu errichten, unmittelbar neben dem vorhandenen Spielplatz hinter dem Freibad.
Mit alternativen Standorten wurde sich dabei auseinandergesetzt. Im Bereich des Kinderspielplatzes am Mühltürchen besteht dabei nach Einschätzung der Stadtverwaltung keine ausreichende Möglichkeit, einen Grillplatz einzurichten. Insbesondere die Nutzung des angrenzenden Bolzplatzes wäre dabei eingeschränkt.
Mit Blick auf die Idee, im Bereich des Bahnhofsumfeldes einen Verkaufscontainer aufzustellen, wurde auch über einen bahnhofsnahen Standort nachgedacht, allerdings befinden sich dort keine geeigneten Flächen im Eigentum der Stadt Heilsbronn.
Der Standort am Philosophenweg böte den Vorteil, dass dort ein Kinderspielplatz unmittelbar angrenzt. Eine Einschränkung des Kinderspielplatzes besteht dabei nicht. Öffentliche Parkmöglichkeiten wären ebenfalls vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass der Grillplatz hauptsächlich in den Monaten mit sommerlichen Temperaturen genutzt wird, in denen auch das Freibad Heilsbronn stark frequentiert ist, jedoch wird damit gerechnet, dass in den Abendstunden Parkflächen im dortigen Bereich bereits wieder frei und belegbar sein sollten.
Die Lage im Wasserschutzgebiet schließt die Errichtung eines Grillplatzes (wie eines Spielplatzes) grundsätzlich nicht aus. Es darf keine Abwasserentsorgung erfolgen, d.h. keine Sanitäreinrichtung errichtet werden, was nicht vorgesehen war. Hierzu wäre eine Absprache mit der Wasserrechtsbehörde (Landratsamt Ansbach) erforderlich.
Bei der Ausgestaltung des Grillplatzes bestehen grundsätzlich weite Gestaltungsspielräume.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, ortsfestes Interieur zu verwenden, um der unerwünschten Entfernung der Grillstelle oder der Sitzmöglichkeiten vorzubeugen. In der Anlage wird beispielhaft ein Galgengrill mit Schwenkmöglichkeit vorgeschlagen. Auf diese Weise wäre sichergestellt, dass der Grill an Ort und Stelle verbleibt und gleichzeitig von unterschiedlichen Nutzern verwendet werden kann. Grillgut ist selbstverständlich selbst zu besorgen. Eine Unterstellmöglichkeit für den Schlechtwetterfall würde die Stadtverwaltung nicht vorsehen, lediglich eine nicht überdachte Sitzmöglichkeit. Die Kosten für den Galgengrill und die Sitzmöglichkeit werden von der Stadtverwaltung auf ca. 5.000 € geschätzt. Die Grillstelle muss dabei feuerfest hergestellt werden (Pflasterung oder Schotter).
Vandalismus ist zwar nicht auszuschließen, jedoch wird zunächst von pfleglichem Umgang mit der Einrichtung ausgegangen. Zusätzliche Abfallbehältnisse werden durch die Stadtverwaltung vorgesehen, auf eine ausreichende Abfalldisziplin wird dabei gehofft.
Zum Wohle der benachbarten Anwohnerschaft (Am Sonnenfeld) wäre darüber zu beraten, ob der Grillplatz als öffentliche Einrichtung in seiner zeitlichen Nutzungsdauer eingeschränkt werden soll (bspw. 16.00 – 22.00 Uhr). Soweit die Standortfrage geklärt wäre und die Umsetzung angegangen wird, sollte der Stadtrat hierzu gesondert beraten.
Mit diesem Vorschlag wäre ein relativ kostengünstiger Grillplatz herzustellen, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stünde und das Grillen auch denjenigen ermöglichen könnte, denen dies am Wohnstandort nicht möglich ist.
Sollte sich in der Folge zeigen, dass der Grillplatz rege angenommen wird und noch weiterer Bedarf (bspw. nach einer Unterstellmöglichkeit) bestünde, so könnte darauf ggf. reagiert werden.
Die bauliche Umsetzung könnte im Rahmen des diesjährigen IBG-Projektes weitgehend vorgenommen werden (Juli/August).
Sollte der Stadtrat mit dem Standort und dem vorgeschlagenen Vorgehen grundsätzlich einverstanden sein, so würde die Stadtverwaltung die weitere Herrichtung des Grillplatzes mit der Wasserrechtsbehörde und mit dem Jugendrat abstimmen (insb. Art der Sitzmöglichkeit) und die Umsetzung vornehmen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass an dem vorgeschlagenen Standort im Bereich des Philosophenweges ein Grillplatz wie vom Jugendrat vorgeschlagen eingerichtet wird. Die Ausgestaltung soll möglichst mit dem Jugendrat abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Aufstellung Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost";
a) Billigung der Entwurfsunterlagen
b) Beauftragung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 05.02.2025 wurden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. B 50 „Am Sonnenfeld – Erweiterung Ost“ intensiv beraten.
Auf Grundlage der Vorberatung hat das beauftragte Ingenieurbüro, Christofori & Partner, die Entwurfsunterlagen zur Billigung durch den Stadtrat erarbeitet. In der für den gleichen Tag anberaumten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses soll eine alternative Geh- und Radwegführung für den Geh- und Radweg zwischen der Baugebietserweiterung und der Schützenstraße beraten werden. Das in der Anlage beigefügte Planblatt enthält die noch zu beratende Alternative. Sollte der Ausschuss nicht für diese Alternative votieren, wäre zum Sitzungstermin auf die ursprünglich vorgesehene Geh- und Radwegführung zurückzugreifen.
Dabei handelt es sich um folgende Alternativen:
Alternative Verschiebung Geh- und Radweg zwischen Baumreihen
Alternative bisherige Geh- und Radwegführung im Süden
Die übrigen Unterlagen liegen final als Anlage bei. Änderungen sind lediglich bei der dargestellten Geh- und Radwegführung möglich.
Auf dieser Grundlage soll in der anberaumten Sitzung die Billigung der Entwurfsunterlagen erfolgen, sodass im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen kann.
Aufgrund der bereits durchgeführten Denkmaluntersuchungen, der natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchung, der Bodenuntersuchung und der Schalluntersuchungen wird nicht damit gerechnet, dass im Rahmen der Beteiligungsverfahren schwerwiegende Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf eingehen.
Das Bauleitplanverfahren ist im Regelverfahren, d.h. mit zwei gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsrunden durchzuführen.
Beschluss 1
Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung (Stand 26.02.2025) als Grundlage des weiteren Bauleitplanverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beauftragt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnten, gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss über die Neufassung zur Zweckvereinbarung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Nachforderungen durch den Projektträger wurden bereits in der Sitzung vom 15.01.2025 erwähnt. In der letzten Sitzung wurde der benötigte Bonitätsnachweis beschlossen und hiermit soll der noch fehlende Beschluss zur Neufassung der Zweckvereinbarung gefasst werden.
In der damals unterzeichneten Zweckvereinbarung wurden der federführenden Kommune die operativen Aufgaben übertragen und die grundsätzliche Befugnis zur Antragstellung erteilt. Gleichzeitig wurden die Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers jedoch nicht übertragen. Der federführenden Kommune liegen somit gemäß der Ausführung des Projektträgers offiziell keine Antragsberechtigung vor.
Eine aktualisierte Version der Zweckvereinbarung wurde erstellt, um diesen Widerspruch zu beheben. Die Neufassung ist als Anlage beigefügt und die betroffenen Passagen sind rot markiert.
Die Stadtverwaltung empfiehlt die überarbeitete Version der Zweckvereinbarung anzunehmen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der überarbeiteten Zweckvereinbarung zum Gigabitausbau im Bundesförderprogramm (Gigabit-RL 2.0) zu. Die weiteren Schritte werden durch die Stadtverwaltung erledigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Beschaffung von Digitalen-Melde-Empfängern - "Pagern" sowie von Sirenen-Einheiten im Rahmen des Sonderförderprogrammes Digitalfunk; Beschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen des Sonderförderprogrammes für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks in Bayern – Sonderförderprogramm Digitalfunk – fördert der Freistaat Bayern die Beschaffung digitaler Endgeräte mit max. 80 % der förderfähigen nachgewiesenen Kosten.
- Beschaffung von Digitalen-Melde-Empfängern – „Pager“ (APRT)
Im Rahmen dieses Förderprogrammes werden zertifizierte BOS-TETRA-Pager (APRT) mit diesen Bestandteilen gefördert, maximaler Förderfestbetrag pro Stück 680 €:
Pager (APRT) inkl. Akku, mit Heimzusatz und Antenne,
Pager-Tragesystem (Gürtelclip, -holster oder Tragetasche),
Ladegerät mit Ladekabel
Bedienungsanleitung
BOS-Sicherheitskarte
Die Anzahl der förderfähigen TETRA-Pager richtet sich dabei nach dem zum 01. Januar 2019 nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Pagern. Dieser Bestand betrug zu diesem Stichtag 74 Stück.
Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde bereits gestellt. Eine förderunschädliche Beschaffung ist daher ab diesem Zeitpunkt möglich, da die Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das StMI bereits mit Schreiben vom 14.11.2022 erteilt wurde.
Durch einen bayernweiten Rahmenvertrag sollen nun im Einkaufsportal von Motorola Solutions 74 Pager zum Einzelpreis von 827,17 € brutto bestellt werden. Insgesamt sind dies für 74 Stück: 61.210,51 €.
Im Nachgang findet dann die Programmierung der Pager und die Zuteilung der BOS-Sicherheitskarten durch die TTB des Landkreises Ansbach statt.
Nachdem mit einer Lieferzeit von bis zu 6 Monaten gerechnet werden muss, ist eine baldige Bestellung ratsam.
Die vorhandenen, analogen Meldeempfänger werden künftig nach einer Übergangsfrist nicht mehr alarmiert, da das Alarmsignal digital erzeugt wird. Ein Austausch der Pager ist daher aus technischer Sicht erforderlich.
- Beschaffung/ Umrüstung von TETRA-Sirenen-Einheiten (TSE)
Außerdem wird die Beschaffung/ Umrüstung von Sirenensteuerempfängern gefördert, maximaler Förderfestbetrag pro Stück 2.181 €:
Sende-/ Empfangseinheit eines durch die BDBOS zertifizierten FRT
Sirenen-Steuergerät gemäß Vorgaben des StMI (Musterleistungsverzeichnis)
BOS-Sicherheitskarte (Kosten pro Karte 12,42 €, Stand 20.11.2023
Installations- und Einbaukosten werden dabei nicht gefördert.
Die Anzahl der förderfähigen Sirenensteuerempfänger richtet sich dabei nach dem zum 01. Januar 2019 nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Sirenensteuerempfängern. Dieser Bestand betrug zu diesem Stichtag 15 Stück. Ein entsprechender Zuschussantrag wurde noch nicht gestellt, wird aber noch zeitnah erfolgen.
Nachdem für die Beschaffung/ Umrüstung von Sirenen-Einheiten diese Maßnahmenabfolge zwingend einzuhalten ist, ist eine baldiger Beginn ratsam:
- Ausschreibung/ Angebotseinholung (TSE gem. Musterleistungsverzeichnis/ kein bayernweiter Rahmenvertrag vorhanden)
- Auftragsvergabe der Lieferung/ Leistungen der TSE (Sirenensteuergeräte, Montage, ggf. Antragstellung ortsfeste Funkanlage, etc.)
- Beschaffung Sende-/ Empfangseinheit (zertifiziertes FRT) über die Bestellplattform der Fa. Abel & Käufl und Bereitstellung an Errichterfirma
- Die Sirenen-FRT stellt eine ortsfeste Funkanlage dar. Ortsfeste Funkanlagen bedürfen der Genehmigung/ Frequenzzuteilung durch die BDBOS.
- Antragsunterlagen ortsfeste Funkanlagen (FRT) inkl. Dämpfungsberechnungstool an die TTB Landratsamt Ansbach senden.
- Genehmigung/ Frequenzzuteilung (Dauer 12 – 18 Wochen)
- Programmierung des Sirenen-FRT und Zuteilung der BOS-Sicherheitskarten durch die TTB Landratsamt Ansbach
- Errichtung/ Umbau der TSE (inkl. Programmierung Sirenensteuergerät)
- Prüfung des Pegelwertes und Übermittlung an die TTB-Landkreis Ansbach und Prüfung durch die AS-BY
Das Sonderförderprogramm Digitalfunk tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. Die Abwicklung der o. g. Maßnahmenabfolge samt Begleichung der Rechnungen für die Beschaffungen müssen daher bis zu diesem Zeitpunkt abgewickelt worden sein.
Die Umrüstung der Sirenen ist – wie bei den Meldeempfängern – aus technischer Sicht erforderlich, da das von der Rettungsleitstelle ausgehende Alarmsignal künftig digital erzeugt wird. Ohne Umrüstung der Sirenen kann das Signal nicht empfangen und der Alarmton abgespielt werden. Im Zuge der Umrüstung wird es künftig möglich sein, dass die Sirenen sowohl den Ton zur Warnung (auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer) als auch zur Entwarnung (durchgehender Dauerton von einer Minute Dauer) der Bevölkerung abspielen können. Zusätzlich können die Sirenen dann auch das Warnzeichen (dreimal einen in der Höhe gleichbleibenden Ton von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen) bei Feuer und anderen Notständen abspielen.
Beschluss
Die 74 förderfähigen Digitalen-Melde-Empfänger- „Pager“ (APRT) im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk werden beschafft. Eine Zahlungsabwicklung soll dabei im Haushaltsjahr 2025 erfolgen.
Die 15 förderfähigen TETRA-Sirenen-Einheiten (TSE) im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk werden beschafft. Eine Zahlungsabwicklung soll dabei im Haushaltsjahr 2026 erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 79. Sitzung des Stadtrates vom 05.02.2025; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.02.2025 öffentlich:
Auftragsvergabe Planungsleistungen für den Straßenbau der Bahnunterführung in Richtung Ketteldorf
Das IB Christofori + Partner wird mit den Leistungsphasen 5-9 für die Straßenbaumaßnahme Bahnunterführung beauftragt.
Aufstellung eines Verkaufscontainers zum 24-Stunden-Betrieb in Bahnhofsnähe; Beratung und Beschlussfassung zur Überlassung einer öffentlichen Parkfläche und über die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr
Der Stadtrat beschließt, eine Teilfläche am Bahnhof an Herrn Jakob Kupfer im Wege einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Verkaufscontainers zur Verfügung zu stellen.
zum Seitenanfang
9.2. Sanierung der Hauptstraße in Heilsbronn; Information über den derzeitigen weiteren Zeitablauf der Sanierungsmaßnahme; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachdem der Bewilligungsbescheid für die Sanierung der Hauptstraße nunmehr vorliegt, wurde der weitere Zeitablaufplan für die anstehenden Tiefbauarbeiten entwickelt.
Am 28.02.2025 ist die Veröffentlichung der Anzeige der Ausschreibung vorgesehen, ab dem 07.03.2025 sollen dann die Leistungsverzeichnisse bereitgestellt werden.
Ende März sollen die Submission der eingehenden Angebote und am 09.04.2025 – je nach Verlauf der Ausschreibung – die Vergabeentscheidung in nichtöffentlicher Stadtratssitzung erfolgen.
Baubeginn wird bei gutem Verlauf der Ausschreibung und je nach Verfügbarkeit der bestbietenden Baufirma deutlich vor der Sommerpause anvisiert. Zwischen der Vergabeentscheidung und dem tatsächlichen Baubeginn soll noch eine Anliegerinformationsveranstaltung stattfinden, in der über den Bauablauf, die notwendigen Verkehrssperrungen, etc. informiert wird.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
9.3. Straßenverkehrswesen; aktueller Sachstand zum Antrag bzgl. Anordnung von Gefahrzeichen im Bereich der Abfahrt-Ost der Bundesstraße 14; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
9.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung vom 11.12.2024 wurde beschlossen den Antrag vom 11.11.2024 zur Bürgerversammlung in Weiterndorf zuständigkeitshalber an das Landratsamt Ansbach mit der Bitte um Prüfung weiterzuleiten.
Am 13.02.2025 fand ein Vororttermin mit dem Landratsamt Ansbach, dem staatlichen Bauamt, der PI Ansbach, der Stadtverwaltung Heilsbronn sowie dem Antragssteller statt.
Hierbei wurde folgendes Vorgehen besprochen:
- Seitens des Landratsamt Ansbach wird im Bereich der Abfahrt der B14 eine Zeichenkombination aus dem Verkehrszeichen „Fußgänger“ (VZ 133) und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von "70" (VZ 274-70) angeordnet.
- Die Querungsstelle wird seitens des staatlichen Bauamts Ansbach mit signalfarbenen Absperrpfosten besser kenntlich gemacht.
- Der Straßenbaulastträger (Staatliches Bauamt Ansbach) beseitigt die bestehenden Sichteinschränkungen (Bepflanzung) und sorgt im Sommerhalbjahr dafür die Brachfläche im Bewuchs niedrig zu halten.
- Durch die Stadt Heilsbronn wird perspektivisch geprüft, ob eine Verlängerung des Fußwegs bis etwa 100 m nach der Unterführung und eine dortige Errichtung einer Mittelinsel im Bereich des Sperrgatters möglich ist.
zum Seitenanfang
9.4. Denkmalprämierung des Bezirks Mittelfranken 2024; Auszeichnung des Herrn Hermann Birner für besondere denkmalpflegerische Leistungen für die Sanierung der Bogenbrücke im Bereich des Raitersaicher Weges in Heilsbronn; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
vorberatend
|
9.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben des Bezirks Mittelfranken wird Herr Hermann Birner, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Planen & Bauen, zur Denkmalprämierung am 07.03.2025 eingeladen. Herr Birner wird dabei für seine besonderen denkmalpflegerischen Leistungen im Zuge der Sanierung der Bogenbrücke im Bereich des Raitersaicher Weges in Bürglein ausgezeichnet.
Die Stadt Heilsbronn spricht Herrn Birner ebenfalls ihren besonderen Dank und ihre besondere Anerkennung aus und ist hocherfreut, dass die besonderen Leistungen des Kollegen durch den Bezirk Mittelfranken gewürdigt werden.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
9.5. Bekanntgabe zu weiteren Planungsleistungen für die Grundschulerweiterung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Aufgrund der voraussichtlichen Gesamtkosten zur Grundschulerweiterung sind die weiteren Leistungen durch ein VgV Verfahren auszuschreiben.
Für die Unterstützung in diesem Vergabeverfahren wurde das Büro Abakus beauftragt (Stadtratssitzung vom 24.07.2024).
Nachdem die vorliegende Genehmigungsplanung mit allen Beteiligten weitgehend abgestimmt wurde und keine grundlegenden Änderungen zu erwarten sind, ist das VgV für die weiteren Planungsleistungen schnellstmöglich anzustoßen.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
9.6. Einladung Bürgerversammlungen Frühjahr 2025; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herzliche Einladung zu den Bürgerversammlungen Frühjahr 2025
Die Mitglieder des Stadtrates, die Ortssprecher sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu folgenden Bürgerversammlungen im Frühjahr 2025 herzlich eingeladen:
Donnerstag, 13.03.2025 um 19:30 Uhr
für den Ortsteil Müncherlbach
im Dorfgemeinschaftshaus Müncherlbach (Müncherlbach 12, 91560 Heilsbronn)
Donnerstag, 27.03.2025 um 19:30 Uhr
für die Ortsteile Weißenbronn, Betzmannsdorf und Triebendorf
im Dorfgemeinschaftshaus Weißenbronn (Talstraße 9, 91560 Heilsbronn)
Donnerstag, 03.04.2025 um 20:00 Uhr
für die Ortsteile Höfstetten und Neuhöflein
im Gasthaus „Zur Linde“ (Neuhöflein 2, 91560 Heilsbronn)
Donnerstag, 10.04.2025 um 14:00 Uhr
Bürgerversammlung für Senioren im Bus
Genauere Informationen dazu vorliegenden Flyer.
Dienst zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
9.7. Verpackungssteuer; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpackungssteuer in Tübingen erwägen auch mehrere bayerische Städte eine solche Lösung.
Die Stadt Heilsbronn schließt eine Verpackungssteuer derzeit nicht aus, will aber erst die weiteren Entwicklungen abwarten und das Thema ggf. im Sommer 2026 aufgreifen.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
9.8. Aktueller Sachstand Sanierung Flurstraße; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Baubeginn für die Sanierungsarbeiten in der Flurstraße steht fest und ist für den 05.03.2025 geplant. Nachdem als erstes die Wasserleitungen im unteren Bereich der Flurstraße erneuert und umverlegt werden, ist der Baubeginn sehr stark von den Temperaturen und der Witterung abhängig. Für die Arbeiten an den Wasserleitungen sind mindestens 5°C notwendig.
Am 13.02.2025 fand eine weitere Infoveranstaltung für die Anrainer der Flurstraße statt. Während der Infoveranstaltung wurden organisatorische Punkte wie z.B. Sammelstellen für die Müllentsorgung oder Ersatzparklätze besprochen und der grobe Bauablauf sowie die einzelnen Bauabschnitte erläutert.
Das Verkehrskonzept mit den einzelnen Bauabschnitten ist beigefügt. Die Arbeiten beginnen im Hohlweg und sind in den ersten beiden Bauabschnitten bis zur Kreuzung Westhöhe – Sudetendeutsche Straße geplant. Im Anschluss wird ab der Kreuzung Westhöhe – Sudetendeutsche Straße bis zur Ringstraße gearbeitet. Der letzte Bauabschnitt betrifft dann die gepflasterte Stichstraße am Ende der Flurstraße. Eine grobe Fertigstellung ist aktuell für Juli/August 2025 geplant. Kanalhausanschlüsse auf Privatgrund müssen gesondert mit der Baufirma abgestimmt werden. Interessierte Anrainer können sich hier jederzeit bei der Stadtverwaltung melden.
Im Anschluss daran beginnen, höchstwahrscheinlich nach den Sommerferien, die Arbeiten am Straßenkörper.
Auf der Homepage der Stadt Heilsbronn wird in regelmäßigen Abständen über den Baufortschritt informiert.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
9.9. Blasmusik mit den Heilsbronner Musikanten; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der 1. Vorsitzende Herbert Heich lädt zum Blasmusikabend mit den Heilsbronner Musikanten am Samstag, 15.03.2025 ab 19:30 Uhr in die Hohenzollernhalle herzlich ein.
Die Einladung liegt bei.
zum Seitenanfang
9.10. Jahreshauptversammlung der FFW Heilsbronn; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der 1. Bürgermeister weist das Gremium auf die Jahreshauptversammlung der FFW Heilsbronn am Samstag, 15.03.2025 ab 19:00 Uhr hin.
Dient zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
9.11. Bauvorhaben St.-Gundekar-Straße; Bekanntgabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Angelegenheit Bauvorhaben St. Gundekar-Straße, wegen Wohnungen/geförderter Wohnungen, wie vom Stadtrat erörtert und beschlossen findet mit dem Bauträger ein Termin im März 2025 statt.
Dient zur Kenntnis
zum Seitenanfang
9.12. Geburtstage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
26.02.2025
|
ö
|
|
9.12 |
Datenstand vom 11.04.2025 10:03 Uhr