Datum: 26.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 16:52 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 05.02.2025; Anerkennung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | 1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2. Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost"; Planungsvariante mit alternativer Gehwegführung; Beschluss
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | 3 |
3.1. Tektur; Bau einer Wohnanlage mit 34 Wohneinheiten auf FlNr. 297/3, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung vom 16.08.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. Die Änderungen zur bisherigen Planung beziehen sich im Wesentlichen darauf, dass Wohnungen im EG zusammengelegt werden, um dort eine ärztliche Praxis unterbringen zu können, das Kellergeschoss wird entsprechend an die damit einhergehenden notwendigen Änderungen angepasst, ebenso die Position von Stellplätzen sowie deren Anzahl. Im Übrigen werden Fensterpositionen sowie Grundrisse einzelner Wohnungen geändert.
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanal im Mischsystem ebenfalls gesichert.
Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen wird eingehalten.
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümern sind nicht vorliegend.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.2. Bauantrag; Neubau eines Tiny Hauses mit Terrasse und Carport auf FlNr. 39/4, Gemarkung Bonnhof
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | beschließend | 3.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereiches eines Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan weist hier gemischte Baufläche vor, was durch die beabsichtigt Nutzung (Wohnbebauung) allgemein zulässig ist.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden beteiligt.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung aus vorgenannten Gründen erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.3. Bauantrag; Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu einem Wohnhaus auf FlNr. 73/1, Gemarkung Weißenbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | beschließend | 3.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück (Fl.Nr. 73 Gemarkung Weißenbronn) befindet sich ebenfalls im Eigentum des Bauherren, sodass hier eine Problematik mit der Zufahrt zu diesem Grundstück nicht entsteht. Ebenso ist die Abwasserversorgung durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.
Obwohl das Grundstück Fl.Nr. 73, Gemarkung Weißenbronn bereits mit einem Wasseranschluss versehen ist, ist die Wasserversorgung am betreffenden Grundstück nicht gesichert. Nach Rücksprache mit Herrn Leberzammer vom Zweckverband Reckenberg-Gruppe ist das Grundstück Fl.Nr. 73 lediglich mit einem Hausanschluss aus der Talstraße versorgt. Dies ist nicht ausreichend, dass auch das Grundstück Fl.Nr. 73/1 als erschlossen gilt. Es muss ein weiterer Hausanschluss ab der Talstraße gebaut werden, hierfür ist eine Sondervereinbarung notwendig. Es ist seitens des Zweckverbands möglich diese Sondervereinbarung zwischen Bauherrn und Zweckverband als Auflage in den Genehmigungsbescheid des Landratsamts Ansbach mit aufnehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ansbach kann dies so erfolgen.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO wird beantragt von der Nachbarbeteiligung abzusehen. Dies gilt jedoch nur bei Antrag auf Vorbescheid, hier handelt es sich jedoch um einen Bauantrag. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen dennoch vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
3.4. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf FlNr. 25, Gemarkung Bonnhof
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | beschließend | 3.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Hierzu soll eine bestehende Bebauung abgerissen werden und an selbiger Stelle der Neubau entstehen. Zum Bauvorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt, diese wurde in der Sitzung vom 26.07.2023 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Mit Vorbescheid vom 22.11.2023 wurde seitens des Landratsamts Ansbach die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit festgestellt.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Wasserversorgung sowie die Zufahrt sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Zustimmung der benachbarten Grundstückseigentümer liegt vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
4. Bekanntgaben
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | 4 |
4.1. Bekanntgabe - Genehmigung zur Bemalung der Brückenwiderlager AN17/B14
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | 4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
4.2. Schreiben Mobilfunkunternehmen, Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage mit der STOB-Nr. 621052
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | beschließend | 4.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Dient zur Kenntnis.
4.3. aktueller Stand zur Bauvoranfrage; Bau einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle, sowie Bau eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf FlNr. 394/4, Gemarkung Bürglein
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | beschließend | 4.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das gemeindliche Einvernehmen wurde daher durch die Stadtverwaltung erteilt.
Dient zur Kenntnis.
4.4. aktueller Stand zum Bauantrag; Umnutzung einer Lagerhalle in eine Sportstätte auf FlNr. 349, Gemarkung Weiterndorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | beschließend | 4.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Dient zur Kenntnis.