Datum: 26.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 16:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 05.02.2025; Anerkennung
2 Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost"; Planungsvariante mit alternativer Gehwegführung; Beschluss
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Tektur; Bau einer Wohnanlage mit 34 Wohneinheiten auf FlNr. 297/3, Gemarkung Heilsbronn
3.2 Bauantrag; Neubau eines Tiny Hauses mit Terrasse und Carport auf FlNr. 39/4, Gemarkung Bonnhof
3.3 Bauantrag; Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu einem Wohnhaus auf FlNr. 73/1, Gemarkung Weißenbronn
3.4 Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf FlNr. 25, Gemarkung Bonnhof
4 Bekanntgaben
4.1 Bekanntgabe - Genehmigung zur Bemalung der Brückenwiderlager AN17/B14
4.2 Schreiben Mobilfunkunternehmen, Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage mit der STOB-Nr. 621052
4.3 aktueller Stand zur Bauvoranfrage; Bau einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle, sowie Bau eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf FlNr. 394/4, Gemarkung Bürglein
4.4 aktueller Stand zum Bauantrag; Umnutzung einer Lagerhalle in eine Sportstätte auf FlNr. 349, Gemarkung Weiterndorf

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1. Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 05.02.2025; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 05.02.2025 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der 44. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 05.02.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost"; Planungsvariante mit alternativer Gehwegführung; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat in seiner vorangegangenen Sitzung am 05.02.2025 zu den inhaltlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 50 beraten. Auf dieser Grundlage wurden die Entwurfsunterlagen angepasst und sollen in der am Abend anberaumten Sitzung des Stadtrates gebilligt sowie die notwendigen frühzeitigen Beteiligungen beauftragt werden.
Im Nachgang der Bearbeitung des Planblattes bringt die Stadtverwaltung den Vorschlag ein, den im Süden des Baugebietes vorgesehenen Geh- und Radweg etwas nach Norden, zwischen die erste und zweite Baumreihe zu verschieben, um damit eine Alleewirkung zu erzeugen und die Fuß- und Radwegeverbindung städtebaulich aufzuwerten.
Die bisherige Fuß- und Radwegeplanung sowie die Alternative sind in der Anlage dieser Beschlussvorlage ersichtlich.
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss wird um Beratung zu dieser Planänderung gebeten. Abhängig hiervon wird dem Stadtrat am Abend die entsprechende Variante des Planblattes zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu den übrigen Festsetzungen erfolgt keine weitere Beratung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses, da diese in der vorangegangenen Sitzung zunächst abschließend erfolgte.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschließt, dass der innerhalb des Baugebietes Nr. B 50 „Am Sonnenfeld – Erweiterung Ost“ vorgesehene Geh- und Radweg zwischen die erste und zweite Baumreihe nach Norden versetzt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö 3
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3.1. Tektur; Bau einer Wohnanlage mit 34 Wohneinheiten auf FlNr. 297/3, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wir die Genehmigung zur Tektur des Bauantrags Errichtung einer Wohnanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 297/3 der Gemarkung Heilsbronn beantragt.

In der Sitzung vom 16.08.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. Die Änderungen zur bisherigen Planung beziehen sich im Wesentlichen darauf, dass Wohnungen im EG zusammengelegt werden, um dort eine ärztliche Praxis unterbringen zu können, das Kellergeschoss wird entsprechend an die damit einhergehenden notwendigen Änderungen angepasst, ebenso die Position von Stellplätzen sowie deren Anzahl. Im Übrigen werden Fensterpositionen sowie Grundrisse einzelner Wohnungen geändert. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanal im Mischsystem ebenfalls gesichert.
Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen wird eingehalten. 
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümern sind nicht vorliegend.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Bau einer Wohnanlage mit 34 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 297/3 der Gemarkung Heilsbronn wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag; Neubau eines Tiny Hauses mit Terrasse und Carport auf FlNr. 39/4, Gemarkung Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird der Neubau eines Tiny Hauses mit Terrasse und Carport auf der Fl.Nr. 39/4 der Gemarkung Bonnhof beantragt. 
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereiches eines Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan weist hier gemischte Baufläche vor, was durch die beabsichtigt Nutzung (Wohnbebauung) allgemein zulässig ist. 
Für die zur Bebauung vorgesehenen Fläche liegen bereits zwei Genehmigte Anträge auf Vorbescheid aus den Jahren 2019 und 2020 vor.
Die Wasserversorgung und die Zufahrt sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. Das Niederschlagswasser soll gem. Antrag versickert werden. Die erforderliche Versickerungsfähigkeit muss hierfür noch nachgewiesen werden. Andernfalls ist auch hier der Anschluss an das Mischsystem erforderlich. 
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden beteiligt. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung aus vorgenannten Gründen erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Tiny Hauses mit Terrasse und Carport auf der Fl.Nr. 39/4 der Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag; Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu einem Wohnhaus auf FlNr. 73/1, Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird die Nutzungsänderung einer bestehenden Garage zu einem Wohnhaus auf der Fl.Nr. 73/1 der Gemarkung Weißenbronn beantragt. 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück (Fl.Nr. 73 Gemarkung Weißenbronn) befindet sich ebenfalls im Eigentum des Bauherren, sodass hier eine Problematik mit der Zufahrt zu diesem Grundstück nicht entsteht. Ebenso ist die Abwasserversorgung durch Kanalisation im Trennsystem gesichert. 

Obwohl das Grundstück Fl.Nr. 73, Gemarkung Weißenbronn bereits mit einem Wasseranschluss versehen ist, ist die Wasserversorgung am betreffenden Grundstück nicht gesichert. Nach Rücksprache mit Herrn Leberzammer vom Zweckverband Reckenberg-Gruppe ist das Grundstück Fl.Nr. 73 lediglich mit einem Hausanschluss aus der Talstraße versorgt. Dies ist nicht ausreichend, dass auch das Grundstück Fl.Nr. 73/1 als erschlossen gilt. Es muss ein weiterer Hausanschluss ab der Talstraße gebaut werden, hierfür ist eine Sondervereinbarung notwendig. Es ist seitens des Zweckverbands möglich diese Sondervereinbarung zwischen Bauherrn und Zweckverband als Auflage in den Genehmigungsbescheid des Landratsamts Ansbach mit aufnehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ansbach kann dies so erfolgen.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.

Gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO wird beantragt von der Nachbarbeteiligung abzusehen. Dies gilt jedoch nur bei Antrag auf Vorbescheid, hier handelt es sich jedoch um einen Bauantrag. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen dennoch vor.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu einem Wohnhaus auf Fl.Nr. 73/1 der Gemarkung Weißenbronn wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf FlNr. 25, Gemarkung Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf der Fl.Nr. 25 der Gemarkung Bonnhof beantragt.
Hierzu soll eine bestehende Bebauung abgerissen werden und an selbiger Stelle der Neubau entstehen. Zum Bauvorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt, diese wurde in der Sitzung vom 26.07.2023 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Mit Vorbescheid vom 22.11.2023 wurde seitens des Landratsamts Ansbach die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit festgestellt.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Die Wasserversorgung sowie die Zufahrt sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. 
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. 

Die Zustimmung der benachbarten Grundstückseigentümer liegt vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf der Fl.Nr. 25 der Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö 4
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4.1. Bekanntgabe - Genehmigung zur Bemalung der Brückenwiderlager AN17/B14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Staatliche Bauamt Ansbach hat mit Schreiben vom 24.01.2025 dem Antrag einer Heilsbronner Bürgerin zugestimmt, die freiliegenden Widerlager des Brückenbauwerkes der B14 über die AN17 (Neuendettelsauer Straße) unter Auflagen künstlerisch zu gestalten.
Polizei und Ordnungsamt wurden über die Rechtmäßigkeit im Vorfeld informiert. 
Dient zur Kenntis. 

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4.2. Schreiben Mobilfunkunternehmen, Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage mit der STOB-Nr. 621052

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch ein Mobilfunkunternehmen wird geplant, die bestehende Infrastruktur für mobiles Breitband zu modernisieren. Im Zuge dieser Modernisierung soll auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 267/19, Gemarkung Heilsbronn, der bestehende Standort um eine 5G-Sendeanlage erweitert werden. Diese Erweiterung stellt laut Betreiber eine optimale Kombination aus funktechnischen Erfordernissen und wirtschaftlichen Überlegungen dar und vermeidet zusätzliche Standorte.

Dient zur Kenntnis.

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4.3. aktueller Stand zur Bauvoranfrage; Bau einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle, sowie Bau eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf FlNr. 394/4, Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 4.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung vom 15.01.2025 wurde beschlossen das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage nicht zu erteilen, da zum damaligen Zeitpunkt noch keine Bestätigung über die Privilegierung des Antragsstellers vorliegend war. Jedoch sollte das gemeindliche Einvernehmen durch die Verwaltung erteilt werden, wenn eine solche Bestätigung nachträglich vorgelegt wird. Seitens des Landratsamts Ansbach wurde nun die Mitteilung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach vom 10.01.2025 nachgereicht. Gemäß dieser ist der Antragssteller nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. 
Das gemeindliche Einvernehmen wurde daher durch die Stadtverwaltung erteilt.

Dient zur Kenntnis.

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4.4. aktueller Stand zum Bauantrag; Umnutzung einer Lagerhalle in eine Sportstätte auf FlNr. 349, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 4.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung vom 15.01.2025 wurde beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, da zum damaligen Zeitpunkt die Baugrenze überschritten wurde. Jedoch sollte das gemeindliche Einvernehmen durch die Verwaltung erteilt werden, wenn bebauungsplankonforme Unterlagen nachgereicht werden. 
Zum damaligen Zeitpunkt war bereits mit der Entwurfsverfasserin Kontakt bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen aufgenommen worden. Mit der Einreichung überarbeiteter Unterlagen durch diese werden die Baugrenzen nun nicht mehr überschritten. 
Das gemeindliche Einvernehmen wurde daher durch die Stadtverwaltung erteilt.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 20.03.2025 08:14 Uhr