Datum: 19.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 16:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 45. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 26.02.2025; Anerkennung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | 1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | 2 |
2.1. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 107/4, Gemarkung Betzendorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Gebietsart nach der BauNVO ist Gemischte Baufläche. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Bezüglich der Wasserversorgung wurde nach Rücksprache mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe bereits eine Sondervereinbarung mit dem Bauherren abgeschlossen. Eine solche ist auch für die Entwässerung notwendig. Hier stehen wir bereits im Kontakt mit dem Bauherren, der Abschluss einer solchen fand bislang noch nicht statt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ansbach kann letztere als Auflage mit in den Genehmigungsbescheid aufgenommen werden.
Die Zufahrt ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg (Fl.Nr. 106/1, Gem. Betzendorf) gesichert..
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Verwaltung erteilt werden.
Beschluss
Eine Sondervereinbarung bzgl. der abwassermäßigen Erschließung wird abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
2.2. Bauantrag; Nutzungsänderung in Teilbereichen des 1. OG und in Teilbereichen des DG, Errichtung eines Pultdaches auf vorhandenem erdgeschossigen Bauteil, sowie Errichtung einer Eingangsüberdachung auf FlNr. 180, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 12 II, die Gebietsart nach der BauNVO ist hier Mischgebiet. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. In einem Mischgebiet ist die beabsichtige Nutzung von Wohnen, Gaststätte, Beherbung sowie gewerblicher Nutzung nach § 6 BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die offene Bauweise wird eingehalten. Ebenso werden die festgesetzten Baugrenzen eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB).
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückeigentümer liegen vor. Die erforderlichen Stellplätze werden nicht nachgewiesen.
Aufgrund fehlender Stellplätze kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Bearbeitung im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. Kontakt bzgl. der Planunterlagen wurde bereits mit dem Landratsamt Ansbach aufgenommen. Dieses hat mit Schreiben vom 05.02.2025 weitere Unterlagen beim Bauherren angefordert. Die Frist hierzu war der 07.03.2025, die geforderten Unterlagen wurden uns bislang nicht zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Stellungnahme läuft am 22.03.2025 ab, sodass aufgrund der bislang vorliegenden Unterlagen entschieden werden muss.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
2.3. Bauantrag; Abbruch einer Garage und Neubau einer altersgerechten Einliegerwohnung mit zwei überdachten Stellplätzen auf FlNr. 266/6, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Hierzu soll eine bestehende Garage abgerissen werden und an selbiger Stelle der Neubau entstehen.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich mach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Wasserversorgung sowie die Zufahrt sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Zustimmung der benachbarten Grundstückseigentümer liegt vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
2.4. Bauantrag; Erweiterung der bestehenden Garagenanlage um einen Fahrradschuppen auf FlNr. 32 Gemarkung Weiterndorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. B 3. Dieser entspricht der Gebietsart Dorfgebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen. Die beabsichtigte Nutzung „Fahrradschuppen“ ist nach § 5 BauNVO allgemein zulässig. Die festgesetzte offene Bauweise wird eingehalten. Für das beantragte Bauvorhaben wäre eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich. Der Bebauungsplan schreibt einen 0,5 Meter breiten Grünstreifen zur Verkehrsfläche hin vor. Hierzu wurden in der Vergangenheit bereits Befreiungen erteilt, auch vorliegend könnte dieser aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Das Landratsamt Ansbach sollte darauf hingewiesen werden, dass die Türöffnungsrichtung nicht in die Richtung öffentlicher Verkehrsflächen geht.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Verwaltung erteilt werden. Der Ausnahme sollte zugestimmt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.5. Bauantrag; Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport, Abbruch Scheune auf FlNr. 311, 312/3 Gemarkung Seitendorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Wohnhaus soll mit leichtem Versatz an der Stelle der bestehenden Scheune errichtet werden.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zufahrt ist gesichert. Die Wasserversorgung ist nach Rücksprache mit dem Zweckverband der Reckenberg-Gruppe ebenfalls gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.6. Bauantrag; Umbau und Erweiterung Grundschule in 91560 Heilsbronn auf FlNr. 307, 308/2, 308/7, 308/3 und 308/20 Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Schulgebäude soll in Richtung Süden deutlich vergrößert werden. Dazu sollen bestehende Gebäude auf der Fl.Nr. 307 und 308/3 abgerissen werden. Es wird neuer Platz für den Musiksaal, Toilettenanlagen, Klassenräume, den Ganztagesunterricht, Räume für Werken und Textilgestaltung, Büros sowie das Lehrerzimmer geschaffen.
Das Vorhaben befindet sich um Innenbereich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Der erforderliche Brandschutznachweis liegt vor.
Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.7. Bauantrag; Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses FlNr. 206/2, Gemarkung Weißenbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Sitzung vom 15.05.2024 des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt, da sich das Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet. Eine Privilegierung nach Abs. 1 liegt nicht vor, somit sind öffentliche Belange beeinträchtigt. Zudem ist die Erschließung nicht gesichert. Es führt keine öffentliche Abwasserleitung an das Baugrundstück derart heran, dass hiervon senkrecht abzweigend ein Grundstücksanschluss erstellt werden könnte. Eine Sondervereinbarung zum Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Entwässerungseinrichtung liegt ebenfalls nicht vor.
Seitens des Landratsamt Ansbach wird beabsichtigt das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 67 BayBO zu ersetzen (vgl. Schreiben vom 17.02.2025).
Dieses ist nach umfangreicher technischer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, das sich das Bauvorhaben im Innenbereich befindet.
Sofern diese Einschätzung geteilt wird, was aus Sicht der Verwaltung möglich ist, fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein.
Das gemeindliche Einvernehmen könnte dahin gehend erteilt werden.
Zur abwassermäßigen Erschließung teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass diese durch den hier vorliegenden Privatkanal gesichert sei (vgl. Anlagen).
Seitens der Verwaltung der Stadt Heilsbronn wird diese Einschätzung nicht geteilt. Zur Sicherung der Sach- und Rechtslage ist aus Sicht der Verwaltung auf den Abschluss einer Sondervereinbarung entsprechend unserer Entwässerungssatzung zu bestehen. Zusätzliche Kosten würden hier auf den Bauherren nicht zu kommen. Mit dem Landratsamt Ansbach steht die Verwaltung hierzu bereits in Kontakt.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung nach derzeitigem Stand nicht erteilt werden.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden, wenn die Sondervereinbarung seitens des Landratsamts Ansbach als Auflage im Genehmigungsbescheid mit aufgenommen werden kann.
Beschluss
Eine Sondervereinbarung bzgl. der abwassermäßigen Erschließung wird abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.8. Isolierte Befreiung; Neubau einer Garage auf FlNr. 316/34, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die vorhandene kleine Betonfertiggarage soll durch eine zeitgemäße, zukunftssichere ersetzt werden. Die Garage soll im „Hauptbereich“ tragfähig sein, um später eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie aufnehmen zu können. Der niedrigere Anbau „L-Teil“ soll Schutz für Fahrräder bzw. E-Bikes bieten. In diesem Zuge sollen ausreichend dimensionierte Erdkabel und Lehrrohre vom Wohnhaus zur Garage verlegt werde. Die Entwässerung erfolgt über die Anbindung an das Kanalsystem. Optisch soll der Neubau dem Wohnhaus und anderen Satteldachgruppen im „Blumenviertel“ entsprechen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplan Nr. B 7.1. Es soll von den Festsetzungen Nrn. 2-5 bzgl. Neigung, Front- und Firsthöhe sowie der Anbaulänge befreit werden. Beantragt wird die Befreiung von der Dachmindestneigung von 30° wg. des Pultdachs, der Anbaulänge von 10,00 m an der Nachbargrenze auf 14,4 m und von der Front- bzw. Firsthöhe von 2,75 m auf ca. 4,25 m.
Das geplante Vorhaben ist verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO
Im Bereich dieses Bebauungsplans wurden bislang keine Befreiungen erteilt. Bzgl. der Anbaulänge von 14,4 m statt 10 m konnten im Geltungsbereich des Bebauungsplans allerdings schon Überschreitungen festgestellt werden.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Den Befreiungen könnte aus Sicht der Stadtverwaltung zugestimmt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.9. Tektur; Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassung im Bestand Tektur: Gebäudewandverschiebung der Lagerhalle im Osten und Einbau eines Sektionaltores. Asphaltierung eines Teiles der bisherigen Grünfläche, statt Bau eines Hochregallagers im Nord- und Ostteil. Aktualisierung der bisherigen Flurnummern 330/5 und 330/7 zur neuen Gesamt Flurnummer 330/5, der Gemarkung Weiterndorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Tektur bezieht sich im Wesentlichen auf die Gebäudewandverschiebung der Lagerhalle im Osten und Einbau eines Sektionaltores, der Asphaltierung eines Teiles der bisherigen Grünfläche, statt dem Bau eines Hochregallagers im Nord- und Ostteil. Des Weiteren sollen die bisherigen Flurnummern 330/5 und 330/7 zur neuen Gesamt Flurnummer 330/5 der Gemarkung Weiterndorf aktualisiert werden. Der Ursprüngliche Bauantrag wurde mit Sitzung vom 11.03.2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Hierbei handelt es sich nun um die vierte Tektur.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. B 24.Dieser entspricht der Gebietsart Industriegebiet nach der BauNVO. Den Festsetzungen wird entsprochen. Die beabsichtigte Nutzung Tektur zur Lagerhallenerweiterung ist nach § 9 BauNVO allgemein zulässig. Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung, der offenen Bauweise sowie der Baugrenzen wird eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.
Bezüglich der erforderlichen Stellplätze ergibt sich durch die Tektur keine Änderung.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
2.10. Tektur im Genehmigungsfreistellungverfahren; Anbau eines Bürogebäudes und Umbau des bestehenden Gebäudes auf FlNr. 293/5 Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | 2.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Tektur bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass der Ausstellungsraum um zwei zusätzliche Badausstellungen vergrößert wird.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. B 15. Dieser entspricht der Gebietsart Gewerbegebiet nach der BauNVO. Des Weiteren entspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die beabsichtigte Nutzung ist nach § 8 BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die festgesetzten Baugrenzen werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden ebenfalls eingehalten.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Ebenso ist die Abwasserbeseitigung durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Seitens der Stadtverwaltung kann dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0