Datum: 09.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsbegehung zum Bauantrag; Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 524, Gemarkung Bürglein
2 Niederschrift der 46. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 19.03.2025; Anerkennung
3 Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 19.03.2025; Bekanntgabe
4 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
4.1 Bauantrag; Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Ausbau und Erweiterung des Dachgeschosses, sowie Erweiterung der Doppelgarage, auf FlNr. 22/1, Gemarkung Seitendorf
4.2 Bauantrag; Neubau eines Carports auf FlNr. 375/3, Gemarkung Weißenbronn
4.3 Bauantrag; Neubau einer Lagerhalle auf FlNrn. 64/2 und 55/1, Gemarkung Müncherlbach
4.4 Bauantrag; Abbruch des bestehenden Nebengebäudes und Wiederaufbau als Mehrfamilienhaus mit Einbau von Abstellräumen im Nebengebäude, FlNr. 362, Gemarkung Bonnhof
4.5 Bauvoranfrage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit der Grundfläche 10x10 m. Alternativ (Teil-) Abbruch der bestehenden Maschinenhalle im südlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 349/2, Gemarkung Bonnhof
4.6 Isolierte Befreiung; Abgrenzung einer privaten Gartenfläche zum öffentlichen Straßenraum durch einen beidseitig beplankten Photovoltaikzaun (Ost-West-Ausrichtung) auf FlNr. 32/1, der Gemarkung Weiterndorf
5 Bauleitplanung benachtbarter Gemeinden
5.1 Markt Dietenhofen; 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Biogasanlage Stradtner, Neudorf" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
5.2 Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 31 "An der Heilsbronner Straße", Beteiligung der Behörden und Träger öfentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5.3 Markt Roßtal; 1. Außenbereichssatzung "Kernmühle"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m, § 4 Abs. 2 BauGB
6 Bekanntgaben
6.1 Abschluss Sondervereinbarung abwassermäßige Erschließung zu Bauantrag Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses Fl.Nr. 206/2, Gemarkung Weißenbronn

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1. Ortsbegehung zum Bauantrag; Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 524, Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zu Beginn der Sitzung findet eine Ortsbegehung zur Inaugenscheinnahme der Situation vor Ort statt. 

Vorliegend wurde die Errichtung eines Carports vor der bestehenden Garage auf Fl.Nr. 524 der Gemarkung Bürglein beantragt. Der Bauantrag wurde mit Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2024 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde wegen der Nichteinhaltung des vorliegend gültigen Bebauungsplans und der nach § 2 GaStellV erforderlichen, aber nicht eingehaltenen, Zu- und Abfahrtslänge von 3,00 m nicht erteilt. 

Das Landratsamt Ansbach hat hierauf dem Bauherren eine Frist zur Rücknahme des Antrags gesetzt. Dieser hat nun um Fristverlängerung gebeten, um die Möglichkeit zu haben dem Bau-, Umwelt- und Klimaausschussmitgliedern die Gegebenheiten vor Ort aufzeigen zu können. Aus diesem Grund erfolgt die angesetzte Ortsbegehung. 

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2. Niederschrift der 46. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 19.03.2025; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 46. öffentlichen Sitzung des Bau- Umwelt und Klimaausschuss vom 19.03.2025 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Wegfall der Nichtöffentlichkeit aus der 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 19.03.2025; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.03.2025 öffentlich: 
Auftragsvergabe zur Erstellung eines digitalen Straßenabbilds
Ein Einjahresvertrag mit der Fa. Vialytics, um eine objektive Schadensbewertung inkl. der Straßenausstattung über das gesamte Gemeindestraßennetz der Stadt Heilsbronn zu erhalten, wird abgeschlossen. 

Auftragsvergabe Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen B14, Lückenschluss Neubau Geh- und Radweg nördlich Anschlussstelle Müncherlbach
Das Ingenieurbüro Chrisofori und Partner wird mit den angebotenen Planungsleistungen zum Lückenschluss Neubau Geh- und Radweg nördlich Müncherlbach beauftragt, sobald die Vereinbarung mit dem staatlichen Bauamt vorliegt.

Auftragsvergabe – Anbindung des RÜB 4 an die Fernwirkprozesssteuerung
Die Firma Hofmockel wird mit den angebotenen Leistungen zur Nachrüstung der Abschlagssensortechnik inkl. Automation und Integration in die bestehende Fernwirktechnik beauftragt. 

Dient zur Kenntnis.

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4. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 4
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4.1. Bauantrag; Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Ausbau und Erweiterung des Dachgeschosses, sowie Erweiterung der Doppelgarage, auf FlNr. 22/1, Gemarkung Seitendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird die Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Ausbau und Erweiterung des Dachgeschosses, sowie Erweiterung der Doppelgarage auf FlNr. 22/1 der Gemarkung Seitendorf beantragt.

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.
Die erforderlichen vier Stellplätze werden nach inzwischen erfolgter Änderung der Planunterlagen nachgewiesen. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollt daher seitens der Stadtverwaltung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen bzgl. der Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Ausbau und Erweiterung des Dachgeschosses, sowie Erweiterung der Doppelgarage auf FlNr. 22/1 der Gemarkung Seitendorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. Bauantrag; Neubau eines Carports auf FlNr. 375/3, Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird der Neubau eines Carports auf der Fl.Nr. 375/3 der Gemarkung Weißenbronn beantragt. 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan Nr. B 2 „Bereich Dorf. Dieser entspricht der Gebietsart „Dorfgebiet“ nach der BauNVO. Das Bauvorhaben entspricht dessen Festsetzungen. Die beabsichtigte Nutzung, hier Carport, ist nach § 5 der BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung und die festgesetzte offene Bauweise sind eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Der Verfahrensfreiheitstatbestand nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO ist nicht erfüllt, da nur eine Fläche von 50 m² verfahrensfrei ist. Hier wird eine Fläche von 55,5 m² beantragt. 

Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem ebenfalls gesichert. 
Die erforderlichen Stellplätze werden eingehalten bzw. sogar überschritten. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme ist ebenfalls vorliegend.

Die Behandlung des Bauantrags im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist aus Sicht der Verwaltung möglich. Der Tatbestand des Artikel 58 BayBO ist erfüllt.
Das Landratsamt Ansbach ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Beschluss

Mit dem Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzgl. des Neubaus eines Carports auf FlNr. 375/3 der Gemarkung Weißenbronn besteht Einverständnis. Eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 BayBO wird nicht abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.3. Bauantrag; Neubau einer Lagerhalle auf FlNrn. 64/2 und 55/1, Gemarkung Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 4.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird der Neubau einer Lagerhalle auf der Fl.Nr. 64/2 und 55/1 der Gemarkung Müncherlbach beantragt. Die Halle soll einer gewerblichen Nutzung dienen. 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vollständig vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 64/2 und 55/1 der Gemarkung Müncherlbach wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.4. Bauantrag; Abbruch des bestehenden Nebengebäudes und Wiederaufbau als Mehrfamilienhaus mit Einbau von Abstellräumen im Nebengebäude, FlNr. 362, Gemarkung Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 4.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird der Abbruch eines bestehenden Nebengebäudes und Wiederaufbau als Mehrfamilienhaus mit Einbau von Abstellräumen im Nebengebäude auf Fl.Nr. 362 der Gemarkung Bonnhof beantragt. Es sollen 5 Wohnungen sowie 5 Abstellräume in einem Nebengebäude realisiert werden.

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksflächen, die überbaut werden sollen, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 
Die Wasserversorgung und die Zufahrt sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Trennsystem gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden nach der uns vorliegenden geänderten Planung nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückeigentümer liegen nicht vollständig vor. 
Etwaig auftretende Probleme bzgl. des Abstands bzw. Abstandsflächen ist Aufgabe des Landratsamts Ansbach.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Abbruch eines bestehenden Nebengebäudes und Wiederaufbau als Mehrfamilienhaus mit Einbau von Abstellräumen im Nebengebäude auf Fl.Nr. 362 der Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.5. Bauvoranfrage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit der Grundfläche 10x10 m. Alternativ (Teil-) Abbruch der bestehenden Maschinenhalle im südlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 349/2, Gemarkung Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 4.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird die Errichtung eines Einfamilienhaueses mit der Grundfläche 10*10 m auf der Fl.Nr. 349/2 der Gemarkung Bonnhof entsprechend des beigefügten Lageplans im Rahmen einer Bauvoranfrage beantragt. Sollte dies aus bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht möglich sein, wird alternativ der (Teil-)Abbruch der bestehenden Maschinenhalle im südlichen Bereich des Grundstücks und der dortigen Errichtung des geplanten Einfamilienhauses beantragt.

Das Vorhaben – Errichtung eines Einfamilienhauses – kann sowohl entsprechend der Skizze im Lageplan als auch im südlicheren Teil des Grundstücks dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Weiter fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Für die Beantwortung der Fragen aus der Bauvoranfrage bzgl. der Abstandsflächen ist das Landratsamt Ansbach zuständig. Seitens der Verwaltung kann hierzu angemerkt werden, dass hierfür notwendige Angaben zur Wandhöhe und Dachgestaltung nicht aus der Bauvoranfrage hervorgehen. Bzgl. evtl. auftretender immissionsschutzrechtlicher Probleme wegen der angrenzenden Pferdehaltung ist das Landratsamt Ansbach zuständig. 

Die Wasserversorgung ist gesichert. Die Zufahrt und die Abwasserbeseitigung, durch Kanalisation im Trennsystem, sind gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vollständig vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Verwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage bzgl. der Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 349/2 der Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.6. Isolierte Befreiung; Abgrenzung einer privaten Gartenfläche zum öffentlichen Straßenraum durch einen beidseitig beplankten Photovoltaikzaun (Ost-West-Ausrichtung) auf FlNr. 32/1, der Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 4.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird die Abgrenzung einer privaten Gartenfläche zum öffentlichen Straßenraum durch einen beidseitigen Photovoltaikzaun (Ost-West-Ausrichtung) im Rahmen der isolierten Befreiung auf der Fl.Nr. 32/1 der Gemarkung Weiterndorf beantragt. 

Bis jetzt wurde die Abgrenzung durch Fichten geschaffen, diese mussten nun altersbedingt gefällt werden. Die neugeplante Abgrenzung mittels Photovoltaikzaun wurde aus Gründen des Klimaschutzes gewählt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplan Nr. B3 „Weiterndorf West“ und soll von der Festsetzung in Nr. 1.5.1 befreit werden. Dort wurde folgendes festgesetzt:
„Abgrenzung privater Gartenflächen zum öffentlichen Straßenraum kann
- ohne Einzäunung 
- mit Hecken (max. Höhe = 1,5 m)
- mit vertikalen Holzlattenzäunen (Sockelmauerwerk max. 30 cm zulässig max. Höhe insg. = 0,80 m) erfolgen
Geplant ist eine Höhe von 2,40 m im Bereich des Gartens und eine Höhe von 1,20 m im Bereich des Hauses. Sofern 2,40 m nicht genehmigungsfähig sind, soll eine Höhe von 1,80 m – 2,00 m angestrebt werden. 

Eine isolierte Befreiung kann gem. Art. 63 Abs. 2 und 3 BayBO nur für verfahrensfreie Bauvorhaben angestrebt werden. Verfahrensfrei ist eine Einfriedung/ ein Zaun nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO nur bis zu einer maximalen Höhe von 2,00 m. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde bereits einem Sichtschutzzaun mit 2,00 m Höhe zugestimmt, dieser ist jedoch zwischen Gebäuden angesiedelt und nicht zur öffentlichen Verkehrsfläche hin.

Seitens der Verwaltung könnte einer maximalen Zaunhöhe von 1,20 m auf der gesamten beantragten Länge von ca. 35 m zugestimmt werden. Diese Einschränkung beruht auf der im Bebauungsplan angegebenen maximalen Höhe von 0,80 m und der Sichteinschränkung durch den massiven Zaun im Vergleich zu den gefällten Bäumen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Befreiung mit der Maßgabe eines 10 cm hohen Durchlasses für Kleintiere zwischen Boden und Zaun, sowie einer Zaunhöhe bis maximal 1,20 m und somit einer Gesamthöhe bis maximal 1,30 m auf der Fl.Nr. 32/1 der Gemarkung Weiterndorf zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung benachtbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 5
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5.1. Markt Dietenhofen; 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Biogasanlage Stradtner, Neudorf" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.01.2025 wurde erstmals über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Biogasanlage Stradtner, Neudorf“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen beraten. Hierzu wurde ausgeführt, dass zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn nicht von der Bauleitplanung betroffen sind. Es wurde einstimmig beschlossen, dass mit der Planung Einverständnis besteht und keine Einwendungen vorgetragen werden. 

Vorliegend ergaben sich nun Änderung in der Planung. Aufgrund eines bestehenden Trafogebäudes und des Blockheizkraftwerks 3 sind im Vergleich zum Bebauungsplan aus 2012 Grünflächen verloren gegangen. In der vorliegenden Planung soll nun eine Grünfläche für Ausgleich und Ersatz, im nördlichen Bereich neben dem geplanten sonstige Sondergebiete-Bereich, geschaffen werden. 
Weitere Unterlagen sind unter https://www.dietenhofen.de/bauen-wirtschaft-umwelt/bauen-wohnen/bauleitplanverfahren verlinkt.

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind auch weiterhin nicht von der Bauleitplanung betroffen. Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen. 

Beschluss

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Biogasanlage Stradtner, Neudorf“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen besteht Einverständnis. 
Einwendungen werden nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.2. Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 31 "An der Heilsbronner Straße", Beteiligung der Behörden und Träger öfentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat der Stadt Windsbach hat in seiner Sitzung vom 07.12.20222 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Am 15.05.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans vom Stadtrat gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB, beschlossen.

Der Geltungsbereich umfass die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 974/4, 984/5 und 818/91 der Gemarkung Windsbach mit einer Gesamtgröße von ca. 4.700 m². 
Anlass und Ziel der Planung ist die Umnutzung des ehemaligen Gärtnereibetriebs zu einer Wohnbaufläche für Eigentumswohnungen. Dies erfordert die Steuerung einer maßvollen städtebaulichen Entwicklung. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen und für eine geordnete Bebauung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. 

Weitere Unterlagen können unter https://www.windsbach.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene eingesehen werden. 

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind nicht von der Bauleitplanung betroffen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 31 „ An der Heilsbronner Straße“ besteht Einverständnis.
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.3. Markt Roßtal; 1. Außenbereichssatzung "Kernmühle"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m, § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 5.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Markt Roßtal beabsichtigt für den Bereich der Kernmühle eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen.

Ziel der Planung ist, dass eine Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft einer Wohn- oder kleineren Gewerbenutzung nicht widerspricht oder die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lässt. 
Der Bereich Kernmühle stellt eine historisch gewachsene Siedlungsstruktur im Außenbereich von Roßtal dar. Die Kernmühle hat sich hier in der Vergangenheit von den historischen Mühle- und landwirtschaftlichen Nutzungen hin zu einer Nutzung als Seminar- und Eventmühle sowie zu einem gewissen Grad auch Wohnnutzung entwickelt. Die Umnutzungen dienten dem Erhalt des historischen Mühlenstandorts als kulturhistorischer Bestandteil im Talraum der Bibert. Aufgrund eines beabsichtigen Bauvorhabens, welches im Widerspruch zum gültigen Flächennutzungsplan steht, wird der Erlass der Außenbereichssatzung angestrebt. Mit der vorliegenden Außenbereichssatzung kann die Entwicklungsfähigkeit der Kernmühle städtebaulich angemessen und verträglichen geregelt werden. Gleichzeitig werden übermäßige Entwicklungen ausgeschlossen und die Kernmühle als Teil der Kulturlandschaft langfristig gesichert.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 456, 456/6, 457, 460, 460/1, 461, 461/1 und 467/9, jeweils der Gemarkung Weinzierlein und eine Fläche von ca. 0,55 ha. 

Weitere Unterlagen können unter https://www.rosstal.de/bauen-wohnen/bauen-in-rosstal/aktuelle-bauleitplanung eingesehen werden. 

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Außenbereichssatzung des Marktes Roßtal nicht betroffen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen. 

Beschluss

Mit der Austellung der Außenbereichssatzung „Kernmühle“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. 
Einwendung werden nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 6
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6.1. Abschluss Sondervereinbarung abwassermäßige Erschließung zu Bauantrag Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses Fl.Nr. 206/2, Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 19.03.2025 wurde über den Bauantrag bzgl. des Umbaus und der Sanierung eines Einfamilienhauses Fl.Nr. 206/2 der Gemarkung Weißenbronn erneut beraten. 
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, der Abschluss einer Sondervereinbarung bzgl. der abwassermäßigen Erschließung wurde beschlossen. 
Im Nachgang zur Sitzung wurde die Sondervereinbarung von den Grundstückseigentümern unterzeichnet. 
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sowie der Abschluss der Sondervereinbarung wurde an das Landratsamt Ansbach übermittelt. 

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 08.05.2025 08:22 Uhr