Datum: 20.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Gewerbliche Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.03.2019
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ö
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1 |
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1.1. Bauantrag Errichtung von 3 beklebten Großflächentafeln auf Fl.Nr. 409/3, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.03.2019
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bauantrag wurde mit E-Mail vom 13.03.2019 zurückgezogen.
Dient zur Kenntnis.
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2. Kindertagesstätten Heilsbronn; Planung Kindergartenjahr 2019/2020; ggf. Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.03.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat Heilsbronn hat sich in seiner Sitzung vom 19.12.2018 mit der Bedarfsplanung befasst und folgenden Bedarf an zusätzlichen Gruppen von Kindertageseinrichtungen festgestellt:
2 Krippengruppen (ab sofort, derzeit in Provisorien)
3 Regelgruppen (2 Regelgruppen ab September 2019, 1 weitere Regelgruppe ab September 2021)
Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu den Krippenkindern, die vorübergehend in Provisorien untergebracht werden können, für die beiden voraussichtlich ab September 2019 benötigten weiteren Gruppen noch keine Räume zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Personal, Betriebsträger etc. .
Die Prognosen über die nach bestem Wissen und Gewissen erstellte Bevölkerungsentwicklung sind dem Stadtrat bestens bekannt, ebenso die Tatsache, dass sich die Entwicklung der Kinderzahlen nicht vorab bis ins letzte planen lässt und die Angaben keine Gewähr geben.
Kindertagesstätte in Bürglein
Bereits am 04.07.2018 wurde die Betriebsträgerschaft für 1 Krippengruppe und eine weitere Gruppe (Regel- oder Krippengruppe) dem Diakonieverein Heilsbronn e.V. in Aussicht gestellt. Weiter wurde der Bau einer Kindertagesstätte in Bürglein befürwortet soweit die Parameter passen. Ein Baukostenzuschuss im bisherigen Umfang für eine 2-gruppige Kindertagesstätte auf dem eigenen kirchlichen Grundstück in Bürglein wurde ebenfalls in Aussicht gestellt.
Auf diesen Beschluss reagierte der Diakonieverein mit Schreiben vom 24.07.2018. Darin ging es dem Diakonieverein darum, dass die Stadt einer größeren Einrichtung und ggf. einer Ergänzung durch Schulkinder (Hort) zustimmt und ggf. eine 100 %ige Defizitdeckung für eine kleinere Einrichtung befürwortet.
Am 14.01.2019 ging beiliegendes Schreiben ein, in dem der Diakonieverein zur Klärung von Planungsfragen um Gespräche bzw. Unterstützung bat.
Dieses Gespräch mit Frau Bammes, Herrn Pfarrer Dr. Schindler, Herrn Kempf und dem Planer, Herrn Scheuenstuhl, fand am 12.02.2019 im Sitzungssaal statt.
Hierbei wurde wie folgt auf die im Schreiben vom 14.01.2019 gestellten Fragen bzw. Punkte eingegangen:
1. Klärung der grundsätzlichen Machbarkeit am Standort Bürglein
Der Diakonieverein Heilsbronn stellt eine Machbarkeitsstudie vor, die in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planer, Herrn Scheuenstuhl, erstellt wurde. Diese Studie sieht eine viergruppige Kindertageseinrichtung inkl. einer Hortgruppe vor, die auf dem Grundstück mit Außenbereich machbar ist. Im Gemeindehaus Bürglein könnte eine provisorische Regelgruppe untergebracht werden. Den Bedarf einer viergruppigen Kindertageseinrichtung sieht die Verwaltung am Standort Bürglein nicht. Die aktuellen Kinderzahlen in Bürglein wurden besprochen (s. Anlage Bedarf KiTa/Hort). Auch eine Kindertagesstätte mit beispielsweise 18 Krippenplätzen, 30 Regelplätzen und 25 Hortplätzen wurde angedacht. Diesbezüglich sollten die Fördermöglichkeiten durch die Verwaltung geprüft werden. Dazu ist auch anzumerken, dass die erhöhte Förderung der Hortgruppen – und auch anderen Gruppen - mit 90 % seitens des Freistaates noch nicht gesichert ist. Dankenswerterweise wird seitens des Diakonievereins auch nochmals auf den Ablauf der Bindungsfrist für die KiTa Pfarrgasse hingewiesen, die Handlungsspielräume schafft und diskussionswürdig sind.
2. Zusage des langfristigen Bestands für den Grundschul-Standort Bürglein
Die Stadt Heilsbronn kann keine grundsätzliche langfristige (z.B. über 10 Jahre) Standortgarantie für die Grundschule Bürglein geben, da die Regierung von Mittelfranken und das Schulamt zuständig sind.
Die bei der Begehung der Grundschule Bürglein am 04.12.2018 bisher angesprochenen Mängel, die durchaus einen beachtlichen finanziellen Aufwand mit sich bringen können sind zunächst sekundär. Gerne könnten entsprechende Vorschläge, Kostenschätzungen zusammengestellt werden. Hierzu wird die Verwaltung mit entsprechender Unterstützung tätig werden, was auch einen nicht unbeachtlichen finanziellen Aufwand mit sich bringen könnte.
3. Entscheidung über die Bedarfsnotwenigkeit konkreter Kita-Plätze
Eine Betriebsträgerschaft für eine Krippengruppe und eine weitere Gruppe (Regel- oder Krippengruppe) in Bürglein wurde dem Diakonieverein Heilsbronn bereits in der Stadtratssitzung vom 04.07.2018 in Aussicht gestellt. Die Kinderzahlen wurden besprochen (s. Anlage). Die Übernahme einer Kindertagesstätte in Bürglein und zugleich einer zusätzlichen Waldkindergartengruppe in Heilsbronn wurde vom Diakonieverein abgelehnt. Für eine evtl. Personalübernahme durch den Diakonieverein wurde grundsätzlich Bereitschaft signalisiert.
4. Rahmendaten für die Wirtschaftlichkeit
Dankenswerterweise wurde gemeinsam mit Hr. Wolfgang Kempf wurde beiliegende Gegenüberstellung erstellt, die Vor- und Nachteile des Standortes Bürglein aufzeigt.
(Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Kindertagesstätte des Diakonievereins ist die Stadt Heilsbronn nicht Ansprechpartner)
5. Rechtzeitige Einrichtung von Provisorien für Herbst 2019
Weichenstellung im Frühjahr 2019 erforderlich (siehe Schreiben Diakonieverein)
Als Ergebnis der Besprechung wurde vereinbart, dass die Stadt die Fördermöglichkeiten in Bezug auf eine Kindertagesstätte mit 18 Krippenplätzen, 30 Regelgruppenplätzen sowie 25 Hortplätzen bzw. Schulkindbetreuung abklärt. Der Diakonieverein wollte daraufhin bis Ende Februar (nach einer Sitzung des Vorstandes) antworten.
Eine Antwort des Diakonievereins liegt mit Mail vom 08.03.2019 vor.
Seitens der Verwaltung wird die Einrichtung einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in Bürglein weiter befürwortet. Auf die im März 2018 eingegangene Unterschriftenliste darf verwiesen werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb kann dort nicht generell ausgeschlossen werden. Es sind nach dem BayKiBiG lediglich Kindertagesstätten im ländlichen Raum mit weniger als 25 Kindern besonders förderfähig.
Da ein leider Erwerb des Grundstückes durch die Kirchengemeinde Bürglein nicht wie vom Diakonieverein angenommen im Herbst 2018 vereinbart werden konnte, wird nun auf Nachfrage durch die Stadtverwaltung die Anpachtung des Grundstückes durch den Diakonieverein erwogen, was weitere Fragen aufwirft.
Zur Finanzierung der Investitionen durch freigemeinnützige Träger wurden bisher verschiedene Finanzierungsvarianten angewandt, da jede Baumaßnahme individuell ist. So unterschiedlich sind auch die Fördervoraussetzungen und dementsprechend fiel auch die Förderung für jedes Vorhaben jeweils unterschiedlich aus.
Lange Zeit war rechtlich vorgegeben und praktiziert die 2/3-Regelung, bei der Stadt und Staat 2/3 der förderfähigen Kosten übernahmen. Seit Wegfall dieser Regelung (2012) hat sich der Eigenanteil der Kindertagesstättenträger deutlich verringert, da die Stadt Heilsbronn die staatl. Fördermittel ausnutzen und die Betreuung der Kinder bestmöglich gestalten wollte. Auch hier liegen die Berechnungsalternativen bei.
Aufgrund der ersten Auswertung der Anmeldewoche (18.02. – 22.02.2019) zeigt sich, dass die beiden Krippengruppen, die jetzt in Provisorien untergebracht sind, auch weiterhin benötigt werden. Aktuell können 8 Krippenkinder und 11 Regelgruppenkinder unterjährig im Kindergartenjahr 2019/2020 nicht untergebracht werden. Allerdings können An- und Abmeldungen das Bild laufend verändern!
Die für Herbst 2019 erwarteten 2 zusätzlichen Gruppen werden somit voraussichtlich benötigt, allerdings nicht zwei Regelgruppen, sondern eine Regelgruppe und eine Krippengruppe. Die für Herbst 2020 prognostizierte zusätzliche Regelgruppe sollte nach derzeitigem Stand weiter eingeplant werden.
Die nicht geklärte Unterbringung der zusätzlichen Krippen- und Regelkinder erfordert eine umgehende Entscheidung, da neben den Räumen (ggf. Bauantrag erforderlich) auch die Trägerschaft geklärt und das Personal gefunden werden muss.
Zur Erläuterung: Mit den beiden Krippengruppen in Provisorien am Peter Pan und den nun benötigten zusätzlichen Gruppen ab Herbst 2019 sind aktuell insgesamt 4 Gruppen dauerhaft unterzubringen!
Wie bereits in 2018 im Stadtrat ausgeführt, werden für kurzfristig umsetzbare Lösungen folgende Alternativen wohl in Betracht kommen:
- Bauernhofkindergarten am Berghof (Räumlichkeiten wurden auf Mietbasis angeboten; Rücksprache mit Anbieter läuft)
- Waldkindergarten mit Bauwagen (Lieferzeit aktuell ca. 6 - 9 Monate)
- Anmietung bzw. Nutzung geeigneter Räumlichkeiten (Umbau i. d. R. erforderlich)
- Die Grundschule Heilsbronn oder angrenzende Objekte sollten wegen der auch dort herrschenden Raumknappheit und der Planungen wegen evtl. anstehender Baumaßnahmen nicht in Betracht gezogen werden.
In Abhängigkeit von der Frage, ob hoffentlich eine Zusammenarbeit mit dem Diakonieverein Heilsbronn e.V zu Stande kommt oder nicht, wenn dieser z.B. eine 2-gruppige Einrichtung in Bürglein ablehnt und der Stadtrat Heilsbronn keine andere Bedarfszuweisung ausspricht, ist zu entscheiden, wie die Stadt Heilsbronn die Deckungslücke auffängt.
Eine jährlich, an den jeweils vorliegenden Anmeldezahlen orientierte, kurzfristige Einrichtung von Kindertagesstättengruppen ist logistisch kaum möglich und auch für die Eltern unbefriedigend, so dass zumindest in einem Mehrjahres-Zeitraum geplant werden sollte.
Die Stellung eines Zuschussantrages im Wege der Sonderfinanzierung mit sehr günstigen Förderbedingungen der Kindertageseinrichtungen hat wie bereits mehrfach hingewiesen, bis 31.08.2019 zu erfolgen und ist deshalb für in diesem Jahr noch nicht geplante Maßnahmen nicht mehr rechtzeitig möglich. Selbst bei fristgemäßem Antrag ist es nicht gesichert, dass Maßnahmen nach dem aktuellen Programm gefördert werden, da die Mittel zwischenzeitlich wohl bereits ausgeschöpft sind. Eine Fortführung des Förderprogrammes ist nach Informationen des Bayerischen Städtetages und der Regierung von Mittelfranken noch nicht entschieden, aber zu erwarten. Allerdings ist nicht sicher, ob die Förderkonditionen unverändert bleiben oder geändert werden.
Eine temporäre Lösung sollte jedoch auf mindestens 5 Jahre geplant werden, da auch ein evtl. Neubau einige Zeit in Anspruch nimmt. In jedem Fall ist auch aus finanzieller Sicht die Finanzierung einer Kindertagesstätte im Rahmen des (zeitlich begrenzten) Sonderförderprogrammes anzustreben. Je frühzeitiger ein Förderantrag gestellt werden kann, desto besser.
Dieser Sitzungsvormerkung sind zunächst beigefügt: Bedarfszahlen für eine Kindertagesstätte, Hort mit aktueller Situation in Bürglein, Vor- und Nachteile in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, Gegenüberstellung der Investitions- und Förderbeträge für verschiedene Varianten und eine Übersicht über mögliche Alternativen zu Räumlichkeiten, das Schreiben des Diakonievereins vom 24.07.2018 und 14.01.2019 sowie der Mailverkehr zwischen dem 21.02. und 12.03.2019 in dieser Angelegenheit.
Dem Stadtrat zur Beratung- und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss
Neubau Kindertagesstätte mit 1 Krippen-, 1 Regel- und 1 Hortgruppe in Bürglein mit Trägerschaft durch den Diakonieverein Heilsbronn e.V.
Der Stadtrat sieht den Bedarf für weitere Kindertagesstätten und plant zukunftsorientiert. Um die derzeit sehr guten Fördermöglichkeiten auszunutzen, ist ein weiterer Kindertagesstätten-Neubau in Heilsbronn zu planen. Die Frage einer Betriebsträgerschaft ist davon unabhängig.
Sollte bis 29.03.2019 mit dem Diakonieverein eine Einigung zu den bisher geltenden Konditionen (u.a. Defizitvereinbarung) erzielt werden, eine 2-gruppige Kindertagesstätte in Bürglein zu errichten, ist eine zusätzliche, voraussichtlich 3-gruppige Einrichtung in Heilsbronn erforderlich. Wenn eine Einigung in Bezug auf Bürglein nicht erzielt wird, muss eine zusätzliche, voraussichtliche 5-gruppige Einrichtung in Heilsbronn entstehen.
Ein im Neubau in Bürglein integriertes Hortangebot bzw. Schulkindbetreuung wird darüber hinaus ebenfalls befürwortet.
Ein Baukostenzuschuss der Stadt Heilsbronn wird zur Ausnutzung des maximal möglichen Staatszuschusses in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten hinausgehenden Baukosten, die z.B. auf Hanglage ect. zurück zu führen sind, vom Diakonieverein zu tragen sind.
Ab Herbst 2019 soll im Bedarfsfall für den Zeitraum von 3-5 Jahren eine Anmietung der angebotenen Räume in der Berghofstraße für die weiter benötigte Krippen-und Regelgruppe erfolgen. Die baulichen Mindestvoraussetzungen (wie 2. Rettungsweg, ggf. Anpassung Sanitätsbereiche) werden durch die Stadt Heilsbronn im unbedingt notwendigen Umfang geschaffen. Die Betriebsträgerschaft für eine Einrichtung am Berghof übernimmt vorerst die Stadt Heilsbronn.
Errichtet der Diakonieverein Heilsbronn e.V. in Bürglein eine Kindertagessätte, so übernimmt er bis zu deren Fertigstellung die Gruppen in Provisorien.
Sollte bis Herbst 2020 ein weiterer Bedarf an Gruppen bestehen, sind unter Umständen bis zur Fertigstellung der geplanten Neubauten weitere Provisorien (beispielsweise auch Waldkindergarten, Bauernhofkindergarten) einzurichten.
Die Verwaltung wird vom Stadtrat beauftragt, die erforderlichen Schritte umgehend einzuleiten und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
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3. Mittelschule Heilsbronn - Petersaurach;
Vereinbarung mit der Gemeinde Petersaurach über den Bau des Aufzuges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.03.2019
|
ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Stadtrates Heilsbronn am 19.09.2018 wurde der BA II (Herstellung der Barrierefreiheit durch Einbau eines Aufzuges etc.) vorgestellt, der für die Mittelschule eine Investition mit Gesamtkosten i. H. v. rd. 373.500 € darstellt.
Die Maßnahmen wurden in einer gemeinsamen Sitzung
der Arbeitskreise Heilsbronn und Petersaurach besprochen und es fand eine Besichtigung der Örtlichkeiten statt.
Der Stadtrat ermächtigte den 1. Bürgermeister, zusammen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Bildung, mit den Vertretern der Gemeinde Petersaurach eine sachgerechte Aufteilung der Investitionen für die Barrierefreiheit (Aufzug) zu vereinbaren, eine Aufteilung von mindestens 50 : 50 ist dabei anzustreben. Des Weiteren ist eine angemessene Rückzahlungsregelung mit der Gemeinde Petersaurach zu treffen.
Da von der Gemeinde Petersaurach sämtliche baubegleitenden Verwaltungsaufgaben übernommen werden, wurde eine Aufteilung von 55 % Stadt Heilsbronn zu 45 % Gemeinde Petersaurach als sachgerecht gesehen und vereinbart.
Die Gemeinde Petersaurach hat weiter darum gebeten, dass Abschläge auf die Baukosten analog des Baufortschrittes geleistet werden. Die Zuwendungen sollen bei Eingang an die Gemeinde Petersaurach anteilig an die Stadt Heilsbronn erstattet werden. Diesem Vorgehen wurde seitens des Arbeitskreises zugestimmt. Die Abrechnungsart erhöht die im Investitionsplan der Stadt Heilsbronn zu veranschlagenden Einnahmen und Ausgaben.
Der Restwert des Aufzuges soll entsprechend der vereinbarten sachgerechten Abschreibungsfrist monatsgenau ermittelt werden.
Mit dem Arbeitskreis Bildung wurde am Montag, den 18.03.2019 u.a. der vorgelegte Vereinbarungsentwurf besprochen. Dabei wurde folgendes angemerkt:
Statt „Barrierefreiheit im Schulzentrum“ sollte „Barrierefreiheit für die Mittelschule Heilsbronn – Petersaurach“ stehen.
Ein Aufzug wird als Gebäudebestandteil gesehen und sollte dementsprechend abgeschrieben werden.
Für die Auszahlung des anteiligen Zuschusses an Stadt Heilsbronn sollte ein Enddatum gesetzt werden, z.B. 5 Jahre.
Fehler oder Verstöße bei der Zuschussbeantragung sollten zu Lasten der Gemeinde Petersaurach gehen, da diese die Verantwortung trägt. Der Stadt Heilsbronn sollte in jedem Fall der ursprünglich bewilligte Zuschussanteil zustehen.
Der Umgang mit evtl. Kostensteigerungen solle geregelt werden: Kostensteigerungen über 10 % sind rechtzeitig der Stadt Heilsbronn anzuzeigen und werden bei Unabwägbarkeit und Unvorhersehbarkeit bis zu einem Anteil der Stadt Heilsbronn von insgesamt 125 T€ (nach Abzug Förderung) übernommen. Darüber hinausgehende Kostensteigerungen sind mit Begründung dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt zu den genannten Bedingungen der Vereinbarung für die Herstellung der Barrierefreiheit der Mittelschule Heilsbronn – Petersaurach am Schulzentrum Petersaurach zwischen der Stadt Heilsbronn und der Gemeinde Petersaurach zu.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Ehem. Brauereigelände;
Optionen, Vorstellung Finanzierungsmöglichkeiten, Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.03.2019
|
ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Dem Stadtrat wurde in der Sitzung vom 14.11.2018 das geplante Vorhaben vorgestellt.
Während das Nutzungskonzept der Investoren (Praxis und Wohnungen) allgemein Zustimmung fand, wurde die Option, die Sanierung und Vermietung nicht durch eine Investorengemeinschaft, sondern durch die Stadt Heilsbronn selbst durchzuführen, aus den Reihen des Stadtrates ins Gespräch gebracht.
Die Verwaltung sollte deshalb und auch um den Mitgliedern des Stadtrates wegen der erheblichen finanziellen Bedeutung noch etwas Bedenkzeit zu geben, bis zur Sitzung am 28.11.2018 die Finanzierungsalternativen, soweit möglich, aufzeigen. Das Abstimmungsgespräch mit der Regierung von Mittelfranken fand am 24.01.2019 statt.
Die Option des Eigenerwerbes und der Umsetzung stellt für die Stadt Heilsbronn ein nicht unerhebliches Risiko in finanzieller, personeller und zeitlicher Hinsicht dar.
Unabhängig von der Frage der Höhe der seitens der Stadt Heilsbronn aufzubringenden Eigenmittel und der Unternehmensform gilt es in diesem Zusammenhang auch Nachfolgendes zu bedenken, was neben der Minimierung eines finanziellen Risikos für eine Ausführung durch einen Dritten und nicht durch die Stadt oder ein städt. Unternehmen spräche:
- Die gesamten Baukosten müssten nicht von der Stadt Heilsbronn vorfinanziert werden.
- Es wäre keine Darlehensaufnahme vorzusehen. Der zur Verfügung stehende „Kreditrahmen“ der Stadt würde nicht erheblich eingeschränkt. Zudem würden die Zinslasten den Verwaltungshaushalt und die Tilgungen den Investitionshaushalt nicht zusätzlich langfristig belasten.
- In der Regel gingen unplanmäßige Steigerungen der Baukosten (steigende Preise, unvorhersehbare Problematiken wie z.B. durch Untergrund, etc.) dadurch, dass die Förderung auf Basis eines gesondert ermittelten Kostenerstattungsbetrages und einer mit dem Bauherren zu schließenden Modernisierungsvereinbarung gewährt werden würde, nicht zu Lasten der Zuschussgeber.
- Sollten Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber (wie z.B. siehe Tabelle unten) nicht oder nicht in der angenommenen Höhe eingehen, würde dies nicht zwingend die Eigenmittel der Stadt erhöhen (Vertragsgestaltung)
- Das Vermieterrisiko würde die Stadt Heilsbronn nicht treffen. Die Problematiken einer derartigen Immobilie dürfen nicht unterschätzt werden.
- Bei einem aus kaufmännischen Gesichtspunkten angenommenen Ansatz einer Abschreibung von 1 % würde z.B. der von den Investoren angesetzte Mietertrag gerade die laufenden Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten decken.
- Keine jahrelange permanente, kostentreibende Bauüberwachung des äußerst komplexen Vorhabens durch die Stadt erforderlich (Personalkapazitäten und Know-how).
- Kein dauerhaft kostenintensiver zusätzlicher Verwaltungsaufwand zum Betrieb und Unterhalt der Gebäude und Freiflächen für die Stadtverwaltung.
- Die geforderten Ausschreibungen im Rahmen der Vergabevorschriften (wohl europaweite Ausschreibung zu erwarten) wären ebenfalls nicht nur personalintensiv, sondern müssten wohl durch ein Fachbüro/Ingenieure begleitet werden, was zu zusätzlichen Kosten führen würde. Zu bedenken gilt es ebenfalls, dass der Zugriff auf ein weit entfernt ansässiges Unternehmen die Sache nicht einfacher machen würde.
- Der städtische finanzielle Spielraum wäre bedeutend besser gewahrt, wenn die Stadt das Projekt nicht in Eigenregie umsetzt.
Eine mögliche erste Gegenüberstellung der Kosten (Umsetzung durch Stadt oder Investor) könnte sich wie folgt darstellen:
(Die Gewährung von möglichen Zuwendungen anderer Zuschussgeber wurde aufgrund der Besprechung an der Regierung am 24.01.19, eingesetzt ohne Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit.)
Zuwendungsgeber
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Maßnahme über Dritten (Investor; Variante 1)
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Maßnahme über Stadt
(Variante 2)
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Angenommene Kosten der Maßnahme incl. Grunderwerb
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7.000.000 €
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7.000.000 €
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Bayerische Landesstiftung
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150.000 €
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150.000 €
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Dt. Stiftung Denkmalschutz
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200.000 €
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200.000 €
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Entschädigungsfonds
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350.000 €
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350.000 €
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Gesamtsumme
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700.000 €
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700.000 €
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Städtebauförderungsmittel
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3.100.000 €
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4.300.000 €
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Davon städt. Mittel bei 40%
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1.240.000 €
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1.700.000 €
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Davon mind. städt. Mittel (20%)
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620.000 €
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860.000 €
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Ausbau der Fahrbahn (Asphalt mit Graniteinpflasterung) incl. Grunderwerb (ohne Förderung) rd.
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180.000 €
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180.000 €
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Gesamtbelastung des städt. Haushaltes bei 60 % staatl. Förderquote rd.
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1.420.000 €
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3.880.000 €
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Gesamtbelastung des städt. Haushaltes bei 80 % staatl. Förderquote rd.
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800.000 €
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3.040.000 €
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Eine erhöhte Förderung für diese Maßnahme ist von der Regierung von Mittelfranken für 2019 trotz Selbstbindungsbeschluss nicht in Aussicht gestellt worden. Eine erhöhte Förderung von 60 % + x (max. 20 %) ist zwar für die Folgejahre nicht ausgeschlossen, wird sich aber wohl in Abhängigkeit von den der Regierung zur Verfügung stehenden Fördermitteln nicht in Höhe der maximalen Förderung (80 %), sondern zwischen 60 und 80 % der förderfähigen Kosten, bewegen.
Für den Fall, dass die Zuwendungen weiterer Zuwendungsgeber (Landesstiftung, Entschädigungsfonds, Denkmalpflege) nicht in der eingesetzten Höhe eingehen, würde sich der jeweilige Eigenanteil des Investors (Variante 1) bzw. der Stadt (Variante 2) erhöhen.
Ergänzend möchten wir zur Klarstellung noch auf Folgendes hinweisen:
Wenn in der Sitzung am 14.11.2018 oder aufgrund der Vormerkung der Verwaltung allgemein der Eindruck entstanden ist, der im Artikel der FLZ vom 17.11.2018 widergegeben wurde:
„Die Vorplanungen und Behördengespräche sind so weit gediehen, dass eine begründete Entscheidung getroffen werden könnte.“
So ist dazu in Hinblick auf die Finanzen einschränkend etwas anzumerken. Wie in der Sitzung am 14.11.2018 bereits erläutert, ist vor einer Prüfung des noch zu stellenden Zuschussantrages durch die Regierung von Mittelfranken keine belastbare Aussage über die Höhe des dem Zuschuss zu Grunde liegenden Kostenerstattungsbetrages möglich. Kostenermittlung und Finanzierung beruhen auf den Annahmen des seitens der Investoren hinzugezogenen Architekten, Beratenden Ingenieurs und Sachverständigen, der über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich verfügen müsste.
Die bisherigen Informationen dazu stützen sich allein auf die vorliegende, reine Kostenschätzung der Investoren vom Juni 2018; evtl. Kostensteigerungen darüber hinaus wurden auch nicht berücksichtigt.
Sollte der Stadtrat in dieser Angelegenheit heute weder eine Entscheidung für die Umsetzung des Projektes in Eigenregie noch für eine Zuschussgewährung an die Investoren treffen, wird wohl die Folge sein, dass der Stadtkern, der aktuell saniert wird, im Bereich des Brauereigeländes weiter verfällt mit allen sich daraus für die Innenstadt ergebenden Konsequenzen.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt hiermit, dass das vorgenannte komplette Projekt/Maßnahme von der Stadt Heilsbronn durchgeführt wird. Die vorgenannten Risiken sind dem Stadtrat bewusst. Entsprechende Zuschussanträge bei den Fördergebern (Regierung von Mittelfranken,…) sind zu stellen.
Die zur Projektrealisierung benötigten Mittel der Stadt Heilsbronn von rund 4,0 Mio. € und die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung der Fördermittel werden dann in den betreffenden Haushaltsjahren bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21
Beschluss 2
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage einer Durchführung der vorgenannten Maßnahmen durch eine Investorengemeinschaft und die dazu notwendigen städtischen Mittel von rd. 1,6 Mio. € die hierzu erforderlichen Vereinbarungen vorzubereiten und entsprechende Zuschussanträge bei den Fördergebern (Regierung von Mittelfranken,…) zu stellen.
Die zur Projektrealisierung voraussichtlich benötigten Mittel der Stadt Heilsbronn von rund 1,6 Mio. € werden dann in den betreffenden Haushaltsjahren bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13
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5. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes;
Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Weiterndorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.03.2019
|
ö
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beschliessend
|
5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Weiterndorf am 02.02.2019 wurde Herr Bernd Seßler, Dorfstraße 6, erneut zum Kommandanten und Herr Dominik Siemandel, Witramstraße 38, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 13.02.2019
unter folgenden Auflagen erteilt:
Kommandant Bernd Seßler:
keine Auflagen
Stellv. Kommandant Bernd Siemandel:
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.
Beschluss
Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weiterndorf, Herr Bernd Seßler und Herr Dominik Siemandel (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.04.2019 bestätigt.
Auflage stellv. Kommandant Dominik Siemandel:
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes;
Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Heilsbronn durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.03.2019
|
ö
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beschliessend
|
6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn vom 09.03.2019 wurde Herr Alex Ulherr erneut zum Kommandanten und neu Herr Benjamin Gräfensteiner zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde angefragt und telefonisch bereits mitgeteilt. Eine schriftliche Mitteilung steht aktuell noch aus. Die Bestätigung der Kommandanten kann in der anberaumten Sitzung vorbehaltlich des erwarteten Benehmens des Kreisbrandrates erteilt werden.
Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ und „Zugführerlehrgang“ ist innerhalb eines Jahres nach zu weisen.
Herr Gräfensteiner ist bereits zu beiden Lehrgängen angemeldet und wird diese bereits im April und Mai 2019 besuchen.
Beschluss
Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn, Herr Alexander Ulherr und Herr Benjamin Gräfensteiner (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2019 vorbehaltlich des Benehmens des Kreisbrandrates bestätigt, bei Herrn Gräfensteiner mit der Auflage, dass die geforderten Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Zugführerlehrgang“ innerhalb eines Jahres nachzuweisen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.03.2019
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ö
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7 |
zum Seitenanfang
7.1. Information über Beitragszuschuss für gesamte Kindergartenzeit und Änderung Einschulungskorridor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
20.03.2019
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ö
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7.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rundschreiben Nr. 026/2019 vom Bayerischen Städtetag wurde über die Ausweitung des Beitragszuschusses für die gesamte Kindergartenzeit informiert.
Der Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € soll mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt werden (Zahlung ab 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zur Einschulung). Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Die Einführung des Zuschusses ist für den 1. April 2019 geplant. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass entsprechende Gesetzesänderungen (BayKiBiG und AVBayKiBiG) zusammen mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 verabschiedet werden und der Zuschuss rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft treten wird. An der technischen Umsetzung wird derzeit gearbeitet.
Die zur Verfügung gestellten Mittel werden an die Gemeinden ausbezahlt und von diesen an die nicht-kommunalen Träger weitergeleitet. Der Zuschuss führt zu einer verpflichtenden Beitragssenkung gegenüber den Eltern. Beträgt der Elternbeitrag weniger als 100 €, deckt der Differenzbetrag die Verwaltungskosten des Trägers ab (Information Stmas 12/2018).
Bei einer rückwirkenden Gesetzesänderung wird die Rückzahlung von Elternbeiträgen erforderlich werden. Sowohl für Träger, als auch Gemeinden bedeutet diese Einführung einen nicht unbeachtlichen Verwaltungsaufwand.
Des Weiteren wurde am 13.03.2019 durch das Stmas (289. Newsletter) über die Änderung des Einschulungskorridors informiert. Die Umsetzung erfolgt erstmals bereits zum Schuljahr 2019/2020.
Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Basis einer Beratung und Empfehlung durch die Schule entscheiden, ob diese bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden sollen.
Sofern die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2018/19 bis spätestens 3. Mai schriftlich mitteilen.
Diese Änderung kann nicht unbeachtliche Auswirkungen auf die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung im Vorschulbereich mit sich bringen, da erst nach dem 3. Mai bekannt sein wird, wie viele Eltern von dem neuen Einschulungskorridor Gebrauch machen.
Um die Planungen künftig zu erleichtern, hat das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorgeschlagen, den Anmeldetermin zur Einschulung vorzuverlegen.
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7.2. 30-jährige Städtepartnerschaft Objat; Schreiben von Bgm. Philippe VIDAU vom 28.02.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.03.2019
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ö
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7.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Schreiben von Bürgermeister Philippe Vidau vom 28.02.2019 bezüglich der Organisation des Aufenthaltes vom 26.10.2019 bis 28.10.2019 wird verlesen.
Gleichwohl werden zum Stadtfest vom 17. bis 19.07.2020 die Stadtratsmitglieder aus Objat gerne die Einladung annehmen.
Dient zur Kenntnis.
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7.3. Straßenverkehrswesen; Sperrung des Unteren Tores am Marktplatz aufgrund Baufortschritts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.03.2019
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ö
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7.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauarbeiten im Bereich der Abteigasse und des Marktplatzes verlaufen im Zeitplan. Bauabschnitt II (Bereich VR-Bank – Unteres Tor) verläuft aufgrund der guten Witterung äußerst zügig.
Aufgrund des zügigen Baufortschrittes sind die Arbeiten im Fahrbahnbereich, für die eine Sperrung des Unteren Tores notwendig wird, ab 01.04.2019 ausführbar. Im Bauzeitenplan war eine Bauausführung ab 01.05.19 vorgesehen.
Die Vollsperrung des Unteren Tores hat zur Folge, dass während der Sperrzeit eine Zufahrt zur Innenstadt nur über das Obere Tor möglich ist. Das Obere Tor ist höhenbegrenzt auf eine Durchfahrtshöhe von 3,0 m. Eine Einfahrt durch die Feuerwehr ist über das Obere Tor mit den notwendigen Einsatzfahrzeugen möglich.
Eine Vollsperrung der Einfahrt über das Untere Tor ist deswegen notwendig, da dort eine halbseitige Sperrung aufgrund der engen Fahrbahnverhältnisse nicht darstellbar ist. Eine provisorische Überleitung des Verkehrs über die aufgerissene Fahrbahn ist nicht möglich, da der einzubauende Drainbeton eine Aushärtezeit von 28 Tagen hat. Erst nach der Aushärtezeit kann mit dem Einbau des Oberflächenpflasters fortgefahren werden.
Die Abfallwirtschaft wurde über die beabsichtigte Sperrung bereits informiert. Die Verwaltung steht im Kontakt mit den Entsorgungsbetrieben, sollten weitere Veranlassungen notwendig sein.
Die Innenstadtbewohner und insbesondere die Gewerbetreibenden werden mittels Flugblatt über den Baufortschritt informiert. Der Gewerbeverein wird gesondert informiert.
Dient zur Kenntnis.
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7.4. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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20.03.2019
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ö
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7.4 |
Datenstand vom 27.05.2019 11:34 Uhr