Datum: 10.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 89. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2019; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 89. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2019 bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 90. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.02.2019; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift der 90. öffentlichen Sitzung vom 27.02.2019 wird in der nächsten Stadtratssitzung am 08.05.2019 zur Genehmigung vorgelegt
.
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3. Gewerbliche Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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beschliessend
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. Bauantrag Errichtung einer Trafostation auf FlNrn. 330/5 und 330/7, Gemarkung Weiterndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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beschliessend
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3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Firma Fega & Schmitt GmbH, plant die Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 330/5, Gemarkung Weiterndorf, zur Versorgung des neuen Logistikzentrums.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 10.04.2019 einen Empfehlungsbeschluss (8:0) gefasst. Das Bauvorhaben und der Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 330/5, Gemarkung Weiterndorf, wird erteilt.
Für die Überschreitung der Baugrenze wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 24 Industriegebiet Heilsbronn Ost – östlich der Gutenbergstraße, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3.2. Bauantrag Errichung einer einseitigen Großfläche (unbeleuchtet) für Werbung auf FlNr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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beschliessend
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3.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Errichtung einer einseitigen Großfläche (unbeleuchtet) für Werbung auf dem Grundstück Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf. (beim Nettomarkt)
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 10.04.2019 einen Empfehlungsbeschluss (8:0) gefasst. Das Bauvorhaben und der Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Die ausführlichen Daten zum Bauantrag sind im Bau- und Umweltausschuss hinterlegt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer einseitigen Großfläche (unbeleuchtet) für Werbung auf dem Grundstück Fl.Nr. 365/2, Gemarkung Weiterndorf, wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3.3. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Bauantrag Erneuerung Glaseingangsbereich und Anbau eines Garagen-, und Lagergebäudes an das bestehende Büro-, und Hallengebäude auf Grundstück FlNr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf, Gewerbestraße 9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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beschliessend
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3.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner (heutigen) Sitzung am 10.04.2019 einen Empfehlungsbeschluss (8:0)
gefasst. Das Bauvorhaben und der Empfehlungsbeschluss werden in der Sitzung erläutert bzw. vorgestellt.
Der Antrag wurde am 04.04.2019 im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 BayBO kann ein Vorhaben im Genehmigungsfreistellungs-verfahren errichtet werden, wenn nicht die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Einreichung erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Nachdem die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2019 stattfindet, kann das Vorhaben nicht erst in dieser Sitzung behandelt werden und wurde daher als dringender Bauantrag nachträglich auf die Tagesordnung genommen. Ansonsten wäre eine Bearbeitung auf Verwaltungsebene erforderlich gewesen.
Das Vorhaben kann im Freistellungsverfahren erfolgen, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 15 eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist. Das vorhandene Gebäude wurde bisher als Bürogebäude genutzt (entsprechender Änderungsantrag zur Büronutzung bauaufsichtlich genehmigt am 03.09.2012).
Die Bauantragsunterlagen wurden vollständig eingereicht, eine Nachbarbeteiligung ist im freistellungsverfahren nicht erforderlich. Die Nachbarn sind von dem Bauvorhaben zu informieren (Art. 58 Abs. 3 Satz 2 BayBO). Ein Stellplatznachweis ist in den Unterlagen nicht enthalten (Stand 05.04.2019) und wird nachgefordert. Der Stellplatznachweis ist zur Vorlage im Freistellungsverfahren nicht erforderlich.
Dem Vorhaben im Freistellungsverfahren kann daher zugestimmt werden bzw. ist aus Gleichbehandlungsgründen zuzustimmen, da eine Erklärung, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, in vergleichbaren Fällen bisher nicht ausgesprochen wurde.
Beschluss
Dem Vorhaben zur Erneuerung des Glaseingangsbereiches und dem Anbau eines Garagen- und Lagergebäudes an das bestehende Büro- und Hallengebäude auf dem Grundstück FlNr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf, im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird zugestimmt. Eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO wird nicht ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Kreuzungsvereinbarung nach Art. 31 Abs. 3 BayStrWG für den Umbau der bestehenden Kreuzung Staatsstraße 2410/Gemeindeverbindungsstraße Heilsbronn - Aich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
|
ö
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nach Art. 31 Abs. 3 BayStrWG ist die Änderung einer Kreuzung durch Vereinbarung einem der beteiligten Straßenbaulastträger zu übertragen.
Da bei der Kreuzung St. 2410/GVS Heilsbronn – Aich Straßen zweier unterschiedlicher Baulastträger beteiligt sind, ist für den Bau des Kreisverkehrs bzw. der Anbindungen nach Heilsbronn sowie nach Aich eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen. Der Straßenbauverwaltung, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach, werden hiermit die Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung im Kreuzungsbereich übertragen (§ 4 Abs. 1).
Bei der mit der Bitte um Gegenzeichnung übersandten Vereinbarung handelt es sich im Wesentlichen um eine Standardvereinbarung, die die üblichen Verpflichtungen und Regelungen beinhaltet.
Hinzuweisen ist auf die Regelung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Vereinbarung, nach der sich die Stadt Heilsbronn unentgeltlich dazu verpflichtet, die Verkehrssicherungspflicht auf den Querungshilfen einschließlich Reinigung, Räum- und Streudienst und evtl. erforderliche Beleuchtung zu übernehmen.
Rechtlich obliegen die hier genannten Verpflichtungen dem Baulastträger. Da sich die Querungshilfe im Bereich der Staatsstraße befindet, wäre daher der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt, verpflichtet.
Auf entsprechende Anfrage teilte das Staatliche Bauamt Ansbach mit, dass es sich hierbei um ein übliches Agreement mit den Gemeinden handle. Bereitschaft, von dieser Übertragung der Verpflichtung abzusehen, wurde nicht signalisiert.
Rein praktisch macht die Durchführung der Reinigungs- und Sicherungsarbeiten durch die Stadt Heilsbronn Sinn, da der dort entstehende Geh- und Radweg ohnehin durch den städtischen Bauhof geräumt und gereinigt werden muss.
Die Verwaltung weist jedoch vor Abschluss der Vereinbarung daraufhin, dass freiwillig Verpflichtungen und damit einhergehend auch Haftungsrisiken eingegangen werden.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung über die Änderung/den Umbau und den künftigen Unterhalt der bestehenden Kreuzung Industriegebiet Heilsbronn im Zuge der St. 2410 und der Gemeindestraße Heilsbronn – Aich von Abschnitt 160 Station 1,568 bis Abschnitt 160 Station 1,708 zu einem Kreisverkehrsplatz zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Vereinbarung gegenzuzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Siebte Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 15 "Gewerbegebiet Ost, Bereich Gottmannsdorfer Weg / Heuweg";
a) Billigung der Entwurfsplanung
b) Beauftragung der Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde über den Entwurf der Planungsunterlagen beraten.
Die Entwurfsplanung wurde mit folgenden Änderungen zur Billigung (Abstimmung 8:0)
empfohlen:
- Eine Regelung bzgl. Werbeanlagen soll entsprechend dem ausgearbeiteten Entwurf „Satzung_Kompromiss“ eingearbeitet werden. Oberhalb der Dachhaut soll nur eine Werbeanlage, Werbeanlagen außerhalb der Baufenster sollen nur an den Bestandstandorten zugelassen werden.
- Die in der Heilsbronner Liste zentrenrelevanter Sortimente aufgeführten Sortimente sollen am Netto-Standort mit den eingearbeitet Ergänzungen (Randsortimente, zeitlich befristete Sonderangebote) zugelassen werden.
- Hinsichtlich zentrenrelevanter Sortimente ist eine Festsetzung vorzunehmen, nach der 25% der Verkaufsfläche im Lebensmittelmarkt für Randsortimente entsprechend der Heilsbronner Liste zentrenrelevanter Sortimente genutzt werden dürfen.
- Der vorhandene Backshop ist als solcher zusammen mit einem zugeordneten Verzehrbereich von 100 m² festzusetzen. Die Berechnung der erforderlichen Stellplätze erfolgt somit nicht nach Verkaufsfläche.
Nach Billigung durch den Stadtrat werden die Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats öffentliche ausgelegt sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Herr Bierwagen vom Ingenieurbüro Christofori & Partner erläutert dem Stadtratsgremium die Planungen mit den wesentlichen Änderungen (Baugrenzen, Werbefläche und geänderte Stellplätze).
Beschluss 1
a) Die vorliegenden Entwurfsunterlagen werden ggf. mit nachfolgenden Änderungen gebilligt:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Nahverkehrsplanung Landkreis Ansbach; Beschluss über Stellungnahme zur Fortschreibung 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
|
ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn wurde mit Mail v. 15.03.2019 über den Entwurf des Nahverkehrsplanes des Landkreises Ansbach informier. Stellungnahmen können bis 26.04.2019 gegenüber dem Landratsamt Ansbach abgegeben werden.
Der Nahverkehrsplan soll eine ausreichende Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Daseinsvorsorge zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen generieren und dabei den Interessen mobilitätseingeschränkter Personen Rechnung tragen.
Nach Ziff. 6.1.1 bestehen für das Stadtgebiet Heilsbronn keine sog. Erschließungsdefizite. Diese werden angenommen, wenn mehr als 10 Einwohner mehr als 500 m (Bus) bzw. 1.000 m (Bahn) zur nächstgelegenen Haltestelle laufen müssen.
Vorrangiger Handlungsbedarf wird lt. Nahverkehrsplan bei folgenden Verbindungen mit Bezug Stadtgebiet Heilsbronn gesehen:
An Schultagen
Anbindung OT Müncherlbach an Zentralen Ort Fürth
An Ferientagen
Anbindung OT Bonnhof an Zentralen Ort Windsbach
Anbindung OT Bürglein an Zentralen Ort Windsbach
Anbindung OT Müncherlbach an Zentralen Ort Heilsbronn, Neuendettelsau und Windsbach
Anbindung OT Weißenbronn an Zentralen Ort Heilsbronn, Neuendettelsau und Windsbach
Anbindung OT Weiterndorf an Zentralen Ort Neuendettelsau und Windsbach
An Samstagen und Sonntagen besteht lt. Nahverkehrsplan flächendeckend Handlungsbedarf.
Von Bedeutung für das ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet Heilsbronn sind die Überlegungen auf Seiten 54 ff.
Demnach werden auf dem Streckenabschnitt Wolframs-Eschenbach – Heilsbronn zur Erschließung des Bahnhaltepunktes Heilsbronn mindestens 6 Fahrtenpaare (Fahrtzwecke Arbeit/Schule, private Erledigungen) als sinnvoll erachtet. Als Handlungsbedarf werden zusätzliche 2 – 3 (Bedarfs-)Fahrten angenommen. Für die Streckenabschnitte Dietenhofen – Heilsbronn und Großhabersdorf – Heilsbronn soll eine Umsteigezeit von max. 10 Minuten durch eine Taktplanung erreicht werden.
Insbesondere für die bessere Anbindung der Ortsteile an Schultagen an die Hauptorte sowie einen besseren Einkaufsverkehr soll ein gesondertes Bedarfsverkehrskonzept erstellt werden.
Erwähnenswert erachtet die Verwaltung das unter Ziff. 9 definierte Ziel, bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im Personennahverkehr zu erreichen.
Die Forderung nach einer höheren Frequenz des ÖPNV im Stadtgebiet wird aufgrund mangelnder Finanzierbarkeit durch den Landkreis Ansbach vermutlich keine Berücksichtigung finden. Im Rahmen der kommunalen Allianz Kernfranken wurde sich daher darauf verständigt, zum Nahverkehrsplan keine Einwendungen vorzutragen und stattdessen ergänzende Angebote auf interkommunaler Ebene zu erarbeiten.
Auf gemeindlicher Ebene werden derzeit bereits ergänzende Angebote geprüft (Mitfahrbänke, Bürgerbus).
Anmerkung:
Die Stadt Heilsbronn wird unter Ziff. 3.1 als Unterzentrum angenommen, obgleich zwischenzeitlich in der Regionalplanung die Stadt Heilsbronn, die Stadt Windsbach und die Gemeinde Neuendettelsau als Mittelzentrum eingestuft wurden. Ein entsprechender Hinweis an das Landratsamt Ansbach wird hierzu ergehen.
Beschluss
Zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2019 des Landkreises Ansbach werden keine Einwendungen erhoben.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Städte Heilsbronn und Windsbach sowie die Gemeinde Neuendettelsau im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum eingestuft wurden.
Anregungen der Fraktionen, die bis zum 23.04.2019 eingehen, werden
in die Stellungnahme mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Raumsituation Grundschule Heilsbronn;
Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten (ggf. Provisorien)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
10.04.2019
|
ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Auslastung der Grundschulgebäude in Heilsbronn ist bereits im Schuljahr 2018 / 2019 an die Grenzen gestoßen. Für eine Erweiterung der Grundschule gab der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.12.2018 grünes Licht und sah eine Erweiterung auf 16 Klassen als zukunftsträchtig an.
Im Einzelnen sieht die Belegung derzeit wie Folgt aus:
Die Schule ist durch 256 Schüler in 11 Klassen und davon 3 Ganztagesklassen belegt.
Durch den städt. Hort im Dachgeschoss des Altbaus und im Untergeschoss der Mensa werden insgesamt fast 80 Kinder (ohne Ferienkinder) betreut.
Die Mittagsbetreuung ist mit 55 Kindern ebenfalls so gut nachgefragt, dass neben den beiden Räumen im Altbau der Grundschule Container auf dem Schulgelände aufgestellt werden mussten.
Während der Mittagessenszeit essen 130 Kinder im 2-Schichtbetrieb.
Für das Schuljahr 2019/20 wird von folgenden Voraussetzungen ausgegangen:
Es ist sicher, dass im Schuljahr 2019/20 an der Grundschule 283-299 Schüler in 12 Klassen unterrichtet werden. Die Notwendigkeit einer 13. Klasse ist möglich, aber noch nicht gesichert. Es wird erwartet, dass 4 Ganztagesklassen kommen.
Die Anmeldezahlen im Hort für 2019/20 liegen mit derzeit 60 Kindern unter denen des Vorjahres. Damit wird von den derzeit genutzten Räumen unter der Mensa voraussichtlich einer nicht mehr benötigt und als Gruppenraum für eine Ganztagesklasse verwendet werden können.
Es liegen in der Mittagsbetreuung ca. 70 Anmeldungen vor, von denen 25 auf eine Warteliste genommen werden mussten. Da ein Klassenzimmer der Mittagsbetreuung von der Schule benötigt werden wird, sollte das Hausmeisterhaus mit einbezogen werden. Dieses ist auf Grund einer Begehung mit der Mittagsbetreuung grundsätzlich geeignet. Umbauarbeiten werden in geringem Umfang erforderlich. Für eine Nutzung des Hausmeisterhauses durch die Mittagsbetreuung ist ein Bauantrag zu stellen, die erforderlichen Umbaumaßnahmen zu treffen und die benötigten Möbel und Ausstattung zu beschaffen. Durch vorausschauende Planung der Stadt kann ein Raum neben der Mensa zur Erweiterung der Mensakapazitäten genutzt werden, da auch mehr Kinder mittags essen werden.
Trotz bestehender letzter Unsicherheiten auf Grund des neu eingeführten Einschulungskorridors und der letztendlich noch nicht gesicherten Schüler- und damit Klassenzahlen, dem Zustandekommen der Ganztagesklassen, sowie der Kinderzahlen in Hort und Mittagsbetreuung, die sich auch aus vorgenannten Gründen noch ändern können, sind rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Diese Maßnahmen sind:
Bestellung und Aufstellung von zusätzlichen Räumen im Schulhof der Grundschule, dies könnten sein:
2 Container für 2-3 Schulklassen (1 für 2019/20, ggf. 2 weitere für 2020/21)
1 Container als Gruppenraum für Ganztageskinder (ab 2019/20)
1 Container für Mittagsbetreuung (Umzug von bisherigem Standort)
1 aufgrund der Anzahl evtl. gesondert erforderlicher Toilettencontainer
Bis zur Sitzung wird ein Vorschlag zum Standort der Container vorgelegt und der genaue Bedarf z.B. des Toilettencontainers geprüft.
Es wird vorgeschlagen, für alle Container, auch für die erst im Schuljahr 2020/21 benötigten, einen entsprechenden Bauantrag zu stellen und diese auch bereits bis Herbst 2019 komplett aufzustellen und die benötigte Einrichtung anzuschaffen. Alternativ wäre es auch möglich, einen Bauantrag für die komplette Anlage zu stellen und die Container Zug um Zug zu ergänzen. Eine Nutzung des Hausmeisterhauses durch die Mittagsbetreuung könnte dann im Schuljahr 2019/2020 oder 2020/2021 erfolgen.
Die Planungen für eine Erweiterung mit Regierung sind weiter in der Abstimmungsphase. Die Gespräche verliefen bisher weitgehend positiv, wenn auch weiter die erwartete positive Einwohnerentwicklung nicht anerkannt wird.
Zum Stand Oktober 2018 wurde von der Grundschule an das Schulamt ein künftiger Bedarf an 13 bis 14 Klassen (Schuljahre 2022/23 und 2023/24) gemeldet. Nach einer auf Basis der zum 01.03.2019 vorliegenden Zahlen von der Grundschule erstellten Rechnung, werden nun überwiegend14 Klassen erwartet.
Beschluss
Sämtliche Ausweichräume werden im benötigten Umfang bereits zum Schuljahresbeginn 2019/20 errichtet und entsprechend vorbereitet (Ausstattung). Entsprechende Bauanträge sind
zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Abwasseranlage Müncherlbach;
Beschluss über ein Förderprogramm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für den Umbau der Kläranlage Müncherlbach zu einem Regenüberlaufbecken (RÜB) mit Regenrückhaltebecken (RRB) und Pumpwerk und der damit verbundenen Abwasserüberleitung von Müncherlbach nach Heilsbronn wurden in die Investitionsplanung insgesamt 2,0 Mio. € eingestellt (1,0 Mio. € in 2019, 1,0 Mio. € in 2020).
Für diese Maßnahme könnte die Stadt entweder Zuwendungen aus dem Härtefallprogramm gem. RZWas2018 oder auch Zuwendungen aus dem Sonderförderprogramm „Teichkläranlagen“ beantragen.
Die Festbetragsförderung leitet sich sowohl im Sonderförderprogramm „Teichkläranlagen“ als auch im Härtefallprogramm nach RZWas2018 aus einer Festbetragsförderung von 150,00 € pro laufenden Meter Druckleitung ab. Für das Sonderförderprogramm „Teichkläranlagen“ gilt allerdings eine Deckelung der Festbetragsförderung auf max. 500.000 €.
Damit sind die Kosten für die Druckleitung, das notwendige Pumpwerk mit bautechnischen, elektrotechnischen und maschinentechnischen Teil abgedeckt.
Die Förderung nach dem Sonderförderprogramm „Teichkläranlagen“ liegt damit bei 500.000,00 € Festbetrag und ist lediglich daran gebunden, 3 Jahre nach Erlass des Zuwendungsbescheides mit dem Bau zu beginnen. D. h. bei Antragstellung im Jahr 2019 hat die Stadt bis spätestens 31.12.2022 Zeit, mit dem Bau zu beginnen.
Bei der Förderung nach RZWas2018, die 643.500,00 € beträgt, ergeben sich zusätzlich zwei Schwellenwerte, die Mindestbetragsförderung mit 50 % der tatsächlichen Baukosten sowie die Maximalförderung mit 90 % der tatsächlichen Baukosten.
Durch die Mindestbetragsförderung (derart hohe Baukosten, dass Ausschreibung aufzuheben wäre) eine höhere Zuwendung als die Festbetragsförderung nach den Sonderförderprogramm zu erhalten ist nicht wahrscheinlich.
Eine Durchführung der Maßnahme mit Fertigstellung und Vorlage des Verwendungsnachweises bis 31.12.2021 um die Anforderungen nach RZWas2018 zu erfüllen, ist denkbar aber nicht einfach zu halten.
Nach Abschluss der Maßnahme ist im Förderprogramm RZWas2018 (Härtefallprogramm) ein Benchmarking der Maßnahme durchzuführen, um die Gesamtmaßnahme mit anderen durchgeführten Maßnahmen vergleichen zu können.
Erst kurzfristig erhielten wir die Auskunft, dass während der Durchführung der Maßnahme ein Wechsel zwischen den beiden Programmen möglich ist. Nachdem aber das Sonderförderprogramm „Teichkläranlagen“ zum 31.12.2019 ausläuft und eine Verlängerung zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert ist, ist ein Wechsel vom Härtefallprogramm RZWas2018 ins Sonderförderprogramm nur bis 31.12.2019 machbar.
Beschluss
Für die Maßnahme Abwass
eranlage Müncherlbach werden Zuwendungen nach dem Härtefallprogramm gem. RZWas2018 beantragt, da dort eine höhere Zuwendung zu erwarten ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Neuanschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 4000 für die Feuerwehr Heilsbronn; Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
10.04.2019
|
ö
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beschliessend
|
9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat beauftragte mit Beschluss vom 16.05.2018 Herrn Dipl.-Ing. Rieck mit der feuerwehr- und vergabetechnischen Begleitung bei der Beschaffung des TLF 4000 für die Feuerwehr Heilsbronn.
Nachdem die Zuschussgewährung mit der Regierung von Mittelfranken (Schreiben vom 10.10.2018) und mit dem Landkreis Ansbach (Schreiben vom 17.12.2018) abgeklärt wurde, erfolgte die Ausschreibung des Tanklöschfahrzeuges in drei Losen. Die Angebotseröffnung erfolgte am 21.03.2019.
Los 1 Fahrgestell
Einziger Anbieter Fa. MAN. Angebot vom 20.03.2019, Angebotspreis von 102.102,00 € (brutto).
Los 2 Aufbau
Drei Angebote wurden zur Wertung abgegeben, wobei ein Angebot nicht sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses erfüllt. Das günstigste Angebot hat die Fa. Lentner aus Hohenlinden am 21.03.2019 abgegeben mit einem Angebotspreis von 188.843,48 € (brutto). Zum Angebot wurden zusätzlich Optionen angeboten, die im Falle einer ausreichenden Gewichtsreserve eingebaut werden könnten.
Die Optionen wurden mit der Feuerwehr Heilsbronn besprochen. Keine der aufgelisteten Optionen soll beauftragt werden.
Los 3 Beladung
Drei Angebote wurden zur Wertung abgegeben. Das günstigste Angebot hat die Fa. Jahn mit einem Angebotspreis von 32.286,08 € (brutto) abgegeben.
Allgemein
Serienmäßig nicht enthalten ist eine Schnellangriffseinrichtung, die ermöglicht, dass das vorhanden Löschwasser (5.000l) direkt an der Einsatzstelle genutzt werden kann. Die Firma Lentner teilte mit, dass der zusätzliche Aufbau etwa 3.000 € kosten würde. Aus Sicht der Feuerwehr Heilsbronn wie auch der Verwaltung wäre der Aufbau angezeigt und sollte zusätzlich beauftragt werden.
Der Gesamtpreis für die Beschaffung beläuft sich insgesamt auf 323.231,56 € (brutto).
Beschluss 1
1. Der Auftrag für das Fahrgestell wird an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH aus Nürnberg zum Angebotspreis von 102.102,00 € (brutto) vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Auftrag für den Aufbau wird an die Firma Josef Lentner GmbH aus Hohenlinden zum Angebotspreis von 188.843,48 € vergeben. Der zusätzliche Einbau einer Schnellangriffseinrichtung soll beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Der Auftrag für die Beladung wird an die Firma Woflgang Jahn GmbH aus Wendelstein zum Angebotspreis von 32.286,08 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017;
Feststellung der Jahresrechnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
|
10.04.2019
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung 2017 der Stadt Heilsbronn und der Stadtwerke liegt als Anlage bei.
Die Prüfungsbemerkungen werden von der Verwaltung entsprechend aufgegriffen und bearbeitet.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankte sich im Haupt- und Finanzausschuss vom 27.03.2019 bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Herr Prager, Herr Frank, Herr Horneber) für die Prüfungstätigkeit.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Prager, berichtete über die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 22. und 23.11.2018 bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und stellte den Prüfungsbericht vor.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:
Beschluss
Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt 18.525.904,27 €
b) im Vermögenshaushalt 12.431.819,66 €
II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan 11.159.237,07 €
b) im Vermögensplan 957.705,59 €
III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan 29.685.141,34 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan 13.389.525,25 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn;
Erteilung der Entlastung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn wurde festgestellt. Um Erteilung der Entlastung wird gebeten.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:
Beschluss
Für die Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn mit Stadtwerken wird aufgrund der örtlichen Rechnungsprüfung Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Pfeiffer enthält sich wegen persönlicher Beteiligung der Abstimmung.
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12. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2018; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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12 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadthaushalt 2018 angefallen und wurden dem Haupt- und Finanzausschuss vom 27.03.2019 zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
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Begründung
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Betrag
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4641.7000
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Förderung Kindertagesstätten nach BayKiBiG:
Mehreinnahmen i. H. v. 104.413,33 € bei Haushaltsstelle 4641.1710.
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89.564,64 € - ü
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7910.9320
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Erwerb von Grundstücken für Gewerbeansiedlungen:
ungeplante Rückabwicklung eines Gewerbegrundstückes, welches im HHJ nicht wieder veräußert wurde.
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256.420,50 € - ü
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8800.9320
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Erwerb von bebauten Grundstücken und Nebenkosten:
Ungeplanter Erwerb eines Anwesens an der Grundschule Heilsbronn als evtl. Möglichkeit zur Erweiterung der Grundschule.
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289.896,06 - ü
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9000.8100
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Gewerbesteuerumlage:
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. v. 264.165,75 € führen zu Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage.
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56.808,00 € - ü
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Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadtwerkehaushalt 2018 angefallen und wurden dem Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
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Begründung
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Betrag
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8600.4140
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Dienstbezüge und dergleichen Tariflich Beschäftigte:
Der Haushaltsansatz wurde gebildet anhand den Vorjahresstunden der im Freibad tätigen Beschäftigten. Diese sind im Jahr 2017 viel geringer angefallen als in den Vorvorjahren, da durch Kündigung eines Arbeitnehmers während der Probezeit tatsächlich weniger Stunden in 2017 angefallen sind, die nachträglich auf das Freibad umgebucht wurden.
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31.383,55 € - ü
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9100.9775/ 9100.9778
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Tilgung von Krediten (Sparkasse, Landesbank):
Versehentlich wurden zur Haushaltsplanung die Tilgungswerte der Stadt auch für den Stadtwerkehaushalt eingetragen. Fehlende Mittel im Deckungskreis Darlehenstilgung Stadtwerke (Deckungskreis 911): 48.556,25 €.
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48.556,25 € - ü
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Im Stadthaushalt 2018 und im Stadtwerkehaushalt sind keine außerplanmäßigen Ausgaben angefallen, die einer Genehmigung bedürfen.
Beschluss
Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2018 i. H. v. 692.689.20 € werden nach Vorlage beim Haupt- und Finanzausschuss vom 27.03.2019 auch vom Stadtrat genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist. Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadtwerkehaushalt 2018 i. H. v. 79.939,80 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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13. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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13 |
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13.1. Informationsveranstaltung zum Thema Innenstadtbelebung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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13.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Fraktionen der Freien Wähler und Bündnis 90/Die Grünen laden das Stadtratsgremium am Samstag, 11.05.2019 um 16.00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Innenstadtbelebung in den Bürgertreff ein.
Architektin Anne Gruber vom Münchner Büro „Orte Gestalten“ stellt am Beispiel ihrer Heimatstadt Heilsbronn ihre Masterarbeit aus dem Jahr 2017 vor.
Dient zur Kenntnis.
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13.2. Ehrung für 3. Bgm. Peter Stemmer Partnerschaftsmedaille in Bronze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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13.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
1. Bgm. Pfeiffer gibt bekannt, dass dem 3. Bgm. Peter Stemmer aufgrund seiner Verdienste um die deutsch-französische Partnerschaft der Regionen Mittelfranken und Limousin/Nouvelle-Aquitaine die Partnerschaftsmedaille in Bronze vom Bezirk Mittelfranken überreicht wurde.
Dient zur Kenntnis.
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13.3. Antwortschreiben Diakonieverein v. 26.03.2019 bez. Errichtung einer Kita in Bürglein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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13.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das beiliegende Antwortschreiben des Diakonievereines v. 26.03.2019 bezüglich der Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Standort Bürglein dient zur Kenntnis.
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13.4. Ausbau BAB A6; Mitteilung Bundesverkehrsministerium an Markt Lichtenau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
|
ö
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vorberatend
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13.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das BMVI plant den 6-Streifige BAB A6 Ausbau zwischen AK Feuchtwangen/Crailsheim und AS Schwabach-West als Gesamtmaßnahme auszuführen.
Bisher wurde lediglich für den Abschnitt AS Schwabach-West bis auf höhe Triebendorf das Planfeststellungverfahren eingeleitet.
Mit einem BAB Ausbau kann somit in den nächsten Jahren nicht gerechnet werden.
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13.5. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge der Kommunalen Allianz Kernfranken e. V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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13.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung der Mitglieder der Kommunalen Allianz Kernfranken e. V. vom 07.03.2019 wurde beschlossen, die Mitgliedsbeiträge von 1,50 € auf 1,80 € pro Einwohner anzuheben. Der auf die Stadt Heilsbronn entfallende Mehraufwand beträgt demnach rd. 3
.000,00 €. Das entsprechende Protokoll ist im Info-Archiv (RIS) hinterlegt.
Dient zur Kenntnis.
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13.6. Evang.-Luth.Pfarramt Heilsbronn; Einladung zur Ausstellung "7xBarmherzigkeit" am 14.04.2019 im Münster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
|
ö
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13.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Pfarrer Dr. Schindler lädt mit Schreiben vom 01.04.2019 das Stadtratsgremium zur Ausstellung „7xBarmherzigkeit“ in der Zeit vom 14.04.2019 bis 10.06.2019 recht herzlich ein. Die Eröffnung mit einer Gospelmesse ist am 14.04.2019 um 09:30 Uhr.
Das Einladungsschreiben mit Flyer liegt in den grünen Mappen.
Dient zur Kenntnis.
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13.7. Sanierung "Altes Brauergebäude" Hauptstraße; Stellungnahme von Frau Dr. Alexandra Pfaff vom 01.04.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
|
ö
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13.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Wittmann verliest das Schreiben der Praxisinhaberin, Frau Dr. Pfaff vom 01.04.2019, worin sie ihr Bedauern über den Beschluss des Stadtrates näher erläutert
.
Dient zur Kenntnis.
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13.8. Rama zam 2019 am 13.04.2019; Klosterweiher um 09:00 Uhr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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13.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Erster Bgm. Pfeiffer lädt das Stadtratsgremium und die anwesenden Bürger zur diesjährigen
Aktion „Rama zam“ am Samstag, 13.04.2019 recht herzlich ein. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr am Klosterweiher. Er bittet das Gremium sich zwecks Beteiligung in den Umlaufzettel einzutragen.
Dient zur Kenntnis,
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13.9. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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92. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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10.04.2019
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ö
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13.9 |
Datenstand vom 27.05.2019 11:36 Uhr