Datum: 05.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Zuschussantrag des SV Bürglein e. V. zur Fortsetzung Erneuerung der Zaunanlage um das Sportgelände
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der SV Bürglein e. V. beantragt mit Email vom 15.04.2019 einen Zuschuss zur Finanzierung einer Zaunanlage (Fortsetzung) um das Sportgelände des SV Bürglein. Diese wurde im RIS eingestellt.
Die vorliegende Kostenschätzung dieser Maßnahme beträgt insgesamt 12.099,33 € (nach Skontoabzug).
Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 12.10.2016 wurde dem 1. Bauabschnitt zur Zaunanlagenerneuerung zugestimmt. Diese wurde im März 2017 abgeschlossen.
Nun soll beim zweiten Bauabschnitt die bisherige Einzäunung auf einer Länge von ca. 150 Metern durch einen Neubau ersetzt werden (s. rote Linie im anliegenden Lageplan).
Aufgrund der Mitnutzung des Geländes durch die Grundschule Bürglein wird entsprechend dem seinerzeitigen Beschluss in Anlehnung an die Richtlinien Nr. 2 für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports in Sportvereinen empfohlen, für die Erneuerung der gesamten Zaunanlage einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.
Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wurde Ende April/ Anfang Mai 2019 telefonisch als zuschussunschädlich bestätigt (Weiterführung der bereits bezuschussten Baumaßnahme).
Die Auszahlung der Zuwendung für den 2. Bauabschnitt in Höhe von voraussichtlich 1.209,93 € kann zu Lasten von HHSt. 5500.9880 erfolgen und verursacht dann u. U. überplanmäßige Ausgaben. Dies wurde im Haupt- und Finanzausschuss vom 15.05.2019 (TOP Haushalt 2019) bereits bekannt gegeben.
Beschluss
Dem SV Bürglein e. V. wird zur Erneuerung der Zaunanlage (2. Bauabschnitt) eine Zuwendung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Ausgaben gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Zuschussantrag der Tennisabteilung des 1. FCH für geplante Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Tennisanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Vertretern der Tennis-Abteilung des 1. FC Heilsbronn fand bereits am 23.11.2018 ein Gespräch über die geplanten Sanierungsarbeiten an der Tennis-Anlage statt.
Ein im Januar 2019 gestellter schriftlicher Zuschussantrag für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen (Mobiliar, Pflaster- und Malerarbeiten usw.), der sich ausschließlich auf Maßnahmen bezog, die nicht vom BLSV bezuschusst wurden, wurde im Haupt- und Finanzausschuss vom 27.03.2019 nicht befürwortet. Es wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass ein ursprünglich angekündigter Antrag zur Förderung vom BLSV geförderter Maßnahmen trotz Hinweis, dass alle Anträge zu dieser Maßnahme gleichzeitig behandelt werden sollen, bisher nicht gestellt wurde.
Dies ist nun mit Antrag vom 20.05.2019 geschehen. Die Tennisabteilung des 1. FCH beantragt die Bezuschussung für die vom BLSV geförderten, geplanten Umbau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen der maroden, in die Jahre gekommenen Tennisanlage (s. Anlage).
Die nun beantragten Maßnahmen (Neubau Beregnungsanlage, Renovierung Umkleidekabine und Sanitäranlagen, Sanierung Ballzaunanlage) mit einem Kostenumfang i. H. v. insgesamt voraussichtlich 83.500 € werden vom BLSV komplett bezuschusst, da diese der Bestandssicherung (Abschnitt C Nr. 2.1.1 der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern) und nicht dem laufenden Bauunterhalt zugeordnet werden.
Gemäß Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen für die Jugendarbeit und sportliche Ertüchtigung ihrer Vereinsmitglieder in den Sportvereinen werden für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen keine Zuwendungen gewährt; nachdem aber der BLSV diese Maßnahmen als Bestandssicherungsmaßnahmen einordnet und dementsprechend als beihilfefähige Kosten anerkennt, erfolgt ebenfalls eine Förderung dieser durch den BLSV anerkannten beihilfefähigen Kosten durch die Stadt i. H. v. 7,5 % der beihilfefähigen Kosten (60.000 bis 100.000 €), dies sind voraussichtlich 6.262,50 €.
Zuschussanträge sind gemäß der städtischen Förderrichtlinien jeweils vor Beginn einer Maßnahme einzureichen. Lt. Mitteilung des 1. FCH vom 8.5.19 wurde mit der Maßnahme Ende März/ Anfang April 2019 begonnen nachdem die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn des BLSV eingegangen war.
Nach Rücksprache mit dem 1. FCH ist man dabei nach dem im November 2018 geführten Gespräch irrtümlich davon ausgegangen, dass sich die Stadt an die Zuschussgewährung des BLSV „dranhängt“ und damit vor Maßnahmenbeginn kein gesonderter Antrag an die Stadt gestellt werden muss. Dies wurde mit dem vorliegenden Antrag unverzüglich nachgeholt.
Grundsätzlich werden Zuschussanträge, die nicht vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden, nicht gefördert.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet, ob eine Förderung i. H. v. 7,5 % der beihilfefähigen Kosten, dies sind voraussichtlich 6.262,50 €, in Aussicht gestellt werden sollen oder ob keine Förderung gewährt werden soll (verspäteter Antragseingang).
Beschluss
Eine Förderung i. H. v. 7,5 % der vom BLSV als zuschussfähig anerkannten Kosten, dies sind voraussichtlich 6.262,50 €, wird gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 48 "Freiflächenphotovoltaikanlage südlich Trachenhöfstatt" sowie 23. Änderung des Flächennutzungsplanes;
a) Billigung der Entwurfsplanung
b) Beauftragung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zugestimmt.
Die Vorhabenträgerin, die Fa. Wust Wind & Sonne GmbH & Co. KG, hat im Vorfeld Kostenübernahme zugesichert und bereits das Ingenieurbüro Team 4 aus Nürnberg mit der Ausarbeitung von Vorentwurfsunterlagen beauftragt. Entsprechende Entwurfsunterlagen wurden am 10.05.2019 übersandt.
In der anberaumten Sitzung wird die Vorhabenträgerin die Planungen erläutern. Die Unterlagen sind im RIS vorab als Anlage bereitgestellt.
Seitens der Verwaltung wird zu den Entwurfsunterlagen bemerkt, dass Feldlerchenreviere aufgefunden wurden und der diesbezügliche artenschutzrechtliche Ausgleich (CEF-Maßnahme) im weiteren Bauleitplanverfahren mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen wäre. Im Wesentlichen beinhaltet der vorgelegte Satzungsentwurf die gleichen Festsetzungen, die auch in den Bebauungsplänen für übrigen Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet enthalten sind.
Bei dieser Ausgleichsmaßnahme handelt es sich Angabe gemäß um einen planexternen Ausgleich. Nach § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB soll der Ausgleich grds. vorrangig innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erfolgen. Die Angabe „planextern“ beruht auf der vorangehenden Beratung, ob die Fläche der Ausgleichsmaßnahme dem Plangebiet hinzugerechnet wird oder nicht. Da gem. Beschluss des Stadtrates der Ausgleich in der beschriebenen Form an die PV-Anlagen angrenzend erbracht werden kann, sollten die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen als „planinterne“ Maßnahmen beschrieben werden, um formal dem gesetzgeberischen Auftrag gerecht zu werden. Außerdem könnte im Falle eines planinternen Ausgleichs ggf. von einer vorzugsweise durchzuführenden Vermeidungsmaßnahme ausgegangen werden.
Für eine korrekte Zuordnung der Ausgleichsflächen und –maßnahmen nach § 9 Abs. 1a BauGB ist eine Aussage dahingehend zu ergänzen, dass der naturschutzrechtliche Eingriff innerhalb des Geltungsbereiches des grundsätzlich gleich intensiv eingeschätzt wird und daher ein sog. Sammelausgleich möglich ist.
Ziff. 1 der Begründung „Planungsanlass und kurze Vorhabenbeschreibung“ wäre um den Beschluss des Stadtrates vom 22.05.2019 dahingehend zu ergänzen, dass an der beschlossenen Flächenobergrenze grundsätzlich festgehalten wird und für das gegenständliche Vorhaben der naturschutzfachliche Ausgleich von 2,64 ha zusätzlich erbracht werden kann.
Eine Ergänzung sollte ebenfalls dahingehend vorgenommen werden, dass das Bauleitplanverfahren vorhabenbezogen gem. § 12 BauGB erfolgt.
Ziff. 7 der Begründung sollte redaktionell um Art. 8 BayDschG ergänzt werden. Ein entsprechender Hinweis der Unteren Denkmalschutzbehörde im Beteiligungsverfahren wird erwartet.
Beschluss 1
Die vorliegende Entwurfsplanung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 48 „Freiflächenphotovoltaikanlage südlich Trachenhöfstatt“ wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die vorliegende Entwurfsplanung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen bzw. zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Einkaufsmärkte Ansbacher Straße"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 28.05.2019 hat die Fa. REWE-Markt GmbH einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ gestellt. Mit den Ingenieurleistungen wurde seitens der Vorhabenträgerin das IB Christofori & Partner beauftragt. Anlass der Bauleitplanung ist die Änderung des vorhandenen REWE-Marktes (Umsiedlung in Sondergebiet B 28) zu einem dm-Markt.
In der anberaumten Sitzung wäre ein Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die grundsätzliche Möglichkeit bzw. die Innenstadtverträglichkeit des Vorhabens mit einer Verkaufsfläche von 750 m² wurde im Rahmen der Beratungen der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes bereits überprüft. Nach einer seitens der Vorhabenträgerin eingeholten Stellungnahme ist das Vorhaben in der beschriebenen Größenordnung möglich.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes;
Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Seitendorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Seitendorf am 22.03.2019 wurde Herr Günter Löhner, Seitendorf 43, erneut zum Kommandanten und Herr Karl Landshuter, Seitendorf 21, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 24.04.2019 unter folgenden Auflagen erteilt:
Kommandant Günter Löhner
:
keine Auflagen
Stellv. Kommandant Karl Landshuter:
Lehrgang „Gruppenführer“ ist innerhalb eines Jahres und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen.
Beschluss
Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Seitendorf, Herr Günter Löhner und Herr Karl Landshuter (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.09.2019 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf und unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.
Auflage stellv. Kommandant Karl Landshuter:
Lehrgang „Gruppenführer“ ist innerhalb eines Jahres und
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Haushaltssatzung 2019 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Entwurf des Haushaltsplanes samt Anlagen wurde am 03.05.2019 verteilt.
Der Werkausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss hat in den Sitzungen vom 15.05.2019 den ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf mit Wirtschaftsplan vorberaten und diesem einstimmig zugestimmt.
Zur Finanzierung der weiterhin hohen Investitionen im Stadtwerkehaushalt wurde für das Jahr 2019 eine Kreditaufnahme mit 700.000 € im Wirtschaftsplan der Stadtwerke veranschlagt. Dieser wurde im o. g. Werk- und Finanzausschuss ebenso einstimmig zugestimmt.
Einzige nachträgliche Änderung nach Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss ist der Stellenplan auf Seite 217 und 2019, diese sind im RIS vorab als Anlage bereitgestellt. Eine Vollzeitstelle wird von EG 8 (dann 6 Stellen) nach EG 9a (dann 6 Stellen) zur Höhergruppierung vorgesehen. Diese Änderung im Stellenplan begründet jedoch keinen Anspruch auf Höhergruppierung; diese wird dann zum Zeitpunkt der evtl. vorgesehenen Höhergruppierung im Stadtrat nochmals beraten. Bei EG 3 wurden die bisher 3 Stellen auf vier Stellen aufgestockt, da im Kulturamt eine Werkstudentin in Teilzeit mit 15 Wochenstunden zusätzlich eingestellt wurde.
Die vorgesehene Kreditaufnahme zu den aktuell möglichen Konditionen wird in der nachfolgenden nichtöffentlichen Sitzung beraten.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankt sich beim Gremium für die gute Zusammenarbeit und bei der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltes und nimmt in seiner Haushaltsrede Stellung.
Stadtratsmitglied Horneber spricht für die CSU-Fraktion, die den Haushaltsplanentwurf unterstützt
und das Geld richtig angelegt sieht, um Heilsbronn und seine Ortsteile voran zu bringen.
Für die SPD-Fraktion spricht Stadtratsmitglied Stocker. Seine Fraktion begrüßt, dass viel in Kindertagesstätten und Schulen investiert wird die Sanierung des Marktplatzes angegangen wurde. Diese Investitionen kämen allen Bürgern zu Gute. Den Haushalt der Vernunft würde die SPD-Fraktion mittragen.
Stadtratsmitglied Peter Stemmer spricht die Überfüllung von Schulen und Kindertagesstätten und die dringend notwendige Sanierung des Marktplatzes an. Für ihn ist es wichtig, dass die bisher fast immer friedliche und konstruktive Zusammenarbeit aufrechterhalten wird und richtet den Appell an alle, dass die Diskussion im Stadtrat sachlich und fair bleibt. Für die Fraktion der Freien Wähler kann er kein einheitliches Votum zum Haushalt vermelden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vertreten durch Stadtratsmitglied Jutta Franck, findet es bezeichnend, dass keine Fraktion bisher von Klimawandel, Umwelt- oder Klimaschutz gesprochen und damit die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Verstärktes Augenmerk soll auf Bebauungspläne (Solarkraft, Zisternen, Eingrünung) und die giftfreie Bewirtschaftung von städt. Flächen gerichtet werden. Für Sozialwohnungen wäre kein Ersatz geschaffen worden. Nach ihrer Meinung sollte der Stadtrat zu gefassten Beschlüssen und die Stadtratsmitglieder zu ihrer Meinung stehen. Sie mahnt Mut und Visionen für Heilsbronn an.
Alle Fraktionen danken der Verwaltung und den Stadtwerken für die gute Vorbereitung und die Aufstellung des Haushaltsplanes.
Beschluss 1
Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2019 mit einem Volumen von 20.448.000 € wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Beschluss 2
Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2019 mit einem Volumen von 7.751.000 € wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Beschluss 3
Dem Haushaltsplan für das Jahr 2019, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2022 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke sowie der Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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7 |
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7.1. Interkommunale Zusammenarbeit "Biberttal - Schwabachtal";
Daseinsvorsorgekonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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vorberatend
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7.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Gemeinden Ammerndorf, Dietenhofen, Großhabersdorf und Roßtal sowie die Stadt Heilsbronn haben in den vergangenen Jahren parallel zum Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) ein Daseinsvorsorgekonzept erarbeitet. In den letzten Wochen wurde es verfeinert und ergänzt.
Das Daseinsvorsorgekonzept gibt eine Leitlinie für wesentliche Entwicklungsrichtungen vor und nennt konkrete Ziele und Projekte. Sie sollen die weitere Entwicklung der Gemeinden bestimmen.
Das Daseinsvorsorgekonzept liegt in Form eines Erläuterungsberichts vor.
Durch Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass der Erläuterungsbericht im Rathaus in der Zeit vom 03.06.2019 bis einschl. 21.06.2019 eingesehen werden kann. Außerdem stehen die Unterlagen auf der Homepage der Stadt zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Weiter wurde ausgeführt, dass die Stadt sich im Auslegungszeitraum über zahlreiche Hinweise und Anregungen zum Daseinsvorsorgekonzept freuen würde, um ein Programm für alle Bürger zu erstellen. Bitte beteiligen Sie sich zahlreich aber auch rechtzeitig. Verspätet eingehende Schreiben oder Mails können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Dient zur Kenntnis.
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7.2. Gemeindefest in Müncherlbach am 07.07.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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7.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Dorfgemeinschaft Müncherlbach lädt den 1. Bgm. Pfeiffer und
das Stadtratsgremium zum Gemeindefest am 07.07.2019 nach Müncherlbach recht herzlich ein. Beginn ist um 10:00 Uhr mit einem Gottesdienst.
Dient zur Kenntnis.
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7.3. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.06.2019
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ö
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7.3 |
Datenstand vom 26.08.2019 11:50 Uhr