Datum: 09.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum FFW-Haus
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 100. Stadtratssitzung
2 Berufung des Seniorenbeirates (Periode 2019-2022)
3 Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen
4 Kommunalwahl 2020; Berufung Wahlleiter und Stellvertreter gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG)
5 Bebauungsplan Nr. B 41 "südlich St.-Gundekar-Straße, Heilsbronn"; a) Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes b) Vergabe der Planleistungen
6 Bekanntgaben
6.1 Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"
6.2 Nachkirchweih AWO OV Heilsbronn
6.3 Gesangverein Liederfreunde 1897 Heilsbronn; Konzert "Wochenend und Sonnenschein"
6.4 Geburtstage

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1. 100. Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

1. Bgm. Pfeiffer verweist auf die 100. Stadtratssitzung am heutigen Tag. Die Abschlusssitzung der Legislaturperiode des vorangegangenen Stadtrates fand am 30.04.2014 statt. Dies war die 117. Sitzung.

Er bedankt sich bei den Stadtratsmitgliedern für die bisherige gute Zusammenarbeit und die geleistete Arbeit.

Dient zur Kenntnis.

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2. Berufung des Seniorenbeirates (Periode 2019-2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Amtsperiode des derzeitigen Seniorenbeirates endet am 09.10.2019.
Die neuen Mitglieder werden nach der Satzungsänderung vom 01.10.2019 vom Stadtrat berufen, da nur 11 Bewerbungen vorliegen:
       Beatrix Böhm
       Hans Butz
       Dr. Michael Diefenbacher
       Mathilde Engerer
       Reinhard Fassel
       Michael Liebler
       Norbert Pirner
       Margit Schausberger
       Werner Schlötterer
       Wolfgang Schober
       Karin Wälzlein

Die Stadt Heilsbronn dankt den bisherigen Mitgliedern des Seniorenbeirates für ihre Arbeit und Verdienste. Ein besonderer Dank gilt den ausscheidenden Mitgliedern Gabriele Elsner, Helmut Pauly und Irmtraus Stenbeck. Gleichermaßen wünscht die Stadt Heilsbronn den neuen Mitgliedern in ihrer Tätigkeit viel Erfolg und steht für Anfragen oder Anregungen stets gerne zur Verfügung.

Beschluss

Es werden für die Amtsperiode 2019 bis 2022 folgende Mitglieder in den Seniorenbeirat der Stadt Heilsbronn berufen:
       Beatrix Böhm
       Hans Butz
       Dr. Michael Diefenbacher
       Mathilde Engerer
       Reinhard Fassel
       Michael Liebler
       Norbert Pirner
       Margit Schausberger
       Werner Schlötterer
       Wolfgang Schober
       Karin Wälzlein

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seitens der Verwaltung wurde für das Jahr 2019 noch keine Rechtsverordnung zum Ladenschluss empfohlen, da bis vor kurzem noch nicht ersichtlich war, ob der Marktplatz zur Bespielung durch die Kirchweih fertiggestellt sein wird.

Da der Baufortschritt nun die Kirchweih wieder auf dem Marktplatz zulassen wird, wird für das Jahr 2019 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:

Der Rechtsverordnungs-Entwurf vom 19.09.2019 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
  • Landratsamt Ansbach, SG 32
  • Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg
  • Handwerkskammer Mittelfranken
  • Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
  • Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
  • Evang.-Luth. Pfarramt Heilsbronn
  • Kath. Pfarramt Heilsbronn

Beschluss

Der vorliegende Entwurf vom 19.09.2019 einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2019  wird als Verordnung beschlossen.
Dieser Verordnungs-Entwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Kommunalwahl 2020; Berufung Wahlleiter und Stellvertreter gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Beschluss

Für die Kommunalwahl am 15.03.2020 wird Herr Kai Scheuerlein zum Wahlleiter und Herr Tobias Christ zum stellvertretenden Wahlleiter bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. B 41 "südlich St.-Gundekar-Straße, Heilsbronn"; a) Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes b) Vergabe der Planleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat am 10.04.2013 den Bebauungsplan Nr. B 41 „südlich der St.-Gundekar-Straße, Heilsbronn“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde am 12.04.2013 öffentlich bekannt gegeben und ist damit in Kraft getreten.
Aufgrund der zwischenzeitlich bekannten Bodenverunreinigungen / Ölkontamination des Bodens auch im Bereich des Bebauungsplanes B 41 „südlich der St.-Gundekar-Straße“ (s. im RiS hinterlegte Karte zur „derzeit uns bekannten Hauptausbreitungsrichtung des Ölschadens“) trat eine wesentliche Änderung im Planungsgebiet auf, welche bei der Aufstellung des Bebauungsplanes B 41 und bei der hierzu vorgenommenen Abwägung noch nicht berücksichtigt werden konnte.
Der von der Stadt Heilsbronn beauftragte Diplomgeologe und Sachverständiger teilte der Stadtverwaltung mit Schreiben vom 16.09.2019 zur dortigen Bodenkontamination folgendes im Wesentlichen mit:
Nach derzeitigem Stand der seit 2012 in mehreren Phasen von verschiedenen Seiten durchgeführten Altlastendetailerkundung des Ölschadens in Zusammenhang mit dem Caritas-/Altenheim St. Stilla (FlNr. 347) liegen erhebliche, schädliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Schadstoffe, wie Mineralölkohlenwasserstoffe (vmtl. Heizölschaden) auf mehreren betroffenen Grundstücken vor, darunter auch die im Bauplanungsgebiet B 41 gelegenen FlNrn. 372/4, 372/3 und 372/2.
Von den mit der Schadenserkundung beauftragten Fachgutachterbüros und den Umweltbehörden (LRA Ansbach, WWA Ansbach) wird dringender Sanierungsbedarf gesehen; derzeit läuft noch durch die Kreisverwaltungsbehörde die Störerauswahl hinsichtlich der Sanierungspflicht gem. Bundesbodenschutzgesetz.
Nach Ansicht der Stadtverwaltung fühlt sich die Stadt Heilsbronn nicht als Störer.
Auf den genannten Grundstücken bzw. Kontaminationsflächen ist aufgrund der ab ca. 2 – 6m unter Gelände auftretenden Bodenbelastungen (stark ölverunreinigtes Erdreich und Schicht-/Grundwasser mit stellenweise Ölphase) keine Bautätigkeit möglich, da erst der im Untergrund vorliegende Ölschaden (vorrangig durch Bodenaustausch und Grundwasserreinigung) nachhaltig (dauerhaft) beseitigt werden muss.
Auf dem nordöstlich angrenzenden Grundstück FlNr. 370 ist bislang zwar kein Ölschaden im Untergrund nachgewiesen (umfangreichere Untersuchungen auf der genannten FlNr. 370 wurden seitens der Stadt Heilsbronn nicht vorgenommen), die Schadensabgrenzung im Bereich FlNr. 372/2 und Pfarrer-Hausmann-Straße mit den nördlich angrenzenden Privat-Grundstücken ist jedoch noch nicht abgeschlossen, sowie die Art der Schadstoffausbreitung noch nicht umfassend geklärt.
Der Stadtrat hatte bereits in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.06.2015 einen Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes B 41 gefasst. Ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde nicht durchgeführt, weil die Untersuchung des Ölschadens noch nicht abgeschlossen ist.
Wie dem Gremium aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.07.2019 bekannt, ist nunmehr für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes B 41 ein Bauträger mit konkreten Bauabsichten an die Verwaltung herangetreten.
Weiter zu bedenken ist, dass auch südlich der Pfarrer-Hausmann-Straße man aktuell zumindest davon ausgehen muss, dass dieser Bereich des Bebauungsplanes ein jederzeit realisierbares Baurecht vermittelt, weil hier die Erschließung über die Pfarrer-Hausmann-Straße gesichert ist.
Der mit Zustimmung des Stadtrates vom 03.07.2019 beauftragte Rechtsanwalt sieht einen dringenden Handlungsbedarf. Ihm zu Folge käme deshalb grundsätzlich ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes oder ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes in Betracht. Damit es vorangeht, präferiert er ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes mit Aufnahme der Ölfahnen als Festsetzung gem. § 9 Abs. 2 BauGB dahingehend, dass eine Ausübung des Baurechtes erst nach Sanierung des Ölschadens zulässig wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Aufstellung des Bebauungsplan B 41 wurde das Ziel verfolgt, die bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen zu decken. Diese Nachfrage nach Wohnbauflächen konnte auch bisher in Heilsbronn nicht z. B. durch ein solches weiteres Baugebiet gelöst werden. Nach wie vor ist Wohnraum in Heilsbronn knapp und die Nachfrage hoch. Die damalige städtebauliche Zielsetzung liegt also weiterhin vor.
Letzteres spricht deshalb für die Änderung des Bebauungsplanes B 41 mit dem Ziel, dass verschiedene Grundstücksflächen im Planungsgebiet B 41 weiterhin oder künftig nach einer Sanierung für eine entsprechende Bebauung zur Verfügung stehen. Dazu sind auch die erforderlichen behördlichen Untersuchungen weiter abzuwarten und in die Änderung des Bebauungsplanes einzubeziehen. Insoweit bezieht sich die Verwaltung auf die Vormerkung und den gefassten Beschluss aus der Stadtratssitzung vom 03.07.2019.
Nach § 1 Abs. 3 und 8 BauGB obliegt es Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, aufzuheben oder zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Ziele der Bauleitplanung leiten sich auch unmittelbar aus § 1 Abs. 5 ff. BauGB ab. Berücksichtigt werden sollen u. a. auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Belange des Umweltschutzes und die natürliche Lebensgrundlage.
Das durch den Bebauungsplan geschaffene Baurecht für die betroffenen Grundstücke kann wegen der dort aufgetretenen Ölkontamination / Bodenverunreinigungen in einem noch durch das LRA Ansbach abschließend zu bestimmenden Bereich des Planungsgebietes deshalb nicht mehr aufrechterhalten werden.
Der Bebauungsplan B 41 müsste nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB die Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, besonders kennzeichnen.
Hingewiesen wird auch auf eventuelle Entschädigungsansprüche der Grundstückseigentümer nach § 39 ff. BauGB, wenn ein gültiger Bebauungsplan aufgehoben oder geändert wird.
Erforderlich ist ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B 41. Im Weiteren wird das gesamte Bauleitverfahren wie bei einer Neuaufstellung durchlaufen.
Hierzu ist auch die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich. Als Anlage ist im RiS hierzu ein Angebot des IB Christofori und Partner vom 23.09.2019 bereitgestellt.

Beschluss 1

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung beschließt der Stadtrat unter Zugrundelegung der Annahme, dass Flächen im B 41 weiterhin oder künftig nach einer eventuellen nötigen Sanierung der betroffenen Flächen für eine Bebauung zur Verfügung stehen, die Aufstellung der Ersten Änderung des Bebauungsplanes B 41 „südlich der St.-Gundekar-Straße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 370, 372/2, 372/3, 372/4 und eine Teilfläche der Fl.Nr. 367/47, alle Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt der Beauftragung des IB Christofori und Partner entsprechend dem Angebot vom 23.09.2019 für die erforderlichen Planungsleistungen für die Änderung des B 41 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö 6
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6.1. Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bedarfsumfrage „Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020“ wurde am 18.09.2019 an die Eltern ausgegeben. Alle ab dem 01.01.2009 geborenen Kinder im Schulsprengel Bürglein haben einen Erhebungsbogen erhalten. Dieser kann bis 31.10.2019 bei der Stadt Heilsbronn abgegeben werden.
Um die Erweiterungsplanungen im Bereich Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung bedarfsorientiert fortführen zu können, werden die Umfrageergebnisse schnellstmöglich ausgewertet und dem Stadtrat zur weiteren Beratung vorgelegt.

Dient zur Kenntnis.


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6.2. Nachkirchweih AWO OV Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Vorstand der AWO Heilsbronn, Herr Lütkehermölle lädt das Stadtratsgremium zur Nachkirchweih am Samstag, 19.10.2019 ab 14:00 Uhr ins Foyer der Hohenzollernhalle recht herzlich ein.

Dient zur Kenntnis.

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6.3. Gesangverein Liederfreunde 1897 Heilsbronn; Konzert "Wochenend und Sonnenschein"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Namen des Gesangsvereins „Liederfreunde 1897“ Heilsbronn lädt der 1. Vorsitzende Uwe Oehler das Stadtratsgremium zu einem Konzert in das  Heilsbronner Refektorium am Samstag, 19.10.2019 um 17:00 Uhr recht herzlich ein.

Dient zur Kenntnis.

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6.4. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö 6.4
Datenstand vom 13.12.2019 12:00 Uhr