Datum: 13.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 100. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.10.2019; Anerkennung
2 Breitbandversorgung; Anfrage Deutsche Glasfaser zur Erschließung eines FTTH-Glasfasernetzes im Stadtgebiet Heilsbronn
3 Antrag des 1. FC Heilsbronn 1920 e. V. auf Gewährung eines Darlehens oder hilfsweise einer Bürgschaft zur Sanierung der Tennisanlage
4 Car Sharing; Car-Sharing-Modell für das Stadtgebiet Heilsbronn der Fa. mikar GmbH; Beschluss über weiteres Vorgehen
5 Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"; Umfrageergebnis und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
6 Kunstprojekt Röthel - Entscheidung über weitere Vorgehensweise
7 Jahresantrag Städtebauförderung; Beschlussfassung
8 Bekanntgaben
8.1 125 Jahre FF Weiterndorf vom 19. bis 21.06.2020
8.2 Bezuschussung Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altstadtsanierung; Bekanntgabe
8.3 WIFI4EU - Ausschreibung der EU für WLAN-Förderung in Kommunen
8.4 Eichenpflanzung an der Altendettelsauer Straße; Vornahme der Pflanzarbeiten im Frühjahr
8.5 Verleihung Dankurkunde für die Unterstützung des Ehrenamtes
8.6 Bekanntgabe; Beratung und Beschlussfassung des Investitionsplans 2020 ff.
8.7 Marktplatzsanierung - Bepflanzungskosten und Brunnenrestaurierung; Bekanntgabe
8.8 Leitungsstörung Dt. Telekom Marktplatz 2 und 4
8.9 Antrag eines Stadtrates auf rechtliche Prüfung; Bekanntgabe
8.10 Geburtstage

zum Seitenanfang

1. Niederschrift der 100. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.10.2019; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 100. Öffentlichen Sitzung vom 09.10.2019 wird dem Stadtratsgremium in der Sitzung vom 27.11.2019 zur Abstimmung vorgelegt.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2. Breitbandversorgung; Anfrage Deutsche Glasfaser zur Erschließung eines FTTH-Glasfasernetzes im Stadtgebiet Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH aus Borken ist an die Stadt Heilsbronn herangetreten und erkundigt sich, ob die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zum Ausbau einzelner FTTH-Glasfasernetze bestünde.
Die Deutsche Glasfaser GmbH unterhält eigene Glasfasernetze mit Glasfasererschließung bis zum Grundstück (Fibre to the Home – FTTH) und benötigt hierfür die Gestattung, entsprechende Glasfasernetze in öffentlichem Straßengrund zu verlegen. § 68 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt, dass für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich ist.
Die Deutsche Glasfaser GmbH führt vor Tätigwerden Bedarfsanalysen durch und entscheidet dann anhand prognostizierter Verträge über Glasfaserprodukte, ob eine Netzeinrichtung vorgenommen werden soll oder nicht (Nachfragebündelung). Nach der Nachfragebündelung beurteilt die Deutsche Glasfaser GmbH die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang sie einen Ausbau tatsächlich vornimmt. Vorweg teilte die Deutsche Glasfaser GmbH mit, dass ein Netzbau grundsätzlich dann erfolgt, wenn mindestens 40 % der anschließbaren Haushalte in einem Ort für einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser GmbH oder einem alternativem Anbieter auf dem FTTH-Netz entscheiden und die Baukosten wirtschaftlich gestaltet werden können.
Die Deutsche Glasfaser GmbH nutzt zur Bereitstellung von Hochgeschwindigkeitsbandbreiten nicht die bestehenden Infrastrukturen anderer Netzbetreiber, sondern errichtet eigene Glasfasernetze. D.h. im Falle der Zustimmung würde die Deutsche Glasfaser GmbH eigene Tiefbauarbeiten vornehmen und Leitungsnetze erstellen. Umfangreiche Arbeiten im Bereich der Straßen- und Gehwege wären dann die Folge. Mit Blick auf die nicht reibungslosen Arbeiten zur Schaffung der bestehenden Breitbandversorgung im Zuge des geförderten Breitbandausbaus rät die Stadtverwaltung daher grundsätzlich tendenziell davon ab, der Anfrage der Deutschen Glasfaser GmbH näher zu treten.
Eine Kostenbeteiligung durch die Stadt Heilsbronn ist nicht vorgesehen, d.h. die Deutsche Glasfaser GmbH würde eigenwirtschaftlich arbeiten.
Herr Reisinger von der Deutschen Glasfaser GmbH wird das Vorhaben in der anberaumten Sitzung vorstellen.
Die Angelegenheit wird zur Beratung in die Fraktionen übergeben und anschließend erneut im Stadtratsgremium beraten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Fa. Deutsche Glasfaser GmbH eine Bedarfsanalyse durchführen zu lassen, um anschließend entscheiden zu können, in welchen Bereichen Tiefbauarbeiten zur Netzerrichtung notwendig würden. Diese Bedarfsanalysen sollten Grundlage einer weitergehenden Entscheidung sein. Sollte die Fa. Deutsche Glasfaser nicht bereit sein, eine Bedarfsanalyse durchzuführen ohne bereits eine Zustimmung der Stadt Heilsbronn für künftige Tiefbauarbeiten erhalten zu haben, so sollte dem Vorhaben nicht nähergetreten werden.

zum Seitenanfang

3. Antrag des 1. FC Heilsbronn 1920 e. V. auf Gewährung eines Darlehens oder hilfsweise einer Bürgschaft zur Sanierung der Tennisanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. FC Heilsbronn 1920 e. V. stellt mit Datum vom 23.10.2019 einen Antrag (s. Anlage) auf
a) Gewährung eines zinslosen Darlehens durch die Stadt Heilsbronn in Höhe von 30.000 €
und hilfsweise, für den Fall, dass der Antrag a) abgelehnt wird
b) die Gewährung einer öffentlichen Bürgschaft in Höhe von 30.000 € für ein Darlehen bei der Raiffeisenbank Windsbach-Heilsbronn in gleicher Höhe.
Nach Rücksprache mit dem 1. FCH, Herrn Füller, wird dieses Darlehen bzw. diese Bürgschaft zusätzlich zu der bereits gewährten Bürgschaft i. H. v. 35.000 € (Beschluss HFA vom 27.03.2019) für die im Vorfeld nicht kalkulierbaren Zusatzkosten der Sanierung, Renovierung und des Umbaus der Tennisanlage des 1. FCH benötigt.
Zu a) Einer Kreditaufnahme kommt die vollständige oder teilweise Übernahme des Schuldendienstes für einen Kredit eines Dritten, gleichgültig, ob die Übernahme gegenüber dem Kreditgeber erklärt wird oder ob dem Kreditnehmer wiederkehrende Zuweisungen oder Zuschüsse gewährt werden, wirtschaftlich gleich (Art. 72 Abs 1 GO). Die Aufnahme von Krediten muss zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde notwendig sein (Art. 61 Abs 1 GO) und darf nur für Investitionen der Gemeinde aufgenommen werden (Art. 71 Abs 1 GO).
Aufgrund der rechtlichen Lage und um keinen Präzedenzfall zu schaffen (Ausnahme in der Vergangenheit: Kulturverein), sollte von einer Darlehensgewährung abgesehen werden.
Zu b) In der geforderten Höhe (30.000 €) ist eine Bürgschaft nach der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens genehmigungsfrei.

Beschluss

Dem 1. FC Heilsbronn 1920 e. V. kann ein zinsloses Darlehen nicht gewährt werden. Hilfsweise wird der Übernahme einer weiteren Bürgschaft i. H. v. 30.000 € zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Car Sharing; Car-Sharing-Modell für das Stadtgebiet Heilsbronn der Fa. mikar GmbH; Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auf die Vormerkung der Sitzung vom 09.10.2019 wird verwiesen. Die Fa. mikar hat in dieser Sitzung das Konzept und weitere Vorgehen vorgestellt und erläutert.
Die Angelegenheit wurde gemäß mehrheitlichen Beschlusses des Stadtrates vertagt und steht daher erneut zur Beratung und Beschlussfassung an.
Zwischenzeitlich wurde die Stadtverwaltung zur Standorteröffnung in Rothenburg ob der Tauber eingeladen.
Car-Sharing Standorteröffnung Rothenburg ob der Tauber
Erfahrungsaustausch mit Ergebnisauswertung:
Auf Einladung zur Standorteröffnung von der Stadt Rothenburg hatte die Verwaltung den Kontakt mit Herrn Pfaffelhuber gesucht und seine bereits gewonnen Erfahrungen mit neuen Erkenntnissen zusammengetragen.
Die Mitarbeiter der Stadt Rothenburg haben bereits an der Eröffnung des Car-Sharing in Bad Windsheim teilgenommen und dort positive Rückmeldungen erhalten.
Der Bedarf für ein 9-Sitzer Fahrzeug ist laut Herrn Pfaffelhuber enorm, auch die Tafel nimmt dieses Fahrzeug gerne an, um Lebensmittel zusammenzutragen, hierzu wird aber kein Obolus von der Stadt Rothenburg verlangt.
Zur Platzierung des Car-Sharing in Rothenburg wurden auch keine weiteren Ausschreibungen veranlasst.
Im Stadtrat von Rothenburg wurde dieses Car-Sharing-Modell von Mikar positiv aufgenommen, da bekannt war, welcher Aufwand mit dem Bürgerbus für die Verwaltung verbunden ist und mit dem Angebot von Mikar nur die Akquise von Firmen und die Legitimation der Nutzer nötig sind. Die Bekanntmachung erfolgt auch nur übers Amtsblatt, Vereinsinformationsnachrichten und an Institutionen. Es ist offenkundig kein Nachteil bei diesem System, laut Herrn Pfaffelhuber, zu erkennen.
Es ist erforderlich, dass ein fester Parkplatz mit Beschilderung platziert wird, evtl. auch eine Sperrfläche fürs Car-Sharingfahrzeug markiert wird und nebenan, wie auch in Heilsbronn geplant, genügend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Zu der bereits o.g. Mobilität kommt der Hinweis von Rothenburg, dass mit diesem Angebot auch eine gewisse Vereinsförderung und bei den Institutionen einhergeht.
Nach Art. 18a BayStrWG kann die Stadt Heilsbronn Flächen auf öffentlichen Straßen für stationsbasiertes Carsharing bestimmen und im Wege eine diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens einem Carsharinganbieter für die Dauer von längstens acht Jahren zur Verfügung stellen. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis kann auch davon abhängig gemacht werden, dass der Erlaubnisnehmer umweltbezogene oder solche Kriterien erfüllt, die einer Verringerung des motorisierten Individualverkehrs besonders dienlich sind, Art. 18a Abs. 2 BayStrWG.
Um diskriminierungsfrei vorzugehen, wird vorgeschlagen, eine Ausschreibung von geeigneten Parkflächen im Stadtgebiet vorzunehmen, sodass sämtliche Carsharinganbieter (auch ortsansässige) beteiligt werden können.
Die Ausschreibungskriterien wären vorab durch die Stadtverwaltung zu überprüfen. Ebenso wäre der Standort von zur Verfügung stehenden Parkflächen zu klären. Da die Parkflächen an der Ansbacher Straße mittels öffentlicher Fördergelder errichtet wurden, wäre zu klären, ob die Bereitstellung einzelner Parkflächen für Carsharinganbieter förderschädlich wäre.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, öffentliche Parkflächen nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG für stationsbasiertes Carsharing zu bestimmen und diese im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens einem Carsharinganbieter für einen Zeitraum von längstens acht Jahren zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"; Umfrageergebnis und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bedarfsumfrage „Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020“ wurde am 18.09.2019 an die Eltern ausgegeben. Alle ab dem 01.01.2009 geborenen Kinder im Schulsprengel Bürglein haben einen Erhebungsbogen erhalten.
Um die Erweiterungsplanungen im Bereich Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung bedarfsorientiert fortführen zu können, wurden die Umfrageergebnisse schnellstmöglich ausgewertet und dem Stadtrat hiermit zur weiteren Beratung vorgelegt. Der Evangelischen Kirchengemeinde wurden die Ergebnisse vorab nicht zur Verfügung gestellt.
Die Beteiligung an der Umfrage war hoch. So wurden von den verteilten 170 Umfragebögen 109 zurückgegeben. Der Umfragebogen mit Angabe der jeweiligen Zahl der Kreuzchen liegt bei.
Die Evang. Kirche stellte sich vor, eine altergemischte Gruppe (mind. 30 Kinder lt. Hr. Quaisser erforderlich) und eine Hortgruppe (Regelstärke hier 25 Kinder) zu installieren. Es würden die Regelungen der aktuellen Betriebskostenvereinbarungen gelten.
Zur Auswertung der Umfrage ist anzumerken, dass eine exakte Vorhersage naturgemäß nicht möglich ist, jedoch eine gute Planungsgrundlage bilden sollte.  
Fehlerquellen sind u.a.: Die Umfragebögen wurden zum Teil nicht eindeutig ausgefüllt bzw. mit Bedingungen versehen. Die Zuordnung zu Krippen- Regel- oder altersgemischter Gruppen kann nicht nur kindbezogen unterschiedlich sein, sondern auch durch unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die altersgemischten Gruppen. Zudem sind Abweichungen durch die jeweiligen Einschulungszeitpunkte (z.B. Einschulungskorridor) möglich.

Beschluss

Das Umfrageergebnis wird der Evangelischen Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt. Es wird bis zum 01.12.2019 um Stellungnahme gebeten, ob unter diesen Voraussetzungen seitens der Kirchengemeinde eine Betriebsträgerschaft mit entsprechendem finanziellem Risiko weiter verfolgt wird. Im Stadtrat am 11.12.2019 wird für den Fall, dass die Evang. Kirchengemeinde Bürglein weiter eine Einrichtung unter ihrer Betriebsträgerschaft übernehmen will, über die Inaussichtstellung einer Bedarfsanerkennung der Stadt Heilsbronn entschieden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Kunstprojekt Röthel - Entscheidung über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Hinblick auf die künstlerische Ausgestaltung des Kreisverkehrs in der Ansbacher Straße entwickelte der Künstler Thomas Röthel während der letzten Monate ein Konzept. Die Stadt setzte bezüglich der Ideenentwicklung dem Künstler keine Grenzen. Gemeinsam wurde jedoch erarbeitet, dass sich der Schwerpunkt entsprechend dem Stadtentwicklungskonzept auf die Entwicklungsachse Ansbacher Straße durch die Innenstadt zum Bahnhof Heilsbronn beziehen soll.
Die Verwaltung bewertet das Konzept als eine künstlerische Bereicherung für Heilsbronn und eine Aufwertung der Entwicklungsachse. Die Aufnahme der drei Schalen aus dem ehemaligen Zisterzienserbrunnen als prägendes Element der Stadtgeschichte wird dadurch erlebbar und lebendig gemacht.
Am 12. September lud Herr Röthel die Stadtratsmitglieder zu einem Atelierbesuch ein, damit diese sich vor Ort einen persönlichen Eindruck von den Skulpturen machen konnten.
Konzept und Standortfrage:
Insgesamt umfasst Herr Röthels Grundidee sieben Skulpturen mit jeweils zwei oder drei Elementen/Schalen, die aufeinander reagieren und in Beziehung zueinander stehen. Abgesehen von einer senkrecht aufgestellten Skulptur (Bahnhof) liegen die Elemente/Schalen der weiteren Skulpturen waagerecht aufeinander. Eine schrittweise Entwicklung von liegenden zu stehenden Elementen/Schalen wäre jedoch durchaus denkbar.
Gemäß dem Ansatz einer Kunstmeile und dem Rundgang am 06.02.2019 würden folgende Standorte in Frage kommen: Kreisverkehr Ansbacher Straße, Ansbacher Straße/Ecke Altendettelsauer Straße, Realschule, Ansbacher Straße/Höhe Sukran Markt, Münsterplatz, Ostseite Rathaus, Klosterweiher, Bahnhofsteig/Ecke Caspar-Othmayr-Straße, Bahnhofsvorplatz.
Als Diskussionsgrundlage hat Herr Röthel sieben Fotomontagen von möglichen Skulpturen an unterschiedlichen Standorten angefertigt. Selbstverständlich sind die Standorte variabel. So ergab die Diskussion, dass eine Skulptur am Münsterplatz eventuell eine Konkurrenz zum Drei-Schalen-Brunnen darstellen könnte. Ein alternativer Standort wäre wie bereits angedacht vor der Realschule bzw. am Klosterweiher oder aber auch an der Hauptstraße/Höhe Konventhaus.
Material:
Als Material verwendet Herr Röthel rohen Stahl in seiner natürlichen Erscheinung. Die einzelnen Elemente sind ca. 7 cm dick. Eine Materialstärke und Größe von 8 cm wäre bereits zu dick und würde das Gewicht der Skulpturen sowie die Kosten erheblich in die Höhe treiben. Die einzelnen Schalen werden Kaltgebogen, wobei Herr Röthel hierbei mit einer externen Firma zusammenarbeitet. Trotz Ihres Gewichts müssten die einzelnen Elemente verschweißt werden. Ob es weitere baurechtliche Anforderungen bzw. Vorgaben gibt, klärt die Stadtverwaltung mit der Bauaufsicht.
Eckdaten und Kosten:
Die angegebenen Kosten pro Kunstwerk verstehen sich inkl. Transport und Stahlfüße.
Die Kosten für das Betonfundament sowie ggf. für das Honorar des Statikers kommen noch zusätzlich hinzu.
Grundsätzlich lassen sich die Skulpturen anhand des Gewichts und der Kosten unterteilen in große Größe, mittlere Größe und kleine Größe.
  1. Kreisverkehr (große Größe)
  • Siehe Anhang „Bild Skulptur 01 - Kreisverkehr“
  • Länge: 7 Meter
  • Gewicht: 10.000 kg (je Teil ca. 3.300 kg)
  • Kosten: 42.000 Euro
  • Hügel im Kreisverkehr evtl. etwas abtragen
  1. Ansbacher Straße/Ecke Altendettelsauer Straße (kleine Größe)
  • Siehe Anhang „Bild Skulptur 02 – Ansbacher Straße“
  • Länge: 5 Meter
  • Gewicht: 1.000 kg
  • Kosten: 12.000 Euro
  1. Skulptur am Sukranmarkt (kleine Größe)
  • Siehe Anhang „Bild Skulptur 03 - Sukranmarkt“
  • Länge: 3 Meter
  • Gewicht: 1.000 kg
  • Kosten: 12.000 Euro
  1. Münsterplatz (kleine Größe) -> Alternativ Realschule oder Hauptstraße
  • Siehe Anhang „Bild Skulptur 04 - Münsterplatz“
  • Länge: 2,5 Meter
  • Gewicht: 2.500 kg
  • Kosten: 11.000Euro
  1. Weiher (kleine Größe)
  • Siehe Anhang „Bild Skulptur 05 - Weiher“
  • Länge: 4 Länge
  • Gewicht: 1.000 kg
  • Kosten: 12.000 Euro
  1. Bahnhofsteig (mittlere Größe)
  • Siehe Anhang „Bild Skulptur 06 - Bahnhofsteig“
  • Länge: 4,5 Meter
  • Gewicht: 5.000 kg
  • Kosten: 21.000 Euro
  • Geeigneter, repräsentativer Platz, an dem zwei Wege vorbeiführen
  • Der Platz könnte entsprechend umgestalten werden, sprich es könnte eventuell eine Bank aufgestellt bzw. die Stromkästen verblendet werden.
  • Figur auf Sockel -> schwebt dann wie im Kreisverkehr
  1. Bahnhof (kleine Größe)
  • Siehe Anhang „Bild Skulptur 07 - Bahnhof“
  • Höhe: 6,3 m
  • Gewicht: 1.100 kg
  • Kosten: 13.000 Euro
  • Als Blickfang gedacht, deswegen vertikal und dementsprechend hoch

Herr Röthel betont, dass ihn das Projekt persönlich reizt und die angegebenen Kosten ein Freundschaftspreis wären.
Die Stadtverwaltung hatte bereits die Ausschussmitglieder des Kulturausschusse am 29.05.2019 gebeten, das Projekt in ihren Faktionen vorzustellen, sich zu beraten und sich über die Finanzierung Gedanken zu machen. Der Atelierbesuch hat zudem vermutlich neue Perspektiven eröffnet.
Nun stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang das Projekt umgesetzt werden soll. Wie viele Skulpturen möchte die Stadt Heilsbronn entlang der Entwicklungsachse platzieren und welchen Standorten werden bevorzugt?
Beispiele:
  • Kosten für alle sieben Skulpturen: 123.000 Euro
  • Kosten für zwei Skulpturen (Kreisverkehr und Bahnhof): 55.000 Euro
  • Kosten für vier Skulpturen (Kreisverkehr, Bahnhof, eine mittlere Größe und eine kleine Größe): 88.000 Euro
Ein Ansatz wäre die etappenweise Umsetzung der Kunstmeile und die Verteilung der Kosten auf mehrere Haushaltsjahre, wozu Herr Röthel grundsätzlich bereit wäre.
Die Stadtverwaltung hat das Kunstprojekt Röthel im Jahresantrag zur Städtebauförderung mit aufgenommen. Je nach Umfang und Gesamtkosten wäre eventuell eine finanzielle Unterstützung der Städtebauförderung bis zu 60% möglich, wobei noch keine definitive Zusage erteilt wurde.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich einer Förderfähigkeit durch die Städtebauförderung, die Skulpturen (1-7) zu den angebotenen Konditionen zu beauftragen. Die Beauftragung soll in Abschnitten erfolgen und über mehrere Haushaltsjahre gestreckt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

7. Jahresantrag Städtebauförderung; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit dem Jahresantrag 2020 werden die derzeit laufenden sowie in den Jahren 2021 bis 2023 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet.
Eine Verpflichtung zur Bauausführung ergibt sich dadurch nicht. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist bei Verwirklichung ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird.
Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen wird in Höhe der vorangegangenen Jahre liegen (ca. 2 Mio. €).
Der Entwurf der Bedarfsmeldung liegt bei.
Dazu:
Eine erneute Testimonialkampagne ist für 2021 geplant, hierauf hat sich die Lenkungsgruppe geeinigt. Nach Rücksprache mit Herrn Aulbach vom Citymanagement wird 2020 erst mit der Planung (5.000 €) begonnen, die Umsetzung soll 2021 (20.000 €) erfolgen.
Weiter werden unter dem Förderprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“ die geplanten Wohnmobilstellplätze am Festplatz mit Gesamtkosten i. H. v. rd. 35.000 € (inkl. zusätzliche Kosten der Stadtwerke) für eine Förderung angemeldet (s. Bedarfsmeldung in oranger Schrift).
Für das Forstamtshaus wurden in den Jahresantrag 2020 die bereits beschlossenen Mittel zur vorbereitenden Untersuchung eingestellt. In den Folgejahren 2021, 2022 wurden die voraussichtlich benötigten Mittel zum Grunderwerb und zur Sanierung des Forstamtshauses zur Musikschule (analog Investitionsplan) noch ergänzt.
Die bewilligten Zuwendungen werden im Haushaltsjahr 2020 veranschlagt.

Beschluss

Dem vorliegenden Jahresantrag mit Forstamthaus (Erwerb und Sanierung), Wohnmobilstellplätze und Testimonialkampagne zum Städtebauförderungsprogramm 2020 in einer Gesamthöhe von rund 2,20 Mio. € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. 125 Jahre FF Weiterndorf vom 19. bis 21.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Vorsitzende Markus Fetz lädt das Stadtratsgremium zum Festwochenende der FF Weiterndorf vom 19. bis 21.06.2020, anlässlich des 125 jährigen Bestehens als Ehrengäste recht herzlich ein.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.2. Bezuschussung Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altstadtsanierung; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Jahr 2017 wurden vier Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen im Gesamtwert von 240.602,49 € gewährt. Die Zuschüsse werden in der Regel zu 60 % von der Regierung von Mittelfranken und zu 40 % von der Stadt getragen. Insgesamt beliefen sich die Zuschüsse auf 25.435,44 € wovon 15.200,00 € von der Regierung übernommen wurden. Auf die Stadt sind somit 10.235,44 € entfallen.
Im Jahr 2018 wurden drei Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen im Gesamtwert von 75.506,61 € gewährt. Die Zuschüsse werden in der Regel zu 60 % von der Regierung von Mittelfranken und zu 40 % von der Stadt getragen. Insgesamt beliefen sich die Zuschüsse auf 15.101,32 € wovon 9.000 € von der Regierung übernommen wurden. Auf die Stadt sind somit 6.101,32 € entfallen.
Die Maßnahmen können den Tabellen entnommen werden.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.3. WIFI4EU - Ausschreibung der EU für WLAN-Förderung in Kommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Donnerstag, 19.09.2019, um 13 Uhr, hat die Europäische Kommission eine neue Ausschreibungsrunde für kostenlose WLAN-Hotspots im Gesamtwert von 26,7 Mio. € gestartet. Bis zum 20.09.2019 um 17 Uhr konnten europäische Gemeinden dann insgesamt 1.780 WIFI4EU-Gutscheine im Wert von je 15.000,00 € beantragen, mit denen sie kostenlose WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum – einschließlich Rathäusern, öffentlichen Bibliotheken, Museen, öffentlichen Parks oder Plätzen – einrichten können. Die Einzelgutscheine wurden nach dem sog. „Windhundprinzip“ vergeben, d. h. Anträge werden in der Reihe ihres Eingangs berücksichtigt. Bei den vorangegangenen Aufrufen wurden 98 % der zu vergebenden Gutscheine in den ersten 60 Sekunden zugeteilt.
Die Stadt Heilsbronn hat sich am Portal registriert, war schnell genug und konnte sich einen dieser begehrten Gutscheine i. H. v. 15.000,00 € sichern. Lediglich 142 Gutscheine wurden im dritten Förderaufruf an deutsche Kommunen vergeben.
In welcher Anzahl und an welchen Standorten WLAN-Hotspots, neben den bereits bestehenden BayernWLAN-Hotspots (Kammereckerplatz und Konventhaus ), eingerichtet werden sollen, ist derzeit noch nicht geklärt.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.4. Eichenpflanzung an der Altendettelsauer Straße; Vornahme der Pflanzarbeiten im Frühjahr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit anliegendem Antrag vom 15.10.2019 beantragt die Projektgruppe Grün, dass in die Eichenallee an der Altendettelsauer Straße zeitnah neue Eichen gepflanzt werden sollen, um entstandene Lücken zu schließen.
Nach Rücksprache mit dem städtischen Bauhof wird die Baumpflanzung im Frühjahr 2020 erfolgen. Nachdem dem Antrag gefolgt wird, ist eine gesonderte Beschlussfassung durch das Ratsgremium nicht erforderlich. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich darüber hinaus um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO).
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.5. Verleihung Dankurkunde für die Unterstützung des Ehrenamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Landratsamt Ansbach hat mit Dankurkunde vom 22.10.2019 der Stadt Heilsbronn Dank und Anerkennung ausgesprochen. Diese wurde verliehen für die Unterstützung des Ehrenamtes durch Gewährung von Vergünstigungen an Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.6. Bekanntgabe; Beratung und Beschlussfassung des Investitionsplans 2020 ff.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Haupt- und Finanzausschuss vom 06.11.2019 wurde der Investitionsplan 2020 ff. vorgestellt. Die Beratung und Beschlussfassung darüber soll im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag, den 03.12.2019 um 16.30 Uhr erfolgen (bisher nicht vorgesehener Termin).

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.7.  Marktplatzsanierung - Bepflanzungskosten und Brunnenrestaurierung; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 18.11.2019 werden die Gusseisernen Brunnenwände provisorisch aufgebaut, um die notwendigen Vorarbeiten exakt zu justieren. Im Anschluss werden die Brunnenwände wieder zurück gebaut und zwischengelagert.
Aufgrund aktueller Berichterstattung wird der Bevölkerung vermittelt, dass die Kosten der Großbaumpflanzung am Marktplatz einschließlich 2 Jahren Pflege rund 40.000€ kosten würden. Tatsächlich belaufen Sich die Kosten für Baum, Pflanzung und Entwicklungspflege für 3 Jahre auf insgesamt 23.235,94 € (Brutto).
Dient zur Kenntnis

zum Seitenanfang

8.8. Leitungsstörung Dt. Telekom Marktplatz 2 und 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aus aktuellem Anlass:
Am 13.11.2019 teilte die Telekom mit, dass aufgrund einer Störung am alten Kupferkabelnetz, kurzfristig (am 14. und 15.11.2019) Tiefbauarbeiten im Bereich Marktplatz # 4 stattfinden müssen. Da die im Zuge der Baumaßnahme verlegten Glasfaserleitungen noch nicht in Betrieb genommen wurden, muss die neu hergestellte Pflasterfläche in diesem Bereich temporär zurück gebaut werden.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.9. Antrag eines Stadtrates auf rechtliche Prüfung; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Monatsblatt der Stadt Heilsbronn, Ausgabe November 2019 wurde mit eine Anzeige unter www.behoerdenwillkuer-heilsbronn.de inseriert. Nachfolgend die Stellungnahme des 1. Bgm. Dr. Jürgen Pfeiffer.

„Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

in der Angelegenheit www.behoerdenwillkuer-heilsbronn.de liegt uns ein Antrag eines Stadtrates auf rechtliche Prüfung vor. Die entsprechenden Hinweise wurden bereits datenrechtlich gesichert. Herr Kollege Imper ich weiß nicht, ob Sie Ihr Vorgehen mit Ihrer Fraktion abgestimmt haben?
Ihr Vorgehen ist nach meiner Meinung eines Stadtrates kaum würdig. Wir werden mit Sicherheit auf dieses Thema bald wieder zurückkommen.

Jürgen Pfeiffer, 1. Bürgermeister“

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8.10. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 102. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.11.2019 ö 8.10
Datenstand vom 13.12.2019 12:41 Uhr